B e s c h l u s s v o r l a g e

Beschlussvorlage Fachbereich: Bearbeiter: Bürgerservice Frau Franz Datum: 17.01.2011 Gemeinde Marienwerder Beschluss-Nr: 02/2011 zur Sitzung der Ge...
Author: Moritz Fiedler
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Beschlussvorlage Fachbereich: Bearbeiter:

Bürgerservice Frau Franz

Datum: 17.01.2011 Gemeinde Marienwerder Beschluss-Nr: 02/2011

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder am 27.01.2011 Titel:

Nutzungsvereinbarung Kleinbus SV Freya Marienwerder e.V.

B e g r ü n d u n g: Mit dem Abschluss des Auflösungsvertrages zwischen dem FC Freya Marienwerder e.V. und der Gemeinde Marienwerder für die Nutzung der Sportstätte Marienwerder zum 31.12.2010 ist der im Eigentum des Vereins befindliche Kleinbus VW Transporter Kombi LR 75 TDI 5 G an die Gemeinde Marienwerder übergeben worden. Der Bus wurde mit einem zweckgebundenen Zuschuss der Gemeinde für die Sicherung der Nachwuchsarbeit des Vereins angeschafft. Der FC Freya Marienwerder e.V. kann die genannten Förderbedingungen nicht mehr erfüllen. Zukünftig soll dem SV Freya Marienwerder e.V., der die Kinder- und Jugendmannschaft des FC Freya Marienwerder e.V. übernommen hat, der Kleinbus für die Nachwuchsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Die beiliegende Nutzungsvereinbarung ist mit dem Vorstand des SV Freya Marienwerder e.V. abgestimmt. Es wird empfohlen, diese Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

B e s c h l u s s: Die Gemeindevertretung Marienwerder beschließt die geänderte Vereinbarung über die Nutzung des Kleinbusses VW Transporter Kombi LR 75 TDI 5 G mit dem SV Freya Marienwerder e.V. abzuschließen. Der Amtsdirektor wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten. Verfasser/Mitarbeiter Datum Unterschrift

Verfasser

Fachdienstleiter/in

Summe

Finanzielle Auswirkungen Ergebnishaushalt Finanzhaushalt

 nein  ja  

Fachbereichsleiter

Buchungsstelle

HH-Jahr

jährl. Folgekosten

Aufwendungen Erträge Einzahlungen

 Plan  üpl  apl

Auszahlungen Bestätigung Kämmerei

Kühne Amtsdirektor Beschlussfähigkeit Gesetzl. Mitgliederzahl

Abstimmung davon anwesend

dafür

dagegen

Stimmenthaltung

12 Die Richtigkeit der Angaben über Beschlussfähigkeit und Abstimmung wird bescheinigt, ebenso dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Die Vorlage wird hiermit zum Beschluss erhoben. Marienwerder, den 27.01.2011

Strebe Vors. GV SIEGEL Kühne Amtsdirektor

Nutzungsvereinbarung

Zwischen der

Gemeinde Marienwerder

vertreten durch das dieses vertreten durch den

Amt Biesenthal-Barnim Amtsdirektor Herrn H.-U. Kühne Berliner Str. 1 16359 Biesenthal - nachfolgend Gemeinde genannt-

und dem

SV Freya Marienwerder e.V.

vertreten durch den dieser vertreten durch den

Vorstand 1. Vorsitzenden Herrn Matthias Arendt Siedlerweg 10a 16348 Marienwerder - nachfolgend Verein genannt-

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

§1 Nutzungsgegenstand, Zweckbestimmung (1)

Dem Verein wird das Fahrzeug Kleinbus VW Transporter Kombi LR 75 TDI 5 G amtliches Kennzeichen: BAR-FX 416 vorrangig zur Sicherung der Nachwuchsarbeit überlassen. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

(2)

Im Fahrzeug sind Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten als Zubehör vorhanden.

