Sika Deutschland GmbH Ludwig Ilse
R ift-RICHTLINIE VE-08/3 August 2014
Das Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe
Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme Teil 1 Charakterisierung des Klebesystems Teil 2 Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfungen) Teil 3 Verträglichkeit Teil 4 Qualitätssicherung Basis for the evaluation of bonded glazing systems Part 1 Description of bonded system Part 2 Tests of window systems (building components) Part 3 Compatibility Part 4 Quality assurance
Inhalt n
0 Allgemein ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 4
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Teil 1 Charakterisierung des Klebesystems ------------------------------------------------------------------------ 7
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Teil 2 Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfungen)--------------------------------------------------------- 14
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Teil 3 Verträglichkeit------------------------------------------------------------------------------------------------------- 19
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Teil 4 Qualitätssicherung------------------------------------------------------------------------------------------------- 29
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Anhang A Übersichtstabellen zur Prüfdurchführung--------------------------------------------------------------- 34
n
Anhang B Checkliste ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 49
n Literatur
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Gemeinsam erarbeitet mit
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Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
Charakterisierung des Klebesystems Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfungen) Verträglichkeit Qualitätssicherung
Inhalt 0 0.1 0.2 0.2.1 0.2.2 0.2.3 0.2.4 0.2.5 0.2.6 0.2.7 0.2.8 0.2.9
Allgemein Anwendungsbereich Begriffe Fenster Linienförmige Lagerung durch den Blendrahmenüberschlag Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) Glaspositionen Tragende Klebung Glas – Substrat bzw. MIG-Randverbund – Substrat (Klebesystem) Tragende Klebung Glas – Glas (Randverbund) Nutzungsdauer (von Produkten), zutreffend für das Fenster Dauerhaftigkeit, zutreffend für das Klebesystem Definition der Klebstoffklassen
Teil 1 Charakterisierung des Klebesystems 1.1 Prüfprogramm 1.2 Probekörper und Versuchsdurchführung 1.2.1 Probekörper 1.2.2 Versuchsdurchführung 1.3 Auswertung und Bewertung der Ergebnisse 1.4 Prüfbericht
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Teil 2 Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfungen) 2.1 Vorbemessung 2.2 Versuch 2.2.1 Mechanische Belastung 2.2.2 Klimatische Belastung 2.3 Bewertung und Darstellung der Ergebnisse 2.4 Prüfbericht Teil 3 Verträglichkeit 3.1 Verträglichkeit, Anforderungen und Prüfung 3.2 Anforderungen an die Verträglichkeit 3.3 Identifizierung der Komponenten („Fingerprint“) 3.4 Prüfung der Verträglichkeit 3.5 Verhalten der mechanischen Eigenschaften 3.5.1 Kontaktlagerung 3.5.2 Zugprüfung 3.6 Einfluss auf die Haftfestigkeit des Klebesystems 3.6.1 Rollen- und 90°-Schälprüfung 3.6.2 Zugversuch 3.7 Prüfung des Kriechverhaltens 3.8 Plastische Werkstoffe (insbes. Primärdichtstoff) 3.9 Verhalten anderer Kontaktwerkstoffe
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Teil 4 Qualitätssicherung 4.1 Personal 4.2 Systembeschreibung 4.2.1 Beschreibung des Klebesystems 4.2.2 Beschreibung der Substrate 4.2.3 Beschreibung der Fensterkonstruktionen (Öffnungsarten und Größenabmessungen) 4.2.4 Applikationsverfahren des Klebesystems 4.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) 4.3.1 Wareneingangskontrolle 4.3.2 Produktionskontrolle 4.3.3 Fertigungsbegleitende Prüfungen 4.3.4 Rückverfolgbarkeit 4.3.5 Behandlung von Klebeschäden/ -abweichungen und statistische Auswertung
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Anhang A Übersichtstabellen zur Prüfdurchführung
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Vorwort
Ziel der Richtlinie
Geklebte Verglasungssysteme stellen im Bereich des Fensterbaus eine von den vorhandenen Normen und Richtlinien bisher nicht beschriebene Variante dar. Die vorliegende Richtlinie soll als Anleitung zur Beurteilung dieser Systeme bezüglich ihrer Eignung dienen. Die Gebrauchstauglichkeit kann nur in Verbindung mit einer lückenlosen Qualitätssicherung nachgewiesen werden.
Teil 1
Der Einsatzbereich des Produkts ist weiterhin als Fenster definiert, dessen Verglasung im geschlossenen Zustand durch den Überschlag des Blendrahmens linienförmig gelagert ist. Somit fällt es in den Geltungsbereich der europäischen Produktnorm für Fenster EN 14351-1 [1] und muss CE-gekennzeichnet werden. Die Richtlinie gliedert sich in vier Teile, die sich inhaltlich in Teil 1 auf den Nachweis der Klebung, im Teil 2 auf die Prüfung der Eigenschaften des geklebten Fensterflügels, in Teil 3 auf die Verträglichkeit unterschiedlicher Materialien und in Teil 4 auf die Qualitätssicherung beziehen.
Festlegung der Methodik zur Prüfung von Klebstoffsystemen für den Einsatz in geklebten Fensterkonstruktionen zur Beurteilung der lastübertragenden Klebung Glas – Rahmen. Dauerhaftigkeit und Eignung der Klebung zur Aufnahme von Druck-Sogkräften sowie zur Aussteifung und, falls erforderlich, zur Abtragung des Eigengewichts der Glasscheibe. Es werden Kennwerte der Klebung ermittelt, die zur Dimensionierung im geklebten Fenster verwendet werden.
Teil 2
Im Zuge der Überarbeitung wurde die RAL-GZ 716, Abschnitt III/2 [31] in dieser Richtlinie berücksichtigt.
Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfungen)
Überprüfung des geklebten Fensterflügels auf seine Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit in Verbindung mit dem Gesamtsystem Fenster.
Teil 3 Hinweise zur Klebung Glas – Glas im MehrscheibenIsolierglas zur Verwendung in geklebten Verglasungen sind im BF-Merkblatt 001/2007 [1] enthalten.
Charakterisierung des Klebesystems
Verträglichkeit
Die gegenseitige Beeinflussung der Eigenschaften beim direkten oder indirekten Kontakt zweier Stoffe ist so klein, dass die Funktion der Komponenten im Gesamtsystem erhalten bleibt. In Umkehrung gilt insbesondere, dass pauschale Aussagen über die Verträglichkeit zweier Werkstoffe miteinander ohne Bezug zu Konstruktion und Funktion in der Regel nicht zulässig sind. Systematisch wird für das betreffende geklebte Fenstersystem das erforderliche Prüfprogramm abgeleitet. Für die Prüfungen werden überwiegend standardisierte Methoden angegeben, die mögliche Wechselwirkungen einzelner Werkstoffe auf mechanische Eigenschaften und Haftung auf den Substraten aufzeigen. Die festgestellten Veränderungen werden im Hinblick auf die jeweilige Konstruktion unter Berücksichtigung der tatsächlichen Mengenverhältnisse und der Funktionen der einzelnen Komponenten bewertet.
Teil 4
Qualitätssicherung
Darstellen von Methoden zur Qualitätssicherung geklebter Verglasungssysteme beim Fensterhersteller. Grundlage hierfür sind die Charakterisierung des Klebesystems nach Teil 1 der Richtlinie und die Prüfungen nach Teil 2 und Teil 3. Diese Methoden dienen der Umsetzung der werkseigenen Produktionskontrolle und der Dokumentation über die Erfüllung der erforderlichen Sorgfaltspflicht.
Die Richtlinie wurde in Zusammenarbeit zwischen der Holzforschung Austria, der Berner Fachhochschule und dem ift Rosenheim erstellt.
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0 Allgemein 0.1
Anwendungsbereich
Die Richtlinie ist anwendbar auf alle Verglasungsarten im Fenster, die, abweichend vom Stand der Technik (D: Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) [3] und DIN 18008-2 [6], CH: SIGAB, Glasnorm D 01 [4], A: Landesbauordnungen oder Bautechnikverordnungen und der OIB Richtlinien), Glasprodukte durch Klebung mit einem Flügel- oder Blendrahmen verbinden. Die lastabtragenden Verbindungs- und Funktionsteile (Beschläge) zwischen Flügel- und Blendrahmen werden im Rahmenmaterial befestigt. Das eingesetzte Glas kann Aufgaben der Aussteifung des Rahmens in der Flügelebene übernehmen. Die mittragende Wirkung senkrecht zur Flügelebene ist abhängig vom System. Der Anwendungsbereich gilt für alle Arten von Klebstoffsystemen auf im Fensterbau verwendeten Untergründen (z. B. Holz, Kunststoff, Aluminium). Die Bauteile sind als Fenster gemäß Bauregelliste/Produktnorm zu betrachten, wenn sie bezüglich ihrer Standsicherheit nicht von folgenden Eigenschaften abweichen (gemäß Hinweis des DIBt vom 20.12.2002 [5]):
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– Die Verwendung erfolgt in einer tragenden Wandkonstruktion (siehe auch Begriffe, Fenster). – Der Flügel hat keine tragende, aussteifende oder absturzsichernde Funktion für das Gebäude. Andere Konstruktionen sind baurechtlich im jeweiligen Land abzuklären (z. B. Schwingflügel, nach außen öffnende Fenster).
0.2 0.2.1
Begriffe Fenster
Bauteil, welches in die Leibung einer Wand- oder geneigten Dachöffnung montiert wird. Es dient zur Belichtung und gegebenenfalls auch zur Belüftung (EN 12519, [8]). Ein Element wird als Fenster definiert, wenn eine elementweise Lastabtragung in das angrenzende Bauwerk möglich ist und das Element mindestens zweiseitig (oder einseitig – gilt für Österreich, ÖNORM B 5300 [48]) eingestellt ist (z. B. Fensterband).
– Eine einscheibige oder mehrscheibige Verglasung muss hinsichtlich Wind- und Klimalasten nach den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) bzw. der DIN 18008 [6] zu bemessen sein (Deutschland). In der Schweiz gilt SIA 331 [7], in Österreich ist die ÖNORM-B 3716-2 [47] zu beachten. – Die Bauteile müssen einen allseitig tragenden Blendrahmen (Stock) besitzen, der hinsichtlich Eigengewicht und Windlast nach technischen Baubestimmungen zu bemessen ist. – Der Flügel muss raumseitig zu öffnen oder fest eingebaut sein bzw. Fixverglasungen (Festverglasungen) ohne Flügel aufweisen.
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Bild 1 Beispiele für gekoppelte Fenster und deren Befestigung am Bauwerk, 2seitige Befestigung nach DIN 18055
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0.2.4
Glaspositionen
Die Nummerierung der Glaspositionen erfolgt von außen nach innen (Bild 3). 0.2.5
Bild 2 Zusätzliches Beispiel für gekoppelte Fenster und deren Befestigung am Bauwerk, Definition gemäß ÖNORM B 5300
0.2.2
Linienförmige Lagerung durch den Blendrahmenüberschlag
Die Überdeckung durch den Überschlag ist so zu wählen, dass bei Versagen der Klebung die Standsicherheit der Verglasung gewährleistet ist, d. h. ein Herausfallen der Scheibe nach außen nicht erfolgen kann. Die mindestens zweiseitige linienförmige Lagerung muss normal zur Scheibenebene wirken und eine ausreichende Steifigkeit besitzen.
0.2.3
Mehrscheiben-Isolierglas (MIG)
Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) ist eine mechanisch stabile und haltbare Einheit aus mindestens 2 Glasscheiben, die durch einen oder mehrere Abstandhalter voneinander getrennt und im Randbereich hermetisch versiegelt sind (EN 1279-1 [9]).
Tragende Klebung Glas – Substrat bzw. MIG-Randverbund – Substrat (Klebesystem)
Als Klebesystem wird im Folgenden die Kombination Substrat – Klebstoff/Klebeband – Glas definiert. Sie beschreibt ein festgelegtes System. Wenn ein Teil geändert wird, muss das Klebesystem neu definiert und überprüft werden. 0.2.6
Tragende Klebung Glas – Glas (Randverbund)
Fuge mit elastischem lastübertragenden Dichtstoff, extrudiert zwischen dem Glaselement und der Unterkonstruktion, die nach dem Aushärten den geeigneten Querschnitt hat, um die entsprechenden auf das Glas wirkenden Kräfte auf den Glashalterahmen zu übertragen (EN 13022-1, 3.3.14 [10]). Hinweise zur Ausführung von MehrscheibenIsolierglas sind auch im BF-Merkblatt 001/2007 enthalten. 0.2.7
Nutzungsdauer (von Produkten), zutreffend für das Fenster
Zeitraum, in dem die Leistungen des Produkts – unter den entsprechenden Anwendungsbedin-
Bild 3 Nummerierung der Glaspositionen bei MIG und Einfachglas
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gungen – auf einem Stand gehalten werden, der mit den Bedingungen des vorgesehenen Verwendungszwecks im Einklang steht (ETAG 002-1 [11]).
0.2.8
Dauerhaftigkeit, zutreffend für das Klebesystem
Fähigkeit des Produkts zur Nutzungsdauer des Bauteils beizutragen, indem es seine Leistungen unter den entsprechenden Anwendungsbedingungen auf einem Stand hält, der mit der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Bauteil im Einklang steht (ETAG 002-1). Durch eine geeignete Wahl der Werkstoffe (einschließlich Anstriche, Beschichtungen, Zusammensetzung und Dicke), Bauteile und Montageverfahren muss der Hersteller die Dauerhaftigkeit seines Produktes (seiner Produkte) für eine wirtschaftlich sinnvolle Lebensdauer sicherstellen, wenn die von ihm veröffentlichten Wartungsempfehlungen berücksichtigt werden (EN 14351-1).
