B E S C H L U S S V O R L A G E

Vorlagen-Nr 247/2007 Stadt Ratingen Der Bürgermeister Dezernat/Amt 52 Amt für Sport und Freizeit Tel.-Nr.: 5200 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich: Ja ...
Author: Swen Färber
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Vorlagen-Nr 247/2007

Stadt Ratingen Der Bürgermeister

Dezernat/Amt 52 Amt für Sport und Freizeit

Tel.-Nr.: 5200

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich: Ja -

Beratungsfolge: Bezirksausschuss Ratingen Mitte Sportausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Rat

Betreff: Neubau einer Bezirkssportanlage Ratingen Mitte

Finanzielle Auswirkungen

Kameralistische Darstellung: Gesamtkosten der Maßnahme EUR 6.692.000

Mittel stehen zur Verfügung JA NEIN Plan- Bauungs- kosten kosten

Jährliche Folgekosten EUR 226.000

Eigenanteil keine

Veranschla- Teil des Haushaltsplans gung im Haushaltsjahr

EUR s. Punkt 4.1

Veranschlagung im IP des Jahres/der Jahre

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Erwartete Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge u.ä.) EUR siehe Punkt 4.1

in Höhe von

Haushaltsstelle

Vorlage 247/2007

2. Finanzielle Auswirkungen gemäß NKF A: Ergebnisrechnung / Finanzrechnung konsumtiv: Gesamtaufwand der Maßnahme

Gesamterträge der Maßnahme

686.000 € davon:

Zuschussbedarf der Maßnahme

siehe Punkt 4.1 €

Mittel stehen zur Verfügung Ja € Nein X im Teilergebnisplan der Produktgruppe

davon:

1. Betriebsaufwand * 1. Betriebserträge * 226.000 € 2. Nicht zahlungs2. Nicht zahlungswirksamer Aufwand wirksame Erträge (z.B. Abschreibungen, (z.B. Sonderposten) Erhöhung Pensionsrückstellungen) 259.000 €

08.10 € des / der Jahre:

Planungsstelle/n €

3. Durchschnittliche Fremdkapitalzinsen 201.000 € Einmalig

Lfd. p.a. X

Einmalig

Lfd. p.a.

Einmalig

Lfd. p.a.

* Betriebsaufwand / -erträge entsprechen in gleicher Höhe Betriebsauszahlungen / -einzahlungen

B: Teilfinanzrechnung (Investitionsmaßnahmen): Gesamtauszahlung der Maßnahme

Investitionszuschüsse

6.692.000 € davon:

Finanzierungseigenanteil

siehe Punkt 4.1

Mittel stehen zur Verfügung Planungskosten: Ja X siehe Punkt 4.2 Baukosten: Nein X im Teilfinanzplan der Produktgruppe:

davon:

Jahr

€ Jahr



Jahr

€ Jahr



Jahr

€ Jahr



Jahr

€ Jahr



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Planungsstelle/n

Vorlage 247/2007

Beschlussvorschlag: 1.

Die in dieser Vorlage dargestellte Entwurfs-Variante A mit zwei Spielflächen für Fußball und einer Spielfläche für Hockey (mit Mehrfachmarkierung als Kleinspielfelder für Jugendfußball) wird als auszuführende Variante beschlossen. Über die Bereitstellung der Mehrkosten gegenüber dem Investitionsprogramm in Höhe von 51.000,00 € für die Gebäudeeinrichtung wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen entschieden.

2.

Zur Finanzierung der Bezirkssportanlage Mitte werden die städtischen Grundstücke „Talstraße“ und „Auf der Aue“ (ab 2011) einer städtebaulichen Verwertung zugeführt.

3.

Zur Aufnahme von Schulsporteinrichtungen werden die vorhandenen Außenanlagen an der Gebrüder-Grimm-Schule und der Elsa-Brandström-Schule in dem in dieser Vorlage dargestellten Umfang ertüchtigt. Über die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 233.000,00 € wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen entschieden.

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Vorlage 247/2007

Sachverhalt: 1.1

Beschlusslage Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 19.12.2006 auf der Grundlage der Vorlage 272/2006 „Neubau einer Sportanlage Ratingen Mitte“ mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

1.2

1.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

2.

Die dargestellte Variante 1 wird als auszuführende Variante beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils einen Vertreter des RSV 04/19 e. V., des TV Ratingen 1865 e. V. und des Stadtsportverbandes Ratingen e. V. in die Planung der Sozialräume einzubeziehen.

3.

Die Stadt Ratingen führt ein europaweites VOF-Verfahren für die Generalplanerleistungen auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch.

4.

Die voraussichtlichen Planungskosten werden vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 etatisiert.

5.

Sollte das VOF-Verfahren vor Rechtskraft der Haushaltsplansatzung des Jahres 2007 abgeschlossen sein, so werden für die unverzügliche Beauftragung des Generalplaners die Haushaltsmittel vorzeitig freigegeben.

6.

Das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung einer Unterführung unter der „Kalkbahn“ wird weiter verfolgt, um eine attraktive Anbindung für Radfahrer und Fußgänger an die Innenstadt zu schaffen, besonders für Kinder und Jugendliche. Die Verwaltung wird gebeten, eine belastbare Kostenermittlung einer Unterführung vorzulegen.

Ergebnis VOF-Verfahren Auf der Basis der vom Rat beschlossenen Vorentwurfs-Variante 1 der Landschaftsarchitekten Alfred Ulenberg und Partner (zwei Fußballfelder, ein Hockeyfeld (mit Fußballnutzung), ein Funktionsgebäude, siehe Anlage 1), wurde für die Errichtung der Bezirkssportanlage Ratingen Mitte im Frühjahr 2007 ein EUweites VOF-Verfahren durchgeführt. Die Ausschreibung umfasste die Generalplanerleistungen (HOAI-Phasen 3 bis 9) für die Freianlagen, den Hochbau sowie die Erschließung. Die Planergruppe GEO 3 GmbH / Bedburg-Hau ist als Sieger aus dem Teilnehmerwettbewerb hervorgegangen. Die Vergabe der Generalplanerleistungen erfolgte stufenweise. Zunächst wurden vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 10.05.2007 auf der Grundlage der Vorlage 140/2007 „Vergabe von Generalplanerleistungen für die Bezirkssportanlage Ratingen-Mitte“ nur die Leistungsphase 3 HOAI (Entwurf) in Auftrag gegeben.

