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Unternehmer/-innen THERAPEUTISCHE PRAXEN BGW kompakt Angebote – Informationen – Leistungen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Unternehmer/-innen · THE...
Author: Ida Bieber
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Unternehmer/-innen

THERAPEUTISCHE PRAXEN

BGW kompakt

Angebote – Informationen – Leistungen

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Unternehmer/-innen · THERAPEUTISCHE PRAXEN

BGW kompakt

Angebote – Informationen – Leistungen

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Impressum BGW kompakt. Angebote – Informationen – Leistungen Erstveröffentlichung 07/2009, Stand 05/2016 © 2009 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgegeben von Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Bestellnummer 3GU Redaktion Markus Nimmesgern, BGW-Kommunikation Fachliche Beratung Renate Korte, BGW-Präventionsdienste Text Petra Bäurle, Markus Nimmesgern Fotos Werner Bartsch, Photodisc (S. 34) Gestaltung und Satz MUMBECK – Agentur für Werbung GmbH Druck Bonifatius GmbH, Paderborn

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Impressum

Inhalt 1 1.1 1.2

Die BGW: Ihre Versicherung für gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . . . . . 8 Eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Prävention und Rehabilitation – ein gemeinsamer Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . 9

2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5

Der sichere Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Das Arbeitsschutzrecht – ein moderner Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Grundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Die Arbeitsschutzbetreuung für Ihre Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Ihr Netzwerk für den Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Arbeitsschutz als Führungsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

3 Gesund und sicher arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.1 Hautschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.2 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.3 Vorsicht, Infektionsgefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.4 Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.5 Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.6 Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.7 Stress und psychische Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.8 Sicher auf dem Weg – Verkehrsunfälle vermeiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.9 Besonders geschützt – M ­ ütter und Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.10 Die Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4 Unsere Angebote und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.1 Unser Medienangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.2 Weiter­bildung im Arbeits- und Gesundheitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.3 Die BGW online . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.4 Prävention im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.5 Prävention „im zweiten Anlauf“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4.6 Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4.7 Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5 Versicherung und Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.1 Die Berechnung Ihres Beitrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.2 Das Umlageverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 5.3 Freiwillige Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 5.4 Gefahrtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Inhalt

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Die BGW – Ihre Berufsgenossenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

7 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 7.1 Erste Symptome – schnelle Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 7.2 Wenn der Beruf krank macht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.3 Was tun nach einem Unfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.4 Was ist ein Versicherungsfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.5 Beratung und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.6 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.7 Informationen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

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Inhalt

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1 Die BGW: Ihre Versicherung für gesunde Mitarbeiterinnen und ­Mitarbeiter

Die BGW ist Ihre Partnerin im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Menschen helfen, heilen, therapieren: In Ihrem Beruf kümmern Sie sich um die Ge­sund­heit von Körper und Seele Ihrer Pa­tien­ten und Klienten. Dafür setzen Sie sich alle ein: in der Heilkunde, in der Geburtshilfe, in der Physio- oder Ergotherapie, als Masseure oder Masseurinnen, in psycho­ therapeutischen Praxen, als Podologen oder Podologinnen und in vielen anderen Heil­ berufen. Doch wie steht es um das eigene Wohl und um die Gesundheit Ihrer Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter? Die BGW ist Ihre verlässliche Partnerin in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeits­ sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

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Wir möchten dazu bei­tragen, dass alle im Gesund­heitsdienst beschäftigten bei ihrer Arbeit selbst gesund bleiben. Wir wollen helfen, die Arbeit möglichst menschengerecht zu gestalten. Und wenn dennoch etwas passiert, setzen wir alles daran, Ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wieder optimal ins Berufsleben zu integrieren. In vielen Fällen sind auch Selbstständige persönlich versichert.

Umfassend geschützt Für diesen umfassenden Schutz halten wir ein breit gefächertes Angebot an Informa­ tionen und Leistungen bereit: • Gesetzliche Versicherung gegen die

­ isiken arbeitsbedingter Gesund­heits­ R schäden

1 Die BGW: Ihre Versicherung für ­gesunde Mitarbeiter

• Freiwillige Versicherung: nicht pflicht­

versicherte Selbstständige können sich bei uns zu guten Konditionen freiwillig versichern • Prävention: vielfältige Angebote zum

Arbeits­- und Gesundheitsschutz • Rehabilitation: wirksame Unterstützung

nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

Deshalb leisten die Betriebe die Beiträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Betrieb ist gegen die finanziellen Risiken abgesichert und weiß seine Angestellten gut versorgt, wenn ihnen bei der Arbeit etwas zustoßen sollte. Wir kommen für die Kosten auf und klären offene Fragen, sodass Ihr Arbeitsklima damit nicht belastet wird.

Ein optimales Reha-Management

Der Vorteil der BGW: Sie erhalten alle diese Leistungen aus einer Hand – so können wir uns ganzheitlich um Ihre Sicherheit und Gesundheit kümmern. Einen Überblick über unsere Angebote und Dienstleistungen finden Sie in dieser Broschüre.

Wir gewährleisten eine optimale medizinische Rehabilitation, bei Bedarf auch in spezialisierten berufsgenossenschaftlichen Klini­ken. Außerdem sorgen wir dafür, dass unsere Versicherten ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechend wieder am beruf­ lichen und ge­sellschaftlichen Leben teil­ haben können.

Übrigens: Die BGW ist eine öffentlich-recht­ liche Trägerin der gesetzlichen Unfallver­ sicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von Arbeit­geber- und Arbeitnehmer­ ­vertretungen gleichberechtigt verwaltet. Die BGW kümmert sich beim Arbeitsschutz auch gleichermaßen um die Belange der Betriebe und der Beschäftigten.

Wir unterstützen auch die Betriebe bei der Wiedereingliederung der Beschäftigten nach einem Unfall oder einer Erkrankung, beispielsweise mit der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, damit ein Unfall nicht das berufliche Aus bedeutet.

1.1 Eine Haftpflichtversicherung für die Unternehmen Wenn sich eine Mitarbeiterin oder ein Mit­ arbeiter bei der Arbeit verletzt oder infolge der beruf­lichen Tätigkeit krank wird, könnte der Betrieb dafür haftbar sein. Lang­wierige Prozesse mit hohen Schadenersatz­forde­ rungen können immense Belastungen und jahrelange Ungewissheit für beide Seiten bringen. Um das zu verhindern, wurde in Deutschland schon vor über hundert Jahren die gesetzliche Unfallversicherung ins Leben gerufen – sie nimmt dem Unternehmen dieses Haftungsrisiko ab.

1 Die BGW: Ihre Versicherung für ­gesunde Mitarbeiter

1.2 Prävention und Rehabilitation – ein gemeinsamer Auftrag Wenn jemand erwerbsunfähig wird, zieht das hohe Kosten nach sich, zum Beispiel eine lebenslange Rente. Arbeitsbedingte Gesundheitsschäden zu vermeiden ist ein Gebot der Menschlichkeit und auch ökonomisch sinnvoll. Daher haben alle Berufsgenossenschaften den gesetzlichen Auftrag, sich in der Prävention zu engagieren. Dank unserer langjährigen Erfahrung mit Arbeits­unfällen und Berufskrankheiten kennen wir das Risikopotenzial Ihrer Branche sehr gut. So können wir effektive Präventionsmaßnahmen entwickeln, die auf Ihre An­for­de­r ungen ausgerichtet sind.

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Beratungsangebote nutzen: Die Expertinnen und Experten der BGW erarbeiten mit Ihnen Konzepte für einen wirksamen Arbeits­schutz.

Wir können Sie unterstützen, ein alltagstaugliches Sicherheits- und Gesundheits­ management zu etablieren. Auch für kleine Betriebe entwickeln wir innovative und praxisnahe Betreuungsmodelle.

Prävention und individuelle Vorsorge Ob eine Gesundheits­g efährdung erkennbar wird oder sich eine beruflich bedingte Erkrankung anbahnt, wir können in jedem Stadium mit individueller Vorsorge und Behandlung gegensteuern und helfen – mit dem Ziel, in Ihrem Betrieb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu halten.

Die Verantwortung des Unternehmens Ein Unternehmen muss seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeiten ermög­lichen. Die Verantwortung und die Für­sorge­pflicht für die Menschen, die für Sie arbeiten, sind gesetzlich verankert.

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Arbeitsschutz zahlt sich aus Gesunde Beschäftigte und Sicherheit am Arbeitsplatz sind aber auch Faktoren für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Krankheiten, Unfälle, Fehlzeiten oder geringe Motivation und hohe Fluktuation verursachen beträchtliche Kosten – ein gesundes Betriebsklima zahlt sich aus. Systematischer Arbeits- und Gesundheitsschutz kann Ihre Kosten und Risiken senken, Qualität und Produktivität verbessern und die Motivation in Ihrem Team steigern. Ihre Investitionen in den Arbeits- und Ge­sund­­heitsschutz können sich also doppelt rentieren. So wird Prävention Teil Ihres Manage­ments.

1 Die BGW: Ihre Versicherung für ­gesunde Mitarbeiter

2  Der sichere Betrieb In Ihrer Praxis achten Sie auf Kosten, Risiken und Wirtschaftlichkeit. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Zeit lang ausfällt, kann das die Abläufe empfindlich stören und es verursacht Kosten. Lange Krankheitszeiten können in einem ­kleinen Betrieb gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Es liegt daher im unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Machen Sie Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zur Führungsaufgabe. So sichern Sie auch Effizienz und Qualität. Je besser es gelingt, Arbeitsund Gesundheitsschutz systematisch in Ihre betrieblichen ­Prozesse zu integrieren, desto stärker werden Sie profitieren.

2.1 D  as Arbeitsschutzrecht – ein moderner Ansatz Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Zur Verantwortung der Praxisleitung gehört es, die Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, zu beurteilen und angemessen zu reagieren. Das moderne Arbeitsschutzrecht beruht auf Zielvorgaben anstelle vorgeschriebener ­Einzelmaßnahmen und gibt den Betrieben damit einen großen eigenverantwort­lichen Handlungsspielraum. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Arbeitsschutz- und im Arbeitssicherheits­ gesetz gelegt. Ergänzend dazu gibt es noch einige Vorschriften der Gesetz­lichen Unfallversicherung.

2 Der sichere Betrieb

Grundlegend sind die DGUV ­Vorschrift 1 zur Prävention im Betrieb und die Vorschrift 2 zur Arbeitsschutzbetreuung.

2.2 Grundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten Mindestanforderungen an Arbeitsplätze sind in den Themenfeldern der Arbeitsstättenverordnung und den zugehörigen Richtlinien definiert: • Raumanforderungen

(Abmessungen, ­Fenster, Böden, Türen) • Verkehrswege • Brandschutz • Fluchtwege und Notausgänge • Ergonomie (Bewegungsflächen, Anordnung, ­Beleuchtung, Klima, Lärm) • Sanitär- und Pausenräume • Nichtraucherschutz

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Aufgaben der Fachkraft für Arbeits­­ sicherheit Beratung des Betriebs bei: • Gefährdungsbeurteilung • Planung von Arbeitsplätzen • Gestaltung der Arbeitsabläufe • Auswahl technischer Arbeitsmittel • Auswahl der Persönlichen Schutz­ ausrüstung • Auswahl geeigneter Hautschutzmittel

Fachkraft berät Sie unter anderem bei der Beschaffung Ihrer Arbeitsgeräte und der Persönlichen Schutzausrüstung sowie bei der sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze. Außerdem unterstützt Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Gefährdungsbeurteilung.

2.3 Die Arbeitsschutzbetreuung für Ihre Praxis Jeder Betrieb, der Angestellte beschäftigt, muss laut Arbeitssicherheitsgesetz arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch entsprechend den Regelungen der DGUV Vorschrift  2 betreut werden. Große Betriebe haben häufig eigene Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Kleinbetriebe mit geringerem Betreuungsbedarf können frei­berufliche Fachleute oder oder Dienstleistungsbetriebe für Arbeits­ sicherheit und Arbeitsmedizin beauftragen, die die Arbeitsschutzbetreuung anbieten. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass Ihre Dienstleister nicht nur die nötigen Qualifikationen, sondern auch branchenspezifische Erfahrungen nachweisen können.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihr sicherheitstechnischer Profi in Sachen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Ihre

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Betriebsarzt oder Betriebsärztin Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung aus medizinischer Sicht. Sie sind Fachärzte für Arbeitsmedizin oder einer anderen Fachrichtung mit Zusatzqualifikation für Betriebs­medizin. Die betriebsärztliche Betreuung unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze und der Planung gesundheitsfördernder Arbeitsabläufe oder bei der Wiedereingliederung länger erkrankter Beschäftigter. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin berät auch Ihre Angestellten und ist für die arbeitsmedizinische Vorsorge zuständig.

Die Formen der Arbeitsschutzbetreuung Die heutige Arbeitsschutzbetreuung orientiert sich am individuellen Bedarf eines Unternehmens. Ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit und bei der Sicherheit im Betrieb soll kein Privileg großer Unternehmen sein.

2 Der sichere Betrieb

Betriebsärztliche Aufgaben Beratung des Betriebs bei: • Planung und Auswahl der ­Persönlichen Schutzausrüstung • Infektionsschutz • Hautschutz • Gefährdungsbeurteilung • Arbeitsabläufe • Erste Hilfe • Wiedereingliederung • Untersuchung und Beratung der ­Mitarbeiter

Die Arbeitsschutzbetreuung Grundbetreuung

Einsatzzeiten: 0,5 h pro Kopf und Jahr Aufteilung des Zeitkontingents Fachkraft für Arbeits­sicherheit (FASi) und Betriebsarzt/-ärztin (BA) Basis: Aufgabenfelder

FASi

Gesamtbetreuung

+

BA

Betriebsspezifische Betreuung

Zusätzliche Einsatzzeiten Basis: Leistungskatalog

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Je nach Anzahl der Beschäftigten – Teilzeitkräfte zählen anteilig – können Sie sich für die entsprechende Regelbetreuung oder die alternative Betreuung entscheiden:

Sie ermitteln den weiteren Betreuungsbedarf für Ihren Betrieb selbst. Grundlegende Änderungen im Betrieb, beispielsweise die Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder neuer Abläufe, ein Arbeitsunfall oder die Dia­gnose einer Berufskrankheit ergeben zusätz­lichen Betreuungsbedarf.

