Bericht zur Gemeinderatssitzung vom

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 13.05.2015 Am Mittwoch, den 13.05.2015, fand im Rathaus der Stadt Gundelsheim eine öffentliche Gemeinderatssitzung...
Author: Nikolas Krämer
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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 13.05.2015 Am Mittwoch, den 13.05.2015, fand im Rathaus der Stadt Gundelsheim eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Hier wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten.

Musikschule Unterer Neckar - Bericht Die "Musikschule Unterer Neckar" wurde im Jahre 1978 gegründet und wird von den Städten und Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Gundelsheim und Siegelsbach getragen. Sie ist fest in das kommunale Leben der Gemeinden eingebunden und aus vielen öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr wegzudenken. Großveranstaltungen wie Musikschulfeste, Musicalaufführungen, Kirchenkonzerte, Lehrerkonzerte und Umrahmung von Feierlichkeiten gehören zum Musikschulalltag. Darüber hinaus erfüllt die Musikschule einen musikalischen und kulturellen Bildungsauftrag für die Trägergemeinden. Das konsequente Konzept reicht vom Kleinkind- bis zum Erwachsenenalter. Zusätzliche Kurse wie zum Beispiel der "Musikgarten" für Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und 3 Jahren zusammen mit ihren Eltern, bereichern das Angebot. Des Weiteren ist es auch Aufgabe der Musikschule das Gemeindewesen kulturell zu bereichern, insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Kräften der Schul-, Kirchen- und Laienmusik (Musikvereine). Die Musikschule hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Musik vertraut zu machen und zu eigenem Musizieren anzuregen. Mit qualifiziertem Fachunterricht, will sie die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik legen und ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum guten und gemeinschaftlichen Musizieren geben. Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen, als Klassen-, Gruppen-, oder Einzelunterricht erteilt. In der Grundstufe wird eine ganzheitliche, musikalische Grundausbildung angestrebt, die gleichzeitig die Voraussetzung für den weiterführenden Unterricht schafft. In der Gemeinderatssitzung war Herr Marco Rogalski (Leiter der Musikschule) anwesend und stellte die Arbeit der Musikschule in Gundelsheim vor. Das Gremium nahm den Vortrag zur Kenntnis. _________________________________________________________________________________ Eigenkontrollverordnung - Vergabe der Leistungen zur Reinigung und optischen Inspektion von Kanalanlagen in den Stadtteilen Bachenau, Höchstberg und Obergriesheim Nach der Eigenkontrollverordnung ist das Kanalnetz im Turnus von 10 bis 15 Jahren zur Schadensfeststellung und Schadensqualifizierung zu befahren. Die Erstbefahrungen im Verwaltungsraum Gundelsheim erfolgten in den Jahren 1999 bis 2002, so dass die Kanalnetze in den einzelnen Stadtteilen mit einer Gesamtlänge von rd. 47.700 m erneut sukzessive zu prüfen sind.

2014 wurde das Gesamtnetz von Gundelsheim, Bernbrunn, Böttingen und Tiefenbach mit einer Kanallänge von rd. 34.400 m bereits befahren und ausgewertet. Im Jahr 2015 soll nun die Restlänge von 13.300 m in den Stadtteilen Bachenau, Höchstberg und Obergriesheim befahren und bis zum Jahresende ausgewertet werden. Das Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach hat die Leistungen für die restliche Befahrung des Kanalnetzes beschränkt ausgeschrieben. Nach der Kostenschätzung liegen die Kosten für die Befahrung des Kanalnetzes in den Stadtteilen Bachenau, Höchstberg und Obergriesheim bei rd. 62.000 € brutto; die Vergabesumme beträgt 42.014,97 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung. Der Ausschreibung und der Vergabevorschlag wurde in der Sitzung durch Guido Lysiak vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach erläutert. Die Auftragssumme für die Befahrung des Kanalnetzes im gesamten Verwaltungsraum Gundelsheim beläuft sich somit auf rd. 203.100 €; nach der Kostenschätzung lagen die Kosten bei Zugrundelegung von einer Kanallänge von 46.955 m bei rd. 192.000 € brutto. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Auftrag zur Reinigung und optischen Inspektion von Kanalanlagen in den Stadtteilen Bachenau, Höchstberg und Obergriesheim an die Firma Butz GmbH & Co. KG aus Haßmersheim zum Angebotspreis in Höhe von 42.014,97 € vergeben.