0.2.9
Definition der Klebstoffklassen
Die zur Verklebung von Verglasungen geeigneten Klebstoffe werden in zwei Klassen eingeordnet: Klasse W: – Klebstoffsysteme mit SHORE A-Härte < 70, – Klebebandsysteme (ein- und mehrschichtig), Klasse H: – Klebstoffsysteme mit SHORE A-Härte ≥ 70. Klebstoffsysteme, deren Glasübergangsbereich oberhalb der Raumtemperatur (23 °C) liegt, können auch Klasse H zugeordnet werden.
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Teil 1 Charakterisierung des Klebesystems 1 Charakterisierung des Klebesystems Die vorgeschlagene Nachweisführung dient der Charakterisierung des Klebesystems auf seine Gebrauchstauglichkeit in seiner jeweiligen Anwendung. Die Anforderungen an ein Klebesystem sind abhängig von der Fensterkonstruktion und den einzelnen Komponenten.
werden. Die Oberflächen müssen definiert sein und einer Überwachung nach den Vorgaben von Qualicoat bzw. Qualanod oder einem vergleichbaren Zertifizierungssystem unterliegen. Auch hier muss jede verwendete Oberflächenbehandlung im Klebesystem überprüft werden.
Entsprechende Verarbeitungshinweise des Klebstoffherstellers sind im Rahmen der Erstprüfung zur Verfügung zu stellen.
Bei Änderungen der Haftpartner muss die Prüfung erneut durchgeführt werden. Der Umfang der Ergänzungsprüfung ist, abhängig von der möglichen Auswirkung der Änderung, vom jeweiligen Prüflabor festzulegen.
Zum Nachweis der Klebstoffeignung wird entsprechend der vorgesehenen Konstruktion des Fensterflügels und den auftretenden Einflüssen unterschieden (Tabelle 1).
1.1
Prüfprogramm
Die vorgeschlagenen Prüfungen sind aus der europäisch technischen Richtlinie ETAG 002-1 Leitlinie für die europäisch technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen – Teil 1: gestützte und ungestützte Systeme, Abschnitt 5.1.4 vom Juli 1998 entlehnt und auf abweichende Substrate angepasst.
Die folgenden Tabellen 1 und 2 zeigen eine schematische Darstellung typischer Verklebungsvarianten. Sie sollen die unterschiedlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Fensterkonstruktion (Gruppe K/L) darstellen und sind auf andere Konstruktionen übertragbar. Die Darstellung ist nicht rahmenmaterialspezifisch ausgeführt. Die Nummerierung der Glaspositionen bei Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) und Einfachglas ist in dieser Richtlinie in Bild 3 dargestellt. Zusätzlich zeigt Tabelle 1 die Zuordnung zu den Anforderungsprofilen gemäß Anhang A.
Bei Holzfenstern sollte die Klebung auf unbehandeltem Holz erfolgen. Die Holzart und die mechanische Bearbeitung der Holzoberfläche vor dem Klebeprozess (feinhobeln, schleifen, finieren) ist festzulegen. Bei Klebungen auf behandelten Hölzern hat die Prüfung auf jedem Holzschutz- und/oder Oberflächenbehandlungssystem zu erfolgen. Bei Kunststofffenstern erfolgt die Klebung auf definiertem Untergrund. Der verwendete Kunststoff und die Art der Vorbehandlung der Oberfläche sind durch den Profilhersteller und den Klebstoffhersteller festzulegen. Bei Aluminiumfenstern kann auf anodisch oxidierter oder pulverbeschichteter Oberfläche geklebt
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Gruppe L Ohne konventionelle mechanische Lastabtragung (Klebesysteme und Dichtstoff übernehmen vollständig die Lastabtragung)
Prüfung nach Anhang A, Tabelle
Skizze
Prüfung nach Anhang A, Tabelle
Skizze
A.6
A.1
Position 1 außen
außen
innen
Position 2 (und 3)
innen
A.7
A.2 außen
innen
außen
innen
A.3
Position 4 außen
A.8 außen
innen
Falzgrund innen 1)
innen
A.9
A.4 außen
außen
innen
Falzgrund außen 1)
innen
A.5 außen
)
▪
Systematisierung der möglichen Klebepositionen und Verglasungssysteme
Gruppe K Mit konventioneller mechanischer Lastabtragung über Klötze
1
▪
innen
A.10 außen
innen
Dimensionierung des Sekundärdichtstoffes des Randverbundes gem. Anforderungen der Gütegemeinschaft MehrscheibenIsolierglas e.V., Troisdorf, zzgl. eines Sicherheitszuschlages – empfohlen wird eine um 1 mm erhöhte Rückenüberdeckung.
Einzelscheiben sind entsprechend Position 2, Gruppe L zu behandeln. Für an mehreren Positionen verklebte Fenstersysteme (Tabelle 2) sind
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die entsprechenden Anforderungen für die gewählten Positionen und Klebesysteme nach Tabelle 1 zu erfüllen.
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Tabelle 2
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Kombinierte Klebepositionen und 3-fach-Glas
Klebeposition
Gruppe K Mit konventioneller mechanischer Lastabtragung über Klötze
Gruppe L Ohne konventionelle mechanische Lastabtragung (Klebesysteme und Dichtstoff übernehmen vollständig die Lastabtragung)
außen
Kombination
innen
3-fach-Glas (Beispiele) außen
Für Klebepositionen ohne mechanische Lastabtragung (Gruppe L) ist sicherzustellen, dass diese dauerhaft über den Randverbund (Glas – Glas) und den Rahmenanschluss (Glas – Fensterprofil) erfolgt. Für Verklebungen auf Pos. 2 muss in der Gruppe K sichergestellt werden, dass die Verklebung den Lastabtrag der äußeren Scheibe übernimmt. Bei Verklebungen auf Pos. 3 gelten die Regelungen für Pos. 2 sinngemäß.
innen
außen
dass eventuell durch Wechselbelastung auftretende mechanische Schädigungen im Sekundärdichtstoff nicht zum Versagen des MehrscheibenIsolierglases führen können. Der Dampfdruckausgleich im Falzraum zur Belüftung des Isolierglas-Randverbundes muss konstruktiv sichergestellt sein.
1.2 Beim Einsatz von Klebstoffen ist Sorge zu tragen, dass weder durch temperatur- noch durch transportbedingte Belastungen das Glas durch die Verklebung überbeansprucht wird. Es ist sicherzustellen, dass durch die Konstruktion keine schädigenden Zug- und Drucklasten auf den Randverbund des Isolierglases bzw. die Zwischenschicht bei Verbundgläsern einwirken.
innen
1.2.1
Probekörper und Versuchsdurchführung Probekörper
Die Probekörpergestaltung ist im Einzelfall nach vorliegender Konstruktion abzustimmen. Eine schematische Darstellung für Kleinproben zeigen die Bilder 4, 5 und 6. Die Geometrien enthält Tabelle 3.
Es muss durch eine erhöhte Rückenüberdeckung an der Isolierglaseinheit sichergestellt werden,
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Andere Möglichkeiten der Gestaltung von Probekörpern zeigt die RAL-GZ 716, Abschnitt III/2.
Bild 4 Schematische Darstellung von Kleinproben (Zugversuche)
Bild 5 Schematische Darstellung von Kleinproben (Zugversuche an Klebesystem Falzgrundklebung)
Bild 6 Schematische Darstellung von Kleinproben (Beispiel für Scher- und Kriechversuche)
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Geometrien der Probekörper für Zug- und Scherversuche
Maße Länge Breite Dicke – Glas – Rahmen1 material )
Abmessungen in mm TrägerKlebstoff Klebeband platten 50 ± 1
50 ± 1
50 ± 1
50 ± 1
2
19 ± 1
Nenndicke 6 1 ≥3 )
12 ± 1 )
2
X ± 0,5 )
Nenndicke
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frei von mechanischen Belastungen im Normalklima (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relative Feuchte bzw. für Holz (20 ± 2) °C und (65 ± 5) % relative Feuchte zu lagern, bevor sie geprüft werden. Probekörper mit Klebebändern sind mindestens 48 h. bei o.g. Bedingungen zu konditionieren. Gegebenenfalls sind zusätzliche Vorlagerungen gemäß Vorgaben des Herstellers zu beachten. Die Probekörper werden nach Absprache von der prüfenden Stelle oder dem Hersteller gefertigt. Bei der Fertigung ist ein Protokoll zu erstellen (Beispiel im Anhang A).
1
) zusätzlich mit Metall hinterklebt, falls notwendig ) bzw. entsprechend der Designvorgabe
2
1.2.2 Die Probekörper sind mit jeder geplanten Variante der Haftpartner (Glas, Klebstoff, Substrat) herzustellen, z. B.: Holz:
Holzart und Oberfläche sind systemabhängig; die Holzqualität muss der ift-Richtlinie HO-10/1 Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster [4] entsprechen. Bei Holz hat die Holzfeuchtigkeit zum Zeitpunkt der Verklebung 13 % ± 2 % zu betragen.
Kunststoff: Muss dem im Fensterprofil eingesetzten Material und der Oberfläche entsprechen. Aluminium: Muss dem im Fensterprofil eingesetzten Material und der Oberfläche entsprechen, z. B. gütegesicherte Oberflächen der anodischen Oxidation nach Qualanod oder der Pulverbeschichtung nach Qualicoat. Glas:
Floatglas nach EN 572-2 [5] mit der Oberfläche, auf die geklebt wird.
Die notwendige Anzahl an Probekörpern ergibt sich aus der angestrebten Variante und der Addition der Einzelproben der Prüfungen, angegeben in den relevanten Tabellen im Anhang A. Nach der Herstellung sind alle Probekörper mit reagierenden Klebstoffen mindestens 28 Tage
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Versuchsdurchführung
Vor Beginn der Prüfung sind die Probekörper (24 ± 4) h bei den vorgesehenen Prüftemperaturen zu konditionieren und anschließend bei der jeweiligen Temperatur zu prüfen. Nach den entsprechenden Vorlagerungen werden die Probekörper im Zugversuch und im Scherversuch nach Plan geprüft. Die Versuchsdurchführung erfolgt in Anlehnung an ETAG 002. Der Kriechversuch unter Langzeitbelastung dient zur Ermittlung der zulässigen Dauerbelastung der Klebesysteme, die vollständig die Lastabtragung übernehmen (geklebte Scheiben ohne mechanische Lastabtragung). Die Prüfung des Kriechverhaltens erfolgt nach folgenden Vorgaben: Ausgehend von dem im Neuzustand bei 23 °C ermittelten Kurzzeitbruchwert sind die Zeitstandversuche bei 55 °C mit einer Belastung von 10 % von des oder einem Prozentsatz nach den Angaben des Herstellers durchzuführen. Es ist beim Prüfaufbau auf eine parallele Krafteinleitung zu achten, ein Kippen ist zu verhindern. Die Messung erfolgt unter Last. An den belasteten Proben ist die Verformung nach 1, 3, 7 Tagen und dann alle 7 Tage bis zum
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Die Berechnung erfolgt nach der Formel:
Erreichen des Abbruchkriteriums oder bis zu 91 Tagen zu messen, und/oder beim Bruch der Proben sind die Standzeiten bis zum Bruch zu registrieren. Das Abbruchkriterium ist Verschiebung < 0,1 mm während 3 aufeinander folgenden Wochen. Nach den 91 Tagen oder nach Abbruch erfolgt die Rückklimatisierung auf Raumklima und die Entlastung der Probekörper. Nach 24 h wird die bleibende Verschiebung s bestimmt.
Ru,5 = Xmean – s · Dabei gilt: Ru,5
Xmean s
Prüfung des Auf- und Abfeuchtens bei Substrat Holz:
charakteristische Bruchspannung mit einer 75 %-igen Wahrscheinlichkeit, dass 95 % der Versuchsergebnisse über diesem Wert liegen mittlere Bruchspannung, entweder bei Zugoder bei Schubbeanspruchung Standardabweichung Variable nach Tabelle 4
Der Festigkeitsverlust im Zug- und Scherversuch nach den einzelnen Klimafolgen darf im Vergleich zu unbelasteten Proben maximal 50 % betragen. Als Referenz werden die Mittelwerte verwendet.
Die Hälfte der Probekörper wird bis zum Erreichen einer Holzfeuchte von u = 18 % aufgefeuchtet und bei dieser Feuchte im Zugversuch geprüft. Die andere Hälfte der Probekörper wird auf u = 6 % getrocknet und bei dieser Feuchte im Zugversuch geprüft.
Anforderungen an das Bruchbild: Der maximal zulässige Anteil an adhäsivem Bruch beträgt 25 % (Einzelwert) bzw. 10 % (Mittelwert).
Schälversuch
Als Bemessungswert gilt der geringste ermittelte Ru,5-Wert der für die geplante Konstruktion relevanten Prüfungen (Anhang A).
Durchführung der Prüfung siehe Teil 3, Kapitel 3.6.1. Probekörpergeometrie siehe Bild 10.
Auswertung und Anforderung an das Kriechverhalten der Klebung: 1.3
Auswertung und Bewertung der Ergebnisse
Die Verformungen und Standzeiten sind in Form von Tabellen und als Verformungs- und Zeitstandkurven bezogen auf die Spannung (N/mm²) darzustellen. Die verwendete Last und die Wege (Verformung unter Last) sowie ggfs. das Bruchbild sind anzugeben.
Aus den Versuchen, abgeleitet aus Tabelle 1, werden Ergebnisse gewonnen, die als Mittelwert Xmean und als 5 %-Fraktile RU5 (Faktoren nach ETAG 002-1, siehe Tabelle 4) dargestellt werden. Das Bruchbild ist ebenfalls als Beurteilungskriterium heranzuziehen.
Tabelle 4
Die bleibende Verschiebung muss sich auf s 1 mm einstellen.
