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Geprüfte/r Weinfachberater/in Die Weiterbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Weiterbildung eingestellt wurde Weinfachberater/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch Industrie- und Handelskammern geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Weiterbildungsinhalte Weinkunde Weinbau und Kellertechnik • Weinsensorik • Likörweine und Süßweine • Internationales und deutsches Weinrecht • Internationale Weinwelt • Allgemeine Getränkekunde Biere und Spirituosen, Liköre • Aufgussgetränke • Alkoholfreie Getränke • Betriebswirtschaftliche Grundlagen Einkauf, Lagerhaltung • Marketing • Kalkulation • Abrechnung und Kontrolle • Weinverkauf und Weinempfehlung Rebsortenerkennung und Weinbeschreibung • Kombination von Wein und Speise • Verkauf in der Weinabteilung/im Weinhandel •

Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Wein- und Sommelierschulen statt. Lernorte sind Schulungsräume •

Weiterbildungssituation Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht im Klassenverband (ggf. nicht am Wohnort). Geprüfter Weinfachberater/Geprüfte Weinfachberaterin

Datenstand: 01.04.2016

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Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen: bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende, am Abend oder in Form • von Blockunterricht bei Vollzeitunterricht: Unterricht ganztags •

Weiterbildungsvergütung Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte, für auswärtige Unterbringung oder Exkursionen.

Förderungsmöglichkeiten Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

Weiterbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform: Vollzeit: 1,5 Monate • Teilzeit: 4-14 Monate • Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Weiterbildungsabschluss, Prüfungen Weiterbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß Regelung der zuständigen Industrie- und Handelskammer

Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann.

Prüfungen Die schriftliche Prüfung umfasst Prüfungsfächer wie Weinkunde, Allgemeine Getränkekunde, Betriebswirtschaftliche Grundlagen/Marketing und Weinverkauf/Weinempfehlung. Als praktische Prüfung führen die Prüfungsteilnehmer/innen vorgegebene Aufgabenstellungen aus. Zur Vorbereitung auf diesen Prüfungsteil ist ein Praktikum von mindestens 140 Stunden abzuleisten. Geprüfter Weinfachberater/Geprüfte Weinfachberaterin

Datenstand: 01.04.2016

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Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer der schriftlichen Prüfung erstrecken. Prüfungswiederholung: Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer

Abschluss-/Berufsbezeichnungen je nach Kammer z.B. Geprüfter Sommelier in der Fachrichtung Handel (IHK)/Geprüfte Sommelière in der Fachrichtung Handel • (IHK) Geprüfter Weinfachberater/Geprüfte Weinfachberaterin •

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird in der Regel eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/in sowie einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt.

Rechtlich geforderte berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: der Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder in dem anerkannten •

Ausbildungsberuf Winzer/in und eine mindestens einjährige kaufmännische Berufspraxis sowie eine weitere mindestens einjährige • einschlägige Berufspraxis, die der Weiterbildung zum bzw. zur Weinfachberater/in dienlich ist oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, die der Weiterbildung zum Weinfachberater/zur • Weinfachberaterin dienlich ist Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.

Wichtige Vorkenntnisse Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Betriebswirtschaft: In der schriftlichen Prüfung müssen angehende Weinfachberater/innen u.a. Aufgaben aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Marketing bearbeiten. Auch im späteren Berufsalltag benötigen sie kaufmännische Kenntnisse, um z.B. Kalkulationen und Marktanalysen zu erstellen. Geprüfter Weinfachberater/Geprüfte Weinfachberaterin

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Kommunikation: Im Prüfungsfach Weinverkauf geht es um Themen wie Verkaufsrhetorik, Umgangsformen und die Behandlung von Reklamationen. Im Berufsleben spielen Tätigkeiten wie Verkaufsgespräche, Kundenakquise und Präsentieren von Weinen auf Weinseminaren oder Messen eine wichtige Rolle.

Weiterbildung im Ausland Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Österreich • Weiterbildungsangebote: Weinakademie Österreich Internet: http://www.weinakademie.at/ Schweiz • Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz Internet: http://www.berufsberatung.ch/dyn/13630.aspx (z.B. mit dem Suchbegriff "Weinberater/in")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Weitere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/

Perspektiven nach der Weiterbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Weinfachberater/innen z.B. im Groß- und Einzelhandel von Wein, Sekt und Spirituosen oder bei Weinproduzenten.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Weinseminaren bis hin zu Lebensmittelrecht.

Beruflich weiterkommen Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Weinfachberater/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Weinbau, Önologie erwerben.

Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Weinfachhandel.

Weiterbildungsalternativen Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Weinfachberater/in an: Geprüfter Weinfachberater/Geprüfte Weinfachberaterin

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Bereich Handel Fachberater/Fachberaterin für Vertrieb • Fachkaufmann/Fachkauffrau für Vertrieb • Gemeinsamkeit: Kundenwünsche ermitteln, Preise kalkulieren, Angebote ausarbeiten •

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung Rechtsvorschrift zur Prüfung Die zuständigen Industrie- und Handelskammern erlassen Prüfungsvorschriften. Beispiel für die Regelung einer Industrie- und Handelskammer: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften • Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen "Gastronomie" und "Handel" vom 06.11.2009 (IHK Koblenz) Internet: http://www.ihk-koblenz.de/linkableblob/koihk24/bildung/downloads/Pruefungsordnung/weiterbildung/ 1150554/.9./data/sommelier-data.pdf

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