Blendungsgutachten der geplanten Photovoltaikanlage in Weins, Hofamt Priel

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Author: Inge Keller
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WICON Energie GmbH Grazer Straße 41 2700 Wr. Neustadt

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08.03.2013

Blendungsgutachten der geplanten Photovoltaikanlage in Weins,, Hofamt Priel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei übersenden wir das von Ihnen geforderte Blendungsgutachten der geplanten Photovoltaikanlage in 3680 Weins. Es wurden alle geneigten Paneele, auf Blendungsverursachung zu den umstehenden Wohnhäusern Wohnhäusern,, Eisenbahn und Schifffahrt untersucht.

Wir stehen für weiteres gerne zur Verfügung und verbleiben,

mit freundlichen Grüßen WICON Engineering GmbH

Ing. Dr. Peter M. Ramharter Dipl.-Ing.

www.wicon.cc

WICON Engineering Ges.m.b.H Büroadresse: A 2700 Wr. Neustadt Grazer-Straße Straße 41 (Rot Kreuz Gebäude) Firmensitz: A 2544 Leobersdorf | Aredstraße 13 Tel.: +43 676 / 83 177 - 513 | Fax +43 2622 / 232 08 www.wicon.cc | [email protected] [email protected] | FN: 354834 s UID: ATU 66206535 | Landesgericht Wr. Neustadt GF: Dipl.-Ing. Ing. Dr. Peter Michael Ramharter Bankverbindung: Raiffeisenbank Baden | BLZ: 32045 KNR:1.962.497 | IBAN: AT41 3204 5000 0196 2497 BIC: RLNWATWWBAD

Blendungsgutachten Photovoltaikanlage Weins

Auftraggeber:

WICON Energie GmbH Grazer Straße 41 A - 2700 Wiener Neustadt [email protected] DI Dr. Peter M. Ramharter [email protected] +43 676 / 83 177 – 513

Ersteller:

WICON Engineering GmbH Grazer Straße 41 A - 2700 Wiener Neustadt [email protected] Ing. Christoph Lichtenauer [email protected] +43 664 / 91 000 16

Erstellt:

08.03.2013

Seite 2 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

INHALTSVERZEICHNIS

1

................................................................................................ ................................................ 4 Vorbemerkung ................................

2

Herangehensweise................................ ................................................................................................ ......................................... 5

3

Randbedingungen zur Reflexionsuntersuchung ............................................................. ............................. 6

4

Theoretische Grundlagen - Reflexionswinkel................................................................ .................................. 6

5

Übersicht Situation ................................ ................................................................................................ ......................................... 7

6

Berechnung ................................ ................................................................................................ .................................................... 8 6.1

Haus A ................................ ................................................................................................ .................................................... 8

6.2

Haus B ................................ ................................................................................................ .................................................... 8

6.3

Haus C ................................ ................................................................................................ ...................................................11

6.4

Haus D ................................ ................................................................................................ ...................................................13

6.5

Haus E ................................ ................................................................................................ ...................................................15

6.6

Haus F ................................ ................................................................................................ ...................................................17

6.7

Haus G ................................ ................................................................................................ ...................................................19

6.8

Haus H ................................ ................................................................................................ ...................................................21

6.9

Donau Schifffahrt ................................ ................................................................................................ ...................................23

6.10

Eisenbahn ................................ ................................................................................................ ..............................................26

7

Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................ ...............................................27

8

Gutachterliche Stellungnahme................................................................ .......................................................29

Abbildungsverzeichnis ................................ ................................................................................................ ..........................................30 Anhang: Sonnenstandsdiagramm ................................................................ ........................................................31

Seite 3 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

1 Vorbemerkung Auf einer Lagerhalle in 3680 Hofamt Priel, Weinserstraße 89 ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. In diesem Zusammenhang sind die möglichen Auswirkungen, insbesondere Blendwirkung für die westlich, nördlich und östlich von der geplanten Photovoltaikanlage befindlichen Wohnanlagen sowie südlich davon befindliche Schifffahrt und die stillgelegte Eisenbahnstrecke, einer solchen Anlage zu untersuchen. Diesem Anliegen dient die nachfolgende gutachtliche Stellungnahme.

