Berenberg Secundus Aktien Fonds

Berenberg Secundus Aktien Fonds Jahresbericht zum 31. August 2012 Ein Investmentfonds mit Sondervermögenscharakter (fonds commun de placement) gemäß ...
Author: Babette Hauer
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Berenberg Secundus Aktien Fonds Jahresbericht zum 31. August 2012

Ein Investmentfonds mit Sondervermögenscharakter (fonds commun de placement) gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Inhalt Organisationsstruktur

3

Bericht des Anlageberaters

4

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

5-6

Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens

7

Aufteilung der Bankguthaben

7

Entwicklung des Netto-Fondsvermögens

8

Entwicklung des Anteilumlaufs

8

Vergleich der Netto-Vermögenswerte

8

Ertrags- und Aufwandsrechnung

9

Wertpapierbestand

10

Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren der Zielfonds

11

Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé

12

Steuerlicher Hinweis

13 - 15

2

Organisationsstruktur Verwaltungsgesellschaft

Depotbank

Universal-Investment-Luxembourg S.A. R.C.S. Lux B 75.014

State Street Bank Luxemburg S.A. 49, Avenue J.F. Kennedy, L - 1855 Luxemburg

18-20, rue Gabriel Lippmann, L - 5365 Munsbach

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft

Register- und Transferstelle State Street Bank Luxemburg S.A.

Vorsitzender des Verwaltungsrates Bernd Vorbeck Sprecher der Geschäftsführung der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main

Geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder Alain Nati

49, Avenue J.F. Kennedy, L - 1855 Luxemburg

Zahl- und Vertriebsstelle Großherzogtum Luxemburg State Street Bank Luxemburg S.A. 49, Avenue J.F. Kennedy, L - 1855 Luxemburg

Administrateur Délégué Universal-Investment-Luxembourg S.A., Munsbach

Fondsmanagement

Stefan Rockel

Joh. Berenberg Gossler & Co. KG

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main

Neuer Jungfernstieg 20, D - 20354 Hamburg

Mitglieder Markus Neubauer Geschäftsführer Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main

Abschlussprüfer KPMG Luxembourg S.à r.l. Cabinet de révision agréé 9, Allée Scheffer, L - 2520 Luxemburg

Thomas B. Wedewer (bis 31.12.2011) Leiter Institutional Sales und Relationshipmanagement Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main

3

Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen Ihnen hiermit den Jahresbericht des Berenberg Secundus Aktien Fonds vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2012. Der Berenberg Secundus Aktien Fonds ist ein nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg auf unbestimmte Dauer errichtetes, rechtlich unselbstständiges Sondervermögen („fonds commun de placement“). Der Fonds erfüllt die Bestimmungen des Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Zum 31. August 2012 stellt sich das Netto-Fondsvermögen sowie die Kursentwicklung des Fonds im Berichtszeitraum wie folgt dar:

Berenberg Secundus Aktien Fonds

ISIN

Netto-Fondsvermögen in EUR

Kursentwicklung in %

LU0274663979

14.551.211,90

4,92 %

1

Risikokennzahlen

Um die gesamten Derivatepositionen zu überwachen, wurde für den Berenberg Secundus Aktien Fonds der Commitment Approach (einfacher Ansatz) angewendet. Die Gesamtsumme der Derivatepositionen dürfen demnach maximal 100% des Nettoinventarwertes nicht überschreiten.