Variable in Abhängigkeit von der Zahl der Probekörper (ETAG 002-1)
Zahl der Probekörper Variable
5 2,46
6 2,33
7 2,25
8 2,19
9 2,14
10 2,10
15 1,99
20
30 1
1,93 )
1,87
1
) Wert interpoliert
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Auswertung und Anforderungen an den Schälversuch: – – – –
Schälwiderstand in N/mm, Bruchbild, prozentualer Anteil kohäsiv/adhäsiv, Reißfestigkeit bei Bandabriss, Fmax/b und den Mittelwert der Kraft Fquer/b des Schälwiderstands im Plateaubereich.
1.4
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– charakteristische Festigkeitswerte (Zug, Scherung) Ru,5, – Versagensart (prozentualer Anteil kohäsiv/adhäsiv), – Ggf. Abweichungen vom Prüfverfahren.
Prüfbericht
Im Prüfbericht sind mindestens anzugeben: – Bezeichnung des Klebesystems, – Werkstoffe der Trägerplatten (exakte Beschreibung der Substrate siehe im Anhang A), – Prüfverfahren, – Prüfgeschwindigkeit, – Prüftemperatur, – Zahl der geprüften Probekörper, – Geometrie des Klebesystems, – Kraft-Weg-Diagramm (Kurvenschar), Mittelwert der Bruchspannung Xmean in N/mm2, – Mittelwert der Dehnung mean in %: • beim ersten Kraftmaximum Fmax, • bei Bruch/Versagen Fbruch
2 Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfung)
Bild 7 Hinweis zur Auswertung nach Fmax und Fbruch
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Teil 2 Prüfungen am Fenstersystem (Bauteilprüfung) 2.1
Vorbemessung
Für elastische Klebstoffe kann eine Bemessung der Klebefuge z. B. nach ETAG 002-1 durchgeführt werden. Dieses Rechenverfahren beinhaltet jedoch lediglich die Abtragung des Eigengewichts der Glasscheibe sowie die Aufnahme von Windsogkräften. Für kurzfristige Schubbeanspruchungen, wie sie bei aussteifenden Systemen vorkommen, gibt es derzeit erste Bemessungskonzepte.
– Konstruktion, – Öffnungsart. Im Regelfall werden mindestens folgende Probekörper ausgewählt: Mechanische Belastung: 1-flügeliges Drehkippfenster mit den Abmessungen Bmax. × Hzul. mit max. Flügelgewicht. Klimatische Belastung:
Für die Bemessung der Glasdicke gelten in Deutschland die Vorgaben der DIN 18008-2, für die Schweiz die Vorgaben der SIGaB-Glasnorm D 01, in Österreich gilt ÖNORM-B 3716-2. Der Isolierglashersteller muss über den Einsatzbereich und das abweichende Verglasungsverfahren informiert werden. Beim Einbau außerhalb des Geltungsbereichs der erwähnten Normen müssen die jeweiligen nationalen Vorschriften beachtet werden.
2.2
Versuch
Die europäische Produktnorm für Fenster und Außentüren EN 14351-1 beschreibt im Abschnitt 4.15 Dauerhaftigkeit verschiedene Eigenschaften, die zusätzlich zu den für die CE-Kennzeichnung erforderlichen Nachweisen herangezogen werden können. Die in Tabelle 5 und Tabelle 6 aufgezählten Prüfungen können angewendet werden, um eine geklebte Verglasung auf ihre Eignung im Bauteil Fensterflügel zu überprüfen. Die Auswahl der Probekörper für die mechanische und klimatische Belastung erfolgt aus der Produktpalette eines Fenstersystems nach folgenden Kriterien:
2-flügeliges Dreh-Drehkippfenster mit Stulp mit den Abmessungen Bzul. × Hmax. mit einer Verglasung mit dem geringsten Beitrag zur Steifigkeit des Systems und dem wärmetechnisch ungünstigsten Randverbund. Weiterhin ist die im Lieferprogramm vorgesehene ungünstigste Farbgebung hinsichtlich Erwärmung durch Bestrahlung auszuwählen. Anstelle der oben genannten Maximalabmessungen kann ggf. auch in maximaler Flügelfläche geprüft werden, um das ungünstigste Format für den Nachweis auszuwählen.
2.2.1
Mechanische Belastung
Tabelle 5 beschreibt den Prüfablauf der mechanischen Belastungen an einem Fenster mit geklebter Verglasung im Fensterflügel. Die Prüfungen der grau hinterlegten Felder werden zusätzlich an geklebten Fensterflügeln durchgeführt, die anderen Prüfungen sind Gegenstand eines Nachweises für die CE-Kennzeichnung jedes Fensters.
– Format, – Profilgeometrie,
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Mechanische Belastung am Bauteil Fenster
Nr.
Prüfung
Prüfnorm
Klassifizierungsnorm
1. Messung der Bedienkräfte
EN 12046-1 [6]
EN 13115 [7]
2. Luftdurchlässigkeit
EN 1026 [20]
EN 12207 [21]
3. Schlagregendichtheit (nur in A)
EN 1027 [8]
EN 12208 [9]
4. Widerstandsfähigkeit bei Windlast: – Messung bei Durchbiegung bis l/200 – Druck-Sog-Wechsellast – 50 Zyklen
EN 12211 [10]
EN 12210 [11]
5. Luftdurchlässigkeit nach Wind
EN 1026
EN 12207
6. Schlagregendichtheit (nur in D und CH)
EN 1027
EN 12208
7. Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen Lasten in Flügelebene (Racking) – mind. Klasse 31
EN 14608 [12]
EN 13115
8. Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung – mind. Klasse 31
EN 14609 [19]
EN 13115
9. Simulation der Nutzung – mind. Klasse 2 (10.000 Zyklen)1
EN 1191 [13]
EN 12400 [14]
10. Wiederholung Luftdurchlässigkeit
EN 1026
EN 12207
11. Wiederholung Schlagregendichtheit
EN 1027
EN 12208
12. Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Sicherheitsversuch
EN 12211
EN 12210
13. Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen (falls vorhanden)
EN 14351-1 EN 14609
Schwellenwert 350 N, 60 s
14. nur bei Systemprüfung nach RAL: Leibungs- und Falzhindernistest bzw. Stoßfestigkeit an ausgewählten Probekörpern
RAL RG 607/3 [15] EN 13049 [30]
15. Demontage und visuelle Beurteilung der Klebefuge nach schichtweisem Abtrennen bis zur Klebeebene
visuelle Beurteilung
1
Ausführung der Klebung und Konstruktion entspricht der Systembeschreibung
Messung der Bedienkräfte jeweils vorher und nachher
2.2.2
Klimatische Belastung
Die Entscheidung, welcher klimatische Belastungszyklus durchgeführt wird, hängt davon ab, ob es sich um eine diffusionsoffene bzw. diffusionsbehinderte Konstruktion oder eine verformungsgefährdete Konstruktion handelt. Weitere
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Hinweise gibt die EN 13420 [15]. Auch Konstruktionen, die gemäß EN 13420 keiner Prüfung bedürfen, sind entsprechend zu belasten. Die Auswahl des Prüfablaufs mit Durchführung der Prüfung nach Tabelle 6, Zeile 7 oder 8a/b erfolgt nach Art der Fensterkonstruktion.
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Tabelle 6
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Klimatische Belastung am Bauteil Fenster
Nr.
Prüfung
Prüfnorm
Klassifizierungsnorm
1. Messung der Bedienkräfte
EN 12046-1
EN 13115
2. Luftdurchlässigkeit
EN 1026
EN 12207
3. Schlagregendichtheit (nur in A)
EN 1027
EN 12208
4. Widerstandsfähigkeit bei Windlast: – Messung bei Durchbiegung bis l/200 – Druck-Sog-Wechsellast – 50 Zyklen
EN 12211
EN 12210
5. Luftdurchlässigkeit nach Wind
EN 1026
EN 12207
6. Schlagregendichtheit (nur in D und CH)
EN 1027
EN 12208
7. Prüfung von diffusionsbehinderten Konstruktionen nach EN EN 13420 13420, Prüfverfahren 3D und 2.2 Messung der Bedienkräfte, Verformung des Flügels im geöffneten Zustand – vertikal und horizontal, Durchbiegung, Auffeuchtung im Holz in verschiedenen Tiefen 8.a Prüfung von verformungsgefährdeten Konstruktionen nach EN 13420 EN 13420, Prüfverfahren 3A (–10 °C/24 h) und 3D (+70 °C/24 h) Messung der Bedienkräfte, Verformung des Flügels im geöffneten Zustand – vertikal und horizontal, Durchbiegung jeweils vorher und am Ende der Prüfverfahren Nach der Klimabelastung sind die Probekörper für mindestens 12 Stunden bei Raumklima zu konditionieren. Anschließend sind evtl. bleibende Verformungen zu messen und zu dokumentieren. 8.b Prüfung von verformungsgefährdeten Konstruktionen Hausverfahren Temperaturwechselbelastung auf der Außenseite des Fensters: 10 Zyklen mit je 12 Stunden 3 Stunden +60 °C Lufttemperatur 5 Stunden –10 °C Lufttemperatur dazwischen jeweils ca. 2 Stunden Wechselzeit Messung der Bedienkräfte, Verformung des Flügels im geöffneten Zustand – vertikal und horizontal, Durchbiegung jeweils vorher und am Ende der Belastung im geöffneten Zustand Nach der Klimabelastung sind die Probekörper für mindestens 12 Stunden bei Raumklima zu konditionieren. Anschließend sind evtl. bleibende Verformungen zu messen und zu dokumentieren.
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Tabelle 6 (Fortsetzung) Klimatische Belastung am Bauteil Fenster
Nr. Prüfung
Prüfnorm
9. Wiederholung der Prüfung der Luftdurchlässigkeit nach mindes- EN 1026 tens 12 Stunden Rückklimatisierung im Raumklima
Klassifizierungsnorm EN 12207
10. Wiederholung der Prüfung der Schlagregendichtheit nach mindestens 12 Stunden Rückklimatisierung im Raumklima
EN 1027
EN 12208
11. Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Sicherheitsversuch
EN 12211
EN 12210
12. Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen (sofern nicht bereits im Ablauf nach Tabelle 5 geprüft) (falls vorhanden)
EN 14351-1 EN 14609
Schwellenwert 350 N, 60 s
13. Nur bei Systemprüfung nach RAL: Leibungs- und Falzhindernistest bzw. Stoßfestigkeit an ausgewählten Probekörpern
RAL RG 607/3 EN 13049
14. Demontage und visuelle Beurteilung der Klebefuge nach schichtweisem Abtrennen bis zur Klebeebene
visuelle Beurteilung
2.3
Bewertung und Darstellung der Ergebnisse
Klassifizierung für das CE–Zeichen Wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind, erfolgt die Klassifizierung für das CE-Zeichen nach den Prüfungen gemäß Tabelle 5 (mechanische Belastung) Zeilen 2, 3, 4, 5, 6, 12 und 13 sowie für Tabelle 6 (klimatische Belastungen) Zeilen 2, 3, 4, 5, 6, 11 und 12.
Demontage und visuelle Beurteilung der Klebung Die Beurteilung der Klebequalität erfolgt visuell nach der Demontage an allen Prüfkörpern. Es dürfen keine Enthaftungen und Rissbildungen der Klebung auftreten. Veränderungen des Klebstoffes und der angrenzenden Materialien sind nicht erlaubt.
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Ausführung der Klebung und Konstruktion entspricht der Systembeschreibung
Bedienkräfte Der Prüfkörper muss nach den durchgeführten Belastungen hinsichtlich seiner Bedienkräfte funktionsfähig sein (mindestens Klasse 1 nach EN 13115). Luftdurchlässigkeit Die Luftdurchlässigkeit darf nach den durchgeführten Belastungen die Obergrenze der bei der Eingangsprüfung erreichten Klasse um nicht mehr als 20 % überschreiten (in Anlehnung an die Regelung zur Klassifizierung „Widerstand gegen Windlast“). Ansonsten wird die schlechtere Klassifizierung angegeben. Schlagregendichtheit Die Schlagregendichtheit darf sich nach den durchgeführten Belastungen gegenüber der Eingangsprüfung bis Klasse 9A um nicht mehr als
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eine Klasse verschlechtern, über Klasse 9A um nicht mehr als 2 Klassen. Ansonsten wird die schlechtere Klassifizierung angegeben.
Verformung Die maximal zulässige, bleibende absolute Verformung beträgt 8 mm, gemessen im geöffneten Zustand nach jeder Klimabelastung und Konditionierung.
2.4
Prüfbericht
Im Prüfbericht sind mindestens anzugeben: –
Beschreibung des Probekörpers mit – Querschnittszeichnung, – Ansichtszeichnung, – Lage der Verriegelungen und Bänder, – Angabe des verwendeten Klebesystems, – Angabe der Klebeposition, – Lage und Dimensionierung des Klebstoffes,
– Prüfverfahren, ggf. Abweichungen, – Darstellung der Einzelergebnisse/Klassifizierungen in einer Ergebnistabelle entsprechend den durchgeführten Prüffolgen.
3 Verträglichkeit
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Teil 3 Verträglichkeit Dieses Kapitel entspricht für das Rahmenmaterial Kunststoff RAL-GZ 716, Abschnitt III/2, Kapitel 3 bis 4, und wurde in wenigen Punkten, wie z. B. um Hinweise auf die Haftgründe Holz und Metall, geändert und ergänzt. Es dürfen nur Klebesysteme und Komponenten eingesetzt werden, deren Verträglichkeit zueinander nach RAL-GZ 716, Abschnitt III/2, Kapitel 3 bis 4, oder nach Teil 3 dieser Richtlinie nachgewiesen sind.
