Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung

Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung Praktische Hinweise und Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation...
Author: Steffen Winter
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Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung Praktische Hinweise und Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen, Ausbilder und Betriebe

Junge Menschen mit Behinderung – ein Gewinn für Betriebe!

Viele Betriebe suchen heute bereits vergeblich Fachkräfte und können ihren Bedarf auch nicht durch eigene Auszubildende decken. Dieser Trend wird sich aufgrund des demografischen Wandels zukünftig noch verstärken. Es ist ein Gewinn für Unternehmen, junge Menschen mit Behinderung als Fachkräfte-Nachwuchs mehr in den Blick zu nehmen. Menschen mit Behinderung zeigen ihre Stärken im Arbeitsleben und Betriebe gewinnen motivierte Fachkräfte und zeigen wichtiges gesellschaftliches Engagement. Die Möglichkeiten der Ausbildung von Menschen mit Behinderung in Betrieben sind vielfältig. In Betracht kommt einer der zurzeit 331 anerkannten Ausbildungsberufe oder ggf. eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Ausbildungen als Fachpraktiker / in haben ihren Schwerpunkt in der Praxis und werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt. Sie richten sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung – meist einer „Lernbehinderung“ – (noch) keine anerkannte Ausbildung absolvieren können, die also oft eher ihre Stärken im Bereich der Praxis als der Theorie haben.

Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen werden von der jeweils zuständigen Stelle1 entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)2 festgelegt.

Brauche ich als Ausbilder / in eine besondere Qualifikation, um eine Fachpraktiker-Ausbildung durchzuführen? Als Ausbilder / in mit den üblichen Qualifikationen und Erfahrungen bringen Sie bereits wichtige Grundlagen mit. Zudem sollten Sie bereit sein, auf die Situation des einzelnen jungen Menschen einzugehen. Der Hauptausschuss des BIBB sieht darüber hinaus eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)2 3 vor, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Diese Qualifikation – oder eine der in der Empfehlung vorgesehenen Alternativen – muss nachgewiesen werden.

Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) Die Zusatzqualifikation kann durch eine Weiterbildung in insgesamt acht relevanten Kompetenzfeldern erreicht werden. Diese Weiterbildung kann auch für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nützlich sein.

An wen richtet sich die ReZA? Die Weiterbildung richtet sich an Ausbilder / innen und (sozial)pädagogische Fachkräfte in  Betrieben und  Einrichtungen und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

Welche Vorteile bringt die ReZA? Die Zusatzqualifikation stärkt Ihre berufliche Handlungskompetenz für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung und nützt Ihnen auch bei der Ausbildung „benachteiligter“ Jugendlicher (z. B. in den Bereichen Konfliktmanagement oder durch Erweiterung der methodischen Kompetenz). Zudem erfahren Sie als Betrieb, wie Beschäftigte mit Behinderung unterstützt werden können. Sie erhöhen so auch die Attraktivität Ihres Betriebs.

Was sind die Inhalte der ReZA? Die Weiterbildung umfasst die Kompetenzfelder:  Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis  Pädagogische und didaktische Aspekte  Medizinische und diagnostische Aspekte



Psychologische Aspekte System der beruflichen Rehabilitation  Recht  Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte  Interdisziplinäre Projektarbeit / Praxistransfer in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. 

Schwerpunkte sind Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Behinderung sowie die individuelle Begleitung des jungen Menschen mit Behinderung während der Ausbildung und bei einem möglichen Übergang in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Wie lange dauert die ReZA? Für die Weiterbildung ist ein Gesamtumfang von 320 Stunden vorgesehen. Die als Richtwerte empfohlenen Stundenzahlen zu den Kompetenzfeldern können reduziert werden durch z. B.:  Anrechnung bereits absolvierter inhaltsgleicher Weiterbildungen  Zusammenfassung von Kompetenzfeldern  Selbstlernphasen Zeitlicher Umfang, Durchführung und Kosten können sich daher im Einzelfall unterscheiden.

Gibt es eine Prüfung? Eine formale Prüfung gibt es nicht. Es ist aber ein Zertifikat des Weiterbildungsanbieters vorgesehen, das der zuständigen Stelle1 zur Anerkennung der Qualifikation vorgelegt werden kann.

Ist die ReZA Pflicht? Ja, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem BBiG oder der HwO ausgebildet werden soll und keine Alternativen greifen.

Welche Alternativen gibt es? Das Anforderungsprofil gilt als erfüllt, wenn die behinderungsspezifischen Qualifikationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können. Des Weiteren kann die ReZA entfallen, wenn  Ihr Betrieb in Kooperation mit einer geeigneten Ausbildungseinrichtung ausbildet, die über den ReZA-Nachweis verfügt  Behinderungsspezifisch geschultes Personal mit ReZA-Nachweis die Ausbildung fachlich begleitet (ggf. Inklusionsberatungsfachkräfte, Berufseinstiegsbegleiter / innen, Integrationsfachdienste) Für Ausbilder / innen, die bereits in einer FachpraktikerAusbildung tätig sind, gelten für den ReZA-Nachweis Übergangsfristen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen im Einzelfall an Ihre zuständige Stelle1.

Gibt es für die ReZA eine finanzielle Förderung? Für die Weiterbildung können steuerliche Vorteile, eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, eine Bildungsprämie oder weitere landesspezifische Förderungen gewährt werden. Nähere Informationen erhalten Sie

u. a. bei Ihrem zuständigen Finanzamt, Ihrer Agentur für Arbeit und unter www.bildungspraemie.info

Wer bietet die ReZA-Weiterbildung an? Anerkannte Anbieter erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Stelle1.

Weitere Informationen finden Sie z. B. auf  www.talentplus.de/arbeitgeber/ neueinstellung/auszubildende/keineErfahrungen/ Sonderausbildung/index.html  www.wis.ihk.de  www.bildungsserveragrar.de

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Die zuständige Stelle ist in der Regel Ihre Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer oder kann bei dieser erfragt werden. Ihre Kammer finden Sie unter Handwerkskammer: www.zdh.de/handwerksorganisationen/handwerkskammern/ deutschlandkarte.html  Industrie- und Handelskammer: www.wis.ihk.de/ihre-ihk/ihk-finder.html  Landwirtschaftskammer: www.landwirtschaftskammern.de/pdf/berufsausbildung.pdf 

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Empfehlung Nr. 136 des BIBB-Hauptausschusses www.bibb.de/dokumente/pdf/HA136.pdf Empfehlung Nr. 154 des BIBB-Hauptausschusses www.bibb.de/dokumente/pdf/HA154.pdf

Impressum Bearbeitung: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. Kurfürstenstraße 131 10785 Berlin www.bagbbw.de Stand: Dezember 2013 Auflage: 95.000 Stück Druck: Druckerei Arnold, Großbeeren Layout: Sarah Bauer, Hamburg

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