Abbildung 1:: Orthofoto NÖ Atlas mit geplanter PV PV-Anlage

In Abbildung 1 ist die Lagerhalle Lagerhalle, die eine Länge von 156m besitzt und ost-westlich ausgerichtet ist, ersichtlich.. Ein zusätzlicher Hallentrakt erstreckt sich Richtung Norden. Auf diesem Trakt sind jeweils 72 Module auf der nach Osten und nach Westen geneigten Dachfläche geplant. Diese se 2 Photovoltaikflächen kkönnen nnen Reflexionen auf die umliegenden Wohnanlagen verursachen. Angaben zum Grundstück sowie Leistungen und Daten zur PV PVAnlage sind der Abbildung 2 zu entnehmen.

Seite 4 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Abbildung 2:: Angaben zum Grundstück sowie zur PV PV-Anlage

2 Herangehensweise Um eine Aussage zu den Auswirkungen einer Photovoltaikanlage insbesondere zum Reflexionsvermögen ionsvermögen und zu möglichen Ble Blendwirkungen ndwirkungen zu treffen, ist es erforderlich, die Reflexionseigenschaften ionseigenschaften der Module zu untersuchen und Betrachtungen zum Verlauf von Reflexionen anzustellen. Für die vorgesehenen Module wurden keine Untersuchungen der Reflexions- und Absorptionswirkung von Sonnenlicht gemessen und getestet getestet, da die Abschätzung der möglichen Blendungszeiten bereits sehr kurze Einwirkzeiten ergaben ergaben. Weiterhin werden in einer theo theoretischen retischen Betrachtung Untersuchungen zu den Reflektionen in Abhängigkeit des Sonnenstandes durch Reflextionswinkel zu verschiedenen TagesTages und Jahreszeiten durchgeführt. Damit sollen die möglichen Reflektionen für die angrenzende Wohnbebauung durch die Sonne nne herausgearbeitet und bewertet werden. Die Ergebnisse wurden dabei sowohl anhand mathematischer als auch physikalischer Gesetzmäßigkeiten ermittelt und überprüft.

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3 Randbedingungen zur Reflexionsuntersuchung Um exakte Ergebnisse erzielen zu können, ist es notwendig, dass alle Randbedingungen in das Ergebnis einfließen und diese berücksichtigt werden. Folgende Randbedingungen sind für die Photovoltaikanlage in Weins zu verzeichnen: 

Solarpaneele haben einen Neigungswinkel von 15° (Dachneigung) bezogen auf die Ebene/Horizont



Es wird die nach Osten sowie nach Westen und Süden geneigten Photovoltaikfläche untersucht.



Die Lagerhalle befindet sich a auf Breitengrad 48,20.. Daher wird ein Sonnenwegdiagramm vom 48.Breitengrad für die rückschlüssigen Untersuchungen auf uf Blendungszeit sowie -dauer herangezogen.



Es werden bei der Reflexionsbetrachtung sowohl Azimut, als auch Höhe der Sonne berücksichtigt



Die Betrachtung der theoretischen Untersuchungen geschieht in den Fällen bei denen Blendung g eintritt eintritt. Rückschlüssig daraus wird der erforderliche Sonnenstand ermittelt.

4 Theoretische Grundlagen - Reflexionswinkel ionswinkel Die Berechnungen liegen Ausfallswinkel zugrunde.

dem

physikalischen

Grundgesetz

von

Einfallswinkel

=

Abbildung 3: Physikalisches Verhältnis Einfallswinkel α = Ausfallswinkel β

Das Reflexionsgesetz besagt, dass der Ausfallswinkel (auch Reflexionswinkel) genau so groß wie der Einfallswinkel ist, und beide mit dem Lot in einer Ebene, der Einfallsebene, liegen. (Eugene Hecht: cht: Optik. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486273590, S.168ff.,, laut Wikipedia vom 4.3.2013 4.3.2013) Seite 6 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

5 Übersicht Situation Auf der Grundlage der theoretischen Zusammenhänge werden nachfolgend Betrachtungen zum potenziellen Reflexionsverhalten durchgeführt. Dabei werden die angrenzenden Häuser A bis H auf mögliche Blendung untersucht. (Abbildung 4) Weiters wird die mögliche Blendung der Schifffahrt und der Eisenbahn (stillgelegt) untersucht.

