24

Mangelhafte Feuerwehrstiefel

681.71 Prävention-GR 099/2008 Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erneut eine Untersagungsverfügungder Bezirksregierung Köln gegen die Hanrath Schuh-GmbH veröffentlicht. Mit dieser Verfügung wird der genannten Firma untersagt, ihre Feuerwehrstiefel des Typs „Profi Plus“, „Profi“, „Ultra“ und „Spark“ weiter in Verkehr zu bringen, da die durch den Hersteller für die Zertifizierung beauftragte Stelle die für das Inverkehrbringen notwendige Bescheinigung nach Artikel 11 A der RL 89/686/EWG auf Grund festgestellter Abweichungen von Mindestanforderungen bis heute nicht ausgestellt hat. Die festgestellten Mängel waren lt. BAuAVeröffentlichung: - fehlende Rutschhemmung, - Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering, - Zehenkappenbelastung zu gering, - fehlende Durchtrittsicherheit, - Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen

Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehrzu verwenden. Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben. Wir möchten Sie bitten, Ihre Mitglieder / Mitgliedsunternehmen entsprechend zu informieren. Dr. Walter Eichendorf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin Ansprechpartner/in: Dipl..-Biol. Tim Pelzl Telefon: +49(89)62272-174, Telefax: +49(89)62272.111 E-Mail: [email protected]

1

Ausgabe 8 - Januar 2009

Fotos:Wiebers Auf dem Dithmarschen Tag in Heide repräsentierten die Feuerwehren aus Heide, Büsum und Stelle-Wittenwurth den Kreisfeuerwehrverband. Mit dabei auch die Jugendfeuerwehr Heide. Die Jugendfeuerwehr Weddingstedt half mit einem Zelt aus. Viel zu tun hatten die Brandschutzerzieher Karl-Heinz Kuthning (Linden) und Marten Karstens (Brickeln-Quickborn). Eine Übung auf dem Marktplatz fand viele interessierte Zuschauer. Mitorganisator Stephan Huth aus Nordhastedt war mit dem Verlauf des Tages zufrieden. Allen Helfern an dieser Stelle herzlichen Dank! Seit Oktober 2006 gibt es eine eigenständige Norm für Feuerwehrschuhwerk: DIN EN 15090 „Schuhe für die Feuerwehr“ und sieht drei verschiedene Typen von Schuhen (Stiefeln) vor. Nähere Infos im Sicherheitsbrief der Hanseatischen FUK-Nord, Nr. 24, Ausgabe 3/2008, Seite 3

In dieser Ausgabe u. a.

Wer Wo Was GEMA-Gebühren Sponsoring steuerpflichtig Leistungsbewertung „Roter Hahn“ Gefahrenquelle Photovoltaikanlagen „Mit Sicherheit ins Leben“ Werdende Mütter im Feuerwehrdienst

2

Zum Jahreswechsel

Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,

Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,

„Gemeinsam Sicher – Die Gemeinde und Ihre Feuerwehr“, lautete das Motto der gemeinsamen Aktion des SchleswigHolsteinischen Gemeindetages und der Feuerwehren in Schleswig-Holstein im abgelaufenen Jahr 2008. Wie erfolgreich die gemeinsame Aktion zur Mitgliedergewinnung gelaufen ist, werden wir im kommenden Jahr erfahren. Eines kann ich jedoch an dieser Stelle verkünden: Die Gemeinde und Ihre Feuerwehr hat sich in vielen Bereichen und bei zahlreichen öffentlichen Aktionen als eine Einheit präsentiert. Die Feuerwehren haben sich verstärkt mit dem Thema Mitgliederwerbung beschäftigt. Ich weise hier nur auf die sehr effektiven „Mitmachtage“ hin. Ich danke allen Feuerwehrfrauen und –männern, die mit ihrem beispielhaften bürgerschaftlichen Engagement dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein sich sicher fühlen können. Auch im neuen Jahr werden wir wieder beweisen, was die, überwiegend freiwillige, selbst auferlegte Verantwortung für die Allgemeinheit bedeutet. Auch im Jahr 2009 warten zahlreiche Aufgaben auf uns. Auf deren Bewältigung, gemeinsam mit allen Feuerwehrmitgliedern, den Mitgliedsverbänden, den Fachgremien, Vertretern der Behörden, Partnern und Freunden, freue ich mich. Im Namen des Vorstandes des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, erfolgreiches 2009.

für uns alle ist ein ereignisreiches Jahr voller Veränderungen zu Ende gegangen. Jeder von uns hat diese Veränderungen anders erlebt und verarbeitet. Eins scheint sicher: wir gehen einer wirtschaftlich schwierigen Zeit entgegen. In einer solchen Zeit ist die Akzeptanz für ein Ehrenamt in einer Gemeinde oft noch geringer als in wirtschaftlich guten Zeiten. Die Feuerwehr, „Mädchen für Alles“, hat im Alltag ihren festen Platz. Die Bürger haben sich daran gewöhnt in Gefahrensituationen nach ihren Feuerwehren zu rufen. Sie löschen Brände, kümmern sich um Opfer von Verkehrsunfällen, springen ein, wenn die Umwelt Schaden zu nehmen droht. Für uns Feuerwehrleute ist es Ehrenpflicht in Notsituationen zu helfen. Meine Kameradinnen und Kameraden, ich danke Euch recht herzlich für die im letzten Jahr ehrenamtlich geleistete oftmals gefährliche Arbeit. Ein Dank gilt auch Euren Partnern und Familien, die viel Verständnis für Eure Arbeit haben aufbringen müssen. Für 2009 freue ich mich auf eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit.

