Bourse aux Reptiles Villeneuve VD

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD Bourse aux Reptiles Villeneuve VD Sonntag, 30. August 2015 Zusammenfassung An der 1. B...
Author: Nikolas Lorentz
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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Bourse aux Reptiles Villeneuve VD Sonntag, 30. August 2015

Zusammenfassung

An der 1. Bourse aux Reptiles in Villeneuve wurden verschiedene Reptilien angeboten, im Weiteren standen auch Arachniden, Insekten, Weichtiere und Kleinsäuger zum Verkauf. Die Haltung der Tiere hinterliess allerdings einen negativen Eindruck. Wie bei Reptilienbörsen üblich, wurden die Tiere mehrheitlich in Displays gehalten, oder aber in Plastikbehältern oder Bechern zur Schau gestellt. Viele Behälter waren im Verhältnis zum darin gehaltenen Tier zu klein. Die kaum eingerichteten kleinen Boxen und Behälter boten den Tieren kaum bis keine Rückzugsmöglichkeiten; einige der Behälter waren allseitig einsehbar. Da fast alle der ausgestellten Tiere auch zum Verkauf standen, war es den Ausstellern ein Hauptanliegen, dass interessierte Besucher die Tiere möglichst eingehend betrachten konnten – da und dort wurden deshalb Tiere den Behältern auch wiederholt entnommen und von Nahem gezeigt, was für die Tiere eine Belastung darstellt. Die Mehrheit der Behälter war ungenügend beschriftet, es fehlten wichtige Angaben zur Tierart und ihrer Haltung. Lediglich einzelne – insbesondere private – Aussteller hielten Informationsblätter zur Haltung ihrer Tiere bereit. Im Angebot standen auch lebende Farbmäuse, Ratten und Kaninchen. Eine Anfrage ergab, dass die Tiere als Reptilienfutter gedacht waren. Informationen zu rechtlichen Aspekten der FuttertierTötung oder Lebendfütterung von Reptilien waren nicht ersichtlich. Der Allgemein- und Gesundheitszustand der ausgestellten Tiere war – soweit überhaupt beurteilbar – mehrheitlich unauffällig. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Ausstellung für einige Arten oder Individuen eine erhebliche Stressbelastung darstellte. Manche Tiere kratzten an den Behälterdeckeln (Bartagamen, Wasseragamen) oder unternahmen gelegentlich erfolglose Fluchtversuche (Wasseragamen). Ein Igeltanrek wirkte am Ende der Ausstellung stark erschöpft. Anzumerken ist, dass bei vielen der reglos kauernden Tiere nicht mit Sicherheit gesagt werden konnte, ob sie nun eher entspannt oder starr vor Angst waren.

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viduen  eine  erhebliche  Stressbelastung  darstellte.  Manche  Tiere  kratzten  an  den  Behälterdeckeln   tagamen,  Wasseragamen)  oder  unternahmen  gelegentlich  erfolglose  Fluchtversuche   sseragamen).  Ein  Igeltanrek    wirkte  am  Ende  der  Ausstellung  stark  erschöpft.  Anzumerken  ist,    bei  vielen  der  reglos  kauernden  Tiere  nicht  mit  Sicherheit  gesagt  werden  konnte,  ob  sie  nun   SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD r  entspannt  oder  starr  vor  Angst  waren.    

emeines:  

Allgemeines

1.  Bourse  aux  Reptiles  fand  am  30.  August  2015  von  10:00  bis  16:00  in  der  Salle  de  la  Tronchenaz   Die 1. Bourse aux Reptiles fand am 30. August 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Salle de la lleneuve  statt.  DTronchenaz ie  Börse  wurde   on  „Reptiles  statt. Romandie“   organisiert   –  wvon ie  der   Name  schon   in vVilleneuve Die Börse wurde «Reptiles Romandie» organisiert – wie der muten  lässt,  fand   s ie   z um   e rsten   M al   s tatt.     Name schon vermuten lässt, fand sie zum ersten Mal statt. entrum  standen   die  Zentrum Präsentation   und  der   von  Reptilien,   obei   auch  Giftschlangen   Im standen dieVerkauf   Präsentation und w der Verkauf von Reptilien, wobei auch Giftschlangen erlaubt waren. AuchSkorpione),   Arachniden (Spinnen, Skorpione), Insekten, Weichtiere und verschiedene ubt  waren.  Auch   Arachniden   (Spinnen,   Insekten,   Weichtiere   und  verschiedene   Kleinsäuger waren erhältlich. nsäuger  waren  erhältlich.   In derzwar   Schweiz bestehen Vorschriften für die permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, er  Schweiz  bestehen   Vorschriften   für  dzwar ie  permanente   Haltung   von   Tieren  (Tierschutzgesetz,   Tierschutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an schutzverordnung),  die  temporäre  Unterbringung  von  Reptilien  oder  Amphibien  –  wie  sie  an   einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes r  Börse  vorkommt  –  ist  hingegen  nicht  geregelt.  Auch  Empfehlungen  von  Seiten  des  Bundes   existieren nicht. Manche Schweizer Börsen stellen eigene Reglemente auf, wobei sie sich in der tieren  nicht.  Manche   Börsen   stellen  eigene   Reglemente   auf,  wobei   sich  in  der  Regel   RegelSchweizer   an den für Deutschland geltenden Richtlinien dessie   Bundesministeriums für Ernährung, Landen  für  Deutschland   g eltenden   R ichtlinien   d es   B undesministeriums   f ür   E rnährung,   Landwirtschaft   wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. Verbraucherschutz   (BMELV)   sowie  der   Vereinigung   für  Tierschutz   e.  V.  (TVT)   dass diese zwar gute Ansätze (TVT) orientieren. ZuTierärztlichen   den deutschen Richtlinien ist anzumerken, bieten, die Flächenmasse für die Tiere aber sehr minimalistisch ausgelegt ntieren.  Zu  den  deutschen  Richtlinien  ist  anzumerken,  dass  diese  zwar  gute  Ansätze  bieten,   die   sind. In Villeneuve waren allerdings Richtlinien, welche Anforderungen dieallerdings   Haltung und Präsentation der Tiere henmasse  für  die   Tiere  aber  keinerlei sehr  minimalistisch   ausgelegt   sind.   In  Villeneuve  wan aren   stellten, ersichtlich; erlaubt war wohl alles. erlei  Richtlinien,  welche  Anforderungen  an  die  Haltung  und  Präsentation  der  Tiere  stellten,   In der Salle de la Tronchenaz verteilten sich die Verkaufsstände auf 8 Tische (Grafik 1). Im vordechtlich;  erlaubt  war  wohl  alles.     ren Teil der Halle befanden sich ein mobiles Tattoo- und ein Fotostudio. Bei letzterem konnten sich er  Salle  de  la  Tronchenaz  verteilten  sich  die  Verkaufsstände  auf  8  Tische  (Grafik  1).  Im  vorderen   die Besucher mit einer Riesenschlange fotografieren lassen. Ausserhalb der Halle befand sich ein der  Halle  befanden   sich  eRestaurant. in  mobiles  Tattoo-­‐  und  ein  Fotostudio.  Bei  letzterem  konnten  sich  die   kleines ucher  mit  einer  Riesenschlange  fotografieren  lassen.  Ausserhalb  der  Halle  befand  sich  ein  kleines   aurant.   Zuordnung der Tischnummern gemäss folgender Planskizze:

