Bautechnische Beschreibung - Inhaltsverzeichnis

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW 5116 Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepu...
Author: Axel Sachs
0 downloads 1 Views 103KB Size
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 1

Bautechnische Beschreibung - Inhaltsverzeichnis 1

Allgemeines........................................................................................................ 2

1.1. 1.2

Bestellung / Aufgabenstellung.............................................................................. 2 Lage im Netz........................................................................................................ 2

2

Maßnahmenbeschreibung................................................................................. 3

2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.1.9 2.1.10 2.1.11 2.1.12 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.10 2.2.11 2.3

Neubau HP Dornstetten – Aach ........................................................................... 3 Bahnsteig............................................................................................................. 3 Bahnsteigzugang ................................................................................................. 4 Bahnsteigausstattung .......................................................................................... 4 P+R-Anlage ......................................................................................................... 4 Anpassung des Gleises ....................................................................................... 5 Anpassung vorhandener Leitungen ..................................................................... 5 Anpassung Fahrleitung ........................................................................................ 5 Anpassung BÜ-Technik ....................................................................................... 5 Begleitende Baumaßnahmen............................................................................... 5 Baustelleneinrichtung ....................................................................................... 6 Bauverfahren .................................................................................................... 6 Grunderwerb..................................................................................................... 6 Neubau HP Dornstetten – Heselwiesen ............................................................... 7 Bahnsteig............................................................................................................. 7 Bahnsteigzugänge ............................................................................................... 8 Bahnsteigausstattung .......................................................................................... 8 P+R-Anlage ......................................................................................................... 8 Anpassung des Gleises ....................................................................................... 9 Anpassung vorhandener Leitungen ..................................................................... 9 Anpassung Fahrleitung ........................................................................................ 9 Begleitende Baumaßnahmen............................................................................... 9 Baustelleneinrichtung..........................................................................................10 Bauverfahren ...................................................................................................10 Grunderwerb....................................................................................................10 Bahnhof Dornstetten ...........................................................................................10

3

Umweltbelange .................................................................................................10

3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.2.1 3.2.2

HP Dornstetten – Aach .......................................................................................10 Auswirkungen auf den Menschen .......................................................................10 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ............................................................11 HP Dornstetten – Heselwiesen ...........................................................................12 Auswirkungen auf den Menschen .......................................................................12 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ............................................................12

4

Rechtliche Angelegenheiten ............................................................................13

5

Durchführung ....................................................................................................13

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

1

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 2

Allgemeines

1.1. Bestellung / Aufgabenstellung Zur Erschließung der Stadtteile Dornstetten – Aach und Dornstetten – Heselwiesen ist die Errichtung der beiden neuen Haltepunkte Aach und Heselwiesen als zwei für den Fahrgast attraktive und barrierefreie Zustiegsmöglichkeiten zum SPNV geplant. Im Zuge dessen soll der Bahnhof Dornstetten aufgelassen werden. Die AVG führt im Auftrag von DB Station&Service die Planung, Finanzierung und den Bau der Haltepunkte durch. Des Weiteren wurde zwischen der AVG und der Stadt Dornstetten eine gemeinsame Vereinbarung über den Um- bzw. Neubau von Haltepunkten geschlossen. Gegenstand des vorliegenden Antrages auf Planfeststellung nach §18 AEG ist der Neubau von zwei Bahnsteigen an der Strecke 4880 Freudenstadt – Eutingen im Gäu bei Bahn – km 25,1+70 und bei Bahn – km 23,5+30 sowie der anschließende Rückbau der Bahnsteiganlagen des bestehenden Haltepunktes in Dornstetten. 1.2

Lage im Netz

Der Hp Aach befindet sich am westlichen Rand der Stadt Dornstetten im Stadtteil Aach, am Bahnübergang bei km 25,0+79 in der Dornstetter Straße. Der 140 m lange Bahnsteig beginnt bei Bahn-km 25,1+00 und endet bei Bahn-km 25,2+40. Der geplante Haltepunkt Dornstetten – Heselwiesen liegt an der DB-Strecke 4880 Freudenstadt – Eutingen im Gäu zwischen Bahn-km 23,4+60 und 23,6+00. Er befindet sich am östlichen Rand der Stadt Dornstetten in der Kernstadt in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnüberführung Tübinger Straße, in Nachbarschaft zum ZOB Dornstetten.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