Die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Grundbetreuung teilen sich ein flexibel aufteilbares Stunden­ kontingent.

• Die Regelbetreuung

– für Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte – für Betriebe ab elf Beschäftigte • Die alternative Betreuung für Betriebe

bis 50 Beschäftigte

Regelbetreuung für Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte Für kleine Betriebe bis zehn Beschäftigte gibt es eine einfache Form der Regelbetreuung. Es gibt die Grundbetreuung und, je nach Bedarf, eine anlassbezogene Betreuung. Sie arbeiten entweder mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder mit einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin als Ansprechperson zusammen. Diese bindet die jeweils andere in die Betreuungsauf­g aben ein. Die Grundbetreuung umfasst im Wesent­lichen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßigen Fortschreibungen nach jeweils fünf Jahren.

2 Der sichere Betrieb

Regelbetreuung für Betriebe ab elf Beschäftigte Es gibt die Grundbetreuung und eine betriebs­ spezifische bedarfsbezogene Betreuung. Die Grundbetreuung unterstützt die Konzeption des Arbeitsschutzes im Betrieb, begleitet die Gefährdungsbeurteilung und dient der allgemeinen Beratung. Für die Grundbetreuung ist ein gemeinsames jährliches Zeitkontingent für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung vorgesehen. Für eine therapeutische Praxis berechnen sich die Einsatzzeiten aus der Zahl der Beschäftigten mal 0,5 Stunden pro Kopf. Dazu kommt die betriebsspezifische anlassbezogene Betreuung, deren Umfang Sie auf Basis des Leistungskatalogs aus dem Anhang der DGUV Vorschrift 2 bestimmen.

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Alternative Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftigte In Zusammenarbeit mit Ihrem Berufsverband oder mit über­ betrieblichen Dienstleistungsunternehmen bieten wir Ihnen eine alternative Betreuung an. für die alternative Bei dieser Variante bilden sich Betreuung finden Sie auf Unternehmerinnen und Unterwww.bgw-online.de/ nehmer im Arbeitsschutz weiKooperationspartner ter und betreuen Ihre Betriebe selbst – unterstützt durch die bedarfsorientierte Vor-Ort-Betreuung des Berufsverbands oder seines arbeits­medizinisch-sicher­heitstech­nischen Dienstleisters.

Kooperationspartner und Schulungstermine

2.4 I hr Netzwerk für den ­Arbeitsschutz Da Sie in der Regel nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen können, stellen Sie sich ein unterstützendes und beratendes Netzwerk zur Seite: Sie müssen die Strukturen für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb entwickeln.

Der Arbeitsschutzausschuss Betriebe ab 20 Beschäftigte müssen einen Ar­beits­schutzausschuss einsetzen: • Unternehmensleitung

beobachten, eventuell auf Fehler hinzuweisen und über Gefährdungen zu informieren. Wählen Sie deshalb jemanden mit Weitblick, Verantwortungsgefühl und hohen sozialen Kompetenzen aus. Die Verantwortung bleibt ­weiterhin bei Ihnen.

Sicherheits­beauftragte – Weiterbildung im BGW-Seminar Sie haben Interesse an einer Weiter­ bildung für Sicherheitsbeauftragte? – Wir bilden engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Grund- und einem Aufbauseminar für diese Aufgabe weiter.

Die betriebliche Interessenvertretung In vielen größeren Betrieben gibt es eine betriebliche Interessenvertretung. Sie muss über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes informiert und zu entsprechenden Vorschlägen gehört werden. Außerdem hat sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutz­betreuung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor für gesundes Arbeiten.

oder eine beauftragte Person • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Betriebsarzt oder -ärztin • der oder die Sicherheitsbeauftragte

2.5 Arbeitsschutz als ­Führungsaufgabe

• die betriebliche Interessenvertretung

(wenn vorhanden) mit zwei Vertretern

Sicherheitsbeauftragte Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten müssen eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Deren Aufgabe ist es, als Bindeglied zwischen Verantwortlichen und Beschäftigten mit einem Blick für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit den laufenden Betrieb zu

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In der Unternehmensleitung sind Sie dafür verantwortlich, dass Gefährdungen identifiziert und dokumentiert sowie entsprechende Gegenmaßnahmen festgelegt und realisiert werden. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, vorausschauende, individuelle, praxisgerechte Lösungen für den Arbeitsund Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu ent­wickeln und umzusetzen.

2 Der sichere Betrieb

Unternehmer/-in oder verantwort­liche Person

Sicherheits­ beauftragte

ASA

Arbeitsschutz­ ausschuss Betriebliche Interessenvertretung (2 Mitglieder)

Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Betriebsarzt/Betriebsärztin

Die Gefährdungsbeurteilung Um auf Gefahren reagieren zu können und Belastungen zu vermeiden, müssen Sie sie kennen. Dann können Sie wirksame, angemessene und effiziente Maßnahmen und Lösungen entwickeln. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Planungsgrundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb. Die betriebsärztliche Betreuung und Ihre Fachkraft für Arbeits­sicherheit unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.

Qualität und Gesundheit Qualitätssicherung spielt im Gesundheitsdienst eine immer wichtigere Rolle. Genau­so lässt sich auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz managen. Das kann entscheidend dazu beitragen, die Zufriedenheit und Gesund­heit, die Motivation und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu fördern und zu er­halten.

Nutzen Sie unser Angebot BGW qu.int.as: Integrieren Sie den Arbeitsschutz in Ihr ­Qualitätsmanagement. BGW qu.int.as ist kompatibel mit den QM-Systemen DIN EN ISO 9001 und EFQM.

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement bietet die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsförderung zu verbinden. Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten fließen dabei systematisch in alle betrieblichen Entscheidungen ein. Das Ergebnis: Arbeits­zufriedenheit, Leistungs­ fähigkeit und Motivation der Beschäftigten steigen – und damit sichern Sie auch Wirtschaftlichkeit und Qualität in Ihrem Unternehmen.

Gesundheit – eine Managementaufgabe Machen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Management­ aufgabe, schöpfen Sie Potenziale effektiv aus und nutzen Sie Synergien gewinnbringend.

2 Der sichere Betrieb

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3 Gesund und sicher arbeiten

Ganzheitlicher Arbeitsschutz: Die Arbeit gesundheitsfördernd gestalten und die Beschäftigten mit ein­ beziehen.

Auch wenn sich der Arbeitsalltag beispielsweise einer Heb­amme von dem eines Heilpraktikers oder Physiotherapeuten unterscheidet, gibt es für die Heilberufe typische Gefährdungen und Belastungen. Bei uns gehen jährlich im Schnitt über 3.000 Unfall­meldungen aus dieser Berufsgruppe ein und es gibt fast 700 Fälle anerkannter und bestätigter Berufs­krankheiten. Über die Hälfte aller Er­kran­kung­en sind Hautkrankheiten, gefolgt von Rücken- und Infektionserkrankungen. Einzelne Fälle von Hepatitis zeigen, dass die Infektionsprophylaxe nicht zu vernachlässigen ist. Dieses Kapitel beschreibt typische Gefährdungen und Belastungen in der Physiotherapie, Massage, Ergotherapie, Geburtshilfe, Heilkunde, Psychotherapie, medizinischen Fuß­­pflege und Logopädie.

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Und wir geben Hinweise, wie Sie Risiken und möglichen Gesundheitsschäden vorbeugen können.

3.1 Hautschutz Hygiene ist das A und O bei Ihrer Arbeit. Für Ihre Hände sind die Hygiene­maß­nahmen jedoch eine ständige Heraus­forderung. Drei Belastungen machen den Händen zu schaffen: häufiges Waschen, der Kontakt mit chemischen Substanzen – wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel – und das Schwitzen in Handschuhen. Der Faktor Stress macht zusätzlich anfällig für Hauter­krankungen.

Hautschutz mit System Eine Hauterkrankung betrifft den ganzen Menschen. Die Symptome sind nicht nur äußerlich quälend, sondern auch psychisch

3 Gesund und sicher arbeiten

Hauterkrankungen (meldepflichtige Fälle) 500

250

Hautschutz- und Hautpflegeprodukte stellt der Arbeitgeber zur Verfügung.

stark belastend. Darunter leiden die Lebens­ qualität und die Leistungsfähigkeit. Wenn sich die Symptome verschlimmern, kommt es zu krankheitsbedingten Ausfällen. Und manche Betroffene müssen ihre Arbeit irgendwann ganz aufgeben. Deshalb ist es ratsam, Schutz und Pflege für die Haut konsequent in die Arbeitsabläufe zu integrieren.

Feuchtarbeit – gut organisiert Teilen Sie die Arbeit so ein, dass Sie und Ihre Beschäftigten möglichst nicht länger als zwei Stunden am Tag mit Feuchtigkeit oder Wasser zu tun haben. Berücksichtigen Sie dabei auch Zeiten, in de­nen Handschuhe getragen werden. Gönnen Sie Ihrer Haut

0

2010

2011

2012

2013

2014

Pausen – wechseln Sie häufiger zwischen „feuchten“ und „trockenen“ Tätigkeiten. Verwenden Sie regelmäßig zwischendurch Schutz- und Pflegecremes.

Der Hautschutzplan Die BGW stellt für die verschiedenen therapeutischen Berufe Hautschutzpläne zur Verfügung. Auch für Hebammen gibt es einen Hautschutzplan. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern legen Sie die zu verwendenden Produkte fest und tragen diese in den Plan ein. Sorgen Sie dafür, dass immer dort, wo Bedarf besteht, genügend Schutzhandschuhe sowie geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegepräparate zur Verfügung stehen.

Desinfizieren statt waschen Händedesinfektionsmittel schädigen die Hautbarriere weniger als Wasser und Seife. Waschen Sie also Ihre Hände möglichst nur, wenn sie sichtbar verschmutzt sind.

Handschuhe – die richtige Wahl

Zwischen Feuchtarbeit und anderen Tätigkeiten wechseln – Regenerationszeit für die Haut.

3 Gesund und sicher arbeiten

Handschuhe schützen vor Infektionen, vor Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder vor dem Auslaugen durch Wasser. Aber nicht jeder Handschuh eignet sich für jede Tätigkeit.

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So sind medizinische Einmalhandschuhe nicht ausreichend chemikaliendicht für länger dauernde Desinfektionsarbeiten. Die gängigen Latexhandschuhe sind komfortabel zu tragen, allerdings reagieren manche Menschen allergisch auf das Material. Als Alternative bieten sich Einmalhand­ schuhe aus PVC oder Nitril an: Sie vermitteln ein gutes Tastgefühl und schützen wirksam vor Bakterien, Viren und Pilzen. Bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten eignen sich Haushaltshandschuhe. Damit kein Wasser oder Desinfektionsmittel auf die Unterarme und dann in die Handschuhe läuft, sollten die Stulpen nach außen umgeschlagen werden. Bei länger andauernden Arbeiten verzögern Baumwollhandschuhe unter den Hand­schu­ hen das Aufquellen der Haut.

Achtung, Allergiegefahr Allergien können nicht nur durch Latex ausgelöst werden, sondern auch durch Inhaltsstoffe in den Produkten. Auch Reinigungsund Desinfektionsmittel können Allergien auslösen. Belastete oder vorgeschädigte Haut ist wesentlich anfälliger für Allergien.

Gepuderte Latexhandschuhe sind im Ge­s und­h eitsdienst verboten: Das schweiß­­­auf­sau­gende Puder verstärkt die Allergie­­­­­­­­ge­f ahr für Haut und Atemwege erheblich.

Rechtzeitig reagieren Trockene oder rissige Haut, Juckreiz an den Händen – das können erste Alarmsignale sein. Haut­erkrankungen wie Ekzeme und Aller­g ien zählen zu den häufigsten Krankheiten in Ihrer Berufsgruppe.

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In unseren Schulungs- und Beratungs­ zen­tren (BGW schu.ber.z) bieten wir Be­t rof ­­fenen eine persönliche Beratung an. Auf Wunsch kommen wir auch in Ihre Praxis.

Achten Sie auf Warnsignale bei sich selber und bei Ihren Beschäftigten. Wenden Sie sich frühzeitig an uns – entweder über die behandelnde dermatologische Praxis oder Ihre betriebsärztliche Betreuung. Wir haben viel Erfahrung mit präventiven Maßnahmen und Therapien. Wir bieten Ihnen Hilfe in einem erfolgreichen Netzwerk aus Beratungsstellen und Behandlungen, damit die Hautbelastungen nicht zur Berufskrankheit werden. Betroffene sollten die behandelnden Ärzte oder Ärztinen auf das Hautarztverfahren der BGW hinweisen.

3.2 B  elastungen des Muskel- und Skelettsystems Stundenlanges Stehen oder Sitzen, Arbeiten in gebeugter Haltung, auf den Knien oder in der Hocke belasten den Rücken, die Mus­keln und Gelenke stark. Doch Rücken­schmerzen und Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich sind kein Berufsrisiko, mit dem Sie oder Ihre Beschäf­tig­ten sich abfinden müssen. Spürbare Entlastungen können oft bereits durch kleine Veränderungen der Arbeits­ organisation oder durch eine verbesserte ergonomische Einrichtung erreicht werden. • Sorgen Sie für eine gesunde Mischung

von Sitz- und Steharbeiten: Wer viel ­stehen muss, kann zur Abwechslung Schreibtischarbeiten übernehmen.

3 Gesund und sicher arbeiten

Elektrisch verstellbare Liegen, Zeit und Bewusstsein für eine ergonomische Arbeitstechnik: So lassen sich Rückenbelastungen vermeiden. • Wer dagegen viel sitzt, sollte häufiger

einmal aufstehen, zum Beispiel beim Telefonieren.

• Richten Sie Büro- oder Empfangs­arbeits­

plätze mit höhenverstellbaren Schreib­ tischen oder Arbeitsflächen und individuell verstellbaren Arbeitsstühlen ein.

• Halten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern den Rücken frei: Planen Sie die Termine nicht zu eng. Gönnen Sie Ihrem Team zwischendurch Pausen.