3.1
Verträglichkeit, Anforderungen und Prüfung
Die eingesetzten Werkstoffe dürfen sich gegenseitig und die Gebrauchstauglichkeit des Fenstersystems nicht beeinträchtigen. Unterschiedliche Komponenten werden als verträglich bezeichnet, wenn sie sich weder in direktem noch in indirektem Kontakt (über diffusionsoffene Drittwerkstoffe) durch Stoffaustauschprozesse wechselseitig in ihrer Funktion negativ beeinflussen. Werden die Eigenschaften einer der Komponenten durch Stofftransporte (Diffusion) so verändert, dass diese ihre Funktion innerhalb des Fenstersystems nicht mehr erfüllt, sind die Komponenten als unverträglich zu beurteilen. Die vorliegenden Methoden erlauben ein empirisches Vorgehen. Den beteiligten Parteien steht jedoch auch die Hinzuziehung anderer (z. B. chemischer oder physikalischer) Methoden frei.
3.2
Anforderungen an die Verträglichkeit
– Zur Ermittlung der Verträglichkeit sind vom Auftraggeber sämtliche organischen Bestandteile des verklebten Fenstersystems anzugeben, welche miteinander Kontakt haben. – Dies kann beispielsweise in Form der Tabelle 7 geschehen. In einer solchen Tabelle ist zu kennzeichnen, in welcher Weise die einzelnen
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Werkstoffe zueinander Kontakt haben. Auf Basis dieser Feststellung ist die Verträglichkeit der in direktem oder indirektem Kontakt stehenden Werkstoffe zu ermitteln. – So kann z. B. der Klebstoff als Kontaktvermittler zwischen mehreren bisher getrennten Werkstoffen wirken. – Die Lage der Komponenten muss in Regelschnittzeichnungen verdeutlicht werden. Für die untersuchten geklebten Fenstersysteme ist eine Verträglichkeitstabelle in Anlehnung an Tabelle 7 zu erstellen, in der alle darin im direkten „d“ oder indirekten „i“ Kontakt eingesetzten Komponenten aufgeführt sind. Verträgliche Kombinationen werden mit „+“, unverträgliche mit „–“ gekennzeichnet. Unverträgliche Kombinationen dürfen nicht eingesetzt werden. – Einkomponenten-Klebstoffe, die unter Einfluss von Luftfeuchte aushärten, müssen im unreagierten und im reagierten Zustand geprüft werden. Die Funktionen aller organischen Komponenten des Fenstersystems sind zu beschreiben. – Die Identifizierung der in Tabelle 7 aufgeführten Komponenten ist nachzuweisen. Zur Identifizierung der eingesetzten Komponenten werden aus den in Tabelle 7 angegebenen Eigenschaften sinngemäß die für das System charakteristischen Eigenschaften ermittelt. Diese sind dem Systemgeber zu übergeben und von diesem aufzubewahren. – Für alle Kontaktwerkstoffe, die mit „d“ oder „i“ (siehe Tabelle 7) gekennzeichnet sind, ist die Verträglichkeit zu überprüfen. – Als diffusionsdichte Trennungen werden nichtporöse, mineralische oder metallische Werkstoffe und PVC-U betrachtet. Sie sind als verträglich zu bewerten. – Reiniger, Primer und Klebstoff müssen als Klebstoffsystem und nicht als Einzelkomponenten geprüft werden.
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Klötze
Profilbeschichtung
Dichtlippe (innen)
Dichtlippe (außen)
Beispiele zum Kontakt der verschiedenen Werkstoffe
Primärdichtstoff
Tabelle 7
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Sekundärdichtstoff
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Verbundglas
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PVC-U
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Klebstoff
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Primer
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Reinigungsmittel
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Reinigungsmittel Primer Klebstoff PVC-U Verbundglas Sekundärdichtstoff Primärdichtstoff Dichtlippe (außen) Dichtlippe (innen) Profilbeschichtung Klötze
– Werkstoffe, die aliphatische, aromatische oder naphtenische Öle dauerhaft enthalten, dürfen weder in direkten noch in indirekten Kontakt zum Primärdichtstoff des Isolierglases gebracht werden. – Die Unschädlichkeit des Einflusses von Lösemitteln in Komponenten ist nachzuweisen. – Acetatvernetzende Silikone sowie silikonhaltige Gleitmittel sind von der Verwendung ausgeschlossen. – Bei kondensationsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoffen darf eine maximale Klebefugentiefe von 10 mm nicht überschritten werden. – Werkstoffe aus Polyamid (PA), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Aliphatische Polyalphapolyolefine (APAO) ohne Weichmacherzusätze brauchen nicht mit anderen Komponenten auf Verträglichkeit geprüft zu werden,
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sofern diese Werkstoffe in der Fensterkonstruktion nicht auf Zug beansprucht werden. – Flexible PE-basierte Schaumbandkerne müssen nicht auf Verträglichkeit geprüft werden. – Alle Komponenten, die Teil des Isolierglasrandverbunds sind, müssen nicht nochmals in Kontakt zueinander geprüft werden, wenn ein Nachweis nach Produktnorm EN 1279 [32] vorliegt. – Verglasungen bzw. Füllungen aus Kunststoff sind in die Verträglichkeitsuntersuchungen einzubeziehen.
3.3
Identifizierung der Komponenten („Fingerprint“)
Zur Identifizierung der Komponenten werden sinngemäß nach Tabelle 8 vier charakteristische
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Eigenschaften ermittelt und dokumentiert. Die Dokumentation ist vom Auftraggeber aufzubewahren.
– Einwaage (ca. 10 mg),
Das gilt für Dichtmaterialien und weitere Komponenten sinngemäß.
– Temperaturbereich/-profil – 40 °C bis 800 °C unter Stickstoff, – dann Luft 10 min isotherm, – anschließend weiter bis ≥ 850 °C, – im Anschluss 10 min isotherm.
Für Primärdichtstoffe empfehlen sich bei der TGA abweichend folgende Parameter: – Synthetische Luft bzw. Stickstoff (ca.100 ml/min, geräteabhängig),
Tabelle 8
– Tiegel (beliebig, z. B. Keramikschälchen), – Heizrate 20 K/min,
Mögliche Nachweisverfahren
Klebstoffe Nachweis
Prüfverfahren
Klebebänder
Klasse W
Klasse H
einschichtig
mehrschichtig
–
–
+
+
Abmessungen (Breite, Dicke)
Längen- und Dickenmessgeräte
Spezifisches Gewicht/Raumgewicht bei Schaumbändern
DIN EN ISO 1183-1:2004 [16] Verfahren A; ISO 845 [17]
+
+
+
+
SHORE A-Härte
DIN EN ISO 868 [18] nach vollständigem Aushärten
+
+
–
–
Zugfestigkeit
DIN 53504 [19]
–
–
+
+
Volumenschwindung bei Reaktion
DIN EN ISO 10563 [20]
+
+
–
–
Thermogravimetrische Analyse (TGA) 1)
EN ISO 11358:1997 [21] Verfahren A
+
+
–
–
Infrarot-Spektrum
Bereich (min. 700 – 4000 nm) Transmissions-/ Reflexionsspektrum, ATR 2) für mehrschichtige Klebebänder gilt: getrennte Messung der einzelnen Schichten
s+
+
+
+
getrennte Messung der einzelnen Schichten 3)
–
–
+
+
Differential Scanning Kalorimetrie (DSC) 1
) beispielhafte Parameter der TGA; EN ISO 11358 (1997), Verfahren A, Lagerung 28 Tage NK (23/50) – Synthetische Luft bzw. Stickstoff (ca.100 ml/min, geräteabhängig). Die Umschaltpunkte in den Temperaturrampen sollen in Plateaubereichen der Massenkurve liegen. – Einwaage ca. 50 mg, – Tiegel beliebig, z. B. Keramikschälchen), – Heizrate (Vorschlag 20 K/min), – Temperaturbereich: 40 °C bis mind. 850 °C, im Anschluss 10 min isotherm.
2
) ATR (Abgeschwächte Totalreflexion)
3
) Einwaage Klebstoff: 5 mg; Schaum: 8 – 10 mg; Al-Tiegel mit gelochtem Deckel; 10 K/min; –100 °C bis +200 °C; zweiter Durchlauf zur Messung.
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Prüfung der Verträglichkeit
Zur Ermittlung der Verträglichkeit mit den Kontaktwerkstoffen sind für alle Klebesysteme die:
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Werkstoff geklebt und analog der Angaben gelagert, und der Schälwiderstand wird bestimmt. Als Nullprobe (Ausgangswert) dient der Schälwiderstand 10 Minuten nach der Applikation.
– Kohäsion und – Haftung, sowie für Klebesysteme der Gruppe L (siehe Tabelle 1) zusätzlich das
3.5.1
– Kriechverhalten
Probekörperabmessungen für den Stapelversuch
zu prüfen. Das Verhalten der Kontaktwerkstoffe ist nach 3.5 zu ermitteln. Nach der Herstellung sind alle Probekörper mindestens 28 Tage frei von mechanischen Belastungen im Normalklima (23 ± 2) °C und (50 ± 5) % relative Feuchte bzw. für Holz (20 ± 2) °C und (65 ± 5) % relative Feuchte zu lagern, bevor sie geprüft werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Vorlagerungen gemäß Vorgaben des Herstellers zu beachten. Vor Beginn der Prüfung sind die Probekörper (24 ± 4) h bei den vorgesehenen Prüftemperaturen zu konditionieren und anschließend bei der jeweiligen Temperatur zu prüfen.
Plattenförmige Proben aus Klebesystemen und Kontaktwerkstoffen gleicher Größe mit Abmessungen nach Tabelle 9 werden zu einem Stapel gemäß Bild 8 aufeinandergelegt.
Tabelle 9
Die Prüfung erfolgt zur Ermittlung von Veränderungen der Festigkeit des Klebesystems durch die Einwirkung der mit ihm in Kontakt gebrachten anderen Fensterwerkstoffe und umgekehrt. Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten:
Probenabmessungen für den Stapelversuch
Abmessungen in mm Maße
Kontaktwerkstoff
Klebstoff
Klebeband
Länge Mindestmaß
≥ 60
≥ 60
≥ 60
Breite Mindestmaß
≥ 60
≥ 60
19 ± 1
2 ± 0,4
2 ± 0,4
Nenndicke
Dicke
3.5 Verhalten der mechanischen Eigenschaften
Kontaktlagerung
Form und Abmessungen können von den vorgegebenen abweichen, sie müssen aber die Herstellung von mindestens 3 Zugstäben S3A nach DIN 53504 pro Prüfung erlauben. Abweichungen von der Geometrie des S3A-Stabes (z. B. für Dichtlippen) sind im Prüfprotokoll genau zu dokumentieren.
Kontaktlagerung plattenförmiger Probekörper (Stapelversuch), Zugprüfung an aus diesen Platten hergestellten Zugstäben. Für Klebebänder in Kontakt zu festen Kontaktwerkstoffen werden diese direkt auf den festen
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Bild 8 Probekörper für die Kontaktlagerung
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Die Zugprüfung erfolgt mit konstanter Geschwindigkeit von 50 mm/min bis zum Bruch der Zugstäbe.
Herstellung der Probekörper Die Platten aus Klebstoff und Kontaktwerkstoff mit ebenen Oberflächen werden zu einem Sandwich (A1-B1-A2-B2) in mindestens 4 Schichten von jeweils (2 0,4) mm Dicke aufeinander gelegt. Zwischen den einzelnen Lagen sind diffusionsoffene Trennmittel (z. B. Talkum bzw. Christobalit (SiO2), Körnung d 90) zulässig, wenn sie die Verträglichkeit nicht beeinflussen und den Stoffaustausch nicht behindern.
Zur Ermittlung des unbeeinflussten Ausgangswertes werden Zugstäbe aus einzelnen, ohne Kontakt zu anderen Werkstoffen gelagerten Platten der Kontaktwerkstoffe geprüft. Die Wegmessung darf, abweichend zur DIN 53504, über den kalibrierten Traversenweg der Prüfmaschine erfolgen. Es muss jedoch nach Alterung und für die Referenzmessung das identische Verfahren verwendet werden.
Es ist ein vollflächiger Kontakt der einzelnen Probenplatten sicherzustellen (geringer Anpressdruck). Durchführung Kontaktlagerung Die Bedingungen, unter denen die Kontaktlagerung erfolgt, sind Tabelle 10 zu entnehmen.
3.5.2
Zugprüfung mit: Länge l Steglänge l3 Stabdicke a Übergangsradius 1 Übergangsradius 2 Anfangsmesslänge L0
Nach Ablauf der jeweiligen Kontaktzeiten sind aus den Lagen A2 des Klebesystems und B1 des Kontaktwerkstoffes Schulterstäbe nach Bild 9 herauszuarbeiten. Diese werden nach (24 4) h Konditionierung im Normalklima (23/50) mit einer Zugprüfmaschine nach DIN EN ISO 7500-1 [22] bei Normklima geprüft.
= = = = = =
50 mm 16 mm (2 0,4) mm 10 mm 7,5 mm 10 mm
Bild 9 Zugstab S3A nach DIN 53504
Tabelle 10 Bedingungen der Kontaktlagerung
Prüfbedingungen Konditionierung Dauer der Kontaktlagerung
Temperatur der Kontaktlagerung, Stapelversuch Temperatur der Kontaktlagerung, Rollenschälversuch Konditionierungszeit der gestanzten Zugstäbe
ift Rosenheim 2014
Klebstoff
Klebeband
Klasse W
Klasse H
28 Tage in NK 23/50
28 Tage in NK 23/50
48 Std. in NK 23/50
14 Tage 28 Tage 42 Tage
28 Tage 56 Tage 84 Tage
14 Tage 28 Tage 42 Tage
70 °C
60 °C
70 °C
23 °C/70 °C
23 °C/60 °C
23 °C/70 °C
(24 ± 4) h in NK 23/50
(24 ± 4) h in NK 23/50
(24 ± 4) h in NK 23/50
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Prüfbericht Im Prüfbericht sind für den Klebstoff und die Kontaktwerkstoffe nach Kontaktlagerung und im Ausgangszustand anzugeben: – Bezeichnung des Klebesystems, – Bezeichnung des Kontaktwerkstoffes, – Prüfbedingungen beim Zugversuch (Temperatur/Geschwindigkeit), – Zahl der geprüften Probekörper, – Probendicken (Klebesystem und Kontaktwerkstoff, zu Beginn und am Ende der Kontaktlagerung), – Kraft-Verformungsdiagramm, – Bruchspannung, – Reißdehnung, – optische Veränderungen (z. B. Verfärbungen, Abscheidungen), – SHORE A-Härte (bei Dichtprofilen und -stoffen). Die Dimensionierung der Verklebung muss insbesondere den festgestellten Veränderungen von Bruchspannung und Dehnspannungswert unter Berücksichtigung der in der Fensterkonstruktion vorgesehenen Massenverhältnisse Rechnung tragen.