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Grafik  1 :  Planskizze  

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Einzelne Aussteller im Detail Tischreihe 1: Aussteller A

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An Tisch 1 wurden Königspythons (Python regius) verschiedener Grössen und Farbmorphen und Leopardgeckos (Eublepharis macularius) sowie Zubehör zum Verkauf angeboten. Die Jungtiere der Königspythons sowie die Leopardgeckos waren in Displays à ca. 20 x 20 x 10 cm untergebracht (Abbildung 1). Die Behälter konnten von oben sowie von der Frontseite eingesehen werden, Versteckmöglichkeiten für die Tiere fehlten. Als Bodengrund dienten Holzschnitzel. Zwei auf 55 x 40 x 25 cm geschätzte Kunststoffboxen beherbergten je einen adulten Königspy-

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thon. Die Boxen waren nur von vorne einsehbar und verhältnismässig dunkel, was für die Tiere wohl angenehm gewesen sein dürfte. Verstecke waren für die Tiere allerdings keine vorhanden. Der Bodengrund bestand aus Holzschnitzeln. Die Behälter waren jeweils mit der Farbvarietät, dem Geschlecht sowie dem Preis des Tieres beschriftet. Artnamen oder Infos zur Biologie der Art/deren Haltung waren dagegen nicht vorhanden. In einem mit Wasser gefüllten Kunststoffbehälter (ca. 40 x 25 x 20 cm) schwammen mehrere Axolotl (Ambystoma mexicanum). Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere waren keine vorhanden. Der Behälter war mit dem Artnamen sowie dem Preis der Tiere beschriftet, weiter war hier ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Haltung der Tiere aufgelegt.

Tischreihe 2: Aussteller B

Am Tisch 2 wurden Leopardgeckos zum Verkauf angeboten. Ein ca. 45 x 45 x 45 cm messendes Exo-Terra-Terrarium beherbergte mindestens 12 Jungtiere mit einer Kopf-Rumpf-Länge von ca. 4,5 cm. Sand diente als Bodengrund. Als einer der wenigen Aussteller bot Aussteller B den Tieren Wasser als Trinkmöglichkeit an – was die Tiere auch nutzten. Weiter war im Terrarium ein mit vermutlich feuchtem Moos (Verwendung als Wetbox?) gefüllter Napf angebracht. Trotz dieser minimalen Strukturierung fehlten effektive Versteckmöglichkeiten, das Terrarium indessen konnte von drei Seiten eingesehen werden. Weitere, subadulte Leopardgeckos waren in Kunststoffboxen à ca. 11 x 15 x 8 cm untergebracht. Die Boxen konnten nur von oben eingesehen werden, verfügten jedoch über keine Rückzugsmöglichkeiten. Als Bodengrund diente ein Haushaltspapier. Wasser stand den Tieren zur Verfügung (Abbildung 2). Die meisten Tiere verhielten sich ruhig, ein Tier kratzte (zur Besuchszeit) jedoch beharrlich am Deckel. Einige adulte Tiere waren in ca. 25 x 15 x 10 cm messenden Kunststoffboxen untergebracht. Die Boxen bestanden aus milchigem Material, waren jedoch trotzdem von allen Seiten einsehbar. Die Einrichtung war identisch mit derjenigen der vorher beschriebenen Boxen. Alle Behälter, auch das Terrarium, waren nur mit dem Artnamen und dem Preis sowie teilweise der Farbmorphe beschriftet. Informationen zur Art resp. deren Haltung waren nicht ersichtlich. Während des Besuchs wurde beobachtet, wie der Verkäufer Jungtiere aus dem Terrarium entnahm und den Leuten zum Halten gab. Auch wurde der Deckel einer der Boxen auf Anfrage geöffnet, um das Tier betrachten zu können.

Abbildung 1: Displays mit Schlangen bei Aussteller A.

Abbildung 2: Dieser von Aussteller B präsentierte Leopardgecko verfügte über keine Rückzugsmöglichkeiten.