Abwasserbeseitigungskonzeption Gundelsheim - Vergabe der Technischen Ausrüstung für Pumpwerke und Regenüberlaufbecken in Obergriesheim – 2. Bauabschnitt Der 1. Bauabschnitt mit dem Neubau eines Regenüberlaufbeckens in Gundelsheim, der Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens in Böttingen, dem Bau der Transportleitung zwischen Bachenau und Gundelsheim sowie dem Bau eines Regenüberlaufbeckens in Bachenau ist fertig gestellt und abgerechnet. Der 2. Bauabschnitt mit dem Bau von zwei Pumpwerken sowie eines Regenüberlaufbeckens in Obergriesheim ist bereits weit fortgeschritten; die Leistungen zur technischen Ausrüstung sind aktuell ausgeschrieben und sollen vergeben werden. Der 3. Bauabschnitt wird im Herbst dieses Jahres ausgeschrieben; der Baubeginn ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen. Die technische Ausrüstung der Pumpwerke und des Regenüberlaufbeckens des 2. Bauabschnittes wurde im Februar 2015 beschränkt ausgeschrieben, die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2015. Insgesamt gingen zwei von fünf angeforderten Angeboten ein. Das günstigste Angebot weicht um rd. 273.000 € im Vergleich zur 2012 aufgestellten Kostenberechnung für die technische Ausrüstung der genannten Bauwerke, die von Gesamtkosten von 424.000 € ausging, nach oben ab. Ein Mehrkostenanteil von rd. 197.275 € liegt größtenteils im Bereich der ausgeschriebenen komplexen Steuerung und Elektrik einschließlich der umfangreichen Dokumentation. Der kleinere Anteil der Mehrkosten fällt auf die mechanische Ausrüstung aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Preissteigerungen zurück. Der nach der detaillierten Ausführungsplanung und Ausschreibung erforderliche Leistungsbedarf der elektrischen Anlagen muss aufgerüstet werden, obwohl sie zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung vom Versorgungsunternehmen noch als ausreichend bewertetet wurden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 75.275 € einschließlich Umspannstation und Verkabelung. Der Kostenanteil für die Umspannstation beträgt 47.683,30 €. Dem Technischen und Umweltausschuss wurden in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.05.2015 vorab von Herrn Guido Lysiak und Frau Karin Biciola vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach die Gründe für die nun eingetretenen Kostensteigerungen nachvollziehbar dargelegt und eingehend erläutert. Der Technische - und Umweltausschuss hat empfohlen, zunächst noch mit der NetzeBW eine eventuelle Kostenbeteiligung für die Umspannstation abzuklären und diese Teilleistung nun vorbehaltlich der Freigabe durch die Stadt zu vergeben.

Unabhängig davon wurde zwischenzeitlich beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Erhöhung des Zuwendungsbetrags des Förderbescheids nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft vom 09.08.2013 für Mehrkosten aus zwingenden Gründen gestellt. Herr Guido Lysiak und Frau Karin Biciola vom Büro IFK-Ingenieure waren in der Sitzung anwesend und erläuterten den aktuellen Stand der Baumaßnahme und gingen dabei auch auf den Kostenstand der Gesamtmaßnahme ein. Außerdem informierten sie über den Umfang der erforderlichen technischen Ausrüstung nahmen zur Kostenerhöhung Stellung.

Mehrheitlich fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse: Die Technische Ausrüstung für die Pumpwerke und das Regenüberlaufbecken in Obergriesheim (2.BA) wird an die Firma bgu GmbH aus Bretzfeld zum Angebotspreis von 696.138,10 € brutto vergeben. Die Teilleistung für die Umspannstation in Höhe von 47.683,30 € wird bis zur Abstimmung einer Kostenbeteiligung der Netze BW vorbehaltlich der Freigabe durch die Stadt beauftragt. _________________________________________________________________________________ Außenbereichssatzung 'Bachmühle' nach § 35 Abs. 6 BauGB, Gemarkung Höchstberg -

Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

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Satzungsbeschluss

Vorgeschichte Die Brüder Stefan und Rainer Haun führen gemeinsam nach der Arbeitsunfähigkeit des Vaters den landwirtschaftlichen Betrieb des Hofes "Bachmühle" im Nebenerwerb zu ihrer regulären Vollzeitbeschäftigung weiter. Für die langfristige Aufrechterhaltung des Hofbetriebes ist zur zeitlichen Vereinbarkeit mit der Haupterwerbstätigkeit der Brüder ein von den Räumlichkeiten her angemessenes Wohnen am Hof unabdingbar. Geplant ist daher seit mehreren Jahren die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes im direkten Anschluss an den Hof. Aufgrund der Lage des Hofes im Außenbereich muss dem Vorhaben derzeit jedoch entgegengehalten werden, dass es der Darstellung des Flächennutzungsplanes widerspricht und dass die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist. Zudem befindet sich der Hof innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schefflenztal mit Randgebieten“, so dass für eine genehmigungsfähige Planung eine sog. Befreiungslage durch das Landratsamt festgestellt werden muss.

Ziele und Wirkung der Außenbereichssatzung Durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung sollen insgesamt ähnlich gelagerte Vorhaben an der Bachmühle ermöglicht und somit die dauerhafte Erhaltung und Nutzung des Hofes über die Landwirtschaft hinaus gewährleistet werden, ohne dass der Hof insgesamt räumlich zu stark ausgeweitet wird. Der Hof soll künftig zumindest als Wohnplatz erhalten werden, angesichts der auf dem Hof angespannten Wohnsituation soll auch eine bauliche Entwicklung im nördlichen Teilbereich sowie im Bestand ermöglicht werden. Zudem sollen auch Umnutzungen der Wirtschaftsgebäude zu kleineren, das Wohnen nicht wesentlich störenden Handwerks- und Gewerbebetrieben zulässig sein.

Die Außenbereichssatzung begründet kein unmittelbares Baurecht, sondern erleichtert lediglich die Zulassung bestimmter sonstiger Außenbereichsvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB durch die Modifikation der Zulassungsvoraussetzungen; die Privilegierung von landwirtschaftlichen Betrieben bleibt hiervon unberührt. Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben kann durch die Satzung künftig nicht entgegengehalten werden, dass sie -

einer Darstellung des Flächennutzungsplanes für Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder, die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 den Aufstellungsbeschluss gefasst, den Entwurf der Außenbereichssatzung "Bachmühle" gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden freigegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 30.03.2015 bis 30.04.2015 durch Auslegung des vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach ausgearbeiteten Satzungsentwurfs; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 17.03.2015 direkt angeschrieben und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Aufgrund einer Anregung des Landratsamtes Heilbronn wurde lediglich noch die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe von 6,5 m ergänzt. Weitere Anregungen, die eine Planänderung erforderlich machen würden, wurden nicht vorgetragen. Die Außenbereichssatzung konnte daher nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen werden. Herr Roman Adler vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach war in der Sitzung anwesend und erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussvorschläge hierzu. Der Gemeinderat fasste folgende einstimmigen Beschlüsse: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander werden die Anregungen, wie von der Verwaltung lt. Anlage 1 vorgeschlagen, beschlossen. 2. Die Außenbereichssatzung "Bachmühle" in der Fassung vom 04.05.2015 samt Lageplan wird als Satzung beschlossen Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für die Gutachterausschüsse des nordöstlichen Landkreises Heilbronn Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Stadt Bad Friedrichshall

Änderungen des Steuerrechts aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere die Erbschaftssteuerreform und die Grundsteuerreform, erfordern Bodenrichtwerte entsprechend der Bodenwertrichtlinie vom 11.01.2011. Hierfür sind aus der Kaufpreissammlung verkehrswertbestimmende Faktoren, vor allem Bodenpreisindexreihen und Umrechnungskoeffizienten sowie Liegenschaftszinssätze zu ermitteln. Um diese Daten verlässlich ermitteln zu können, wird eine Datenbasis auf der Grundlage von mindestens 1.000 Kaufverträgen benötigt.