• Für den ambulanten Einsatz, zum Bei-

spiel in der Physiotherapie, eignen sich kleine Hilfsmittel wie Gleitmatten, Rutschbretter oder Transferhilfen.

• Statten Sie Ihre Praxis mit höhenverstell-

baren Behandlungsliegen aus.

Abwechslung zwischen Arbeiten im Sitzen und im Stehen verringert die Rückenbelastung.

3 Gesund und sicher arbeiten

Mit einem Headset lässt sich eine ungünstige Arbeitshaltung beim Telefonieren vermeiden.

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können Beschäfitgte mit infektiösem Blut oder Körper­f lüssigkeiten in Berührung kommen und sich so beispielsweise mit Hepatitis-C- oder Hepatitis-B-Viren anstecken. Manchmal genügt schon ein w ­ inziger Tropfen auf einer defekten Haut­stelle, um eine Infektion auszulösen.

Stich- und Schnittverletzungen Ein typischer Weg für eine Virusinfektion sind Verletzungen an benutzten Kanülen oder Instrumenten. So kommt es immer wieder zu Stichverletzungen beim Recapping, dem Wiederaufstecken der Schutzkappe auf eine benutzte Kanüle. Wenn der Patient oder die Patientin infiziert ist, besteht bei einer Stichverletzung ein hohes Infektionsrisiko.

3.3 Vorsicht, Infektionsgefahren Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen besteht naturgemäß ein höheres Infektions­ risi­ko als für viele andere Berufe. In der Entbindungspflege, in der Heilkunde, in der Fußpflege, auch in der Physiotherapie, wenn Patienten und Patientinnen mit noch unverheilten Wunden behandeln werden,

Eine weitere Gefahrenquelle sind spitze oder scharfe Instrumente, die ungeschützt im Abfalleimer landen. Machen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst: Wer potenziell infiziertes Material ungesichert in den Müll wirft, handelt grob fahrlässig und gefährdet seine Kolleginnen und Kollegen. Informieren Sie Ihre Beschäftigten, dass Sie gebrauchte Kanülen oder Lanzetten nur in sicher verschlossenen und gekennzeichneten

Verbindlich: sichere Instrumente Es gibt eine Reihe von Kanülen, die eine Stichverletzung nahezu ausschließen. Die Injektionsnadeln ziehen sich nach dem Gebrauch automatisch in den Spritzen­ zylinder zurück oder werden beim Herausziehen mit einer Abdeckklappe verschlossen. Auf sichere Instrumente nach TRBA 250 dürfen Sie nur verzichten, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass das Infektionsrisiko vernachlässigbar ist. Mehr über diese sicheren Instrumente finden Sie im Verzeichnis sicherer Produkte auf www.sicheres-krankenhaus.de.

20

3 Gesund und sicher arbeiten

Behältern entsorgen dürfen. Das gilt auch für Abfälle wie Tupfer, Spatel, Schutzhandschuhe und ähnliche mit Krankheits­keimen kontaminierte Utensilien.

Was tun im Notfall? Sollte es trotz aller Schutzmaßnahmen doch zu einer Stich- oder Schnittverletzung kommen, sind sofort prophylaktische Maß­nah­ men einzuleiten, die das Infektionsrisiko reduzieren. Die BGW bietet Ihnen kostenlos einen Notfallplan zur Infektionsprophylaxe an, den Sie in Ihrem Betrieb aushängen können. Halten Sie außerdem die Verletzung in einem Verbandbuch fest. Das könnte für die spätere Anerkennung als Berufskrankheit wichtig sein.

Immun gegen Infektionen Vor einigen Infektionskrankheiten wie beispielsweise Hepatitis B schützt eine Impfung. Weisen Sie Ihre Beschäftigten auf die möglichen Infektionsrisiken hin und unterbreiten Sie ihnen entsprechende Impfangebote. Stellen Sie sicher, dass die Intervalle für Auf­frisch­impfungen eingehalten werden. Lassen Sie sich von Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin über weitere arbeits­ medizinische Vorsorge­maß­nahmen beraten.

3 Gesund und sicher arbeiten

Niemals ohne Schutzhandschuhe Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei allen Tätigkeiten, bei denen es möglicherweise zum Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten kommen kann, medizinische Einmalhandschuhe tragen. Halten Sie also Handschuhe in den benötigten Größen vorrätig und stellen Sie diese direkt am jeweiligen Arbeitsplatz zur Ver­ fügung.

Fußpflege – Wege für Pilzinfektionen Fußpflegerinnen und Fußpfleger können sich mit Haut- und Nagelpilzen anstecken. Denken Sie daran, dass Sie beim Fräsen oder Schleifen in­fektiösen Staub einatmen könnten. Tragen Sie bei diesen Arbeiten unbedingt eine Feinstaub filternde Maske mit Schutzklasse 1 (FFP 1). Den besten Schutz vor aufgewirbelten Keimen bieten Arbeits­geräte mit Absaugvorrichtungen.

21

• Chemikalien wie Farben, Lösungsmittel,

Glasuren und Emaillierungen – können giftige oder Haut- und Atemwege reizende Inhaltsstoffe enthalten

Gefahrstoffverzeichnis erstellen Gemäß der Gefahrstoffverordnung müssen Sie für Ihre Praxis ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Verfassen Sie mithilfe der Sicherheitsdatenblätter auch die Betriebsanwei­ sun­gen. Die sollen für alle, die sie anwenden, leicht verständlich und an den Arbeits­platz angepasst sein.

Gesunde Alternativen Wischdesinfektion anstelle der Sprühdesinfektion reduziert die Belastung der Atemwege.

3.4 Gefahrstoffe Ob beim Heilpraktiker, in der Ergotherapie oder bei der medizinischen Fußpflege: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen täglich mit vielen verschiedenen Stoffen in Kontakt. Dass einige davon gesundheitsschädlich oder gefährlich sein können, ist nicht allen bewusst. Auch Arzneimittel zählen zu den Gefahrstoffen, selbst wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. • Arzneimittel – können auch gesundheits-

Prüfen Sie immer wieder, ob Sie mit weniger gefährlichen Ersatzstoffen oder anderen Arbeitsverfahren ebenso zum Ziel kommen. Sie können beispielsweise Instrumente im Heißluftsterili­sator anstatt im offenen Desinfektionsbad desinfizieren. Steigen Sie bei der Flächendesinfektion vom atemwegs­ belastenden Sprühverfahren auf die Wischdesinfektion um. In der Ergotherapie können Sie beispielsweise auf Lacke verzichten, die Lösungsmittel enthalten.

schädigend sein

Die Luft rein halten • Kosmetische Produkte – können allergi-

sierende Ingredienzien wie Duft- und Konservierungsstoffe enthalten • Flächendesinfektions- und Reinigungs-

Schadstoffe in der Raumluft können auch Bronchialasthma und chronische Bronchitis auslösen. • Ver­zich­ten Sie möglichst auf Sprüh­

mittel – können Haut und Atemwege reizen und Allergien auslösen

desinfektions­mittel – desinfizieren Sie Arbeitsflächen im Wischverfahren

• Alkohole und Öle – sind leicht entzünd-

• Verwenden Sie Desinfektions­wannen mit

liche und brennbare Flüssigkeiten • Gase wie Sauerstoff und Ozon – sind

brandfördernd • Sprays und Aerosole – können die Atem-

Abdeckung • Sorgen Sie bei allen Tätigkeiten, bei

denen Gase, Dämpfe oder Stäube frei werden, für eine gute Belüftung oder Absaugung

wege reizen und sich entzünden

22

3 Gesund und sicher arbeiten

3.5 Brandschutz Brände werden häufig durch defekte Elektro­ geräte oder schadhafte Elektro­installationen verursacht. Feuer entstehen oft aus Unachtsamkeit, besonders wenn sich im Stress ungünstige Umstände verketten: beispielsweise ein versehentlich abgedecktes und kurz unbeaufsichtigtes überhitztes Gerät, das in Brand gerät und leicht entzündliche Stoffe und brennbares Material in der Nähe entflammt.

Sorgen Sie dafür, dass alle, die sich in Ihren Räumlichkeiten aufhalten, bei Feuer unverzüglich aus der Gefahrenzone entkommen können. Kennzeichnen Sie Flucht- und Rettungswege mit beleuchteten Bildsymbolen. Achten Sie darauf, dass die Wege stets frei und offen sind.

Weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie in der DGUV Information 205001 – Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz.

Entzündliche Stoffe sicher lagern Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Vorratshaltung. Lagern Sie nicht mehr Gefahrstoffe als nötig. Alkohole und alkoholische Desinfektionsmittel sind leicht entzündlich. Am Arbeitsplatz dürfen deshalb nur kleine Mengen für den täglichen Gebrauch aufbewahrt werden. Größere Mengen entzündlicher Flüssig­ keiten müssen gegebenenfalls in einem Sicherheitsschrank, Sprays und Sauerstoff­ flaschen in einem geeigneten Lagerraum aufbewahrt werden.

3.6 Erste Hilfe In der alltäglichen Routine und trotz aller Vorsicht geschehen immer wieder Unfälle, bei denen sich jemand bei der Arbeit verletzt: Knochenbrüche nach einem Sturz, eine scheinbar harmlose Stichverletzung an einer benutzten Kanüle – dann muss jeder Beschäftigte sachkundig Erste Hilfe leisten und Folgerisiken abschätzen können.

Gut organisiert: Erste Hilfe im Betrieb • Stellen Sie Erste-Hilfe-Material bereit.

Ansammlungen von leeren Kartons und Altpapier können leicht in Brand und das Feuer schnell außer Kontrolle geraten.

• Benennen Sie einen oder mehrere aus­

Elektrogeräte prüfen

• Sorgen Sie dafür, dass die Ersthelfer und

Beachten Sie die Sicherheitshinweise der Gerätehersteller. Ziehen Sie defekte Geräte sofort aus dem Verkehr. Lassen Sie Ihre Geräte regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen. Viele Menschen unterschätzen, wie schnell sich ein kleines Feuer ausbreiten kann. Um in einer brenzligen Situation Ruhe bewahren und einen Entstehungsbrand schnell und wirksam löschen zu können, sollten der Umgang mit einem Feuerlöscher und das Verhalten im Brandfall geübt werden.

3 Gesund und sicher arbeiten

gebildete Ersthelfer oder Ersthelferinnen.

Ersthelferinnen alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen. Wir empfehlen auch kleineren Praxen, mindestens zwei Erst­helfer oder Ersthelferinnen zu benennen, um urlaubs- oder anders bedingte Abwesenheiten abzudecken. In größernen Praxen mit mehr als 20 anwesenden Beschäftigten ist ein Ersthelfer-Anteil von fünf Prozent erforderlich.

23

Erste-Hilfe-Kenntnisse Manche Berufsgruppen im Gesundheitsdienst, wie beispielsweise Hebammen, sind bereits durch ihre Ausbildung für die Erste Hilfe qualifiziert. Müssen Beschäftigte in Erster Hilfe ausgebildet werden, übernimmt die BGW die Kosten für Ausbildung und Fortbildungen, die in Zeitabständen von zwei Jahren notwendig sind. Abgerechnet wird direkt mit den Träger­ organisationen.

Auch kleine Verletzun­gen im Verbandbuch notieren: im Versicherungsfall eine wichtige Dokumentation.

Für die Erste-Hilfe-Ausbildung müssen Sie einen anerkannten Anbieter wählen. Informationen finden Sie auf: www.bgw-online.de/erste-hilfe.

Jederzeit griffbereit: Erste-Hilfe-Material Damit keiner lange suchen muss, kennzeichnen Sie die Aufbewahrungsorte für das Verbandmaterial mit dem Rettungs­zeichen. Selbst­verständlich muss das Erste-HilfeMaterial regelmäßig überprüft und verbrauchtes oder altes Material ersetzt werden.

Auf einen Blick: der Notfallplan Im Notfall muss jeder wissen, wer was zu tun hat. Organisieren Sie die Erste Hilfe in Ihrer Praxis und erstellen Sie einen Notfallplan: • Notrufnummern, die Telefonnummer des

Durchgangsarztes und des zuständigen ­Krankenhauses eintragen. • Wo befinden sich Verbandskasten und

weitere Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen? • Namen der ausgebildeten Ersthelfer und

Ersthelferinnen ­eintragen.

Alles dokumentiert: das Verbandbuch Das Verbandbuch ist eine wichtige Doku­ mentation, auch für die rasche Bearbeitung eines Versicherungsfalles oder für die spätere Anerkennung einer Berufskrankheit. Denken Sie an eine Hepatitis-Infektion, die Folge einer alten Nadelstichverletzung sein könnte. Tragen Sie alle Arbeitsunfälle und Ver­let­ zungen ein, gerade auch scheinbare Bagatellen wie Stich- und Schnittver­let­zun­gen. Halten Sie Zeit, Ort, Art und Umfang der Verletzung fest. Wie ist es zu dem Unfall und dem Gesundheitsschaden gekommen? Gibt es Zeugen? Wer hat welche Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet? Das Verbandbuch muss mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung auf­ bewahrt werden.

Denken Sie daran, diese Angaben regelmäßig zu aktualisieren. Proben Sie denkbare Notfälle mit Ihren Mitarbeitern – mindestens einmal im Jahr. Für die Unterweisung können Sie den Notfallplan nutzen.

24

3 Gesund und sicher arbeiten

3.7 Stress und psychische Belastungen Enge Termine in der Praxis oder im mobilen Einsatz, Hebammen, die rund um die Uhr in Rufbereitschaft sind – dauerhafter Stress kann zu psychosomatischen Erkrankungen wie Bluthochdruck, Schlaflosigkeit, MagenDarm-Beschwerden oder Erschöpfung führen. Tatsache ist auch, dass Stress das Unfallrisiko Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht.