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Bei Veränderungen größer 30 % ist eine gesonderte Betrachtung notwendig. Hinweis: Bei Schichtdickenänderungen sind die Auswirkungen von Volumenänderungen mit Blick auf die Fensterkonstruktion zu beachten.
3.6
Einfluss auf die Haftfestigkeit des Klebesystems
Der Einfluss der Kontaktwerkstoffe auf die Haftfestigkeit des Klebesystems wird ermittelt: – bei Klebstoffen der Klasse W mit einem Schälwiderstand von ≥ 2 N/mm mittels Rollenschälversuch, – bei Klebebändern mittels 90°-Schälversuch, – bei Klebstoffen der Klasse H und der Klasse W mit einem Schälwiderstand < 2 N/mm mittels Zugversuch. Der Primärdichtstoff muss nicht auf Haftung geprüft werden.
Bild 10 Probekörper für die Rollenschälprüfung (Klebstoffe) bzw. 90°-Schälversuch (Klebebänder)
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3.6.1
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Rollen- und 90°-Schälprüfung
Die Schälprüfungen erfolgen mit Probekörpern nach Bild 10. Die Abmessungen der Probekörper der Schälversuche entsprechen den Angaben von Bild 10.
▪
– Flüssige und pastöse Kontaktstoffe werden nach 24 Stunden auf die beschnittenen Flanken des ausreagierten, mit dem Haftstreifen abgedeckten Klebesystems aufgetragen. – Klebebänder werden direkt auf den festen Kontaktwerkstoff aufgeklebt. Es ist als Initialwert zusätzlich die Haftung 10 Minuten nach Aufkleben zu ermitteln.
Herstellung der Probekörper – Das Klebesystem wird in der Mitte der Trägerplatte über die ganze Länge aufgebracht. – Feste Kontaktwerkstoffe werden an die noch nassen Flanken des Klebstoffes angedrückt, und die Schichtdicke wird auf 2 mm bzw. die Dicke des Kontaktwerkstoffes angeglichen. – Anschließend wird der Haftstreifen auf die Oberfläche des Klebstreifens aufgebracht.
Durchführung – Nach mindestens 48-stündiger (Klebeband) bzw. 28-tägiger (Klebstoffe) Konditionierung im Normalklima (23/50) werden die Proben unter den in Tabelle 10 angegebenen Bedingungen gelagert. – Nach jeder der angegebenen Lagerzeiten werden Proben (24 4) h bei Normalklima kondi-
Bild 11 Probekörper (links) und Probekörper im Prüfgerät für Rollenschälversuch an Klebebändern
Tabelle 11 Versuche
Prüfbedingungen Prüfverfahren Prüfbedingung Prüfgeschwindigkeit
ift Rosenheim 2014
Klebstoff Klasse W
Klasse H
3.6.1 Rollenschälversuch NK 23/50 50 mm/min
3.6.2 Zugversuch NK 23/50 5 mm/min
Klebeband 3.6.1 90°-Schälversuch NK 23/50 50 mm/min
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tioniert und anschließend im (Rollen-)Schälversuch (für Klebebänder siehe Bild 11) mit einer gleichbleibenden Geschwindigkeit von 50 mm/min geprüft (Tabelle 11). – Derselbe Probekörper darf für weitere Prüfungen wieder eingelagert werden, wenn die Prüfung in Etappen von jeweils (25 ± 5) mm erfolgt.
Prüfbericht Im Prüfbericht sind anzugeben: – Bezeichnung des Klebesystems, – Bezeichnung des Kontaktwerkstoffes, – Zahl der geprüften Probekörper bzw. der Schälversuche, – Art des Schälversuches, – Probendicken (Klebesystem und Kontaktwerkstoff), – Lagerzeit und Temperatur, – Prüfbedingungen, – Schälwiderstand in N/mm (Mittelwert des Plateaus) , – Bruchbild (prozentualer Anteil kohäsiv/adhäsiv), – optische Veränderungen (z. B. Verfärbungen).
Interpretation der Ergebnisse Für die Beurteilung wird das Bruchbild herangezogen. Ein grenzflächennaher Bruch ist als Kohäsionsbruch zu werten. Adhäsives Versagen entlang der beaufschlagten Kanten und das Fortschreiten des Bruches über mehr als 10 % der Länge ist als kritisch zu bewerten.
Bild 12 Zugversuch zur Bestimmung des Verhaltens der Haftung (siehe auch Hinweis bei Tabelle 12)
Tabelle 12 Probekörperabmessungen für den Zugversuch
Abmessungen in mm Maße Länge Breite Dicke
Klebstoff/ KontaktKlebeband werkstoff
Glas
Substrat
75 ± 1
75 ± 1
50 ± 1
12 ± 1
1
≥6
1
12 ± 1 1)
12 ± 1 2
6 )
≥3
12 ± 1 ) 12 ± 1 )
50 ± 1
1
) oder entsprechend Designvorgabe (Klebeband Nenndicke) ) Nenndicke des Glases
2
Hinweis: Anstelle der beschriebenen Glasdimensionen können auch die Prüfkörper nach ETAG 002 verwendet werden, sofern ein hinreichender Kontakt der Drittmaterialien zum Klebstoff und dessen Kontaktflächen zu den Substraten sichergestellt ist.
Herstellung der Probekörper
3.6.2
Zugversuch
Der Zugversuch an Klebstoffen der Klasse H und der Klasse W mit Schälwiderstand 2 N/mm erfolgt mit Probekörpern nach Bild 12. Die Abmessungen der Probekörper des Zugversuchs entsprechen den Angaben der Tabelle 12.
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Nach dem Aufbringen des Klebstoffes auf die Trägerplatte wird der Kontaktwerkstoff, sinngemäß wie für die Rollenschälprüfung, an die Längsflanken des Klebstoffes appliziert. Der Kontaktwerkstoff soll mindestens die gleiche Höhe wie der Klebstoff und eine Dicke von mindestens 6 mm bzw. der Nenndicke haben. Danach wird die zweite Trägerplatte angepresst.
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Durchführung Nach den in Tabelle 10 angegebenen Einwirkungszeiten und -Temperaturen werden die Kontaktstoffe von den Seitenflächen abgetrennt. Die Zugprüfung erfolgt mit einer konstanten Prüfgeschwindigkeit von 5 mm/min auf einer Zugprüfmaschine nach DIN EN ISO 7500-1. Prüfbericht Im Prüfbericht sind anzugeben: – – – – – – – – –
Bezeichnung des Klebesystems, Bezeichnung des Kontaktwerkstoffes, Zahl der geprüften Probekörper Probendicken (Klebesystem und Kontaktwerkstoff), Lagerzeit- und Temperatur, Zugfestigkeit, Bruchdehnung, Bruchbild (prozentualer Anteil kohäsiv/adhäsiv), optische Veränderungen (z. B. Verfärbungen).
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tens 5 % in den gemessenen Werten verändert haben, darf der Klebstoff nicht im entsprechenden direkten oder indirekten Materialkontakt für lastabtragende Konstruktionen verwendet werden.
3.8
Plastische Werkstoffe (insbes. Primärdichtstoff)
Zur Beurteilung der Wechselwirkung auf Primärdichtstoffe wird keine einheitliche Prüfmethode angegeben. Zu unterscheiden sind Kontaktwerkstoffe, die migrationsfähige Substanzen enthalten und solche, die diese nicht enthalten.
Quantitative Bestimmung – Probekörper und Durchführung Mit den Kontaktwerkstoffen, die migrationsfähige Substanzen enthalten, wird zur quantitativen Bestimmung des einwandernden Anteils eine Stapellagerung nach 3.5 durchgeführt. Die Lagerungstemperatur beträgt 70 °C.
Interpretation der Ergebnisse Für die Beurteilung wird das Bruchbild herangezogen. Ein grenzflächennaher Bruch ist als Kohäsionsbruch zu werten. Adhäsives Versagen entlang der beaufschlagten Kanten und sein Fortschreiten über mehr als 10 % ist als kritisch zu bewerten.
3.7
Prüfung des Kriechverhaltens
Der Einfluss der Kontaktwerkstoffe auf die Kriechneigung des Klebesystems ist zu beachten. Dazu werden die Ergebnisse aus den Untersuchungen nach 3.5 und 3.6 herangezogen. Wenn sich die gemäß Pkt. 3.5 und 3.6 kontaktgelagerten Proben des Klebstoffes im Vergleich zu den nicht im Kontakt gelagerten Proben um mindes-
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Bild 13 Probekörper für die Kontaktlagerung
Aus der innenliegenden Lage des plastischen Materials wird eine Probe entnommen und beispielsweise mittels TGA oder GC gemessen. Die Probe muss repräsentativ für die gesamte Schichtdicke sein. Durchzuführen ist eine Messung als Ausgangswert sowie nach 14, 28 und 42 Tagen.
Interpretation der Ergebnisse Als Basis einer Bewertung können GC (Gaschromatographie bis mindestens zu einem Mole-
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kulargewicht von 400 u), TGA (Thermogravimetrische Analyse), MFI (Melt flow index) oder andere Methoden (mechanische bzw. analytische) zur Charakterisierung bzw. Quantifizierung der eingewanderten Komponenten oder ihres Einflusses auf die Eigenschaften des Werkstoffs herangezogen werden. Falls andere Methoden angewandt werden, muss die Argumentation und Methodik schlüssig dargelegt werden.
– ift-Richtlinie DI-01/1 Verwendbarkeit von Dichtstoffen, Teil 1 Prüfung von Materialien in Kontakt mit dem Isolierglas-Randverbund [16], – ift-Richtlinie DI-02/1 Verwendbarkeit von Dichtstoffen, Teil 2 Prüfung von Materialien in Kontakt mit der Kante von Verbund- und Verbundsicherheitsglas [45].
Neben der Aufnahme von Komponenten in den Werkstoff sind auch Wanderungen in den Grenzflächen bekannt, die durch diese Prüfung nicht erfasst werden (prüftechnisch möglich nach iftRichtlinie DI-01/1, siehe unten).
herangezogen werden.
In Rücksprache mit dem Hersteller des Werkstoffes wird beurteilt, inwieweit die eventuell festgestellten Veränderungen für die Funktion als kritisch zu bewerten sind.
3.9
▪
Nach Durchführung der relevanten Prüfungen sind die Ergebnisse aus den Verträglichkeitsprüfungen hinsichtlich Kohäsion, Adhäsion und Kriechverhalten im Hinblick auf die Funktion aller im direkten oder indirekten Kontakt befindlichen Komponenten einschließlich der Verklebung zu bewerten und im Prüfzeugnis anzugeben. Dabei sind die in der Konstruktion vorgesehen Mengenverhältnisse der Komponenten zu beachten.
Verhalten anderer Kontaktwerkstoffe
Für die Ermittlung eines Einflusses auf organische Werkstoffe können Prüfungen z. B. nach:
4 Qualitätssicherung
– ISO 4433-3: Resistence of unplasticized PVC-U-pipes to chemical fluids – Immersion test method [23] , – TSEN ISO 6252: (techn. spezification) Determination of environmental stress cracking – tensile stress method [40], – DIN EN ISO 22088: Bestimmung der Beständigkeit gegen umgebungsbedingte Spannungsrissbildung (ECS) [24], – DIN EN ISO 175: Prüfverfahren zur Bestimmung des Verhaltens gegen flüssige Chemikalien [25], – DIN ISO 1817: Elastomere; Bestimmung des Verhaltens gegen Flüssigkeiten) [26], – DIN 51580: Prüfung von Paraffinen und Wachsen – Bestimmung der Konuspenetration [27],
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Teil 4 Qualitätssicherung 4.1
Personal
Der Betrieb benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter sowie einen Stellvertreter für die Qualitätssicherung der geklebten Verglasungssysteme. Eine Erstschulung dieser verantwortlichen Mitarbeiter erfolgt durch externe Fachleute z. B. durch den Klebstoffhersteller und/oder Systemgeber. Die Erstschulung ist zu dokumentieren. Alle weiteren Mitarbeiter, die im Fertigungsprozess für geklebte Verglasungen integriert sind, müssen anforderungs- und arbeitsplatzgerecht zumindest betriebsintern geschult werden. Die Schulung umfasst mindestens folgende Themen:
A der RAL-GZ 716, Abschnitt III (Kunststoff) entsprechen, mit folgenden Angaben zu ergänzen:
4.2.1
Beschreibung des Klebesystems
Das eingesetzte Klebesystem einschließlich aller Zusatzkomponenten (z. B. Reinigungsmittel, Primer) ist mit Produktnamen, Hersteller und Materialbasis anzugeben. Für das eingesetzte Klebesystem muss ein Nachweis nach Teil 1 dieser Richtlinie vorliegen. Eine Freigabe des Klebstoffherstellers für das eingesetzte Fenstersystem wird empfohlen.
– Grundlagen der Klebung, – Verwendete(s) Klebesystem(e) und ihre Eigenschaften, – Verwendete Substrate, deren Eigenschaften und Vorbehandlung, – Klebeprozess und Parameter für das Kleben, – Geräte und deren Reinigung, Instandhaltung und Wartung, – Aufzeichnung von Fertigungs-/Materialparametern in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit (Anhang B), – Überprüfung und Dokumentation der Qualität der Klebung (Anhang B), – Aufdecken von Fehlern und deren Ursachen, – Vorgehen bei Abweichungen.