2

Maßnahmenbeschreibung

2.1

Neubau HP Dornstetten – Aach

Anlage 2 Seite 3

2.1.1 Bahnsteig Der 140 m lange Bahnsteig wird zwischen Bahn-km 25,1+00 und Bahn-km 25,2+40 mit einer Regelbreite von 3,0 m hergestellt. Die Bahnsteignennhöhe beträgt 0,55 m über SO. Der Bahnsteiganfang liegt ca. 20 m vom BÜ Dornstetter Straße in km 25,0+79 entfernt. Die vorhandene Gradientenneigung des Gleises von 10,559 ‰ bis 8,433 ‰ ist die Längsneigung des Bahnsteigs im Sinne der Ril 813 als „erhöht“, d.h. mehr als 2,5 ‰, zu bezeichnen. Deshalb werden als Schutzmaßnahmen nach Ril 813 die Ausbildung der Querneigung von 2% mit Gefälle vom Gleis weg sowie Einhaltung der Anforderungen an griffigen, rutschhemmenden Bahnsteigbelag vorgesehen. Der Bahnsteig liegt in einem Bogen- und Übergangsbogenabschnitt (bogeninnen) des Gleises. Bei einer Bahnsteighöhe von 0,55 m, einem Radius von r = 1.874 m und einer Überhöhung von u = 35 mm ergeben sich gemäß Ril 813.0201 für die Bahnsteigkante die Einbaumaße aBi = 1,683 m und hBi = +0,518 m über SO. Zum Einsatz kommt der Bahnsteigkantenformstein BSK 51 AVG. Aufgrund der anstehenden Böden und zur Verhinderung von ungleichmäßigen Setzungen ist für die Gründung der Bahnsteigkantenfundamente ein Bodenaustausch entsprechend Bodengutachten von 50 cm Mächtigkeit vorzusehen. Die Gründungssohle sowie die Verdichtung des Bodenaustausches müssen vor der Ausführung von einem geotechnischen Sachverständigen geprüft werden. Gemäß Bodengutachten (sh. Anlage 12.2.1) ist als Alternativbauweise auch eine Modulbauweise und die Gründung auf Pfählen möglich, dies ist jedoch für die Bauausführung nicht beabsichtigt. Wie beschrieben, ist vorgesehen den Bahnsteig in klassischer Bauweise mit Bodenaustausch und Fundamenten herzustellen. Der Deckenaufbau des Bahnsteiges ist in Anlehnung an die RStO `12 unter Berücksichtigung der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 wie folgt vorgesehen: 8 cm Betonsteinpflaster mit Fugenfüllung Sand 0/2 4 cm Pflasterbettung Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 15 cm Schottertragschicht 0/32 28 cm Frostschutzschicht 0/32 55 cm frostsicherer Gesamtaufbau Die Befestigung des Bahnsteiges wird mit Tiefbordsteinen und 0,5 m breitem Bankett abgeschlossen. Der Geländeverlauf wird mit einer Böschungsneigung von max. 1:1,5 an das vorhandene Geländeniveau angeglichen. Neu angelegte Böschungen erhalten eine 15 cm starke Mutterbodenandeckung. Für die Böschungsanschüttung sind entsprechende bautechnische Maßnahmen zur gegenseitigen Verzahnung zwischen Altkörper und Neuschüttung durch Abtreppung des vorhandenen Geländes vorzusehen. Die Maßnah-