• ­Fördern Sie Informationsaustausch und

Kommunikation im Team. Setzen Sie regelmäßig Teambesprechungen an und bieten Sie Mitarbeitergespräche an. • Berücksichtigen Sie die Qualifikationen

und Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um Über- oder Unterforderung zu vermeiden. Weiterbildung fördert die persönlichen und fachlichen Kompetenzen. • Achten Sie auf allseitige Wertschätzung

Ob Sie allein für sich selbst oder als Praxisinhaber oder -inhaberin für Ihre Beschäftigten verantwortlich sind – Sie haben entscheidenden Einfluss, Stressfaktoren auf einem verträglichen Nive­au zu halten und den Arbeits­alltag in Ihrer Praxis möglichst gesund zu gestalten. • Sorgen Sie für ein gutes Praxis­manage­

ment und eine klar geregelte Aufgaben­ verteilung: So beugen Sie Frustration und Konflikten am Arbeitsplatz vor.

3 Gesund und sicher arbeiten

und Anerkennung im Team. Ein guter sozialer Rückhalt ist ein wichtiger Puffer gegen arbeitsbedingten Stress. • Schaffen Sie Regenerationsmöglichkeiten.

Hierzu gehören Pausenräume, in die sich Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zurückziehen können. Kleine Pausen ­erhöhen die Konzentration und Leistungsfähigkeit.

25

3.8 Sicher auf dem Weg – Verkehrsunfälle vermeiden Alle, die ambulant tätig sind, verbringen berufsbedingt viel Zeit im Straßen­verkehr. Entsprechend hoch ist das Unfall­risiko. Dichter Verkehr und ungünstige Witterungs­ bedingungen erhöhen die Unfallgefahr zu­sätzlich. Wie hoch das persönliche Risiko ist, hängt auch vom eigenen Verhalten ab. Unter Zeitdruck steigt bei vielen Menschen die Risikobereitschaft. Auch ist die Versuchung groß, ein paar Telefonate zu er­ledigen, Termine zu notieren, zu essen oder zu trinken. Oder man ist stressbedingt mit den Gedanken woanders und dadurch abgelenkt.

Machen Sie sich bewusst, dass kein Termin­ druck das Risiko eines Unfalls rechtfertigt. Planen Sie bei der Terminvergabe und Organi­­sation Pausen und Pufferzeiten für unvorhergesehene Verzögerungen ein. Für Telefonate während der Fahrt muss das Auto mit einer Freisprechanlage ausgestattet sein. Ach­ten Sie darauf, dass die Fahrzeuge technisch sicher und regelmäßig gewartet sind. Weiter gehören zur Mindestaus­s tat­tung eines jeden Fahrzeugs: Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten sowie eine der Witterung angemessene Bereifung.

Wegeunfälle von Angestellten Therapeutische Berufe

Trainieren Sie sicheres Fahren Die BGW übernimmt für Sie und Ihre Beschäftigten die Kosten für ein eintägiges Fahr­sicherheitstraining. Sie trainieren, wie Sie Gefahrensituationen erkennen und meistern können und wie Sie angemessen auf widrige Straßen- und Witterungs­verhältnisse reagieren.

26

1.400 1.300 1.200 1.100 1.000 900 800 2010

2011

2012

2013

2014

3 Gesund und sicher arbeiten

3.9 Besonders geschützt – ­Mütter und Jugendliche

• kein lang andauerndes Stehen • kein starkes Strecken oder Beugen

Das Mutterschutzgesetz stellt werdende und stillende Mütter und Jugendliche unter einen ganz besonderen Schutz. Um dem Schutzbedürfnis Schwangerer oder stillender Mütter in Ihrer Praxis gerecht zu werden, müssen Sie eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen. Schwangere dürfen bestimmte Aufgaben gar nicht übernehmen und in einigen Bereichen nur beschränkt eingesetzt werden.

• keine Arbeit in der Nacht, an Sonn- und

­Feiertagen

Beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Bevor Sie Jugendliche mit einer Aufgabe be­t rauen, sollten Sie daran denken, dass das Sicherheitsbewusstsein junger Menschen noch nicht ausreichend entwickelt ist und es ihnen vielfach an Erfahrung fehlt, Unfall­g e­fahren zu erkennen oder abzuwenden.

• Beschränkungen für die Arbeit in Berei-

chen mit Infektionsgefahr • Beschränkungen für den Umgang mit

Sie dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beauftragen, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen.

­Gefahrstoffen • kein Schweres Heben oder Tragen

3 Gesund und sicher arbeiten

27

Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten

Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

1

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

2 Gefährdungen

7

ermitteln

Dokumentieren Wirksamkeit überprüfen

6

Maßnahmen durchführen

3 Gefährdungen beurteilen

5

3.10 Die Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist Ihr Plan für gezielte, angemessene und wirksame Arbeits­­­schutz­maßnahmen. Vieles werden Sie aufgrund Ihrer Erfahrung und der Ihres Teams beurteilen können. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie Ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in An­­spruch. Nutzen Sie das umfangreiche Angebot der BGW: Medien, Seminare, Beratung. • Schritt eins – Arbeitsbereiche und Tätig-

keiten festlegen: Fassen Sie ähn­liche Tätigkeiten zusammen. • Schritt zwei – Gefährdungen ermitteln:

­ elche Gefahren und Belastungen W könnten auftreten?

4

Maßnahmen festlegen

• Schritt fünf – Maßnahmen durchführen:

Legen Sie Aufgaben, Termine und Verantwortlichkeiten fest. • Schritt sechs – Wirksamkeit überprüfen:

Haben Sie Ihr Schutzziel erreicht? Treten neue Gefährdungen auf? • Schritt sieben – Gefährdungsbeurtei-

lung fortschreiben: Ihre Arbeitswelt ändert sich, aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeur­teilung bei Bedarf.

Schutzziele und Maßnahmen Wenn Sie sich Ziele für die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Betrieb gesetzt haben, überlegen Sie, was Sie unternehmen müssen, um diese zu erreichen. Aus der Sicher­heits­philo­so­phie des Arbeitsschutz­ ge­s et­zes leitet sich eine Rangfolge von Maßnahmen und Lösungen ab.

• Schritt drei – Gefährdungen beurteilen:

Wie hoch ist das Risiko und wie viel Sicherheit setzen Sie sich als Ziel? • Schritt vier – Maßnahmen festlegen:

Mit welchen Maßnahmen können Sie Ihre Arbeitsschutzziele erreichen?

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Gefahrenquelle beseitigen Am besten ist es, eine Gefahren­quelle zu beseitigen, indem Sie ein alternatives un­gefährlicheres Produkt oder Verfahren wählen.

3 Gesund und sicher arbeiten

Die BGW-Broschüre „Gefährdungs­beur­ teilung in thera­peutischen Praxen“ zeigt anhand praktischer Beispiele, wo in Ihrer Branche die „kritischen Stellen“ in puncto Arbeitssicherheit liegen. Sie gibt einen Überblick, welche Vorschriften Sie beachten müssen. Mithilfe der Arbeitsblätter gelingt es Ihnen, ohne großen Aufwand regelmäßig alle relevanten Arbeits­bereiche systematisch unter die Lupe zu nehmen und zu ermitteln, ob weitere Arbeits­schutz­ maßnahmen erforderlich sind. Eine Anleitung, viele nützliche Tipps und Arbeitsblätter für die Dokumentation einer Gefähr­dungsbeurteilung finden Sie zum Herunterladen auf www.bgw-online.de/ gefaehrdungsbeurteilung.

Bei­spielsweise können Sie anstelle von Latex­handschuhen Hand­schuhe aus Nitril verwenden, um Allergien vorzubeugen.

Benutzer. Berücksichtigen Sie den Zeit­ bedarf für die Maßnahmen aus dem Hautschutz- und Händehygieneplan bei der Termin­vergabe.

Sicherheitstechnische Maßnahmen Bestehende Gefährdungen werden durch technische Vorrichtungen oder bauliche Maß­ nahmen entschärft. So werden zum Schutz vor blutübertragbaren Infektionen sichere Injektions­systeme verwendet, deren Kanüle nach Benutzung automatisch durch eine Schutzvorrichtung gesichert wird.

Organisatorische Maßnahmen Arbeitsorganisation und Abläufe so gestalten, dass Gefährdungen vermieden werden. Zum Beispiel können Sie Aufgaben so verteilen, dass einzelne Beschäftigte nicht über längere Zeit Handschuhe tragen müssen. Stimmen Sie Technik, Arbeitsorganisation und die Mitwirkung Ihres Teams aufeinander ab. Eine Neu­anschaffung beispielsweise erfordert eine rechtzeitige Einweisung der

3 Gesund und sicher arbeiten

Personenbezogene und verhaltens­ bezogene Maß­nahmen Erst wenn Gefahrenquellen nicht beseitigt oder Gefahren nicht vermieden werden können, müssen Sie auf Schutzausrüstung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Beispiels­weise lassen sich in vielen Fällen Infektions­gefährdungen durch den Kontakt mit Speichel oder Blut nicht ganz ausschließen. Dann müssen die Beschäftigten Hand­schuhe bei den entsprechenden Tätigkeiten tragen. Die personenbezogenen Schutzmaßnahmen sind nur wirksam, wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie einhalten. Beziehen Sie Ihr Team in die Gefährdungs­beurteilung mit ein und sorgen Sie mit überzeugenden Erläuterungen für die nötige Akzeptanz.

29

4  Unsere Angebote und Leistungen

Gesund und sicher arbeiten – wir entwickeln Konzepte und bieten Unterstützung.

Alles aus einer Hand – dies ist das Prinzip der BGW: von der Beratung zum Gesundheitsmanagement über die Unterstützung der Prävention bis zum Reha-Management.

4.1  Unser Medienangebot Zu allen Themenfeldern, Angeboten und Leistungen, aber auch zu Vorschriften und Regelwerken halten wir ein umfassendes Informationsangebot für Sie bereit: • BGW mitteilungen – unser Magazin mit

­ ktuellen Informationen für versicherte a Unternehmen • Informationsbroschüren über häufige Risiken und Präventionsmaßnahmen • Arbeitshilfen zur Integration von Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen • Vorschriften und Regeln • Forschungsberichte und spezielle ­T hemenschriften

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Wir unterstützen Ihre betriebliche Sicher­ heits­­arbeit mit Plakaten, Aushängen und Ausbildungsmedien. Für alle bei der BGW versicherten Unternehmen ist unser Medien­ angebot bis auf wenige Ausnahmen kostenlos. Einen großen Teil unserer Informations­ materialien können Sie im Internet unter www.bgw-online.de herunter­laden. Einen Überblick über unsere Standardpublikationen bietet Ihnen das Verzeichnis „Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“. Diese Broschüren können Sie bei unserer Ver­ sand­stelle telefonisch oder via Internet bestellen. Für spezielle Themen wenden Sie sich an die Berater Ihres Präventionsdienstes.

4.2 Weiter­bildung im Arbeitsund Gesundheitsschutz Wir bieten deutschlandweit Seminare zu aktuellen Themen des Arbeits- und Ge­sund­ heits­schutzes an – für Sie und Ihre Mit­arbei­

4 Unsere Angebote und Leistungen

ter­innen und Mitarbeiter, für Führungskräfte, für Personal­ver ­t retungen, für Sicher ­heits­ beauftragte und für alle, die besondere Auf­ gaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen wahrnehmen. Die Mehr­zahl der Seminare hat eine Dauer von drei Tagen – ein Zeitraum, der mit betrieblichen Erfordernissen meist gut vereinbar ist. Sie finden in ausgewählten Schulungsstätten in ganz Deutschland statt und sind für unsere versicherten Unternehmen und ihre Ange­ stell­ten kostenlos.

Zielgruppenspezifische Seminare • für Führungskräfte • für Betriebsärzte

Hier können registrierte Unternehmer, die an der alternativen Arbeitsschutzbetreuung teilnehmen, die erforderlichen Fortbildungen absolvieren. Im offenen Bereich haben alle Besucher Zugang zu Lernmaterialien.

4.3  Die BGW online „Ein Klick für die Gesundheit“ – ein Besuch auf www.bgw-online.de lohnt sich. Hier finden Sie immer aktuelle Informationen der BGW und viele unserer Broschüren zum Downloaden. BGW-online bietet viele nützliche Funkti­o­­nen: Reichen Sie Ihren jährlichen Entgelt­nachweis einfach und sicher via Internet ein oder buchen Sie Ihr Seminar online.

• für Fachkräfte für Arbeitssicherheit • für Sicherheitsbeauftragte • für die betriebliche Interessenvertretung

Themenspezifische Seminare • zum Thema Gefahrstoffe • zum Thema Verkehrssicherheit • zum betrieblichen Gesundheits­

management • zu speziellen Themen wie beispielsweise Umgang mit Aggression und Stress Wenn Sie Fragen zu unseren Seminaren haben, wenden Sie sich an die BGW Akademie Hamburg. Bestellen Sie unseren Seminarkatalog oder informieren Sie sich auf www.bgw-online.de. Mit unserem Online-Seminarplaner haben Sie die Möglichkeit, gleich über das Internet zu buchen.

E-Learning im BGW-Lernportal Das BGW-Lernportal ermöglicht flexible Weiterbildung – unabhängig von Ort und Zeit. Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen sind in multimedialen interaktiven Modulen für das E-Learning aufbereitet. Das Angebot wird stetig ausgebaut.

4 Unsere Angebote und Leistungen

Sie können unsere Formulare abrufen und gleich am PC ausfüllen. Sie können Ihre Gefährdungsbeurteilung nach Anleitung online erstellen. Nutzen Sie unsere Arbeitsblätter und erstellen Sie gleich Ihre Dokumentation. Sie suchen einen Ansprechpartner für Ihre Fragen, Sie wünschen eine Auskunft von einem Experten? Unsere Kontaktseite leitet Ihre Anfrage an die richtige Adresse. Mit BGW-online haben Sie einen schnellen und praktischen Zugang zu unseren Ange­ boten. Abonnieren Sie unseren Newsletter und Sie werden per E-Mail stets über Neues bei der BGW informiert.

4.4  Prävention im Betrieb Seltener als früher verursacht heute die Technik Un­fäl­le. Faktoren wie psychische Belastungen als Krankheitsursache erhalten zunehmende Bedeutung. Deswegen ist der Ansatz der BGW beim Gesund­heits­schutz ganzheitlich und umfasst die technischen und physischen Gefahren genauso wie die psychosozialen Belastungen und die branchenbedingten Risiken.