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Tischreihe 3: Aussteller C

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Der Aussteller an Tisch 3 bot zahlreiche Schlangen-, Echsen- und Schildkrötenarten, mehrere Vogelspinnen und zwei Igeltanreks (Echinops telfairi) zum Verkauf an. Abgesehen von den Vogelspinnen, welche in mit Kork und Pflanzen abwechslungsreich strukturierten Transportterrarien angeboten wurden, waren alle Tiere in Kunststoffboxen unterschiedlicher Grösse untergebracht. Die Mehrheit der Kunststoffboxen, welche nur wenige Lüftungslöcher aufwiesen, waren eng in mit Plexiglas verschlossenen Holzkisten untergebracht. Diese Art der Aufbewahrung verhinderte, dass Besucher die Boxen in die Hand nehmen oder öffnen konnten – was grundsätzlich zu begrüssen ist – allerdings ist auch fraglich, ob durch die enge Anordnung eine ausreichende Belüftung erreicht werden konnte. Immerhin waren die Boxen durch diese Aufbewahrungsart nur von oben einsehbar, Versteckmöglichkeiten fehlten den Tieren allerdings. Verschiedene Exemplare von Königspythons, Kornnattern (Pantherophis guttatus), Abgottschlangen (Boa constrictor) und Leopardgeckos waren teilweise einzeln und teilweise zu mehreren in Boxen mit ca. 15 x 20 x 12 cm Volumen untergebracht. Als Bodengrund dienten Pinienrindenstücke, Holzspäne oder Sand. Eine Abgottschlange (Abbildung 3) häutete sich während der Börse. Aus Sicht des STS hätte ein solches Tier zu Hause bleiben sollen. Bei den meisten Schlangenarten erkennt man die bevorstehende Häutung bereits einige Tage vorher; und in der unstrukturierten Box bestehen für das Tier kaum Möglichkeiten, die Haut abzustreifen. Auch dürfte sich der durch den Transport und die Ausstellung (und ggf. den Halterwechsel!) entstandene Stress nicht gerade positiv auf den Häutungsvorgang auswirken. In ebenfalls ca. 15 x 20 x 12 cm messenden Boxen waren verschiedene Schlangen (u. a. Kornnattern, Hakennasennattern (Heterodon sp.), Taiwan-Schönnatter (Orthriophis taeniurus friesei)) und Schildkrötenarten (u. a. Griechische und Breitrandschildkröten (Testudo hermanni resp. marginata), Köhlerschildkröten (Chelonoidis carbonarius), Zierschildkröten (Chrysemys picta)) untergebracht. Die Schlangen wurden einzeln oder zu zweit gehalten, Schildkröten waren (abgesehen von den Köhlerschildkröten) zu mehreren in einer Box. Den Schlangen sowie den Landschildkröten standen Holzschnitzel (welche teilweise mit Sand vermischt waren) als Bodengrund zur Verfügung, einzelne Boxen enthielten auch Grünfutter. Den Zierschildkröten (Sumpfschildkröten!) stand kein Wasser zur Verfügung, ihre Boxen waren lediglich mit einem feuchten Haushaltspapier ausgestattet (Abbildung 4). Mehrere ca. 25 x 35 x 15 cm grosse Kunststoffboxen beherbergten verschiedene Schlangenarten (u. a. Abgottschlange, Kornnatter (Abbildung 5,) Rautenpython (Morelia spilota), Dreiecksnatter (Lampropeltis triangulum)), wobei die Tiere teils einzeln, teils zu zweit eine Box bewohnten. Gemessen an der Körperlänge der Tiere waren die Boxen massiv zu klein. Eine ca. 80 x 60 x 15 cm grosse Kunststoffbox beherbergte zwei Schönnattern. Gemessen an der Körperlänge der Tiere war die Box viel zu klein. Als Bodengrund dienten Holzschnitzel sowie wenig Moos. «Lose» platzierte Kunststoffboxen verschiedener Grössen (ca. 10 x 10 x 8 cm und ca. 15 x 11 x 10 cm) enthielten Jungtiere der Arten Grüne Wasseragame (Physignathus coccincinus, Abbildung 6) und Stirnlappenbasilisk (Basiliscus plumifrons). Als Bodengrund dienten Holzschnitzel / -späne und gemahlener Mais. Wasserbehälter und Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Insbesondere den von Natur aus sowieso schon stressanfälligen Wasseragamen schien die Art der Unterbringung nicht zu gefallen, die Tiere kratzten nervös am Deckel oder unternahmen Fluchtversuche. Weitere (ebenfalls ohne Holzrahmen platzierte) und mit Holzschnitzeln oder Erde versehene Kunststfoffdosen (geschätzte Grösse ca. 10 x 10 x 8 cm und 25 x 15 x 10 cm) beherbergten u. a. Bartagamen (Pogona vitticeps), Kornnattern, Siedleragamen (Agama agama) und Kronengeckos (Correlophus ciliatus). Insbesondere für die Bartagamen waren die Behältnisse viel zu klein. Die Behälter waren nur von einer Seite einsehbar, wie bei den anderen Unterbringungsformen suchte man hier die Rückzugsmöglichkeiten vergebens. Eine Siedleragame wies ältere Verletzungen auf dem Rücken auf. Hinter dem Tisch, in etwas Abstand zu den Besuchern, waren drei Terrarien à ca. 30 x 30 x 40 cm untergebracht. Zwei der Behälter enthielten grüne Baumpythons (Morelia viridis), in einem war ein Jemenchamäleon (Chamaeleo calyptratus, bewilligungspflichtige Art) untergebracht. Die Terrarien waren mit einer Grundbeleuchtung versehen und nur von vorne einsehbar. Holzschnitzel dienten als Bodengrund, ein einzelner Ast als Klettermöglichkeit.

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Ein verschlossener und nur von oben einsehbarer Holzbehälter enthielt mehrere Kunststoffboxen (ca. 10 x 10 x 8 cm bis 11 x 15 x 10 cm) mit verschiedenen jungen Giftschlangen (u. a. gebänderte Kobra (Naja annulifera), Texas-Klapperschlange (Crotalus atrox), Sandviper (Vipera ammodytes)). Beim ersten Besuch waren die Boxen komplett unbeschriftet, beim zweiten Besuch war auf einem Teil der Boxen der Artname vermerkt worden – Hinweise auf die Giftigkeit sowie die daraus resultierende Bewilligungspflicht fehlten jedoch. Als Bodengrund dienten wenige Schnitzel, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Eine Kobra verhielt sich sehr nervös und ging sogleich in Angriffsstellung, als ein Besucher die Hand über ihrem Behälter bewegte. Die Behälter der ausgestellten ungiftigen Reptilien waren in der Regel mit dem lateinischen Artnamen und dem Preis beschriftet. Auf manchen Behältern war allerdings nur der Preis des Tieres vermerkt. Einzelne Schilder wiesen auf die Art, die Gesamtlänge sowie die benötigte Luftfeuchtigkeit hin, jedoch war diese Beschriftung längst nicht an allen Boxen angebracht und auch nicht für alle Tierarten verfügbar. Hinweise auf die Bewilligungspflicht einiger Arten (Jemenchamäleon, Giftschlangen) sowie auf die Giftigkeit der Schlangen waren nicht vorhanden. Nebst den zahlreichen Reptilien sowie den eingangs erwähnten Vogelspinnen wurden an diesem Stand auch zwei Igeltanreks angeboten. Den Tieren stand eine ca. 80 x 60 x 15 cm grosse Kunststoffbox zur Verfügung, welche aufgrund des Holzrahmens, in dem sie sich befand, nur von oben einsehbar war. Versteckmöglichkeiten für die eigentlich nachtaktiven Tiere sowie Klettermöglichkeiten fehlten allerdings gänzlich. Futter und Wasser fehlten ebenfalls. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert dies scharf, den Tieren hätte zumindest Wasser zur Verfügung stehen müssen! Als Bodengrund dienten Rindenschnitzel sowie etwas Heu und Stroh. Die Haltung von Igeltanreks ist in der Schweiz bewilligungspflichtig, es fand sich allerdings nirgends ein Hinweis dazu; die Box war lediglich mit dem lateinischen Artnamen beschriftet. Auch Informationen zu den Haltungsansprüchen der Tiere fehlten. Die Igeltanreks entzückten viele BesucherInnen, weswegen ein Hinweis auf die Bewilligungspflicht und die Ansprüche dieser Art umso wichtiger gewesen wäre. Aufgrund des grossen Interesses wurden die Tiere auch aus ihrem Behälter herausgenommen und Besuchern in die Hand gegeben. Am Ende des Tages lag eines der Tiere erschöpft auf dem Bauch und atmete flach (Abbildung 7). Auch Reptilien wurden immer wieder aus ihren Behältern herausgenommen und den Besuchern gezeigt.

