Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Prof. Dr.-Ing. Balthasar Novák Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren Universität Stuttgart Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientec...
Author: Alma Egger
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Prof. Dr.-Ing. Balthasar Novák Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren

Universität Stuttgart

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Informationen zur Prüfungsordnung

Prof. Dr.-Ing. Balthasar Novák Vorsitzender des Prüfungsausschusses Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Dipl.-Ing. Sven Priestaff Sachbearbeiter des Prüfungsausschusses Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Informationsveranstaltung 5.+6. Semester BSc und Master IuI am 08.07.2011

Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner Institut für Baubetriebslehre

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Agenda Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang  Übersichtsplan  Vorpraktikum  Wiederholungsprüfungen / mündliche Prüfungen, Prüfungsrücktritt  Notenverbesserung  Bachelorarbeit Master-Studiengang  Beginn  Zulassung  Dauer Kontakt / Ansprechpartner  Prüfungskommission  Prüfungsamt

Informationsveranstaltung Immobilientechnik und -wirtschaft Bachelor / Master am 08.02.2012

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Bachelor-Studiengang: der Prüfungsausschuss …ist zuständig für:  Informationen über Art und Zahl der Studien- und Prüfungsleistungen und deren Termine  Sicherstellung der fristgerechten Erbringbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen  Organisation der Prüfungen  Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung  die Überwachung der Entwicklung von Prüfungsergebnissen und Studiendauern …setzt sich zusammen aus:  dem Vorsitzenden (Prof. Novák)  zwei weiteren Professoren der Fakultät  einem Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes  einem Studenten mit beratender Stimme …unterliegt der Amtsverschwiegenheit!

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Bachelor-Studiengang: Übersichtsplan Übersichtsplan über die Wahlmodule des Bachelor-Studiums  § 5 (3) […] Im Wahlbereich legt die bzw. der Studierende ihre bzw. seine zu prüfenden Module in einem individuellen Übersichtsplan fest. […]  § 10 (1) 4 [Zu einer Modulprüfung sowie zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer] bei der Zulassung zu Modulen des Wahlpflichtbereichs den Übersichtsplan gemäß § 5 Abs. 3 vorgelegt hat und  Abgabe: Anfang des 2. Semesters B.Sc., vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu genehmigen.  Eine Änderung ist ohne Angabe von Gründen möglich, ab einer 2. Änderung ist eine ausführliche Begründung nötig.

Übersichtsplan und Informationen  http://www.iui.uni-stuttgart.de/

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Bachelor-Studiengang: Übersichtsplan Übersichtsplan über die Wahlmodule des Bachelor-Studiums  § 5 (3) […] Im Wahlbereich legt die bzw. der Studierende ihre bzw. seine zu prüfenden Module in einem individuellen Übersichtsplan fest. […]  § 10 (1) 4 [Zu einer Modulprüfung sowie zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer] bei der Zulassung zu Modulen des Wahlpflichtbereichs den Übersichtsplan gemäß § 5 Abs. 3 vorgelegt hat und  Abgabe: Anfang des 2. Semesters B.Sc., vom Vorsitzenden des  Übersichtsplan Prüfungsausschusses zu genehmigen.  Eine Änderung ist ohne Angabe von Gründen möglich, ab einer 2. Änderung ist eine ausführliche Begründung nötig.

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Bachelor-Studiengang: Frist für das Praktikum § 9 Vorpraktikum § 9 (1) Die Zulassung zum Studium setzt ein mindestens 12-wöchiges Vorpraktikum voraus. Die geforderten Tätigkeiten sind in den „Richtlinien für das Praktikum“ beschrieben. § 9 (2) Der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum ist […] bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorzulegen. Individueller Antrag auf Fristverlängerung 5. Fachsemester möglich  Begründung für noch offene Praktikumswochen  Kopie Firmenbescheinigung bisheriger Praktika  Übersicht auf folgende Praktika

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Bachelor-Studiengang: Prüfungswiederholung Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen  § 19 (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Ausnahmen regelt § 26 Abs. 2. [Notenverbesserung]  § 19 (2) Nicht bestandene [...] Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden.  § 19 (3) Eine zweite Wiederholung ist nur in drei Fällen zulässig. […] Dies gilt nicht für Orientierungsprüfungen […], Bachelorarbeit […]  § 19 (4) letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so erfolgt […] eine mündliche Fortsetzung. […]  § 19 (5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen. […] Dies gilt nicht im Falle einer Beurlaubung. […]  Nach der letzten Wiederholung von schriftlichen Prüfungen folgt eine mündliche Prüfung(20-30min), Ergebnis ausreichend (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0)  Wiederholungen sind beim nächsten Prüfungstermin erneut anzumelden und abzulegen.  Zweitwiederholungen nicht bei Orientierungsprüfungen und Bachelorarbeit. Informationsveranstaltung Immobilientechnik und -wirtschaft Bachelor / Master am 08.02.2012

