Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Nr.: AZ 1/1999 vom: 22.1.1999 RICHTLINIE Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Version : Kurzzusammenfassung vom 9.7.2...
Author: Kevin Pfaff
3 downloads 2 Views 327KB Size
Nr.:

AZ 1/1999

vom:

22.1.1999

RICHTLINIE

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Version : Kurzzusammenfassung vom 9.7.2003 Verteiler:

X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Ersetzt die Richtlinie Nr.

vom

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Beschluss des außerordentlichen Landesfeuerwehrtages am 22. Jänner 1999 in Lebring LANDESVERLEIHUNGSAUSSCHUSS Der Landesverleihungsausschuss besteht aus sieben Personen – dem Landesfeuerwehrkommandanten, den beiden LandesfeuerwehrkommandantStellvertretern und vier vom Landesfeuerwehrausschuss gewählten Bezirksfeuerwehrkommandanten oder Bezirksfeuerwehrkommandant-Stellvertretern. Die Funktionsdauer ist identisch mit der Funktionsperiode des Landesfeuerwehrkommandanten. Derzeitige Mitglieder des Landesverleihungsausschusses: LBD LBDS LFR OBR OBR OBR OBR

HAUPTMANN Franz HAAS Horst-Peter FREIBERGER Horst KIENREICH Johann LANZ Helmut QUINZ Friedrich SCHERZ Gustav

Sachbearbeiter:

LOBNIG Ingrid

Schaffung und Abschaffung von Auszeichnungen Die Schaffung und Abschaffung von Auszeichnungen bedarf der Zustimmung des Landesfeuerwehrtages. Verleihungsbestimmungen Die Festlegung der Verleihensbestimmungen sowie Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen dieser werden an Beschlüsse des Landesfeuerwehrausschusses gebunden.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 2 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Zusammenstellung der Auszeichnungen des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark A) Verdienst- und Ehrenzeichen Antragstellung: Mittels Formblatt: Die Verleihungsanträge sind ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllt einzureichen, des weiteren muss eine ausführliche und entsprechende Begründung vermerkt sein. Die Kosten der Verdienstzeichen und der Verleihungsurkunden werden vom LFV getragen. (Ausnahme: Die Kosten des VZ Groß Silber sind vom Antragsteller zu tragen.) Auszeichnung

Verleihensbestimmungen (allgemein)

Das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande (Halsdekoration) LBD (bzw. nach 4 Dienstjahren als LBD bzw. LBDS) _____________________________________________

Die Auszeichnungen können nur an steirische Feuerwehrangehörige höherer Dienstränge und mit langer Dienstzeit verliehen werden, so lange diese im aktiven Dienst tätig sind, bzw. ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Sie können aber auch an höhere Feuerwehrangehörige anderer Bundesländer Österreichs und des Auslandes, an Offiziere des Bundesheeres, der Gendarmerie und Polizei, an Personen in Bundes- und Landesregierungen sowie in Behörden (andere Einsatzorganisationen) verliehen werden.

Das Große Silberne Ehrenzeichen am Bande (Halsdekoration) Ab LBDS (bzw. nach 6 Jahren im Dienstrang eines LFR) _____________________________________________ Das Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern (Bruststern) Ab OBR, LFR _____________________________________________ Das Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern (Bruststern) AB OBR (bzw. nach mind. 18 Dienstjahren im Dienstrang eines Brandrates)

