B Ü R G E R M E I S T E R A M T D E R S T A D T W E H R

BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR Amt: Ordnungsamt/Bauamt Datum: 04.03.2009 Verfasser: Sven Laurinat/Thomas Götz/Helge Laufer Telefon: 07762/ 80...
Author: Dorothea Fromm
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BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR

Amt:

Ordnungsamt/Bauamt

Datum:

04.03.2009

Verfasser:

Sven Laurinat/Thomas Götz/Helge Laufer

Telefon:

07762/ 808-400

AZ:

656.22, 112.21

Vorlage Nr. 4 / 2009

Beschlussvorlage an

Gremium / Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss

öffentlich

nichtöffentlich Sitzung am 17.03.2009

TOP-Nr. 1

Verw. und Finanzausschuss Gemeinderat

Weiterentwicklung der Verkehrsregelungen in der Hauptstraße Vorberatung

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat eine in der Sitzung auszuarbeitende, abschließende Verkehrsregelung für die Hauptstraße nach der Eröffnung des Anschlusses Mitte der B518 und der erfolgten Umwidmung der Hauptstraße von einer Landesstraße zur Kommunalstraße.

-2personelle Auswirkungen: nein

finanzielle Auswirkungen: ja Finanzierung im Vermögenshaushalt HHSt.: 2.6150.9500000.0/615 EURO: 85.000 Hinweis: Die Finanzierung kann bis zu einem Betrag von 97.000 EUR durch die Bildung eines Haushaltsrestes aus Vorjahren sichergestellt werden.

Begründung: 1.) Ausgangslage Am 15.07.1997 wurde das Ing.-Büro Dr. Baier in Aachen mit der Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Hauptstraße beauftragt. Dieses wurde am 18.03.1998 im Rahmen einer Bürgerversammlung der Bevölkerung vorgestellt. Der Grundsatzbeschluss, die Hauptstraße zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umzubauen, wurde am 23.09.1999 gefasst und in der Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2000 die Entwurfsplanung verabschiedet. Voraussetzung einer Umsetzung dieser Planung war jedoch die Abstufung der Hauptstraße zur Gemeindestraße. Diese Abstufung war aber nur über eine funktionierende Verbindung der überörtlichen Straßen zu erreichen. Da die Hauptstraße rechtlich als Bundesstraße ausgewiesen war, musste dies ohne Einbindung der Hauptstraße geschehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Fertigstellung des Nordabschnitts der Umgehungsstraße forciert und ein Planfeststellungsverfahren für einen provisorischen Anschluss des Nordabschnitts der Umgehungsstraße im Bereich des Bahnhofs eingeleitet. Dieses konnte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.1999 abgeschlossen werden. Die Inbetriebnahme der provisorischen Anbindung erfolgte am 18.09.2000. Damit waren die Voraussetzungen für eine Abstufung der Hauptstraße zumindest zur Landesstraße geschaffen. Trotzdem war noch eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das damalige Straßenbauamt Bad Säckingen notwendig, die eine Umgestaltung der Hauptstraße entsprechend den vom Gemeinderat verabschiedeten Plänen im Vorgriff auf die Abstufung der Hauptstraße zur Gemeindestraße gestattete. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde im Zusammenhang mit dem Verfahren zum Neubau des Anschlusses Mitte an die Ortsumfahrung Wehr der B 518 in Aussicht gestellt, dass mit der Herstellung eines funktionierenden Anschlusses die endgültige Abstufung der Hauptstraße zur Gemeindestraße erfolgen kann. Neben den Umbauplanungen und der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung der Hauptstraße wurde 1997 beim Regierungspräsidium in Freiburg der Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt. Diesem wurde mit Bescheid vom 22.10.1997 entsprochen. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, um für die