Abbildung 4:: Übersicht Lagerhalle mit den angrenzenden Wohnanlagen (Quelle: NÖ Atlas)

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6 Berechnung 6.1 Haus A Haus A wird in der Berechnung nicht berücksichtigt, da dieses Gebäude dem Grundeigentümer der Lagerhalle gehört. Dieses Haus würde Blendung in den Monaten April bis August abbekommen, jedoch schirmen die Bäume vor dem Gebäude mögliche Blendung ab. Weiters hat derr Eigentümer kein Problem damit damit,, falls Strahlen durch die Bäume durchscheinen, da es seine eigene Photovoltaikanlage ist.

6.2 Haus B

Abbildung 5: Haus B (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 5 ersichtlich, -67,7° bis -80,0°. °. Daraus ergibt sich ein Durchschnittswinkel schnittswinkel von 73,9° (±6,2°). Die Halle liegt auf 228 m über der Adria. und ist 10m hoch. Wie in Abbildung 6 ersichtlich werden die Extremfälle,, obere Kante PV zu Gebäude Unterkante sowie untere Kante PV zu Oberkante Gebäude, angenommen um die maximal mögliche Blendwirkung und Blendwinkel zu untersuchen. Von Oben betrachtet wird dies in der Mitte des betreffenden Bereichs (Durchschniitswinkel) durchgeführt und danach mit der Winkelabweichung wie im oberen Absatz "73,9° (±6,2°)", ", die Blendung auf den linken und rechten Bereich verteilt.

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Haus B liegt auf 232m m über der Adria und ist 98m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt.. Es wurde eine durchschnittl durchschnittliche Gebäudehöhe höhe (1.OG + 2.OG) von 6m angenommen. (siehe Abbildung 6)

Abbildung 6:: Projizierte Dachneigung und die daraus auftretenden Sonnenwinkel von Haus B

Das projizierte Dach (Schnitt H1 Sonnenstrahl) Sonnenstrahl),, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 73,9°, weist eine Neigung von 12,09 09° auf. Die zum Haus B einfallenden Strahlen, decken die Gebäudehöhe ab, die durch die PV PV-Module beschienen werden kann. In Abbildung 7 ist eine Detailskizze dargestellt, die die Berechnung der Sonnenwinkel veranschaulicht.

Abbildung 7: Detailskizze Sonnenwinkel Haus B

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Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen Horizontalen: 232 − 237,7 98 + 2,5

= sin = sin

= −3,25°

238 − 235,5 98 − 12,5

= 1,67°

Die Photovoltaikfläche ist 1 15m lang und steht in einem Winkel von 55,8° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt + +2,5m gerechnet und für den unteren Punkt -12,5m. (siehe Abbildung 8)

Abbildung 8: Haus B Berechnungslängen

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel Reflexionswinkel: =

+ 12,09° ( =





) = 8,84°

+ 12,09° = 13,76°

Sonnenwinkel: =

+ 12,09° ( =





) = 20,93°

+ 12,09° = 25,85°

Steht die Sonne 106,1°(±6,2°) °) (Durchschnittswinkel 73,9°) von Norden,, mit einer Höhe von 20,93° bis 25,85°, °, so kann Blendwirkung auftreten. Im Anhang befindet sich ein Sonnenwegdiagramm nnenwegdiagramm bei dem die berechneten Winkel der einzelnen Häuser eingetragen sind. Daraus lässt sich dann die Dauer und die Jahreszeit ablesen, bei dem Blendwirkung auftreten kann. Seite 10 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.3 Haus C

Abbildung 9: Haus C (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 9 ersichtlich, -60,2° bis -41,0°. °. Daraus e ergibt sich ein Durchschnittswinkel urchschnittswinkel von 50,6° (±9,6°). Haus C liegt auf 235m m über der Adria und ist 88m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt. Der Neigungswinkel des Daches Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 50,6°, entspricht 7,93° (projizierende Dachneigung siehe Schnitt H1 Sonnenstrahl Abbildung 11).

Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen: = sin = sin

235 − 237,7 88 + 5,2 241 − 235,5 88 − 11,7

= −1,66° = 3,16°

Die Photovoltaikfläche ist 1 15m lang und steht in einem Winkel von 32,5° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt +5,2m + gerechnet und für den unteren Punkt -11,7m. (siehe Abbildung 10) Seite 11 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: =

+ 7,93° ( =





) = 6,27°

+ 7,93°° = 11,09°

Sonnenwinkel: =

+ 7,93° ( ℎ = 14,20° =



)

+ 7,93°° = 19,02°

Abbildung 10: Haus C Berechnungslängen

Abbildung 11: Projizierte Dachneigung und die daraus auftretenden Sonnenwinkel von Haus C

Steht die Sonne 129,4°(±9,6°) °) (Durchschnittswinkel 50,6°) von Norden,, mit einer Höhe von 14,20° bis 19,02°, °, so kann Blendwirkung auftreten. Im Anhang befindet sich ein Sonnenwegdiagramm bei dem die berechneten Winkel der einzelnen Häuser eingetragen sind. Daraus lässt sich dann die Dauer und die Jahreszeit ablesen, bei dem Blendwirkung auftreten kann. Seite 12 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.4 Haus D

Abbildung 12: Haus D (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 12 ersichtlich, -35,6° bis -10,9°. °. Daraus ergibt sich ein Durchschnittswinkel urchschnittswinkel von 23,3° (±12,4°). Haus D liegt auf 234m m über der Adria und ist 77m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt. Der Neigungswinkel des Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 23,3°, entspricht 1,39°. Die Skizze von der projizierenden Dachneigung wird hier nicht abgebildet, da sie analog dem Haus B und C sind, nur mit anderen Winkeln.

Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen: = sin = sin

234 − 237 77 + 7,3 240 − 236,5 77 − 8,4

= −2,04° = 2,93°

Die Photovoltaikfläche ist 1 15m lang und steht in einem Winkel von 5,2° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Seite 13 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt + +7,3m gerechnet und für den unteren Punkt -8,4m. (siehe Abbildung 13)

Abbildung 13: Haus D Berechnungslängen

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: = + 1,39° ( =



) = −0,65°

+ 1,39° = 4,32°

Sonnenwinkel: =

+ 1,39° ( =





) = 0,74°

+ 1,39 = 5,71°

Steht die Sonne 156,7°(±12,4 12,4°) (Durchschnittswinkel 23,3°) von Norden,, mit einer Höhe von 0,74° bis 5,71°, so kann KEINE Blendung auftreten. Bei 156,7° von Norden beträgt der Tiefststand der Sonne am 21.Dezamber 15° und liegt somit oberhalb der 0,74° bis 5,71°. Im Sonnenwegdiagramm im Anhang ist die Lage Hauses abgebildet und deutlich zu sehen, dass das Haus unterhalb der Sonnenwege liegt.

Seite 14 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.5 Haus E

Abbildung 14: Haus E (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 14 ersichtlich, -14,6° bis 5,4°. °. Daraus ergibt sich ein Durchschnittswinkel urchschnittswinkel von -4,6° (±10,0°). Haus E liegt auf 234m m über der Adria und ist 80m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt. Der Neigungswinkel des Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von -4,6°, entspricht 3,39°. Die Skizze von der projizierenden Dachneigung wird hier nicht abgebildet, da sie analog dem Haus B und C sind, nur mit anderen Winkeln.

Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen: = sin = sin

234 − 237 80 + 6,8 240 − 236,5 80 − 9,7

= −1,98° = 2,85°

Die Photovoltaikfläche ist 1 15m lang und steht in einem Winkel von 13,4° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Seite 15 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt +6 +6,8m gerechnet und für den unteren Punkt -9,7m. (siehe Abbildung 15)

Abbildung 15: Haus E Berechnungslängen

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: = + 3,39° ( =





) = 1,41°

+ 3,39° = 6,24°

Sonnenwinkel: =

+ 3,39° ( =





) = 4,80°

+ 3,39 = 9,63°

Steht die Sonne 175,4°(±10,0 10,0°) (Durchschnittswinkel -4,6°) von Norden,, mit einer Höhe von 4,80° bis 9,63°, so kann KEINE Blendung auftreten. Bei 175,4°° von Norden beträgt der Tiefststand der Sonne am 21.Dezamber 18,5° und liegt somit oberhalb der 4,80° bis 9,63°. Im Sonnenwegdiagramm im Anhang ist die Lage des Hauses abgebildet und deutlich zu sehen, dass das Haus unterhalb der Sonnenwege liegt.

