B Ü R G E R M E I S T E R A M T D E R S T A D T W E H R

BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR Amt: Rechnungsamt Datum: 05.10.2011 Verfasser: Nicole Herfert Telefon: 07762/ 808-305 AZ: B.15.1 Vorlage Nr...
Author: Lucas Neumann
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BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR

Amt:

Rechnungsamt

Datum:

05.10.2011

Verfasser:

Nicole Herfert

Telefon:

07762/ 808-305

AZ:

B.15.1

Vorlage Nr. 52 / 2011

Beschlussvorlage an

Gremium / Beratungsfolge

öffentlich

nichtöffentlich Sitzung am

TOP-Nr.

Bau- und Umweltausschuss Verw. und Finanzausschuss Gemeinderat (als Stiftungsrat)

18.10.2011

3

Erweiterung des Pflegeheims der Bürgerstiftung Wehr Endabrechnung der Baukosten

Beschlussvorschlag: Der Stiftungsrat nimmt die endgültigen Baukosten des An- / Umbaus an das Pflegeheim der Bürgerstiftung Wehr zur Kenntnis und stimmt der Endabrechnung der Baukosten zu.

-2-

personelle Auswirkungen: nein

finanzielle Auswirkungen: ja Insgesamt waren für den Erweiterungsbau und die Umbaumaßnahmen im Bestand laut Förderbescheid vom 03. April 2009 Ausgaben in Höhe von 1.872.000,00 Euro veranschlagt. Nach einer Kostenschätzung vom März 2010 wurden Ausgaben in Höhe von rd. 1.972.000,00 Euro kalkuliert. Auf Grund günstigerer Ausschreibungsergebnisse konnten im Verlauf der weiteren Planungs- und Bauzeit Ausgaben in Höhe von rd. 1.958.000,00 Euro kalkuliert bzw. Aufträge vergeben werden. Zur Finanzierung wurden die jeweils anteiligen Kosten in die Wirtschaftspläne 2010 und 2011 eingestellt. Als Fördermittel von Land und Landkreis wurden der Bürgerstiftung insgesamt 690.018,00 Euro bewilligt.

Begründung: 1. Historie Im Jahr 2002 beschloss der Gemeinderat als Stiftungsrat der Bürgerstiftung Wehr die Konzeption Bürgerstiftung. Diese sah unter anderem die Schaffung einer Demenzabteilung im 2. Obergeschoss des Pflegeheims vor. Bereits bei Stellung des Förderantrags zum Bau der Demenzabteilung wurde vom Sozialministerium angeregt, eine Anbauplanung für das Pflegeheim hinzuzufügen, um die Möglichkeit der Erhöhung des Einbettzimmeranteils des Pflegeheims zu belegen. Diese erste Grobplanung sah bereits eine Erweiterung nach Norden in Richtung des Altenheims vor. Aufgrund des von der Landesregierung im Rahmen der damaligen Koalitionsvereinbarungen angekündigten Auslaufens der Pflegeheimförderung im Jahr 2010 hat sich die Bürgerstiftung Wehr Ende des Jahres 2006, nach Gesprächen mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und dem Landratsamt Waldshut, entschieden, baldmöglichst einen Förderantrag für den Anbau an das Pflegeheim zu stellen. Durch die guten Erfahrungen mit dem Architekturbüro Huller und auf Grund der Tatsache der bereits im Förderantrag der Demenzabteilung gestellten Anbauvariante des Pflegeheims, hat die Bürgerstiftung den Rat des Architekturbüros bei den Vorplanungen zum Förderantrag eingeholt. In der Stiftungsratssitzung vom 13.02.2007 wurde der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-3 offiziell an das Architekturbüro Huller erteilt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den Förderantrag zum An-/Umbau des Pflegeheims beim Land BadenWürttemberg und beim Landkreis Waldshut zu stellen. Der Förderantrag wurde noch mit gleichem Datum beim Kommunalverband für Jugend und Soziales in Stuttgart gestellt. Die Sitzung und positive Empfehlung des Ständigen Ausschusses erfolgte am 23.04.2007. Mit Schreiben vom 02.04.2009 erhielt die Bürgerstiftung Wehr den Bewilligungsbescheid des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg. Daraufhin wurde in der Gemeinde-