Abbildung 4: Die Behälter der Sumpfschildkröten enthielten kein Wasser, sondern lediglich ein feuchtes Haushaltspapier.

Abbildung 3: Eine von Aussteller C präsentierte Abgottschlange häutete sich an der Börse. Aus Sicht des STS hätte dieses Tier zuhause bleiben sollen.

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Abbildung 5: Gemessen an der Länge der Tiere war dieser Behälter massiv zu klein.

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Abbildung 6: Den Grünen Wasseragamen fehlte der Rückzug, die Tiere unternahmen immer wieder Fluchtversuche.

Abbildung 7: Die von Aussteller C präsentierten Igeltanreks wurden den Besuchern in die Hand gedrückt, was für die Tiere eine erhebliche Belastung darstellte. Am Ende des Tages schien eines der Tiere sehr erschöpft.

Tischreihe 4: Aussteller D

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Der Aussteller präsentierte verschiedene Reptilien (Bartagamen, Königspythons, Südliche Madagaskarboas (Acrantophis dumerili), Griechische und Maurische Landschildkröten (Testudo hermanni resp. graeca), Breitrandschildkröten und Strahlenschildkröten (Astrochelys radiata, Abbildung 8) in nur von oben einsehbaren Displays, welche zwischen ca. 25 x 25 x 15 cm und ca. 90 x 25 x 15 cm massen. Die Echsen und Schlangen bewohnten jeweils einzeln einen Behälter, während die Schildkröten jeweils zu mehreren in einem Behälter untergebracht waren. Als Bodengrund dienten Pinienschnitzel. Den Schlangen stand als rudimentäre Rückzugsmöglichkeit eine Kunststoffpflanze zur Verfügung, die Behälter der Echsen und Schildkröten wiesen hingegen keine Verstecke auf. Die meisten Tiere verhielten sich mehrheitlich ruhig, einzelne Bartagamen kratzen jedoch an den Plexiglasdeckeln oder an den Wänden der Behälter (Abbildungen 9 und 10). Einige Reptilien (Ägyptische Sandboa (Eryx colubrinus), Dreiecksnatter, Kornnattern) sowie Skorpione und Arachniden bewohnten Kunststoffdosen, welche geschätzt 10 x 10 x 8 cm bis 15 x 25 x 12 cm massen. Die Boxen enthielten grobe Holzschnitzel (Schlangen), Rindenstücke mit (Vogelspinnen) oder ohne Aquagranulat (Schlangen, Skorpione) oder feuchtes Haushaltspapier (Skorpione) als Bodengrund. Einige der Boxen waren komplett durchsichtig, Versteckmöglichkeiten für die Tiere waren nicht vorhanden (Abbildung 11). Die kleineren Schlangen hatten teilweise die Möglichkeit, sich im Bodengrund einzugraben und nutzten diese auch. Die Displays und die Mehrheit der Kunststoffboxen waren mit Schildern beschriftet, welche Angaben zur Art, der Zucht (Wildfang oder Nachzucht), dem Preis sowie teilweise dem Geschlecht lieferten. Auf dem Schild war auch ein Feld zum Vermerk der CITES-Kategorie aufgeführt – leider wurde diese durchaus wichtige Information von den Verkäufern nicht angegeben (obwohl sie auch CITES-Arten anboten). Hinweise zur Haltung der einzelnen Arten fehlten. Einzelne Kunststoffboxen (Skorpione) waren nur mit dem lateinischen Artnamen beschriftet.

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Während des Besuchs am Stand wurde beobachtet, wie Tiere interessierten Besuchern in die Hand gegeben wurden. Auch entnahmen die Aussteller (auf Anfrage von Interessenten) mehrere Bartagamen ihrem Behälter, um das Geschlecht zu bestimmen (optisch). Aus Sicht des STS ist es unverständlich, weshalb eine Geschlechtsbestimmung nicht bereits vor dem Börsenbesuch erfolgte. So wäre den Tieren zusätzlicher Stress durch die Manipulationen erspart geblieben.

Abbildung 8: Strahlenschildkröten sind im Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgeführt und dürfen nur mit Auflagen gehandelt werden. Auch sind sie äusserst anspruchsvoll in der Haltung.

Abbildung 9: Diese Bartagame kratzte immer wieder an der Wand ihres Displays und versuchte erfolglos, daran hochzuklettern.

Abbildung 10: Auch diese Bartagame kratzte immer wieder am Deckel.

Abbildung 11: Diese minimalistisch bemessenen Behälter waren von allen Seiten einsehbar, Rückzugsmöglichkeiten fehlten.

Tischreihe 5: Aussteller E – I

Aussteller E präsentierte zwei Moschusschildkröten (Sternotherus odoratus) sowie zahlreiche Vogelspinnen. Erstere bewohnten ein Glasterrarium à ca. 50 x 50 x 30 cm (Wassertiefe ca. 10 cm, mit einzelnen schwimmenden Korkstücken als Landteile). Informationen zur Art waren nicht vorhanden. Zwei weitere Glasterrarien (ca. 30 x 30 x 30 cm resp. ca. 25 x 25 x 40 cm) sowie mehrere runde Plastikbehälter zwischen 5 cm und 10 cm Durchmesser enthielten Vogelspinnen verschiedenster Arten. Während die Plastikbehälter lediglich mit Erde ausgestattet waren, verfügten die Terrarien der Vogelspinnen über eine leichtgradige Strukturierung. Die Behälter der Spinnen wiesen für Börsen verhältnismässig umfangreiche Informationen zur Art und ihrer Haltung auf (Abbildung 12). Zusätzlich zu den Sumpfschildkröten und den Spinnen bot dieser Züchter zahlreiche Nager an. Die Käfige waren teilweise massiv überbelegt: Ein ca. 80 x 40 x 60 cm messender Käfig beherbergte zehn Ratten (Abbildung 13). Zwei juvenile Ratten befanden sich in einem Käfig à ca.