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Vorlage 247/2007

Die Beauftragung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erfolgt, sobald eine abschließende Ratsentscheidung über die umzusetzende Planvariante vorliegt.

2.

Entwurfsplanung GEO 3 Die Planergruppe GEO 3 GmbH hat auf Basis der Vorentwurfs-Variante 1 der Landschaftsarchitekten Alfred Ulenberg und Partner einen modifizierten Entwurf für den Neubau einer Bezirkssportanlage Ratingen Mitte erstellt und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs der vorgeschriebenen Auswahlkommission vorgestellt. Diese Entwurfs-Variante A beinhaltet wie die Vorentwurfs-Variante 1 zwei Fußballspielfelder (Kunstrasen mit Verfüllung aus Sand und Gummigranulat) sowie ein Hockeyspielfeld (Vollkunststoffrasen mit Mehrfachmarkierung für Kleinspielfelder Fußball). Sie unterschieden sich aber durch folgende Merkmale von der Vorentwurf-Variante 1: -

Das Funktionsgebäude liegt zentral zwischen dem Hockey- und FußballHauptspielfeld; es liegt so, dass es für eine doppelte Vereinsnutzung geeignet ist. Der Grundriss ist variabel; das Gebäude ist energetisch optimiert. Die gestalterische Formensprache ist modern und zeitgemäß.

-

Die überdachte Haupttribüne ist dem Funktionsgebäude zugeordnet.

-

Das Hockeyfeld liegt in der zweckmäßigen Nord-Süd-Richtung. Der Belag besteht aus Vollkunststoffrasen. In der Vorentwurfs-Variante 1 war eine Mischnutzung vorgesehen (s. 2.1.2).

-

Parkplätze und Erschließungsstraße sind anders angeordnet, dadurch konnte mehr Raum für die sportlich genutzten Flächen gewonnen werden.

-

Die Nebenflächen mit Angeboten wie Beach-Volleyball und Kinderspielplatz sind dem zentralen Platz und dem Gastronomiebereich / Clubraum mit Außenterrassen zugeordnet.

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Vorlage 247/2007

Variantengegenüberstellung Büro Ulenberg / Büro Geo3 Büro Ulenberg Variante 1 - Vorentwurf Vorstudie

Büro Geo3 Wettbewerb Variante (2+1)

Flächengröße Bemerkungen

Flächengröße Bemerkungen

Umbauter Raum 3 dezentrale Eingänge zur Sportanlage; freistehende Tribüne; Vermischung der Sportarten; 12 Umkleiden geeignet für 12 Mannschaf4.884 m³ ten; 45 m² Lagerflächen

1 zentraler Eingang zur Sportanlage, 1 Eingang Unterhaltung; Tribüne am Gebäude; Trennung der Sportarten; 12 Umkleiden geeignet für 18 Mannschaften; 5.890 m³ 270 m² Lagerflächen

4.600 m² 144 Stellplätze

4.500 m² 149 Stellplätze

Parkplätze und Zuwegung Brutto-Sportflächen Fußball Feldhockey

15.900 m²

15.900 m²

5.700 m²

5.700 m²

Nebenanlagen Spielflächen

2.300 m² einschl. Rundlaufbahn

Verkehrsnebenflächen

7.350 m²

Rahmengrün

600 m² 15.650 m²

davon sind 5.400 m² für das RRB nicht im Kostenrahmen 33.900 m² enthalten

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23.000 m²

Vorlage 247/2007

Fazit: Die Entwurfs-Variante A (Büro Geo 3) stellt funktional und flächenökonomisch eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Vorentwurf-Variante 1 (Büro Ulenberg) dar. 2.1

Objektbeschreibung

2.1.1 Funktionsbereich Fußball Die Fußballanlage wird im östlichen Teilbereich des Grundstückes angeordnet und besteht aus zwei Großspielfeldern. Alle Plätze werden mit den regelgerechten Spielmaßen von 105 m x 68 m hergestellt und erhalten einen Kunststoffrasenbelag mit einer Verfüllung aus Sand und Gummigranulat. Das Spielfeld direkt am Funktionsgebäude ist das Hauptspielfeld, da primär auf diesem Platz der Spielbetrieb abgewickelt werden soll. An der westlichen Längenseite ist die überdachte Tribüne für 200 Sitzplätze vorgesehen. Der Zugangsbereich der Tribüne und der Terrasse liegt ca. 1 m über Spielfeldhöhe, um dem Publikum eine bestmögliche Sicht auf das Spielfeld zu ermöglichen. Alle Plätze werden mit einer Sportstättenbeleuchtungsanlage ausgerüstet. Das Hauptspielfeld erhält eine Beleuchtungsanlage mit vier Masten und einer Beleuchtungsstärke von 200 Lux. Um den benachbarten Trainingsplatz auch am Abend und während der dunklen Jahreszeit nutzen zu können, wird auch er mit einer Sportstättenbeleuchtungsanlage mit ca. 120 Lux ausgerüstet. Hierdurch wird gewährleistet, dass auf allen Plätzen hinreichende Lichtverhältnisse für den Trainings- und Spielbetrieb erreicht werden, ohne die Anrainer zu stören. Jeder Platz und jede Spielfeldhälfte ist separat schaltbar, sodass bei Querspielbetrieb nicht die gesamte Beleuchtungsanlage des Platzes eingeschaltet werden muss. Zur Ableitung des versickerten Oberflächenwassers werden Dränleitungen aus PE-Endlosrohren verlegt. Das Wasser wird dem Entwässerungssystem der städtischen Kanalisation zugeführt. An der Spielfeldoberfläche abfließendes Regenwasser wird teilweise über Pflasterrinnen und Bodenabläufe aufgenommen und der Kanalisation zugeführt. Das übrige Oberflächenwasser wird oberirdisch in umlaufende Rasenmulden eingeleitet, wo es versickert.

