Behinderte Menschen und Polizei Fachkonferenz der Universität Siegen Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung
Workshop 7 Prävention von Gewalt gegen behinderte Menschen als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik 27. September 2010
Friedel Durben, Polizeidirektor Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Referat für Aus- und Fortbildung in der Polizei, Datenschutz Folie 1
DISPOSITION
Was haben behinderte Menschen eigentlich mit Polizei zu tun? Zielvereinbarung „Behinderte Menschen und Polizei“ Aktionsplan zur Zielvereinbarung Projekte und Aktivitäten der Polizei Rheinland-Pfalz
Ausblick
Folie 2
WAS HABEN BEHINDERTE MENSCHEN EIGENTLICH MIT POLIZEI ZU TUN?
Folie 3
EINSATZ MIT AN DEMENZ ERKRANKTEN MENSCHEN
Folie 4
ZIELVEREINBARUNG Zielvereinbarung
Behinderte Menschen und Polizei - Vertrauen, Transparenz und Sicherheit
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
Folie 5
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 1
Ziele
Artikel 2
Angebote für behinderte Menschen
Artikel 3
Angebote für Polizistinnen und Polizisten
Artikel 4
Veranstaltungsorte
Artikel 5
Informationsmaterial
Artikel 6
Barrierefreiheit
Artikel 7
Öffentlichkeitsarbeit
Artikel 8
Regeln der Zusammenarbeit
Artikel 9
Schlussbestimmung Folie 6
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 1 Ziele (1) Mit zunehmender Teilhabe behinderter Menschen und steigender Integration in das öffentliche Leben geht ein häufigerer Aufenthalt im öffentlichen Raum einher. Die Kontakte behinderter Menschen und der Polizei im Alltag werden zunehmen. (2) Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, mit abgestimmten Konzepten und gemeinsamen Maßnahmen gegenseitiges Vertrauen, Transparenz und Handlungssicherheit sowohl für behinderte Menschen als auch für Polizistinnen und Polizisten zu erzeugen.
Folie 7
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 2 Angebote für behinderte Menschen Die Polizeipräsidien bieten behinderten Menschen zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen zu Themen der Verkehrs- und Kriminalprävention sowie zu den Aufgaben und der Rolle der Polizei an. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz unterstützt das unter Einbeziehung der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen bei der Vorbereitung, der Themen- und Teilnehmerauswahl sowie besonders bei der zielgruppenorientierten Gestaltung. Die bestehende Zusammenarbeit auf regionaler Ebene soll besonders berücksichtigt und ausgebaut werden.
Folie 8
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 3 Angebote für Polizistinnen und Polizisten Die Polizeipräsidien, die Bereitschaftspolizei sowie das Landeskriminalamt bieten dezentrale Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit behinderten Menschen an. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei bereitet die Studierenden im Sinne der Zielvereinbarung auf die spätere Berufspraxis vor. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz unterstützt das besonders durch die Vermittlung geeigneter Referentinnen und Referenten aus der Behindertenselbsthilfe.
Folie 9
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 4 Veranstaltungsorte Gegenseitiges Verständnis setzt voraus, die jeweiligen Lebens- und Arbeitsbedingungen kennenzulernen. Die Auswahl der Veranstaltungsorte soll das unterstützen.
Folie 10
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 5 Informationsmaterial Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. koordiniert in Zusammenarbeit mit den Partnern der Zielvereinbarung die Erstellung von Informationsmaterialien, die beiden Zielgruppen als Ratgeber im Umgang miteinander dienen sollen. Die Kosten werden von den beiden Ministerien getragen.
Folie 11
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 6 Barrierefreiheit Barrierefreiheit stellt eine zentrale Anforderung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen dar. Deshalb soll die Barrierefreiheit von Angeboten der Polizei im Sinne des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich verbessert werden.
Folie 12
ZIELVEREINBARUNG
Artikel 7 Öffentlichkeitsarbeit Zur Umsetzung der Zielvereinbarung findet eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit statt, die mit einer gemeinsamen Erklärung und einer Auftaktveranstaltung startet. Davon unberührt bleibt die Öffentlichkeitsarbeit anlässlich regionaler Aktivitäten.
Folie 13
ZIELVEREINBARUNG Artikel 8 Regeln der Zusammenarbeit
(1) Die Maßnahmen sind Gegenstand eines Aktionsplans. Der Aktionsplan ist zunächst auf die Dauer von zwei Jahren angelegt. Er enthält insbesondere die vereinbarten Schwerpunkte, die wesentlichen Maßnahmenbereiche, die jeweils beteiligten Partner und die aktionsbezogenen Kostenvereinbarungen. Eine Fortschreibung, gegebenenfalls mit neuen Schwerpunkten, wird angestrebt. (2) Die Koordination der Umsetzung der Zielvereinbarung liegt beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in RheinlandPfalz. Besprechungen finden anlassbezogen statt. (3) Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Folie 14
ZIELVEREINBARUNG (11) Artikel 9 Schlussbestimmung
(1) Die Zielvereinbarung gilt ab dem Tage der Unterzeichnung und ist auf Dauer angelegt. (2) Die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen wird angestrebt. (3) Änderungen der bestehenden Zielvereinbarung bedürfen der Zustimmung aller Beteiligten.
