basierend auf dem Weiterbildungsprogramm der SIWF vom 1. Januar 2013

1 Weiterbildungskonzept (Kategorie B) für die Weiterbildung zum Facharzt für Nuklearmedizin am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin Stadtspital...
Author: Fritz Mann
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Weiterbildungskonzept (Kategorie B) für die Weiterbildung zum Facharzt für Nuklearmedizin am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin Stadtspital Triemli Zürich basierend auf dem Weiterbildungsprogramm der SIWF vom 1. Januar 2013

Chefarzt: Prof. Dr. Dominik Weishaupt Leiter Nuklearmedizin: Dr. Andreas Haldemann

Autoren: Dr. med. Andreas Haldemann, Leitender Arzt Nuklearmedizin Dr. med. Giampiero Giovacchini, Oberarzt Nuklearmedizin Dr. phil. nat. Peter Koch, Leiter Nuklearmedizinisches Labor

Version 1.1 vom 3. Januar 2014

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Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen 1.2 Ziel 2. Spezielle Aspekte 2.1 Ausbildungsverantwortung und Ausbildner 2.2 Anerkennung durch FMH 2.3 Anzahl Weiterbildungsstellen 2.4 Dauer der Weiterbildung 2.5 Bedingungen zur Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm 2.6 Weiterbildungsvertrag 2.7 Qualifikations- und Verlaufsgespräche 2.8 Dokumentation 2.9 Weiterbildung Radiologie 3. Theoretische und praktische Ausbildung 3.1 Interne Aus- und Weiterbildung 3.2 Externe Weiterbildung 3.3 Praktische Ausbildung 3.4 Rapporte 3.5 Notfalldienst 3.6 Wissenschaftliche Tätigkeit 3.7 Rotationen an eine andere Weiterbildungs-Stätte 3.8 Abwesenheiten 3.9 Umgang mit Fehlern und Risiken 4. Beschreibung der Arbeitsplätze und Lernziele 4.1 Arbeitsplatz „Hot-Labor“ 4.1.1 Aufgaben 4.1.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation 4.1.3 Lernziele 4.1.4 Literaturvorschläge 4.2 Arbeitsplätze „Gammakamera“ 4.2.1 Aufgaben 4.2.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation 4.2.3 Lernziele 4.2.4 Literaturvorschläge 4.3 Arbeitsplätze „Szintigraphie inklusive SPECT und SPECT-CT“ 4.3.1 Aufgaben 4.3.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation 4.3.3 Lernziele 4.3.4 Literaturvorschläge 4.4 Arbeitsplätzen „Schilddrüsensprechstunde“ 4.4.1 Aufgaben 4.4.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation 4.4.3 Lernziele 4.4.4 Literaturvorschläge 4.5 Arbeitsplätzen „Therapie mit Radionukliden“ 4.5.1 Aufgaben 4.5.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation 4.5.3 Lernziele 4.5.4 Literaturvorschläge 5. Beispiel der Verteilung in Nuklearmedizin am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin absolviert 6. Fachübergreifende Weiterbildungsinhalte

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In diesem Dokument wird nur die männliche Form verwendet. Sie gilt aber sinngemäss auch für die weibliche Form.

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1. Allgemeines 1.1 Grundlagen Die Ausbildung der Assistenten zum Facharzt Nuklearmedizin am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin des Stadtspital Triemli (STZ) erfolgt nach den Inhalten des Weiterbildungsprogramms für den Facharzt Nuklearmedizin vom 1. Januar 2013 herausgegeben durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung.