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60 x 40 x 40 cm. In vier ca. 40 x 20 x 20 cm messenden Käfigen waren zahlreiche Futtermäuse (Käfig 1: ca. 18 Tiere, Käfig 2: ca. 15 Tiere, restliche Käfige: Anzahl Tiere nicht eruierbar) untergebracht. Ca. 15 Natal-Vielzitzenmäuse (Mastomys natalensis) bewohnten einen ca. 30 x 20 x 20 cm messenden Käfig, weitere 15 Tiere befanden sich in einem Käfig à ca. 40 x 20 x 40 cm. Alle Käfige verfügten über Einstreu, Futter und Wasser. Rückzugsmöglichkeiten oder Beschäftigungsmaterial waren jedoch nicht vorhanden. Neben den Nagern präsentierte der Verkäufer auch ein von allen Seiten einsehbares Gehege (ca. 100 x 50 x 40 cm) mit zwei Kaninchen. Den Tieren standen Heu, Stroh, Körnerfutter und Wasser zur Verfügung. Nagematerial fehlte, auch Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Eine Anfrage ergab, dass alle Tiere (Nager und Kaninchen) als Futtertiere bestimmt waren. Am benachbarten Stand bot Aussteller F Leopardgeckos und Kornnattern zum Verkauf an. Die drei Geckos bewohnten ein Kunststoff-Faunarium à ca. 35 x 20 x 12 cm. Als Bodengrund diente Haushaltspapier, eine Rückzugsmöglichkeit in Form einer Höhle war vorhanden. Eine Kunststoffbox von ca. 40 x 20 x 10 cm beherbergte eine juvenile Kornnatter. Auch dieser Behälter war mit Haushaltspapier sowie einer Rückzugsmöglichkeit ausgestattet. Dem Tier stand zudem Wasser zur Verfügung. Beide Behälter waren mit dem Artnamen, dem Schlupfdatum der Tiere sowie dem Preis beschriftet; Informationen zur Haltung fanden sich keine. Aussteller G präsentierte vier Bartagamen, die Tiere waren einzeln in ca. 20 x 10 x 5 cm grossen Kunststoffbehältern untergebracht. Die Behälter enthielten lediglich Haushaltspapier; die Beschriftung gab Hinweise zum Schlupfdatum, Geschlecht und Preis der Tiere. An demselben Tisch verkaufte Aussteller H juvenile gestreifte Blattsteiger (Phyllobates vittatus). Die Frösche waren in von oben einsehbaren Plastikbehältern à ca. 6 cm Durchmesser untergebracht. Als Bodengrund diente feuchte Watte, ein Blatt bot den Tieren Rückzug. Aussteller I stellte einen Leopard- und einen Kronengecko sowie Dreiecksnattern aus. Die Geckos wurden in Kunststoffboxen à ca. 20 x 10 x 6 cm gehalten, die Behälter der Dreiecksnattern massen ca. 20 x 10 x 6 cm und 30 x 20 x 6 cm. Alle Behälter waren mit einer Wasserschale sowie einem als Bodengrund dienenden Haushaltspapier ausgestattet. Rückzugsmöglichkeiten fehlten, immerhin waren die Behälter nur von oben einsehbar. Die Beschriftung beinhaltete den Artnamen, das Geschlecht und den Preis.

Abbildung 12: Aussteller E führte vorbildlich Informationen über die präsentierten Arachnidenarten auf. Leider vernachlässigte er die Beschriftung der ebenfalls im Angebot stehenden Moschusschildkröten.

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Abbildung 13: Den von Aussteller E präsentierten Nagern stand viel zu wenig Platz zur Verfügung. Angesichts der rechtlichen Einschränkung der Lebendfütterung ist das Anbieten von lebendigen Futtertieren an einer Börse zudem fragwürdig.

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Tischreihe 6: Aussteller J – P

An Tischreihe 6 bot Aussteller J Kettennattern (Lampropeltis californiae), Leopardgeckos sowie eine Echse (Art nicht bestimmt) zum Verkauf an. Sämtliche Tiere waren in von allen Seiten einsehbaren, ca. 40 x 30 cm 10 cm messenden Kunststoffbehältern untergebracht (Abbildung 14). Die Behälter enthielten lediglich Bodengrund (Holzspäne bzw. Haushaltspapier), Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Aufgeführt waren lediglich der Artname, der Preis und das Geschlecht. Nebenan präsentierte Aussteller K juvenile Leopardgeckos; die Tiere waren einzeln oder zu zweit in Kunststoffbehältern (ca. 15 x 10 x 6 cm sowie 20 x 15 x 6 cm) untergebracht. Lediglich ein Behälter verfügte über Bodengrund (Haushaltspapier, Abbildung 15)! Auf den Behältern waren Artname, Geschlecht, Schlupfdatum sowie Abstammung vermerkt, Hinweise zur Haltung der Tiere fehlten jedoch auch hier. Züchter L verkaufte an seinem Stand Boa constrictor-Farbzuchten. Die Schlangen waren in ca. 20 x 15 x 6 cm messenden Kunststoffbehältern untergebracht. Jeder Behälter enthielt ein Haushaltspapier, eine Wasserschale sowie ein Stück Holz, welches wohl als Dekoration dienen sollte. Hinweise zur Art oder deren Haltung fehlten, lediglich das Geschlecht war auf den Boxen notiert. Der Aussteller M bot zahlreiche Pythons zum Verkauf an. Mehrere mind. 40 cm lange Tiere waren in Displays (ca. 15 x 15 x 5 cm) untergebracht. Weitere Pythons (mind. 100 cm) bewohnten von allen Seiten einsehbare Kunststoffboxen à ca. 50 x 30 x 15 cm sowie (mind. 80 cm) nur von oben einsehbare Kunststoffbehälter à ca. 30 x 20 x 6 cm (Abbildung 16). Allen Tieren stand nur Bodengrund (Rindenschnitzel) zur Verfügung, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Mit einer Ausnahme fehlten bei allen Behältern Lüftungslöcher (der Verkäufer erwähnte, dass er die Behälter regelmässig öffne – es stellt sich allerdings die Frage, ob dies auch der Fall war)! An derselben Tischreihe verkaufte Züchter N Giftschlangen (Ceylon-Lanzenotter (Trimeresurus trigonocephalus); Kupferkopf (Agkistrodon contortrix) sowie eine unbestimmte Schlangenart). Die Schlangen waren in Behältern von ca. 20 x 15 x 6 cm und 30 x 20 x 7 cm untergebracht. Die Behälter enthielten Bodengrund und teilweise auch Äste, Rückzugsmöglichkeiten fehlten allerdings. Als notdürftige «Sicherung» gegen unbefugtes Öffnen der Giftschlangenbehälter diente eine über den Behältern aufgelegte Plexiglasscheibe (welche den Vermerk «giftig» trug). Abgesehen von Hinweisen zum Geschlecht sowie dem Artnamen waren keinerlei Informationen über die Tiere (und auch nicht über die Bewilligungspflicht) vorhanden. Aussteller O bot verschiedene Schlangen (Rautenpython, Leopardnatter (Zamenis situla), Afrikanische Hausschlangen (Boaedon sp.)) an. Dem Rautenpython stand ein ca. 30 x 30 x 40 cm messendes Terrarium zur Verfügung, welches mit Pflanzen, Korkstücken, einer Rückwand sowie einer Wasserschale eingerichtet war (Abbildung 17). Die restlichen Schlangen bewohnten durchsichtige Kunststoffboxen, welche einzelne Blätter sowie teilweise auch Korkstücke als Rückzugsmöglichkeiten enthielten. Als Bodengrund diente ein körniges Substrat (vermutlich Maisstreu). Die Behälter waren mit dem Artnamen, Geschlecht und Alter der Tiere sowie Hinweisen zur Herkunft und Haltungstemperatur beschriftet. Der letzte Aussteller an Tischreihe 6 (P) verkaufte Einsiedlerkrebse (Art unbestimmt), Achatschnecken (Achatina fulica), Sungay-Gespenstschrecken (Sungaya inexpectata) und Afrikanische Zwergmäuse (Mus minutoides). Die Einsiedlerkrebse (ca. 7 Stück) waren in einem Terrarium à ca. 30 x 30 x 30 cm untergebracht, das Terrarium wies Erde als Bodengrund auf und war mit Ästen und Blättern strukturiert. Die Achatschnecken bewohnten ca. 25 x 20 x 6 cm messende Behälter. Die meisten Behälter enthielten Erde sowie Moos als Bodengrund, ein Behälter war mit einem Haushaltspapier ausgestattet. Mehrere ca. 15 x 10 x 10 cm messende Kunststoffbehälter beherbergten je eine bis zwei Afrikanische Zwergmäuse. Die Behälter waren nur von oben einsehbar und enthielten Heu. Informationsblätter lieferten Hinweise zur Haltung dieser Tierart.