Der Vorsitzende des LFVSH

Detlef Radtke

Euer Hans-Hermann Peters

Impressum: Herausgeber: Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen Am Sportplatz 8 25693 Stankt Michaelisdonn Redaktion: Helga Wiebers Telefon: 0 48 37/ 13 13 Handy: 01 51/ 10 78 10 59 E-Mail: [email protected] Umbruch: Helga Wiebers weitere Arbeiten: Rolf Claußen

Werdende Mütter im Feuerwehrdienst Viele Feuerwehrfrauen möchten auch während einer Schwangerschaft ihrer Wehr zur Verfügung stehen und am Dienst teilnehmen – und werden auch dringend gebraucht. Unter welchen Bedingungen ist die Ausübung des Feuerwehrdienstes möglich? Wichtig ist zuallererst bei Feststellung einer Schwangerschaft die Wehrführung über diesen Umstand zu informieren. Entstehen körperliche bzw. gesundheitliche Schäden durch Unterlassen dieser Informationspflicht, geht die nicht zu Lasten der Feuerwehr. Zudem gelten für Feuerwehrfrauen während einer Schwangerschaft zum Schutze der Mutter und des ungeborenen Lebens bestimmte Gesetze und Verordnungen: Gemäß §§ 3 und 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gelten für werdende Mütter Beschäftigungsverbote, die auch bei Übung und Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt werden müssen. Das Dienstverhältnis einer Feuerwehrangehörigen zur Gemeinde (Unternehmer) ist einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen und von daher sind gesetzliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen analog anzuwenden. In Anlehnung an das Mutterschutzgesetz bestehen folgende Einschränkungen bei der Beschäftigung schwangerer Frauen: 1. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zu Arbeitsleistungen ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. 2. Nach der Entbindung dürfen Feuerwehrfrauen bis zum Ablauf von acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nicht beschäftigt werden. 3. Werdende oder stillende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm, ausgesetzt sind. Dies schließt insbesondere eine Tätigkeit als Atemschutzgeräteträgerin ein. 4. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden,

23

a) bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden müssen, b) bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, c) bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind. d) bei denen sie in Folge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht. Lediglich wenn sichergestellt ist, dass die o.g. Einschränkungen nicht missachtet werden, dürfen schwangere Frauen am Feuerwehrdienst teilnehmen. Da insbesondere bei Einsätzen und Übungen die Einhaltung dieser Bedingungen nicht immer gewährleistet werden kann, sollten schwangere Feuerwehrfrauen im Sinne der Fürsorgepflicht von der Teilnahme am Einsatzdienst sowie an Einsatzübungen grundsätzlich entbunden werden. Gegen eine Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und Übungsdiensten, bei denen die Einhaltung der o.g. Einschränkungen sichergestellt werden kann (z.B. theoretische Schulungsveranstaltungen, Objektbegehungen, rückwertige Dienste wie Funk, etc.) ist nichts einzuwenden. Dabei obliegt, neben den aufgeführten formalen Regelungen, sowohl der werden Mutter als auch der Wehrführung bzw. den verantwortlichen Führungskräften ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Weiterführender Literaturtipp: „Frauen lassen nichts anbrennen. Willkommen in der Freiwilligen Feuerwehr“. Handbuch zur Feuerwehr-Jahresaktion 2007/08. Deutscher Feuerwehrverband 2007. Ihre Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

22

Atemschutzlehrgang in Kreisfeuerwehrzentrale

Fotos: Helga Wiebers

Bild Mitte rechts: Jörg Lotze (re.), Journalist, lässt sich von Dirk Zimmermann (li.) und Günter Iversen (Mitte) einen Atemschutzfilter erklären. Er war einer Einladung zu einem Atemschutzlehrgang in die Kreisfeuerwehrzentrale gefolgt, um eine Reportage zu schreiben. In seinem Selbstversuch war er beeindruckt von der herrschenden Kameradschaft und Hilfsbereitschaft untereinander.

Wer? Wo? Was? Amtswehrführer BüsumWesselburen ist Siegfried Annis (re.), Wehrführer von Hedwigenkoog. Zu seinem Stellvertreter wurde Martin Rathje, WF von Reinsbüttel, gewählt. Foto: Jens Albrecht Wiedergewählt zum Wehrführer von Schafstedt wurde mit überwältigender Mehrheit Hans Hahnkamp (li.). Seit 27 Jahren ist der 58-jährige Mitglied der FF-Schafstedt, seit 12 Jahren Wehrführer. Foto:Wiebers Stephan Nitsch (li.) ist neuer Wehrführer von Schülp. Er ist 29 Jahre alt und war stellvertretender Gemeindewehrführer. Nitsch trat 1989 in die Jugendwehr ein, seit 1997 ist er Mitglied der aktiven Wehr. Beruf: Maurer und Zimmermann. Sein Stellvertreter ist Kay Lütjens. Von 1999 bis 2005 war Lütjens bereits stellvertretender Wehrführer von Schülp. Lütjens trat 1980 16-jährig in die Wehr ein. Beruf: Maurer. Fots: Wiebers Zum stellvertretenden Wehrführer von Neuenkirchen wurde Thomas Genz (li.) gewählt. Er trat im Jahr 2000 in die Wehr ein. Der 41-jährige ist Fahrlehrer bei der Bundeswehr. Reimer Schoof (re.) kandidierte nach 12 Jahren nicht wieder für das Amt des Stellvertreters. Er bleibt der Wehr als Kassenwart erhalten.Wehrführer JanHermann Claußen bedankte sich für die hervorragende Fotos: Zusammenarbeit. Helga Wiebers Fotos:Wiebers

3

4

Wer? Wo? Was?