1.2 Ziel Mit der Weiterbildung für den Erwerb des Facharzttitels für Nuklearmedizin soll der Kandidat die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, um in selbständiger Kompetenz die nuklearmedizinischen und fusionierten nuklearmedizinisch-radiologischen bildgebenden Verfahren, einschliesslich planarer Szintigraphie, SPECT und SPECT/CT in allen Organbereichen zum Zweck der morphologischen und funktionellen Diagnostik einzusetzen und die Ergebnisse zu interpretieren. Zusätzlich soll der Kandidat bestimmte diagnostische und therapeutische Eingriffe mittels Radionukliden bei Berücksichtigung der sterilen Arbeit im Hotlabor, der klinischen Indikationen und der möglichen Nebenwirkungen durchführen. Am Ende der Weiterbildung soll der Kandidat fähig sein:  Die fachgerechte, nuklearmedizinischen Dienstleistung gegenüber Patienten und zuweisenden Kollegen zu gewährleisten.  In einem polyvalenten nuklearmedizinischen Institut als kompetenter, selbständiger Nuklearmediziner zu wirken.  Die Indikationsstellung, Betreuung, Befundung, Wertung und Risikoabschätzung für die diagnostischen und therapeutischen radionuklearmedizinischen Verfahren zu beherrschen.  Kollegen anderer Fachrichtungen im Hinblick auf die diagnostische Treffsicherheit, Risiken und Wirtschaftlichkeit der nuklearmedizinischen Verfahren kompetent zu beraten.  Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Gebiet der Nuklearmedizin kritisch zu beurteilen.

2. Spezielle Aspekte 2.1 Ausbildungsverantwortung und Ausbildner Dr. med. Andreas Haldemann, Leitender Arzt Dr. med. Giampiero Giovacchini, Oberarzt Dr. phil. nat. Peter Koch, Radiochemiker Für die Lerninhalte im Bereich Medizinphysik und Strahlenschutz steht auch ein vom Institut angestellter MTRA zur Verfügung.

2.2 Anerkennung durch FMH Das Institut der Radiologie und Nuklearmedizin des Stadtspital Triemli ist bezüglich Nuklearmedizin Weiterbildungsstätte der Kategorie B anerkannt.

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2.3 Anzahl Weiterbildungsstellen Zurzeit verfügt das Institut für Radiologie und Nuklearmedizin STZ über 1 AssistenzarztAusbildungsstelle welche vorzugsweise an Facharztanwärter Nuklearmedizin vergeben wird.

2.4 Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung zum Facharzt Nuklearmedizin dauert insgesamt 5 Jahre, von der 2 davon im Institut für Radiologie und Nuklearmedizin STZ absolviert werden können. Bei Kandidaten die sich für einen Doppelfacharzt Titel sich interessieren und die 5-Jahre Ausbilddung in der Radiologie erfolgreich durchführen, kann die gesamte Dauer der nuklearmedizinischen Ausbildung auf 3 Jahre reduziert werden, wobei das 3. Jahr in einer A Klinik durchgeführt werden muss. Der Nachweis der Teilnahme von 2 Jahreskongressen der Schweizer Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM) und 2 offiziellen Weiter- und Fortbildungskursen der SGNM bzw. European Association of Nuclear Medicine (EANM) / Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) wird verlangt.

2.5 Bedingungen zur Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm  Abgeschlossenes Medizinstudium mit Eidg. Staatsexamen oder entsprechendes Äquivalent.  Weiterbildungsziel FMH Nuklearmedizin oder FMH Nuklearmedizin und FMH Radiologie (Doppelfacharzt).  Abgeschlossenes klinisches Fremdjahr und Dissertation von Vorteil aber nicht Bedingung.  Nach einer Probezeit von 3 Monaten ist die Erstanstellung auf 1 Jahr begrenzt. Bei entsprechender Bewährung und Eignung kann der Assistenzarzt in das 5-jährige Weiterbildungsprogramm aufgenommen werden.  Die Anstellungsbedingungen erfolgen nach den Richtlinien der Stadt Zürich für Assistenzärzte (Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2002, Nr. 1893).

2.6 Weiterbildungsvertrag Zu Beginn der Weiterbildungsperiode wird zwischen dem Assistenzarzt und dem Institut für Radiologie und Nuklearmedizin ein Weiterbildungsvertrag geschlossen, welche spezifische Details der Weiterbildung regelt.