-3Umbaumaßnahmen im Straßenraum Fördermittel des Landes zu erhalten. Für die Umgestaltung der Hauptstraße (Straßenbau ohne Kanal und Wasser) in den Jahren 2001 und 2002 flossen Fördermittel des Landes in Höhe von 435.000,00 € nach Wehr. Die Weiterentwicklung der seit September 2000 geltenden Verkehrsregelungen hat der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.11.2007 sowie in der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2007 zuletzt diskutiert. Dabei wurden insbesondere die Punkte LKW-Verkehr, Parken und Geschwindigkeit thematisiert. Eine letztendliche Entscheidung über die Weiterentwicklung der geltenden Verkehrsreglungen wurde zum damaligen Zeitpunkt jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderats aufgrund der fehlenden Abfahrt Mitte der B518 noch nicht gefällt, da durch die Eröffnung der Abfahrt Mitte nochmals veränderte Verkehrsströme in der Innenstadt zu erwarten sind. Im Zuge dieser Eröffnung würde nach aktueller Aussage des Regierungspräsidiums die Vorraussetzung dafür geschaffen, die momentan noch als Landesstraße klassifizierte Hauptstraße zur Kommunalstraße herabzustufen. Die Herabstufung ist nach Aussage der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Voraussetzung für die Anordnung weitergehender Verkehrsregelungen in der Hauptstraße. Der in der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2007 getroffene Beschluss des Gemeinderates, dass die Stadtverwaltung bei der Straßenverkehrsbehörde das Durchfahrtsverbot für LKWs über 3,5t (Zeichen 253) für die Hauptstraße erwirken soll, wurde von deren Seite im Hinblick auf die noch ausstehende Umwidmung der Hauptstraße bisher leider nicht positiv beschieden. Da die Frage für den Einzelhandel und die Bürgerschaft von großer Bedeutung ist, soll die Modifizierung der Verkehrsregelungen in der Hauptstraße öffentlich vorberaten werden. Zur Vorberatung sind auch zwei Vertreter der Servicegemeinschaft Wehr als sachkundige Einwohner im Sinne von § 33 GemO eingeladen.

2.) Aktuelle Situation a) Verkehrsregelung vom 29. August 2002 2002 Verkehrsregelung: Geschwindigkeit: LKW-Verkehr Parken: Verkehrsflächen: Verkehrsarten:

verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (§ 45 Abs. 1d StVO) maximal 20 km/h keine Einschränkung nur auf gekennzeichneten Flächen, 9 Parkplätze im Fahrbahnbereich (gebührenfrei mit Parkscheibe), Tal-Tiefgarage, Kronenparkplatz strikte Trennung vom Fußgängerbereich zur Fahrbahn, dabei jeweilige Privilegierung der Verkehrsteilnehmer Durchgangsverkehr, Ziel- und Quellverkehr, Schwerverkehr

b) Aktuelle Problematik Seit Geltung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit Tempo 20 Zone in der Hauptstraße in der aktuellen Form sind der Stadtverwaltung folgende Problemfelder bekannt: •

Durchgangsverkehr: Durchgangsverkehr: Verkehrsteilnehmer benutzen die Hauptstraße um die Stadt von Süden nach Norden zu durchqueren, die Strecke stellt für viele Verbindungen noch die zeitlich kürzeste Verbindung dar, dadurch Minderung der Aufenthaltsfunktion sowie kein Vorteil für die Geschäfte