Truppführerlehrgang im November 2008

21

Neue Geschäftsführerin im Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen

Birte Heuer übernahm das Amt der Geschäftsführerin im Kreisfeuerwehrverband von Peter Storm. Die Brandmeisterin aus Bargenstedt (bei Meldorf, Dithmarschen) ist seit vielen Jahren Gleichstellungsbeauftragte für den KFV-Dithmarschen. Seit 20 Jahren spielt die 31-jährige im Musikzug Bargenstedt das Tenorhorn. Mitglied in der aktiven Feuerwehr wurde Birte Heuer im Jahr 1994. Als gelernte Verwaltungsfachangestellte besitzt sie die nötige Fachkompetenz für das Amt der Geschäftsführerin. Gelernt hat die Brandmeisterin ihren Beruf im ehemaligen Amt Meldorf-Land. Im neuen Amt Mitteldithmarschen war Birte Heuer zuletzt im Ordnungsamt unter anderem auch für die Feuerwehren zuständig.

Neue Fachwarte im KFV

Zum Fachwart Ausbildung wurde Oberlöschmeister Dierk Thode (Bild links) aus Westerdeichstrich bestellt. Diese Position gab es bislang im KFV nicht. Zu seinen Aufgaben wird unter anderem die Koordination und Betreuung der Ausbildung auf Kreisebene, die Aufsicht über die Lehrgangsabläufe und anderes gehören. Dirk Thode ist seit vielen Jahren auch in der Truppführerausbildung tätig. Zum Fachwart Atemschutz wurde HFM Benjamin Rohde (Bild 4. v. oben) aus Nindorf bestellt. Rohde ist Mitarbeiter in der Kreisfeuerwehrzentrale. Jörg Bergmann gab aus persönlichen Gründen sein Amt ab. Zum Fachwart Motorsägen wurde Michael Schulz aus Hellschen-Heringsand-Unterschaar bestellt. Schulz war bereits als Ausbilder für Motorsägen tätig. Zum neuen Sicherheitsbeauftragten ist Löschmeister Oliver Stehr aus Helse bestellt worden. Stehr ist seit 3 Jahren als Sicherheitsbeauftragter tätig. Der bisherige Sicherheitsbeauftragte Dirk Jochims gab aus persönlichen Gründen sein Amt ab.

Bild oben: Lehrgangsleiter Rüdiger Duchow Fotos: Helga Wiebers

Helmut Sieck Amtswehrführer von Mitteldithmarschen

Helmut Sieck ist zum Amtswehrführer der größten Amtswehr im Kreis gewählt worden. Von 101 Stimmen erhielt er 97. Der 61-jährige Helmut Sieck war 13 Jahre als Amtswehrführer des alten Amtes Meldorf-Land tätig. Zum Amt Mitteldithmarschen gehören 23 Feuerwehren mit insgesamt etwa 800 Feuerwehrleuten. Drei Stellvertreter wurden gewählt: Klaus-Peter Groth, bisheriger stellvertretender Amtswehrführer von Meldorf-Land und Wehrführer von Windbergen, Peter Hermann Sticken (Offenbüttel), bisheriger Amtswehrführer des Amtes Albersdorf und Jens Pieper, Wehrführer von Bargenstedt. Fotos: Wiebers

Lehrgangsleiter Rüdiger Duchow bemängelte auf dem Abschlusstag des Truppführerlehrgangs, dass immer wieder Lehrgangsteilnehmer/innen nicht die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Dies müsse sich in Zukunft ändern.

20

Alarmübung in Nordermeldorf

Amtswehrführer Helmut Sieck und Einsatzleiter Michael Boie (re., Barsfleth) Fotos: Helga Wiebers Eine Alarmübung in Barsfleth mit den Wehren aus Barsfleth, Christianskoog, Thalingburen und Epenwöhrden erforderte die Förderung von Wasser aus einer offenen Wasserstelle und über weite Strecken. Amtswehrführer Helmut Sieck war zufrieden mit den Leistungen seiner Kameraden.

Westküstenmarsch 2008

Der Westküstenmarsch 2008 fand im vergangenen Jahr in Gudendorf statt. Die Strecke war sehr gut ausgesucht und führte über abwechslungsreiche Wege an Hügelgräbern vorbei und durch bewaldete Gebiete fast bis nach Windbergen und zurück. Die Organisation war hervorragend und die Teilnehmer waren durchweg zufrieden. Der Marsch fand nicht nur in der örtlichen

5

Presse ihren Platz, sondern auch im Fernsehen. Leider wurde die Feuerwehr hier als alkoholtrinkenderVerein dargestellt. Diese Darstellung schadet unserem Ansehen in der Öffentlichkeit. Der Kreisfeuerwehrverband verzichtet darauf, ein Alkoholverbot auszusprechen. Er appelliert an alle Kameradinnen und Kameraden in der Öffentlichkeit auf den übermäßigen Konsum Fotos: Wiebers von Alkohol zu verzichten.