2.7 Qualifikations- und Verlaufsgespräche Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses wird ein Eintrittsgespräch geführt. Am Ende der Probezeit (3. Monat nach Arbeitsbeginn) wird ein Qualifikationsgespräch durchgeführt. In der Regel werden pro Weiterbildungsjahr zwei Gespräche geführt (Verlaufsgespräche). Im ersten Gespräch werden die Jahresziele definiert und vereinbart. Das Erreichen der Jahres-Ziele wird im zweiten Gespräch überprüft. Als Basis für diese Gespräche erhält der Weiterzubildende einmal pro Jahr eine detaillierte Übersicht über die von ihm selbständig durchgeführten radiodiagnostischen Massnahmen und Eingriffe für den Eintrag ins in dem offiziellen myFMH Online Portal zu führende Logbuch Nuklearmedizin.

5 Gespräche mit der Institutsleitung für persönliche Anliegen und spezielle AusbildungsPlanungen sind jederzeit möglich.

2.8 Dokumentation Die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte erfolgt anhand des Logbuchs Nuklearmedizin. Die beiden obenerwähnten Jahresgespräche werden als „Periodische Aufzeichnungen“ geführt und das letzte Gespräch bei Abschluss der Weiterbildungsperiode dient als Basis zur Erstellung des FMH-Zeugnisses. Der Inhalt der Gespräche wird jeweils in einer Aktennotiz festgehalten, welche von allen Teilnehmern (in der Regel Kandidat und Institutsleitung) unterschrieben wird. Das Führen des Logbuches ist Sache des Kandidaten.

2.9 Weiterbildung Radiologie Die Radiologie des Instituts für Radiologie und Nuklearmedizin bietet im Rahmen seiner Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Radiologie Kategorie A ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm an. Die Weiterbildung zum Doppelfacharzt Nuklearmedizin/Radiologie innerhalb des Institutes ist innerhalb der Weiterbildungsbestimmungen möglich.

3. Theoretische und praktische Ausbildung 3.1 Interne Aus- und Weiterbildung Zu Beginn der Anstellung absolvieren die Assistenzärzte ein internes Ausbildungsprogramm. Ein elektronischer Ordner mit allen wichtigen Informationen zu den institutsinternen Abläufen und Standards steht zur Verfügung. Von Beginn an wird dem Assistenzarzt ein Arbeitsplätz im Raum X.572 zugeteilt. Neben der praktisch-theoretischen Ausbildung (siehe Punkt 4.) sind die Assistenzärzte verpflichtet, sich parallel durch Literaturstudium die notwendigen Fachkenntnisse zu erarbeiten. Hierbei stehen die ausbildenden Fachärzte beratend zur Seite. Die Institutsbibliothek und ein PC stehen dem Mitarbeiter 24 Stunden täglich zur Verfügung. Die Teilnahme an den Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen des Instituts sind für Assistenzärzte – soweit es die sonstigen dienstlichen Verpflichtungen erlauben - obligatorisch und wichtiger Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt Nuklearmedizin. Das Institut bietet folgende interne regelmässige Weiter- und Fortbildungen an:  Interne Mittwochs-Fortbildungen (strukturiertes Fortbildungsprogramm zu allen Gebieten in der Nuklearmedizin): Jeweils Mi 14.00-15.00 Uhr.  Regelmässige Klinik-Rapporte (NUK-Herzrapport am Dienstag und Freitag, NUK-Onko Rapport am Donnerstag, NUK-Rheumarapport am Freitag)  Interdisziplinäre Fallbesprechungen: Viszeralchirurgisches und allgemeinonkologisches Tumor-Board (Jeweils Mi 17.00 Uhr), Schilddrüsen Tumor-Board (Mo einmal/Monat 17.30 Uhr).

3.2 Externe Weiterbildung Die Teilnahme an folgenden externen Fortbildungen wird gefördert:

6    

Vorbereitungskurs zur 1. Teilprüfung für den Facharzt Nuklearmedizin. Jahreskongress der SGNM-SGR sowie die offiziellen Weiter- und Fortbildungskurse der SGNM-SGR. International Diagnostic Course Davos (IDKD) oder einer gleichwertigen Veranstaltung mit Refresher-Kursen insbesondere als Vorbereitung im Hinblick auf den 2. Teil der Facharztprüfung.