Wegen dieser gestiegenen Anforderungen können Gutachterausschüsse in kleineren Gemeinden die gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen, da zu wenig Kauffälle und damit keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Insgesamt resultieren daraus eine unzureichende Datenlage und eine mangelnde Grundstückstransparenz. Die Aufgabenerfüllung ist vielfach nicht gesetzeskonform - nachhaltige Verbesserungen sind dringend notwendig. In Gundelsheim gehen pro Jahr ca. 110 bis 120 Kaufverträge ein. Bei der Festsetzung der Bodenrichtwerte muss einer der Gutachter ein Bediensteter der Finanzbehörde sein; von diesem wurde bereits in den letzten Jahren wiederholt auf die geänderte Rechtslage hingewiesen und gefordert, einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit den Nachbargemeinden einzurichten. Die Stadt Bad Friedrichshall hat sich bereit erklärt, eine Geschäftsstelle für mehrere Gemeinden einzurichten; der gemeinsamen Geschäftsstelle werden neben Gundelsheim 13 weitere Kommunen wie Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Hardthausen, Jagsthausen, Langenbrettach, Möckmühl, Neudenau, Neuenstadt, Oedheim, Offenau, Roigheim, Untereisesheim und Widdern angehören. Die Zuständigkeit für die Besetzung des Gutachterausschusses bleibt bei den Gemeinden, indem die Gutachter von ihrer jeweiligen Gemeinde gemeinsamen Gutachterausschuss bestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte sowohl die Ermittlung der Bodenrichtwerte (Produkt 1) als auch die Erstellung von Verkehrswertgutachten (Produkt 2) von der gemeinsamen Geschäftsstelle übernommen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.04.2015 zurückgestellt, da aus der Mitte des Gemeinderats angeregt wurde, die Konzeption der bisherigen prozentualen Kostenverteilung für das Produkt 1 und 2 zu überprüfen. Bisher waren die Kosten für Fortbildung und die Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 20.720 € zu 100 % dem Produkt 1 zugeordnet; daraus ergab sich für Gundelsheim ein Kostenbeitrag von 7.445 €. Auf der Basis von einer Verteilung von jeweils 50 % dieser Kosten auf das Produkt 1 und 2 ergibt sich ein Kostenbeitrag von 6.823 € und somit eine Verringerung von 623 €. Es ist aber festzuhalten, dass es sich lediglich um eine beispielhafte Konzeption der Kostenverteilung handelt; der Kostenbeitrag ist von der Beteiligung der einzelnen Gemeinden und den tatsächlichen Personal- und Sachkosten abhängig. Bisher hat etwa die Hälfte der Kommunen dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags bereits zugestimmt, die restlichen Kommunen werden voraussichtlich im Laufe des Monats das Thema im Gemeinderat beraten. Das Gremium stimmte dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Stadt Bad Friedrichshall einstimmig zu.

Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsarbeit 2015 - Bericht - Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen - Hort an der Grundschule Bericht: Eine familienfreundliche Ausgestaltung der Kinderbetreuung hat in Gundelsheim und den Stadtteilen höchste Priorität. Deshalb hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen und so in die Zukunft der Stadt investiert.

Im bestehenden Kindergartengebäude in Böttingen wurden eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und eine Ganztagesgruppe mit 20 Plätzen eingerichtet. Hierzu musste unter anderem die bestehende Wohnung im Obergeschoss des Kindergartens umgebaut werden. Es wurde ein Gruppenraum für die Krippengruppe, Schlafmöglichkeiten, sanitäre Anlagen und eine Küche eingebaut. Außerdem standen die Sanierung der Eingangstreppe, die Dachflächendämmung, sowie der Anbau einer Fluchttreppe auf dem Plan. Auch im Stadtteil Höchstberg wurde im vergangenen Jahr kräftig gebaut. Die bestehende Kindertagesstätte wurde für die Kleinkindbetreuung (U3) ausgebaut und ebenfalls energetisch saniert. Nun stehen in Höchstberg 25 Betreuungsplätze in einer altersgemischten Gruppe für Kinder ab dem 2. Lebensjahr zur Verfügung. Hierzu mussten unter anderem ein Gruppen- und ein Ruheraum für Kleinkinder errichtet sowie sanitäre Anlagen umgebaut und Akustikdecken installiert werden. In der Kindertagesstätte „Villa Kinderbunt“ in der Danziger Straße stand im vergangenen Jahr die Neugestaltung der Außenanlage auf dem Plan. Grundlage hierfür war die Konzeption der Forschungsstelle für Frei- und Spielraumplanung vom Juni 2012. Die Arbeiten wurden in Zusammenarbeit mit der Firma Ostberg, dem städtischen Bauhof und den Eltern realisiert. Die kath. Kindertageseinrichtung in Tiefenbach wurde ebenfalls energetisch saniert. Zum 01.03.2015 wurde in der Einrichtung eine Kleingruppe für 11 Kinder eingerichtet.

Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) sind die Gemeinden verpflichtet, in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und unter Beteiligung von freien Trägern bedarfsgerechte Plätze in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu schaffen. Grundlage hierfür ist die Bedarfsplanung, die jährlich fortgeschrieben wird. Die Bedarfsplanung erfolgt in drei Phasen: -

Bestandserhebung Bedarfsermittlung Planung der notwendigen Vorhaben

Zur Bedarfsermittlung werden die bereits vorhandenen Anmeldungen in den Kindertagesstätten mit den Zahlen des Einwohnermeldeamtes bzw. der Bevölkerungsentwicklungsstatistik gegenübergestellt. Untermauert werden diese Zahlen unter anderem durch Elternbefragungen und landesweit erkennbare Entwicklungen. Frau Bettina Schmitt vom Hauptamt war in der Gemeinderatssitzung anwesend und stellte die bereits vorhandenen Angebote sowie die geplanten Änderungen vor. Aus Sicht der Verwaltung sollten ab September 2015 folgende Änderungen am Angebot vorgenommen werden

1. Umstellung der Regelgruppe 1 in der Kita Regenbogenland in eine Mischgruppe (Regel / GT) Die Nachfrage nach Ganztagesbetreuungsplätzen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Nach den derzeit vorliegenden verbindlichen Anmeldungen sind die Ganztagesplätze in der Kita Villa Kinderbunt bis August 2017 und in der Kita Böttingen bis August 2018 ausgebucht. Um den vorhandenen Bedarf an Ganztagesplätzen zu decken, müssen weitere Ganztagesplätze geschaffen werden. Hierzu bietet sich die Umstellung der Regelgruppe 1 in der Kita Regenbogenland in eine Mischgruppe zwischen Regel- und Ganztagesbetreuung an.

Personell bringt diese Umstellung ein Mehrbedarf von 0,65 Stellen mit sich. Durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin müssen zum September 2015 1,0 Stellen nachbesetzt werden.

2. Umstellung der Regelgruppe in Höchstberg in eine Mischgruppe (Regel / VÖ) Derzeit wird in Höchstberg eine altersgemischte Regelgruppe für Kinder zwischen dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vorgehalten. Da vermehrt andere Bedarfe an die Verwaltung herangetragen wurden, führte diese im vergangenen Jahr eine Umfrage bei den Eltern des Stadtteils durch. Durch die Einführung einer Mischgruppe zwischen Regelbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten könnten rd. 90 % der Bedarfe gedeckt werden. Beim Elternabend am 26.02.2015 wurden die Überlegungen der Elternschaft vorgestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung im Gemeinderat wurden bereits 8 Kinder auf verlängerte Öffnungszeiten umgemeldet. Zwei Kinder, die bislang den Kindergarten in Untergriesheim besuchen, werden zum September 2015 nach Höchstberg wechseln. Somit wird der interkommunale Kostenausgleich für diese Kinder entfallen (Pauschale 2014 pro Kind über 3 Jahren in einer VÖ-Gruppe = 1.886,00 €). Durch den Umbau der Einrichtung sind bereits alle räumlichen Anforderungen erfüllt. Personell müsste eine Aufstockung um 0,63 Stellen erfolgen.

3. Ausblick: Die Bedarfsplanung hat den zeitlichen Horizont von einem Kindergartenjahr. Um dauerhaft bedarfsgerechte Betreuungsplätze vorzuhalten, ist es notwendig, bereits heute die zukünftige Entwicklung im Blick zu haben. Nach den Bevölkerungshochrechnungen des statistischen Landesamtes ist in Gundelsheim bis zum Jahr 2030 mit einem Anstieg der Bevölkerungsgruppe zwischen 0 und 5 Jahren in Höhe von rund 10 % (27 Kinder) zu rechnen. Diese Entwicklung wird sich insbesondere durch das Baugebiet Hoher Kirschbaum II verstärken. Die steigenden Kinderzahlen bringen zweifelsfrei auch eine erhöhte Nachfrage an Betreuungsplätzen mit sich. Darüber hinaus haben sich die Bedarfe der Familien geändert. Die Ganztagesbetreuung und die Krippenbetreuung werden immer stärker nachgefragt. Im Vergleich zur Regelbetreuung (25 Kinder je Gruppe) bringt auch diese Entwicklung einen gestiegenen Platzbedarf mit sich. (Ganztagesbetreuung = 20 Kinder je Gruppe; Krippenbetreuung = 10 Kinder je Gruppe). Mittelfristig kann der veränderte Bedarf durch die Umstellung der zweiten Regelgruppe in der Kita Regenbogenland (voraussichtlich ab 01.09.2017) gedeckt werden. Langfristig muss sich der Gemeinderat Gedanken über die Weiterentwicklung der KiTa’s machen. Denkbar wäre unter anderem ein Anbau an die Kita Regenbogenland oder die Erweiterung der Kita in Obergriesheim. Hort an der Grundschule Der Bedarf für die Betreuung im Hort an der Grundschule nimmt ebenfalls zu. Im vergangenen Jahr wurde deshalb eine zweite Hortgruppe für die Zeit zwischen 12.00 und 15.00 Uhr eingeführt. Davor und danach werden die beiden Hortgruppen zusammengelegt. Insgesamt können somit 50 Kinder im Hort an der Grundschule betreut werden. Angemeldet sind derzeit 49 Kinder. Zum September dieses Jahres wird die maximal zulässige Gruppenbelegung