Bericht des Anlageberaters zum 31. August 2012 Der Betrachtungszeitraum war durch die Krise im Euroraum geprägt von sehr wechselhaften Bewegungen an den Aktienmärkten. Nachdem der Vergleichsindex EuroStoxx zunächst +13,5% bis Mitte März 2012 zulegen konnte, verlor der Index seine Gewinne wieder bis Ende Mai 2012 und gewann anschließend wieder 16,3% bis Ende August. Über den gesamten Zeitraum konnte der EuroStoxx somit 9,26% an Wert gewinnen. Der Berenberg Secundus Aktien Fonds profitierte durch seinen Aktiencharakter zunächst vom positiven Marktumfeld, konnte sich allerdings ab Mitte März 2012 den fallenden Aktienmärkten ebenfalls nicht entziehen. Die gehaltenen Zielfonds entwickelten sich sehr unterschiedlich. Die Aktienfonds mit Fokus auf Westeuropa entwickelten sich besser als der Vergleichsindex. Der Berenberg European Equity Selection zeigte seine Stärke in dem schwierigen Marktumfeld und entwickelte sich in der Berichtsperiode um 4,4% besser als der Vergleichsindex. Ebenso erzielte der Berenberg Equity Protect durch die dynamische Sicherung des Aktienmarktexposures eine leichte Benchmark-Outperformance. Die Fonds mit Fokus auf Emerging Markets entwickelten sich dagegen schwächer als der Vergleichsindex. Der Berenberg East European Equity Selection erreichte 3,53% und der Berenberg Emerging Markets Equity Selection musste eine negative Rendite von 8,16% verzeichnen, was auf die allgemeine Schwäche der Aktienmärkte in Emerging Markets zurückzuführen ist. Die Total-Return Fonds konnten die positive Bewegung des Vergleichsindex erwartungsgemäß nicht nachvollziehen. Doch die Optionsstrategie Berenberg DyMACS Equity Market Neutral konnte bemerkenswerte 4,99% bei sehr geringen Kursschwankungen erzielen. Die Managed Futures-Strategie Berenberg Equity Alpha hatte dagegen Probleme, sich in dem volatilen Marktumfeld zu Positionieren und verlor 2,19%. Insgesamt erzielte der Berenberg Secundus Aktien Fonds im Berichtszeitraum eine Rendite von 3,43% und liegt damit in absoluten Zahlen hinter dem Vergleichsindex, was durch die Beimischung der Total-Return-Fonds jedoch nicht verwunderlich ist. Allerdings betrug die Volatilität des Berenberg Secundus Aktien Fonds mit 12,7% ebenfalls weniger als die Hälfte des Vergleichsindex mit 27,3%. Risikoadjustiert kommt die Performance im Berichtszeitraum jedoch ebenfalls nicht ganz an den Vergleichsindex heran.

1 Die Risikokennzahlen sind nicht prüfungspflichtig und somit nicht durch das Prüfungsurteil der KPMG Luxembourg S.à r.l. abgedeckt.

4

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung zum 31. August 2012 Anteilwertberechnung Das Netto-Fondsvermögen des Fonds wird in Euro (EUR) („Fondswährung“) bestimmt. Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die im Verkaufsprospekt festgelegte Währung, in welcher die jeweilige Anteilklasse aufgelegt ist. Der Anteilwert wird unter Aufsicht der Depotbank von der Verwaltungsgesellschaft für jeden Bankarbeitstag, der sowohl in Luxemburg als auch in Frankfurt am Main ein Börsentag („Bewertungstag“) ist errechnet. Die Berechnung erfolgt durch Teilung des NettoFondsvermögens der jeweiligen Anteilklasse durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile an dieser Anteilklasse. Soweit in Rechenschafts- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte in die Fondswährung umgerechnet. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden wie folgt aufgeteilt: -

der Ausgabepreis, welcher bei Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse vereinnahmt wird, wird in den Büchern des Fonds gutgeschrieben. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds sowie Einnahmen und Ausgaben werden unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen diesem zugerechnet;

-

erworbene Vermögenswerte werden dem Fonds gutgeschrieben. Bei jeder Neubewertung einer Anlage wird der Wertzuwachs oder die Wertminderung dem Fonds angerechnet;

-

falls der Fonds im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eine Verbindlichkeit oder eine andere Verbindlichkeit jedwelcher Art eingeht, wird die Verbindlichkeit dem Fonds zugerechnet.

Dabei werden -

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Wertpapierbörse notiert sind, zum letzten verfügbaren Kurs bewertet;

-

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Wertpapierbörse notiert sind, die aber an einem anderen geregelten Markt, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt werden, zu dem letzten verfügbaren Kurs bewertet;

-

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die weder an einer Börse notiert noch an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden zu ihrem jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt;

-

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen werden zum zuletzt festgestellten und erhältlichen Inventarwert, ggf. unter Berücksichtigung einer Rücknahmegebühr bewertet;

-

die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert und ggf. zuzüglich Zinsen bewertet;

-

alle nicht auf die Währung des Fonds lautenden Vermögenswerte werden zum letztverfügbaren Devisenkurs in die Währung des Fonds umgerechnet;

-

Bei Derivaten ist im Hinblick auf die Nettoinventarwertberechnung zu unterscheiden: An der Börse oder anderen geregelten Märkten gehandelte Derivate (wie z.B. Optionen) werden grundsätzlich zu deren letztverfügbaren Börsenkursen bzw. Marktpreisen bewertet. Die Bewertung von Derivaten, die nicht an einer Börse notiert sind (OTC-Derivate), erfolgt anhand unabhängiger Preisquellen. Sollte für ein Derivat nur eine unabhängige Preisquelle vorhanden sein, wird die Plausibilität dieses Bewertungskurses mittels Berechnungsmodellen, die von der Verwaltungsgesellschaft und dem Wirtschaftsprüfer der Verwaltungsgesellschaft anerkannt sind, auf der Grundlage des Verkehrswertes des Basiswertes, von dem das Derivat abgeleitet ist nachvollzogen.