Die Teilnahme und finanzielle Unterstützung kann in Absprache mit der Institutsleitung und, basierend auf dem entsprechenden institutsinternen Reglement, beantragt werden. Die Anzahl der externen Weiterbildungen ist abhängig von der Leistung des Assistenten und der Dauer der Anstellung im Rahmen des Weiterbildungsprogrammes. Die Unkosten für die Beteiligung an mindestens einem Kongress und/oder Fortbildungsveranstaltung pro Jahr werden von der Abteilung übernommen. Die Präsentation eines Vortrages oder Posters ist keine Voraussetzung für die Teilnahme oder Vergütung. Im ersten Jahr sollte die Teilnahme an dem jährlichen Kongress der SGNM oder alternativ an mehrtägigen akkreditierten Kursen der Fachrichtungen Nuklearmedizin und/oder Radiologie erfolgen. Im zweiten Jahr sollte die Teilnahme an dem jährlichen Kongress der SGNM, EANM oder DGN erfolgen, alternativ kann an mehrtägigen akkreditierten Kursen der Fachrichtungen Nuklearmedizin und/oder Radiologie teilgenommen werden.

3.3 Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung entsprechend den Anforderungen im Weiterbildungsprogramm erfolgt in verschiedenen Rotationsblöcken an den verschiedenen Arbeitsplätzen: Die Rotation erfolgt innerhalb der 5 Arbeitsplätze: NUK-Hotlabor, Gammakamera, Szintigraphie/SPECT-CT, Schilddrüsensprechstunde, Therapie mit Radionukliden (siehe 4.14.5). Die einzelnen Rotationsstationen können auch je nach Anforderung innerhalb eines Tages mehrfach wechseln. In der Frühphase der Ausbildung wird erwartet, dass sich der Kandidat zunächst vornehmlich mit den Grundlagen (NUK-Hotlabor, Radiopharmakaherstellung) auseinander setzt. In der späteren Phase der Ausbildung wird der Tätigkeitsschwerpunkt zunehmend zur Szintigraphie/SPECT-CT und Therapie von Schilddrüsen verschoben.

3.4 Rapporte Die Klinik-Rapporte und interdisziplinären Fallbesprechungen unterstreichen die Präsenz der Nuklearmedizin und sind ein wichtiges Kommunikationsforum. Nach Absolvieren der ersten Jahre der Weiterbildung werden die Assistenzärzte zunehmend in die Führung von Rapporten eingearbeitet und sollen dann zunehmend in der Lage sein Klinik-Rapporte, nach allfälliger Vorbesprechung mit einem Facharzt, allein durchführen zu können. Die Teilnahme von Rapporten ist verpflichtend, wobei dieser im Regelfall vom jeweiligen Kaderarzt abgehalten wird. Mit Ablauf des ersten Jahres sollte der Fortbildungskandidat in der Lage sein, den Rheumarapport selbstständig abzuhalten. Die interdisziplinären Fallbesprechungen (Boards) werden grundsätzlich von den Kaderärzten betreut.

3.5 Notfalldienst Es ist kein Notfalldienst vorgesehen, mit dem Ablauf der ersten 6 Monate sollte der Assistenzarzt jedoch in der Lage sein, selbstständig die Befundung einer Ventilations/Perfusions-Szintigraphie durchführen zu können. Ebenso sollte der weitere Notfallalgorithmus

7 und das weitere Vorgehen bei Lungenembolie sowohl bei externen wie auch bei internen Patienten sicher beherrscht werden.

3.6 Wissenschaftliche Tätigkeit Das Erarbeiten von Publikationen, Kongressbeiträgen, Postern etc. wird von der Institutsleitung begrüsst und unterstützt.

3.7 Rotationen an eine andere Weiterbildungs-Stätte Zurzeit nicht vorgesehen.

3.8 Abwesenheiten Abwesenheiten (Ferien, Kompensation, Militär, Weiter- und Fortbildung, Umzug, Heirat etc.) müssen vom Dr. Haldemann (oder vom Dr. Giovacchini in seiner Vertretung) genehmigt werden. Eine rechtzeitige Anmeldung von Ferienwünschen ist empfehlenswert. Für Kongressteilnahmen ist die Zustimmung des Institutsleiters erforderlich. Ferien müssen im Kalenderjahr eingezogen werden, in dem die Ansprüche anfallen; ein maximaler Übertrag von 5 Tagen auf das erste Quartal des kommenden Jahres ist statthaft.

