Februar 2017

Bist Du, was Du verdienst?

Debatte um Managergehälter Wann ist ein Gehalt notwendig, um die besten Köpfe zu bekommen und wann beginnt die Selbstbedienung? Kann ein Topmanager eine millionenschwere Vergütung jemals wert sein? Was kann der Gesetzgeber tun und was sollte er tun? Jede Debatte um Managergehälter oder generell um die Gehälter von Besserverdienenden wird gerne als Vorwand für grundsätzliche, teils klassenkämpferische Parolen genutzt. Dabei verliert man gerne das eigentliche Ziel aus den Augen, nämlich im System der Sozialen Marktwirtschaft für eine gerechte und leistungsgerechte Bezahlung aller Arbeitnehmer zu sorgen. Unter einer zu geringen Differenzierung der Löhne leidet der Betriebsfrieden ebenso wie unter einer zu starken Spreizung. Wenn mehr Verantwortung, eine bessere Ausbildung oder lange Betriebszugehörigkeit nicht honoriert werden, wird man sich schwer tun, Arbeitnehmer zu mehr Engagement zu bewegen. Die aktuelle Diskussion bewegt sich aber am anderen Ende der Skala. Die Gehälter von Spitzenmanager betragen in den 30 DAX-Konzernen im Schnitt das 57-fache des durchschnittlichen Beschäftigtenlohns im Konzern. Das belegt eine aktuelle Studie des Hans-Böckler-Stiftung. In einzelnen Konzernen liegt die Spreizung beim 100-fachen des Durchschnittslohns. Das ist ein grobes Missverhältnis, das nicht mehr zu rechtfertigen ist. Ich habe mich deshalb für eine Obergrenze bei den Managervergütungen ausgesprochen. Schon heute verlangt das Aktiengesetz, dass der Aufsichtsrat für ein angemessenes Verhältnis der Bezüge zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft sorgen muss.

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Gleichzeitig sollte aber auch die Hauptversammlung der Aktionäre das Recht bekommen, eine gegebenenfalls schärfere Obergrenze für die Vorstandsgehälter festzulegen. In jedem kleineren Unternehmen ist es völlig üblich, dass der Eigentümer festlegt, wieviel er seinen Mitarbeitern bezahlt. Warum dieser Grundsatz nicht auch für DAX-Konzerne und andere Aktiengesellschaften gelten soll, ist nicht ersichtlich. Ein weiteres Problem liegt für mich bei den variablen Vergütungsanteilen („Boni“). Diese werden erfolgsabhängig bezahlt. Seit der Reform des Aktienrechts 2009 ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Vergütung auf eine Transparenz schaffen! Den Aufsichtsrat bei Managergehältern in die Verantwortung nehmen. „nachhaltige Unternehmensentwicklung“ ausgerichtet sein muss. Dazu gehört, dass die Boni nicht an einmaligen Erfolgen, sondern an einer mehrjährigen Betrachtung des Unternehmens anknüpfen sollen. Zudem muss der Aufsichtsrat bei einer schlechten Unternehmenslage die Vorstandsbezüge absenken. Für Diskussionen hat aber zuletzt die Frage gesorgt, ob die Boni zurückgefordert werden können, wenn nach der Ausbezahlung gravierende Managementfehler bekannt werden. Diese Fehler können dem Unternehmen oft noch Jahre später gefährlich werden, wie das Beispiel der Deutschen Bank zeigt. Bereits das aktuelle Recht gibt eigentlich genügend Möglichkeiten her, um in diesem Fall auch bereits gewährte Boni zurückzufordern. Meiner Meinung nach trifft den Aufsichtsrat sogar eine Pflicht, das zu tun, weil der Rechtsgrund für die Bezahlung der Boni nachträglich weggefallen ist. Ungerechtfertigte Zahlungen darf es in einem Unternehmen nicht geben. Wenn die SPD das Thema Managervergütung für sich entdeckt, dann tut sie das leider etwas spät. Schon vor knapp vier Jahren hat die damalige Bundesregierung eine Verschärfung des Aktiengesetzes geplant, die unter anderem der Hauptversammlung das Recht gegeben hätte, über die Vergütungspolitik des Aufsichtsrates zu entscheiden. Es war damals die SPD, die das Gesetz im Bundesrat bis zum Ende der Legislaturperiode blockiert hat. Ich wage es zu bezweifeln, dass eine Hauptversammlung einem Vorstandsvertrag für eine ehemalige SPD-Ministerin zugestimmt hätte, die nach 13 Monaten bei Volkswagen eine Abfindung von 12 Millionen Euro kassiert. Auch die Vergütungsexzesse bei Volkswagen geschahen unter den Augen der SPD-Auf- Die Party ist vorbei! SPD muss ihre Blockadepolitik endlich beenden. Auch wenn es manchen sichtsräte und der SPD-Vertreter im Genossen wehtut. Präsidialausschuss. Ich meine: Die Diskussion ist richtig und wichtig, aber am besten kehrt es sich meistens vor der eigenen Haustür! Ausgabe 2/2017