Seite 16 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.6 Haus F

Abbildung 16: Haus F (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 16 ersichtlich, -3,1° bis 19,8°. °. Daraus ergibt sich ein Durchschnittswinkel urchschnittswinkel von 8,4° (±11,4°). Haus E liegt auf 233m m über der Adria und ist 58m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt. Der Neigungswinkel des Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 8,4°, entspricht 6,56°. Die Skizze von der projizierenden Dachneigung wird hier nicht abgebildet, da sie analog dem Haus B und C sind, nur mit anderen Winkeln.

Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen: = sin = sin

233 − 237 58 + 5,8 239 − 236,5 58 − 11,2

= −3,59° = 3,06°

Die Photovoltaikfläche ist 15 15m lang und steht in einem Winkel von 26,4° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Seite 17 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt + +5,8m gerechnet und für den unteren Punkt -11,2m. (siehe Abbildung 17)

Abbildung 17: Haus F Berechnungslängen

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: = + 6,56° ( =





) = 2,97°

+ 6,56° = 9,62°

Sonnenwinkel: =

+ 6,56° ( =





) = 9,53°

+ 6,56 = 16,18°

Steht die Sonne 188,4°(±11,4 11,4°) (Durchschnittswinkel 8,4°) von Norden,, mit einer Höhe von 9,53° bis 16,18°, so kann KEINE Blendung auftreten. Bei 188,4°° von Norden beträgt der Tiefststand der Sonne am 21.Dezamber 18, 18,3°° und liegt somit oberhalb der 9,53° bis 16,18°. Im Sonnenwegdiagramm im Anhang ist die Lage des Hause Hausess abgebildet und deutlich zu sehen, dass das Haus unterhalb der Sonnenwege liegt.

Seite 18 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.7 Haus G

Abbildung 18: Haus G (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 18 ersichtlich, 23,3° bis 39,6°. °. Daraus ergibt sich ein Durchschnittswinkel urchschnittswinkel von 31,5° (±8,1°). Der linke Teil des Gebäudes besteht aus einer CAR CAR-Port Konstruktion und besitzt keine Fenster. Für die Berechnung wird diese Fläche nicht berücksichtigt. Haus G liegt auf 233m m über der Adria und ist 89m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt. Der Neigungswinkel des Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 31,5°, entspricht 10,77°. Die Skizze von der projizierenden Dachneigung wird hier nicht abgebildet, da sie analog dem Haus B und C sind, nur mit anderen Winkeln. Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen: = sin = sin

233 − 237 89 + 3,6 239 − 236,5 89 − 12,5

= −2,48° = 1,87°

Die Photovoltaikfläche ist 15 15m lang und steht in einem Winkel von 49,5° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Seite 19 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt + +3,6m gerechnet und für den unteren Punkt -12,5m. (siehe Abbildung 19)

Abbildung 19: Haus G Berechnungslängen

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: + 10,77° ( = =





) = 8,29°

+ 10,77° = 12,64°

Sonnenwinkel: =

+ 10,77° ( =





) = 19,06°

+ 10,77 = 23,41°

Steht die Sonne 211,5°(±8,1°) °) (Durchschnittswinkel 31,5°) von Norden,, mit einer Höhe von 19,06° bis 23,41°, °, so kann Blendwirkung a auftreten. uftreten. Im Anhang befindet sich ein Sonnenwegdiagramm bei dem die berechneten Winkel der einzelnen Häuser eingetragen sind. Daraus lässt sich dann die Dauer und die Jahreszeit ablesen, bei dem Blendwirkung auftreten kann.