(3)

Vom Verein ist eine für das Fahrzeug verantwortliche Person zu benennen. Diese koordiniert den Fahrzeugeinsatz und ist verantwortliche für die Kontrolle der Verkehrssicherheit und die Einhaltung von TÜV- und ASU- Überprüfungen.

(4)

Die Gemeinde behält sich die Nutzung des Fahrzeugs für gemeindliche Zwecke vor. Im Falle einer Nutzung durch die Gemeinde erfolgt eine Terminabstimmung mit dem Verein.

§2 Sorgfaltspflicht (1)

Der Verein hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Das Fahrzeug ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten.

Nutzungsvereinbarung Kleinbus SV Freya Marienwerder e.V.

Seite 2

(2)

Das Fahrzeug darf nur solchen Personen zum Fahren überlassen werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

(3)

Für das Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen, in dem die Benutzung täglich mit Ziel und Kilometerangabe einzutragen und mit Namen und Unterschrift des Fahrers zu bestätigen ist.

(4)

Die gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Personen sind vom Verein einzuhalten.

(5)

Bei Entwendung, Beschädigung und Verlust ist durch den Verein unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten und die Gemeinde zu benachrichtigen. Die polizeiliche Anzeige ist der Gemeinde auszuhändigen. Bei Unfall ist die Polizei zu verständigen und es ist auf eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bestehen.

(6)

Eine Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig.

(7)

Im Fahrzeug gilt Rauchverbot.

§3 Versicherung, Haftung (1)

Das Fahrzeug ist Haftpflicht und Vollkasko mit 300,00 Euro Selbstbeteiligung versichert. Im Falle eines durch den Verein verursachten Schadens hat dieser den Selbstbeteilungsbetrag inkl. Prämienmehraufwand für Höherstufung der Versicherung zu übernehmen. Für selbst verschuldete Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, ist der Verein der Gemeinde zum Schadenersatz verpflichtet. Es besteht eine Insassenunfallversicherung.

(2)

Im Schadensfall hat der Verein der Gemeinde den Schaden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Unterlagen (polizeiliche Unfallaufnahme/Diebstahlsanzeige, evtl. erforderliche Zeichnungen, Erklärungen über den Hergang usw.) sind beizufügen. Die Schadensabwicklung nimmt die Gemeinde vor, die alle unfallbedingten Reparaturkosten für das Fahrzeug bis zur endgültigen Schadensregulierung verauslagt.

(3)

Der Verein stellt die Gemeinde frei von Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen allgemeinen verbindlichen Bestimmungen, die sich aus dem Gebrauch des Fahrzeuges ergeben sollten.

(4)

Die Gemeinde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Gemeinde oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch die Gemeinde.

Nutzungsvereinbarung Kleinbus SV Freya Marienwerder e.V.

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§4 Wartungs- und Inspektionskosten u.a. Kosten (1)

Die Gemeinde trägt die Kosten für Inspektionen und Wartungen nach den Vorschriften des Herstellerwerkes, einschl. Ölwechsel und Reparaturkosten bei natürlichem Verschleiß sowie die TÜVHauptuntersuchung einschl. Abgasuntersuchung.

(2)

Die Kraftstoff- und Betriebskosten trägt der Verein.

§5 Sonstiges (1)

Änderungen und Ergänzungen oder Nebenabreden zu dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.

(2)

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen.

§6 Vertragsdauer, Kündigung (1)

Diese Nutzungsvereinbarung tritt zum 01.02.2011 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

(2)

Beide Vertragspartner sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit schriftlich zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen.

(3)

Bei Vorliegen eines wichtigen Gundes kann jede Vertragspartei den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen.

(4)

Das Fahrzeug ist bei Beendigung der Nutzung der Gemeinde im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

Biesenthal, ……………………..

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Kühne Amtsdirektor

Arendt Vorsitzender

Amt Biesenthal-Barnim

SV Freya Marienwerder e.V.

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