Die Feuerwehrkameraden aus Epenwöhrden (Mitte links) lassen sich die Erbsensuppe vom DRK schmecken. Der Feuerwehrmusikzug aus Bargenstedt sorgte für musikalische Unterhaltung.

6

Neues Gerät

Westküstenmarsch 2008

19

Ein neues TSF-W für die FFNorderwöhrden.

Von links: Wehrführer Reimer Lühr, die drei, die den Wagen abgeholt haben: Gerd Rheder, Karsten Bröcker und Stefan Woehlk. Foto:Willi Perna

Carportanbau in Büsum

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Burg stellen sich nach Bewältigung der Strecke zum Foto.

Ehrenkreiswehrführer Uwe Eisenschmidt im Gespräch mit Karsten Peters, Kreistagspräsident, und Klaus-Peter Groth (Beisitzer im KFV) Die Kameraden der Feuerwehr Hemme stärken sich bevor es auf die Strecke geht.

Fotos: Helga Wiebers

Zum „Gruppenbild mit Damen“ stellten sich Hans-Hermann Peters und Klaus Vollmert mit der Feuerwehr Stelle-Wittenwurth. Foto : Wolfgang Wiebers

Die Gemeinde Büsum hatte den Anbau eines Carports am Feuerwehrgerätehaus bewilligt. Dafür wurde der ehemalige ZOB, links neben dem Büsumer Gerätehaus umgebaut. Für ein gemeindeeigenes Dienstfahrzeug und für den Ölwehr-Container ist so ein Unterstellplatz entstanden. In Eigenleistung wurde von Büsumer Feuerwehrleuten die alte Pflasterung aufFoto: Jens Albrecht genommen.

Rehm-Flehde Bargen baute TSF in Eigenleistung um zu MTW Mit viel Mühe und Engagement bauten Feuerwehrleute aus Rehm-Flehde-Bargen ihr altes TSF zu einem MTW um. Die Gemeinde wollte nach der Anschaffung eines neuen TSF-W kein Geld mehr für das alte Fahrzeug zur Verfügung stellen. Die Wehr beschloss in Eigenleistung das Fahrzeug wieder flott zu machen. Uwe Siehl machte sich mit Unterstützung von Hans-H. Quade und Jens Groth an die Arbeit. Zudem wurden noch Sponsoren gefunden um den Plan umzusetzen. Die Lackierung übernahm die Firma Wiese-Kraftfahrzeuge GmbH aus Tellingstedt und die Beschriftung die Spedition Henning Peters GmbH aus Rehm. Das völlig durchgerostete Fahrzeug wurde vollständig entkernt, neue Bleche wurden eingeschweißt, elektrische Leitungen neu verlegt und Lampen angebaut. Nun bekam der Siebensitzer aus dem Baujahr 1984 den ersehnten TÜV-Stempel.

Foto: Helga Wiebers

Im Foto von links: Uwe Siehl, Jens Groth, Wehrführer Klaus Fasbender, Hans-Hermann Quade, Holger Wiese, Andreas Krause (Spedition Peters), Bürgermeister Jochen Jätschmann, Rolf Peters jun. (Spedition Peters). Foto: Heinz Krieger

18

Jugendwehr Lunden zeigt ihr Können Der Bauhof in Krempel war Übungsobjekt für die Kinder und Jugendlichen von Lunden und Umgebung. Bei strömendem Regen waren alle mit Begeisterung bei der Sache und zeigten den Zuschauern was sie gelernt haben. Foto unten: Kreisjugendwart Sönke Kühl (li.), stellvertretende Amtswehrführer Jens Preusler (vorn) und Andreas Bretsch, stellvertr. Jungendwart und stellvertr. Wehrführer von Lunden.

Leistungsbewertung „Roter Hahn“

7

Neun Feuerwehren absolvierten im Jahr 2008 erfolgreich die Leistungsbewertung „Roter Hahn“. Wir gratulieren zur Stufe 1 den Feuerwehrleuten in Krumstedt, Rehm-Flehde-Bargen und Süderdorf, zur Stufe 2 Großenrade und Nindorf, zur Stufe 3 Delve, Hemme und Hollingstedt und zur Stufe 4 Hennstedt.

Fotos: Helga Wiebers

Freiwillige Feuerwehr Nindorf Fotos: Helga Wiebers Kreisbrandmeister Hans-Hermann Peters gratuliert Wehrführer Gerd Borack (FF-Nindorf)

Freiwillige Feuerwehr Hollingstedt Foto: Kai Roennau

8

„Roter Hahn“

Übung in Stelle-Wittenwurth

17

Weddingstedts Gruppenführer Bernd Hinrichs setzt die AT-Träger ein. Rechts: zwei Frauen aus Stelle-Wittenwurth.