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125 Jahre KAB am 18. Februar 2017 Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Bayern (KAB) feierte am 18. Februar ihr 125-jähriges Bestehen. Auftakt zur Veranstaltung war ein Gottesdienst mit Reinhard Kardinal Marx in der Münchener St. Wolfgangskirche. Im Mittelpunkt stand der Mainzer Arbeiterbischof Wilhelm von Ketteler (1811-1877), der als einer der Väter der katholischen Soziallehre gilt. Als offizieller Vertreter der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag nahm auch Reiner Meier an der Jubiläumsfeier teil. Reiner Meier hatte schon im vergangenen Jahr auf dem Fraktionskongress zum Jubiläum der Arbeiterenzyklika „Rerum Novarum“ mit Kardinal Marx über Arbeitnehmerfragen diskutiert und freute sich über das Alte Bekannte der katholischen Soziallehre: Reiner Meier mit Reinhard Kardinal Marx Wiedersehen. Ein freudiges Treffen gab es auch mit verdienten CSA-Kollegen: Auch der Ehrenvorsitzende der CSA Oberpfalz Edgar Schiedermeier MdEP a.D. gab sich bei der KAB die Ehre. Kardinal Marx kritisierte in seiner Rede den ungezügelten Wachstumshunger als unmenschlich. Die christliche Überzeugung sei herausgefordert, wenn die Schere zwischen Arm und Reich aufgehe. Zeitzeugen erinnerten an die Kämpfe des Süddeutschen Verbands, im Bundesverband gleichberechtigt mitzuwirken, ebenso wie daran, als die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten durchgesetzt wurde. Im Gespräch mit KAB-Bundesvorsitzenden Andreas Luttmer-Bensmann und der KAB-Landesvorsitzenden Erna Groll ging es zum Schluss um aktuelle Herausforderungen für die katholischen Arbeitervereine. Gerade die Al- Alte Freunde: Reiner Meier mit Edgar Schiedermeier tersstruktur und der Mitgliederrückgang sei ein Problem für die Durchsetzungskraft der Arbeitervereine. Ich meine: Die Katholische Arbeitnehmerschaft und die Katholische Soziallehre sind ein wichtiger Kompass für das Handeln einer christlichen Partei. Der Dreiklang aus Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität ist aktuell wie nie!

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Migration: 16 Punkte Plan der Bundesregierung und der Länder für bessere Abschiebepraxis Gemeinsam mit den Ländern hat die Bundeskanzlerin einen 16-Punkte Plan vorgelegt, mit dem Abschiebungen einheitlicher und effektiver werden sollen. Derzeit gibt es regional große Unterschiede. Das kann so nicht bleiben. Artikel 11 des Grundgesetzes gewährt allen Deutschen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Entsprechend wenige Kontrollen gibt es in unserem Land. Für Asylbewerber gilt es nicht. Deshalb macht unser Asylrecht schon heute bestimmte Leistungen davon abhängig, wo jemand lebt. Wer den zugewiesenen Bereich verlässt, bekommt keine Leistungen mehr. Dieser Anreiz greift aber nur, bis die Entscheidung über den Asylantrag getroffen ist. In der Vergangenheit haben sich viele Länder aus ihrer Verantwortung gestohlen und die unangenehme Aufgabe, abgewiesene Asylbewerber konsequent abzuschieben vernachlässigt. So hat Bayern 2015 bezogen auf seine Einwohnerzahl ein Drittel mehr Abschiebungen durchgeführt als Nordrhein-Westfalen. Noch eklatanter ist der Unterschied zwischen Hessen und dem rot-grün regierten Niedersachsen. Das kleinere Hessen hat im Verhältnis mehr als dreieinhalb so viele Abschiebungen verzeichnet. Gewiss keine angenehme Aufgabe, aber eine Notwendige. Mit dem 16-Punkte Plan der Bundesregierung und der Länder, soll das Asylverfahren nun gestrafft werden und Abschiebungen mit Unterstützung des Bundes erleichtert werden. Kernpunkte sind: - Handydaten der Asylbewerber sollen künftig zur Identitätsfeststellung dienen; - Ausreisepflichtige Flüchtlinge sollen verbindlich in Ausreisezentren des Bundes untergebracht werden; - Gemeinsame Koordinierungsstelle „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ wird bis Mai eingerichtet; - Zentrale Erfassung von Daten über Abschiebungen; - Medizinische Abschiebehindernisse sollen nur noch durch Amtsärzte festgestellt werden. Ich meine: Der beharrliche Einsatz der CSU – auch innerhalb der Union – trägt Früchte. Wir haben wichtige Korrekturen am Flüchtlingskurs erreicht und verhindert, dass aus einer Krise eine Katastrophe geworden ist! Abschiebungen sind nicht schön, aber nötig, um eine Überforderung unserer Städte und Kommunen zu verhindern. Kein Land ist grenzenlos aufnahmefähig und Deutschland kann nicht die Arbeit für jene Staaten in Europa machen, die keine Asylbewerber aufnehmen wollen. Wir werden deshalb auch weiterhin eine Obergrenze fordern, um eine Asylkrise wie vor zwei Jahren zu verhindern.