3.9 Umgang mit Fehlern und Risiken Das Institut für Radiologie und Nuklearmedizin pflegt einen offenen Umgang mit fachlichen Fehlern oder mit unerwarteten Vorkommnissen. Fachliche Fehler (z.B. falsche nuklearmedizinische Diagnosen, unerwartete Nebenwirkungen von applizierten Medikamenten, Komplikationen bei Interventionen, z.B. Feinnadelpunktionen bei Schilddrüsenkarzinomen, Kontaminationen) werden kommuniziert und die Sicherheitsstandards angepasst. Das Institut für Radiologie und Nuklearmedizin ist am spitalinternen Critical Incidence Reporting System (CIRS) angeschlossen, wo Fehler systematisch schriftlich festgehalten werden. Innerhalb unseres Institutes trägt ein Kaderarzt die institutsinterne Verantwortung für das CIRS und ist Ansprechpartner gegen aussen. Das Verhalten und die notwendigen Massnahmen bei aussergewöhnlichen Vorfällen (inkl. Checkliste) ist in der institutseigenen Weisung von Prof. Weishaupt vom 20.04.2009 geregelt. Im Rahmen der internen ärztlichen Fortbildung vom Mittwoch findet mindestens 1x jährlich eine Fehlerkonferenz statt.

4. Beschreibung der Arbeitsplätze und Lernziele 4.1 Arbeitsplatz „Hotlabor“ 4.1.1 Aufgaben Verstehen der Abläufe im Bereich Hotlabor einer Nuklearmedizin: Elution des 99mTcGenerators und folgende Kitmarkierung mit Qualitätskontrolle von z.B. HDP. Beschaffung von und Umgang mit fertig-Radiopharmaka. Verstehen des Einsatzzweckes der Strahlenmessgeräte. Strahlenschutz im Umgang mit Radiopharmaka: Basics und operativ.

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4.1.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation Drei Nachmittage nach Vereinbarung

4.1.3 Lernziele        

Grundprinzipien des sterilen Arbeiten Arbeiten mit radioaktiven Stoffen Funktionsweise des 99mTc-Generators Anwendung von Markierbestecken Messung der Nierenclearance Kennen der Einheiten und der Verordnungen Kennen der Bewilligungen (BAG, swissmedic) Operativer Strahlenschutz: Arbeiten mit gamma- und beta-Strahlern (z.B. 99mTc, 131I, 90Y)  Einsatzzweck und Handhabung der verschiedenen Strahlenmessgeräte

4.1.4 Literaturvorschläge 

Siehe Handbibliothek am Arbeitsplatz

4.2 Arbeitsplatz „Gammakamera“ 4.2.1 Aufgaben Kenntnisse über das allgemeine handwerkliche Prozedere bei Durchführungen von Szintigraphien wie: Applikation von Radionukliden; Software; Bedienung und Funktionsweise der Geräte.

4.2.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation Siehe Punkt 5.

4.2.3 Lernziele  Kenntnis der technischen Grundlagen der Szintigraphie inklusive SPECT, SPECT-CT und Offline-Fusion.  Kenntnis der sicherheitsrelevanten Aspekte (inkl. praktischer Schutz des Patienten) und der Kontraindikationen zur Applikation von radioaktiven Medikamenten.  Erwerb von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Durchführung und Befundung von organ- und fallorientierten Szintigraphien, aller Organsysteme und Körperregionen (elektive und notfallmässige Untersuchungen)  Kenntnis der institutseigenen Untersuchungs-Standards  Erlernen der Applikation und Applikationstechniken von Radiopharmaka (inkl. Grundprinzipien des sterilen Arbeitens).  Kenntnis des Ablaufs und der Ablaufstrategie von mehrphasigen Untersuchungen.

9  Kenntnis der Einstellung der Kamera, Patientenlagerung, Kollimatorenwechsel und Aufnahmetechniken.  Externe Image-Fusion bzw. die Markierung von Gewebe mit Radiokolloiden.