-4•







Gefahren für Kinder: Kinder: das durch den Durchgangsverkehr erhöhte Verkehrsaufkommen hat das Potential, besonders in der Mittagszeit, Gefahrensituation für Schulkinder zu schaffen Parkplatz Parkplatzsituation unbefriedigend: platzsituation unbefriedigend befriedigend: durch die geringe Anzahl an Parkflächen unmittelbar am Fahrbahnrand tendieren die Verkehrsteilnehmer dazu, ihre Fahrzeuge nicht auf den offiziellen, manchmal etwas weiter entfernten, Parkflächen anzunehmen, sondern halten und parken unmittelbar vor den Geschäften. Dies führt auch oftmals zu Unstimmigkeiten bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs, da die „3-MinutenRegelung“ oftmals von Gemeindevollzugsdienst und Fahrzeugführer unterschiedlich beurteilt wird hohe Belastung durch LKW: LKW: aufgrund des fehlenden Durchfahrtsverbots für schwere LKW leiten die Navigationsgeräte die Fahrzeuge noch immer durch die Hauptstraße, dies führt oftmals zu Staus und mindert deutlich die Aufenthaltsfunktion (Gartenwirtschaften), ebenso bringt Durchgangs-LKW Verkehr keinen Vorteil für die Geschäftstreibenden. Fahrbahnflächen werden stark beansprucht. zu hohe Geschwindigkeiten Geschwindigkeiten: keiten: können meist nur nachts gefahren werden, da hier der bremsende Verkehrsfluss fehlt und parkende Fahrzeuge nur sehr gering den Fahrzeugführer veranlassen langsamer zu fahren. Tagsüber beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit ca. 23-25 km/h.

3.) Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Verkehrsregelungen a) LKWLKW-Verkehr Wie bereits unter Ziffer 2.b) beschrieben mindert der Durchgangsverkehr von LKW deutlich die Aufenthaltsfunktion in der Hauptstraße und letztlich profitieren weder die Besucher, Anwohner und Geschäftstreibenden der Hauptstraße noch die durchfahrenden LKW davon. Ziel ist es den LKW-Durchgangsverkehr aus der Hauptstraße auf andere Straßen, insbesondere die Umgehungsstraße zu leiten. Aufgrund dessen wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2007 der Beschluss gefasst, einen dahingehenden Antrag zum Ausschluss von LKW über 3,5 t (ausgenommen Lieferverkehr) in der Hauptstraße bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Dieser Antrag wurde bisher noch nicht positiv beschieden, da wiederum auf die Verkehrswichtigkeit der Hauptstraße als Landesstraße hingewiesen wurde. Mit der Fertigstellung der Ausfahrt „Wehr Mitte“ und der anzuschließenden Umwidmung der Hauptstraße sieht allerdings auch der Leiter der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken mehr für die Beschränkung. Das Thema des Anlieferverkehrs wurde mit Vertretern der Servicegemeinschaft Wehr aus der Hauptstraße eingehend besprochen. Hier wurde der Konsens erzielt, dass der Anlieferverkehr über 3,5t natürlich möglich sein muss. Auch die Firma Lenz wird von schwereren LKW anund abgefahren. Insofern ist die Schaffung einer Ausnahmeregelung für Lieferverkehr zwingend in die zukünftige Regelung zu integrieren. Möglich wäre, die Zufahrtsmöglichkeit für Lieferverkehr nur von Süden aus her zu gestatten, diesbezüglich signalisierte die Firma Lenz und die Servicegemeinschaft ihr Einvernehmen.

-5b) Parkplätze und Parkraumbewirtschaftung Die momentane Parksituation wird von etlichen Verkehrsteilnehmern, Bürgern und Geschäftsleuten als nicht befriedigend empfunden. Dies ergab bereits eine Fragebogenaktion der Servicegemeinschaft Wehr vom Mai 2003 (siehe Anlage 1). Derzeit sind in der Hauptstraße lediglich neun Parkplätze ausgewiesen. Dies führt dazu, dass oftmals auch außerhalb der Parkflächen auf den Gehwegen geparkt wird und Fußgänger auf die Straße oder die andere Seite ausweichen müssen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, am Fahrbahnrand 15 weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen. Es handelt sich hierbei um Längsparkplätze mit einer Länge von 5,75 m und einer Breite von 2,00 m, wobei die vierzeilige Entwässerungsrinne zur Parkfläche gerechnet wird. Die Parkplätze grenzen somit unmittelbar an die Fahrbahn. In den Verkehrsraum ragende Rückspiegel und geöffnete Fahrertüren führen zu einer Verengung der Hauptstraße, so dass hier der nachfolgende Verkehr gezwungen ist die Geschwindigkeit zu reduzieren um gefahrlos passieren zu können. In der Hauptstraße bestünden dann 24 Parkplätze am Straßenrand, zuzüglich dem Kronenparkplatz (34 Plätze, beschränkt auf 1h mit Parkscheibe) und der Tal-Tiefgarage (46 freie Plätze, 16 beschränkte Plätze auf 1,5h mit Parkscheibe). Parkplätze am Fahrbahnrand Momentane Parkplätze: Geplante Parkplätze:

Parkplätze gesamt

9 1 Albiez 1 Volk 1 Volksbank 2 Fricker 2 Ruthe 2 Dreikönig 2 Rhy-Wehra-Zeitung 1 Bermeitinger 2 Krone 1 Sutter-Apotheke 24 (in Anlage 2 dargestellt)

Eine Zonenregelung (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit eingeschränkter Halteverbotszone) beinhaltet per Regelung, dass nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Außerhalb dieser Flächen darf man nicht parken, nur halten und Be- bzw. Entladevorgänge sind erlaubt. In der Praxis legt die Stadt Wehr diese Regelung bisher jedoch großzügiger aus, indem Sie die sog. „3-Minuten-Regelung“ praktiziert. Zukünftig ist geplant, unter Berücksichtigung der Erweiterung der Parkplätze von 9 auf 24, die Parkregelung strikt nach der StvO zu kontrollieren und zu ahnden. Das bedeutet für den Verkehrsteilnehmer, dass er tatsächlich einen dieser angelegten Parkplätze aufzusuchen hat. Damit wird dem „Wilden Parken“, welches gegenwärtig häufig zu beobachten ist, vorgebeugt. Für die Ahndungspraxis des Gemeindevollzugsdienstes bedeutet dieses Verfahren eine deutlich höhere Rechtssicherheit und weniger „Diskussionen um Minuten“ vor Ort. Die strikte Ahndung nach der StVO soll auch zu dem Ziel führen, dass keine Verkehrsteilnehmer mehr im Bereich Bäckerei Fricker in das „Bächle“ einfahren und dieses oder die Fahrzeuge dadurch beschädigt werden. Die geplanten Parkflächen über dem Bächle sollen abgedeckt werden.

-6Weiterhin ist angedacht, die Parkraumbewirtschaftung für die Gesamtparkplätze am Fahrbahnrand zu vereinheitlichen und vor allem zu vereinfachen. Daher sollen auf die Eingangsstelen mit der Zonendarstellung der Zusatz „Parkscheibe, 1 Stunde“ aufgenommen werdender Vorteil besteht darin, dass diese Regelung dann für all diese Parkflächen Geltung findet und das P-Schild mit Einzelregelungen vor jedem Parkplatz entfallen kann (Eindämmung des Schilderwaldes).

c) Geschwindigkeit Geschwindigkeit Die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 20) wird momentan tagsüber in der Regel erreicht, Auswertungen der Geschwindigkeitsmesstafel ergaben mittlere Geschwindigkeiten von 23-25 km/h. Einzelne Verkehrsteilnehmer halten sich jedoch nicht daran, vor allem zur Nachtzeit werden erheblich höhere Geschwindigkeiten gemessen, weil der hemmende Verkehr dann fehlt. Die gefahrene Geschwindigkeit wirkt sich einerseits auf die Aufenthaltsqualität für Fußgänger aus, andererseits stellt der Weg durch die Hauptstraße, auch mit Tempo 20, noch eine äußert attraktive Verbindungsmöglichkeit auf der Nord-Süd-Achse dar. Somit kann der Schluss gezogen werden, je höher die fahrbare Geschwindigkeit, desto größer der Durchgangsverkehr. Aus diesen Gründen soll ebenfalls die Geschwindigkeitsregelung modifiziert werden. Optionen für Geschwindigkeitsregelungen durch Verkehrszeichen •

Tempo 20 Zone, verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Dies entspricht der momentanen Geschwindigkeits- und Parksituation. Vorrang der Verkehrsteilnehmer auf seiner jeweiligen Fläche (Fahrbahn oder Fußgängerweg).