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 4

men sowie das Material der Aufschüttung sind vor der Ausführung von einem geotechnischen Sachverständigen zu prüfen (sh. Anlage 12.2.1, Bodengutachten). Das anfallende Regenwasser fließt über einen Tiefbord an der Bahnsteighinterkante ab und von dort über die neu angelegte Böschung aus versickerungsfähigem Material in die vorhandene Mulde am Böschungsfuß. Ggf. muss die vorhandene Mulde neu profiliert und aufgrund der unzureichenden Sickerfähigkeit der anstehenden Böden mit einer Sickerpackung sowie Schwellen zur Retention ausgestattet werden. 2.1.2 Bahnsteigzugang Der Zugang erfolgt von der Straße „Auf dem Berg“ über eine Treppenanlage sowie barrierefrei über einen Gehweg (≤ 3 %). Die Breite des barrierefreien Zugangs beträgt 1,60 m. Der Deckenaufbau des Zuganges ist identisch mit dem Bahnsteigaufbau. Außerdem ist der Bau einer Fußgängerunterführung im Bahnsteigbereich vorgesehen, wodurch der Zugang zum Bahnsteig über den Bahnübergang und der daran anschließende Gehweg an der Dornstetter Straße entfallen kann. 2.1.3 Bahnsteigausstattung Auf dem Bahnsteig ist die Ausstattung mit einem Wegeleitsystem, einer Wartehalle, Sitzbänken, Infovitrinen, Papierkörben, einer Uhr sowie einer Beschallungsanlage geplant. Als Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Personen werden Bodenindikatoren (Blindenleit- und Begleitstreifen) gemäß DIN 32 984 eingebaut. Der Bahnsteig und die Zugänge werden auf der gesamten Länge entsprechend den gültigen Vorschriften beleuchtet. Die Leerrohre für Beleuchtung und Beschallung werden im Bahnsteig verlegt. Der Anschluss der Beleuchtung an das EVU-Netz wird im Rahmen der weiteren Planung beantragt. Es werden Lautsprecher an den Beleuchtungsmasten installiert. Die Auslegung der Beschallungsanlage erfolgt gemäß der vom EBA freigegebenen „Ausstattungsvorgabe“ Beschallung auf Bahnsteigen. Die erforderlichen Vorgaben werden von DB Systel vorgegeben und im Zuge der weiteren Planungsschritte eingearbeitet. Beleuchtungsmasten, Wartehallen, Ausstattungselemente und die Geländer werden geerdet. 2.1.4 P+R-Anlage Entlang der Straße „Auf dem Berg“ zwischen Gehweg- und Treppenzugang ist eine P+RAnlage mit sieben Stellplätzen vorgesehen. Eine Erweiterung der P+R-Anlage um weitere 15 Stellplätze ist optional westlich der Fußgängerunterführung möglich. Die P+R-Anlage ist nicht Gegenstand dieses Antrages.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 5

2.1.5 Anpassung des Gleises Nach dem Setzen der Fundamente für die Bahnsteigkanten ist gegebenenfalls ein Stopfen zur Wiederherstellung der Gleislage erforderlich. 2.1.6 Anpassung vorhandener Leitungen Vorhandene Kabel werden während der Bauzeit gesichert. Die erforderlichen Anpassungen werden von den zuständigen Leitungsträgern vorgegeben und im Zuge der weiteren Planungsschritte eingearbeitet. Der vorhandene Kabelkanal wird im Bahnsteigbereich zurückgebaut und die Kabel im Bahnsteig in Leerrohren verlegt. Die betroffenen Leitungsträger sind in Anlage 12.4 aufgeführt. 2.1.7 Anpassung Fahrleitung Die Fahrleitungsmaste befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise und sind von der Maßnahme nicht betroffen. 2.1.8 Anpassung BÜ-Technik Ein Überwachungssignalwiederholer (ÜSW) muss am Bahnübergang bei km 25,0 nachgerüstet werden. Der Bestandschutz der Anlage ist hiervon unberührt. 2.1.9 Begleitende Baumaßnahmen Im Zuge des Bahnsteigneubaus ist der Bau einer Fußgängerunterführung im Bereich des Bahnsteiges geplant. Die geplante Überführung der Eisenbahn und des Bahnsteiges liegt ca. 50 m westlich des Bahnübergangs Dornstetter Straße bei km 25,1+30. Die EÜ schließt auf der Südseite (bahnlinks) an den Gehweg entlang der Dornstetter Straße an und auf der Nordseite (bahnrechts) an den Gehweg entlang der Straße „Auf dem Berg“. Durch den Bau der Fußgängerunterführung entfällt zukünftig der Gehweg über den Bahnübergang. Der Gehweg entlang der Dornstetter Straße wird im Zuge der Maßnahme zwischen dem BÜ und der EÜ zurückgebaut. Auf Grund der Topographie und den Anbindungen an das bestehende Wegenetz führt der Geh- und Radweg mit einer Neigung von ca. 10 % von der nördlichen Seite des Dammes nach Süden. Die Bodenplatte des Rahmenbauwerks aus Stahlbeton wird waagrecht eingebaut. Die maßgeblichen Abmessungen (ca. Maße) des Bauwerks betragen: • Überbaubreite 8,10 m • Lichte Weite 3,00 m • Lichte Höhe mind. 2,50 m • Konstruktionshöhe 0,40 m • Kreuzungswinkel 100 gon