Folie 15
AKTIONSPLAN Gemeinsame Erarbeitung eines Aktionsplans zur Zielvereinbarung Workshop der Kooperationspartner im Januar 2010:
Landesbeauftragter für Belange behinderter Menschen Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Rheinland-Pfalz e.V. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. Landesblindenverband Rheinland-Pfalz e.V. Polizei Rheinland-Pfalz Folie 16
AKTIONSPLAN Aktionsplan zur Zielvereinbarung „Behinderte Menschen und Polizei Vertrauen, Transparenz und Sicherheit“
Schwerpunkte 2010 - 2012 Herstellung umfassender Barrierefreiheit Schutz vor Kriminalität Gegenseitige Kenntnis, vertrauensvoller Umgang Erreichen von behinderten Menschen, die nicht in Einrichtungen leben Sicheres Bewegen im öffentlichen Verkehrsraum Folie 17
AKTIONEN UND PROJEKTE Herstellung umfassender Barrierefreiheit
Beispiel 1:
Notfall-Telefax für Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen
Folie 18
Folie 19
AKTIONEN UND PROJEKTE Herstellung umfassender Barrierefreiheit
Beispiel 2:
Gehörlosenfilme in Gebärdensprache auf der InternetSeite der Polizei Rheinland-Pfalz www.polizei.rlp.de
Folie 20
AKTIONEN UND PROJEKTE
Filme zu den Themen:
Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Falschgeldkriminalität
Einbruch
Kriminalität zum Nachteil älterer Menschen
Gewaltvideos auf Schülerhandys
Rauschgiftkriminalität
Fahrzeugdiebstahl
Graffiti
www.polizei.rlp.de Folie 21
AKTIONEN UND PROJEKTE Gegenseitige Kenntnis, vertrauensvoller Umgang Beispiel: Gemeinsame Informationsbroschüre für behinderte Menschen und Polizei als Ratgeber für den gemeinsamen Umgang unter anderem mit:
Sicherheitshinweisen und polizeilichen Ansprechpartnern für die Seite der behinderten Menschen
Tipps für den gelungenen und angemessenen Umgang mit behinderten Menschen für die Polizeibeamtinnen und -beamten
Voraussichtliche Veröffentlichung im ersten Quartal 2011
Folie 22
AKTIONEN UND PROJEKTE Gegenseitige Kenntnis, vertrauensvoller Umgang Beispiel: Integration in das Studium / Thementag an der Fachhochschule Verknüpfung von Theorie und Praxis durch Fachvorträge und eigenes Erleben der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter im Umgang mit behinderten Menschen.
Folie 23
AKTIONEN UND PROJEKTE Thementag an der Fachhochschule angebotene Stationen: Gehbehinderung (Rollstuhlparcours) Mensch und Verkehr
„Leichte Sprache“
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Sehbehinderung
Besondere Notlagen
Hörbehinderung
Psychische Erkrankungen
Barrierefreies Wohnen
Folie 24
AKTIONEN UND PROJEKTE Schutz vor Kriminalität
Beispiel:
Zielgruppenorientierte Veranstaltungen durch die Mitarbeiter der Polizeiläden, beispielsweise in Kaiserslautern zu dem Thema „Stalking bei Menschen mit Behinderung“. Folie 25
AKTIONEN UND PROJEKTE Erreichen von behinderten Menschen, die nicht in Einrichtungen leben
Beispiel: Interdisziplinäres Projekt des Polizeipräsidiums Mainz und der Stiftung Bad Kreuznacher Diakonie Ziel des Projektes ist die Begleitung des Prozesses der zunehmenden Integration behinderter Menschen in die Kommunen und der Veränderung der Rolle der zentralen Einrichtungen.
Folie 26
Folie 27
AKTIONEN UND PROJEKTE Sicheres Bewegen im öffentlichen Verkehrsraum Beispiel: Verkehrserziehung für behinderte Menschen Kreisverkehrswacht - Caritas - Polizei
Verkehrssicherheitspreis der Landesregierung 2010 Folie 28
AUSBLICK
Das soziale Erklärungsmodell von Behinderung geht im Gegensatz zum medizinischen davon aus, dass Einschränkungen und Probleme von Menschen mit Behinderung nicht ausschließlich, aber in erster Linie durch die Gesellschaft hervorgerufen werden und durch Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen weitgehend gelöst werden können.*
* “Ende der Sonderbehandlung“ aus Herder Korrespondenz 64 8/2010
Folie 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Haben Sie Fragen? Friedel Durben Ministerium des Innern und für Sport Schillerplatz 3-5 55116 Mainz 06131-16 3538
[email protected] Folie 30