Barrierefreiheit und LEADER – zwischen Anspruch und Wirklichkeit Beispiele aus der Region Westlausitz
LfULG Fachtagung
29.09.2016
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29.09.2016
Die LEADER-Entwicklungsstrategie der Westlausitz und das Thema Barrierefreiheit
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29.09.2016
Ausgangspunkt Bevölkerungsrückgang in den ländlichen Kommunen (Westlausitz jährlich durchschnittlich -0,7%) Steigende Lebenserwartung der Menschen potentiellen Leerstand in den Dörfern entgegenwirken demografiegerechte Sicherung der Alltagsbedürfnisse
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29.09.2016
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29.09.2016
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29.09.2016
Maßnahmen zur Schaffung barrierearmen Wohnraums Vorhaben nicht an eine komplexe Sanierung oder eine Wieder- bzw. Umnutzung gebunden, d.h. Umbau genutzter/bestehender Wohnungen kann gefördert werden Fördersatz:
50 % für Privatpersonen 60% für Kommunen und nichtgewerbliche Zusammenschlüsse 35%/30% für Unternehmen
Zuschuss:
max. 50.000 €
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29.09.2016
Um- und Wiedernutzung dörflicher Bausubstanz zu Wohnzwecken Wieder- bzw. Umnutzung noch nicht durch den Antragsteller genutzter Gebäude Fördersatz:
30 % für Umnutzungen 40% für Wiedernutzungen 35%/30% für Unternehmen
Zuschuss:
max. 100.000 €
Bonus:
5%, wenn das Vorhaben Aspekte des barrierearmen Bauens berücksichtigt
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29.09.2016
Was heißt barrierearmes Bauen für uns? Umsetzung der DIN 18040 für barrierefreies Bauen bedingt machbar in alten Bauernhäusern oder historischen Gebäuden Daher Festlegung der folgenden Kriterien:
Stufenloser Zugang zur Wohnung Wohnfläche ohne Schwellen und Stufen Schwellenloser Zugang zur Dusche Rutschsicherer Bodenbelag im Bad Unterfahrbares Waschbecken im Bad Alle Türen mit einer lichten Breite > 90 cm Drehflügeltüren dürfen nicht in Bäder / Sanitärräume schlagen
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29.09.2016
www.aachen.de
Weitere Aspekte in der Förderung von Vorhaben: Alle Fördervorhaben durchlaufen ein Ranking mit 12 – 15 Kriterien Folgendes Kriterium hinsichtlich Barrierefreiheit: 0 Das Vorhaben berücksichtigt Aspekte der Barrierefreiheit.
1
2
Die Barrierefreiheit wird in dem Vorhaben nicht berücksichtigt. Das Vorhaben schafft barrierefreie Voraussetzungen für eine eingeschränkte Zielgruppe. Das Vorhaben schafft barrierefreie Voraussetzungen für mehrere eingeschränkte Zielgruppen.
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29.09.2016
Menschen mit einer körperlichen oder motorischen Einschränkung: Stufenloser Zugang zur Wohnung Wohnfläche ohne Schwellen und Stufen … Menschen mit einer visuellen Einschränkung Softwarehilfsmittel, z.B. Screenreader, Zeichenvergrößerung etc. Haptische Orientierungshilfen, z.B. Beschilderungen mit Pyramidenschrift, Brailleschrift etc.) Akustische Orientierungshilfen wie z.B.: akustische Warnungen oder Steuerungen, Blindensignalgeber etc. taktile Bodenindikatoren mit Rillen und Noppen als Leitsystem Griffe, beidseitige Handläufe
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29.09.2016
Menschen mit einer auditiven Einschränkung Optische Informationen, z.B. Signallampe beim Telefonanruf oder Türklingel, ausreichend Hinweisschilder und Piktogramme Reduktion der Störgeräusche, z.B. Einbau neuer Fenster, optimale Festlegung der Lage des Raumes innerhalb des Gebäudes, verbesserter baulicher Schallschutz, Verwendung geräuscharmer Geräte innerhalb der Arbeitsräume Ein oder zwei Punkte mehr im Ranking entscheiden oft darüber, ob ein Vorhaben im Rahmen des aufgerufenen Budgets gefördert werden kann
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29.09.2016
Fazit
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29.09.2016
Eine Vielzahl der bisher ausgewählten privaten Wohnprojekte berücksichtigt Aspekte des barrierearmen Bauens Ein kleiner Beitrag, um einerseits das Thema Barrierefreiheit in den Fokus zu rücken und andererseits eine gewisse Vorsorge für künftige Eventualitäten zu treffen Aber es gibt noch viel zu tun…