4.2.4 Literaturvorschläge Siehe Handbibliothek am Arbeitsplatz

4.3 Arbeitsplatz „Szintigraphie inklusive SPECT und SPECT-CT“ 4.3.1 Aufgaben  Planung, Überwachung und Befundung von Szintigraphie und SPECT-CT Untersuchungen des Skelettsystems, Herz, Gehirn, Nieren, Lungen, Schilddrüsen und der übrigen allgemeinen nuklearmedizinischen Untersuchungen, erst unter Supervision, später selbständig  Berechnung der Aktivität zur Anpassung je nach Fragestellung, Risikoprofil, Alter und Diagnose.  Untersuchungsplanung nach logistischen und ablauftechnischen Gesichtspunkten.

4.3.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation Siehe Punkt 5.

4.3.3 Lernziele  Kenntnis von Anatomie und Schnittbild-Anatomie  Theoretische Kenntnisse der Funktionsweise von Szintigraphie und SPECT-CT.  Kenntnisse der Indikation, Technik und Qualitätssicherung Szintigraphie und SPECTCT Untersuchungen.  Kenntnisse der Indikation, Technik, der Rekonstruktion und Qualitätssicherung der CT.  Kenntnis der institutseigenen Untersuchungs-Standards  Indikationen und Risiken der intravenösen und enteralen Kontrastmittelapplikation  Kenntnisse der Massnahmen bei Kontrastmittelzwischenfall  Kenntnisse des Strahlenschutzes bei szintigraphischen Untersuchungen sowie der entsprechenden sicherheitsrelevanten Vorschriften.  Interpretation und Befundung von Szintigraphien und SPECT-CT Untersuchungen inklusive Erkennen wesentlicher Befunde bei elektiven, Notfall- und intensivmedizinischen Patienten.

4.3.4 Literaturvorschläge Siehe Handbibliothek am Arbeitsplatz

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4.4 Arbeitsplatz „Schilddrüsensprechstunde“ 4.4.1 Aufgaben  Teilnahme und Durchführungen von Visiten.  Untersuchung des Patienten mit gutartigen und bösartigen Schilddrüsen-Erkrankungen  Durchführung und Befundung von konventionellen Sonografien von Schilddrüse und Halsweichteilen.  Durchführung und Befundung von Schilddrüsenszintigraphien sowohl mit Technetium als auch mit Jod I-123.  Vorbereitung und Teilnahme am interdisziplinären Schilddrüsen-Tumor-Board.

4.4.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation Siehe Punkt 5.

4.4.3 Lernziele  Kenntnis der Indikationen und Kontraindikationen der Bildgebung bei Krankheitsbilder der Schilddrüse  Kenntnis der nuklearmedizinischen Charakteristika der Krankheitsbilder der Schilddrüse.  Erlernen der TIRADS-Klassifikation  Technik der sonographisch gesteuerter Punktionen (FNP)  Kenntnisse typischer laborchemischer und sonographischer Muster pathologischer Befunde sowie der entsprechenden Korrelate von szintigraphischen Befunden und Krankheitsbild.  Kenntnisse über die Klinik von Schilddrüsenerkrankungen sowie von Indikation, Kontraindikation und Nebenwirkungen etwaiger Medikation.  Kenntnisse über Planung und Ablauf der Untersuchung (Blutentnahme, Bestimmung von Jod im Urin, Szintigraphie und Ultraschall).  Kenntnisse der zu Grunde liegenden Kriterien und Entscheidung über den weiteren Behandlungsverlauf sowie Zuweisung in die entsprechende Abteilung (Chirurgische Intervention, pharmakologische Behandlung).

4.4.4 Literaturvorschläge Siehe Handbibliothek am Arbeitsplatz.

4.5 Arbeitsplatz „Therapie mit Radionukliden“ 4.5.1 Aufgaben  Aufklärung der Patienten zur Therapie mit Radionukliden, insbesondere in Bezug auf mögliche Nebenwirkungen und Strahlenbelastung (Entwicklung eines Zweittumors, Teratogenität) sowie prä-, post- und peri-interventionelle Betreuung der Patienten.  Bestellungsaufgabe von Radionukliden  Assistenz bei Applikation von radioaktiven Substanzen.  Betreuung von stationären Patienten.