Die Auszeichnungen können nur für ganz außerordentliche hervorragende Verdienste um das gesamte Feuerwehrwesen der Steiermark oder das Feuerwehrwesen ganz Österreichs verliehen werden. Ab dem Großen Silbernen Verdienstzeichen wird der Antrag bei mehr als einer Gegenstimme des Gremiums zurückgewiesen. Ein Verleihungsantrag auf diese Auszeichnungen kann nur durch den Verleihungsausschuss erfolgen, welcher den Antrag vorberät und dem Landesfeuerwehrkommandanten zum Entschlusse vorlegt. Die Verleihung steht nur dem Landesfeuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern zu.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 3 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Das Große Goldene Verdienstzeichen Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, über die der (Steckkreuz) Landesverleihungsausschuss in seiner Gänze zu bestimmen hat, können Ab BR (bzw. nach mind. 18 Dienstjahren im Dienstrang Ausnahmen betreffend Verleihungsrichtlinien getroffen werden. eines ABI) _________________________________________________ Das Große Silberne Verdienstzeichen (Steckkreuz) Ab ABI (bzw. nach mind. 18 Dienstjahren im Dienstrang eines HBI) und nach Verdienstzeichen 1. Stufe _________________________________________________ Verdienstzeichen 1. Stufe (Gold) (Kreuz am dreieckig gefalteten Band) Ab Dienstgrad OBI _________________________________________________

Für besondere und entscheidende persönliche Leistungen im Einsatz oder in der Leitung des Einsatzes, sowie für Lebensrettung unter besonderer eigener Lebensgefahr, bzw. ab Dienstgrad OBI Für hervorragende technische Leistungen im Feuerwehrwesen. Für besondere Leistungen im Aufbau oder in der Organisation des Feuerwehrwesens. _________________________________________________________________

Verdienstzeichen 2. Stufe (Silber) (Kreuz am dreieckig gefalteten Band) Ab Dienstgrad LM _________________________________________________ Für Rettung von Menschen unter besonders schwierigen Verhältnissen bzw. ab Dienstgrad LM Für besonders hervorragende Leistungen im Einsatz oder in der Organisation Verdienstzeichen 3. Stufe (Bronze) des Feuerwehrwesens. (Kreuz am dreieckig gefalteten Band) _________________________________________________________________ Für hervorragende, verdienstvolle Tätigkeit in den jeweiligen Dienstverwendungen. Das Verdienstzeichen wird ohne Rücksicht auf den Dienstrang und eine bestimmte Dienstzeit verliehen.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 4 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Die Inhaber der Verdienst- und Ehrenzeichen des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark haben das Recht, dasselbe als Zivilabzeichen in Form eines Miniatur-Steckabzeichens zu tragen. Auszeichnungen können grundsätzlich nur nach den vorgegebenen Richtlinien (unter Beachtung der Dienstränge) vergeben werden. In besonderen Fällen und mit entsprechender Begründung entscheidet der Landesverleihungsausschuss über eine Vergabe von Verdienstzeichen und Ehrenzeichen des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark jedweder Art, wobei dann der Dienstrang außer acht gelassen werden kann. Ergänzungen zu den Verleihensbestimmungen: a) Für die Verleihung der einzelnen Stufen des Verdienstzeichens, soll im Regelfall mit der niedrigsten Stufe begonnen werden. b) Feststehende Termine des LVA: Jeweils in der ersten Woche von Februar, April, Juni und Dezember. c) Einhaltung des 5-jährigen Rhythmus für die Verleihung von VZ 3. bis VZ 1. Stufe, wobei es begründeten Ausnahmen geben kann, infolge Ausscheidens und besonders berücksichtigungswürdige Fälle. Auszeichnungen des ÖBFV werden dabei nicht berücksichtigt. d) Eine Genehmigung von Verdienstzeichen zwischen den Sitzungen des LVA kann nur erfolgen, wenn hiezu eine mehrheitliche Zustimmung der Mitglieder des LVA eingeholt wurde. e) Verdienstzeichen der 1. Stufe des LFV können auf das nächste Jahr übertragen werden, VZ 2. und 3. Stufe können in weiterer Folge in das nächste und übernächste Kalenderjahr übernommen werden. f) Ein Tausch der Stufen nach unten erfolgt 1 zu 1, ein Tausch der Stufen nach oben ist nicht möglich. g) Zusätzlich zum Kontingent erhält jeder Bezirk pro Jahr drei Stück Auszeichnungen (als Anerkennung für besondere Leistungen von Mitgliedern des Bezirksfeuerwehrausschusses), unabhängig von der Stufe. (Kein Übertrag auf nächstes Jahr möglich.) h) Die Kosten der Verdienstzeichen und der Verleihungsurkunden werden vom LFV Steiermark getragen. (Ausnahme: Die Kosten ab dem Verdienstzeichen Groß Silber sind vom Antragsteller zu tragen.) i) Nach Ernennung zum Ehrendienstgrad kann innerhalb eines Jahres der zur Auszeichnung Vorgeschlagene eine Auszeichnung erhalten. Im Antrag ist zu vermerken, ab wann die Ernennung zum Ehrendienstgrad erfolgte. j) Tageweise der Ordensspange: Große Ordensspange: (Anzahl höchstens 9 Stück) Kleine Ordensspange: (Anzahl höchstens 6 Reihen) Letztgültiger Beschluss des LFA vom 22.11.2001 bis auf Widerruf !