Für die fertigungsbegleitenden Prüfungen werden Klebesysteme in 2 Klassen eingeordnet:
Alle Schulungen sind zu dokumentieren.
4.2.3 Beschreibung der Fensterkonstruktionen (Öffnungsarten und Größenabmessungen)
4.2
Klasse W < 70° Shore A (elastisch/Klebebänder), Klasse H 70° Shore A (semielastisch/hart).
4.2.2
Beschreibung der Substrate
Die Substrate (Untergründe) einschließlich ggf. vorhandener Oberflächenbeschichtungen/-behandlungen, auf denen das Klebesystem eingesetzt wird, sind eindeutig zu beschreiben (siehe Checkliste, Anhang B, Pkt. 1 und 5). Die Substrate müssen durch den Nachweis des Klebesystems nach Teil 1 dieser Richtlinie abgedeckt sein.
Systembeschreibung
Die allgemeine Systembeschreibung für das eingesetzte Fenstersystem (Profilübersicht, Systemkomponenten, Rahmenverbindungen, Fertigungs- und Verarbeitungshinweise, z. B. gemäß RAL-GZ 695 [28] oder RAL-GZ 716, Abschnitt III) ist für geklebte Verglasungen, die nicht dem Teil
ift Rosenheim 2014
Die Fensterkonstruktionen, die mit geklebten Verglasungen ausgeführt werden, sind hinsichtlich der Öffnungsarten und zulässigen Größenabmessungen zu beschreiben. Der beschriebene Einsatzbereich der geklebten Verglasungen muss durch einen Nachweis nach Teil 2 und Teil 3 dieser Richtlinie abgedeckt sein.
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Applikationsverfahren des Klebesystems
Die Verarbeitung des Klebesystems ist, in Abstimmung mit dem Klebstoffhersteller, detailliert zu beschreiben. Es sind folgende Angaben zu machen: – Erforderliche Geräte und Betriebsmittel, – Konditionierung der Fügepartner und des Klebesystems, – Umgebungsbedingungen für die Applikation (Temperatur und Luftfeuchte), – Vorbehandlung der Klebeflächen, – Positionierung des Klebesystems, – Dimensionierung des Klebesystems, – Ausführung der Verglasung, – Ablüftzeit, – Spannzeit und Anpressdruck, – Transportbedingungen, – Lagerbedingungen.
4.3
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Bei der werkseigenen Produktionskontrolle (Anforderung für die CE-Kennzeichnung bzw. im Rahmen der RAL-Gütesicherung nach RAL-GZ 695) sind für geklebte Systeme nachfolgende Punkte ergänzend zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen der werkseigenen Produktionskontrolle dienen als Nachweisführung und Sicherstellung einer konstanten Fertigungsqualität. Anhang B enthält eine Checkliste für die Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle für die Klebung der Verglasung. Diese ist an das jeweilige Klebesystem, die jeweiligen Produktionsbedingungen und Fertigungsabläufe anzupassen.
4.3.1
Wareneingangskontrolle
Bei der Wareneingangskontrolle sind im Besonderen zu prüfen und zu dokumentieren:
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– Bezüglich Klebstoff, Primer, Reinigungsmittel, Distanzbändern: Produktbezeichnung, Chargennummer, Eingangs- und Ablaufdatum; – Bezüglich Rahmenmaterialien: Hersteller, Chargennummer, Oberflächenbeschaffenheit; – Dichtprofile und andere Komponenten, sofern für die Klebung relevant (z. B. Klebeverbund im Kunststoffbereich); – Bezüglich Glas: Hersteller, Beschichtungen im Bereich der Klebeflächen, Randverbundsystem.
4.3.2
Produktionskontrolle
Im Rahmen der Produktionskontrolle sind folgende Punkte zu prüfen bzw. aufzuzeichnen: – Maschinenführer/Prüfer, Datum, Produktionszeitraum, Klima (Lufttemperatur und Luftfeuchte); – Klebstoff, Primer, Distanzband: Chargennummer und Ablaufdatum; – Geeignetes Reinigungsmittel; – Substratoberflächen (sauber, staub- und fettfrei); – Oberflächenbeschichtungen/-behandlungen, Oberflächenrauigkeiten (Holz), Holzfeuchte; – Primerauftrag; – Klebeposition (bei abschnittsweiser Klebung), Auftragsmenge; – Klotzung; – Verarbeitungsparameter nach Angabe des Klebstoffherstellers (z. B. offene Zeit, geschlossene Zeit, Anpressdruck, Anpresszeit, Aushärte-/Ruhezeiten bis zur Weiterverarbeitung); – Form der Fuge nach dem Verpressen.
4.3.3
Fertigungsbegleitende Prüfungen
Die Prüfungen nach den Abschnitten 4.3.3.1 bis 4.3.3.7 sind zur Ermittlung der Klebequalität heranzuziehen und von den verantwortlichen Mitarbeitern regelmäßig, gemäß herstellereigenem Prüfplan, der eine ausreichende Prozesssicher-
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heit zu gewährleisten hat, durchzuführen, und die Ergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Weitere Prüfungen in Abstimmung mit dem Klebstofflieferanten werden empfohlen. Die in den fertigungsbegleitenden Prüfungen verwendeten Substrate (Klebstoff, Rahmenmaterial) müssen aus derselben Fertigungscharge/laufenden Produktion entnommen werden, wie die tatsächlich gefertigten Elemente. Für Glas kann, sofern nicht mit speziellen Beschichtungen versehen, Floatglas verwendet werden. Die Vorbehandlung der Proben erfolgt identisch zum Fertigungsprozess. Die Geräte zum Wägen, Messen und Prüfen müssen geeignet sein und regelmäßig überprüft werden. Tabelle 13 Prüfprogramm Produktionskontrolle
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schließend gewogen und mit den Herstellerangaben verglichen.
4.3.3.2 Visuelle Kontrolle der Vermischung mit Hilfe von Glasplatten 2-komponentige Klebstoffe, Ziel: Kontrolle der Mischerfunktion. Der Klebstoff wird auf eine Floatglasscheibe aufgetragen. Anschließend wird eine zweite Glasscheibe auf den Klebstoff gedrückt, bis die Klebstoffdicke zwischen den beiden Glasscheiben ca. 1 mm beträgt. Nun kann die Vermischung des Klebstoffes durch die Glasscheibe visuell kontrolliert werden. Die Farbe des Klebstoffes muss homogen sein und muss mindestens dem Grenzmuster (nach Klebstoffhersteller) entsprechen.
Klebstofftypen Prüfungen
2-komponentig
4.3.3.1
X
4.3.3.2 oder 0
X
4.3.3.4
X
X
4.3.3.5
X
X
1-komponentig
4.3.3.1
X X
X
4.3.3.3 Visuelle Kontrolle der Vermischung anhand des Schmetterlingstests 2-komponentige Klebstoffe, alternativ zum Test mit Glasplatten, Ziel: Kontrolle der Mischerfunktion.
4.3.3.6 4.3.3.7
Klebebänder
X
X
Der Klebstoff wird in die Mitte eines Papierblattes aufgetragen. Das Blatt wird gefaltet, bis auf ca. 1 mm zusammengedrückt und wieder geöffnet. Nun kann die Vermischung des Klebstoffes visuell beurteilt werden. Die Farbe des Klebstoffes muss homogen sein und muss mindestens dem Grenzmuster (nach Klebstoffhersteller) entsprechen.
Kontrolle des Mischungsverhältnisses durch das Gewicht
2-komponentige Klebstoffe, Ziel: Sicherstellung der richtigen Maschinenparameter. Die Komponenten A und B werden gleichzeitig in getrennte Behältnisse gepumpt. Die Entnahme erfolgt unter gleichen Druckverhältnissen wie bei der Fertigung. Die Komponenten werden an-
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4.3.3.4 Kontrolle der zulässigen Verarbeitungszeit 1- und 2-komponentige Klebstoffe; Die zulässige Verarbeitungszeit ist nur relevant bei Applikationsverfahren mit Fügevorgang nach dem Klebstoffauftrag, z. B. Klebstoffauftrag im Überschlag und anschließendem Aufsetzen der Scheibe.
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Ziel: Sicherstellung des Haftungsaufbaus zum Fügepartner. Es wird eine Klebstoffraupe auf ein festgelegtes Substrat (z. B. Papier, Pappe) appliziert. Mit einem kleinen Spatel oder Ähnlichem wird die Benetzungsfähigkeit in definierten Zeitabständen (produktabhängig) überprüft (Bild 14 und Bild 15). Das Beurteilungskriterium (z. B. Benetzen beim Herausziehen des Spatels) und somit der Zeitpunkt, wann das Ende der Verarbeitungszeit erreicht ist, wird durch die Angaben des Klebstoffherstellers definiert und darf nicht überschritten werden.
Bild 14 Spateltest nach verschiedenen Zeitabständen der Ausreaktion
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4.3.3.5
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Hafttest auf beiden Substraten
Ziel: Ausschluss von Haftstörungen durch Kontaminationen aus der Fertigung. Je nach Klebesystemklasse (siehe Abschnitt 4.2.1) wird verfahren wie unter A) oder B) beschrieben. A) Klasse W: Elastische Klebstoffe, Klebebänder, Peeltest: Es wird eine Klebstoffraupe bzw. ein Klebeband mit einer Länge von mind. 150 mm auf die verwendeten Substrate (Holz, Kunststoff, Glas, ...), die aus der laufenden Fertigung entnommen werden, aufgetragen. Klebebänder werden mit ca. 50 mm Überstand über den Substratrand aufgeklebt. Der Peeltest wird nach definierter Zeit (produktabhängig) durchgeführt. Wenn keine Angaben für Klebebänder vorliegen, wird eine Wartezeit von 10 min empfohlen (Teil 3, Kap. 3.5). Der Klebstoff wird mit einem scharfen Messer etwa 30 mm von einem Ende der Raupe parallel zur und knapp über der Oberfläche des Haftgrundes eingeschnitten. Das lose Ende der Klebstoffraupe oder des Klebebandes wird dann in einem spitzen Winkel von ca. 30° zurückgezogen. Wenn der Klebstoff bzw. das Klebeband nicht abgezogen werden kann, werden unter ständigem Ziehen mehrere Schnitte bis zum Untergrund gemacht. Das Bruchbild muss mindestens 90 % kohäsiven Bruch im Klebstoff zeigen. Anzahl: 3 Prüfungen an jeweils 1 Probekörper (PK)/Substrat. B) Klasse H: Semielastische und harte/spröde Klebstoffe, Spalttest:
Bild 15 Detail zu Bild 14: Spateltest, erster Versuch, vollständige Benetzung
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Zwischen Abschnitten der verwendeten Substrate (Glas und Rahmenmaterial) wird der Klebstoff in der vorgesehenen Geometrie eingebracht und gemäß den Vorgaben verpresst (vorzugsweise im Fertigungsprozess). Mit einem Keil wird die Fuge unter Spannung gesetzt). Anschließend wird überprüft, ob ein Bruch eintritt. Reaktionszeit, Zeit über die die Spannung aufrechterhalten wird, Geometrie der Fuge, aufzubringende Spannung (beschrieben durch Winkel des Keils und
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Einbringtiefe) und zulässiges Bruchbild sind abhängig vom Klebesystem. Diese Parameter definiert der Klebstoffhersteller. Anzahl: 3 Probekörper.
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weisem Abtrennen bis zur Klebeebene unterzogen. Enthaftungen und Rissbildungen sind nicht zulässig.
4.3.4 Rückverfolgbarkeit
Bild 16 Spalttest an einer Glas-Holz-Probe
4.3.3.6
Kontrolle der Längenüberdehnung
Klebebänder Das Klebeband wird mit der üblichen Applikationstechnik auf eine Länge von 500 mm aufgeklebt. Von diesen 500 mm wird der „Liner“ (Abdeckband) abgelöst und neben der verklebten Probe aufgelegt. Die Längendifferenz zwischen aufgeklebtem Band und abgelöstem und somit entspanntem Liner darf maximal 2 mm betragen. Anzahl: 1 Probekörper, Substrat frei wählbar.
4.3.3.7
Untersuchung einer ausreagierten Verglasung
Bei allen Klebstofftypen ist eine Prüfung an einem geklebten Fenster durchzuführen, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt: – Einfahren der Fertigungslinie, – bei Änderungen im System oder bei Systemwechsel, – bei Veränderung der Verarbeitungsparameter, – bei Reklamationen, – jedoch mindestens einmal jährlich.
Bei geklebten Fenstern müssen die für die Qualität der Klebung maßgebenden Prozess-, Material- und Teileparameter zurückverfolgt werden können. Es ist sicherzustellen, dass auch eingebaute Fenster entsprechend gekennzeichnet sind, damit im Reklamations- und Reparaturfall die Rückverfolgbarkeit gegeben ist. Dazu ist ein geeignetes Dokumentationssystem gemäß den in Absatz 4.3.1 bis 4.3.3 beschriebenen Vorgaben aufzubauen. So kann z. B. für das PVC-Profil über eine Identitätsnummer, die jeder Fertigungscharge zugeordnet wird, eine Zuordnung erfolgen (siehe auch RAL-GZ 716, Abschnitt I-1, Kapitel 2.2.4). Das geklebte PVC-Fenster sollte nach RAL-GZ 716, Abschnitt III-2, Kap. 3-10, rückverfolgbar sein.
4.3.5 Behandlung von Klebeschäden/ -abweichungen und statistische Auswertung Im Reklamations- oder Schadensfall muss das beanstandete Objekt mit der betriebsinternen Dokumentation zur Ursachenermittlung zusammengeführt werden. Die Schadensbilder und Abweichungen müssen aufgezeichnet und statistisch auf ihre Häufigkeit überprüft werden. Für weitere Untersuchungen sind repräsentative Teile des Objektes bis zum Abschluss der Ursachenermittlung aufzubewahren.