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Abbildung 14: Aussteller J verwendete von allen Seiten einsehbare Behälter; den Tieren standen keine Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung.

Abbildung 15: Die Behälter dieses Ausstellers verfügten teilweise nicht einmal über Bodengrund.

Abbildung 16: Die Behälter waren für die darin untergebrachten Schlangen zu klein.

Abbildung 17: Die Strukturierung des Terrariums erlaubte es den Schlangen, zu klettern und sich zurückzuziehen.

Tischreihe 7: Aussteller Q – T

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An Tisch 7 stellte Aussteller Q Mandarinnattern (Euprepiophis mandarinus) und Mexikanische Lanzenkopfklapperschlangen (Crotalus polystictus) aus. Beide Schlangenarten waren in Kunststoffbehältern untergebracht (ca. 40 x 30 x 10 cm sowie ca. 20 x 10 x 7 cm), welche nur mit Bodengrund (Holzpartikel) ausgestattet waren. Die Behälter der Mandarinnattern waren von allen Seiten her einsehbar, diejenigen der Mexikanischen Lanzenkopfklapperschlangen nur von oben. Die Beschriftung führte lediglich den Artnamen, das Geschlecht sowie den Preis auf. Hinweise auf die Giftigkeit von C. polystictus bzw. die nötige Haltebewilligung fehlten (Abbildung 18), auch waren die Behälter nicht zusätzlich gesichert. Aussteller R bot verschiedene (Gift-)Schlangen (Kupferkopf, Taylor Mokassinotter (Agkistrodon taylori), Kettennatter, Kornnatter, Kap Gophernatter (Pituophis vertebralis)) zum Kauf an. Die Schlangen waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffbehältern (ca. 20 x 10 x 5 cm bis ca. 40 x 30 x 10 cm) untergebracht. Als Bodengrund diente Haushaltspapier oder körniges Substrat. Einzelne Boxen wiesen Kunststoffblätter als rudimentäre Rückzugsmöglichkeiten auf. Die Behälter waren jeweils mit dem Artnamen, dem Geschlecht der Tiere sowie dem Preis beschriftet. Bei den Kupferköpfen sowie den Taylor Mokassinottern wies zudem ein Totenkopf auf die Giftigkeit hin. Hinweise zur daraus resultierenden Haltebewilligung, oder auch zu den Haltungsansprüchen aller präsentierten Arten – fanden sich allerdings keine (Abbildung 19). Die Behälter mit den Giftschlangen waren «notdürftig» mit einer Abdeckung aus Plexiglas gesichert. Aussteller S präsentierte an seinem Stand Reptilien (Griechische und Maurische Landschildkrö-

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ten, Kornnattern, Kettennattern) sowie Amphibien (Axolotl, Östliche Tigersalamander (Ambystoma tigrinum)). Die Korn- und Kettennattern waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffboxen (ca. 10 x 10 x 8 cm bzw. ca. 25 x 15 x 12 cm) untergebracht. Die Behälter der Kornnattern wiesen lediglich Bodengrund auf, den Kettennattern stand Bodengrund sowie ein kleiner belaubter Zweig zur Verfügung. Eine Kunststoffkiste (ca. 60 x 40 cm Fläche, nach oben offen) beherbergte drei Europäische Landschildkröten. Als Bodengrund dienten Holzspäne, weiter war der Behälter mit Frischfutter sowie Heu ausgestattet. Mangels Rückzugsmöglichkeiten wurde letzteres von den Tieren allerdings als Versteckmöglichkeit zweckentfremdet. Die Axolotl bewohnten von allen Seiten her einsehbare und mit Wasser gefüllte Kunststoffbehälter (ca. 30 x 25 x 15 cm). Die Tigersalamander waren in ebenfalls von allen Seiten einsehbaren Kunststoffbehältern (ca. 20 x 15 x 5 cm) untergebracht, welche lediglich ein feuchtes Haushaltspapier aufwiesen. Bei beiden Behältern fehlten die Versteckmöglichkeiten. Zu den Axolotl waren Informationsblätter vorhanden, zu den restlichen Tieren beschränkte sich die Information auf die Aufführung des Artnamens und des Preises. Aussteller T bot Futterinsekten (Grillen und Heuschrecken) zum Kauf an, die Tiere waren in «Standard-Insektendosen» à ca. 10 x 10 x 10 cm untergebracht.

Abbildung 18: Die Behälter dieser Giftschlangen waren weder speziell gesichert, noch wurde auf die Giftigkeit oder die Bewilligungspflicht hingewiesen.

Abbildung 19: Auch hier fehlte der Hinweis zur Bewilligungspflicht.