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 5 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

1 Promille des Mannschaftsstandes für die 1. Stufe, 5 Promille des Mannschaftsstandes für die 2. Stufe, 12 Promille des Mannschaftsstandes für die 3. Stufe. Auszeichnungen des LFV für Angehörige der Gendarmerie, des Bundesheeres und andere Einsatzorganisationen im In- und Ausland und Politiker nach Beschluss des Landesverleihungsausschusses Medaille für verdienstvolle Zusammenarbeit in BRONZE: Medaille für verdienstvolle Zusammenarbeit in SILBER: Medaille für verdienstvolle Zusammenarbeit in GOLD: Verdienstzeichen Groß Silber:

Ortsebene (bzw. Dienstrang entspricht dem eines Unteroffiziers) Regional- und Bezirksebene (bzw. führende Unteroffiziersebene und höher) Ab Bezirksebene (bzw. Offiziersebene) Oberst

Die überarbeiteten Verleihungsbestimmungen vom 12. März und 10. April 2002 in der Grundfassung vom 15. und 16. Juli 1961 und in weiterer Folge in den Jahren ergänzten und beschlossenen Zusätze wurden mit Beschluss vom Landesfeuerwehrtag 2002 einstimmig beschlossen. Die Bestimmungen in der vorliegenden Fassung wurden vom LFA am 28. April 2002 genehmigt und vom Landesfeuerwehrtag am 22. Juni 2002 in Heiligenkreuz am Waasen einstimmig beschlossen. Somit werden alle bisherigen Beschlüsse diesbezüglich außer Kraft gesetzt.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 6 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

B) Steirisches Feuerwehrleistungsabzeichen Antragstellung: Die Anträge für eine Verleihung des Abzeichens in Silber und Gold sind formlos, ausreichend begründet unter Beilage von Unterlagen wie z.B. Einsatzbericht, Gendarmerieprotokoll etc. über den Dienstweg einzubringen. Das steirische Feuerwehrleistungsabzeichen ist eine sichtbare Anerkennung für besondere und hervorragende Leistungen auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens. Das Abzeichen wird in 3 Stufen - Bronze, Silber, Gold - verliehen und wird auf der linken Brusttasche oberhalb oder links neben des bundeseinheitlichen Feuerwehrleistungsabzeichens getragen. Die Verleihung des Abzeichens erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten über Beschluss des Landesverleihungsausschusses. Die Beschlüsse des Landesverleihungsausschusses erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das steirische Feuerwehrleistungsabzeichen kann nur an Feuerwehrmitglieder verliehen werden. Die Übergabe von Abzeichen und Urkunden erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten (Stellvertreter). Die Kosten der Leistungsabzeichen und Urkunden werden vom LFV getragen. Stufe des Leistungsabzeichens Steirisches FLA in Gold

