AUSSCHREIBUNG NACH DEM VERHANDLUNGSVERFAHREN Erkennungskode der Ausschreibung CIG AA

AUSSCHREIBUNG NACH DEM VERHANDLUNGSVERFAHREN Erkennungskode der Ausschreibung CIG 28344874AA 1. Auftraggeber: - Name: STADTWERKE MERAN AG - Anschrift:...
Author: Melanie Fromm
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AUSSCHREIBUNG NACH DEM VERHANDLUNGSVERFAHREN Erkennungskode der Ausschreibung CIG 28344874AA 1. Auftraggeber: - Name: STADTWERKE MERAN AG - Anschrift: Europaallee 4, 39012 Meran - Telefonnummer: 0473 283 000 - Faxnummer: 0473 448 900 - Steuernummer: 01 526 780 216 - Internet-Adresse: www.swmeran.it - E-Mail: [email protected] 2. Die Ausschreibung ist nicht auf geschützte Kategorien beschränkt. 2.1. Die Auftragsausführung ist nicht im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. 3. Gewähltes Vergabeverfahren: Verhandlungsverfahren gemäß Art. 221 und 238 GVD Nr. 163/2006. 4. Art des Auftrags: nach Aufmaß 5. Ort der Leistung: Meran, St. Franziskusstraße 6. Art der Arbeiten: Kanalisierungen, Trinkwasserleitungen, Fernheizleitungen 6.1. Leistungsmerkmale und Kurzbeschreibung des Bauvorhabens: Bau eines Regenwasserhauptsammlers, Austausch des bestehenden Schmutzwassersammlers, Austausch der Trinkwasserleitung und Bau einer Fernheizleitung, St.Franziskusstraße Baulos 3 7. Gesamtbetrag Auftrag (einschl. Kosten für Sicherheit): 1.694.348,43 € zzgl. MwSt. 7.1. Gesamtbetrag der Sicherheitskosten, der keinem Abschlag unterliegt: 31.640,70 € zzgl. MwSt. 8. vorwiegende Kategorie OG 6 mit einem Betrag von Euro 1.468.017.,38, Klasse IV 8.1. Kategorie(n) mit möglicher Weitervergabe: STRASSENARBEITEN - Kategorie OG 3 mit einem Betrag von Euro 194.690,35, Klasse I 9. Fertigstellungstermin: Innerhalb von 210 aufeinander folgenden Kalendertagen ab Übergabe der Arbeiten 10. Frist für Arbeitsbeginn: innerhalb SEPTEMBER 2011 11. Einreichungsfrist für Einladungsgesuche: 4 Juli 2011, 12:00 Uhr 12. Abgabefrist für Angebote: Der Umschlag mit den Unterlagen und dem Angebot muss innerhalb 25.07.2011, 12:00 Uhr eingehen, ansonsten erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren 12.1. Die Angebote müssen in italienischer Sprache abgefasst werden

I – 39012 Merano, Viale Europa 4 – P.I. /C.F. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.asmmerano.it I – 39012 Meran, Europaallee 4 – MwSt. /St.Nr. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.swmeran.it