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 6

Die im Bereich des Bauwerks den Damm querenden Leitungen werden während der Bauzeit geschützt bzw. soweit erforderlich verlegt. Das auf dem Rahmen anfallende Wasser wird beidseitig hinter den Rahmenwänden in die Hinterfüllung geführt und auf Höhe der Bodenplatte in Drainageleitungen gesammelt; das auf der Zuwegung anfallende Wasser wird über Entwässerungsrinnen aufgefangen. Das Wasser aus der Drainageleitung und den Rinnen wird gemeinsam über Sammelleitungen der Kanalisation zugeführt. Die Herstellung der Eisenbahnüberführung am Haltepunkt Dornsteten erfolgt seitlich in einer Baugrube (sh. Anlage 6.1, Bauwerksplan). Nach derzeitiger Planung wird die EÜ an einem Wochenende von Freitagabend bis Montagmorgen eingeschoben. Die Wände der in einem Abstand von ca. 3,0 m neben dem Gleis beginnenden Baugrube, werden mittels Trägerbohlwänden abgefangen. Bis auf das Wochenende für den Einschub können alle Arbeiten tagsüber durchgeführt werden. 2.1.10 Baustelleneinrichtung Folgende Flächen werden für die Baustelleneinrichtung benötigt: • Fläche für die Baugrube EÜ auf der Nordseite zzgl. einem 1m breiten Streifen um den geplanten Verbau • Fläche der zukünftigen P+R-Anlage und ein Teil der Fahrbahn der Straße „Auf dem Berg“, so dass einspuriger Straßenverkehr möglich ist • Fläche der optionalen P+R-Anlage auf der Nordseite • Dornstetter Straße inkl. Gehweg auf der Südseite, so dass im Bedarfsfall mindestens einspuriger Straßenverkehr möglich ist 2.1.11 Bauverfahren Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass die Bauarbeiten vorwiegend am Tage und unter Betrieb stattfinden. Nachts, außerhalb der Betriebszeiten sind Arbeiten im Gefahrenbereich des Eisenbahnbetriebes vorgesehen, wie z.B. das Setzen der Bahnsteigkanten. Der Einschub des Bauwerkes findet vsl. innerhalb einer Sperrpause an einem Wochenende statt. In diesem Fall wird für die Fahrgäste ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. 2.1.12 Grunderwerb Das Planvorhaben liegt innerhalb der Gemarkung Aach der Stadt Dornstetten auf gewidmetem Gelände der DB AG bzw. auf öffentlichem Straßengrundstück der Stadt Dornstetten. Es ist kein Grunderwerb Dritter erforderlich.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