-3ratssitzung vom 12.05.2009 das Architekturbüro Huller mit den weiteren Architektenleistungen beauftragt. Der Bauantrag wurde von der Bürgerstiftung am 30.06.2009 gestellt. Die Baugenehmigung ist am 23.12.2009 eingegangen. Der erste Spatenstich erfolgte am 30.03.2010. Richtfest konnte am 23.09.2010 gefeiert werden. Die offizielle Eröffnung des Erweiterungsbaus fand am 26.03.2011 statt, der Tag der offenen Tür einen Tag später. Durch die Fertigstellung des Erweiterungsbaus stehen der Bürgerstiftung Wehr nun insgesamt 69 Pflegeplätze sowie 1 Kurzzeitpflegeplatz zur Verfügung. Highlight des Erweiterungsbaus ist zum einen die im Erdgeschoss befindliche Cafeteria, welche ausschließlich durch ehrenamtliche Helfer betrieben wird, sowie die Dachterrasse für die 2005 eröffnete Demenzabteilung. 2. Abrechnung der Gewerke Knapp sieben Monate nach der Eröffnung des Erweiterungsbaus liegen der Verwaltung nun alle Schlussrechnungen der Baumaßnahme vor. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden rd. 1.856.000,00 Euro für den Erweiterungsbau zur Auszahlung fällig. Für noch offene Beträge in Höhe von rd. 39 Tsd. Euro liegen Rechnungen zur Auszahlung vor bzw. handelt es sich um Gewährleistungseinbehalte, welche als Rückstellung für die Dauer von 5 Jahren eingebucht werden. Nach Addition beider Zahlen ergeben sich somit Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 1.895.000,00 Euro, was einer Kostenüberschreitung zum Förderantrag von lediglich rd. 1 % entspricht. Gegenüber der Kostenberechnung vom März 2010 ergibt sich eine Unterschreitung der Kosten von rd. 4 %, gegenüber der Vergabesumme eine Unterschreitung von rd. 3 %. Gewerk Rohbau Elektro Sanitär Fenster Heizung Blechner Trockenbau Schlosser Türen Möblierung

300.380,96 € 230.269,18 € 136.696,06 € 118.651,65 € 99.890,99 € 97.420,24 € 71.853,93 € 69.126,97 € 59.805,33 € 126.074,01 €

Kostenberechnung Stand 05.03.2010 303.187,76 € 230.478,45 € 250.291,87 € 118.651,65 € 69.363,73 € 97.420,24 € 83.692,96 € 69.126,98 € 54.525,33 € 126.074,01 €

Sonstiges

327.764,40 €

Nebenkosten Summe

Förderantrag

Vergabesumme 308.807,80 € 210.393,46 € 202.358,23 € 108.052,00 € 77.800,00 € 82.222,11 € 97.870,52 € 64.851,07 € 37.319,90 € 126.074,01 €

Abrechnungssumme 312.320,16 € 194.842,43 € 206.743,96 € 111.610,01 € 78.720,93 € 82.723,67 € 78.688,33 € 63.178,36 € 36.278,19 € 97.665,55 €

323.898,20 €

376.738,17 €

350.720,00 €

234.066,28 €

245.288,82 €

265.512,73 €

282.527,17

1.872.000,00 €

1.972.000,00 €

1.958.000,00 €

1.895.356,56 €

Als Fördermittel von Land und Landkreis wurden der Bürgerstiftung insgesamt 690.018,00 Euro bewilligt. Bislang sind hiervon 573.036,00 Euro zur Auszahlung gekommen. Der Restbetrag in Höhe von 116.982,00 Euro wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres eingehen, sofern beim Kommunalverband für Jugend und Soziales ein Vorgriff auf die Mittel von 2012 möglich ist.

-4-

Die geringfügig gestiegenen Baukosten haben keine Auswirkung auf die Fördergelder. Die Fördergelder der Pflegeheimförderung sind nach oben auf einen Höchstbetrag begrenzt, im Bereich der Dauerpflegeplätze beträgt die Förderquote 45 % der förderfähigen Kosten. Die im Förderantrag aus dem Jahr 2007 gemeldeten Kosten wurden bei Erstellung des Bewilligungsbescheides im April 2009 mit einem Bauindexwert von 125,2 hochgerechnet um den Preissteigerungen gerecht zu werden. Im Abgabejahr 2007 betrug der Index lediglich 112,8. Werden nun die Förderantragskosten mit einem aktuelleren Index, beispielsweise aus dem August 2010 hochgerechnet, ergäben sich Baukosten in Höhe von 1.903 Tsd. Euro. Zu den einzelnen Gewerken ist folgendes anzumerken: a. Rohbau Die Rohbauarbeiten wurden durch die Firma Werner Fien Bauunternehmen aus Wehr ausgeführt. Die Abrechnungssumme der Rohbauarbeiten übersteigt die geplante Summe laut Förderantrag um rd. 4 %. Die Kostenüberschreitung resultiert aus im Förderantrag nicht eingeplanten Zusatzmaßnahmen wie Bodenaustausch unter dem Neubau sowie Drainage, notwendige Grundleitungssanierung vom Pflegeheim zur Kanalisation vor der Höfstr. 21 sowie Abbruch der Flurdecke im UG wegen Austausch der Frischwasserhauptzuleitung. b. Elektro Die Elektroarbeiten wurden durch die Firma Elektro Rümmele aus Häg-Ehrsberg ausgeführt. Die Abrechnungssumme liegt deutlich, um rd. 15 %, unter der im Förderantrag eingeplanten Summe. Dies lässt sich zum einen durch ein günstiges Submissionsergebnis und zum anderen durch beauftragte aber nicht benötigte Massenreserven in der Ausschreibung begründen. c. Sanitär Die Sanitärarbeiten wurden durch die Firma Leber GmbH & Co. KG aus Wehr durchgeführt. Die Abrechnungssumme liegt rd. 51 % über der Summe laut Förderantrag. Ursächlich für die Überschreitung der Plansumme im Förderantrag waren neben einer Verschiebung von Leistungen innerhalb der Gewerke Heizung, Blechner und Sanitär auch verschiedene, erst im Laufe der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bekannte, Maßnahmen: -