12.2. Die Teilnehmer können nach vorheriger Terminvereinbarung mit Geom. Martin Villa unter Tel. 0473/283000 dienstags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr eine Ausfertigung der Unterlagen abholen 13. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 13.1. Dem Angebot der Teilnehmer ist eine provisorische Kaution i. H. v. Euro 33.884,97, das sind 2 % der Gesamtausschreibungssumme einschl. Sicherheitskosten, laut den Vorgaben und Modalitäten beizufügen, wie sie in Art. 75 GVD Nr. 163/2006 beschrieben sind. Wird die Kaution in Form einer Bürgschaft hinterlegt, muss die Garantie ausdrücklich den Verzicht auf die Begünstigung der vorherigen Betreibung des Hauptschuldners, den Verzicht auf die Einwendung gemäß Art. 1957, Abs. 2, Zivilgesetzbuch, sowie die Verfügbarkeit der Garantiesumme innerhalb von 15 Tagen auf eine einfache schriftliche Anfrage von Seiten des Auftraggebers hin vorsehen. 13.2. Im Sinne des Art. 75, Abs. 7 GVD Nr. 163/2006 wird die Garantiesumme um 50 % für Wirtschaftsteilnehmer reduziert, die im Bereich Qualitätsmanagement nach der europäischen Normenreihe EN ISO 9000 zertifiziert sind. 13.3. Neben der provisorischen Kaution ist eine Erklärung eines Bürgen einzureichen, der sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung eine Bürgschaftsgarantie für die endgültige Kaution gemäß Art. 113 GVD Nr. 163/2006 zu Gunsten des Auftraggebers zu stellen. 13.4. Der Vertragsabschluss ist gebunden an die Vorlage der endgültigen Kaution seitens des Zuschlagsempfängers in der nach Art. 113 GVD Nr. 163/2006 vorgesehenen Höhe und Art und Weise. 13.5. Der Bauunternehmer hat gemäß den Vorgaben nach Art. 129, Abs. 1 GVD Nr. 163/2006 eine Versicherungspolice abzuschließen, die den Auftraggeber bis zu einem gesicherten Betrag von Euro 1.500.000,00 gegen jegliche Ausführungsrisiken gleich welcher Ursache schadlos hält, ausgenommen die durch Planungsfehler, unzureichende Planung, Fremdverschulden oder höhere Gewalt verursachten, und die auch eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten bei der Ausführung der Arbeiten mit einer Deckungssumme von Euro 500.000,00 bis zur Erstellung der vorläufigen Abnahmebescheinigung einschließt. 14. Finanzierung: Die Arbeiten werden aus Mitteln der Gemeinde Meran und in Teilen durch eigene Mittel finanziert 15. Zahlungsweise: Die Zahlungen erfolgen nach den Vorgaben aus besonderen Vergabebedingungen. Der Bauunternehmer hat Anrecht auf Abschlagszahlungen während der Ausführungsphase sobald das Guthaben des Bauunternehmers abzgl. der Preisabschläge und vorgeschriebenen Einbehalte den Betrag von Euro 400.000,00 erreicht. Die Preisrevision ist ausgeschlossen und Art. 1664, Abs. 1 Zivilgesetzbuch findet vorbehaltlich der Vorgaben aus Art. 133, Abs. 4ff GVD Nr. 163/2006 keine Anwendung. 16. Zur Teilnahme zugelassen:

I – 39012 Merano, Viale Europa 4 – P.I. /C.F. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.asmmerano.it I – 39012 Meran, Europaallee 4 – MwSt. /St.Nr. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.swmeran.it

