Bildungspolitischer Fragenkatalog Schwerpunktthemen: Bildungsplanreform 2016, neue Fächer im Gymnasium? Schülerbeförderungskosten Kurzfassung

Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern im Regierungsbezirk Tübingen (ARGE Tübingen) Gesamtelternbeirat der Tübinger Schulen (GEB Tübingen)

23. Juni 2015

2

Inhalt der Kurzfassung

Erläuterungen

3

1.

Fragen zum geplanten Fach “Biologie, Naturphänomene und Technik“ (Nr. 1.1 - 1.9)

4

2.

Fragen zum geplanten Fach “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ (Nr. 2.1 - 2.10)

5

3.

Fragen zum Thema “Schülerbeförderungskosten“ in Baden-Württemberg (Nr. 3.1 - 3.5)

7

4.

Fragen zu: Gewaltprävention, Regelschulzeit, Lernmotivation, Abitur im eigenen Takt, Inklusion und Schulfrieden (Nr. 4.1 - 4.7)

8

5.

Anhang: Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich, §18 FAG

9

3

Erläuterungen Der wichtigste Baustein einer stabilen Demokratie ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischer Willensbildung und Entscheidungsprozessen. Unsere Gesellschaft ist auf politisch aktive Bürgerinnen und Bürgern angewiesen, die mit Fragen, Vorschlägen und Argumenten an politischen Entscheidungsfindungsprozessen mitwirken und damit Verantwortung für die Erhaltung der Demokratie übernehmen. Die baden-württembergische Landesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode 2011-2016 angekündigt mit einer Politik des “Gehörtwerdens“ dem Wunsch interessierter Bürgerinnen und Bürger an Mitwirkung gerecht zu werden und so verloren gegangenes Vertrauen in die Politik wieder zurückzugewinnen. Diese versprochene Beteiligung auf Augenhöhe mit der Politik fordern wir bei der Bildungsplanreform 2016 ein. Der vorliegende Fragenkatalog beruht auf der bildungspolitischen Gesprächsrunde in Tübingen am 17. März 2015, an der folgende Abgeordnete teilgenommen haben: Die bildungspolitische Sprecherin Frau Boser (Grüne), die bildungspolitischen Sprecher Herr Dr. Fulst-Blei (SPD), Herr Dr. Kern (FDP), Herr Wacker (CDU) und die beiden Tübinger Wahlkreisabgeordneten, Frau Haller-Haid (SPD) und Herr Lede Abal (Grüne). Da schon im Vorfeld der Veranstaltung absehbar war, dass nicht alle Themen abschließend zu behandeln sein würden, wurde bereits vorab vereinbart die wesentlichen Fragen zur schriftlichen Beantwortung in Form eines Fragenkataloges zu übermitteln. Für die Bereitschaft unsere Fragen zu beantworten, möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken! Tübingen, 23. Juni 2015 Martin Lindeboom Vorsitzender des GEB der Tübinger Schulen Vorstandsmitglied der ARGE Tübingen

4

1.

Fragen zum geplanten Fach “Biologie, Naturphänomene und Technik“ 1.1

Wann und durch wen wurde entschieden, dass es in der Sekundarstufe 1 des Gymnasiums einen Fächerverbund “Biologie, Naturphänomene und Technik“ (BNT) geben soll?

1.2

Wann und durch wen wurden die fachlichen Anteile der Einzeldisziplinen festgelegt (Gymnasium: Biologie = 4 Jahreskontingentstunden, Chemie und Physik je 1 Stunde)?

1.3

Sind Ihnen fachliche oder pädagogische Sachargumente bekannt, die für die Einführung des Fächerverbundes “Biologie, Naturphänomene und Technik“ im Gymnasium sprechen, zumal ein Anteil Technik dort nicht vorgesehen ist? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Falls Sie die Frage mit „ja“ beantwortet haben: Zusatzfrage 1.3-1: Welche? Begründung/Anmerkungen zur Frage 1.3? 1.4

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass das Kultusministerium, in Kenntnis zahlreicher Gegenargumente und Kritik sachkundiger Verbände (z.B. VBIO), an der Einführung eines Fächerverbundes BNT im Gymnasium festhält?

1.5

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass das Kultusministerium auf fachliche und pädagogische Kritik an dem geplanten, neuen Fächerverbund BNT nicht konkret eingeht und Gegenargumente zum geplanten Fächerverbund auf den Webseiten zur Bildungsplanreform keinerlei Beachtung erfahren?