Seite 20 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.8 Haus H

Abbildung 20: Haus H (Quelle: NÖ Atlas) Der möglicher Orientierungswinkel bei dem Blendung auftreten kann ist wie in Abbildung 20 ersichtlich, 40,3° bis 55,6°. °. Daraus ergibt sich ein Durchschnittswinkel urchschnittswinkel von 48,0° (±7,7°). Es wird nur die Südseite des Hauses in der Berechnung berücksichtigt, da sich auf der Westseite keine Fenster befinden. Haus G liegt auf 232m m über der Adria und ist 83m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt. Der Neigungswinkel des Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 48,0°, entspricht 13,30°. Die Skizze von der projizierenden Dachneigung wird hier nicht abgebildet, da sie analog dem Haus B und C sind, nur mit anderen Winkeln.

Berechnungen: Reflexionswinkel zur Horizontalen: = sin = sin

232 − 237,7 83 + 1,2 238 − 235,5 83 − 12,2

= −3,88° = 2,02°

Seite 21 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Die Photovoltaikfläche ist 15 15m lang und steht in einem Winkel von 66,0° zu dem Untersuchungsobjekt.. Da der Messpunkt am First des Daches und in der Mitte der Photovoltaikfläche liegt, wird bei der Länge in der Berechnung für den oberen Punkt + +1,2m gerechnet und für den unteren Punkt -12,2m. (siehe Abbildung 21)

Abbildung 21: Haus H Berechnungslängen

Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: = + 13,30° ( =





) = 9,42°

+ 13,30° = 15,32°

Sonnenwinkel: =

+ 13,30° ( =





) = 22,72°

+ 13,30 = 28,62°

Steht die Sonne 228,0°(±7,7°) °) (Durchschnittswinkel 48,0°) von Norden,, mit einer Höhe von 22,72° bis 28,62°, °, so kann Blendwirkung auftreten. Im Anhang befindet sich ein Sonnenwegdiagramm bei dem die berechneten Winkel der einzelnen Häuser eingetragen sind. Daraus lässt sich dann die Dauer und die Jahreszeit ables ablesen, en, bei dem Blendwirkung auftreten kann.

Seite 22 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.9 Donau Schifffahrt Da die Donau unmittelbar vorbeiläuft, wird hier die mögliche Blendung der Schifffahrt durch die Photovoltaikanlage untersucht. In Abbildung 22 sind die örtlichen Gegebenheiten in Skizzenform mit Höhenlagen dargestellt. Die Schnittführung verläuft mit einem Winkel von 74° von Norden aus und ist ebenfalls in Abbildung 23 zu sehen.

Abbildung 22: Skizze örtliche Gegebenheiten Schnittführung 74° von Osten

Abbildung 23: Donau mit möglicher Blendrichtung (Quelle: NÖ Atlas)

Seite 23 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Die Donau liegt auf 226m m über der Adria und der dargestellte Punkt ist 830m von der zu untersuchenden Photovoltaikfläche entfernt entfernt. Der Neigungswinkel des Daches, bei einem Sonnenstrahlwinkel von 74°, entspricht 1,16°. Der Neigungswinkel der Daches berechnet sich wie folgt:

= sin

2,24 = 1,16° 111

Die Höhe des Daches ist 2,24m von Traufe zu First wie in Abbildung 24 ersichtlich. Die 111m beziehen sich auf die Länge die bei einem Sonnenstrahlwinkel von 74° benötigt werden um von Fist zu Traufe zu gelangen um ein Dreieck zu bilden, um mit den Winkelfunktionen rechnen zu können.(siehe Abbildung 23)

Abbildung 24: Skizze örtliche Gegebenheiten Sc Schnittführung 74° von Osten

Berechnungen: Geografische Höhen: = sin = sin

390 − 236 1900 480 1900

− 236 + 1400

= 4,65° = 4,24°

Die Sonnen muss bei 74° von Norden mindestens einen Höhenwinkel von 4,65° haben, um die Photovoltaikanlage anstrahlen zu können. Seite 24 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Reflexionswinkel zur Horizontalen: 226