Steirisches FLA in Silber

Steirisches FLA in Bronze

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Verleihungsbestimmungen Das goldene FLA kann an Feuerwehrangehörige und Personen verliehen werden, welche unter eigener Lebensgefahr Menschenleben gerettet haben oder durch ihren Einsatz unter besonders erschwerten Bedingungen schwere Unfälle, hohen Sachschaden oder Katastrophen verhindert haben. Das silberne FLA kann an Feuerwehrangehörige und Personen verliehen werden, welche in Gefahr-, Brand- oder Katastrophenfällen durch ihren Einsatz einen besonderen Erfolg erzielten oder durch ihr entschlossenes Handeln Menschenleben gerettet haben. Die Verleihung erfolgt an Feuerwehrangehörige nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark zum „Kommandant einer Feuerwehr“. Eine Antragstellung an den Landesverleihungsausschuss ist dafür nicht erforderlich, nach Vorlage des Prüfungszeugnisses durch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule an das Landesfeuerwehrkommando gilt dieses als genehmigter Antrag.

Seite 7 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

C) Medaille für verdienstvolle Zusammenarbeit Antragstellung: Mittels Formblatt auf dem Dienstweg an das Landesfeuerwehrkommando. Die Kosten der Auszeichnung Insignien und Urkunden werden vom Antragsteller getragen. Für die Beantragung, Verleihung, Überreichung und Administration sind die am 102. Landesfeuerwehrtag in Bad Radkersburg am 28.06.1986 beschlossenen Satzungen einzuhalten.

Stufe der Medaille

Verleihensbestimmungen Die auszuzeichnende Person erwarb sich Verdienste auf dem Gebiet: _________________________________

Gold _________________________________________________ Silber _________________________________________________

in besonders hervorragender Weise * dem Feuerwehrwesen dienliche Hilfestellungen _________________________________ * der Pflege der Feuerwehrkameradschaft in hervorragender Weise _________________________________ * des Gedankenaustausches auf nationaler und internationaler Ebene

Bronze

in besonderer Weise

Die Medaille wird nicht an aktive Feuerwehrmitglieder verliehen.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 8 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

D) Steirische Florianiplakette Antragstellung: Mittels Formblatt auf dem Dienstweg an den Landesverleihungsausschuss. Die Kosten der Auszeichnung werden vom Antragsteller getragen. Die steirische Florianiplakette gibt es in Bronze, Silber und Gold. Einem Antrag um Zuerkennung der Florianiplakette des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes kann frühestens nach Verleihung der Steirischen Florianiplakette in Silber, positiv entsprochen werden. Es ist auf die Einhaltung des 5-jährigen Rhythmus zu achten, wobei es begründete Ausnahmen geben kann, infolge Ausscheidens und besonders berücksichtigungswürdige Fälle. Die Florianiplakette des ÖBFV wird dabei nicht berücksichtigt. Die Übergabe der Auszeichnung erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandanten (Stellvertreter), ein Miniatur-Steckabzeichen wird der Auszeichnung als Zivilabzeichen beigegeben. Verleihensbestimmungen: Die Auszeichnung kann an Personen verliehen werden, die das steirische Feuerwehrwesen in hervorragender Weise gefördert haben (ausführliche Begründung) insbesondere öffentliche Mandatare, Bürgermeister, höhere Beamte der Hoheits-, Landes- oder Gemeindeverwaltung, Betriebs- oder Werksdirektoren. Nicht unmittelbar der Feuerwehr angehörige Personen z.B. Bürgermeister, die formell Feuerwehrmitglieder geblieben sind, fallen unter den Begriff „Bürgermeister“. Die Steirische Florianiplakette in Silber ist Voraussetzung, dass ein Antrag um Zuerkennung der Florianiplakette des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes eingereicht werden kann.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 9 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

E) Verdienstkreuz der Steiermärkischen Landesregierung Über Antrag des Verleihungsausschusses hat der Landesfeuerwehrausschuss in seiner Sitzung am 06.06.1989 für die Verleihung von Verdienstkreuzen der Steiermärkischen Landesregierung nachstehende Voraussetzungen einstimmig beschlossen: Verdienstkreuz in Bronze Frühestens drei Jahre nach Verleihung des VZ 2. Stufe des LFV. Verdienstkreuz in Silber Frühestens drei Jahre nach Verleihung des VZ 1. Stufe des LFV Verdienstkreuz in Gold Erfolgt ausschließlich nach Beschluss des Landesverleihungsausschusses.