1.6

Wie bewerten Sie die Reaktion des Kultusministeriums auf die Ablehnung des Fächerverbundes BNT durch die Mitglieder der Bildungsplankommission Biologie (vgl. Drucksache 15/6307, Frage 7 und 8, Seite 5f.)?

1.7

Befürworten Sie (und Ihre Fraktion) die geplante Einführung eines Fächerverbundes “Biologie, Naturphänomene und Technik“ im Gymnasium? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Begründung/Anmerkungen zur Frage 1.7? 1.8

Werden Sie bzw. Ihre Fraktion sich für eine Beibehaltung der durchgängigen Eigenständigkeit des Faches Biologie und gegen die Einführung des geplanten Fächerverbundes BNT im Gymnasium einsetzen? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Falls Sie die Frage mit „nein“ beantwortet haben: Zusatzfrage 1.8-1: Welche Sachargumente sprechen dagegen, die Ziele des geplanten Fächerverbundes BNT in den bisherigen Fächern Naturphänomene und Biologie zu erreichen? Begründung/Anmerkungen zur Frage 1.8? 1.9

Wie bewerten Sie die Beteiligungsmöglichkeiten der interessierten Öffentlichkeit und unabhängiger Expertinnen und Experten bei der Entscheidung für oder gegen die Einführung des Schulfaches “Biologie, Naturphänomene und Technik“ im Gymnasium?

5

2.

Fragen zum geplanten Fach “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ 2.1

Wann und durch wen wurde entschieden, dass es in der Sekundarstufe 1 des Gymnasiums ein Pflichtfach “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ geben soll?

2.2

Wann und durch wen wurde entschieden, dass dem geplanten Pflichtfach “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ 3 Jahreskontingentstunden, der Gemeinschaftskunde 4 Stunden und der Geographie 7 Jahreskontingentstunden zugeteilt werden?

2.3

Welche Argumente sprechen für oder gegen die Einführung eines dreistündigen Pflichtfaches “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ im Gymnasium? Zusatzfrage 2.3.1:

2.4

Welche Argumente sprechen dafür, Politik und Wirtschaft in der Sekundarstufe 1 getrennt zu unterrichten?

Befürworten Sie (und Ihre Fraktion) die Einführung eines eigenständigen, monodisziplinär ausgerichteten Schulfaches “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Zusatzfrage 2.4-1:

Welches Argument bzw. welche Argumente sind für Sie entscheidungsrelevant?

Zusatzfrage 2.4-2:

Wie bewerten Sie die Auswirkungen des geplanten, neuen Faches auf die Fächer Gemeinschaftskunde und Geographie, inhaltlich und hinsichtlich der Kürzungen der Jahreskontingentstunden?

Zusatzfrage 2.4-3:

In welchem Fach bzw. in welchen Fächern soll das Spannungsfeld Politik/Wirtschaft in Zukunft abgebildet werden? F Wirtschaft F Gemeinschaftskunde F Wirtschaft und Gemeinschaftskunde F .......... F keine Angabe

Zusatzfrage 2.4-4:

In welchem Fach bzw. in welchen Fächern sollen wirtschaftsgeographische Themen in Zukunft abgebildet werden? F Wirtschaft F Geographie F Wirtschaft und Geographie F .......... F keine Angabe

Begründung/Anmerkungen zur Frage 2.4 oder den Zusatzfragen? 2.5

Wie bewerten Sie die Art und Weise, wie Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Stiftungen und Institute - direkt oder indirekt - für ein eigenständiges Schulfach Wirtschaft in der Sekundarstufe 1 der Gymnasien eintreten?

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2.6

Wie bewerten Sie die Ausbildung der Gemeinschaftskundelehrer/innen (Lehramt am Gymnasium) in Baden-Württemberg? [Lehramtsstudium der Politikwissenschaften/Wirtschaftswissenschaften in Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Stuttgart]

2.7

Fordern Sie (und Ihre Fraktion) die Einführung eines eigenständigen Lehramtsstudiums der Witschaftswissenschaften? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Falls Sie die Frage mit „ja“ beantwortet haben: Zusatzfrage 2.7-1: Warum? Begründung/Anmerkungen zur Frage 2.7? 2.8