Einsatzleiter: Michael Borchardt (li.) Die Freiwillige Feuerwehr Hennstedt bestand die Leistungsstufe 4. Neben der aktiven und der Jugendwehr stellte sich auch der Feuerwehrmusikzug den Bewertern. Der stellvertretende Kreisbrandmeister Klaus Vollmert überreichte Wehrführer Jens-Uwe Andersson den vierten Stern (Bild rechts). Fotos: Heinrich Voigt

Ostrohe: nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.

Weddingstedt/Wesseln: mit stellv.WF Dirk Dörflinger und Ehren-Amtswehrführer Gerd Gutmann (hinten).

Kameradschaftliche Hilfe: Stelle-Wittenwurth. Fotos: Helga Wiebers Bilder unten: Die Freiwillige Feuerwehr Hemme wird von der Leistungsbewertungskommission begutachtet. Bild unten rechts:Wehrführer Siegbert Peters (re.) bei der technischen Hilfeleistung im Einsatz.

Neuenkirchen: hatte die meisten Schlauchlängen zu verlegen.

Fotos: Helga Wiebers

16

Aus dem KFV Rendsburg-Eckernförde

Feuerwehrkameraden sind tief betroffen und rufen zu Spenden auf

„Die schlimmste Nachricht meines Lebens erreichte mich in diesem Sommer mit voller

Wucht“, so schildert Feuerwehrkamerad Kai Ladwig von der FF Bordesholm den Moment, als er von der Erkrankung seines Sohnes Keanu erfuhr. Leukämie! Wie geht man damit um? Was kann ich tun? Wie sieht die Hilfe aus, die geleistet werden muss? All diese Fragen schwirrten ihm Tag und Nacht durch den Kopf. Heute weiß Kai Ladwig wo ganz dringend Hilfe benötigt wird. Täglich erlebt er mit, dass es auf der Kinderkrebsstation M 1 der Uniklinik Kiel an Räumlichkeiten für die vielen kleinen Patienten fehlt.Tages-Chemotherapien können entweder gar nicht, oder mit großer Verspätung begonnen werden, da kein Zimmer für die „kleinen Patienten“ zur Verfügung steht. Diese brauchen sehr viel Ruhe um die enormen Strapazen besser überstehen zu können. Diese „kleinen Patienten“ brauchen unsere Hilfe. Der Elternverein für Krebskranke Kinder, Kiel e.V., die Krebsstation M 1 und der Radionsender RSH in Kiel „Köthe hilft helfen“ rufen zu Spenden auf. Auch die Feuerwehrkameradschaft der FFBordesholm beteiligt sich daran und bittet zudem um großzügige Unterstützung für diese Aktion, damit das Ziel, ein ChemotherapieZimmer einzurichten, ganz schnell erreicht

werden kann. Dieser Bitte schließt sich der Kreisfeuerwehrverband Rendsburg-Eckernförde gerne an. Keanu ist gerne auf der Feuerwache in Bordesholm und wollte auch bei dem Fototermin dabei sein, doch Stunden vorher musste er zur Behandlung umgehend auf die Kinderkrebsstation M 1 gebracht werden. Diagnose Krebs - ein Schock für alle, besonders wenn es Kinder trifft! Krebs kennt keine Altersgrenze und macht selbst vor Säuglingen nicht halt. Auf der Kinderkrebsstation der Uniklinik Kiel werden vom Kleinstkind bis zum jungen Erwachsenen alle Altersgruppen behandelt. Die Fälle reichen von Leukämien bis zu Knochenkrebs, Lymphdrüsenkrebs oder Hirntumoren bei kleinen und größeren Patienten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie so viel Zeit wie möglich zu Hause, im Kreis ihrer Familie verbringen können. Das allerdings ist nur mit einer tagesstationären Therapie möglich, und diese fehlt der Kinderkrebsstation. Mit Ihrer Hilfe soll nun ein Chemotherapie-Zimmer eingerichtet und mit technischen Geräten ausgestattet werden. Benötigt werden medizinische Geräte zur Verabreichung von Bluttransfusionen und Chemotherapien, bis hin zu einer Überwachungsanlage für Therapie und Narkosen! Mit Ihren Spenden helfen Sie, das Leben der schwerstkranken Kinder zu erleichtern! Spendenkonto: Kieler Volksbank Empfänger: Kinderkrebsstation der Uniklinik Kiel Verwendungszweck: Carsten Köthe hilft helfen 2008 Kontonummer: 90 77 77 00 Bankleitzahl: 210 900 07 Verantwortlich für den Inhalt: Holger Bauer, stellv. Kreiswehrführer Falkenburg 96, 24594 Hohenwestedt Tel. 04871 / 3246, Fax. 04871 / 8104 Mobil 0177 / 2745 486 E-Mail: [email protected]

Gefahrenquell Photovoltaik Anlagen a) Bei Photovoltaik Anlagen besteht durch Gleichstrom Gefahr. Es liegen Spannungen bis zu 900 Volt an. Nach DIN VDE 0100 ist die Berührung einer Gleichspannung von mehr als 120 Volt lebensgefährlich. b) Längere Standzeit des Lichtbogens bei Gleichstrom, falls sich die Spannung führenden Leiter zwischen Solarzellengesamtmodul und ENS Netzüberwachung fast berühren durch zum Beispiel Abschmelzen der Isolierung bei Brandeinwirkung. c) Die Leitung zwischen dem Solarmodul und dem Wechselrichter führt auch trotz gezogener Hauptsicherung oder Umlegen