Fahrverbote für Diesel sind sinnlos und unsozial! Die Stadt Stuttgart und die BadenWürttembergische Landesregierung haben die Voraussetzungen geschaffen, um bereits im nächsten Jahr Fahrverbote für Diesel-PKW bei Feinstaubalarm zu verhängen. Das ist nicht nur sinnlos, sondern trifft vor allem Arbeitnehmer.

Autos in der Stadt – Bald ein Bild der Vergangenheit?

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Um die Luft in Stuttgart zu verbessern, hat die Landesregierung von BadenWürttemberg Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge beschlossen. Diese sollen an Orten in Kraft treten, an denen bestimmte Grenzwerte überschritten werden und gelten dann für alle Dieselfahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Diese Abgasnorm gilt verbindlich seit dem 1. September Seite 4 von 6

2015 für alle neu zugelassenen PKW in Deutschland. Derzeit erfüllen 90 Prozent der gut 14,5 Millionen Diesel-PKW in Deutschland diese Norm nicht. Noch gravierender ist, dass sich DieselPKW nicht einfach auf Euro 6-Standard umrüsten lassen. Anders als beim Partikelfilter, könnte diese neue Regelung auch für viele neuere PKW das Aus bedeuten. Schon jetzt fallen die Gebrauchtpreise für diese Autos. Das hat Konsequenzen für die Halter: Gerade für Bewohner ländlicher Gebiete gibt es zurzeit keine wirtschaftliche Alternative zum Diesel. Fast die Hälfte aller Pendler legt jeden Tag mehr als 20 Kilometer zurück. Nicht überall kann man auf Bus und Bahn umsteigen und Klare Ansage: Ein Fahrverbot für Diesel ist unsozial. Einer solchen Maßnahme werde ich im die wenigsten können sich ein neues Bundestag nicht zustimmen! Auto leisten. Erst recht nicht, wenn die Preise für den Gebrauchten fallen. Zudem ist der Anteil des Straßenverkehrs an der Feinstaubbelastung in Deutschland unter Experten umstritten. Ebenso tragen die Industrie, Heiz- und Kraftwerke sowie Heizungen in Privathäusern zur Belastung bei. Es ist ebenso unsinnig wie inkonsequent, wenn immer nur der Straßenverkehr reguliert wird. Nur mit einem flächendeckenden Ansatz wird man die Luftqualität signifikant bessern können. Ich meine: Das Fahrverbot für Diesel-PKW ist ein politischer Schnellschuss, der wenig hilft, aber viel Schaden anrichtet. Zudem trifft er vor allem private Fahrzeughalter, die sich nicht alle drei Jahre das neueste Modell leisten können. Ein solches Fahrverbot darf es in Bayern nicht geben!

Konstituierende Sitzung der Brexit-Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion Die Brexit-Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich konstituiert. Damit können nun die Vorbereitungen der Fraktion für die Austrittsverhandlungen anlaufen.

Im Gespräch mit dem Vorsitzenden der AG Brexit Dr. Hans-Peter Friedrich.

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Die Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich stehen unmittelbar bevor. Noch im März erwarten wir das offizielle Austrittsgesuch. Davor muss sich die britische Seite zunächst einmal selbst über Grundfragen einig werden. Das Oberhaus hat eine Vorlage der Regierung jüngst zurückgeschickt und eine Garantie für alle EUBürger verlangt, die sich bereits im Land aufhalten. Das ist ein gutes Signal für die Deutschen, die sich im Vereinigten Königreich niedergelassen haben. Seite 5 von 6

Impressum - Verantwortlicher im Sinne des Presserechts Reiner Meier MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227-78955 Fax: 030 227-76956 [email protected]

Bürgerbüro Reiner Meier MdB Schmellerstraße 20 95643 Tirschenreuth Telefon: 09631 7987436 Fax: 09631 7998089 [email protected] www.reiner-meier.de

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