Die Anträge für Verdienstkreuze und Ehrenzeichen des Landes Steiermark sind auf dem Dienstweg (BFKdo.), unter Verwendung des vorgesehenen Formblattes mit angeschlossener ausführlicher Begründung, an den Landesfeuerwehrverband Steiermark einzureichen. Ausnahmen von den Voraussetzungen sind nur bei ausreichender sachlicher Begründung und Einverständnis des Verleihungsausschusses möglich.

F) Hochwassermedaille Die Anträge für Hochwassermedaillen sind auf dem Dienstweg (BFKdo.), unter Verwendung des vorgesehenen Formblattes, an das Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 7B, Paulustorgasse 4,8010 Graz einzureichen.

G) Ehrenzeichen für vieljährige Tätigkeiten Die Anträge für Ehrenzeichen für langjährige Tätigkeiten sind auf dem Dienstweg (BFKdo.), unter Verwendung des vorgesehenen Formblattes, an das Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 7B, Paulustorgasse 4, 8010 Graz einzureichen.

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Seite 10 von 11

09.07.2003

Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark ANHANG: lt. Präsidialbeschluss v. 27.11.1987 Stand: 26.11.1998

Zusammenstellung der

Auszeichnungen des ÖBFV Satzung und Verleihungsrichtlinien für Auszeichnungen, Gedenkzeichen und Ehrenplaketten des ÖBFV Antragstellung: Mittels Formblatt und umfassender Begründung auf dem Dienstweg an den Landesverleihungsausschuss Verleihungsquote: 1 Promille des Mannschafts-Ist-Standes Auszeichnung Großes Verdienstkreuz des ÖBFV Verdienstkreuz des ÖBFV Verdienstzeichen 1. Stufe

Verdienstzeichen 2. Stufe

Verdienstzeichen 3. Stufe

Landesfeuerwehrverband Steiermark Version 1.0.0

Dienstgrad

jeder Dienstgrad jeder Dienstgrad ab Landesbranddirektorstellvertreter OBR LFKUR, LFARZT BR, ABI jeder Dienstgrad ab OBR, LFKUR, LFARZT BR ABI, VI, BFARZT HBI, HV OBI, OV, BI, V, FT-A, FT-B, FARZT, FKUR ab HBM BM, OBM, HBM LM, OLM, HLM FM, OFM, HFM

Jahre in Funktion, sonstige Bedingungen Der für die Auszeichnung Vorgeschlagene muss bereits Träger des Verdienstkreuzes des ÖBFV sein. Der für die Auszeichnung Vorgeschlagene muss bereits Träger des VZ 1. Stufe des ÖBFV sein. besonders schwierige Lebensrettung unter Einsatz des eigenen Lebens aus Anlass einer, unter Einsatz des eigenen Lebens oder unter besonders gefährlichen Umständen vollbrachten, einmaligen feuerwehrlichen Leistung sofort 7 Jahre Funktion 10 Jahre Funktion, anlässlich Ausscheiden aus dem Aktivdienst 15 Jahre Funktion, anlässlich Ausscheiden aus dem Aktivdienst Lebensrettung unter Einsatz des eigenen Lebens Sofort 5 Jahre Funktion 10 Jahre Funktion 15 Jahre Funktion 20 Jahre Funktion 3 Jahre 5 Jahre Funktion 10 Jahre Funktion 15 Jahre Funktion, wenn überörtlich tätig (Sachbearbeiter, Leitender Angehöriger des FuB-Dienstes, Mitglied von Sonderdienst eines LFV

Seite 11 von 11

09.07.2003