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Vorlage 247/2007

2.1.2 Funktionsbereich Hockey Die Firma GEO 3 GmbH vertritt bezüglich der sportlich gemischten Nutzung von Kunstrasenplätzen eine andere fachliche Einschätzung als die Landschaftsarchitekten Ulenberg und Partner (die einen Multifunktionsplatz mit einer Kompromisslösung für den Kunstrasenbelag vorgeschlagen hatten) und weist darauf hin, dass die beiden Sportarten Fußball und Feldhockey sehr unterschiedliche Anforderungen an den Spielfeldbelag stellen. Die Firma GEO 3 GmbH empfiehlt deshalb keinen Multifunktionsplatz für die gleichzeitige Hockey- und Fußballnutzung, sondern separate Kunststoffrasenflächen für diese Sportarten. Die beiden Sportarten Fußball und Feldhockey stellen unterschiedliche Anforderungen an den Spielfeldbelag. Für die Fußballer ist neben dem Ballroll- und -sprungverhalten vor allem die Griffigkeit der Spielfläche für die Schuhe von Bedeutung. Daher wählt man langflorige Beläge mit Sand- und Gummiverfüllung, bei denen die Stollen oder Noppen der Schuhe in den Belag eindringen und so Standfestigkeit sicherstellen. Auf Grund der nutzungsbedingten Bewegung der Füllstoffe zwischen den Kunststoffrasenfasern ist bei einem solchen Belag jedoch keine perfekte Ebenflächigkeit gewährleistet. Für ein Hockeyspiel hingegen hat die Gleichmäßigkeit und Ebenheit der Spielfläche oberste Priorität. Wegen des kleineren und schnelleren Balles ist sie die Grundvoraussetzung für ein optimales Rollen des Balles. Aus diesem Grund verwendet man für Hockey sehr dichte und sehr kurze Beläge ohne Verfüllung. Da der Hockeyball möglichst auf dem Belag laufen soll, werden Hockeyspielfelder vor der Nutzung beregnet. Durch das Wasser wird der rollende Ball förmlich vom Belag angesogen und hebt nicht so schnell ab. Die Hockeybeläge sind daher so konzipiert, dass sie das Wasser möglichst lange speichern. Für die Fußballer ist jedoch ein kurzfristiges Abtrocknen des Belages für die Spielqualität wünschenswert, denn bei hohem Wassergehalt neigt der Kunststoffbelag für Fußballnutzung dazu, rutschig zu werden. Ein Hockeyspielfeld und ein Fußballspielfeld haben zudem gemäß den Regeln der jeweiligen Sportverbände unterschiedliche Spielfeldabmessungen. Dies hat zur Folge, dass für Hockey keine feststehenden Tore und Eckfahnen aufgestellt werden können. Sie müssten für die Fußballnutzung immer wieder abgebaut werden, die Bodenhülsen könnten für die Fußballer eine Gefährdung darstellen. Aus den vorgenannten vorrangig sportfunktionalen Gründen ist ein Multifunktionsplatz mit einer Kompromisslösung beim Kunstrasen, der sowohl von Fußballern als auch von Hockeyspielern gemeinsam genutzt wird, als nicht sinnvoll einzustufen. Keiner der Nutzer würde im Rahmen eines solchen Kompromisses bestmögliche Spiel- und Trainingsbedingungen vorfinden, was jedoch bei einer finanziellen Investition in der anstehenden Größenordnung das Ziel sein sollte. Angesichts der unterschiedlichen fachlichen Einschätzungen hat die Verwaltung eine zusätzliche Stellungnahme bei der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) eingeholt. Von dort erhielt die Verwaltung folgende Stellungnahme:

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Vorlage 247/2007

Fußball-Kunstrasen zeichnet sich durch einen weichen, langfaserigen, sand- / granulatverfüllten Belag aus. Der Kraftabbau und die Nachahmung eines Naturrasens stehen im Mittelpunkt des Verwendungsinteresses. Eine Bewässerung ist bei diesem Belagstyp nicht erforderlich. Hockey-Kunstrasen zeichnet sich durch einen kurzflorigen, nicht verfüllten Belag aus. Er muss bewässert werden, damit auf dem Wasserfilm der kleine Ball präzise laufen kann. Wo Fußball-Kunstrasenplätze für eine Kombinutzung (Kompromisslösung beim Kunstrasenbelag) ausgebaut wurden, zeigen die Erfahrungen der Deutschen Sporthochschule Köln, dass es zu Akzeptanzproblemen bei den Hockeyvereinen kommt. In der Folge werden die Plätze durch den Hockeysport eher nicht genutzt. Umgekehrt werden Hockey-Kunstrasenbeläge von Fußballvereinen durchaus akzeptiert, in der Regel aber (auf Grund der beschriebenen Unterschiede in den Oberflächen und im Kunstrasenflor) nur für Trainingszwecke genutzt. Die DSHS (siehe Anlage 7) plädiert vor diesem Hintergrund dafür, nach Möglichkeit auf eine multifunktionale Nutzung zu verzichten und separate Spielfelder für Fußball und für Hockey anzulegen. Aus alledem ist abzuleiten, dass das Hockeyspiel auf einem für Fußball konzipierten Kunstrasen nicht möglich ist. Dagegen kann ein für Hockey geeigneter Kunstrasen sehr wohl für Fußball – zumindest für den Jugendbereich und zu Trainingszwecken – genutzt werden. Deshalb sollte der Hockeyplatz mit einem für diesen Sport optimalen kurzflorigen Kunstrasen versehen werden, auf dem bei Bedarf auch Fußballtraining stattfinden kann. Der Hockeyplatz ist im westlichen Teil der Gesamtanlage vorgesehen und parallel zum Gebäude und dem Hauptspielfeld der Fußballanlage in Nord-SüdRichtung geplant. Das Spielfeld erhält das Normmaß von 91,4 m x 55 m, als Belag wird ein Vollkunststoffrasen ohne Verfüllung nur für Hockey verlegt. Um eine Mehrfachnutzung des Hockeyfeldes auch für Fußball zu ermöglichen, erhält dieser Platz eine Mehrfachmarkierung für Fußballkleinspielfelder. Auch der Hockeyplatz erhält eine Sportstättenbeleuchtungsanlage, dabei ist jede Spielhälfte separat schaltbar, sodass bei Querspielbetrieb nicht die gesamte Beleuchtungsanlage des Platzes eingeschaltet werden muss. Die Sportstättenbeleuchtungsanlage ist mit sechs Masten konzipiert; dies gewährleistet, dass der Platz gleichmäßig mit ca. 200 Lux ausgeleuchtet, auch in den Abendstunden und in den dunklen Jahreszeiten ganzjährig der Spielbetrieb möglich und der kleine und schnelle Ball auf dem Hockeyspielfeld gut zu sehen ist. Um eine bestmögliche Spielqualität zu erhalten, ist der Einbau einer automatischen Unterflurberegnungsanlage geplant. Für die Wasserversorgung der Hockeyanlage soll bei geeigneter Wasserqualität ein Grundwasserbrunnen gebohrt und genutzt werden. Zur Ableitung des versickernden Oberflächenwassers werden Dränleitungen aus PVC-Endlosrohren verlegt und dem Entwässerungssystem ebenfalls zugeführt. Seite 9 von 20