= sin = sin Einstrahlungswinkel = Reflexionswinkel: = + 1,16° ( =

− 236 830

236



= −0,69°

− 236 830

= 0°



) = 0,47°

+ 1,16° = 1,16°

Sonnenwinkel: =

+ 1,16° ( =





) = 1,63°

+ 1,16 = 2,32°

Steht die Sonne 74° von Norden Norden, mit einer Höhe von 1,63° bis 2,32°, 2,32 so kann KEINE Blendung auftreten,, da die Hügel höher sind und erst ab einer Sonnenhöhe nhöhe von 4,65° kann die Sonnen die Photovoltaikanlage bescheinen. Bei dieser Höhe kann kein Schiff mehr geblendet werden, da der Reflexionswinkel zur Horizontalen +1,88° beträgt. Das würde eine Höhe von 27m, bei einer Entfernung von 830m, betragen. Auch bei einem kleineren Sonnenstrahlwinkel, z.B. 65° kann keine Blendung auftreten, da die Sonnen bei diesem Zeitpunkt ebenfalls so flach steht, dass sie den Hügel nicht überragt. Bei einem größeren Sonnenstrahlwinkel, z.B. 80° ist die Donau nicht mehr im Bere Bereich der möglichen Blendung.

Seite 25 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

6.10 Eisenbahn Direkt an der Hallen-Südseite Südseite läuft eine Eisenbahnstrecke vorbei. Diese Eisenbahnstrecke wurde vor ein paar Jahren stillgelegt. Trotzdem wird hier die mögliche Blendung der Eisenbahn durch die Photovoltaikanlage unt untersucht. Die Höhe der Eisenbahn wurde auf 5m angenommen. Die Traufe des Hallendaches befindet sich auf über 7m zu der Eisenbahnstrecke und wie in Abbildung 25 ersichtlich kann KEINE Blendung auftreten,, da die Oberkante der Eisenbahn sich unterhalb der Traufe befindet befindet.

Abbildung 25: Skizze Blendung Eisenbahn Weiters kann auch keine Blendung vorher auftreten, wenn der Zug Richtung Wien (östlich) fährt (bei Wiederherstellung der Strecke) Strecke),, da wie in der Berechnung der nicht möglichen Schiffblendung, ist die Sonne hinter dem Hügel.

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7 Zusammenfassung der Ergebnisse Zusammenfassend kann für 4 von 7 unte untersuchten rsuchten Gebäuden eine Blendung entstehen Für die Schifffahrt sowie die Eisenbahn kann jegliche Blendung ausgeschlossen werden. Weiter unten ist das Sonnenstands standsdiagramm dargestellt bei dem die berechneten Winkel der einzelnen Häuser eingetragen sind. Daraus kann Dauer und Jahreszeit, bei denen Blendwirkung auftreten kann kann, herausgelesen werden. Nachfolgend sind die einzelnen untersuchten Objekte mit der möglichen Blendung aufgelistet aufgelistet. Die Berechnungen der Blendungsdauer beziehen sich auf die gesamte Hausfläche, würden nur die Fensterflächen betrachtet, wäre der Wert deutlich niedriger niedriger,, bei etwa 12% des angeführten Wertes. Wertes 

Haus A: Das Gebäude gehört dem Grundeigentümer der Lagerhalle. In den Monaten April bis August könnte Blendung auftreten, jedoch schirmen die Bäume mögliche Blendung ab.



Haus B: Die Reflexionen der Photovoltaikanlage können mit höchstens 26 Minuten das Gebäude, im April und September für je 18 Tage knapp vor 08:00 Uh Uhr, treffen. Die Gesamte Blendungsdauer Blendungsdauer, von Hausecke zu Hausecke, ist unter 20 Stunden pro Jahr.



Haus C: Die Reflexionen der Photovoltaikanlage können maximal 26 Minuten das Gebäude, in der Zeit von ca. 08:15 bis 09:15, bestrahlen. Dies tritt 16 Tage im Februar und 16 Tage im Oktober ein. Die Gesamte Blendungsdauer ist unter 23h p.a.



Haus D: Es können KEINE Reflexionen der Photovoltaikanlage das Gebäude bestrahlen, da der mögliche Blendungsbereich unterhalb der tiefsten Sonnenweglinie liegt.



Haus E: Es können KEINE Reflexionen der Photovoltaikanlage das Gebäude bestrahlen, da der mögliche Blendungsbereich unterhalb der tiefsten Sonnenweglinie liegt.



Haus F: Es können KEINE Reflexionen der Photovoltaikanlage das Gebäude bestrahlen, da der mögliche Blendungsbereich unterhalb der tiefsten Sonnenweglinie liegt.