9

des Hauptschalters weiterhin Strom! d) Die Unterschiedlichen Einbauorte des Wechselrichters und der ENS-Netzüberwachung sind nicht vorgeschrieben, sodass theoretisch Leitungen im gesamten Gebäude vorhanden sein können. e) Die Befestigung der Solarmodule kann durch Brandeinwirkung gelöst werden (Absturzgefahr), da der Befestigungsrahmen für die Solarzellen üblicherweise auf dem Dachstuhl befestigt wird. Fazit: Ein Eingreifen der Feuerwehr bei einem Brand mit einer Photovoltaik-Anlage ist sehr schwierig. (aus „BrandSchutz“)

Sponsoring von Feuerwehren steuerpflichtig Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 7. Nov. 2007 (Az. I R 42/06) entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Verein erhält, steuerpflichtig sind, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug das Recht einräumt, zum Beispiel in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten. Zugleich sind die Gegenleistungen mit dem Umsatzsteuersatz zu versteuern. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein, auch die Feuerwehr, ist grundsätzlich von der Körperschaftssteuer befreit. Aufgrund des Sponsorings und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Betätigung unterhält die Feuerwehr aber einen Geschäftsbetrieb, dem kein Steuervorteil zusteht. Im entschiedenen Fall ging es um einen Schützenverein, der durch eine Versicherung gesponsort wurde. Im Gegenzug durfte die Versicherung in der Schützenzeitung werben. Die

Drunter getragen Was unter dem Schottenrock ist, haben wir noch nicht gesehen, aber was Feuerwehrleute aus Nindorf unten drunter tragen kam nun heraus. Beim Umziehen während der Leistungsbewertung „Roter Hahn“ durfte Bürgermeister Klaus Busch-Claussen die roten Unterhosen von Vater und Sohn mit dem Schriftzug sehen und fotografieren.

Entscheidung des Bundesfinanzhofes ging weit über den Einzelfall hinaus. Sie betrifft das immer beliebter werdende „Verwaltungssponsoring“, bei dem der Sponsor einer öffentlichen Einrichtung Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stellt, zum Beispiel einer Feuerwehr (Bargteheide) Geld für die Anschaffung eines Fahrzeuges. Wechselseitig macht die öffentliche Einrichtung auf den Sponsor und dessen Förderung aufmerksam und ermöglicht ihm Werbemaßnahmen. In einem solchen Fall sollte darauf geachtet werden, dass dadurch nicht die Körperschaftssteuerbefreiung aufgehoben wird. Spenden und Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistungen sind im Gegensatz zum Sponsoring ohne negative Auswirkungen auf die Steuerbefreiung eines gemeinnützigen Vereins oder auch der Feuerwehr möglich. (Text von B. Schex, RA)

10

25. Feuerwehrmasch Lohe-Rickelshof

Mit Sicherheit ins Leben

15

Pressewart Frank Werner (rechts) übergibt den hübsch verpackten Rauchmelder an Familie Ramm. Im Bild von links: Michael Bonkas, Marten Karstens (Brandschutzerzieher), Jennifer Ramm mit Baby Mia Joel, Benjamin Ramm, davor stehend Kevin. Fotos: Helga Wiebers Trotz verstärkter Informationen durch Feuerwehren sind noch immer viele Haushalte gar nicht oder ungenügend mit Rauchmeldern ausgestattet. Aus diesem Grund hat die Freiwillige Feuerwehr Brickeln-Quickborn eine beispielhafte Aktion ins Leben gerufen: jedes neu geborene Baby erhält einen Rauchmelder. Frank Werner, Michael Bonkas und Marten Karstens besuchten Familie Ramm in Brickeln,

Die Mitglieder der Feuerwehr Kronprinzenkoog sind gut gelaunt unterwegs.

um für die kleine Mia Joel einen Rauchmelder zu überbringen. Brandschutzerzieher Marten Karstens nutzte die Gelegenheit, um der Familie noch einige zusätzliche Tipps zum Thema Sicherheit zu geben. Besonders angetan vom Besuch der Feuerwehr war der 3-jährige Kevin. Benjamin Ramm nahm den Rauchmelder entgegen: „Das ist eine prima Sache, die sich die Feuerwehr hat einfallen lassen.“

Günter Dwilies (li.) und Peter Simonsen (Mitte) wurden von Kreisbrandmeister Hans-Hermann Peters mit dem Feuerwehrehrenkreuz ausgezeichnet. Beide sind seit Beginn des Marsches als Organisatoren dabei.

Brandschutzerziehung in der Grundschule Wesselburen Schulstunde einmal etwas anders, gestaltet mit der Freiwilligen Feuerwehr Wesselburen und Schülp. Das Verhalten bei einem Brand in der Schule wurde den Kindern der Wesselburener Grundschule von Friedemann Kern, Christoph Paap und Ole Voigt nahegebracht. Ole Voigt zog für jede Klasse seine Schutzkleidung an und setzte die Atemschutzmaske auf. Für einige Kinder hatte er damit ein unheimliches Aussehen. Die Erklärungen von Friedemann Kern sorgten dafür, dass die Kinder keine Angst bekamen und auch Fragen stellten: „Ist es sehr warm in der Kleidung?“ Draußen demonstrierten die Feuerwehrmänner dass Holz, und somit eine Tür, einem Feuer eine ganze Weile widerstehen kann. Damit wurde den Schulkindern klar gemacht, dass sie hinter einer Tür im Klassenzimmer im Ernstfall auf die Rettung durch die Feuerwehr warten können wenn Rauch den Weg raus versperrt.