Vorlage 247/2007

Da auf diesem Spielfeld eine gemischte Nutzung vorgesehen ist, erfolgt die Vergabe und die Belegung des Platzes in Abstimmung mit den Nutzern durch das Amt für Sport und Freizeit, wobei vorrangig die Nutzung Hockey vorgesehen ist. 2.2

Hochbau, Funktionsbereiche, Erschließung, Freiflächen Die Bezirkssportanlage soll künftig von drei Hauptgruppen genutzt werden; von Fußballern, Hockeyspielern sowie in der Regel nicht organisierten Freizeitsportlern (Beach-Volleyball, etc.). Um einen störungsfreien Betrieb innerhalb der einzelnen Nutzergruppen zu gewährleisten, werden die Anlagenteile zu in sich geschlossenen Funktionsbereichen zusammen gefasst. Alle Erdgeschossräume der Gebäude sowie der Freianlage sind barrierefrei erreichbar. Eine Erschließung für den Fuß-, Rad- und Fahrzeugverkehr ist über den BlythValley-Ring vorgesehen. Am angrenzenden Reiterhof vorbei wird es im NordOsten der Bezirkssportanlage keine öffentliche Zufahrt für KfZ-Verkehr geben; Ausnahme ist die Platzwartwohnung. Auf dem Gelände sind ca. 149 KfZ-Stellplätze mit Busumfahrt und Haltestelle nachgewiesen. Die Beleuchtung setzt sich auf dem Parkplatz bis zum Haupteingang fort. In diesem Bereich besteht eine Wendemöglichkeit für Lastkraftwagen, hier ist auch die Müllentsorgung geplant. Außerdem kann eine dauerhafte oder nur bei Bedarf genutzte Bushaltestelle eingerichtet werden. Eine Anbindung an den ÖPNV ist möglich; eine Bushaltestelle befindet sich an der Einmündung Blyth-Valley-Ring / Götschenbeck. Am Haupteingang befinden sich auch die Fahrradabstellplätze. Die Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) werden bis zu einem Übergabepunkt an der süd-östlichen Ecke des Plangebietes von den Stadtwerken bereit gestellt. Ab dort sind die Leitungen im Leistungsumfang der Baumaßnahme enthalten. Für die Beregnung des Hockeyplatzes wird bei geeignetem Wasser ein Grundwasserbrunnen gebohrt. Falls dies aus Gründen der Wasserqualität nicht möglich ist, wird die Beregnung aus dem städtischen Netz gewährleistet. Das anfallende Schmutzwasser wird über eine Druckleitung an den vorhandenen Kanal in der alten Lintorfer Straße abgeleitet. Das anfallende Regenwasser wird über das interne Entwässerungssystem gesammelt und über eine neue Trasse unter den Blyth-Valley-Ring geleitet und im westlich gelegenen Industriegebiet an das öffentliche Regenwassernetz angeschlossen. Zwischen Hockeyspielfeld und Fußballspielfeld ist das Funktionsgebäude mit Gastronomie bzw. Clubraum geplant. Um die Gastronomie sind drei Terrassen angeordnet, jeweils eine Terrasse zum Hockey- und zum Fußballspielfeld hin und eine Terrasse auf dem Vorplatz vor der Gastronomie. Der Gastronomiebereich ist im Erdgeschoss vorgesehen. Im Obergeschoss befinden sich Verwaltungsräume. Das Dach ist als Pultdach ausgebildet. Im weiteren eingeschossigen Gebäudeverlauf befinden sich zwölf Umkleidekabinen, fünf Schiedsrichterumkleiden, ein Jugendraum bzw. Besprechungs- und Mannschaftsraum, verschiedene Lagerräume, Technik- und Hausanschlussraum.

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Vorlage 247/2007

Die Anzahl der Umkleidekabinen sollte entgegen der Empfehlung gegenüber der Planungsfirma GEO 3 GmbH (Entwurfsvariante A) von 10 auf 12 erhöht werden, um auch bei einem Trainingsbetrieb auf allen drei Spielfeldern mit je 4 Mannschaften ausreichend Platz zu bieten. Von den zwölf Mannschaftsumkleidekabinen sind zwei speziell für den Jugendbereich vorgesehen. Diese Umkleiden sind von der Grundfläche größer und haben mehrere Wertdepots und Duschen. Außerdem sind auch in den weiteren Umkleidekabinen abschließbare Wertdepots eingerichtet, in dem die Mannschaften persönliche Gegenstände und Wertsachen diebstahlsicher aufbewahren können. Eine parallele Mehrfachnutzung der Kabinen ist daher möglich (siehe Erläuterungen in der Anlage 2). Die Zahl der Umkleidekabinen ermöglicht die Option des Baus eines zusätzlichen Großspielfeldes. Eine anteilige Reduzierung des Funktionsgebäudes auf die Lösung 2 + 1 führt nur zu geringen Kosteneinsparungen (brutto rd. 40.000,00 €) und wird dadurch nicht erwogen. Dem eingeschossigen Gebäudeteil ist eine überdachte Tribüne mit 200 Plätzen vorgelagert. Zur effizienten Energieausnutzung wird der Gebäudekomplex über Wärmepumpen- und Solartechnik versorgt. Für den Platzwart ist ein separates Gebäude mit kleinem Garten im nordöstlichen Teil des Plangebiets vorgesehen. Die Bepflanzung in den Randbereichen bildet einen grünen Gürtel, der sich nahezu um das gesamte Sportgelände erstreckt und eine raumbildende Funktion hat. Im inneren Bereich wird die Anlage durch Baumreihen aufgelockert. Im Bereich des Haupteingangs sind weitere Freiraumangebote wie zum Beispiel Kinderspielplatz und Beach-Volleyball vorgesehen. Auf Grund der Größe des Grundstückes sollte die Anordnung der Plätze so gestaltet werden, dass als Option auf der Freifläche ein 3. Platz möglich ist, sofern dafür ein Bedarf zukünftig vorhanden ist. Für die Möglichkeit des optionalen zusätzlichen Platzes müsste das Lärmschutzgutachten angepasst werden. Bezüglich der detaillierten Objektbeschreibung wird auf die dem Erläuterungsbericht in der Anlage 2 und dem dazu gehörigen Plan der Firma GEO 3 GmbH, Anlage 3, verwiesen. 2.3