Werden Sie bzw. Ihre Fraktion sich für eine kontrovers und interdisziplinär ausgerichtete, sozioökonomische Bildung in den bisherigen Fächern Gemeinschaftskunde und Geographie einsetzen und sich gegen ein Fach “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ in der Sekundarstufe 1 aussprechen? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Falls Sie die Frage mit „nein“ beantwortet haben: Zusatzfrage 2.8-1:

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass mittlerweile, d.h. insbesondere nach den Finanzkrisen der Vergangenheit, zahlreiche Wirtschaftswissenschaftler ein Umdenken in den Wirtschaftswissenschaften, hin zu mehr interdisziplinären und multiperspektivischen Ansätzen, fordern? 1

Begründung/Anmerkungen zur Frage 2.8? 2.9

Sollen politische, soziologische, psychologische, kulturelle und ethische Zusammenhänge im geplanten Schulfach “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ eine erkennbare Rolle spielen? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Begründung/Anmerkungen zur Frage 2.9? 2.10 Wie bewerten Sie die Beteiligungsmöglichkeiten der interessierten Öffentlichkeit und unabhängiger Expertinnen und Experten bei der Entscheidung für oder gegen die Einführung des Schulfaches “Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ im Gymnasium?

1.

Beispiel: Der Präsident des Instituts für Wirtschaftswissenschaften in Kiel, Prof. Dennis Snower fordert mehr interdisziplinäre Forschung und innovative Lösungsansätze (an Schnittpunkten zu anderen Dissziplinen, wie z.B. - u.a. - Soziologie und Psychologie) und plädiert für eine Neuausrichtung der Wirtschaftswissenschaften („Was Ökonomie umfasst, muss neu definiert werden“). SZ 13.10.2014 / ifw Highlights 2014, Seite 6-8.

7

3.

Fragen zum Thema “Schülerbeförderungskosten“ in Baden-Württemberg 3.1

Wie interpretieren Sie das in der Landesverfassung garantierte Grundrecht jedes jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechenden Bildung (Art. 11 (1) LV 2) in Hinblick auf die Höhe der Schülerbeförderungskosten?

3.2

Wie bewerten Sie die Übertragung der Ausgestaltung der Schülerbeförderungskosten an die kommunale Ebene (§ 18 Abs. 2 FAG 3, Satzungsermächtigung)? [Wesentlichkeitslehre, vgl. Rechtsgutachten S. 49 f.]

3.3

Wie beurteilen Sie - in Ihrer Funktion als bildungspolitische/r Sprecher/in - die Ergebnisse des Rechtsgutachtens zur Frage des Erstattungsanspruchs der Schülerbeförderungskosten in Baden-Württemberg (Seite 52-54)?

3.4

Soll das Land Baden-Württemberg, analog zu Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die Kosten für die Schülerbeförderung für die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 übernehmen und werden Sie (und Ihre Fraktion) sich dafür aktiv einsetzen? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Falls Sie die Frage mit „nein“ beantwortet haben: Zusatzfrage 3.4-1:

Welche Argumente sprechen dafür, dass Eltern in BadenWürttemberg weiterhin Eigenanteile für die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe 1 bezahlen sollen?

Begründung/Anmerkungen zur Frage 3.4 ? 3.5

Werden Sie bzw. Ihre Fraktion sich aktiv für eine Familienbelastungsgrenze einsetzen? [Beispiel Bayern: derzeit 420 Euro/Schuljahr, SchKFrG, Art. 3 (2)] F Ja

F Nein

F keine Angabe

Falls Sie die Frage mit „nein“ beantwortet haben: Zusatzfrage 3.5-1:

Welche Argumente sprechen für oder gegen die Einführung einer Familienbelastungsgrenze (wie sie z.B. der LEB seit vielen Jahren fordert)?

Zusatzfrage 3.5-2:

Welche Argumente sind entscheidungsrelevant?

für

Sie

bzw.

Ihre

Fraktion

Begründung/Anmerkungen zur Frage 3.5 ?

2. 3.

„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“, Artikel 11 (1) Landesverfasung BW. Siehe Anhang, Seite 9.

8

4.

Einzelfragen Gewaltprävention 4.1

Werden Sie bzw. Ihre Fraktion sich aktiv dafür einsetzen, dass das Anti-GewaltProgramm Dan Olweus flächendeckend, d.h. in allen Schulen in Baden-Württemberg verbindlich eingeführt wird? 4

Regelschulzeit 4.2

Wie lange soll die Regelschulzeit am allgemeinbildenden Gymnasium dauern? F 8 Jahre

F 9 Jahre

F Wahlfreiheit

Begründung/Anmerkungen zur Frage 4.2? Lernmotivation 4.3

Wo sehen Sie Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten der Politik, um die Lernmotivation der Schüler/innen und die Nachhaltigkeit des Lernens im Gymnasium zu stärken?