2.2 2.2.1

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 7

Neubau HP Dornstetten – Heselwiesen Bahnsteig

Der Bahnsteig wird zwischen Bahn-km 23,4+60 und Bahn-km 23,6+00 auf einer Länge von 140 m mit einer Regelbreite von 3,0 m hergestellt. Die Bahnsteignennhöhe beträgt 0,55 m über SO. Alle Betriebsanlagen werden nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) gebaut. Aufgrund der vorhandenen Gradientenneigung von 10,287 ‰ und 9,874 ‰ ergibt sich eine erhöhte Längsneigung der Bahnsteige. Die Schutzmaßnahmen nach Ril 813 bei erhöhter Längsneigung über 2,5 ‰ durch Ausbildung der Querneigung von 2% mit Gefälle vom Gleis weg sowie Einhaltung der Anforderungen an griffigen, rutschhemmenden Bahnsteigbelag werden vorgesehen. Der Bahnsteig liegt in einer Geraden. Bei einer Bahnsteighöhe von 0,55 m und einer Überhöhung von u = 0 mm ergeben sich gemäß Ril 813.0201 für die Bahnsteigkante die Einbaumaße aBi = 1,670 m und hBi = +0,540 m über SO. Zum Einsatz kommt der Bahnsteigkantenformstein BSK 51 AVG. Aufgrund der anstehenden Böden und zur Verhinderung von ungleichmäßigen Setzungen ist für die Gründung der Bahnsteigkantenfundamente ein Bodenaustausch entsprechend Bodengutachten von 50 cm Mächtigkeit vorzusehen. Die Gründungssohle sowie die Verdichtung des Bodenaustausches sind von einem geotechnischen Sachverständigen vor der Ausführung zu prüfen (sh. Anlage 12, Bodengutachten). Gemäß Bodengutachten (sh. Anlage 12.2.2) ist als Alternativbauweise auch eine Modulbauweise und die Gründung auf Pfählen möglich, dies ist jedoch für die Bauausführung nicht beabsichtigt. Wie beschrieben, ist vorgesehen den Bahnsteig in klassischer Bauweise mit Bodenaustausch und Fundamenten herzustellen. Der Deckenaufbau des Bahnsteiges ist in Anlehnung an die RStO `12 unter Berücksichtigung der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 wie folgt vorgesehen: 8 cm Betonsteinpflaster mit Fugenfüllung Sand 0/2 4 cm Pflasterbettung Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 15 cm Schottertragschicht 0/32 28 cm Frostschutzschicht 0/32 55 cm frostsicherer Gesamtaufbau Die Befestigung des Bahnsteiges wird mit Tiefbordsteinen und 0,5 m breitem Bankett abgeschlossen. Der Geländeverlauf wird mit einer Böschungsneigung von max. 1:1,5 an das vorhandene Geländeniveau angeglichen. Neu angelegte Böschungen erhalten eine 15 cm starke Mutterbodenandeckung. Für die Böschungsanschüttung sind entsprechende bautechnische Maßnahmen zur gegenseitigen Verzahnung zwischen Altkörper und Neuschüttung durch Abtreppung des vorhandenen Geländes vorzusehen. Die Maßnahmen sowie das Material der Aufschüttung sind von einem geotechnischen Sachverständigen vor der Ausführung zu prüfen (sh. Anlage 12, Bodengutachten). Zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen Bahnsteig und Geh- und Radweg ist die Anlage einer Stützmauer entlang des Geh- und Radweges erforderlich.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 8

Das anfallende Regenwasser fließt über einen Tiefbord an der Bahnsteighinterkante ab und von dort über die neu angelegte Böschung aus versickerungsfähigem Material in eine Sickermulde am Böschungsfuß. 2.2.2 Bahnsteigzugänge Der Zugang erfolgt von der Tübinger Straße über eine schräg im Gelände liegende Treppenanlage sowie barrierefrei über eine Rampe am östlichen Ende des Bahnsteiges bzw. am Zugang vom geplanten P+R-Platz. Die Rampe schließt an den vorhandenen bahnparallelen Geh- und Radweg an. Die Steigung der Rampe beträgt 6%, nach 6 m ist ein Zwischenpodest angeordnet. Die Breite der Rampe beträgt 2,40 m. Der vorhanden Gehund Radweg entlang der Bahn bleibt in seiner Lage erhalten, sh. 2.2.8. Der Deckenaufbau des Zuganges ist identisch mit dem Bahnsteigaufbau. 2.2.3 Bahnsteigausstattung Auf dem Bahnsteig ist die Ausstattung mit einem Wegeleitsystem, einer Wartehalle, Sitzbänken, Infovitrinen, Papierkörben, einer Uhr sowie einer Beschallungsanlage geplant. Als Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Personen werden Bodenindikatoren (Blindenleit- und Begleitstreifen) gemäß DIN 32 984 eingebaut. Der Bahnsteig und die Zugänge werden auf der gesamten Länge entsprechend den gültigen Vorschriften beleuchtet. Die Leerrohre für Beleuchtung und Beschallung werden im Bahnsteig verlegt. Der Anschluss der Beleuchtung an das EVU-Netz wird im Rahmen der weiteren Planung beantragt. Es werden Lautsprecher an den Beleuchtungsmasten installiert. Die Auslegung der Beschallungsanlage erfolgt gemäß der vom EBA freigegebenen „Ausstattungsvorgabe“ Beschallung auf Bahnsteigen. Die erforderlichen Vorgaben werden von DB Systel vorgegeben und im Zuge der weiteren Planungsschritte eingearbeitet. Beleuchtungsmasten, Wartehallen, Ausstattungselemente und die Geländer werden geerdet. Aufgrund der Lage auf dem Bahndamm und der damit einhergehenden besonderen Witterungseinflüsse, ist im Zuge der Ausführungsplanung die Konstruktion des Wetterschutzes besonders zu beachten. 2.2.4 P+R-Anlage Die Errichtung einer P+R-Anlage mit ca. 26 Stellplätzen ist an der Tübinger Straße auf dem Flurstück 376 möglich, das sich im Besitz der Stadt Dornstetten befindet. Die P+RAnlage ist optional auf den Flurstücken 378/3 und 378/2 erweiterbar. Die P+R-Anlage ist nicht Gegenstand dieses Antrages.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 9

2.2.5 Anpassung des Gleises Nach dem Setzen der Fundamente für die Bahnsteigkanten ist gegebenenfalls ein Stopfen zur Wiederherstellung der Gleislage erforderlich. 2.2.6 Anpassung vorhandener Leitungen Vorhandene Kabel und Leitungen werden während der Bauzeit gesichert. Die erforderlichen Anpassungen werden von den zuständigen Leitungsträgern vorgegeben und im Zuge der weiteren Planungsschritte eingearbeitet. Der vorhandene Kabelkanal liegt auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise und ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die betroffenen Leitungsträger sind in Anlage 12.4 aufgeführt. 2.2.7 Anpassung Fahrleitung Die Fahrleitungsmaste befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise und sind von der Maßnahme nicht betroffen. 2.2.8 Begleitende Baumaßnahmen Der vorhandene bahnparallele Geh- und Radweg bleibt in seiner alten Lage erhalten und wird mit einer Breite von 2,50 m im Bereich des Bahnsteiges neu hergestellt. Am Bauanfang und Bauende schließt der Geh- und Radweg an den Bestand an. Die Gradiente des Weges wird mit einer durchgängigen Längsneigung ab der EÜ Tübinger Straße bis zum Rampenzugang am Bahnsteigende in km 23,4+60 ausgebildet und liegt im Durchschnitt 0,2 bis 0,5 m über dem vorhandenen Weg. Zur Überwindung des Höhenunterschiedes zum Bahnsteig ist die Anlage einer Stützmauer entlang des Gehund Radweges erforderlich. In Richtung Bahntrasse schließt der Geh- und Radweg direkt an die geplante Stützmauer an und erhält eine einseitige Querneigung von 2,5 % in Richtung Gelände. Auf der Geländeseite schließt sich ein 0,5 m breites Bankett an. Die Entwässerung erfolgt über eine Sickermulde, die im Anschlussbereich an die Tübinger Straße in einen vorhandenen Straßenablauf mündet. Der Deckenaufbau ist in Anlehnung an den Bestand und die RStO `12 wie folgt vorgesehen: 2,5 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphalttragschicht 30 cm Frostschutzschicht 0/32 40,5 cm frostsicherer Gesamtaufbau In der Tübinger Straße ist in Höhe Zugang zum Geh- und Radweg die Anlage einer Querungshilfe geplant, diese ist jedoch nicht Gegenstand dieses Antrages.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 10

2.2.9 Baustelleneinrichtung Folgende Flächen werden für die Baustelleneinrichtung benötigt: • Fläche des Geh- und Radweges auf der gesamten Länge des Bahnsteiges • Flurstück 378/2 2.2.10 Bauverfahren Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass die Bauarbeiten vorwiegend am Tage und unter Betrieb stattfinden. Nachts, außerhalb der Betriebszeiten sind Arbeiten im Gefahrenbereich des Eisenbahnbetriebes vorgesehen, wie z.B. das Setzen der Bahnsteigkanten. 2.2.11 Grunderwerb Das Planvorhaben liegt innerhalb der Gemarkung Dornstetten der Stadt Dornstetten auf gewidmetem Gelände der DB AG und auf Grundstück der Stadt Dornstetten. Für die für den Bahnsteig und die Zuwegungen benötigten Flächen der Stadt Dornstetten ist eine unbefristete Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu vermerken. Es ist kein Grunderwerb von Dritten erforderlich.

2.3

Bahnhof Dornstetten

Der Bahnhof Dornstetten wird aufgelassen. Wartehalle, Beleuchtung und Bahnsteigmobiliar einschl. Fahrkartenautomat wird zurückgebaut. Zur Abgrenzung des Gefahrenbereiches und zum Schutz gegen Vandalismus wird an der Hinterkante des bestehenden Hausbahnsteigs ein Stabgitterzaun errichtet.