Lärmschutzgutachten Für die Nutzung der Plätze wurde gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV ein Lärmschutzgutachten erstellt. Auf Grund des Lärmschutzgutachtens wird der Nachweis erbracht, dass innerhalb der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr die Grenzwerte der 18. BImSchV bei gleichzeitigem Fußballspiel mit 200 Zuschauern und Hockeyspiel mit 100 Zuschauern eingehalten werden. Daraus ergibt sich, dass die im Lärmschutzgutachten angegebenen Zuschauerzahlen in den Ruhezeiten einzuhalten sind (siehe Anlage 8).

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3.

Kosten

3.1

Freianlagen, Hochbau und Erschließung Die Kosten sind auf Basis der Entwurfs-Variante berechnet worden. Die Kostenberechnung unterliegt einem realistischen Preisniveau und ist damit bereits Grundlage für ein wirkungsvolles Kostencontrolling. Kostenstruktur

EntwurfsVariante 1*) in EUR (bisher etatisiert)

Planungskosten 686.000,00 Baukosten 5.955.000,00 Inneneinrichtung 0,00 Gesamt 6.641.000,00

Entwurfs- Differenz Haushaltsstelle Variante A**) in EUR 686.000,00 0,00 08.10.10/0185.785300 5.955.000,00 0,00 08.10.10/0185.785301 51.000,00 51.000,00 08.10.10/0185.783100 6.692.000,00 51.000,00

*) Ursprüngliche Vorentwurfsplanung Büro Ulenberg (2+1) **) Neue Planung Büro Geo 3 (2+1) Tab. 1: Kostenübersicht

3.2

Einrichtungen In den bisher etatisierten Baukosten sind die Kosten für die Gebäudeeinrichtungen noch nicht enthalten. Entsprechend der nachfolgenden Ausstattungsvorschläge für das Funktionsgebäude der Bezirkssportanlage Ratingen Mitte (ohne Kücheneinrichtungen, Theke, Bar, Büroeinrichtungen, Besprechungsraum) ist von folgenden Kosten auszugehen: Ausstattung

Kosten in EUR 15.000,--

Umkleideräume (Umkleidebänke mit Lehnen und Kleiderhaken, Spinde)

Sanitäts- / Schiedsrichterräume

1.600,--

(Untersuchungsliegen, Sitzmöglichkeiten für die Schiedsrichter)

Sanitärräume (Warmlufthandtrockner, Toilettengarnitur, etc.)

15.000,-Toilettenpapierspender,

Seifenspender,

Clubraum

10.000,--

(ohne Kücheneinrichtung, Theke und Bar, Tische, Stehtische, Stapelstühle für innen und außen, für ein einheitliches Gesamtbild)

Jugendraum

1.000,--

(Tische und Stapelstühle)

Gesamtnettokosten Zzgl. 19% MWST Gesamt

42.600,-8.100,-rd. 51.000,--

Tab. 2: Einrichtungskosten

Diese Kosten sind getrennt unter Hst. 08.10.10/0185.783100 zu veranschlagen.

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3.3

Unterhaltungs- und Personalkosten Unter Zugrundelegung der Verrechnungssätze aus der Kostenrechnung ist zur Orientierung von folgenden geschätzten Unterhaltungskosten auszugehen: Bereiche

Bruttokosten in EUR/Jahr

Unterhaltung Kunststoffrasenfläche (Besandungssand, Gummigranulat, Leuchtmittel, Flutlicht etc.) ca. 10.602,90 Reinigung Funktionsgebäude ca. 36.485,40 Unterhaltung Nebenanlagen (Wege- / Pflasterungsausbesserung, Pflegeschnitt Gehölze) ca. 11.114,60 Betriebskosten Sportfreianlage (Wasser, Strom, Gebühren, usw.) ca. 95.559,62 Personalkosten für 2 Platzwarte (bei der Größe der Anlage und der weiteren Sportfreianlage im Stadtgebiet wird eine zusätzliche Platzwartstelle benötigt.) ca. 72.504,00 Gesamt rd. 230.000,00 Tab. 3: Folgekosten

3.4

Konzepte für den Schulsport auf den Anlagen „Auf der Aue“ und „Talstraße“ Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 27.04.2006 zum Sportstättenentwicklungskonzept den Beschluss gefasst, dass die Sportfreianlagen „Auf der Aue“ und „Talstraße“ für den Schulsport erhalten bleiben sollen. Bei den von der Verwaltung ermittelten Kosten handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung. Eine genauere Bestimmung der Kosten erfordert ein Strukturkonzept nach DIN 276 (Grundlagenermittlung, Vorentwurf). Positionen Rasenspielfeld plus Gymnastikrasen Kleinspielfeld 20 x 40 m Laufbahn 4 x 65 m Weitsprunganlage Verbindungsflächen, wassergebundene Decke Grünfläche (Abpflanzungen plus Straßenbäume) Gesamtkosten (brutto)

EUR ca. 154.500,-ca. 41.200,-ca. 25.750,-ca. 25.075,-ca. 10.300,-ca. 8.240,-rd. 265.000,--.

Tab. 4: Kostenermittlung für die Einrichtungen des Schulsports (je Sportfreianlage)

Die Gesamtkosten einer Sanierung im Bestand würde sich bei den beiden Schulsportanlagen auf schätzungsweise rd. 530.000,00 € belaufen.