Das Fenster wird hierzu demontiert und einer visuellen Beurteilung der Klebefuge nach schicht-
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Anhang A Übersichtstabellen zur Prüfdurchführung
Beispiel eines Herstellprotokolls für Kleinproben Tabelle 14
Herstellprotokoll für die Kleinproben (Beispiel)
Substrat 1 Holzart/Kunststoff/Aluminium Oberflächenbehandlung Farbton Abmessungen
Details je nach Substrat in Absprache mit der Prüfstelle
Vorbehandlung (Entstaubung, Reinigung, Primer) Substrat 2 Glasart/Beschichtung Dicke Abmessungen Vorbehandlung (Entstaubung, Reinigung, Primer) technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt; Identifizierung erfolgt durch den Hersteller und wird bei der Prüfstelle hinterlegt (Angaben gemäß Teil 3, Kap. 3.3)
Klebstoff
Produktbezeichnung Hersteller Basismaterial Mischverhältnis Charge Klasse W oder H Bei Klebebändern: Einschichtig/mehrschichtig Raumgewicht des Bandkernes Flächengewichte der Klebeschichten Klebung Datum Raumklima Misch- und Auftragsverfahren erfolgt durch
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Hersteller/Prüfinstitut Arbeitsanweisung zur Verarbeitung des Klebstoffes
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Tabelle A.1 Fenstersystem, geklebt auf Position 1 Gruppe K: Mehrscheiben-Isolierglas mit mechanischem Lastabtrag aller Scheiben, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Rahmen – Glas Die Klebung befindet sich auf Position 1. UV-Bestrahlung trifft direkt und durch das Glas (Lichtlängsleitung) auf den Klebstoff. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt über Klotzung. Aufgrund der mechanischen Sicherung durch die Glashalteleiste entsteht keine Gefahr durch Herausfallen bei Versagen der Klebung. lfd. Nr. 1
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
2
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz Kunststoff Metall
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
Zugfestigkeit nach Wasserlagerung + UV
--
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz
6
Zusätzlicher Schälversuch für Klebebänder
7
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz Kunststoff Metall Holz ---
3
4
5
Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1 modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 21 d nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Schälversuch (Bild 11)
+23 °C
3
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10 10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden. Bei dunklen Aluminium- oder PVC-Oberflächen wird die Prüfung bei 80 °C empfohlen. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.2 Fenstersystem, geklebt auf Position 2 Gruppe K: Mehrscheiben-Isolierglas mit mechanischem Lastabtrag der innersten Scheibe, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Rahmen – Glas Klebung ist auf Position 2 bei Stufenfalzglas. Die Klebung ist im gekippten Zustand des Fensters dem Außenklima und der UV-Bestrahlung direkt ausgesetzt. Ist die Klebung nicht mit einem Siebdruck, Keramikrand o. ä. geschützt, ist sie auch im geschlossenen Zustand direkter UV-Bestrahlung ausgesetzt. Bei ungeschütztem MIG-Randverbund ist dieser UV-beständig auszuführen. Die Lastabtragung des Eigengewichts der äußeren Scheibe erfolgt vollständig über die Klebung. lfd. Nr.
Prüfbezeichnung
Rahmenwerkstoff
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
1
Zugfestigkeit
Holz Kunststoff Metall
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
2
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz Kunststoff Metall
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
3
Zugfestigkeit nach (längerer) Temperaturlagerung + UV
Holz Kunststoff Metall
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1, modifiziert**)
+60 °C *)+ UV für 1000 h ***)
10
4
Zugfestigkeit nach längerer Wasserlagerung + UV
-Kunststoff Metall
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 1000 h
10
5
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz Kunststoff Metall
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 500 h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
6
Kriechen unter Langzeitbelastung bei Scherbeanspruchung in Längsrichtung
Holz Kunststoff Metall
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2.
Dauerbelastung 0,1 x des oder Herstellerangaben für 91 d bei +55 °C
10
7
Zusätzlicher Schälversuch für Klebebänder
Holz Kunststoff Metall
Schälversuch (Bild 11)
+23 °C
3
8
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz ---
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2.
Auffeuchten auf u= 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C ≤ 30 % rh)
10 10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene). ***) 500 h falls Klebung durch Siebdruck, Keramikrand o.ä. geschützt ist.
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Tabelle A.3 Fenstersystem, geklebt auf Position 4 / 6 Gruppe K: Mehrscheiben-Isolierglas mit mechanischem Lastabtrag aller Scheiben, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Rahmen – Glas Die Klebung befindet sich im Innenbereich eines Gebäudes. Sie ist nicht der direkten Bewitterung ausgesetzt. Durch das Glas trifft UV-Bestrahlung auf die Klebung. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt über Klotzung. Aufgrund der mechanischen Sicherung, z. B. durch eine Alu-Vorsatzschale, entsteht keine Gefahr durch Herausfallen bei Versagen der Klebung. lfd. Nr. 1
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
2
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz Kunststoff Metall
3
4
5
6
7
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
Zugfestigkeit nach Wasserlagerung + UV
--
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz
Zusätzlicher Schälversuch für Klebebänder
Holz
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz
Kunststoff Metall
Kunststoff Metall Kunststoff Metall
Kunststoff
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+60 °C* für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
)
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1, modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 500h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Schälversuch (Bild 11)
+23 °C
3
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u= 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % h)
10
Metall ---
10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.4 Fenstersystem mit Falzgrundverklebung innen Gruppe K: Mehrscheiben-Isolierglas mit mechanischem Lastabtrag aller Scheiben, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Falzgrund – Glaskante bzw. Sekundärdichtstoff Falzgrundverklebung mit Glashalteleiste. Klebung auf der Glaskante der Innenscheibe des MIG und auf Teilen des MIG-Randverbunds. Die Klebung ist dem Klima im Glasfalz ausgesetzt (teilweise ohne Dampfdruckausgleich). UV-Bestrahlung trifft über die Lichtlängsleitung der inneren Scheibe auf die Klebung. lfd. Nr. 1a
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
1b
2
alternativ zu 1a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas
Holz
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz
Kunststoff
Kunststoff
Zugfestigkeit nach Wasserlagerung
-Kunststoff Metall
3b
4a
4b
5a
alternativ zu 3a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Wasserlagerung
--
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (feucht)
--
alternativ zu 4a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (feucht)
--
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (trocken)
--
Kunststoff
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3°C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+60 °C*) für 24 h +23 °C -20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1 (Prüfkörper gemäß Bild 5)
+45 °C H2O für 500 h
10
Schälversuch (Bild 11)
+45 °C H2O für 500 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 500 h
5
Metall
Metall 3a
Prüfstandard
Metall
Kunststoff Metall Kunststoff Metall
Kunststoff Metall
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Tabelle A.4 (Fortsetzung) lfd. Nr.
Prüfbezeichnung
Rahmenwerkstoff
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3°C/± 4 h
5b
alternativ zu 5a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (trocken)
--
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*) für 500 h
3
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1, modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h
10
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10
6
7
Kunststoff
Probenanzahl [n]
Metall
Kunststoff Metall
---
10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.5 Fenstersystem mit Falzgrundverklebung außen Gruppe K: Mehrscheiben-Isolierglas mit mechanischem Lastabtrag aller Scheiben, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Falzgrund – Glaskante bzw. Sekundärdichtstoff Falzgrundverklebung mit oder ohne Glashalteleiste. Klebung auf der Glaskante der Außenscheibe des MIG und auf Teilen des MIG-Randverbunds. Bei Systemen mit Glashalteleiste ist die Klebung dem Klima im Glasfalz ausgesetzt (teilweise ohne Dampfdruckausgleich). UV-Bestrahlung trifft über die Lichtlängsleitung der äußeren Scheibe auf die Klebung. Bei Systemen ohne Glashalteleiste ist die Klebung dem Außenklima ausgesetzt. UV-Bestrahlung trifft auch bei Überdeckung durch zusätzliche Profile auf den Klebstoff (Lichtleitverhalten des Glases). Bei ungeschütztem MIG-Randverbund ist dieser UVbeständig auszuführen. lfd. Nr. 1a
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
1b
2
alternativ zu 1a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas
Holz
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz
Kunststoff
Kunststoff
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (feucht)
Holz Kunststoff Metall
3b
4a
alternativ zu 3a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (feucht)
Holz
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (trocken)
Holz
Kunststoff
Metall 4b
alternativ zu 4a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (trocken)
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Holz Kunststoff
Probenanzahl [n]
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
Schälversuch (Bild 11)
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 500 h
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*) für 500 h
3
Metall
Kunststoff
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
Metall
Metall 3a
Prüfstandard
Metall
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Tabelle A.5 (Fortsetzung) lfd. Nr. 5
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit nach längerer Temperaturlagerung + UV
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
6
Zugfestigkeit nach längerer Wasserlagerung + UV
-Kunststoff Metall
7
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz Kunststoff Metall
8
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz ---
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1, modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 1000 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 1000 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1% Reinigungsmittel für 500h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10 10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.6 Fenstersystem, geklebt auf Position 1 Gruppe L: Mehrscheiben-Isolierglas ohne mechanischen Lastabtrag, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Rahmen – Glas Die Klebung befindet sich auf Position 1. UV-Bestrahlung trifft durch das Glas auf den Klebstoff. Aufgrund der mechanischen Sicherung durch die Glashalteleiste entsteht keine Gefahr durch Herausfallen bei Versagen der Klebung. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt vollständig über die Klebung. Zusätzlich muss die Klebung des Isolierglas-Randverbunds den Anforderungen von EN 13022-1 entsprechen, solange keine mechanische Lastabtragung des Eigengewichts vorliegt. lfd. Nr. 1
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit an unbelasteten Proben
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
2
3
4
5
6
7
8
Scherfestigkeit an unbelasteten Proben in Längsrichtung
Holz
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
Zugfestigkeit nach Wasserlagerung + UV
--
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz
Kriechen unter Langzeitbelastung bei Scherbeanspruchung in Längsrichtung
Holz
Zusätzlicher Schälversuch für Klebebänder
Holz
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz
Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall
Kunststoff Metall Kunststoff
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1 modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 500 h nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Prüfprogramm neu siehe Abschnitt 1.2.2
Dauerbelastung 0,1 x des oder Herstellerangaben für 91 d bei+55 °C
10
Schälversuch (bild 11)
+23 °C
3
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10
Metall
---
10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden. Bei dunklen Aluminium- oder PVC-Oberflächen wird die Prüfung bei 80 °C empfohlen. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.7 Fenstersystem, geklebt auf Position 2 Gruppe L: Mehrscheiben-Isolierglas ohne mechanischen Lastabtrag Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Rahmen – Glas Klebung ist auf Position 2 bei Stufenfalzglas. Die Klebung ist im gekippten Zustand des Fensters dem Außenklima und der UV-Bestrahlung direkt ausgesetzt. Ist die Klebung nicht mit einem Siebdruck, Keramikrand o.ä. geschützt, ist sie auch im geschlossenen Zustand direkter UV-Bestrahlung ausgesetzt. Bei ungeschütztem MIG-Randverbund ist dieser UV-beständig auszuführen. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt vollständig über die Klebung. Zusätzlich muss die Klebung des Isolierglas-Randverbunds den Anforderungen von EN 13022-1 entsprechen, solange keine mechanische Lastabtragung des Eigengewichts vorliegt. lfd. Nr. 1
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
2
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
Zugfestigkeit nach Wasserlagerung + UV
--
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz
Kriechen unter Langzeitbelastung bei Scherbeanspruchung in Längsrichtung
Holz
Zusätzlicher Schälversuch für Klebebänder
Holz
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz
Kunststoff Metall
3
4
5
6
7
8
Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1 modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 500 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 21 d nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Prüfprogramm neu siehe Abschnitt 1.2.2
Dauerbelastung 0,1 x des oder Herstellerangaben für 91 d bei +55 °C
10
Schälversuch (Bild 11)
+23 °C
3
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10
Metall
---
10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.8 Fenstersystem, geklebt auf Position 4 Gruppe L: Mehrscheiben-Isolierglas ohne mechanischen Lastabtrag Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Rahmen – Glas Die Klebung befindet sich im Innenbereich eines Gebäudes. Sie ist nicht der direkten Bewitterung ausgesetzt. Durch das Glas trifft UV-Bestrahlung auf die Klebung. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt vollständig über die Klebung. Zusätzlich muss die Klebung des Isolierglas-Randverbunds den Anforderungen von EN 13022-1 entsprechen, solange keine mechanische Lastabtragung des Eigengewichts vorliegt. lfd. Nr. 1
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit an unbelasteten Proben
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
2
3
4
5
6
7
8
Scherfestigkeit an unbelasteten Proben in Längsrichtung
Holz
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
Zugfestigkeit nach längerer Wasserlagerung + UV
--
Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln
Holz
Kriechen unter Langzeitbelastung bei Scherbeanspruchung in Längsrichtung
Holz
Zusätzlicher Schälversuch für Klebebänder
Holz
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz
Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall Kunststoff Metall
Kunststoff Metall Kunststoff
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1 modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h***)
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 1000 h***)
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 21 d nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Prüfprogramm neu siehe Abschnitt 1.2.2
Dauerbelastung 0,1 x des oder Herstellerangaben für 91 d bei +55 °C
10
Schälversuch (Bild 11)
+23 °C
3
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10
Metall ---
*)
Prüfstandard
10
Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden.
**) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene). ***) 500 h falls Klebung durch Siebdruck, Keramikrand o. ä. geschützt ist.