Feuerlöschleitung zur Trockenleitung abändern (war nicht bekannt) Neue Hauptwasserleitung im UG einbauen (geringerer Querschnitt vorgeschrieben), war nicht geplant Anteil Trockenbau (ca. 6.000,-- €) zusätzlich enthalten Anteil Spiegelschränke (ca. 10.000,-- €) mehr als geplant Grundsatz der Ausschreibung war, dass der Qualitätsstandard vom Altbau auch im Neubau umgesetzt wird.

Die Differenz von Kostenberechnung und Abrechnungssumme resultiert aus einem sehr günstigen Submissionsergebnis. d. Fenster, Metall-Glas-Fassade, Beschattung Die Glaserarbeiten sowie die Arbeiten an den Beschattungsanlagen wurden durch die Firma MTB Metallbau GmbH aus Rheinfelden durchgeführt. Die Abrechnungssumme lag hier um rd. 6 % unter der Summe laut Förderantrag. Die Minderkosten resultieren aus einer durch die Firma vorgeschlagenen Alternative zur ausgeschriebenen Metall-Glas-Fassade (Pfosten-RiegelKonstruktion). Stattdessen wurden Aluminiumfenster angeboten und auch beauftragt.

-5Die Überschreitung der Vergabesumme ist auf die nachträgliche Beauftragung von Fliegengittern an den Fenstern für rd. 3.800,00 Euro zurückzuführen. Derzeit ist die Auszahlung eines zusätzlichen Betrags in Höhe von rd. 2 Tsd. Euro in Prüfung, da hier ein Einspruch der Firma gegen die Schlussrechnung geltend gemacht wurde. e. Heizung Die Heizungsarbeiten wurden durch die Firma 2+1 Sanitär GmbH aus Wehr durchgeführt. Die Abrechnungssumme liegt rd. 21 % unterhalb der im Förderantrag eingeplanten Summe. Die Kostenunterscheitung ist auf eine Verschiebung in der Kostenaufteilung zwischen Kosten Sanitär und Kosten Heizung im Förderantrag zurückzuführen. Im Vergleich zur Kostenberechnung liegt die Abrechnungssumme Heizung um rd. 13 % darüber. f. Blechner Die Blechnerarbeiten wurden durch die Firma Leber GmbH & Co. KG aus Wehr durchgeführt. Die Abrechnungssumme liegt um rd. 16 % unter der Summe laut Förderantrag. Es handelt sich hierbei nicht um echte Minderkosten, sondern um Kostenverschiebungen in die Gewerke Sanitär und Zimmerer. g. Trockenbau Die Trockenbauarbeiten wurden durch die Firma Kunzweiler aus Buggingen durchgeführt. Die Abrechnungssumme liegt um rd. 9,5 % über der Summe laut Förderantrag. Die Mehrkosten beinhalten die Flurdecke im Untergeschoss Altbau sowie die Trockenbaubrüstungen unter den Holz-Glas-Elementen. Die Erneuerung der Flurdecke im Untergeschoss war notwendig, da die Hauptwasserzuleitung nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprochen hat. Der Querschnitt der Wasserleitung war zu groß, weshalb eine Leitung mit geringerem Querschnitt eingebaut und alle Leitungsabzweigungen neu angeschlossen werden mussten (Mehrkosten im Bereich Sanitär). Hierzu war der Abbruch der gesamten Flurdecke notwendig (Mehrkosten im Bereich Rohbau). Ebenfalls wurde in diesem Zuge die Feuerlöschleitung zu einer Trockenzuleitung umgebaut. Die Einspeisung mit Löschwasser erfolgt im Bedarfsfall über einen Hydranten. Die Differenz von fast 20 % von Vergabesumme zu Abrechnungssumme resultiert aus nicht benötigten Massenreserven, Massenminderungen sowie der Abrechnung nach günstigerem Flächenpreis anstatt nach Stückzahlen. h. Schlosser Die Schlosserarbeiten wurden durch die Firma Trefzger & Berger GmbH aus Wehr durchgeführt. Die Abrechnungssumme liegt rd. 9 % unter der Summe laut Förderantrag. Dieses Ergebnis ist auf ein günstiges Submissionsergebnis zurückzuführen. i. Türen und Zargen Das Gewerk Türen und Zargen wurde durch die Firma Rümmele aus Zell erbracht. Die Abrechnungssumme liegt mit rd. 40 % deutlich unter der Summe laut Förderantrag. Dies resultiert daher, dass im Förderantrag die Trennelemente zwischen Neu- und Altbau in Höhe von rd. 17 Tsd. Euro nicht auf das Gewerk Holz-Glas-Elemente genommen wurde, sondern fälschlicherweise dem Gewerk Türen und Zargen zugeordnet wurden. Dieser Fehler zeigt sich bereits in der Vergabesumme. Trotz dieser Verschiebung zeigt sich auf dem Gewerk Holz-Glas-Elemente allerdings keine Kostenüberschreitung.