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Tischreihe 8: Aussteller U – Z

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Der Züchter U stellte Schlangen aus. Zwei Schönnattern waren in einer Kunststoffbox à ca. 40 x 25 x 15 cm untergebracht (Abbildung 20), die Königspythons bewohnten ca. 30 x 15 x 7 cm messende Displays. Alle Behälter enthielten lediglich feine Holzspäne als Bodengrund, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Der Züchter führte bei den Schönnattern den Artnamen, das Geschlecht und den Preis sowie Angaben zur Körperlänge der Tiere und der Fütterung auf. Im Falle der Königspythons waren Angaben zu Alter, Herkunft und Farbmorphe vermerkt. Die Züchter entnahmen die Schlangen auf Anfrage aus den Behältern und gaben sie Besuchern in die Hand (Abbildung 21). Am benachbarten Stand bot Aussteller V verschiedene Reptilien (Kettennattern, Kronengeckos) und Amphibien (Axolotl) zum Verkauf an. Die Kronengeckos waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffdosen à ca. 20 x 10 x 6 cm untergebracht. Als Bodengrund sowie rudimentäre Rückzugsmöglichkeit diente Moos. Die Kettennatter bewohnte einen von allen Seiten einsehbaren Kunststoffbehälter (ca. 40 x 30 x 15 cm, Abbildung 22). Holzschnitzel dienten als Bodengrund, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Drei zwischen 40 x 25 x 30 cm und 50 x 30 x 35 cm messende Aquarien beherbergten Axolotl. Die Behälter waren mit Angaben zum Alter und Geschlecht sowie zur Ernährung und dem ursprünglichen Herkunftsgebiet der Tiere beschriftet. Aussteller W verkaufte verschiedene Spinnen. Die Tiere waren in Plastikboxen (ca. 7 x 7 x 5 cm bis ca. 15 x 10 x 6 cm) untergebracht. Die Boxen enthielten Erde als Bodengrund und teilweise Blätter. Der Züchter X präsentierte Amurnattern (Elaphe schrenckii) in ca. 40 x 30 x 10 cm messenden Kunststoffbehältern. Die Behälter waren von allen Seiten einsehbar, abgesehen von wenig Bodengrund (Rindenstücke) enthielten sie keine Einrichtung (Abbildung 23). Der Züchter gab die Tiere gratis ab. Nebenan verkaufte Aussteller Y mehrere Kornnattern, diese waren in mehrheitlich von allen Seiten einsehbaren Kunststoffboxen à ca. 20 x 15 x 5 cm untergebracht. Als Bodengrund dienten Holzspäne, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Die Behälter waren mit Hinweisen zum Schlupfdatum, dem Geschlecht und dem Preis beschriftet. Weiter bot der Aussteller Stabschrecken an, die Tiere bewohnten ein mit Brombeerranken strukturiertes Terrarium à ca. 30 x 12 x 20 cm. Am letzten Stand dieser Tischreihe bot Aussteller Z diverse Schlangen (Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis), Geringelte Baumboa (Corallus annulatus), Abgottschlangen, Kornnattern, Schönnattern, Rautenpythons) und Streifengeckos (Gekko vittatus) zum Kauf an. Einem Teil der Schlangen stellte der Züchter Glasterrarien à ca. 45 x 45 x 30 cm zur Verfügung. Ein Terrarium enthielt zudem einen Behälter, in dem sich eine weitere Schlange befand (Abbildung 24). Alle Terrarien verfügten über (in einigen Fällen allerdings sehr knapp bemessenen) Bodengrund, teilweise war ein einzelner Ast als rudimentäre Klettermöglichkeit angebracht. Die restlichen Schlangen sowie die Streifengeckos bewohnten Kunststoffbehälter (ca. 15 x 10 x 6 cm und 20 x 15 x 6 cm). Diejenigen Behälter, welche die Kornnattern sowie die Rautenpythons beherbergten, verfügten über keinerlei Einrichtung, sogar Bodengrund fehlte (Abbildung 25)! Dem Streifengecko standen etwas Moos (welches allerdings den Behälterboden nicht komplett bedeckte) sowie ein kleiner Ast zur Verfügung. Der leider von allen Seiten einsehbare Behälter der Geringelten Baumboa enthielt Rindenschnitzel als Bodengrund sowie einige Kletteräste.

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Abbildung 20: Für die grossen Schönnattern war der Behälter zu knapp bemessen.

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Abbildung 21: Bei Interesse wurden den Besuchern die Königspythons dieses Züchters gezeigt. Für die Tiere dürfte das Handling aber eine zusätzliche Stressbelastung dargestellt haben.

Abbildung 22: Von allen Seiten einsehbarer Behälter und fehlender Rückzug.

Abbildung 23: Diese Amurnattern wurden gratis abgegeben. Es ist zu hoffen, dass sich der Besitzer auch tatsächlich vergewisserte, dass der Neuhalter gut zu den Tieren schaut. Die Haltung der Schlangen indessen war überhaupt nicht tierfreundlich. Abbildung 24: Die Platzierung des kleinen Tierbehälters im Terrarium war problematisch; für das kleinere Tier dürfte die Anwesenheit des grösseren, verbunden mit dem Mangel an Versteckmöglichkeiten, eine Belastung dargestellt haben.

Abbildung 25: So sollte eine Tierhaltung an einer Börse definitiv nicht aussehen – kein Bodengrund, kein Rückzug, keine Informationen zur Tierart.

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Fazit und Forderungen des STS