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Alternative Schulsport „Talstraße“ Die Alternative zur Sanierung der Schulsportanlage „Talstraße“ im Bestand wäre die Ertüchtigung der jeweiligen Außengelände der Elsa-Brandström-Schule und der Gebrüder-Grimm-Schule für Zwecke des Schulsports. Eine diesbezügliche Untersuchung der Verwaltung hat ergeben, dass auf dem Gelände der GebrüderGrimm-Schule die Errichtung einer 75 m-Laufbahn in Kunststoff und eine Sprunggrube und auf dem Gelände der Elsa-Brandström-Schule die Errichtung eines Kunststoffmehrzweckspielfeldes möglich wäre. Die hierfür entstehenden, grob geschätzten Kosten belaufen sich auf: Positionen leichtathletische Anlagen auf der Gebrüder-GrimmSchule Kleinspielfeld Elsa-Brandström-Schule Baukosten netto aufgerundet für Unvorhergesehenes Baunebenkosten (z.B. Ingenieur) Gesamtnettokosten 19 % Mehrwertsteuer geschätzte Gesamtkosten

EUR 67.559,-100.822,-168.381,-170.000,-25.500,-195.500,-37.145,-rd. 233.000,--

Tab. 5: Kosten für die Ertüchtigung der Schulaußenanlagen Gebrüder-Grimm-Schule und ElsaBrandström-Schule für Zwecke des Schulsports.

Als Anlage 4 ist eine unmaßstäbliche Planskizze der Schulaußenanlagen der Elsa-Brandström-Schule und der Gebrüder-Grimm-Schule beigefügt. Fazit: In Abwägung der Sachlage empfiehlt die Verwaltung, die vorhandenen Außengelände der Elsa-Brandström-Schule und der Gebrüder-Grimm-Schule für den Schulsport auszubauen und im Gegenzug die Sportanlage „Talstraße“, wie im nachfolgenden Punkt dargestellt, zu verwerten.

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4.

Finanzierung

4.1

Erlöse aus Grundstücksverwertungen Zur Mitfinanzierung der Bezirkssportanlage Ratingen Mitte hat die Verwaltung untersucht, welche Möglichkeiten eröffnen würden, wenn die Sportfreianlagen „Auf der Aue“ (erst ab 2011) und „Talstraße“ aufgegeben und ganz / teilweise in Wohnbauland umgewandelt werden. Mögliche Einnahmen Durch Bebauung Sportplatz Auf der Aue (ab 2011) (100 % Wohnbauland) Durch Bebauung Sportplatz Auf der Aue (ab 2011) (Wohnbauland plus Schulsportfeld) Durch Bebauung Sportplatz Talstraße (100 % Wohnbauland) Durch Bebauung Sportplatz Talstraße (Wohnbauland plus Schulsport)

Erlöse in Mio. EUR rd. 2.694.000,-rd. 1.172.000,-rd. 2.279.000,-rd. 1.505.000,--

Tab. 6: Alternative Verwertungsmöglichkeiten der Grundstücke. Quelle der Kostenangaben: Kommunale Bewertungsstelle, 17.08.2007

Im Ergebnis ließen sich bei Verwertung der beiden genannten städtischen Schulsportanlagen durch 100% Bebauung Einnahmen in Höhe von schätzungsweise rd. 4,97 Mio. EUR erzielen. Bei einer 50% Bebauung lägen die Einnahmen noch bei rd. 2,68 Mio. EUR. Bei letztgenannter Möglichkeit müssten die Aufwendungen für die Schulsportanlagen allerdings noch abgezogen werden. Bei einer Sanierung der Talstraße als Sportfreianlage ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Lärmgutachten zu erstellen ist. Auf Grund von vergleichbaren Problemen im Stadtgebiet ist dann davon auszugehen, dass künftig deutliche Einschränkungen in der Nutzung hinzunehmen und Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen sind. Vergleichbares gilt auch für die Nutzung der Sportanlage „Auf der Aue“. Die 18. BImSchV findet keine Anwendung auf Anlagen für den Schulsport. 4.2

Finanzierungsbedarf und Möglichkeiten der Kostendeckung Unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit der Bezirkssportanlage bei gleichzeitiger Herstellung von Schulsportanlagen „Auf der Aue“ und „Talstraße“ sieht die Verwaltung die in der Tabelle 7 aufgezeigten Alternativen. Dabei werden die Kosten der Sportfreianlage, die geschätzten Kosten für Schulsport und die geschätzten Verkaufserlöse der Sportfreianlage „Auf der Aue“ und „Talstraße“ gegenüber gestellt.

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Vorlage 247/2007

Gesamtbaukosten Entwurfsvariante A*) + Schulsport Talstraße + Schulsport Auf der Aue ZWS Ausgaben - Erlös Talstraße - Erlös Auf der Aue (2011) - jährliche Sportpauschale des Landes NW ZWS Einnahmen Fremdfinanzierung

Wohnen + Schulsport 50 % + 50 % in Mio. EUR

100 % Wohnbauland in Mio. EUR

ca. 6,69 + ca. 0,27 + ca. 0.27 ca. 7,23 - ca. 1.50 - ca. 1.17

ca. 6,69

ca. 6,69 - ca. 2.27 - ca. 2.69

- ca. 0,24 - ca. 2,91 ca. 4,32

- ca. 0,24 - ca. 5,20 ca. 1,49

*) Entwurf Büro Geo 3 (2+1) Tab. 7: Deckung der Baukosten für die Bezirkssportanlage durch mögliche Einnahmen.

5.

Weitere Vorgehensweise Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan M 357 „Bezirkssportanlage Mitte“ liegt vor. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates über die Ausbauvariante wird das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt. Insbesondere der Umweltbericht ist an die beschlossene Ausbauvariante anzupassen. Auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses wird die Baugenehmigung beantragt. Parallel hierzu wird die Objektplanung / Leistungsphase 4 und 5 (Genehmigungsund Ausführungsplanung) weiter betrieben.

6.

Bahnquerung Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 19.12.2006 wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine attraktive Anbindung für Radfahrer und Fußgänger über die ehemalige Lintorfer Straße an die Innenstadt verfolgt. Den diesbezüglichen Sachstand wird die Verwaltung in einer separaten Vorlage darstellen. Hierin wird auch dargestellt, ob als Alternative zu der kostenaufwändigen Unterführung der Kalkbahnstrecke eine niveaugleiche, beschrankte Querung im Zuge der ehemaligen Lintorfer Straße erfolgen kann. Die Realisierbarkeit dieser Variante ist abhängig von der Zustimmung der DB AG sowie der Plangenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt.

7.