16.1. Zur Teilnahme zugelassen sind gemäß Art. 34 GVD Nr. 163/2006 einzelne oder zusammengeschlossene Unternehmen bzw. Arbeitsgemeinschaften oder Konsortien oder welche noch gebildet werden sollen nach Art. 37 GVD Nr. 163/2006, sowie Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz im Ausland nach den Vorschriften des Art. 47 GVD Nr. 163/2006 und Art. 62 Erlass des Präsidenten der Republik Nr. 207/2010. 16.2. Konsortien, die gemäß Art. 34, Abs. 1 b) und c) GVD Nr. 163/2006 gebildet werden, müssen nach Art. 36, Abs. 5 GVD Nr. 163/2006 eine Erklärung einreichen, aus der hervorgeht, mit welchen Mitgliedern das Konsortium teilnimmt; für diese Mitglieder gilt dann das Verbot, in jeglicher anderer Form an der Ausschreibung teilzunehmen. Bei Verstoß gegen dieses Verbot werden sowohl das Konsortium als auch das entsprechende Mitglied von der Ausschreibung ausgeschlossen. Die Teilnahme an mehr als einem festen Konsortium ist verboten und führt zum Ausschluss. 16.3. Bei Teilnahme von Bietergemeinschaften, nicht ständig bestehenden Konsortien und EWIV, die noch nicht formell gegründet wurden, ist neben den hier geforderten Unterlagen eine Erklärung einzureichen, die durch die Unternehmen unterzeichnet wurde, die sich in der vorgenannten Form zusammenschließen wollen, und aus der hervorgeht: a) welcher Mitbewerber federführendes Unternehmen sein wird, mit Sondervollmachten oder Vertretungsrecht; b) bei Bietergemeinschaften die Beteiligungsverhältnisse der Unternehmen, nach denen der Prozentsatz der pro Unternehmen auszuführenden Arbeiten festgelegt wird; c) welche Arbeiten durch die Vollmachtgeber ausgeführt werden (ausschließlich bei vertikalen Bietergemeinschaften). 16.4. Bei Teilnahme von bereits gegründeten Bietergemeinschaften, nicht ständig bestehenden Konsortien und EWIV ist eine beglaubigte Ausfertigung der öffentlichen Urkunde oder des Privatvertrags vorzulegen, mittels derer der Beauftragten gemeinschaftlich und unwiderruflich das Mandat erteilt wurde, bzw. die Gründungsurkunde des Konsortiums oder der EWIV. 17. Auswahlkriterien: 17.1. Die Bieter müssen die allgemeinen Voraussetzungen gemäß Art. 38 GVD Nr. 163/2006 erfüllen. 17.2. Die Bieter müssen bzgl. der wirtschaftlichen und technischen Fähigkeiten nachweisen: - dass sie in der Kategorie und Klasse der auszuführenden Arbeiten ausreichend qualifiziert sind. Dies erfolgt mittels Vorlage eines gültigen Befähigungsnachweises einer autorisierten Zertifizierungsgesellschaft SOA. Für Bieter mit Sitz im Ausland ist gemäß Art. 47 GVD Nr.163/2006 die Vorlage eines Nachweises laut Art. 62 Erlass des Präsidenten der Republik Nr. 207/2010 vorgeschrieben. 18. Im Falle der Nutzung der Kapazität Dritter: Die Bieter müssen neben der ggf. eigenen SOA-Bescheinigung jene des Hilfsunternehmens und die vorgesehene Dokumentation nach Art. I – 39012 Merano, Viale Europa 4 – P.I. /C.F. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.asmmerano.it I – 39012 Meran, Europaallee 4 – MwSt. /St.Nr. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.swmeran.it