-

die auf Wertpapiere bzw. Geldmarktpapiere entfallenden anteiligen Zinsen werden mit einbezogen soweit sie sich nicht im Kurswert ausdrücken.

Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Nettovermögenswert pro Anteil zur Abgeltung der Ausgabekosten der Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden. Die Höhe des Ausgabeaufschlages wird für die jeweilige Anteilklasse im betreffenden Anhang zum Verwaltungsreglement angegeben. Wenn in einem Land, in dem Anteile ausgegeben werden, Stempelgebühren oder andere Belastungen anfallen, erhöht sich der Ausgabepreis entsprechend. Rücknahmepreis ist der Nettovermögenswert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse. Die Depotbank erstattet ihn ohne jeden weiteren Abschlag. Bei Anteilen, bei welchen der Ausgabepreis keinen Ausgabeaufschlag enthält, kann ein entsprechender Abschlag vom Nettovermögenswert vorgenommen werden, soweit dies im Anhang zum Verwaltungsreglement bestimmt ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann bei umfangreichen Rücknahmeanträgen, die nicht aus den flüssigen Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen eines Teilfonds befriedigt werden können, den Anteilwert nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank auf der Basis der Preise des Bewertungstages bestimmen, an welchem sie die erforderlichen Verkäufe von Investmentanteilen tatsächlich vornimmt. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, an einem Bewertungstag mehr als 10 % der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Anteile zurückzunehmen. Gehen bei der Gesellschaft an einem Bewertungstag Rücknahmeanträge für eine größere als die genannte Zahl von Anteilen ein, bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, die Rücknahme von Anteilen, die über 10 % der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Anteile hinausgehen, die Rücknahme bis zum vierten darauf folgenden Bewertungstag aufzuschieben. Diese Rücknahmeanträge werden gegenüber später eingegangenen Anträgen bevorzugt behandelt. Am selben Bewertungstag eingereichte Rücknahmeanträge werden untereinander gleich behandelt.

5

Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fondsvermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,30 % p.a., mindestens jedoch 35.000,00 Euro p.a. Die Vergütung ist jeweils auf den täglich ermittelten Inventarwert zu berechnen und vierteljährlich (bezogen auf das Geschäftsjahr des Fonds) zahlbar.

Depotbankvergütung Die Depotbank erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Fondsvermögen ein Entgelt von bis zu 0,25 % p.a., mindestens jedoch 50.000,00 Euro p. a. zzgl. eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist jeweils auf den täglich ermittelten Inventarwert zu berechnen und vierteljährlich (bezogen auf das Geschäftsjahr des Fonds) zahlbar. Desweiteren erhält die Depotbank eine marktübliche Bearbeitungsgebühr für jede Wertpapiertransaktion für Rechnung des Fonds, soweit ihr dafür nicht bankübliche Gebühren zustehen.

Anlageberatungsvergütung Die Anlageberatung erhält aus dem Fondsvermögen eine Vergütung von bis zu 0,35 % p.a. Die Vergütung ist jeweils auf den täglich ermittelten Inventarwert zu berechnen und vierteljährlich (bezogen auf das Geschäftsjahr des Fonds) zahlbar.

Besteuerung Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer ("taxe d'abonnement") von zurzeit 0,05 % p.a. Diese taxe d’abonnement ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Einkünfte des Fonds werden in Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Ländern, in denen Vermögenswerte des Fonds angelegt sind, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Interessenten sollten sich über Gesetze und Verordnungen, die für den Erwerb, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen Anwendung finden, informieren und, falls angebracht, beraten lassen.

Transaktionskosten Für das am 31. August 2012 endende Geschäftsjahr sind im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktpapieren, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen im Fonds keine Transaktionskosten angefallen. Zu den Transaktionskosten zählen insbesondere Provisionen für Broker und Makler, Clearinggebühren und fremde Entgelte (z. B. Börsenentgelte, lokale Steuern und Gebühren, Registrierungs- und Umschreibegebühren).

Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise für jede Anteilklasse sind jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und bei jeder Zahlstelle erhältlich. Die Verwaltungsgesellschaft trägt dafür Sorge, dass in den Ländern, in denen Anteile des Fonds öffentlich vertrieben werden, eine geeignete Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise erfolgt.

Veränderungen im Wertpapierbestand Die Veränderung des Wertpapierbestandes im Berichtszeitraum ist kostenlos am Geschäftssitz der Verwaltungsgesellschaft, über die Depotbank sowie über jede Zahlstelle erhältlich.

6

Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens zum 31. August 2012 EUR

in %

14.548.330,10

99,98 %

Aktiva Wertpapiervermögen zum Kurswert (Wertpapiereinstandswert)

(15.426.908,58)

Bankguthaben2

30.143,94

0,21 %

Gesamtaktiva

14.578.474,04

100,19%

-8.750,00

-0,06 %

- Depotbankvergütungen

-14.765,13

-0,10 %

- Anlageberatervergütung

-2.528,34

-0,02 %

- Taxe d'Abonnement

-1.218,67

-0,01 %

-27.262,14

-0,19 %

14.551.211,90

100,00 %

Passiva Verbindlichkeiten aus - Verwaltungsvergütungen

Gesamtpassiva Netto-Fondsvermögen

Aufteilung der Bankguthaben zum 31. August 2012 Kontokorrentkonto State Street Bank Luxembourg S.A. (Depotbank)

Whg

Saldo Whg

Saldo EUR

EUR

30.143,94

30.143,94

Bankguthaben gesamt

2

30.143,94

Alle Bankguthaben werden ausschließlich bei der Depotbank State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg, gehalten.

7

Entwicklung des Netto-Fondsvermögens im Berichtszeitraum EUR Netto-Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes

13.868.043,83

Mittelzuflüsse

0,00

Mittelabflüsse

0,00

Ertragsausgleich

0,00

Ergebnis des Berichtszeitraumes nach Ertragsausgleich

683.168,07

Netto-Fondsvermögen am Ende des Berichtszeitraumes

14.551.211,90

Entwicklung des Anteilumlaufs Stücke Anteilumlauf zu Beginn des Berichtszeitraumes

202.550,000

Im Berichtszeitraum ausgegebene Anteile

0,000

Im Berichtszeitraum zurückgenommene Anteile

0,000

Anteilumlauf am Ende des Berichtszeitraumes

202.550,000

Vergleich der Netto-Vermögenswerte

Netto-Fondsvermögen in EUR Anteilumlauf - AnteileNetto-Inventarwert je Anteil in EUR

31.08.2010

31.08.2011

31.08.2012

14.749.826,95

13.868.043,83

14.551.211,90

202.550,000

202.550,000

202.550,000

72,82

68,47

71,84

8

Ertrags- und Aufwandsrechnung im Berichtszeitraum3 EUR Erträge Erträge aus Investmentanteilen Bestandsprovisionen Sonstige Erträge Erträge insgesamt

299.350,34 84.938,87 9.875,42 394.164,63

Aufwendungen Verwaltungsvergütung

-35.000,00

Depotbankvergütung

-27.071,76

Anlageberatervergütung

-49.351,40

Taxe d'Abonnement

-7.003,90

Prüfungs- und Veröffentlichungskosten

-2.154,17

Andere Gebühren und Kosten

-4.272,45

Aufwendungen insgesamt Ordentliches Ergebnis

-124.853,68 269.310,95

Realisierte Gewinne/Verluste aus - Wertpapiergeschäften Realisiertes Ergebnis

-63.322,05 -63.322,05

Veränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste aus - Wertpapiergeschäften

477.179,17

Veränderung des nicht realisierten Ergebnisses

477.179,17

Ergebnis des Berichtszeitraumes

683.168,07

3

Die in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen Salden beinhalten den Ertragsausgleich.