FF Reinsbüttel hat es geschafft. 4. v. li. Torsten Hansen, inzwischen zum Wehrführer gewählt.

FF Hellschen-Heringsand-Unterschaar im Wasserbecken, im Hintergrund Reporter Willi Perna.

FF Linden macht den Marsch mit Kleinkind zum Familienausflug.

Viel Spaß hatten die Mitglieder der Jugendwehr Weddingstedt. Fotos: Helga Wiebers

14

Termine im KFV für 2009

21. 03. 2009

Jahreshauptversammlung Dithmarscher Jugendfeuerwehr in Lunden

28.03.2009

Landesjugendfeuerwehrversammlung der Schleswig-Holsteinischen Jugendfeuerwehren in Ellerhoop (PI)

31.03.2009

Jahreshauptversammlung des KFV Dithmarschen in Büsum

25.04.2009

Landesfeuerwehrversammlung des LFV-SH in Weißenhäuser Strand (OH)

14.06.2009

Feuerwehrmarsch in Albersdorf

23.08.2009

Feuerwehrmarsch in Lohe-Rickelshof

13.09.2009

Westküstenmarsch der Kreisfeuerwehrverbände Dithmarschen und Nordfriesland in Rodenäs

150 – jähriges Jubiläum 28.02.2009

FF Marne

125 – jähriges Jubiläum 27.03. – 29.03.2009 FF Albersdorf 05.06. – 07.06.2009 FF Burg 20.06.2009 FF Nordhastedt 19.09.2009 FF Büsum

75 – jähriges Jubiläum 13.02./14.02.2009 FF Hemmingstedt – Lieth 20.02.2009 FF Lohe – Rickelshof 21.02.2009 FF Offenbüttel FF Gudendorf 16.05.2009 FF Nindorf 13.+20.06 2009 FF Odderade 20.06.2009 FF Kaiser – Wilhelm Koog 15.08.2009 FF Fiel 22.08.2009 FF Wolmersdorf 28.08. – 30.08.2009 FF Kronprinzenkoog Nicht bekannt FF Christianskoog Nicht bekannt FF St. Annen Nicht bekannt FF Welmbüttel

APPEN MUSIZIERT

In diesem Jahr findet die inzwischen größte Feuerwehr-Benefizveranstaltung zugunsten schwerstkranker Kinder Deutschlands

am Sonntag, den 25. 10. 2009

in Appen (bei Pinneberg) statt. Viele Gespräche werden zurzeit mit nationalen und internationalen Künstlern und Künstleragenturen geführt. Fest steht aber bisher nur der erste und der letzte Programmpunkt: Wir beginnen um 10 Uhr mit einem 130(!)köpfigen Gospelchor und enden gegen 19:30 Uhr mit einem riesigen Jubiläums-Höhenfeuerwerk. Dazwischen folgt das 9-stündige ToppMusikprogramm! Nähere Infos unter: www.appen-musiziert.de

WORLD POLICE & FIRE GAMES

31. Juli bis 09. August 2009 Die seit 1985 alle zwei Jahren stattfindenden Weltspiele der Polizei und Feuerwehren, (WPFG), werden in Vancouver/British Columbia, Kanada, ausgetragen. An den Sportwettkämpfen können alle sportbegeisterten Feuerwehrleute,Polizeibeamte, Zöllner und beschäftigte der Justiz teilnehmen. Informationen unter: www.wpfg.de

GEMA-Gebührem bei Musiknutzung

11

GEMA- oder Urheberrechtsgebühren fallen an, wenn Feiern oder Veranstaltungen keinen rein privaten Charakter haben und mit Musik (live oder vom Tonträger) umrahmt werden. Als „privat“ gilt eine Veranstaltung nur, wenn die Einladenden nachweisen können, dass es sich bei den Gästen nur um Verwandte und enge Freunde handelt. Feiern der Feuerwehren sind demnach öffentliche Veranstaltungen, die der GEMA-Gebühr unterliegen. Die Kosten hierfür hat der Veranstalter zu tragen.

Rechnung. Mit der Bezahlung des Vergütungsanspruchs besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Nutzung des Weltrepertoires der Musik. Bemessungsgrundlagen sind u. a. • die Größe des Veranstaltungsraumes in qm bzw. in Einzelfällen das Sitzplatzangebot • oder das Personenfassungsvermögen eines Veranstaltungsplatzes, • das höchste Eintrittsgeld je Person, • der zeitliche Rahmen, • die Art der Musikwiedergabe.

Dazu steht im Urheberrechtsgesetz: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.“ Stark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht.