Abitur im eigenen Takt 4.4

Halten Sie eine pädagogische Weiterentwicklung der gymnasialen Kursstufe, z.B. hinsichtlich Flexibilisierung, Modularisierung und Leistungsmessung, für notwendig? F Ja

F Nein

F keine Angabe

Begründung/Anmerkungen zur Frage 4.4? 4.5

Wie bewerten Sie die Projektidee „Abitur im eigenen Takt“?

4.6

Werden Sie bzw. Ihre Fraktion sich aktiv dafür einsetzen, dass das Land BadenWürttemberg bei der Kultusministerkonferenz einen Schulversuch “Abitur im eigenen Takt“ beantragt? 5

Inklusion 4.7

Halten Sie es für sinnvoll, dass im Zuge der Inklusion auch in Regelklassen der Gymnasien Förderschüler oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf G (Geistige Behinderung) zieldifferent unterrichtet werden (d.h. in der Konsequenz auch ohne Abzielung auf die Abiturprüfung)?

Schulfrieden 4.8

Welche Hindernisse müssen überwunden werden, um in Baden-Württemberg einen “Schulfrieden“ zu erreichen, d.h. einen fraktionsübergreifenden Konsens für eine pragmatische und sachorientierte Weiterentwicklung des Bildungswesen, ohne machtpolitische Instrumentalisierung?

4.

Eine der 39 Handlungsempfehlungen aus dem Abschlussbericht zum Sonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt“ vom 11. März 2010. Zulassungspflichtiger Schulversuch entsprechend der KMK - Mehrheitsbeschluss des Schulausschusses der KMK erforderlich - Antrag des Landes BW spätestens 6 Monate vor Beginn und spätestens 6 Wochen vor einer Schulausschusssitzung - siehe „Durchführung von Schulversuchen und gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse“, unter: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen-beschluesse/1990/1990_02_16-Schulversuche.pdf

5.

9

5.

Anhang Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) § 18 Schülerbeförderungskosten 6 (1)

Die Stadt- und Landkreise erstatten den Trägern öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist, dem Träger der Europäischen Schule in Karlsruhe, den Trägern öffentlicher und privater Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie den Wohn-gemeinden, wenn Schüler öffentliche oder private Schulen außerhalb Baden-Württembergs besuchen, die notwendigen Beförderungskosten. Satz 1 gilt nicht für Träger von Fachschulen. Maßgebend für die Zuordnung einer Schule zu einem Stadt- oder Landkreis ist der Schulort. Abweichend hiervon tragen die Stadt- und Landkreise die ihnen als Schulträger entstehenden Beförderungskosten selbst.

(2)

Die Stadt- und Landkreise können durch Satzung bestimmen 1. Umfang und Abgrenzung der notwendigen Beförderungskosten einschließlich der Festsetzung von Mindestentfernungen; 2. Höhe und Verfahren der Erhebung eines Eigenanteils oder der Gewährung eines Zuschusses; 3. Pauschalen oder Höchstbeträge für die Kostenerstattung sowie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen; 4. Verfahren der Kostenerstattung zwischen Schülern beziehungsweise Eltern und Schulträger sowie zwischen Schulträger und Stadt- beziehungsweise Landkreis. Abweichend von Nr. 3 können bei Schülern von Sonderschulen keine Höchstbeträge bestimmt werden. Übersteigen bei diesen Schülern die Beförderungskosten 2600 Euro im Schuljahr, kann der Stadt- oder Landkreis den übersteigenden Betrag zu 75 vom Hundert von dem Stadt- oder Landkreis geltend machen, in dem der Schüler wohnt.

(3)

Die Stadt- und Landkreise erhalten für die Kostenerstattung nach Absatz 1 pauschale Zuweisungen. Die Zuweisungen betragen 190 Millionen Euro. Die Zuweisungen werden auf die einzelnen Stadt- und Landkreise nach den in der Anlage 1 enthaltenen Anteilsverhältnissen aufgeteilt.

6. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/but/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=z&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlrFinAusglGBW2000V20P18&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint