Bauder Nahtsicherungsmittel PVC (Liquid seam sealer PVC)

Paul Bauder GmbH Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Handelsname: Bauder Nahtsicherungsmittel PVC Erarbeitet am: 17.08.2010 über...
Author: Minna Bruhn
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Paul Bauder GmbH Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Handelsname: Bauder Nahtsicherungsmittel PVC Erarbeitet am: 17.08.2010 überarbeitete Punkte mit * gekennz 1.

Seite 1 von 6 Druckdatum: 23.05.2012

Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt: Handelsname

Bauder Nahtsicherungsmittel PVC (Liquid seam sealer PVC) Angaben zum Lieferanten Paul Bauder GmbH & Co. KG Korntaler Landstraße 63 70499 Stuttgart Telefon 0049-(0)-711/8807-0 Telefax 0049-(0)-711/8807-300 Auskunftgebender Bereich: Telefon 0049-(0)-711/8807-0 Notfallauskunft: 0049-(0)-30 30686 790 www.giftnotruf.de 2.

* Mögliche Gefahren: Gefahrensymbol:

Xi Reizend F Leichtentzündlich Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R 11 Leichtentzündlich R 19 Kann explosionsgefährliche Peroxide bilden 36/37 Reizt Augen und die Atmungsorgane 3.

* Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: PVC gelöst in Tetrahydrofuran (stabilisiert gegen Peroxydbildung), mit anderen Additiven wie z.B. Hitzestabilisatoren (Salze der Fettsäuren mit Barium, Zink und Calcium), Weichmacher (z.B. Phtalate), Pigmenter Gefährliche Inhaltsstoffe: Chemische Bezeichnung

EG-Nr.

CAS-Nr.

Symbol(e)

R-Sätze

S-Sätze

Konzentration %

Tetrahydrofuran Zoll-Tarif-Nr.2932.1100

203-726-8

109-99-9

F; Xi

11; 19; 36/37

16, 23, 29, 33

65-70 %

Cyclohexanon Zoll-Tarif-Nr. 2915.3300

203-631-1

108-94-1

Xn

10-20

(2-)25

10-15 %

PVC - Pulver 4.

9002-86-2

15 – 20 %

Erste- Hilfe- Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Verunglückte aus der Gefahrenzone bringen. Benetzte Kleidung und Schuhe entfernen .Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Nach Einatmen: Nach Einatmung Betroffenen an die frische Luft bringen, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Wenn keine schnelle Erholung eintritt – sofort Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Betroffene Hautpartien sofort mit reichlich Wasser und Seife spülen- eincremen. Nach Augenkontakt:

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Langanhaltend mit geöffneten Lidspalt unter fließendem Wasser spülen- Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Nichts zu essen und zu trinken geben. KEIN Erbrechen herbeiführen. Betroffenen ruhig stellen. Sofort Arzt aufsuchen Hinweise für den Arzt:

5.

Längere und öftere Exposition kann Hautendzündungen (Dermatitis) hervorrufen. Bei Verschlucken mit anschließenden Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen- was zu Lungenödem führen kann. Verursacht Depression des Zentralnervensystems. Hohe Exposition kann Sehstörungen, Tremor, schnelle und flache Atmung, Delirium sowie Bewusstlosigkeit verursachen. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Sprühwasser oder Wassernebel, Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum oder Kohlendioxid. Sand oder Erde sind nur bei kleinen Bränden einsetzbar Ungeeignete Löschmittel: starker Wasserstrahl Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Behälter sind zu kühlen. Dämpfe und Gase nicht einatmen. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid. Dämpfe sind schwerer als Luft und verbreiten sich am Boden Entzündung über größere Entfernung möglich. Besondere Schutzausrüstung: Hitzeschutzanzug und umluftunabhängiges Atemgerät erforderlich

6.

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Persönliche Schutzausrüstung- siehe Punkt 8. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Eindringen in den Untergrund vermeiden. Wenn größere Mengen verschüttetem Materials nicht eingedämmt werden können, sollten die lokalen Behörden benachrichtigt werden. Verfahren zur Reinigung/ Aufnahme: Ausgelaufenes Produkt eindeichen; mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und der Sonderabfallentsorgung zuführen. Verunreinigte Fläche gründlich reinigen. Für angemessene Lüftung sorgen.

7.

Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang: Die im Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Beim Verarbeiten ist der dafür gültige MAK- Wert zu beachten. Schadstoffemissionen durch Arbeitsplatzabsaugung vermindern. Dämpfe sind schwerer als Luft und bereiten sich am Boden aus. Notfallaugenduschen sollten in unmittelbarer Nähe verfügbar sein. Aerosolbildung vermeiden. Keine Druckluft zum Flüssigkeitstransport verwenden. Abfälle nicht in den Ausguss schütten. Abfälle in geeigneten Behältern als Sonderabfall zwischenlagern. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Brennbare Flüssigkeit. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Dämpfe können mit Luft explosionsfähiges Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nicht rauchen.. Anforderung an Lagerräume und Behälter: Lagerklasse (LGK): 3A; Entzündliche flüssige Stoffe Lagertemperatur 15- 25°C An einem Ort mit lösemittelsicherem Boden aufbewahren. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Zu vermeidende Stoffe, Brandfördernde und selbstentzündliche Produkte, entzündliche Materialien, organische Peroxide, Oxidationsmittel. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

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Lagerklasse (LGK): 3A; Entzündliche flüssige Stoffe

8.

*Begrenzung und Überwachung der Exposition/ persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Absaugeinrichtungen: Die Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft. Deshalb stets an der Entstehungsstelle und nach unten weg absaugen. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Bezeichnung des Stoffes

CAS-Nr.

Art

Tetrahydrofuran

109-99-9

MAK

Wert/ Einheit 50 ppm

Cyclohexanon

108-94-1

AGW

80 mgm3, 20 ppm

Spitzenbegrenzung: 1 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. TRGS 900 Kann durch die Haut absorbiert werden. TRGS 900 TWA: 40,8 mg/m3, 10 ppm EU ELV STEL: 81,6 mg/m3, 20 ppm EU ELV Kann durch die Haut absorbiert werden. EU ELV Persönliche Schutzausrüstung: Lösungsmittelbeständige Schutzkleidung Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit der Haut und Augen vermeiden. Während der Arbeit mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Von Nahrungsmittel, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen. und mit geeigneter Hautcreme nachfetten. Atemschutz: Bei Gefahr des Einatmens von Dämpfen/Aerosolen Atemschutz verwenden. Atemfilter für organische Gase und Dämpfe (Typ A) Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille/ Gesichtsschutz Handschutz Handschuhmaterial: Butylkautschuk Schichtstärke: 057 mm Durchbruchzeit >= 8h Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / Stoff / die Zubereitung sein Beachten Sie die Angaben des Herstellers in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchszeit sowie die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz (Mechanische Belastung, Kontaktdauer).Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden. Technische Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. 9.

* Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild: Form: Farbe: Geruch: Sicherheitsrelevanten Daten: Dichte: Dampfdruck: Viskosität: Löslichkeit in Wasser: pH- Wert: Flammpunkt: Zündtemperatur: Untere Explosionsgrenzen: Obere Explosionsgrenzen: Siedepunkt:

flüssig farblos oder eingefärbt etherisch, acetonähnlich ca. 0,94 g/ml 200 mbar bei 20°C 36-40 sec Dü6/20°C mischbar n.a. - 21°C 230° C 2 Vol-% 12,4 Vol-% 67 °C

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Stabilität und Reaktivität Reagiert heftig mit Oxidationsmittel. Kann beim stehen in der Luft explosionsgefährliche Peroxide bilden. Reagiert explosionsartig mit Kaliumhydroxid, Natriumaluminiumhydrid, Natriumhydroxid und Natriumtetrahydroaluminat. Bildet mit 2-Aminophenol und Kaliumdioxid ein explosionsgefährliches Produkt. Setzt mit Lithiumtetrahydroaluminat oder Boran Wasserstoff frei. Reagiert heftig mit Metallhalogeniden sowie mit Brom oder Calciumhydrid beim Erwärmen. Vor der Destillation auf Peroxide prüfen und evtl. Peroxide zerstören.

11.

Angaben zur Toxikologie Tetrahydrofuran: Verschlucken Einatmen: Hautkontakt: Augenkontakt Cyclohexanon Verschlucken Einatmen Hautabsorption Hautkontakt Augenkontakt Sensibilisierung Weitere Informationen

LD50 (oral, Ratte) 2050 - 6210 mg/kg TCLO Mensch 25.000 ppm Reizt die Haut und Schleimhäute Reizt die Augen LD50 Ratte

1.540 mg/kg Diese Literaturdaten weichen von der durch die EU Vorgeschriebenen Einstufung ab. LC50 Ratte 10,7 mg/l 4h LD50 Kaninchen 948 mg/kg Diese Literaturdaten weichen von der durch die EU Vorgeschriebenen Einstufung ab. Kaninchen Keine Hautreizung OECD-Prüflinie 404 Kaninchen Reizt die Augen. Diese Literaturdaten weichen von der durch die EU Vorgeschriebenen Einstufung ab. Meerschweinchen nicht sensibilisierend: Maximierungstest Gefährliche Mengen können über die Haut aufgenommen werden. Einatmen hoher Dampfkonzentrationen kann zu ZNS-Depression und Narkose führen.

Weitere Angaben: Lösungsmittel können die Haut entfetten. Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. 12.

Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit): n.b. Verhalten in Umweltkompartimenten: wassergefährdender Stoff

13.

Ökotoxische Wirkungen: Tetrahydrofuran Akute Toxizität gegen: Säugetiere: 1 Fische: 2,6 Bakterien: 3,2 Cyclohexanon Biologische Abbaubarkeit 97% 28 d; Leicht biologisch abbaubar Bioakkumulation Keine Bioakkumulation Toxizität gegenüber LC50 Pimephales promelas 527 mg/l 96 h Fischen Daphnientoxizität EC50 Daphnia magna 820 mg/l 24 h Toxizität gegenüber Algen EC5 scenedesmus quadricauda 370 mg/l 192 h Toxizität gegenüber EC5 Pseudomonas putida 180 mg/l 16 h Bakterien Weitere ökologische Hinweise: Eindringen von Flüssigkeit und /oder Dampf in den Untergrund, in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern. Hinweise zur Entsorgung Produkt: Abfälle in geeignete, gekennzeichnete und verschließbare Sammelbehälter füllen und einer Sonderabfallentsorgung zuführen. Abfallschlüssel Nr.: EAK 07 03 04

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Ausgehärtetes Produkt: Sonderabfallentsorgung; Abfallschlüssel Nr.: n.a. Ungereinigte Verpackungen: Sonderabfallentsorgung; Abfallschlüssel Nr.: Entsorgung nach behördlichen Vorschriften durch Fachfirma. Bitte auf vollständige Entleerung der Gebinde achten. Explosionsgefahr ADR: Klasse 3. 14.

Angaben zum Transport Landtransport ADR / RID und GGVS / GGVE: Klasse 3 Verpackungsgruppe II UN-Nummer 2056 Gefahrzettel 3 Kemler-Zahl(Gefahrnummer) 33 Gefahrenauslöser Tetrahydrofuran Klassifizierungscode: F1 Schiffstransport IMDG / GGVSee IMDG-Code Verpackungsgruppe UN-Nummer Gefahrenauslöser EmS: Marine Pollutant: Gefahrzettel

3 II 2056 Tetrahydrofuran F-E, S-D no 3

Lufttransport ICAO und IATA-DGR IMDG-Code UN-Nummer Gefahrenauslöser Verpackungsgruppe Gefahrzettel

3 2056 Tetrahydrofuran II 3

Nationale Bemerkung Für Transportarten Straße/Schiene und Binnenschifffahrt besteht die Transportbezeichnung eines Profuktes aus seiner UN-Nummer und seiner Stoffbezeichnung. 15.

Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach EG- Richtlinien: Richtlinie 67/548/EWG für Kennzeichnung von Substanzen Gefahrensymbol: F Leichtentzündlich Xi Reizend R- Sätze: R 11 Leichtentzündlich R 19 Kann explosionsgefährliche Peroxide bilden R 36/37 Reizt Augen und die Atmungsorgane S- Sätze: S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen S 23 Dampf nicht einatmen S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (KBwS) : schwach wassergefährdend Lösemittelverordnung (31. BimSchV) VOC-Anteil: 100%

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Beschäftigungsbeschränkungen Jugendliche dürfen hiermit nur beschäftigt werden; wenn dies zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheits technische Betreuung gewährleistet ist. Werdende und stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. 16.

Sonstige Angaben GISCode: S2 Verwendete Abkürzungen: n.a. = nicht anwendbar n.b. = nicht bekannt Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Zeitpunkt der Überarbeitung und dienen dazu, unsere Produkte im Hinblick auf zu treffende Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts und keine Produktinformation oder Produktspezifikation dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt und verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die nicht auf das neue Material übertragen werden. Das Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.