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Bachelor-Studiengang: Prüfungsanmeldung/-abmeldung § 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß  § 17 (1) […] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind.  Rücktritt spätestens 7 Tage vorher online ohne Angabe von Gründen. Falls online nicht möglich über Rücktrittsformular beim Prüfungsamt.  Nach der Frist: schriftlicher Rücktritt ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. (Antragsformular, schriftliche Begründung bzw. Attest) Werden die angegebenen Gründe vom Prüfungsausschuss anerkannt, so muss die Prüfung beim nächstmöglichen Termin erneut angemeldet und abgelegt werden.  Erscheint ein/e Studierende/r zu einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund bzw. ohne genehmigten Rücktritt nicht, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

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Bachelor-Studiengang: Notenverbesserung § 26 Nichtanrechnung von Prüfungen und Notenverbesserung  § 26 (1) Wurden nach ununterbrochenem Fachstudium bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters 108 Leistungspunkte erworben, so gelten innerhalb der Regelstudienzeit abgelegte und nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen in bis zu 2 Modulen auf Antrag beim Prüfungsamt als nicht unternommen.  § 26 (2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegte und bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag beim Prüfungsamt in höchstens 2 Modulen zur Notenverbesserung spätestens am übernächsten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Für die Notenbildung ist das bessere Ergebnis zugrunde zu legen.

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Bachelor-Studiengang: Bacherlorarbeit § 25 Bachelorarbeit  § 25 (3) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden. Es muss spätestens einen Monat nach dem Erwerb von 168 Leistungspunkten mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit begonnen werden. […]  § 25 (5) Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. […] Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss nach Anhörung der Prüferin bzw. des Prüfers um insgesamt höchstens einen Monat verlängert werden.  § 25 (8) Bestandteil der Bachelorarbeit ist ein Vortrag von 20 bis 30 Minuten Dauer über deren Inhalt.

 Beginn der Bachelorarbeit i.d.R. ab dem 5. Semester denkbar.

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Bachelor-Studiengang: Frist für das Studium § 6 Prüfungsfristen  § 6 (2) Der Prüfungsanspruch für den Bachelorstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft erlischt, wenn die Bachelorprüfung nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der zu prüfenden Person.  Innerhalb von 10 Fachsemestern muss die gesamte Bachelorprüfung bestanden sein.  Bei Überschreitung dieser Fristen, die Studierende/r nicht zu vertreten hat, ist eine Fristverlängerung zu beantragen (schriftlicher Antrag).

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Master-Studiengang - Zulassung  Beginn des Master-Studiums im Wintersemester und Sommersemester, (erstmals Wintersemester 2011/12)  Zulassungsverfahren: - Reguläre Zulassung • Bewerbung mit Vorlage des Abschlusszeugnisses

- Bedingte Zulassung • Bewerbung mit Vorlage des aktuellem Notenauszug mit Gesamtnote – Gültigkeit der Bedingten Zulassung für 3 Semester – Möglichkeit des frühzeitigen Wechsels (bei Nachreichen aller erforderlichen Nachweise)

 Regelstudienzeit: 4 Semester  Maximale Dauer des Master-Studiengangs: 8 Fachsemester

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Master-Studiengang - Prüfungsangelegenheiten  Beginn des Master-Studiums im Wintersemester oder Sommersemester, erstmals Wintersemester 2011/12.  Zulassungsvoraussetzungen: - Abschluss eines sechssemestrigen Bachelorabschlusses (oder glw.) in Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschulen, Fachhochschule oder Berufsakademie, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist. - Bestehen einer Aufnahmeprüfung über die methodischen und inhaltlichen Grundlagen der Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft. Diese Voraussetzung wird durch Abschluss der Bachelorstudiengänge Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft, Bauingenieurwesen und Umweltschutztechnik an der Universität Stuttgart sowie von auf die Positivliste des Prüfungsausschusses gesetzten weiteren Studiengängen erfüllt.  Regelstudienzeit: 4 Semester  Maximale Dauer des Master-Studiengangs: 8 Fachsemester

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Kontakt / Ansprechpartner Prüfungsausschuss Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren Pfaffenwaldring 7 [email protected] Sprechzeiten Prof. Dr.-Ing. Balthasar Novák

Dipl.-Ing. Sven Priestaff

nach Vereinbarung Tel. 0711 / 685-66228 Mo. 13:30 – 15:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung PWR 7, 2. Stock, Raum 2.168 Tel. 0711 / 685-60134 [email protected]

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Kontakt / Ansprechpartner Prüfungsamt Pfaffenwaldring 57 (neben der Bibliothek) Herr Kupris-Thomma (Sachbearbeiter für IuI)

Sprechzeiten: Di., Do., Fr. Mo., Mi.

09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Zuständigkeiten:  Festlegung und Bekanntgabe von Prüfungsterminen  Prüfungsanmeldung (ggf., nur zusätzlich zur Online-Anmeldung)  Verwaltung sämtlicher Prüfungsdaten  Zeugnisse

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