Die 1. Bourse aux Reptiles in Villeneuve fand heuer zum ersten Mal statt und gestaltete sich in verhältnismässig kleinem Rahmen. Analog zu den bisher besuchten Börsen gaben sowohl die Haltung der Tiere in Villeneuve wie auch der Umgang mit ihnen in einigen Punkten Anlass zur Kritik: • Die an der 1. Bourse aux Reptiles angebotenen Reptilien wurden mehrheitlich in Kunststoffboxen sowie in Displays präsentiert. Nur einzelne Anbieter boten ihre Tiere in Terrarien an. Aus Sicht des STS ist die Haltung in Terrarien allerdings einer Boxenhaltung vorzuziehen, da die Tiere mehr Bewegungsfreiheit haben. Auch bieten sich in Terrarien mehr Möglichkeiten für eine einigermassen «tierfreundliche» Strukturierung, und es lässt sich ein für die Tiere einigermassen adäquates Klima erzeugen. Die kleinen und unstrukturierten Plastikboxen sind zudem aus pädagogischer Sicht höchst problematisch, da beim Besucher der irreführende Eindruck entstehen kann, dass die Tiere anspruchslos und einfach zu halten seien. Der Boxenhaltung ist insofern eine gewisse Berechtigung zuzugestehen, als dass die Tiere bei einem Verkauf nicht umplatziert werden müssen (keine Verletzungsgefahr sowie Stressreduktion, da kein Herausfangen nötig). Dieses Argument zieht allerdings nur dann, wenn die Tiere nicht zu «Demonstrationszwecken» aus den Boxen entnommen werden. Genau dies wurde in Villeneuve allerdings mehrmals beobachtet. Einzelnen Arten (höhlenbewohnende Tiere, wie z. B. Königspython) können die engen Boxen allenfalls auch Sicherheit vermitteln (zu diesem Zweck müssten die Boxen aber vermutlich dunkel sein). Das Gros der ausgestellten Tierarten dürfte sich in den kleinen Behältern aber vermutlich nicht wohl fühlen. • Manche Aussteller stellten ihren Tieren Versteckmöglichkeiten in Form von Höhlen oder Korkstücken zur Verfügung. Die Mehrheit der Tiere verweilte allerdings ohne Rückzug, oftmals kamen auch von allen Seiten einsehbare Behälter zum Einsatz. Der Grund dafür ist wohl, dass bei Börsen in erster Linie der Verkaufsaspekt im Vordergrund steht und Interessenten die Tiere so gut wie möglich betrachten möchten. Aus Sicht des STS darf die Präsentation von Tieren allerdings keinesfalls auf Kosten des Tierwohls geschehen, den Tieren sollte zumindest ein Minimum an Rückzug (z. B. zusammengeknülltes Haushaltspapier, Korkrinden, Höhlen, ausreichend begrabbarer Bodengrund) zugestanden werden. Von allen Seiten einsehbare Behälter sind vehement abzulehnen. Bodengrund muss immer vorhanden sein, baumbewohnenden Arten sollten Klettermöglichkeiten angeboten werden. • Während des Besuches wurde mehrmals beobachtet, wie die Aussteller Tiere aus ihren Behältern entnahmen und herumzeigten, manipulierten (Geschlechtsbestimmung) oder interessierten Personen in die Hand drückten. Ein Grossteil dieser Demonstrationen war sicherlich unnötig (da nicht mit einem direkten Verkauf verknüpft) und stellte für die Tiere lediglich eine zusätzliche Stressbelastung dar. Der STS ist der Meinung, dass Manipulationen der Tiere, wenn immer möglich, vermieden werden sollen. • In diesem Sinne ist auch der Fotostand, an welchem sich Besucher mit einer Schlange um den Hals fotografieren lassen konnten, abzulehnen.

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Im Gegensatz zu den bisher vom STS besuchten Börsen war in Villeneuve keine Börsenordnung erstellt worden. Der STS kritisiert dies, zum Schutz der Tiere wäre es dringend nötig, dass die Veranstalter Regelungen (welche nebst einer akzeptablen Haltung der Tiere auch eine adäquate Information der Besucher garantieren würden) aufführen und bei einem Verstoss auch einschreiten würden. Aufgrund der fehlenden Börsenordnung existierten in Villeneuve auch keine Richtlinien zur Beschriftung der Behälter. Es ist somit nicht verwunderlich, dass zur Mehrheit der präsentierten Tiere kaum schriftliche Informationen verfügbar waren. Lediglich einzelne Aussteller beschrifteten ihre Behälter mit Hinweisen zur Haltung oder boten Informationsblätter an. Da Reptilienbörsen auch immer Ausflügler anziehen und Spontankäufe von oftmals unerfahrenen Personen getätigt werden, müsste aus Sicht des STS unbedingt mehr Gewicht auf die Besucherinformation gelegt werden. Die Veranstalter sollten sicherstellen, dass die Aussteller den Besuchern adäquate mündliche und schriftliche Informationen zur jeweiligen Tierart vermitteln. Weiter müssen die Veranstalter unbedingt darauf hinweisen, dass es sich bei den an der Börse gezeigten Haltungsformen nur

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um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung ein viel grösseres Terrarium mit einer artgerechten Einrichtung erfordert. Zur Verdeutlichung empfiehlt der STS die Präsentation von einigen «Showterrarien», welche den Besuchern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln und die Diskrepanz zwischen beiden Haltungsformen deutlich aufzeigen. Aufgrund der fehlenden Börsenordnung gab es in Villeneuve keine Einschränkungen bezüglich des Verkaufs von Wildfängen oder von bewilligungspflichtigen Tieren. Der STS kritisiert die Zulassung von Wildfängen an einer Börse, aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen sollte konsequent auf das Anbieten und den Erwerb von Wildfängen verzichtet werden! Auch das Anbieten von bewilligungspflichtigen Tieren (Giftschlangen, Chamäleons, Igeltanreks) an einer Börse ist fragwürdig. Da die Mehrheit der Besucher wohl kaum über eine entsprechende Bewilligung verfügt, gehen die Tiere sozusagen «vergebens» an die Börse und sind unnötigem Stress ausgesetzt. In Villeneuve wurden zahlreiche durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA, auch bekannt unter der Abkürzung CITES) geschützte Arten (z. B. Strahlenschildkröten, Jemenchamäleons, Europäische Landschildkröten, Grüne Baumpythons) angeboten. Aus Sicht des STS muss der Veranstalter unbedingt gewährleisten, dass der Verkauf legal abläuft, d. h. der Verkäufer die Käufer über den Schutzstatus informiert und einen Herkunftsnachweis aushändigt. Nebst den Reptilien, Amphibien, Arachniden und Insekten wurden in Villeneuve auch lebende Nager und Kaninchen zum Verkauf angeboten. Eine Erkundigung ergab, dass zumindest ein Teil der Tiere zur Verfütterung gedacht war. Die Verfütterung von lebenden Tieren ist in der Schweiz allerdings verboten resp. nur bei Wildtieren (Reptilien) erlaubt, welche sich nicht an Totfutter gewöhnen lassen. Es stellt sich die Frage, ob diese Gesetzeslage den Anbietern der Tiere klar ist und ob allfällige Käufer darüber informiert wurden! Angesichts dieser rechtlichen Einschränkung ist das Anbieten von lebenden Futtertieren an einer Börse generell fragwürdig. Aufgrund der in Villeneuve und an anderen Börsen beobachteten Befunde ist der STS der Ansicht, dass die Tierhaltung an den Börsen stets von Amtsveterinären überprüft werden sollte! Auch müsste kontrolliert werden, ob der Verkauf von bewilligungspflichtigen Arten legal abläuft. Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung sollten geahndet und nicht als Bagatelle abgetan werden. Da in der Schweiz bisher keine allgemein gültigen Regeln für Tierbörsen bestehen, fordert der STS das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen. Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B. Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.

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