3

Umweltbelange

Grundsätzlich entstehen durch die Herstellung der Haltepunkte betriebsbedingte und baubedingte umweltliche Auswirkungen. Diese betreffen den Menschen, als auch Natur und Landschaft. 3.1

HP Dornstetten – Aach

3.1.1

Auswirkungen auf den Menschen

 Verkehrslärm: Gemäß der schalltechnischen Stellungnahme zu den Auswirkungen von Haltepunkten auf die Lärmsituation (sh. Anlage 12.2.4) an Schienenwegen, kann für den Bereich der geplanten Haltepunkte in Dornstetten abgeleitet werden, dass die im Bereich der Haltepunkte künftig gegebene Lärmbelastung sich tatsächlich im Vergleich zur Situation ohne Haltepunkte reduziert. Rechne-

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 11

risch bleibt die Situation aufgrund der vorgegebenen Berechnungsweise gleich. Eine Veränderung oder gar Erhöhung der Lärmsituation im Sinne der 16. BImSchV ist nicht gegeben. Damit ist eine Anwendbarkeit von Grenzwerten der 16. BImSchV und ein ggf. damit verbundener Anspruch auf Lärmvorsorge nicht gegeben.  Baulärm: Die Baulärmimmissionen liegen (sh. Anlage 12.2.4) am Tag und in der Nacht immer und an allen Immissionsorten deutlich unter der Vorbelastung, die das Gebiet maßgeblich bestimmt. Die Baulärmimmissionen liegen auch tags unter den jeweiligen Tagesrichtwerten der AVV Baulärm; sie erfüllen damit auch die Anforderungen der AVV Baulärm am Tag. Insgesamt werden daher die Lärmeinwirkungen tags wie nachts als zumutbar angesehen. Schädliche Umwelteinwirkungen auf die umliegenden Nutzungen aus Baulärm können demzufolge ausgeschlossen werden.  Erschütterungen: Nach dem heutigen Stand der Planung lassen Umfang und Art der Baustelle und die für den Einsatz notwendigen Baumaschinen keine nennenswerten Schwingungen und Erschütterungen bei der baulichen Realisierung erwarten. Für die notwendigen Verdichtungsarbeiten werden aufgrund der linienhaften Ausprägung und des Umfangs in den betreffenden Gewerken lediglich übliche Geräte kleinerer Leistung eingesetzt werden können. Sonstige schwingungsoder erschütterungsrelevante Arbeitsvorgänge sind im Zuge der Realisierung der Haltepunkte nicht vorgesehen. In Verbindung mit den vorliegenden Daten zu Boden und Untergrund ist davon auszugehen, dass aus den Verdichtungsvorgängen resultierende Schwingungen und Erschütterungen an den im Umfeld der geplanten Haltepunkte liegenden Gebäuden und für Menschen in diesen Gebäuden deutlich unter den zulässigen Anhaltswerten der DIN 4150 - Erschütterungen im Bauwesen liegen werden. Die Einhaltung der zulässigen Beurteilungsschwingstärken KB wird zugesichert. 3.1.2

Auswirkungen auf Natur und Landschaft

 Erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen sind durch dieses Vorhaben nicht zu erwarten.  Schutzgüter, die besonders selten, wertvoll oder nicht wiederherstellbar sind, sind nicht betroffen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild sind nicht erheblich. Die Schutzgüter Pflanzen und Boden werden durch die Vegetationsverluste und Versiegelung erheblich beeinträchtigt  Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft können durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbleiben. Der landschaftsplanerische Fachbeitrag liegt als Anlage 11.1 dem Antrag auf Planfeststellung bei.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