Alternativvorschlag der Firma GEO 3 GmbH für drei Großspielfelder und einen Hockeyplatz (Entwurfs-Variante B) Die ursprüngliche Planung des Büros Ulenberg (Vorlage 272/2006) sah vor, dass auf dem vorgesehenen Gelände nördlich der Kalkbahn eine Bezirkssportanlage mit zwei Kunststoffrasenplätzen (Hauptspielfeld und Trainingsspielfeld) errichtet wird. Daneben soll ein Hockey-Kunststoffrasenplatz in den regelgerechten Abmessungen von 91,40 m x 55 m Netto-Spielfläche hergestellt werden. Der Kunstrasenbelag des Spielfeldes bleibt entsprechend der Hauptnutzung Hockey unverfüllt.

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Vorlage 247/2007

Im Rahmen der Beratungen in den Gremien des Rates wurde von Seiten des Sportvereins Germania RSV 04/19 geltend gemacht, dass – entgegen der Aussagen des Sportstättenentwicklungsplanes – der Bedarf über zwei Fußballfelder hinaus gehe und von daher die Nutzung eines dritten Fußballfeldes mit Blick auf die Erfordernisse des Vereins insbesondere im Jugendbereich unverzichtbar sei. Von daher wurde auf die Möglichkeit der Nutzung eines dritten Spielfeldes für Fußball gedrängt. Im Übrigen verwiesen die beiden Hauptnutzer der Anlage auf mögliche Probleme hinsichtlich des Kunstrasenbelages für ihre jeweilige Sportart (siehe dazu Ziffer 2.1.2). Die Firma GEO 3 GmbH hat deshalb auf Basis des ersten Entwurfes der Landschaftsarchitekten AKNW Alfred Ulenberg und Partner und zu ihrer EntwurfsVariante A (2+1) ein weiteres alternatives Planungskonzept (EntwurfsVariante B) (3+1) für den Neubau der Bezirkssportanlage Ratingen Mitte erstellt und vorgestellt. Die Entwurfs-Variante B (3+1) unterscheidet sich von der Entwurfs-Variante A (2+1) insbesondere durch folgende Merkmale: -

Drei Fußballgroßspielfelder Kunstrasen mit Verfüllung aus Sand und Gummigranulat sowie ein Hockeyspielfeld mit Vollkunststoffrasen.

-

Dadurch optimale Ausnutzung der gesamten Fläche als Sportfläche.

-

Der Bereich Platzwartgebäude und Lagerplatz ist optimiert angeordnet und erschlossen.

-

Das Spielangebot auf den Nebenflächen ist – bezogen auf den Gastronomiebereich / Clubraum – zentraler zugeordnet.

-

Es werden mehr Parkplätze nachgewiesen (175 gegenüber 149).

Bezüglich der detaillierten Objektbeschreibung wird auf die dem Erläuterungsbericht in der Anlage 5 und dem dazugehörigen Plan der Firma GEO 3 GmbH, Anlage 6, verwiesen. Durch die vom Büro GEO 3 vorgeschlagene Optimierung der Nutzflächen ist die Errichtung von insgesamt drei Spielflächen für Fußball und einer Spielfläche für Hockey auf der für die Bezirkssportanlage vorgesehenen Fläche darstellbar. Hierdurch eröffnen sich für die Hauptnutzer der Anlage zusätzliche Trainingsmöglichkeiten und zusätzliche auf die Zukunft ausgeweitete Trainingskapazitäten. Auch der Stadtsportverband Ratingen benötigt nach seinen Angaben für seine drei Stadtauswahlmannschaften eine feste Trainingsmöglichkeit. Bei Platzsperrungen innerhalb des Stadtgebietes könnten Ausweichmöglichkeiten auf der Bezirkssportanlage angeboten werden. Auf den jeweiligen Großspielfeldern sind die erforderlichen Auslaufflächen und auf den Längsseiten Barrieren mit Gittermattenfüllung vorgesehen.

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Vorlage 247/2007

Zwischen den einzelnen Fußballplätzen sind Wege angelegt. Die Mindestabstände zwischen den Großspielfeldern sind daher gewährleistet. Wie bei der Entwurfs-Variante A soll die Bezirkssportanlage künftig von drei Hauptgruppen genutzt werden: von Fußballern, Hockeyspielern sowie in der Regel nicht organisierten Freizeitsportlern (Beach-Volleyball, etc.) Die Mitgliederzahlen der Hauptnutzer der Anlage sehen nach eigenen Angaben wie folgt aus: Hockeyabteilung TV Ratingen: 46 Mitglieder, davon 38 Jugendliche (Anlage 9) RSV 04/19 (Aktive) 429 Mitglieder, davon 317 Jugendliche (Anlage 10) Unter Berücksichtigung, dass die Hockeyabteilung lediglich 46 Mitglieder zählt, sollte die Notwendigkeit zur Errichtung des dritten Spielfeldes als kombiniertes Spielfeld überdacht werden. Um auch hier einen störungsfreien Sportbetrieb innerhalb der einzelnen Nutzergruppen zu gewährleisten, werden im vorliegenden Entwurf die Anlagenteile zu in sich geschlossenen Funktionsbereichen zusammen gefasst. Das zentral gelegene gemeinsam genutzte Funktionsgebäude mit Clubräumen gliedert die Anlage und fördert den Kontakt der Aktiven der unterschiedlichen Sportarten untereinander sowie mit den Besuchern. Alle Erdgeschossräume der Gebäude sowie der Freianlage sind barrierefrei erreichbar. Die Bepflanzung in den Randbereichen bildet einen grünen Gürtel, der sich nahezu um das gesamte Sportgelände erstreckt und eine raumbildende Funktion hat. Im inneren Bereich wird die Anlage durch Baumreihen aufgelockert. Für die Entwurfs-Variante B (3 Fußballfelder plus 1 Hockeyplatz) ist das Lärmschutzgutachten ebenfalls anzupassen. 8.