49, Abs. 2, Buchstabe a) bis g) des GVD Nr. 163/2006 vorlegen. 19. Teilnahmebedingungen: Zur Teilnahme müssen die Bieter innerhalb der gesetzten Frist in verschlossenem und versiegeltem Umschlag mit der Beschriftung: „Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung der Arbeiten: Bau eines Regenwasserhauptsammlers, Austausch des bestehenden Schmutzwassersammlers, Austausch der Trinkwasserleitung und Bau einer Fernheizleitung, St.Franziskusstraße Baulos 3“ folgende Unterlagen einreichen: A1) Antrag auf Teilnahme ist auf Stempelpapier und in italienischer Sprache zu stellen. - Der Antrag auf Teilnahme und die Erklärungen sind im Falle eines einzelnen Bieters durch den gesetzlichen Vertreter, Eigentümer oder Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei einem Bieter, der sich aus zusammengeschlossenen Unternehmen bzw. zu gründenden Gemeinschaften oder Vereinigungen zusammensetzt, sind diese Erklärungen von allen Unternehmen bzw. Bietern vorzulegen, die zum Zusammenschluss bzw. zu den gründenden Gemeinschaften oder Konsortien oder EWIV gehören. Die Erklärungen dürfen auch von Bevollmächtigten der gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. In diesem Fall ist eine Kopie der entsprechenden Vollmacht beizufügen. - Dem Antrag ist eine Kopie eines Ausweisdokuments des Unterzeichners beizufügen. A2) Ersatzerklärung gemäß Erlass des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000 bzw. bei Bietern mit Sitz im Ausland eine nach den Gesetzen des Herkunftsstaats gleichwertige Erklärung, mit der der gesetzliche Vertreter oder Inhaber bzw. dessen Bevollmächtigter bei Übernahme der vollen Haftung unter gesonderter Nennung der Gründe erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß Art. 38, Abs. 1, Buchstabe a), b), c), d), e), f), g), h), i), l), m), m-bis), m-ter) und m-quater) GVD Nr. 163/2006 sowie laut sonstiger gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen vorliegen. A3) Gültiger Befähigungsnachweis im Original oder in Kopie unterzeichnet durch den gesetzlichen Vertreter unter Beifügung einer Kopie des Ausweisdokuments des Unterzeichners bzw. bei Bietern, die aus verbundenen Unternehmen oder zu gründenden Unternehmensverbänden bestehen, mehrere gültige Befähigungsnachweise oder Kopien unterzeichnet durch die gesetzlichen Vertreter unter Beifügung von Kopien des jeweilige Ausweisdokuments des Unterzeichners, der/die durch eine autorisierte SOA ausgestellt wurde(n) und die Befähigung in der Kategorie und Klasse der auszuführenden Arbeiten gemäß Art. 61 Erlass des Präsidenten der Republik Nr. 207/2010 einschließlich Anhang A bescheinigt(en). 21. Modalitäten zur Festlegung des Entgelts: - nach Aufmaß; 22. Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis laut Angebot mit prozentuellem Abschlag auf dem Ausschreibungsbetrag. 23. Ergänzende Informationen: 23.1. Die zusätzlichen Bestimmungen zu dieser Bekanntmachung in Bezug auf die Modalitäten der Teilnahme, die Modalitäten des Ausfüllens und der Abgabe des Angebots sowie auf die I – 39012 Merano, Viale Europa 4 – P.I. /C.F. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.asmmerano.it I – 39012 Meran, Europaallee 4 – MwSt. /St.Nr. 01526780216 – Tel. 0473 28 30 00 – Fax 0473 44 89 00 – [email protected] – www.swmeran.it

einzureichenden Unterlagen sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen. 23.2. Angebote mit einem prozentuellen Abschlag, der den Grenzwert nach Art. 86 GVD Nr. 163/2006 erreicht oder unterschreitet, werden erkannt, überprüft und automatisch ausgeschlossen. In diesem Fall findet Art. 87, Abs. 1 GVD Nr. 163/2006 keine Anwendung. Der automatische Ausschluss wird nicht ausgeübt, wenn die Anzahl der zugelassenen Angebote unter zehn liegt. In diesem Fall findet Art. 86, Abs. 3 GVD Nr. 163/2006 Anwendung. 23.3. Bei gleichen Angeboten entscheidet das Los. 23.4. Gemäß Art. 55, Abs. 4 GVD Nr. 163/2006 erfolgt der Zuschlag auch wenn nur ein gültiges Angebot vorliegt. 23.5. Die Weitervergabe ist nach den Vorgaben aus Art. 118 GVD Nr. 163/2006 gestattet. 23.6 Gemäß Art. 118, Abs. 3 118 GVD Nr. 163/2006 erklärt der Auftraggeber, keine direkten Zahlungen an den Subunternehmer oder Akkordarbeiter für die ausgeführten Leistungen zu leisten. 23.7. Der Auftraggeber erklärt, für die Fertigstellung des Bauvorhabens bei Insolvenz des Auftragnehmers oder Vertragsauflösung wegen schwerwiegenden Verstößen den Art. 140, Abs. 1 GVD Nr. 163/2006 anzuwenden. 24. Streitigkeiten, die aus der Vertragserfüllung entstehen, werden ausschließlich im Schiedsverfahren beigelegt. Gerichtsstand ist Bozen. 25. Verantwortlicher für das Verfahren ist Ing. Claudio Vitalini 26. Diese Bekanntmachung unterliegt nicht der Veröffentlichung gemäß Art. 238 GVD Nr. 163/2006 i.d.g.F. Sie wird wie folgt veröffentlicht: - Internetseite der Stadtwerke Meran - Amtstafel der Gemeinde Meran

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