Was passiert, wenn man die Nutzung nicht meldet? Die öffentliche Musiknutzung muss in jedem Fall vorher bei der GEMA angemeldet werden. Wenn Musik abgespielt oder aufgeführt wird ohne die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen bis zum Doppelten der Vergütung führen. Schadensersatz wird vom Veranstalter verlangt. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung,Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist und der die Aufführung durch seine Tätigkeit veranlasst hat. Daneben haftet auch derjenige, der die Möglichkeit hat, die Musikdarbietung durchzuführen oder zu unterbinden. Das ist in der Regel derjenige, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Gleiches gilt für den, der nach außen als Veranstalter auftritt.

Welche Musiknutzung muss eine Feuerwehr anmelden? • Live- oder Tonträgermusik • Hintergrundmusik • Vorführungen von Filmen, • Musik in der Telefonwarteschleife, • Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage, • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, zum Beispiel auf CDs usw. Wie erhält man die Lizenz? Informieren Sie die GEMA-Bezirksdirektion über die geplante Musiknutzung. Geben Sie an, welche Art der Musiknutzung Sie beabsichtigen (Veranstaltung, Hintergrundmusik, Telefonwarteschleife, etc). Die GEMA berechnet die Vergütung aufgrund Ihrer Angaben nach dem entsprechenden Tarif. Für eine Einzelnutzung (z.B. bei einer Veranstaltung) erhalten Sie eine

Der DFV hat einen bestehenden Rahmenvertrag mit der GEMA Deutschland. Er sieht vor, dass alle Feuerwehren auf GEMA Gebühren pauschal 20% erhalten. Wenn jetzt Gemeinden gemeinsam mit der Feuerwehr Veranstaltungen durchführt, ist es sinnvoll, dass die Feuerwehr als Veranstalter auftritt, da sie 20% Rabatt erhält GEMA Schierenberg 66 ∙ 22145 Hamburg Postfach 73 03 60 ∙ 22123 Hamburg Tel.: (040) 67 90 93-0 ∙ Fax: (040) 67 90 93-11 67 90 93-88 E-Mail: [email protected] [email protected]

12

Übungen Feuerwehr trainiert im Freibad Wesselburen

von Friedemann Kern Zu einem besonderen Ausbildungsdienst trafen sich Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Wesselburen und der Amtswehr Wesselburen im Freibad von Wesselburen. Das Wasser des Freibades wird mittels einer Chlorgasanlage gereinigt. Kommt es zu einem Störfall, muss die Feuerwehr Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen vornehmen können. Ole Voigt, der Atemschutztrainer, schickte seine Atemschutztrupps unter „Nullsicht“ in die Betriebsanlage. Mehrere Aufgaben, wie zum Beispiel Rohre verbinden, Fässer schließen und Schraubverbindungen anbringen, mussten erledigt werden. Bei der Nachbesprechung unterstrichen alle Beteiligten die Bedeutung von solchen realitätsnahen Übungen an den Gefahrenpunkten.

Großübung am Eidersperrwerk von Jens Albrecht Etwa 150 Rettungskräfte nahmen an der jährlichen Übung am Eidersperrwerk teil. Einsatzleiter war Wehrführer Willy Hemms aus Welt. Beteiligt waren die Feuerwehren aus Garding, Welt, Wesselburen und Schülp, sowie die Mitglieder der ortsansässigen DGzRS Station Eiderdamm. Szenario: unter dem Sperrwerktunnel in einem Hydraulikraum für die Fluttore war eine Person verunfallt. Zweite Aufgabe war, einen PKW-Brand unter Atemschutz zu löschen und zwei bei einem Verladeunfall eingeklemmte Personen sollten mittels Hebekissen befreien werden. Eine weitere Person musste aus einem Wartungsschacht neben der Schleusenanlage befreit werden. Die Feuerwehr Welt baute die Wasserversorgung zur Brandbekämpfung im Heizungsraum des Hauptbetriebsgebäu-

13

des auf. Personen mussten unter Atemschutz aus dem Gebäude gerettet werden. Mitten in der Eidermündung hatte ein Schiff der AdlerRederei, Feuer gefangen. Auf dem DGzRS Boot „Paul-Neisse“ wurden Feuerwehrleute und das komplette Material für die Brandbekämpfung übergesetzt. Eine umfang- und arbeitsreiche Übung, die aber reibungslos und zügig ablief. Dies ist wohl auf die immer wieder durchgeführten Einsatzübungen an diesem Objekt zurück zuführen. Eine kleine Hürde ist der Funkverkehr. Man muss sich für einen Arbeitskanal entscheiden. Entweder funkt man über die IRLS Elmshorn (Leitstelle-West) oder RLS Nordfriesland. Das wird sich aber mit der Einführung des Digitalfunks ändern. Manöverkritik wurde in Welt geübt, es gab aber auch Lob. Das Essen kam aus der Gulaschkanone der Feuerwehr Wesselburen.

Ölwehrübung im Büsumer Hafen

von Jens Albrecht Ölsperren werden im Hafen ausgelegt, um das gedachte Öl auf zu fangen und dann abzusaugen. Das Öl-Wassergemisch wird in Auffangbehälter gepumpt.

Die Feuerwehr Schülp saugt Eiderwasser mit einer Tragkraftspritze 8/8 an und fördert es zum „brennenden“ Hauptgebäude (Bild oben). Einseitig wurde der Straßenverkehr an der Einsatzstelle im Tunel vorbeigeleitet (unten). Von hieraus mussten die Feuerwehrleute in den Hydraulikraum hinunterklettern.