überschritten. Deshalb muss hier eine so genannte Kernzeitgruppe eingerichtet werden. Weiteres Personal ist hierzu nicht erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit, ob vorhandene Betreuungskräfte zu Fachkräften nachqualifiziert werden können. Somit könnte der Betreuungsumfang der zweiten Hortgruppe von 3 auf 5 Stunden erhöht werden. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Gundelsheim auch für die zweite Gruppe eine Förderung in Höhe von 12.300 € erhalten würde. Die Fördersumme würde die Personalmehrkosten übersteigen.

Der Gemeinderat nahm die Bedarfsplanung zur Kenntnis und fasste folgende einstimmigen Beschlüsse. 1 2 3 4 5

Die Regelgruppe 1 der Kita Regenbogenland wird ab 01.09.2015 in eine Mischgruppe (Regel / GT) umgestellt. Die Regelgruppe in der Kita Höchstberg wird ab 01.09.2015 in eine Mischgruppe (Regel / VÖ) umgestellt. Ab September 2015 wird eine Kernzeitgruppe im Hort an der Grundschule eingerichtet. Vorbehaltlich einer internen Nachqualifizierung zur pädagogischen Fachkraft wird der Betreuungsumfang der Hortgruppe 2 von 3 Stunden auf 5 Stunden erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebserlaubnisse zu beantragen und die Personaleinstellungen vorzunehmen.

Neufestsetzung der Kindergarten- und Hortgebühren ab 01.09.2015 In der Gemeinderatssitzung am 04.06.2015 hat der Gemeinderat die Kindergartengebühren an die landesweiten Empfehlungen angeglichen. Die Vertreter des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und der evangelischen und katholischen Landesverbände haben sich bereits im März diesen Jahres auf die neuen Empfehlungen für die Elternbeiträge in Kindergärten für die Kindergartenjahre 2015/2016 geeinigt. Die kirchlichen Landesverbände haben ebenfalls eine Empfehlung für das Kindergartenjahr 2016/17 herausgegeben. Aufgrund der derzeit laufenden Tarifverhandlungen behalten sich die kommunalen Landesverbände Anpassungen für das Kindergartenjahr 2016/17 vor. Nach den Empfehlungen sollen sich die Beiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 um 3 % erhöhen. Die landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen seit 2009/2010 dem sogenannten württembergischen Erhebungs-System: Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Im Übrigen sind die kirchlichen Verwaltungsstellen angewiesen, falls die Elternbeiträge nicht den Landesrichtsätzen entsprechen, bei der Abmangelberechnung gegenüber den Kommunen diese Elternbeiträge in Anrechnung zu bringen. Die kirchlichen Einrichtungen übernehmen die Beitragssätze der städt. Einrichtungen. Hortbetreuung Für die Hortbetreuung wird analog der Erhöhung der Kindergartenbeiträge auch eine Erhöhung um 3% vorgeschlagen. Für die Ferienbetreuung von Kindern, die regulär keine Hortbetreuung in Anspruch nehmen, soll die bisherige Pauschale von 50,-€ pro Woche beibehalten werden. Auf der Basis der Landesrichtsätze sollte daher der Gemeinderat ab dem 01.09.2015 die Elternbeiträge neu festsetzen.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufestsetzung der Kindergarten- und Hortgebühren für das Kindergartenjahr 2015/2016 wie nachfolgend abgedruckt beschlossen.