-6j. Möblierung Der Kostenansatz für Möblierung im Förderantrag ist ein fiktiver Wert, welcher anhand eines Prozentsatzes der Baukosten berechnet wird. Die Abrechnungssumme liegt hier rd. 23 % unter den im Förderantrag angesetzten Kosten. k. Sonstiges Im Bereich der sonstigen Gewerke finden sich unter anderem die Gipserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten sowie Malerarbeiten. Auf diese Gewerke soll hier im Einzelnen nicht eingegangen werden. Insgesamt zeigt sich hier eine Überschreitung der Summe laut Förderantrag um rd. 7 %. Zurückzuführen ist diese Überschreitung vor allem auf Mehrkosten im Bereich der Fliesenarbeiten sowie der Außenanlagen. l. Nebenkosten Bei den Baunebenkosten handelt es sich hauptsächlich um Architekten- und Ingenieurleistungen sowie um sonstige Baunebenkosten. Die Architekten- und Ingenieurhonorare richten sich nach den Vorschriften der HOAI und dementsprechend nach den jeweiligen Kostenfortschritten der Baumaßnahme. Auf Grund der Differenz zwischen Förderantragssumme der Bauleistungen und Kostenberechnung- bzw. Vergabesumme zeigt sich auch bei den Architekten- und Ingenieurhonoraren eine Erhöhung im Vergleich zum Förderantrag. Die Überschreitung der Vergabesumme um rd. 17 Tsd. Euro resultiert unter anderem aus der Überschreitung der Position sonstige Baunebenkosten sowie der Position Eigenleistungen des Bauherrn. In der Position sonstige Baunebenkosten sind unter anderem die Kosten für Baustrom und Bauleistungsversicherung enthalten. Die Position Eigenleistung Bauherr enthält den Anteil an Leistungen des Bauamtes der Stadt Wehr, welche über den Verwaltungskostenbeitrag für den Erweiterungsbau angefallen sind. Ebenfalls wirkt sich hier die Auftragserteilung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ an das Architekturbüro Huller + Scheld Architekten GbR aus Freiburg mit rd. 5.000,00 Euro aus. 3. Fazit Die Kostenüberschreitung der Förderantragskosten um nur 1 % stellt eine Punktlandung dar. Hier zeigt sich, dass Architekt, Ingenieure, Bauherr sowie die ausführenden Firmen umsichtig und verantwortungsvoll gewirtschaftet haben. Der Erweiterungsbau ist seit Eröffnung im April dieses Jahres voll belegt. Die durch den Erweiterungsbau notwendigen organisatorischen Umstellungen wurden durch unsere Heimleiterin Claudia Moser optimal vorbereitet und haben sich bereits in der Praxis bewährt. Die neue Cafeteria erfreut sich allgemeiner Beliebtheit und kann, dank der großen ehrenamtlichen Unterstützung, kostengünstig für unsere Bewohnerinnen und Bewohner betrieben werden. Insgesamt konnte durch den Erweiterungsbau die Attraktivität unseres Pflegeheimes deutlich gesteigert werden, womit wir nun bestens auf kommende Veränderungen, auch im Hinblick auf den demographischen Wandel, vorbereitet sind. Die Erweiterung des Pflegeheims kann somit als rundum erfolgreich und gelungen bezeichnet werden.

Michael Thater, Stiftungsratsvorsitzender

Erich Götz, Rechnungsamtsleiter

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