3.2

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 12

HP Dornstetten – Heselwiesen

3.2.1

Auswirkungen auf den Menschen

 Verkehrslärm: Gemäß der schalltechnischen Stellungnahme zu den Auswirkungen von Haltepunkten auf die Lärmsituation (sh. Anlage 12.2.4) an Schienenwegen, kann für den Bereich der geplanten Haltepunkte in Dornstetten abgeleitet werden, dass die im Bereich der Haltepunkte künftig gegebene Lärmbelastung sich tatsächlich im Vergleich zur Situation ohne Haltepunkte reduziert. Rechnerisch bleibt die Situation aufgrund der vorgegebenen Berechnungsweise gleich. Eine Veränderung oder gar Erhöhung der Lärmsituation im Sinne der 16. BImSchV ist nicht gegeben. Damit ist eine Anwendbarkeit von Grenzwerten der 16. BImSchV und ein ggf. damit verbundener Anspruch auf Lärmvorsorge nicht gegeben.  Baulärm: Die Baulärmimmissionen liegen (sh. Anlage 12.2.4) am Tag und in der Nacht immer und an allen Immissionsorten deutlich unter der Vorbelastung, die das Gebiet maßgeblich bestimmt. I.d.R. liegen die Baulärmimmissionen auch tags unter den jeweiligen Tagesrichtwerten der AVV Baulärm; sie erfüllen damit auch die Anforderungen der AVV Baulärm am Tag. Insgesamt werden daher die Lärmeinwirkungen tags wie nachts als zumutbar angesehen. Schädliche Umwelteinwirkungen auf die umliegenden Nutzungen aus Baulärm können demzufolge ausgeschlossen werden.  Erschütterungen: Nach dem heutigen Stand der Planung lassen Umfang und Art der Baustelle und die für den Einsatz notwendigen Baumaschinen keine nennenswerten Schwingungen und Erschütterungen bei der baulichen Realisierung erwarten. Für die notwendigen Verdichtungsarbeiten werden aufgrund der linienhaften Ausprägung und des Umfangs in den betreffenden Gewerken lediglich übliche Geräte kleinerer Leistung eingesetzt werden können. Sonstige schwingungsoder erschütterungsrelevante Arbeitsvorgänge sind im Zuge der Realisierung der Haltepunkte nicht vorgesehen. In Verbindung mit den vorliegenden Daten zu Boden und Untergrund ist davon auszugehen, dass aus den Verdichtungsvorgängen resultierende Schwingungen und Erschütterungen an den im Umfeld der geplanten Haltepunkte liegenden Gebäuden und für Menschen in diesen Gebäuden deutlich unter den zulässigen Anhaltswerten der DIN 4150 - Erschütterungen im Bauwesen liegen werden. Die Einhaltung der zulässigen Beurteilungsschwingstärken KB wird zugesichert. 3.2.2

Auswirkungen auf Natur und Landschaft

 Erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen sind durch dieses Vorhaben nicht zu erwarten.  Schutzgüter, die besonders selten, wertvoll oder nicht wiederherstellbar sind, sind nicht betroffen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild sind nicht erheblich. Die Schutzgüter Pflanzen und Boden werden durch die Vegetationsverluste und Versiegelung erheblich beeinträchtigt  Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft können durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbleiben.

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Karlsruhe a mbH Planungsabteilung II-Pl/HW

5116

Strecke Freudenstadt – Eutingen im Gäu, DB Strecke 4880 Neubau Haltepunkte in Dornstetten Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Anlage 2 Seite 13

Der landschaftsplanerische Fachbeitrag liegt als Anlage 11.2 dem Antrag auf Planfeststellung bei.

4

Rechtliche Angelegenheiten

Alle Betriebsanlagen werden nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und insbesondere unter Beachtung der Ril 813 der DB AG gebaut. Für die Maßnahme wird die Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt. Der Auftragnehmer hat im Zuge der Bauabwicklung zu bestätigen, dass er die bei der Maßnahme die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen BaulärmGeräuschemissionen (AVV Baulärm)“ beachtet, sowie anfallende Abfälle gemäß aktueller Fassung des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrW) bzw. Abfallwirtschaftgesetzes (AbfG) verwertet. Ebenso ist zu bestätigen, dass die Anlagenteile entsprechend den Vorschriften der Eisenbahngesetze und –verordnungen, sowie unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden. Der Antragsteller weist auf die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VVBau) und der Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations-, und Elektrotechn. Anlagen (VVBauSTE) hin.

5

Durchführung

Für den Bau der Haltepunkte ist mit einer Bauzeit von jeweils 4 Monaten (zuzüglich vorbereitender Arbeiten) zu rechnen. Der Baubeginn ist in 2016 vorgesehen. Die neuen Bahnsteige und die EÜ am Hp Dornstetten – Aach sollen gleichzeitig – im Anschluss an die Bautätigkeit - in Betrieb gehen. Der Bf Dornstetten wird dann außer Betrieb genommen. Die Andienung der Baustellen erfolgt jeweils über das öffentliche Wegenetz. Der Hp Dornstetten – Aach ist über die Dornstetter Straße, der Hp Dornstetten – Heselwiesen ist über die Tübinger Straße zu erreichen. Aufgestellt: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Karlsruhe, 08.04.2015

Dr. Reinhard Bickelhaupt (in Vollmacht für DB Station&Service)

2015-04-08_Bautechn_Beschreibung_PF_Dornstetten.doc

Suggest Documents