NEUFESTSETZUNG DER KINDERGARTEN- UND HORTBEITRÄGE 2015/2016 AB 01.09.2015 Bitte beachten Sie, dass die Beiträge voraussichtlich zum 01.09.2016 erhöht werden!

REGELKINDERGARTEN (08.00 – 12.00 UHR UND 13.30 – 16.00 UHR) Anzahl der Kinder in der häuslichen Gemeinschaft 1 Kind (Ausgangsbeitrag) 2 Kinder 3 Kinder 4 und jedes weitere Kind

Beitrag für Kinder ab 3 Jahren 100,00 € 76,00 € 50,00 € 16,00 €

VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEITEN (07.30 – 13.30 UHR)

Beitrag für Kinder unter 3 Jahren 150,00 € 114,00 € 75,00 € 24,00 €

Anzahl der Kinder in der häuslichen Gemeinschaft 1 Kind (Ausgangsbeitrag) 2 Kinder 3 Kinder 4 und jedes weitere Kind

Beitrag für Kinder ab 3 Jahren 121,50 € 92,50 € 61,00 € 21,00 €

GANZTAGESBETREUUNG (KINDER VON 3 BIS 6 JAHREN) Anzahl der Kinder in der häuslichen Gemeinschaft 1 Kind (Ausgangsbeitrag) 2 Kinder 3 Kinder 4 und jedes weitere Kind

7 Std. Betreuung

8 Std. Betreuung

9 Std. Betreuung

10 Std. Betreuung

164,00 € 137,50 € 110,00 € 78,00 €

184,00 € 155,50 € 125,00 € 87,50 €

204,00 € 172,50 € 139,00 € 100,00 €

225,00 € 190,00 € 154,00 € 109,00 €

KRIPPENBETREUUNG (KINDER VON 1 BIS 3 JAHREN) Anzahl der Kinder in der häuslichen Gemeinschaft 1 Kind (Ausgangsbeitrag) 2 Kinder 3 Kinder 4 und jedes weitere Kind

5 Std. 6 Std. 7 Std. 8 Std. 9 Std. 10 Std. Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung 267,50 € 198,00 € 134,50 € 54,00 €

292,00 € 217,00 € 147,00 € 59,00 €

316,50 € 234,50 € 160,00 € 63,50 €

341,50 € 252,50 € 172,00 € 69,00 €

366,00 € 271,00 € 184,50 € 73,50 €

390,50 € 289,00 € 197,00 € 78,50 €

HORT AN DER GRUNDSCHULE (KLASSE 1 – 4) Anzahl der Kinder in der häuslichen Gemeinschaft 1 Kind (Ausgangsbeitrag) 2 Kinder 3 Kinder 4 und jedes weitere Kind

2 Std. 3 Std. 4 Std. 5 Std. 6 Std. 7 Std. Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung 47,50 € 38,00 € 31,50 € 22,00 €

68,00 € 56,50 € 46,50 € 31,50 €

90,50 € 76,50 € 61,00 € 43,50 €

112,50 € 97,00 € 75,50 € 52,50 €

135,50 € 113,50 € 90,50 € 63,00 €

ZUBUCHUNGEN: Zubuchungen werden nach Absprache mit der KiTa Leitung gewährt. Zubuchungen können unter den folgenden Voraussetzungen realisiert werden:

164,00 € 137,50 € 110,00 € 78,00 €

Beitrag für Kinder unter 3 Jahren 182,50 € 139,00 € 91,00 € 31,50 €

Von Regelgruppe auf verlängerte Öffnungszeiten (KiTa Theresienstraße, Regenbogenland und Höchstberg) • Maximal 7 Stunden Betreuung • Von Regelgruppen auf Ganztagesbetreuung (KiTa Regenbogenland) • Von verlängerten Öffnungszeiten ist nur eine Zubuchung auf Ganztagsbetreuung möglich (KiTa Regenbogenland) • Die maximale Gruppenstärke darf hierdurch nicht überschritten werden



Pro Tag werden für die Zubuchungen 5% des in Anspruch genommenen Kindergartenbeitrags / der in Anspruch genommenen Gruppe, in der die Stunden Zugebucht werden, in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage sind die Kinder unter 18 Jahren in der häuslichen Gemeinschaft. Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.