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4.5.2 Dauer der Ausbildung und Zeitpunkt der Rotation Siehe Punkt 5.

4.5.3 Lernziele  Kenntnis der biologischen Wirkung radioaktiver Substanzen.  Grundbegriffe des Personenschutzes nuklearmedizinischer therapeutischer Eingriffe für Untersucher und Patient (inklusive Schutz des ungeborenen Kindes)  Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen zum Strahlenschutz insbesondere im Rahmen einer stationären Behandlung.  Kenntnis von Indikationen u. Kontraindikationen der wichtigsten nuklearmedizinischen Eingriffe hinsichtlich der Therapie mit Radionukliden bei Hyperthyreose und differenzierten Schilddrüsenkarzinom, bei Palliativbehandlung und Schmerztherapie ossär diffus metastasierter Erkrankungen, Konsolidierung von CD-20-positiven Lymphomen, gelenkassoziierte Schmerzen bei systemischen Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis.  Kenntnis der wichtigsten benignen und malignen Krankheitsbilder welche mittels Radionukliden therapiert werden können und ihres nuklearmedizinischen Erscheinungsbilds.  Kenntnis der Entsorgung von kontaminierten Gegenständen und Substanzen inklusive Körpersekrete und Flüssigkeiten stationärer Patienten.  Kenntnis der Wirkungen, Nebenwirkungen und Interaktionen der eingesetzten Pharmaka.

4.5.4 Literaturvorschläge Siehe Handbibliothek am Arbeitsplatz

5. Beispiel der Verteilung (Monate) der Rotationen für einen Assistenzarzt, welcher 2 Jahre seines WeiterbildungsProgramms in Nuklearmedizin am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin absolviert Falls ein Kandidat die gesamte mögliche Weiterbildungszeit (2 Jahre) an unserem Institut absolviert, ist die Verteilung der Ausbildung an den einzelnen Arbeitsplätzen etwa wie folgt: Arbeitsplatz

1. Jahr – 1. Semester

1. Jahr – 2. Semester

2. Jahr – 1. Semester

2. Jahr – 2. Semester

Hotlabor

0.5

0

0

0

Gammakamera

0.5

0.5

0

0

Szintigraphie

5

4

3

4

Ultraschall

1

1

1

0.5

Station E

0

0.5

2

2

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Die Einteilung erfolgt durch den stellvertretenden Institutsleiter. Die während der ganzen Weiterbildung erworbenen Lerninhalte, durchgeführten Untersuchungen und Interventionen werden im Logbuch Radiologie dokumentiert.

6. Fachübergreifende Weiterbildungsinhalte Im Weiterbildungsprogramm sind zahlreiche fachübergreifende Weiterbildungsinhalte definiert, welche zum grossen Teil Lerninhalte des 1. Teiles der Facharztprüfung sind (z.B. Informatik, wissenschaftliche Grundlagen, medizinisch-rechtliche Aspekte, Gesundheitsökonomie und Ethik). Im Rahmen der wöchentlichen internen Fortbildung werden einzelne dieser Weiterbildungsinhalte durch themenbezogene Vorträge ebenfalls abgehandelt. Für die Auseinandersetzung mit Gesundheitsökonomie und Ethik wird der folgende Online Kurse empfohlen:  Basismodul Gesundheitsökonomie (www.pnn.ch/goek)  Einführung in die Medizinethik (www.pnn.ch/goek). http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/index.html?lang=de Beide Kurse haben das Label „FMH-approved“. Zusätzlich zum Erlernen der praktischen Aspekte des Strahlenschutzes während den Rotationen durch die verschiedenen Arbeitsplätze, wird eine Ausbildung im Strahlenschutz durch folgende Gefässe vermittelt:  Vorlesungen im Rahmen der Mittagsfortbildung.  Vorlesungen im Rahmen des Vorbereitungskurses des 1. Teiles der Facharztprüfung

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