Kostenvergleich Kostenstruktur

EntwurfsVariante A*) in EUR

Planungskosten 686.000,00 Baukosten 5.955.000,00 Inneneinrichtung 51.000,00 Gesamt 6.692.000,00

EntwurfsDifferenz Haushaltsstelle Variante B**) in EUR 686.000,00 0,00 08.10.10/0185.785300 6.981.000,00 1.026.000,00 08.10.10/0185.785301 51.000,00 0,00 08.10.10/0185.783100 7.718.000,00 1.026.000,00

*) Planung Geo 3 mit 2 Fußballfeldern und 1 Hockeyplatz **) Planung Geo 3 mit 3 Fußballfeldern und 1 Hockeyplatz Tab. 8: Kostenübersicht

Gegenüber der Entwurfs-Variante A (2 +1) entstehen bei der EntwurfsVariante B (3 +1) Mehrkosten in Höhe von 1.026.000,00 €. Diese sind in erster Linie durch das weitere Fußballspielfeld und der Stellplatzerweiterung begründet. Seite 18 von 20

Vorlage 247/2007

9.

Einbindung der Hauptnutzer und des Stadtsportverbandes e.V. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 19.12.2006 beschlossen, dass jeweils ein Vertreter des RSV 04/19 e.V., des TV Ratingen 1865 e.V. und des Stadtsportverbandes Ratingen e.V. in die Planung der Sozialräume einzubeziehen sind. Aus der neuen Entwurfs-Variante A (2+1) wurde unter Berücksichtigung der nach dem Ratsbeschluss vom 19.12.2007 geführten Diskussionen die EntwurfsVatiante B (3+1) entwickelt. Diese waren Grundlage für die von der Verwaltung im Sinne des Ratsbeschlusses geführten Abstimmungsgespräche mit den Hauptnutzern und dem Stadtsportverband. Am 21.06.2007 fand die Vorstellung der Entwurfs-Varianten A und B der Firma GEO 3 GmbH mit Vertretern des RSV 04/19 e.V., des TV Ratingen 1865 e.V. und des Stadtsportverbandes Ratingen e.V. statt. Die bei der Vorstellung der Planungen und dem anschließenden Gespräch vorgeschlagenen Änderungen wurden aufgenommen. Auf Grund des erstellten Lärmgutachtens wurde allen Anwesenden mitgeteilt, dass die in dem Lärmschutzgutachten angegebenen Zuschauerzahlen bei gleichzeitigem Fußballspiel mit 200 Zuschauern und Hockeyspiel mit 100 Zuschauern in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 Uhr – 15.00 Uhr einzuhalten sind. Nach Aussage von Vertretern des RSV 04/19 soll die 1. Mannschaft weiterhin im Stadion ihre Spiele absolvieren. Die Gutachter des Sportstättenentwicklungskonzeptes befürworten für die neue Sportanlage den Bau von einem Großspielfeld und zugleich die Prüfung, ob ein weiteres Spielfeld für Fußball erforderlich ist. Anhand der Mitgliederzahlen und Mannschaften und im Hinblick auf vergleichbare Ratinger Vereine mit vergleichbaren Trainingsmöglichkeiten schlägt die Verwaltung den Bau eines zweiten Großspielfeldes für Fußball vor. Die Vertreter von RSV 04/19 halten dagegen auf Grund ihrer Bedarfsberechnung, die sie gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule Köln erstellt haben, einen dritten Fußballplatz für erforderlich. Die Entwurfs-Variante B (3+1) fand bei allen Teilnehmern des Gespräches größte Zustimmung.

Fazit: Die Variante B (3+1) ist hinsichtlich der Flächennutzung und damit sportfunktional deutlich besser als die Variante A (2+1), jedoch weist die Anlage eine wesentlich höhere Verdichtung auf, die eine unter städteplanerischen Gesichtspunkten bessere Gestaltung der Gesamtanlage einschränkt und beim gleichzeitigen Sport- bzw. Trainingsbetrieb auf den nebeneinander gelegenen Hauptspielfeldern gegenseitige Störungen - allerdings im Bereich desselben Hauptnutzers - erwarten lässt. Sollte sich der Rat der Stadt Ratingen trotz der vorgenannten Bedenken für die Entwurfs-Variante B (3+1) entscheiden, wäre folgender Beschluss notwendig: „Die in dieser Vorlage dargestellte Entwurfs-Variante B mit insgesamt drei Spielflächen für Fußball und einer Spielfläche für Hockey wird als auszuführende Variante beschlossen. Über die Bereitstellung der Mehrkosten gegenüber dem Investitionsprogramm in Höhe von 1.077.000,00 € (mit Einrichtungskosten in Höhe von 51.000,00 €) wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen entschieden“. Der Grunderwerb wird in einer Vorlage den zuständigen Gremien vorgelegt. Seite 19 von 20

Vorlage 247/2007

Anlagen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Vorentwurfs-Variante 1 (Landschaftsarchitekten Alfred Ulenberg und Partner) Entwurfs-Variante A, Objektbeschreibung Planergruppe GEO 3 Entwurfs-Variante A, Pläne Planergruppe GEO 3 Lageplan Schulsport auf dem Schulgelände, Amt 67 Entwurfs-Variante B, Objektbeschreibung Planergruppe GEO 3 Entwurfs-Variante B, Pläne Planergruppe GEO 3 Stellungnahme des Hockeyverbandes zur Belagsfrage einer kombinierten Hockey-Fußballnutzung 8. Lärmschutzgutachten Peutz Consult 9. Schreiben TV Ratingen 10. Schreiben RSV 04/19

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Vorlage 247/2007

Vorlagen-Nr 247/2007

Stadt Ratingen Der Bürgermeister

Dezernat/Amt 52 Amt für Sport und Freizeit

Tel.-Nr.: 5200

UNTERZEICHNUNG / MITZEICHNUNG der beigefügten BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich: Ja Beratungsfolge:

letzter Versandtag:

Bezirksausschuss Ratingen Mitte Sportausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Rat Betreff: Neubau einer Bezirkssportanlage Ratingen Mitte Unterzeichnung + Datum Federführung Fachamt

Mitzeichnung + Datum Amt

Mitzeichnung + Datum Dez. I Dez. II

Fachdezernent

Gleichstellungsrelevant

Amt

Dez. IV

01

LPVGrelevant

ja

X

Dez. III

ja

nein

X

nein

Urschriftlich an den Fachdezernenten m.d.B., die Bedenken bzw. die vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen

erl. Fachdezernent

Der Bürgermeister

Urschriftlich an Abtl. 01.2 Der Bürgermeister

Freigegeben Abtl. 01.2

Erfasst Sachbearbeiter(in) ZSD

23.08.2007 10.01.2008 Seite 21 von 20

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Vorlage 247/2007

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