Tempo 10 Zone, verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Gleicher Regelungsrahmen wie bisher, nur Tempo 10



Tempo 7, verkehrsberuhigter Bereich Bereits mit dem Verkehrszeichen 325 ist die Geschwindigkeit (7 km/h), wie auch die Parksituation eindeutig durch die StVO geregelt. Somit ist das Parken allein durch dieses Verkehrszeichen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, ein Be- und Entladen an anderen Stellen ist zulässig. Hinweis: Die Parkraumbewirtschaftung wird hiermit allerdings nicht wie in einer Zone geregelt. Somit müsste wiederum eine Anzeige der Parkdauer bei jedem einzelnen Parkplatz angebracht werden. Bei dieser Variante sind Fußgänger und Autofahrer grundsätzlich gleichberechtigt, jedoch hat der motorisierte Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Fußgänger ein Rücksichtnahmegebot.

Bei der Regelung der Geschwindigkeit über Verkehrsregelungen ist zu beachten, dass die Regelung Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern genießt. Sie muss sich an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen – niedere Geschwindigkeiten auf breiter freier Fahrbahn werden nicht akzeptiert. Die Regelung sollte aus sich selbst heraus wachsen und einer gewissen Eigenkontrolle des Verkehrsteilnehmers unterliegen. Eine nur durch Kontrollen haltbare Regelung ist auf Dauer nicht tragfähig. Weiterhin können bauliche Maßnahmen die gefahrenen Geschwindigkeiten reduzieren.

-7Angedachte bauliche geschwindigkeitshemmende Maßnahmen Die bereits bestehende Fahrbahnverengung auf Höhe der Talschule soll, um das Tempo der Verkehrsteilnehmer zusätzlich zu minimieren, auf Gehwegniveau erhöht werden. Eine weitere Überquerungshilfe gleicher Bauart ist im Bereich Hauptstraße 43 / 44 angedacht. Um zu verhindern, dass an diesen Einengungen über den Bordstein gefahren wird, anstatt bei Gegenverkehr ordnungsgemäß anzuhalten, sollen in den vier Eckpunkten der Verengung unmittelbar hinter dem Bordstein Pflanztröge aufgestellt werden, wobei die Kübel samt Bepflanzung eine so geringe Höhe haben sollten, dass Kinder dahinter noch gut sehen und gesehen werden können. Alternativ könnte man an gleicher Stelle auch Poller vorsehen.

4. Vorschlag der Verwaltung Aufgrund der vorgenannten Eckpunkte und Möglichkeiten schlägt die Verwaltung folgende modifizierte Verkehrsregelung in der Hauptstraße vor a) LKW Verkehr: Die Verwaltung schlägt vor den LKW-Verkehr über 3,5t nach der Umstufung der Hauptstraße zur Kommunalstraße nicht mehr in der Hauptstraße zuzulassen. Anlieferverkehr soll ohne zeitliche Beschränkung von Süden aus möglich sein. b) Parken: Am Fahrbahnrand sollen 15 neue Parkplätze entsprechend Anlage 2 entstehen. Die Parkraumbewirtschaftung soll für alle Parkflächen in der Hauptstraße vereinheitlicht werden und auf ein ½ h begrenzt werden (alternativ 1h), die Parkdauer für die Parkplätze auf dem Kronenparkplatz sowie in der Tal-Tiefgarage sollen auf 1,5 h (alternativ 2h) begrenzt werden. c.) Geschwindigkeit: Die Verwaltung schlägt die Beibehaltung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs vor, zur Erhöhung der Aufenthaltsfunktion und zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs soll die maximale Geschwindigkeit auf 10 reduziert werden (alternativ Beibehaltung der Tempo 20 Regelung).

Michael Thater, Bürgermeister

Sven Laurinat, Ordnungsamtsleiter

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