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Tabelle A.9 Fenstersystem mit Falzgrundverklebung innen Gruppe L: Mehrscheiben-Isolierglas ohne mechanischen Lastabtrag der äußersten Scheibe, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Falzgrund – Glaskante bzw. Sekundärdichtstoff Falzgrundverklebung mit Glashalteleiste. Klebung auf der Glaskante der Innenscheibe des MIG und auf Teilen des MIG-Randverbunds. Die Klebung ist dem Klima im Glasfalz ausgesetzt (teilweise ohne Dampfdruckausgleich). UV-Bestrahlung trifft über die Lichtlängsleitung der inneren Scheibe auf die Klebung. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt vollständig über die Klebung. Zusätzlich muss die Klebung des Isolierglas-Randverbunds den Anforderungen von EN 13022-1 entsprechen, solange keine mechanische Lastabtragung des Eigengewichts vorliegt. lfd. Nr. 1a
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
1b
2
alternativ zu 1a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas
Holz
Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz
Kunststoff
Kunststoff
Zugfestigkeit nach Wasserlagerung
-Kunststoff Metall
3b
4a
4b
alternativ zu 3a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Wasserlagerung
--
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (feucht)
--
alternativ zu 4a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (feucht)
--
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Kunststoff
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+60 °C*) für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1 (Prüfkörper gemäß Bild 5)
+45 °C H2O für 500 h
10
Schälversuch (Bild 11)
+45 °C H2O für 500 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h
3
Metall
Metall 3a
Prüfstandard
Metall
Kunststoff Metall Kunststoff Metall
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Tabelle A.9 (Fortsetzung) lfd. Nr. 5a
5b
6
7
Prüfbezeichnung
Rahmenwerkstoff
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (trocken)
--
alternativ zu 5a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (trocken)
--
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung + UV
Holz
Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Holz
Kunststoff Metall Kunststoff
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 500 h
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*) für 500 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1, modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 500 h
10
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10
Metall
Kunststoff Metall ---
10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C entsprechend der ETAG 002 geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Tabelle A.10 Fenstersystem mit Falzgrundverklebung außen Gruppe L: Mehrscheiben-Isolierglas ohne mechanischen Lastabtrag der innersten Scheibe, Nachweise zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung Falzgrund – Glaskante bzw. Sekundärdichtstoff Falzgrundverklebung mit oder ohne Glashalteleiste. Klebung auf der Glaskante der Außenscheibe des MIG und auf Teilen des MIG-Randverbunds. Bei Systemen mit Glashalteleiste ist die Klebung dem Klima im Glasfalz ausgesetzt (teilweise ohne Dampfdruckausgleich). UV-Bestrahlung trifft über die Lichtlängsleitung der äußeren Scheibe auf die Klebung. Bei Systemen ohne Glashalteleiste ist die Klebung dem Außenklima ausgesetzt. UVBestrahlung trifft auch bei Überdeckung durch zusätzliche Profile auf den Klebstoff (Lichtleitverhalten des Glases). Bei ungeschütztem MIG-Randverbund ist dieser UVbeständig auszuführen. Die Lastabtragung des Eigengewichts erfolgt vollständig über die Klebung. Zusätzlich muss die Klebung des Isolierglas-Randverbunds den Anforderungen von EN 13022-1 entsprechen, solange keine mechanische Lastabtragung des Eigengewichts vorliegt. lfd. Nr. 1a
Prüfbezeichnung Zugfestigkeit
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall
1b
2
alternativ zu 1a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas Scherfestigkeit in Längsrichtung
Holz Kunststoff
Holz Kunststoff
3b
4a
4b
Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (feucht) alternativ zu 3a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (feucht) Zugfestigkeit nach Temperaturlagerung (trocken) alternativ zu 4a: Haftungsschälprüfung Alu/Edelstahl, Klebstoff, Sekundärklebstoff, Glas nach Temperaturlagerung (trocken)
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Holz Kunststoff Metall Holz Kunststoff
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
Schälversuch (Bild 11)
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.2
+80 °C für 24 h +23 °C –20 °C für 24 h
5 10 5
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*)/>95 % rh für 500 h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
3
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.1.1
+60 °C*) für 500 h
5
Schälversuch (Bild 11)
+60 °C*) für 500 h
3
Metall
Metall 3a
Prüfstandard
Metall
Holz Kunststoff Metall Holz Kunststoff Metall
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Tabelle A.10 (Fortsetzung) lfd. Nr. 5
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Prüfbezeichnung Zugfestigkeit nach längerer Temperaturlagerung + UV Zugfestigkeit nach längerer Wasserlagerung + UV Zugversuch unter Einfluss von Reinigungsmitteln Zugversuch nach Holzfeuchtewechsel
Rahmenwerkstoff Holz Kunststoff Metall -Kunststoff Metall Holz Kunststoff Metall Holz ---
Prüfstandard
Belastung/Prüftemperatur Toleranzen: ± 3 °C/± 4 h
Probenanzahl [n]
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1, modifiziert**)
+60 °C*) + UV für 1000 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.1
+45 °C H2O + UV für 1000 h
10
in Anlehnung an ETAG Nr. 002, 5.1.4.2.4
+45 °C H2O + 1 % Reinigungsmittel für 500 h; nur bei Holz: Rücktrocknung 7 Tage
10
Durchführung gemäß Teil 1, Kap. 1.2.2
Auffeuchten auf u = 18 % (23 °C/≥ 90 % rh) Abtrocknen auf u = 6 % (23 °C/≤ 30 % rh)
10 10
*) Anstelle der Prüfung bei 60 °C können die Nachweise auch bei 80 °C geführt werden. **) Prüfung erfolgt ohne Wassereinfluss unter einer UV-Bestrahlung (Xenonstrahlung oder gleichwertig, z. B. Metallhalogenid, mit einer Bestrahlungsstärke von UVA = 50 W/m² in Probenebene).
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Anhang B Checkliste Checkliste für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) der Klebung der Verglasung Produktionsstätte: Objektnummer / Bezeichnung: Fenstersystem: Produktionszeitraum von: bis: Prüfer: Datum: Temperatur: Feuchte: 1. Rahmenmaterial: Holz Holzart mit Oberflächenbehandlung ohne Oberflächenbehandlung Art der Oberflächenbehandlung: Holzfeuchte:
Alu/VA Oberfläche anod. Oxid. Beschichtet
PVC Hersteller Farbe
2. Klebstoff Hersteller: Charge:
Produktname: haltbar bis:
Hersteller: Charge:
Produktname: haltbar bis:
Hersteller: Charge:
Produktname: haltbar bis:
3. Primer
4. Reinigungsmittel
5. Glas Hersteller: Beschichtung auf der Klebeposition: falls ja, welche? In der Systembeschreibung enthalten:
ja
Produktname: nein
ja
nein
6. Distanzband Hersteller: Charge:
Produktname: haltbar bis:
7. Klebung Klebeposition Kontrolle Substratoberflächen: Primerauftrag erfolgt? Form der Klebstoffraupe in Ordnung? Mischungsverhältnis o.K.? Verarbeitungszeit: Topfzeit o.K.? Verarb.zeit: Zeit bis Hautbildung o.K.? Peeltest ergibt Kohäsionsbruch? Längenüberdehnung kontrolliert? i.O.? bei abschnittsweiser Klebung: Position eingehalten? Auftragsmenge des Klebstoffs in g/m Sichtprüfung der verpressten Fuge Aushärtezeit bis zur Weiterverarbeitung lastabtragende Klotzung erfolgt?
Falzgrund 1 oder 2 oder 4 /6 oder sauber, staub- und fettfrei, richtige Oberflächengüte? ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja Lunker?
nein Blasen?
Breite?
ja
nein
Rückstellmuster für Überprüfung der Verglasung hergestellt? mind. einmal jährlich ja Sonstige Bemerkungen:
nein
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Literatur
[1]
EN 14351-1 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit
[2]
BF-Merkblatt 001/2007 Kompass für geklebte Fenster, Schwerpunkt Glas, Dicht- und Klebstoffe (Bundesverband Flachglas, Troisdorf)
[3]
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV)
[4]
SIGaB Glasnorm D 01 – Isolierglas, anwendungstechnische Vorschriften
[5]
Schreiben des DIBt, Geschäftszeichen II28, 20.12.2002
[6]
DIN 18008-1 und -2 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln; Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
[14] EN 572-2 Glas im Bauwesen – Basiserzeugnisse aus KalkNatronsilicatglas – Teil 2: Floatglas [15] EN 13420 Fenster – Differenzklima – Prüfverfahren [16] ift-Richtlinie DI-01/1 Verwendbarkeit von Dichtstoffen – Teil 1: Prüfung von Materialien in Kontakt mit dem IsolierglasRandverbund, Februar 2008 [17] EN 12046-1 Bedienungskräfte – Prüfverfahren – Teil 1: Fenster [18] EN 13115 Fenster – Klassifizierung mechanischer Eigenschaften – Vertikallasten, Verwindung und Bedienkräfte [19] EN 14609 Fenster – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung
[7]
SIA 331 Fenster und Fenstertüren
[20] EN 1026 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Prüfverfahren
[8]
EN 12519 Fenster und Türen – Terminologie (mehrsprachige Fassung: de/en/fr)
[21] EN 12207 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung
[9]
EN 1279-1 Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas – Teil 1: Allgemeines, Maßtoleranzen und Vorschriften für die Systembeschreibung
[22] EN 1027 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Prüfverfahren
[10] EN 13022-1 Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen – Teil 1: Glasprodukte für SSG-Systeme – Einfachund Mehrfachverglasungen mit und ohne Abtragung des Eigengewichtes [11] ETAG 002-1 Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen (dt. Ausgabe 1998)
[23] EN 12208 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassifizierung [24] EN 12211 Fenster und Türen – Windwiderstandsfähigkeit – Prüfverfahren [25] EN 12210 Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Klassifizierung
[12] DIN EN ISO 291 Kunststoffe – Normalklimate für Konditionierung und Prüfung
[26] EN 14608 Fenster – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen Lasten in der Flügelebene (Racking)
[13] ift-Richtlinie HO-10/1 Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster – Anforderungen und Prüfung
[27] EN 1191 Fenster und Türen – Dauerfunktionsprüfung – Prüfverfahren
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ift-RICHTLINIE VE-08/3 Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme ▪
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[28] EN 12400 Fenster und Türen – Mechanische Beanspruchung – Anforderungen und Einteilung
[42] DIN EN ISO 175 Prüfverfahren zur Bestimmung des Verhaltens gegen flüssige Chemikalien
[29] RAL-RG 607/3 Dreh- und Drehkippbeschläge, Gütesicherung
[43] DIN ISO 1817 Elastomere; Bestimmung des Verhaltens gegen Flüssigkeiten
[30] EN 13049 Fenster – Belastung mit einem weichen, schweren Stoßkörper – Prüfverfahren, Sicherheitsanforderungen und Klassifizierung [31] RAL-GZ 716, Abschnitt III/2 Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für Kunststoff-Fenstersysteme, Systembeschreibung und Eignungsnachweis für Verklebte Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen [32] DIN EN 1279 (Normenreihe) Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas [33] DIN EN ISO 1183-1 Kunststoffe – Verfahren zur Bestimmung der Dichte von nicht verschäumten Kunststoffen – Teil 1: Eintauchverfahren, Verfahren mit Flüssigkeitspyknometer und Titrationsverfahren [34] DIN EN ISO 845 Schaumstoffe aus Kautschuk und Kunststoffen – Bestimmung der Rohdichte [35] DIN EN ISO 868 Kunststoffe und Hartgummi – Bestimmung der Eindruckhärte mit einem Durometer (ShoreHärte) [36] DIN 53504 Prüfung von Kautschuk und Elastomeren; Bestimmung von Reißfestigkeit, Zugfestigkeit, Reißdehnung und Spannungswerten im Zugversuch
[44] DIN 51580 Prüfung von Paraffinen und Wachsen – Bestimmung der Konuspenetration [45] ift-Richtlinie DI-02/1 Verwendbarkeit von Dichtstoffen; Teil 2 Prüfung von Materialien in Kontakt mit der Kante von Verbund- und Verbundsicherheitsglas [46] RAL GZ 695 Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten – Gütesicherung [47] ÖNORM B 3716-2 Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau – Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen [48] ÖNORM-B 5300 Fenster – Anforderungen – Ergänzungen zur OENORM EN 14351-1
Hinweis Bei undatierten Verweisungen ist die letzte Ausgabe des aufgeführten Dokuments anzuwenden.
[37] DIN EN ISO 10563 Hochbau – Fugendichtstoffe – Bestimmung der Änderung von Masse und Volumen [38] EN ISO 11358:1997 Kunststoffe – Thermogravimetrie (TG) von Polymeren – Allgemeine Grundlagen [39] ISO 4433-3 Resistence of unplasticized PVC-U-pipes to chemical fluids – Immersion test method [40] TSEN ISO 6252 (techn. spezification) Determination of environmental stress cracking – tensile stress method [41] DIN EN ISO 22088 Bestimmung der Beständigkeit gegen umgebungsbedingte Spannungsrissbildung (ECS)
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Sika Deutschland GmbH Ludwig Ilse
Sika Deutschland GmbH Ludwig Ilse
Impressum Herausgeber ift Rosenheim GmbH Theodor-Gietl-Str. 7-9 83026 Rosenheim Telefon: 0 80 31/261-0 Telefax: 0 80 31/261-290 E-Mail:
[email protected] www.ift-rosenheim.de Publikation ift-Richtlinie VE-08/3 Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme: Teil 1 Charakterisierung des Klebesystems Teil 2 Prüfungen am Fenstersystem Teil 3 Verträglichkeit Teil 4 Qualitätssicherung Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek. Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Hinweise Grundlage dieser Richtlinie sind in der Hauptsache Arbeiten und Erkenntnisse des Instituts für Fenstertechnik e.V., Rosenheim (ift Rosenheim) sowie der beteiligten Partner. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
ISBN 978-3-86791-363-8 – ift Rosenheim ISBN 978-3-8167-9176-8 – Fraunhofer IRB Verlag
© ift Rosenheim, 2014
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