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In unseren Seminaren können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter in Sachen gesundes Arbeiten weiterbilden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement Gesundheit und motivierte Leistungsfähigkeit sind kein Zufall, sondern Erfolg und Ergebnis eines modernen, ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. Interdisziplinäre Teams entwickeln bei der BGW Präventionsstrategien für eine praxisnahe Umsetzung. Sie können unter verschiedenen Angeboten auswählen. Viele sind für unsere versicherten Unternehmen kostenlos. Auskunft zu unseren Präventionsangeboten erhalten Sie bei Ihren Präventionsdiensten in den regionalen Kundenzentren.

32

nen unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten bei Fragen zum Unfall­ver­hütungsrecht, bei der Gefähr­dungsbeurteilung oder bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Das Beratungsspektrum reicht dabei von der Telefon­auskunft bis hin zum persönlichen Gespräch vor Ort. Auch nach schweren Arbeitsunfällen oder wenn gehäuft Berufskrankheiten auftreten, analysieren wir ge­mein­sam mit Ihnen die Ursachen in Ihrem Betrieb – um weiteren Schaden und steigende Kosten zu verhindern.

Die Präventionsdienste

Unsere Schulungs- und Beratungszentren

Unsere Präventionsdienste sind in ganz Deutschland vertreten – auch in Ihrer Nähe. Wenn Sie ­Fragen zum Arbeits- und Gesund­ heitsschutz haben, die über die Inhalte unserer Medienangebote hinausgehen, wenden Sie sich an den Präventionsdienst Ihres regionalen Kunden­zentrums.

An allen Standorten haben wir Schulungsund Beratungszentren – BGW schu.ber.z – eingerichtet. Hier geht es um die Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich von Expertinnen und Experten verschiedener Fach­ richtungen beraten lassen.

Sie erhalten umfassendes Informations­ material zu allen Aspekten der Arbeits­ sicher­heit und des Gesundheitsschutzes. Kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterin-

Im schu.ber.z wird in Semi­na­ren und individuellen Beratungen vermittelt, was Sie und Ihre Mitarbeiter tun können, um gesund zu bleiben.

4 Unsere Angebote und Leistungen

Wir bieten praktische Hilfe, wenn jemand bereits erkrankt ist. Unter­stützt von unseren Fachärzten entwickeln wir zusammen mit Ihnen und dem behandelnden Arzt ein individuelles Behandlungs- und Rehabilitationskonzept.

4.5 Prävention „im zweiten Anlauf“ Medizinische Behandlung setzt ein, wenn die Prävention erfolglos war? Der Ansatz der BGW zieht hier keine Grenze, sondern setzt auf frühzeitige, individuell abgestimmte Maßnahmenpakete aus Therapie und Prä­ vention. Behandlung und Beratung für weitere persönliche und betriebliche Vorbeugung gehen Hand in Hand. Zusammen mit den Betrieben erreichen wir so in den meisten Fällen das gemeinsame Ziel, erfahrene Kräfte im Beruf zu halten. Mit unserem Programm der Sekundären Individualprävention (SIP) können wir frühzeitig aktiv werden und eine sich anbahnende Berufskrankheit in vielen Fällen erfolgreich vermeiden. Die BGW Schulungs- und Beratungszentren bieten den bei uns versicherten Unternehmen und ihren Arbeitnehmern die Sekundäre Individualprävention kostenlos an. Teilnahme, Reisekosten und Unterbringung eingeschlossen. Wir tragen auch die Bruttolohnkosten für die Zeit der Abwesenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4.6 Rehabilitation

Es ist unsere Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit eines Menschen wiederherzustellen, die durch seine Arbeit in Mitleiden­schaft gezogen wurde. Deshalb sorgen wir für die bestmögliche Heil­behandlung. Wir unterstützen und koordinieren alle weiteren Maßnahmen der individuellen und arbeitsplatzbezogenen Reha­ bili­tation. Mit unserem Reha-Management er­zielen wir für unsere Versicherten und Betriebe hohe Erfolgs­quoten.

In unserem Seminar „Haut-nah erleben“ lernen Berufstätige mit angegriffener Haut, wie sich Schutz und Pflege in den Arbeits­alltag integrieren lassen.

Eine Rente kann nur Ersatz und Ent­schä­di­ gung im Nachhinein sein. Aufwendungen für eine erfolgreiche Rehabilitation sind eine sinnvolle Investition – und jede kleine Verbesserung von unbezahlbarem Wert für einen Betroffenen mit Gesundheitsschäden. Deshalb arbeiten wir mit vollem Einsatz für eine erfolgreiche Rehabilitation. Wenn Sie Fragen rund um die Rehabilitation haben, wenden Sie sich an Ihr Kundenzentrum.

Durch den Ausfall eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin können Ihnen berufliche und betriebsspezifische Erfahrungen oder wertvolle Qualifikationen verloren gehen. Bei beruflich bedingten Unfällen und Erkrankungen können wir umfassend helfen.

4 Unsere Angebote und Leistungen

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Medizinische Rehabilitation Unsere Leistungen im Rahmen des berufs­ genossenschaftlichen Heilverfahrens sind umfangreicher als die der gesetzlichen Kranken­versicherung. Das hat einen guten Grund: Die Aufgabe der BGW ist es, über die Hei­lung hinaus die Berufs- und Erwerbs­ fähig­keit der Versicherten bestmöglich wiederher­zustellen. Wir tragen die Kosten für die gesamte medizinische Versorgung oder zahnärztliche Behandlung nach einem Arbeitsunfall oder berufsbedingter Erkrankung. Wir ermöglichen eine häusliche Krankenpflege. Zu unserem Leis­tungs­katalog zählen Arznei- und Ver­band­mittel, Heilmittel, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie die Kosten für Belastungs­ erprobung, psychosoziale Be­t reu­ung und Arbeits­therapie. Wir arbeiten mit 3.500 sogenannten Durchgangsärzten und -ärztinnen zusammen. Mit ihrer fachärztlichen Qualifikation in Chirur-

gie oder Orthopädie haben sie besondere unfallmedizinische Kenntnisse. 800 Krankenhäuser, 300 stationäre RehaKlini­ken und 100 Zentren der erweiterten ambulanten Physiotherapie sind deutschlandweit für die berufsgenossenschaftliche Heil­be­hand­lung zugelassen. Außerdem unterhalten die Berufs­genossen­ schaften elf eigene Kliniken, die besonders auf die Behandlung von Unfallopfern aus­ gerichtet sind. Einige haben Spezialabteilungen von überregionaler Bedeutung für schwerste Brand­ver­letzungen oder Quer­ schnitts­läh­mung­­en.

Zurück in den Beruf Wir sorgen dafür, dass ein ausgefallener Beschäftigter wieder ins Berufsleben zurückkehren kann, im besten Fall an seinen angestammten Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie mit Beratung und finanzieller Förderung, wenn Sie Arbeitsplätze für Reha­bilitanden baulich umgestalten müssen.

In eigenen Unfallkrankenhäusern leisten Spezialabteilungen die Versorgung sehr schwer Verletzter. In unseren Reha-Abteilungen und -Zentren arbeiten wir intensiv mit unseren ­Patienten: Jeder Fortschritt ist für den Einzelnen von großer Bedeutung.

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4 Unsere Angebote und Leistungen

Wenn diese Rückkehr nicht möglich ist, fördern wir Maßnahmen zur beruflichen Ausund Fortbildung oder Umschulung Ihres Angestellten. Wir bieten Ihnen außerdem finanzielle Unterstützung zur Neueinstellung von Rehabilitanden. Anlaufstelle, Koordinatoren und vielseitig erfahrene Fachleute für die berufliche Rehabilitation sind unsere Berufshelfer in den Kundenzentren. Mit Sachverstand und Fingerspitzengefühl begleitet und betreut ein Berufshelfer den Rehabilitanden als eine Art Lotse während des gesamten Rehabili­ta­ti­ons­­prozesses.

Finanziell abgesichert in der Reha Nach Ende der Lohn- oder Gehaltsfort­zah­lung übernehmen wir das sogenannte Ver­letz­ten­ geld während der Zeit der Arbeits­unfähig­keit. Ausgezahlt wird es in der Praxis durch die jeweilige Krankenkasse des Ver­sicherten – das verringert den Verwaltungs­auf­wand –, aber die Leistung kommt aus der berufsgenossenschaftlichen Unfallver­siche­rung. Im Bedarfsfall zahlen wir Förder- und Unterstützungsgelder wie beispielsweise Lohnkostenzuschüsse für den Betrieb oder Übergangsgeld für den Versicherten bei einer passenden beruflichen Qualifizierung.

4 Unsere Angebote und Leistungen

Am sozialen Leben teilhaben Ein Unfall oder eine Krankheit schränkt den Betroffenen auch privat ein. Wir lassen unsere Versicherten mit diesen Folgen selbstverständlich nicht allein. Zu unseren Auf­g aben gehört es, denen zu helfen, die beispielsweise durch langwierige Unfallfolgen im alltäglichen Leben behindert werden. Unser Angebot umfasst Hilfen zur Reinte­gra­ tion des Genesenden ins soziale Umfeld, sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung sowie Rehabilitationssport. Wir übernehmen oder beteiligen uns an den Kosten für behindertengerechte Umbauten in der Wohnung, für Haushaltshilfen, für ein behindertengerechtes Fahrzeug.

4.7 Renten Leider können Heilbehandlung und RehaMaßnahmen nicht in jedem Fall so erfolgreich sein, dass man wieder uneingeschränkt arbeiten kann. Wenn jemand dauerhaft in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, dann sichert eine Rente die materielle Existenz. Die Höhe der Rente orientiert sich am Einkommen und am Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

35

5 Versicherung und Beiträge

Versicherungsleistungen für Angestellte in therapeutischen Praxen (in Mio. Euro)

Berufskrankheiten Wegeunfälle Arbeitsunfälle

Versicherungsleistungen nach Leistungsart (Mittelwert 2010–2014 in Prozent)

20

68 %

15

5% 27 %

10 5 0

2010

2011

2012

2013

2014

Reha/Heilbehandlung

Wie jede Versicherung finanzieren auch wir unsere Leistungen aus den Beiträgen unserer Kunden. Wir kalkulieren unsere Beiträge nach einem System, das variabel und so gerecht wie mög­­lich ist. Als Berufsgenossenschaft machen wir keine Gewinne, sondern decken mit Ihren Beiträgen nur die laufenden Kosten für Rentenzahlungen, Rehabilitations­ leistungen, Präventionsaufgaben und andere laufende Ausgaben. Bei der BGW sind Sie zu relativ guten Konditionen versichert: Im Jahr 2014 lag der ­Beitragssatz für therapeutische Praxen bei 0,8 Prozent der Brutto-Entgeltsumme. Vergleichen Sie Ihre Beitragszahlungen an die BGW mit denen für andere Zweige des Sozial­versicherungssystems: Für die gesetzliche Ren­ten­- und Krankenversicherung fielen im gleichen Jahr 18,9 Pro­zent beziehungsweise 15,5 Prozent an, für die Arbeitslosenver­ sicherung 3,0 und für die Pflege­ver­sicherung 1,95 bis 2,20 Prozent.

36

1,0 Mio. Euro 5,0 Mio. Euro

Berufshilfe Rente

12,7 Mio. Euro

5.1 Die Berechnung Ihres Beitrags Wir berechnen Ihren Betrag aus der Jahressumme der Löhne und Gehälter in Ihrer Einrichtung. Der Jahresbeitrag berechnet sich aus drei Faktoren.

Ihr BGW-Beitrag Entgelte  x  Gefahrklasse  x  Beitragsfuß 1.000 Die Brutto-Entgelte der versicherten Mitarbeiter: Die Beitrags­be­messungs­g renze für ein Gehalt beträgt 84.000 Euro (Stand 2014). Die Gefahrklasse bezieht die Unfall- und Erkrankungsrisiken Ihrer Branche mit ein. Für therapeutische Praxen beträgt der Faktor 3,74. Der Beitragsfuß wird jährlich aus dem Umlage­ soll – der Differenz zwischen Aus­g aben und Einnahmen – ermittelt. Für 2014 beträgt die-

5 Versicherung und Beiträge

ser Faktor 2,22 für ge­werb­liche Unter­nehmen und 2,10 für gemeinnützige, mildtätige und kirch­liche Einrichtungen. Die Gefahrklassen werden alle sechs Jahre auf der Basis der in diesem Zeitraum ausgezahlten Ver­sicherungsleistungen neu be­­ rech­net. Kosten­senkungen – Ergebnis erfolgreicher gemeinsamer Präven­tions­arbeit in Ihrer Branche – geben wir also an Sie weiter, indem wir die ­Beiträge senken.

Berufskrankheiten (meldepflichtige Fälle) 800

600

400

200

Der Entgeltnachweis Die Entgeltsumme melden Sie uns im Entgeltnachweis mit dem entsprechenden Formular oder über das Internet nach Ihrer Registrierung auf www.bgw-online.de. Seit 2009 müssen Sie die Daten zur Berechnung Ihres BGW-Beitrags auch an die Einzugs­ stelle für den Gesamtsozial­ver­sicherungs­ beitrag übermitteln. Auch wenn weitere Änderungen im Meldeverfahren bevorstehen, erfolgt die Meldung derzeit noch direkt an die BGW.

Berufskrankheiten gesamt Berufskrankheiten pro 10.000 Versicherte

0

17,7

2010

18,8

2011

Wegeunfälle (meldepflichtige Fälle)

16,5

2012

18,0

2013

16,9

2014

Wegeunfälle gesamt Wegeunfälle pro 10.000 Versicherte

1.200 900

600

5.2 Das Umlageverfahren Basis für die Beitragsberechnung ist die Differenz zwischen den Ausgaben, die für die gesetzliche Unfallversicherung im je­weils zurückliegenden Jahr angefallen sind, und unseren Einnahmen aus Beitragszuschlägen. Daraus ergibt sich das sogenannte Umlagesoll, das auf alle versicherten Branchen entsprechend der jeweiligen Gefahr­ klasse aufgeteilt wird. Das Umlageverfahren bedingt, dass wir die exakte Höhe Ihres Beitrags rückwirkend ermitteln. Um nicht alle jährlichen Kosten für die laufenden Heilbehandlungen, Renten und die Präventionsarbeit allein vorfinanzieren zu müssen, erheben wir von unseren größeren versicherten Unternehmen eine jährliche Vorschusszahlung in Höhe des im Vorjahr berechneten Beitrags.