9

Wertpapierbestand4 Berenberg Secundus Aktien Fonds zum 31. August 2012 Bestand

Wertpapierbezeichnung

Whg Dev.-Kurs

Tageskurs Buchkurs in Whg

Tageswert Buchwert in EUR

% Anteil FV

Bundesrep. Deutschland 19.580,00 BERENB.DyMACS EQU.MKT NEUTRAL Inhaber-Anteile I

EUR

104,1600 102,9812

2.039.452,80 2.016.372,81

14,02

33.720,00

Berenberg Em.Mkts Equity Sele. Inhaber-Anteile I

EUR

81,6700 96,1300

2.753.912,40 3.241.503,62

18,93

15.000,00

Berenberg Equity Alpha Inhaber-Anteile I

EUR

92,6600 95,9344

1.389.900,00 1.439.015,76

9,55

27.610,00

Berenberg Equity Protect Inhaber-Anteile I

EUR

101,3900 105,0029

2.799.377,90 2.899.128,81

19,24

26.700,00

Berenberg European Equity Sel. Inhaber-Anteile I

EUR

104,1700 101,2302

2.781.339,00 2.702.845,56

19,11

11.763.982,10 12.298.866,57

80,85

2.784.348,00 3.128.042,01

19,13

2.784.348,00 3.128.042,01

19,13

14.548.330,10 15.426.908,58

99,98

Investmentzertifikate Ausland

Investmentzertifikate Ausland zum Tageswert Investmentzertifikate Ausland zum Buchwert Investmentzertifikate Inland Luxemburg 30.450,00 Berenberg-East Europ.Eq.Selec. Inhaber-Anteile I o.N.

Investmentzertifikate Inland zum Tageswert Investmentzertifikate Inland zum Buchwert GESAMT-WERTPAPIERVERMÖGEN ZUM TAGESWERT GESAMT-WERTPAPIERVERMÖGEN ZUM BUCHWERT

EUR

91,4400 102,7272

4

Die Veränderung des Wertpapierbestandes im Berichtszeitraum ist kostenlos am Geschäftssitz der Verwaltungsgesellschaft, über die Depotbank sowie über jede Zahlstelle erhältlich.

10

Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren der Zielfonds zum 31. August 2012 Wertpapierbezeichnung

Whg

ISIN

Ausgabe-

Verwaltungs-

aufschläge

vergütung

Bundesrepublik Deutschland

BERENB.DyMACS EQU.MKT NEUTRAL Inhaber-Anteile I

EUR

DE000A0YKM65

ohne

0,400 %

Berenberg Em.Mkts Equity Sele. Inhaber-Anteile I

EUR

DE000A1C5D39

ohne

1,000 %

Berenberg Equity Alpha Inhaber-Anteile I

EUR

DE000A1CZUG4

ohne

0,400 %

Berenberg Equity Protect Inhaber-Anteile I

EUR

DE000A1CZUJ8

ohne

0,400 %

Berenberg European Equity Sel. Inhaber-Anteile I

EUR

DE000A1C5D05

ohne

0,290 %

EUR

LU0270178196

ohne

1,000 %

Luxemburg

Bere.Fds - East Europ.Eq.Sel. Inhaber-Anteile I o.N.

11

Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé An die Anteilinhaber des Berenberg Secundus Aktien Fonds:

Entsprechend dem uns von dem Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft erteilten Auftrag vom 18. Juni 2012 haben wir den beigefügten Jahresabschluss des Berenberg Secundus Aktien Fonds geprüft, der aus der Zusammensetzung des NettoFondsvermögens, des Wertpapierbestands und der sonstigen Nettovermögenswerte zum 31. August 2012, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Entwicklung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht. Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstössen resultieren. Verantwortung des Réviseur d’Entreprises agréé In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d’Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstössen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d’Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Berenberg Secundus Aktien Fonds zum 31. August 2012 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Nettofondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr. Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrages durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxemburg, 26. Oktober 2012 KPMG Luxembourg S.à r.l. Cabinet de révision agréé

Walter Koob

12

Steuerlicher Hinweis an die Anleger des Berenberg Secundus Aktien Fonds zum 31. August 2012 Berenberg Secundus Aktien Fonds Bekanntmachung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz für das Geschäfsjahr vom 1. September 2012 bis zum 31. August 2012 ISIN:

LU0274663979

WKN:

A0LHL0

Privatanleger

Kapitalgesellschaft

Sonst. Betriebsvermögen

Betrag per Anteil in EUR

§ 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG 1a)

Betrag der Ausschüttung

0,00000000

0,00000000

0,00000000

1a) aa)

In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre

0,00000000

0,00000000

0,00000000

1a) bb)

In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge

0,00000000

0,00000000

0,00000000

2

Teilthesaurierungsbetrag/ausschüttungsgleicher Ertrag***

0,90961382

0,90961382

0,90961382

1b)

Betrag der ausgeschütteten Erträge

0,00000000

0,00000000

0,00000000

1c)

In den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene:

1c) aa)

Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen

---

0,26184794

0,26184794

1c) bb)

Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 InvStG, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG unterliegen

---

0,00000000

0,00000000

1c) cc)

Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke)

---

0,29334317

0,29334317

1c) dd)

Im Privatvermögen steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Bezugsrechten und Termingeschäften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung

0,00000000

---

---

1c) ee)

Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung

0,00000000

---

---

1c) ff)

Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländischer und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG

0,00000000

---

---

1c) gg)

Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind (insbesondere ausländische Mieterträge und Gewinne aus An- und Verkauf ausländischer Grundstücke)

0,00000000

0,00000000

0,00000000

1c) hh)

in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

0,00000000

---

0,00000000

1c) ii)

Ausländische Einkünfte, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde / als einbehalten gilt (§ 4 Abs. 2 InvStG), sofern die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten abgezogen wurde

0,14849988

0,14849988

0,14849988

13

1c) jj)

in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen

1c) kk)

in ii) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt (fiktive Quellensteuer)

1c) ll)

in kk) enthaltene ausländische Einkünfte, auf die die ausländische Quellensteuer als einbehalten gilt und die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen

---

0,14849988

0,14849988

0,00015917

0,00015917

0,00015917

---

0,00015917

0,00015917

1d)

Teil der Ausschüttung, der zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigt

0,90961382

0,90961382

0,90961382

1d) aa)

Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT, ausländische Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG

0,90961382

0,90961382

0,90961382

davon in 1 d) aa) enthaltene Zinsen, sonstige Erträge, steuerpflichte Mieten und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus Immobilien < 10 Jahre

0,64776588

0,64776588

0,64776588

---

0,00000000

---

0,26184794

0,26184794

0,26184794

Inländische Dividenden, inländische Erträge aus REIT, inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG

0,00000000

0,00000000

0,00000000

davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Dividenden, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen

0,00000000

0,00000000

0,00000000

davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Erträge aus REIT

0,00000000

0,00000000

0,00000000

davon in 1 d) bb) enthaltene inländische Mieten sowie Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien < 10 Jahre

0,00000000

0,00000000

0,00000000

0,26184794

0,26184794

0,26184794

davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Dividenden, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b I KStG unterliegen

0,26184794

0,26184794

0,26184794

davon in 1 d) cc) enthaltene ausländische Erträge aus REIT

0,00000000

0,00000000

0,00000000

davon in 1 d) cc) enthaltene Neu-Veräußerungsgewinne

0,00000000

0,00000000

0,00000000

davon in 1 d) aa) enthaltene Erträge aus Wertpapierleihegeschäften i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 7 InvStG davon in 1 d) aa) enthaltene ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne [entspricht 1 d) cc)] 1d) bb)

1d) cc)

Ausländische Dividenden, ausländische Erträge aus REIT sowie Neu-Veräußerungsgewinne i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 5 InvStG in der bis zum 24.06.2011 anzuwendenden Fassung (danach S. 4), soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten

1f) aa)

Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 EStG oder § 34c Abs. 1 EStG entfällt und für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde

0,03708516

0,13489578

0,13489578

1f) bb)

in aa) enthaltene anrechenbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen

---

0,13460286

0,13460286

1f) cc)

Quellensteuer, die auf Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, soweit diese nicht nach § 4 Abs. 4 InvStG abgezogen wurden

0,00000000

0,00000000

0,00000000

1f) dd)

in cc) enthaltene abziehbare Quellensteuer, die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen

---

0,00000000

0,00000000

1f) ee)

Anrechenbare Quellensteuer, die auf die Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt (fiktive Quellensteuer)

0,00003979

0,00052920

0,00052920

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1f) ff)

in ee) enthaltene als gezahlt geltende Quellensteuer (fiktive Quellensteuer), die auf Einkünfte entfällt, die dem Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung i.S.d. § 8b Abs. 1 und 2 KStG unterliegen

1g)

---

0,00052920

0,00052920

Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (bei Immobilien)

0,00000000

0,00000000

0,00000000

1h)

Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre

0,24210960

0,24210960

0,24210960

1i)

Betrag der nach § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten

0,05676539

0,05676539

0,05676539

*** Im 'Teilthesaurierungsbetrag/ausschüttungsgleicher Ertrag' sind 10% steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG) in Höhe von 0,05676539 EUR/Anteil enthalten.

Der gültige Verkaufsprospekt mit dem Verwaltungsreglement des Fonds sowie die deutschsprachigen Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der Depotbank erhältlich. Mit freundlichen Grüssen Universal-Investment-Luxembourg S.A. Diese Mitteilung trägt keine Unterschrift

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