Haus G: Die Reflexionen der Photovoltaikanlage können maximal 29 Minuten das Gebäude, in der Zeit um 14 14:00, bestrahlen. Dies tritt 5 Tage im Februar und 5 Tage im November ein. Die Gesamte Blendungsdauer ist auf das Jahr gesehen unter 13 Stunden.



Haus H: Die Reflexionen der Photovoltaikanlage können maximal 2 24 Minuten das Gebäude, in der Zeit um 14:45 14:45, bestrahlen. Dies tritt 8 Tage im März und 8 Tage im Oktober ein. Die Gesamte Blend Blendungsdauer ungsdauer ist auf das Jahr gesehen unter 13 Stunden. Seite 27 von 31 Ausdruck vom 08.03.2013 Blendungsgutachten_02

Die Untersuchungen auf mögliche Blendung der Schifffahrt haben gezeigt, dass KEINE Blendung auftreten kann, da die Hügel höher sind als der Sonnenwinkel bei dem eine Blendung möglich wäre. Ebenfalls ist KEINE Blendung ung der Eisenbahn gegeben, falls die stillgelegte Strecke wiederhergestellt wird, da die Oberkante der Eisenbahn sich unterhalb der Traufe befindet. Bei einer Entfernung zu der Halle tritt auch keine Blendung auf, da die Sonne sich hinter dem Hügel befindet. Vorschriften für die Grenzdauer von Blendung gibt es momentan noch keine. Richtwerte die von Deutschland übernommen wurden, betragen maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden pro Jahr. Da diese Richtwerte bei den Gebäuden deutlich unterschritten unterschritte werden, ist keine Beeinträchtigung und Gefährdung durch Blendung gegeben.

Abbildung 26: Sonnenstandsdiagramm mit den Ergebnissen für alle Anrainer

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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Orthofoto NÖ Atlas mit geplanter PV PV-Anlage .................................................... ................................ 4 Abbildung 2: Angaben aben zum Grundstück sowie zur PV PV-Anlage ............................................... ................................ 5 Abbildung 3: Physikalisches Verhältnis Einfallswinkel α = Ausfallswinkel β ........................... 6 Abbildung 4: Übersicht Lagerhalle mit den angrenzenden Wohnanlagen (Quelle: NÖ Atlas) Atlas). 7 Abbildung 5: Haus B (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ ................................................ 8 Abbildung 6: Projizierte Dachneigung und die daraus auftretenden Sonnenwinkel von Haus B ................................................................ ................................................................................................ .............................................. 9 Abbildung 7: Detailskizze Sonnenwinkel Haus B ................................................................ ................................... 9 Abbildung 8: Haus B Berechnu Berechnungslängen ................................................................ ............................................10 Abbildung 9: Haus C (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ ...............................................11 Abbildung 10: Haus C Berechnungslängen ................................................................ ..........................................12 Abbildung 11: Projizierte Dachneigung und die daraus auftretenden Sonnenwinkel von Haus C ................................................................ ................................................................................................ ..........................................12 Abbildung 12: Haus D (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ .............................................13 Abbildung 13: Haus D Berechnungslängen ................................................................ ..........................................14 Abbildung 14: Haus E (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ .............................................15 Abbildung 15: Haus E Berechnungslängen ................................................................ ..........................................16 Abbildung 16: Haus F (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ .............................................17 Abbildung 17: Haus F Berechnungslängen................................................................ ...........................................18 Abbildung 18: Haus G (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ .............................................19 Abbildung 19: Haus G Berechnungslängen ................................................................ ..........................................20 Abbildung 20: Haus H (Quelle: NÖ Atlas) ................................................................ .............................................21 Abbildung 21: Haus H Berechnungslängen ................................................................ ..........................................22 Abbildung 22: Skizze örtliche Gegebenheiten Schnittführung 74° von Osten .......................23 Abbildung 23: Donau mit möglicher Blendrichtung (Quelle: NÖ Atlas) ..................................23 ................................ Abbildung 24: Skizze örtliche Gegebenheiten Schnittführung 74° von Osten .......................24 Abbildung 25: Skizze Blendung lendung Eisenbahn ................................................................ ..........................................26 Abbildung 26: Sonnenstandsdiagramm mit den Ergebnissen für alle Anrainer .....................28

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