5 Versicherung und Beiträge

300

0

33,8

2010

30,2

2011

Arbeitsunfälle (meldepflichtige Fälle)

29,1

2012

28,7

2013

29,4

2014

Arbeitsunfälle gesamt Arbeitsunfälle pro 10.000 Versicherte

2.000 1.500

1.000 500

0

48,7

2010

46,5

2011

46,5

2012

44,8

2013

47,6

2014

37

Bei der BGW versicherte Betriebe (Therapeutische Praxen)

150.000 140.000 130.000 120.000 110.000 2010

2011

2012

2013

2014

2012

2013

2014

Bei der BGW versicherte Personen (Therapeutische Praxen) 440.000 420.000 400.000 380.000 360.000 340.000 320.000 2010

2011

Fremdumlagen Nicht alle Berufsgenossenschaften stehen wirtschaftlich so gut da wie die BGW. Dies liegt zum einen an der Verschiedenheit der Risiken, welche die Berufsgenossenschaften in den jeweiligen Branchen absichern.

Dienstleistungssektor versichern, sollen nach dem Willen der Politik daher einen stärkeren Solidarbeitrag leisten. Auf die Höhe Ihres ­Beitrags zur Lastenverteilung haben wir keinen Einfluss.

Beitragsausgleich Zum anderen führt der wirtschaftliche Struktur­wandel dazu, dass in produzierenden Gewerbezweigen immer weniger Unter­ neh­men die Kosten aus bereits lang zurückliegenden Unfällen und Berufskrankheiten schultern müssen. Berufsgenossenschaften, die wie die BGW den expandierenden

38

Für Unfälle und Berufskrankheiten werden unter Umständen Zuschläge auf den Jahresbeitrag erhoben. Relevant sind nur die meldepflichtigen Unfälle und formal anerkannte Berufskrankheiten. Und das auch nur, wenn die Ursachen im betrieblichen Verantwortungsbereich liegen.

5 Versicherung und Beiträge

Höhere Gewalt, Fremdverschulden und Wege­unfälle wirken sich natürlich nicht auf die Beiträge aus. Die Zuschläge berücksichtigen auch die Unfallfolgen und sind nach der Höhe der in Anspruch genommenen Leis­ tungen gestaffelt. So können wir die Beiträge für alle relativ niedrig halten. Sie werden nur für Betriebe, die Versicherungsfälle melden, mit einem Zuschlag erhöht. Bei einem Rabattsystem dagegen wären die Beiträge zunächst für alle höher, bis sich Rabatte im Nachhinein auswirken würden.

5.3 Freiwillige Versicherung Denken Sie auch an sich! Als Arbeitgeber tra­ gen Sie Verantwortung für Ihre Mit­ar­bei­ter und Mitarbeiterinnen – ein optimaler Un­fall­ versicherungs­schutz ist dabei selbstverständlich. Was aber ist mit Ihnen? Bei uns können Sie sich zu günstigen Konditionen freiwillig versichern und so Ihren Lebensstandard im Fall arbeitsbedingter Gesundheits­ schä­den angemessen absichern. Je nach Höhe der Versicherungssumme, die Sie selbst bestimmen können, zahlen wir Verletztengeld als Ersatz für Ihren Ver­dienst­ ausfall, sichern Sie im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente ab und sorgen im Todesfall für die Hinterbliebenen. Wir tragen die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische Behandlung. Wir sorgen dafür, dass Sie sich nach einem schweren Unfall oder einer Berufskrankheit beruflich wieder etablieren können, wenn es sein muss, sogar durch eine neue Berufs­ ausbildung.

Übrigens: Die Beiträge für die Unternehmer­ versicherung sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig.

5.4 Gefahrtarif Auf den folgenden Seiten finden Sie die Gefahrtarif-Übersicht der BGW zur Be­rech­ nung der Beiträge. Dort sind die Gewerbe­ zweige der beitragspflichtigen Unternehmen mit gleichartigen Risiken zu Gefahr­tarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahr­tarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet – von 1,98 bis 9,68.

Zusätzlich profitieren Sie von unseren viel­fäl­ tigen Präventionsangeboten. Wir unter­stüt­ zen Sie aktiv, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

5 Versicherung und Beiträge

39

Gefahrtarif der BGW gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2018 Vierter Gefahrtarif – Tarifstellen und Gefahrklassen der Unternehmen Gefahrtarifstelle

40

Gewerbezweige

Gefahrklasse

1

Stationäre Einrichtungen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung z. B. Krankenhäuser, Kliniken, stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Zahnkliniken, Kurkliniken, Tageskliniken, Nachtkliniken, Sanatorien, Dienstleistungen für stationäre medizinische Einrichtungen (Wäscherei, Küche, Gebäudemanagement etc.)

2,76

2

Ambulante Einrichtungen der ärztlichen Versorgung, medizinische Labore, medizinische Dienste, Psychologen und Psychotherapeuten z. B. Arztpraxen, ärztliche Notfalldienste, Notärzte, medizinische Versorgungszentren, arbeitsmedizinische Dienste, ärztliche Gutachter, medizinische Dienste der Sozialversicherungsträger, Blutspende­ dienste, Blutbanken, Dialysezentren, medizinische Forschung, Labore und Institute einschließlich Pathologie-, Hygieneinstitute, Druckkammerbehandlung, Lebensmitteluntersuchungsstellen; Psychologen, Psychologische Psychotherapeuten

2,15

3

Ambulante Einrichtungen der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgung z. B. Zahnarztpraxen, zahnmedizinische/-technische Forschung, Labore und Institute, zahnmedizinische Hilfsberufe; Kieferorthopäden

2,21

4

Apotheken und Unternehmen pharmakologischer Ausrichtung z. B. Apotheken, pharmakologische Labore, Forschung und Institute

1,98

5

Veterinärmedizin, Tierbehandlung, Schädlingsbekämpfung und Desinfektion z. B. Tierarztpraxen, tierärztliche Kliniken und Hausapotheken einschließlich sonstiger tierärztlicher Unternehmen (Beratung, Gutachten etc.), veterinärmedizinische Forschung, Labore und Institute; Tierbehandler, Hufpfleger, Tierpsychologen; Schädlingsbekämpfung, Desinfektionsunternehmen

9,53

6

Physiotherapie, Logopädie, Heilpraktiker und andere nicht ärztliche Unternehmen im Gesundheitswesen, Kosmetikbetriebe, Solarien, Tätowier- und Piercingstudios z. B. Praxen der Physiotherapeuten/Krankengymnasten, ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Hebammen, Heilpraktiker, Logopäden, Podologen, medizinisch-technische Assistenten, Diätassistenz, Heileurythmie, Heilpädagogik, Praxen der Ergotherapeuten, Beschäftigungstherapeuten, Lerntherapeuten und übrige nicht ärztliche Therapeuten, alternative Heilmethoden, freiberufliche Dozenten im Gesundheitswesen, nicht ärztliche Pflegegutachter, Fachgebiete im Gesundheitswesen soweit nicht den Tarifstellen 1 bis 4 zuzuordnen; kosmetische Fußpflege, Kosmetikbetriebe, Solarien, Sonnenstudios, Kosmetikfachschulen; Tätowier-/Piercingstudios, Thanatologen

3,74

7

Sauna- und Badebetriebe Hallen- und Freibäder, Saunabetriebe, Thermal- und Heilbäder, Thermen

4,94

8

Praxen der Masseure und medizinischen Bademeister, Kurpacker

6,50

9

Unternehmen des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung, Friseurfachschulen

4,29

10

Geschäfts- und Verwaltungsstellen, Studentenwerke z. B. Kammern, Vereinigungen, Verrechnungsstellen, Sozialwerke, Verbände, Dienstleistungen für Geschäfts- und Verwaltungsstellen (Wäscherei, Küche, Gebäudemanagement etc.)

4,73

5 Versicherung und Beiträge

11

Heime und Wohneinrichtungen für Personen in besonderen sozialen Situationen z. B. Alten-, Pflege- und Krankenheime, betreutes Wohnen, Altenpensionen, Seniorenwohnsitze, stationäre Hospize/Palliativeinrichtungen, Kinder-/Jugenddörfer, Schulland-/Müttergenesungsheime, Internate, Frauenhäuser, Wohngemeinschaften, Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege, Erholungsheime, Übernachtungsheime für Nichtsesshafte, Seemannsheime, stationäre Hilfen für psychisch Kranke und behinderte Menschen; Dienstleistungen für Heime und Wohneinrichtungen (Wäscherei, Küche, Gebäudemanagement etc.); Mutterhäuser, Schwestern-/Bruderschaften

3,50

12

Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege, allgemeinbildende Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen z. B. Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten, Kinderhorte, Spiel-/Lernstuben, Spielkreise, Kindertagesstätten; allgemeinbildende Schulen (Grund-, Haupt-, Mittel-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien, Sonderschulen mit allgemeinbildendem Charakter), Fachhochschulen, Hochschulen

2,21

13

zzt. nicht besetzt

14

Beratungs- und Betreuungsstellen, Tageseinrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen, Familienbildungsstätten, mobile soziale Dienste z. B. Beratungs- und Betreuungsstellen für Ehe-, Erziehungs- und Lebensfragen (Beratungsstellen für sozialpädagogische Familienhilfe, für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte, für Wohnungslose, Aussiedler, Flüchtlinge, Bahnhofsmissionen, Schuldnerberatungsstellen, Vermittlungsstellen, Kleider-/Nähstuben, Möbellager, Sozialkaufhäuser etc.), Tageseinrichtungen für Jugendliche, alte Menschen, behinderte Menschen, Suchtkranke und für Personen in anderen besonderen sozialen Situationen (Haus der offenen Tür, Einrichtungen der örtlichen Erholungshilfe, Altenclubs, Tagesstätten für behinderte Menschen, Sonderkindergärten etc.), Familienbildungsstätten, Mütterschulen, Mütterzentren, Familientreffs, Arbeitsassistenz, mobile/ambulante soziale Dienste (Familienhilfe, Seniorenhilfe, sozialpädagogische Arbeiten, Einzelfallhilfe, Erziehungsbeistand, Bewährungshilfe, Eingliederungs-/ Integrationshilfe, „Street-Worker“, persönliche Betreuung etc.), Berufsbetreuer, Betreuungsvereine

3,93

15

Ambulante sozialpflegerische Dienste, Fahrdienste, Rettungsdienste, Krankentransporte, Mahlzeitendienste und Selbsthilfegruppen z. B. ambulante sozialpflegerische Dienste (Pflegedienste, Intensivpflege, Sozialstationen, Gemeindekrankenpflegestationen, Diakoniestationen, Haus- und Familienpflegestationen, Dorfhelfer(innen)stationen, Kranken-, Haus- und Altenpflege, Krankenschwestern/-pfleger, ambulante Pflegedienste etc.), ambulante Hospize/Palliativeinrichtungen, Mahlzeitendienste, Tafelbetriebe, Fahrdienste für ältere und behinderte Menschen, Transportbegleitung, Rettungsdienste, Krankentransporte, Sanitätsdienste, Selbsthilfe- und Helfergruppen (Nachbarschaftshilfsdienste, Helfergruppen der Krankenhaus- und Altenheimhilfe, Selbsthilfe- und Kontaktgruppen für Menschen in besonderen sozialen Situationen)

6,07

16

Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation (soweit nicht den Tarifstellen 6, 9, 12, 17 zugehörig) z. B. Aus-, Fort-, Weiterbildungsstätten in Gesundheitswesen, Veterinärwesen und Wohlfahrtspflege, Fachschulen, Fachakademien, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, außerbetriebliche Einrichtungen der Erstausbildung für Personen in besonderen sozialen Situationen (Jugendliche mit schlechtem Schulabschluss etc.), ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsbildungs-/Berufsförderungswerke

5,58

17

Werkstätten für behinderte Menschen, Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen/-projekte z. B. Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten, Beschäftigungs-, Integrations- und Qualifizierungseinrichtungen/-projekte und Arbeitsgelegenheiten für Personen in besonderen sozialen Situationen (für arbeitslose Menschen, Suchtkranke, Wohnungslose, Migranten etc.)

9,68

5 Versicherung und Beiträge

41

6 Die BGW – Ihre Berufsgenossenschaft

Wir sind für knapp 8 Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufs­ genossenschaft. Neben den therapeutischen Praxen sind bei der BGW viele weitere Branchen des Gesundheits- und Sozial­ wesens versichert. Dazu gehören die ärzt­ lichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und die tierärztlichen Praxen. Außerdem die Einrichtungen und Dienste der Kinderbetreuung, der Altenpflege, alle Einrichtungen der Wohlfahrtspflege wie Sozialstationen, Heime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, um nur einige zu nennen. Auch Beratungsund Betreuungsstellen sind bei uns versichert sowie Betriebe aus der Wellnessbranche, Kosmetiker und Friseure.

Die BGW vor Ort Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungs­ systems. Für die soziale Absicherung der Arbeitnehmer gibt es im deutschen So­zial­ ver­siche­r ungs­system fünf Zweige: Arbeitslosenversicherung • Gesetzliche Rentenversicherung • Gesetzliche Krankenversicherung • Soziale Pflegeversicherung • Gesetzliche Unfallversicherung Für die gesetzliche Unfallversicherung der ­Unternehmen, der nicht staatlichen Einrichtungen und freien Berufe sind die Berufs­ genos­sen­schaften zuständig. Die bewährten branchenbezogenen Zuständigkeiten erleichtern die Entwicklung praxisnaher Lösungen für komplexe Arbeitswelten.

42

Mit unserer dezentralen Struktur sind wir bundesweit an elf Standorten präsent und somit auch in Ihrer Nähe. Wir können schnell reagieren, individuell und vor Ort an Lösungen mitarbeiten und Ihnen unsere direkte Hilfe anbieten.

Wer wir sind Die BGW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das heißt, unsere Aufgaben sind uns gesetzlich übertragen. Die Berufs­ genossen­schaf­ten unterliegen der Aufsicht durch das ­Bundesversicherungsamt.

Sozialwahlen und Selbstverwaltung Die Geschäftsführung jeder Berufs­genos­ sen­schaft wird von den gewählten Arbeit­ geber- und Arbeitnehmervertretern der Selbstver­w altung kontrolliert. Alle sechs Jahre wird diese Vertreterversammlung in

6 Die BGW – Ihre Berufsgenossenschaft

den sogenannten Sozialwahlen neu gewählt. Die Ver­bände und Kammern der versicherten Unternehmen sowie die jeweiligen Arbeit­neh­­mer­organisationen stellen ihre Kandidaten zur Wahl.

Wir vertreten Ihre Interessen Die Vertreterversammlung ist paritätisch besetzt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind mit gleich vielen Sitzen und Stimmen vertreten. Sie treffen die wichtigen und richtungweisenden Entscheidungen, sofern diese nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Über Ihre Vertreter können Sie Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Im Zusammenhang mit unseren drei Aktionsfeldern – Unfallversicherung, Prävention, Rehabilitation – leisten wir wichtige Grund­lagenarbeit und nehmen Ihre Interessen in der Gremienarbeit wahr.

Wir entwickeln Grundlagen Wir werten Unfallgeschehen und Krankheitsfälle aus. Wir evaluieren Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. So gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse über Ursachen von Berufskrankheiten, Trends im Unfallgeschehen und Erfolge in der Rehabilitation.

Bei der BGW versicherte Personen (alle Branchen, in Mio.)

Bei uns arbeiten Techniker, Ingenieure, Arbeits­mediziner, Epidemiologen, Toxiko­ logen, Psychologen, Soziologen und viele andere mehr. Wir kooperieren eng mit berufs­­genossenschaftlichen und freien For­ schungs­e inrichtungen. Unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse fließen in die Beratung und in unsere Seminarinhalte ein. Unsere Erkenntnisse aus Forschung und Auswertungen des Unfallgeschehens dienen auch als Grundlagen für Standards, Regeln und Vorschriften. Auch die Gesetzgebung nutzt unser Wissen und unsere Unter­ stützung im Bereich des Arbeitsschutzes.

Unsere Partner Die BGW stimmt sich mit den anderen gewerb­lichen Berufsgenossenschaften und den Un­­fallversicherungen der öffentlichen Hand im ­Verband der Deutschen Gesetz­ lichen Unfallver­sicherung (DGUV) ab. Wir arbeiten mit den staatlichen Arbeitsschutz­ institutionen zusammen. Wir vernetzen uns mit nationalen und internationalen Orga­ni­ sa­tionen für soziale Sicherheit und Instituten für Arbeitsschutz. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen für gesundes Arbeiten und legen Standards fest.

Bei der BGW versicherte Betriebe (alle Branchen, in Tausend)

8,0

640 620

7,5

600 580

7,0 560 540

6,5

520 6,0

2010

2011

2012

6 Die BGW – Ihre Berufsgenossenschaft

2013

2014

500

2010

2011

2012

2013

2014

43

7 Service

Das Portal für Ihre Branche: www.bgw-online.de, mit Schnellzugriff auf branchenspezifische Angebote

Die BGW ist Ihre Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um Prävention und Rehabili­ta­ tion. Sie möchten schnell Klarheit über Zuständigkeiten und Ansprechpersonen bei der BGW haben und unsere Lösungswege kennenlernen? Damit Sie schnell herausfinden, mit welcher Frage Sie sich in welcher Angelegenheit an welche unserer Anlaufstellen wenden können, gibt Ihnen dieses Kapitel einen Überblick. Aktuelle Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten: www.bgw-online.de. Einen Überblick über die ersten Schritte, die Verfahren und entsprechenden Anlaufstellen zur raschen Bearbeitung im Versicherungsfall gewinnen Sie in diesem Kapitel. Ihre Anlaufstelle im Versicherungsfall ist in der Regel Ihr regionales Kundenzentrum.

44

7.1 Erste Symptome – schnelle Hilfe Gerötete Haut? Rückenbeschwerden? Wenn Sie bei Ihren Beschäftigten Anzeichen feststellen, dass ihr Beruf gesundheitlich Spuren hinterlässt, dann warten Sie nicht: Informieren Sie uns so früh wie möglich. Auch ohne formale Anerkennung einer Berufskrankheit können wir mit wirksamen Präventions- und Behandlungsmaßnahmen aktiv werden. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich von uns beraten und helfen lassen, können ihren Beruf weiter ausüben. Eine formlose Meldung bei Ihrem Kunden­ zentrum genügt. Wir übernehmen die Kosten und die Koordination einer fachgerechten Behandlung und Beratung.

7 Service

7.2  Wenn der Beruf krank macht Einer Ihrer Beschäftigten erkrankt häufig oder dauerhaft und der Verdacht liegt nahe, dass die Ursachen beruflich bedingt sein könnten? Mit Ihrer Meldung bei der BGW erheben Sie und die versicherte Person Ansprüche auf Versicherungsleistungen.

Eine Berufskrankheit melden Sie melden den Verdacht auf eine Berufs­ krankheit bei Ihrem Kundenzentrum an und wir werden dann im Rahmen des Berufskrankheitenverfahrens aktiv. Dazu füllen Sie das Formular zur „Anzeige bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit“ aus, das Sie auf www.bgw-online.de finden. Sie können es online ausfüllen und an uns senden. Sie können Ihre Meldung auch formlos an uns senden oder sich telefonisch an uns wenden. Wir setzen uns dann mit Ihnen und Ihrem Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin in Verbindung und leiten die Behandlung ein. In vielen Fällen sind wir schon mit individuellen Präventionsmaßnahmen erfolgreich und können eine Berufskrankheit abwenden.

Was ist eine Berufskrankheit? Die Berufskrankheitenverordnung definiert eine Berufskrankheit als „eine Krankheit, deren maßgebliche Ursache in der Tätigkeit des Arbeitnehmers liegt“. Wir ermitteln deshalb die wahrscheinlichen Ursachen und recherchieren die Krankheitsgeschichte, um festzustellen, ob die gesetzlichen Kriterien für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt sind. Dabei ist uns durch die Berufskrankheitenliste der Berufskrankheitenverordnung genau vorgeschrieben, welche Erkrankung wir als Berufs­krank­heit anerkennen dürfen.

7 Service

Die Suche nach der Ursache Dazu können wir Ihren Betrieb besuchen und mit Ihnen, dem betroffenen und, wenn nötig, mit weiteren Beschäftigten Gespräche führen. Bei Bedarf können wir Messungen am Arbeitsplatz vornehmen, um Ursachen zu finden. In diesem Zusammenhang kann eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Präventionsmaßnahmen wichtig und nützlich sein. Wir beziehen auch frühere Arbeitsplätze erkrankter Beschäftigter in die Ursachen­ forschung ein, wenn der Sachverhalt das nahelegt.

Berufskrankheit und Rehabilitation Mit der Anerkennung einer Berufskrankheit hat Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin Anspruch auf umfassende Rehabilitations­ leistungen und Entschädigungen. Unsere Experten und Expertinnen aus der Berufshilfe erarbeiten einen Reha-Plan. Wir unterstützen Sie auch finanziell bei Ihren Maßnahmen zur Wieder­eingliederung.

7.3  Was tun nach einem Unfall? Eine Ihrer Mitarbeiterinnen oder einer Ihrer Mitarbeiter hatte einen Unfall während der Arbeit? Sie möchten möglichst bald Klarheit über Ihre Ansprechpersonen und Zuständigkeiten bei der BGW und über unsere Lösungswege.

Arbeitsunfall Sie können uns helfen, einen Versicherungsfall möglichst schnell und reibungslos abzuwickeln. Der oder die Verletzte sollte sich gleich in einer durchgangsärztlichen Praxis oder in der Unfallaufnahme eines Krankenhauses behandeln lassen – und möglichst nicht in der hausärztlichen Praxis. Durchgangsärzte und -ärztinnen sind mit den Leistungen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens besonders gut vertraut.

45

Durchgangsärztliche Behandlung erhalten Sie in den Unfallaufnahmen von Krankenhäusern oder in durchgangsärztlichen Praxen. Adressen finden Sie im Branchen­ verzeichnis oder unter www.dguv.de. Bei einem Arbeitsunfall ohne schwere Folgen wird direkt mit uns abgerechnet. Sie müssen weiter nichts unternehmen.

Die Unfallanzeige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen, fallen in die Kategorie der meldepflichtigen Unfälle. In der Regel meldet der Durch­ gangsarzt oder die -ärztin den Unfall. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Wurde die Behandlung von einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin vorgenommen, achten Sie bitte darauf, die vorgeschriebene Unfallanzeige nachzuholen.

Wegeunfall Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunglückt, so melden Sie uns dies ebenfalls umgehend – am besten per Telefonanruf bei Ihrem BGW-Kundenzentrum. Wir stellen zunächst fest, ob der Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt ist und ob wir bei Fremdverschulden den Unfallverursacher in Regress nehmen.

Fragen zum Wegeunfall Dafür benötigen wir von Ihnen einige Angaben zum Unfallhergang in einem Frage­ bogen, den wir Ihnen zusenden. Diesen Wegeunfall-Fragebogen finden Sie auch auf www.bgw-online.de. Darin ma­chen Sie bitte alle Angaben zu folgenden Fragen: • Geben Sie Ihre Kundennummer an. • Wann und wo ereignete sich der Unfall?

Das Formular zur „Unfallanzeige“ finden Sie auf www.bgw-online.de. Sie können es online ausfüllen und an uns senden. Wir bitten Sie um verschiedene Angaben, damit wir alles so schnell wie möglich abwickeln können: • Geben Sie Ihre Kundennummer an. • Wann und wo ist der Unfall passiert?

• War Ihr Angestellter auf dem direkten

­Arbeitsweg unterwegs? • Befand er sich auf einem Umweg, hatte

er den Weg unterbrochen? Wenn ja, zu ­welchem Zweck? • Gab es weitere Unfallbeteiligte? • Wer verursachte oder verschuldete den Unfall?

• Was hat die Person gerade getan,

als der Unfall passierte? • Wie hat sich der Unfall genau abgespielt? • Ereignete sich der Unfall bei der Arbeit

mit Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen? • Welche Verletzungen hat sich das Unfall­opfer zugezogen? • Wer war noch an dem Unfall beteiligt? Wir stellen fest, ob es sich um einen Ar­beits­ unfall im Sinne des Gesetzes handelt, und kümmern uns um die weiteren Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen. Der Betrieb zahlt zunächst bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach erhält der Mitarbeiter oder Mitarbeiterin das Verletztengeld aus der Unfallversicherung.

46

Alles Weitere – wie Kostenübernahme für Behandlung und Auszahlung des Verletztengelds – regeln wir nach dem Verfahren wie bei einem Arbeitsunfall. Ein Wegeunfall hat natürlich keinen Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag zur Folge.

7.4 Was ist ein Versicherungsfall? Wir übernehmen die ­Haftung des Unternehmens im Versicherungsfall. DIe Versicherung deckt die Arbeits- und Wegeunfälle ab: Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeits­w eg ereignen. Die Details regelt das Sozialgesetzbuch.

7 Service

Versichert sind auch die sogenannten Berufskrankheiten: Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Krankheiten, deren Ur­s ache maßgeblich in der Tätigkeit der erkrankten Person liegt. Einzelheiten regeln Gesetze und staatliche Verordnungen wie die Berufskrankheitenverordnung, die bestimmt, welche Krankheit in welcher Branche als Berufskrankheit gelten darf. Bevor wir eine Leistung auszahlen, müssen wir im Interesse unserer Beiträge zahlenden Betriebe feststellen, ob ein angemeldeter Anspruch von unserer Versicherung abgedeckt ist. Das ist nicht immer leicht. Für einen Betroffenen stehen die mitunter schmerzlichen Unfallfolgen im Vordergrund. Da ist es schwer, um Verständnis für eine ablehnende Entscheidung zu werben. Aber die berufsgenossenschaftlichen Entschädi­ gungen sind eindeutig und bewusst auf den beschriebenen Rahmen beschränkt.

Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind kostenlos; bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können eventuell Kosten entstehen.

Informationen zu unseren Seminaren Sie möchten sich über unsere Seminar­ angebote, Seminarinhalte oder einen Ver­ anstaltungsort in Ihrer Nähe informieren? BGW Akademie Hamburg Telefon: (040) 202 07 - 28 90 E-Mail: [email protected] BGW Akademie Dresden Telefon: (0351) 457 - 28 00 E-Mail: [email protected]

Angebote zu Prävention und Beratung • Bereich Arbeitsmedizin

Telefon (040) 202 07 - 32 29 • Bereich Berufsdermatologie

Telefon (030) 896 85 - 37 51

7.5 Beratung und Angebote

• Bereich Ergonomie

Telefon (040) 202 07 - 32 33 • Bereich Fahrsicherheitstraining

Sie haben Fragen zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen, zu technischen Maß­nahmen, berufsgenossenschaftlichen Regeln oder zur staatlichen Gesetzgebung wie Arbeitsschutzgesetz, Arbeits­s tättenver­ord­nung, Medizinproduktebetreiberverordnung oder möchten Broschüren bestellen? Rufen Sie uns an! Telefonnummern und Adressen finden Sie auf den Seiten „Kontakt“. Nutzen Sie für Ihre E-Mail-Anfragen unser Kontaktformular auf www.bgw-online.de.

Betriebsärztliche und sicherheits­ technische Betreuung Sie suchen Ihren Ansprechperson für die ­möglichen Betreuungsformen? Bereich Betriebsärztliche und Sicherheits­ technische Betreuung (BuS) Telefon: (0800) 20 03 03 30

7 Service

Telefon (040) 202 07 - 99 14 • Bereich Gefahrstoffe

Telefon (0221) 37 72 - 53 41 • Bereich Gesundheitsmanagement

Telefon (040) 202 07 - 48 62 • Bereich Mobilitätsmanagement

Telefon (040) 202 07 - 48 63 • Bereich Psychologie

Telefon (040) 202 07 - 32 23

Sekundäre Individual­prävention, Berufshilfe und ­Rehabilitation Für die Beratung zu Hautschutz, ­beruflich be­ding­ten Hauterkrankungen und Fragen zur Sekun­dären Individualprävention stehen Ihnen Ansprechpartner im Bereich Berufs­ hilfe in Ihrem Kundenzentrum zur Verfügung. Sie können sich auch direkt an eines der Schulungs- und Beratungs­zentren wenden.

47

7.6 Literaturverzeichnis Wenn Sie sich detaillierter über ein Thema oder rechtliche Grundlagen informieren möchten, gibt Ihnen dieses Literaturver­ zeich­nis einen Überblick über Informationsquellen.

Gesetze, Verordnungen, Regeln • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitssicherheitsgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher

optischer Strahlung • Betriebssicherheitsverordnung • Bildschirmarbeitsverordnung • Biostoffverordnung • Gefahrstoffverordnung • Kosmetikverordnung • Lastenhandhabungsverordnung • Medizinproduktebetreiberverordnung • PSA-Benutzungsverordnung • U 793 – Liste der Berufskrankheiten • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

• TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und

sicherheitstechnische Bewertung • TRBS 1201– Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen • TRBS 1203 – Befähigte Personen • TRG 300 – Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter, Druckgasverpackungen • TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen • TRGS 401 – Gefährdung durch Haut­ kontakt • TRGS 402 – Gefährdung durch inhalative Exposition • TRGS 406 – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege • TRGS 525 – Umgang mit Gefahr­stoffen in Einrichtungen zur medizinischen Versorgung • TRGS 600 – Substitution

Das Medienangebot der BGW Für die bei uns versicherten Unternehmen sind die meisten Schrif­ten auch kostenlos bestellbar.

Technische Regeln

• M 069 – Medien für Sicherheit und

• ASR 1.2 – Raumabmessungen und Bewe-

Gesundheit bei der Arbeit • U 060 – BGVR-Verzeichnis ­(Berufs­genossenschaftliche Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)

gungsflächen • ASR A1.5 – Fußböden • ASR A1.6 – Fenster, Oberlichter, licht-

durchlässige Wände • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände • ASR A2.3 – Fluchtwege und Not­ ausgänge, Flucht- und Rettungsplan • ASR A3.4 – Beleuchtung • ASR A3.4/3 – Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme • ASR A3.5 – Raumtemperatur • ASR A4.1 – Sanitärräume • ASR A4.2 – Pausen- und Bereitschaftsräume • ASR Va.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten • TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst

Nutzen Sie unser umfangreiches Download­ angebot auf www.bgw-online.de. Sofort ver­ ­fügbar und praktisch im PDF-Format digital zu archivieren steht hier ein großer Teil unserer Publikationen für Sie bereit.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der

­Prävention • DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und

Fach­kräfte für Arbeitssicherheit • DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen

und ­Betriebsmittel

48

7 Service

• DGUV Vorschrift 11 – Laserstrahlung

Stress und Arbeits­organisation

• DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge

• M 656 – Diagnose Stress

• DGUV Regel 100-001 (BGR A1) – Grund-

• U 095 – Suchtprobleme im Betrieb

sätze der Prävention • DGUV Regel 109-002 (BGR 121) – Arbeitsplatzlüftung – Luft­technische Maßnahmen • DGUV Regel 112-189 (BGR 189) – Schutzkleidung • DGUV Regel 112-192 (BGR 192) – Augenund Gesichtsschutz • DGUV Regel 112-195 (BGR 195) – Schutzhandschuhe • DGUV Regel 107-003 (BGR 206) – Des­ infektionsarbeiten im Gesundheitsdienst • DGUV Regel 101-017 (BGR 208) – Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen ­Bereichen • DGUV Regel 101-018 (BGR 209) – Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Unfallgefahren und Gesundheits­risiken • DGUV Information 250-002 (BGI 586) –

Empfehlungen zur Hepatitis-A-Prophylaxe • DGUV Information 208-016 (BGI 694) –

Leitern und Tritte • M 612 – Risiko Nadelstich • M 657 – Vorsicht Stufe • M 658 – Dresscode Pflege • U 036 – Verbandbuch • V 035 – Aushang für Notfallmeldung

Gefahrstoffe • Kosmetika – Inhaltsstoffe und Funktionen

(Hrsg. IKW) • U 748 – Gefahrstoffe, mit aktuellen Grenzwerten

Info-Schriften der BGW Angebote, Service und Leistungen

Haut und Allergiegefahr

• M 070 – Seminare zum Arbeits- und

• M 650 – Hauptsache Hautschutz

Gesundheitsschutz • TS-FOrgBerat - Sichern Sie Gesundheit – Organisationsberatung mit der BGW

• M 621 – Achtung Allergiegefahr

Hautschutz- und Händehygienepläne • T P-HSP-3.0120 – Hautschutz- und Hände-

Betrieblicher Arbeitsschutz • DGUV Information 211-001 (BGI 508) –

Merkblatt für die Über­tragung von Unternehmerpflichten • DGUV Information 204-022 (BGI 509) – Erste Hilfe im Betrieb • DGUV Information 205-001 (BGI 560) – Arbeitssicherheit durch ­vorbeugenden Brandschutz • RGM 8 – Unterweisung in der betrieb­ lichen Praxis • TP-DGUV Vorschrift 2 – Informationen zur DGUV Vorschrift 2 • TP-3GB – BGW check – Gefährdungs­ beurteilung in therapeutischen Praxen • TP-SiB – Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

7 Service

hygieneplan für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in Krankenhaus, Pflegeeinrichtung und Rehabilitation • T P-HSP-3.0110 – Hautschutz- und Hände­ hygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Podologie und Fußpflege • TP-HSP-3.0100 – Hautschutz- und Hände­ hygieneplan für Hebammen und Ent­ bindungspfleger in Klinik und ambulanter Versorgung • TP-HSP-3.8000 – Hautschutz- und Hände­ hygieneplan für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Krankenhaus, Praxis und Wellnessbereich • T P-HSP-3.0180 – Hautschutz- und Händehygieneplan für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

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Rückenbelastungen und ­Ergonomie • M 655 – Starker Rücken • TP-EipodP – Ergonomie in der podologi-

schen Praxis • U 280 – Bildschirmarbeitsplätze • U 286 – Gesund arbeiten am PC – Testen Sie Ihren Arbeitsplatz (Faltblatt)

Verkehrssicherheit • TP-SHT0 – Fahrsicherheitstraining – Ihr

Weg zu mehr Verkehrssicherheit • U 583 – Handbuch für Verkehrssicherheit

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7 Service

Integriertes Management Nutzen Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, mit qu.int.as – der Kombination von Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz – langfristig in sichere und gesunde Arbeitsbedin­gungen zu investieren. Das trägt entscheidend dazu bei, Leistungsqualität und Rentabilität Ihrer Einrichtung zu steigern. BGW qu.int.as für therapeutische Praxen ist kompatibel mit dem QM-System DIN EN ISO 9001. Neben den Vorteilen für Ihre Arbeits­­ organi­sa­ti­on und für Ihre Mitarbeiter profitieren Sie bei einer erfolgreichen Zertifi­ zierung auch von einer Prämie auf Ihren Beitrag.

Trainieren Sie sicheres Fahren Die BGW übernimmt für Sie und Ihre Mit­arbeiter die Kosten für ein eintä­ giges Fahrsicherheitstraining. Sie trainieren, wie Sie Gefahrensituationen erkennen und meistern und wie Sie angemessen auf widrige Straßen- und Witte­r ungs­verhältnisse reagieren.

7 Service

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7.7 Informationen im Internet Internetadresse

Was ist hier zu finden?

Ihre Berufsgenossenschaft – die Berufsgenossenschaft für Gesund­ heitsdienst und Wohlfahrtspflege

www.bgw-online.de

Portal der BGW mit Informationen für Kunden, Journalisten und Interessierte. Mit vielfältigen Serviceangeboten wie Formulardownload, Broschürendownload und -bestellung, Seminar­ buchung und mehr. Ein Klick für Ihre Gesundheit.

Berufsgenossenschaft­ liches Unfall­kranken­haus Hamburg

www.buk-hamburg.de Schwerpunkte der Arbeit des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg (Boberg) sind Unfall- und ­Wiederherstellungschirurgie, Hand-, plastische und Mikro­ chirurgie sowie die Betreuung von Brandverletzten und die Behandlung von Querschnittgelähmten.

Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

www.dguv.de

Portal der DGUV. Hier ­f inden Sie auch das Gefahrstoff­ informationssystem (GESTIS) sowie die Internetpäsenzen des Berufsgenossen­schaftlichen Instituts für Arbeits­­schutz (IFA) und des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA).

Berufsgenossenschaft­ liches Vorschriften- und Regelwerk

www.dguv.de/ publikationen

Das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In der Daten­bank finden Sie alle DGUV-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätze.

Datenbank „Präventionsrecht-online“

www.pr-o.info

Die Datenbank „Präventionsrecht-online“ bietet das komplette Arbeitsschutzrecht mit Vorschriften zum Umweltrecht und Arbeitshilfen für die betriebliche Praxis.

Gesetze im Internet

www.gesetze-iminternet.de

Die vom Bundesministerium der Justiz betriebene Seite stellt die aktuellen Texte der deutschen Bundesgesetze und Verordnungen zur Verfügung.

Anbieter ErsthelferAusbildung

www.bg-qseh.de

Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ mit Überblick über zugelassene Anbieter für die Ersthelferausbildung.

Arbeitsschutz – Gemein­schafts­initiative ­Gesünder ­Arbeiten e. V.

www.gesuenderarbeiten.de

Zusammenschluss von Unternehmen, Sozialpartnern, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

www.baua.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist die maßgebliche Ressortforschungseinrichtung in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschen­ gerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Bundesarbeitsgemeinschaft für S ­ icherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e. V.

www.basi.de

Unter dem Dach der Basi arbeiten Ministerien, Unfall- und Krankenversicherungsträger, ­Berufs- und Fachverbände auf dem Gebiet des Arbeits- und ­Gesundheitsschutzes zusammen.

Bundesverband frei­ beruflicher Sicherheits­ ingenieure (BFSI) e. V.

www.bfsi.de

Auf seinen Internetseiten stellt der Bundesverband freiberuflicher Sicherheits­ingenieure und überbetrieblicher Dienste e. V. seine Arbeit und seine Angebote vor.

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7 Service

Internetadresse

Was ist hier zu finden?

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

http://osha.europa.eu/ Internationales Online-Netzwerk, das eine schnelle und effizide ente Möglichkeit bietet, sich aktuelle und qualitätsgeprüfte Informationen über Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in der ganzen Welt zu beschaffen.

Gesellschaft für Qualität im A ­ rbeitsschutz mbH (GQA)

www.gqa.de

Die GQA ist eine Gesellschaft des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. (VDSI) und hat mit Partnern ein System zur Qualitätssicherung und Zertifizierung sicherheitstechnischer Dien­ste entwickelt. Hier finden Sie von der GQA geprüfte und zertifizierte sicherheitstechnische Dienstleister.

Initiative Neue Qualität der Arbeit

www.inqa.de

Hier gibt es Informationen, wie Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv und sinnvoll ist.

Prävention-online

www.praeventiononline.de

Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualität. Internetportal mit zahlreichen Informationen zu allen Themen der Prävention.

Robert Koch-Institut

www.rki.de

Hier finden Sie Wissenswertes zu Infektionen und deren Prävention.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

www.gda-portal.de

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen. Ziel ihrer Zusammenarbeit ist, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern.

7 Service

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Kontakt – Ihre BGW-Standorte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de

Diese Übersicht wird bei jedem Nachdruck aktualisiert. Sollte es kurzfristige Änderungen geben, finden Sie diese hier:

www.bgw-online.de/ kundenzentren

Ihre BGW-Kundenzentren Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin Bezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Fax: - 37 99 Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0 Fax: - 36 25 schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Fax: - 36 24 Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Bezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Fax: - 64 19 Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0 Fax: - 62 49 schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 64 70 Fax: - 63 79 studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 63 99 Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Bezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39 Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0 Fax: - 42 25 schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33 Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0 Fax: - 56 25 schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11 Bezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77 Königsbrücker Landstraße 2 b · Haus 2 01109 Dresden BGW Akademie Tel.: (0351) 288 89 - 61 10 Fax: - 61 40 Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8 01109 Dresden Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg Bezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97 Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0 Fax: - 29 99 schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03 Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95 Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg

Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover Außenstelle von Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89 Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe Bezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76 Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0 Fax: - 55 73 schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77 Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln Bezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Fax: - 53 59 Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0 Fax: - 51 01 schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 53 00 Fax: - 51 15 Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Fax: - 79 22 Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5 Fax: - 78 25 Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Bezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Fax: - 39 97 Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0 Fax: - 39 98 schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 92 München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München Bezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Fax: - 46 28 Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0 Fax: - 46 86 schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 45 07 Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg Bezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Fax: - 59 24 Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0 Fax: - 58 25 schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 94 *schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum

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Kontakt

24

25

18 23

So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum

20/22 27/28

26

Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahl entspricht.

16 29 13

49

46

47

50

52

51 Köln

Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums.

Berlin 12 15

Magdeburg 03 06

37

04

34

09

07

36

08

98 65

01 Dresden

99

57 35

54

10

33

45

53

61 60

97

63

Würzburg

Mainz

96

95

64

55 66

14

38

31

59 44 Bochum 40 42 58

41

39

Hannover

30

32

48

56

Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist.

19

21

Delmenhorst

Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist.

17

Hamburg

67

68

69 74

Karlsruhe 76 75 77

93

71 70

94 73

86

89

72 78

79

92

90/91

88

85 München 80/81

87

84

83

82

Beratung und Angebote BGW-Beratungsangebote Tel.: (040) 202 07 - 48 62 Fax: (040) 202 07 - 48 53 E-Mail: [email protected] Medienbestellungen Tel.: (040) 202 07 - 48 46 Fax: (040) 202 07 - 48 12 E-Mail: [email protected]

Versicherungs- und Beitragsfragen Tel.: (040) 202 07 - 11 90 E-Mail: [email protected]

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Bestell-Nr.: 3GU · 05/2016

www.bgw-online.de

BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg