Ausarbeitung. zum Referat Abschaffung der Milchquote, Pro und Contra

Christian Weber 24233235 Arnd Osterfeld 24208493 14.01.2007 Ausarbeitung zum Referat Abschaffung der Milchquote, Pro und Contra 1. Definition der Mi...
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Christian Weber 24233235 Arnd Osterfeld 24208493

14.01.2007

Ausarbeitung zum Referat Abschaffung der Milchquote, Pro und Contra 1. Definition der Milchquote Die Milchquote ist eine Reglementierung der Milchmenge der EU, um einen Preisverfall bei Milchproduktion zu verhindern. Ein Landwirt darf nicht mehr Milch verkaufen, als seine Milchquote beträgt. 2. Geschichte der Milchquote – Vorgeschichte – Nachdem es in den fünfziger Jahren eine Unterproduktion von Milch, somit ein Angebotsdefizit auf dem Milchmarkt gab, wurde eine Subvention für Milch eingeführt, um die Milchproduktion anzukurbeln. Die Subvention stabilisierte das Preisniveau und kurbelte die Produktion deutlich an. Außerdem versuchten die Landwirte, durch einen höheren Fettgehalt höhere Erlöse zu erzielen. Somit stieg die Fettmenge auf dem Markt überproportional an und verursachte in den sechziger Jahren den so genannten Butterberg. Der Verkauf aus den beständen kostete sehr viel Haushaltsmittel und es waren weiterhin kostspielige Maßnahmen erforderlich. Da es angesichts des sinkenden Butterkonsums kaum möglich war, Richtpreiserhöhungen über den Butterinterventionspreis durchzusetzen, setzte man auf die Erzielung von Preiserhöhungen über die Magermilchpulverintervention. Dies führte 1976 zu einer Million Magermilchpulver auf Halde. Nach den Vorbildern Israel, Kanada, Schweiz, Japan, Norwegen und Schweden, kam es Ende der Sechziger zu ersten Plänen zu Quotensystemen im Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft, die schwer durchzusetzen schienen. Kurzfristige Entspannungen brachten Abschlacht – und Nichtvermarktungsprämien und Butterkäufe der Sowjetunion. - Die Einführung Nachdem die Marktordnung 1984 vor dem finanziellen Kollaps stand, kam es am 02.04.1984 zum Beschluss durch den Agrarministerrat zur Einführung der Milchquote, die sich auf das Referenzjahr 1981 – 7 % bezog. Diese Kürzung erwies sich nach kurzer Zeit als zu gering, weil die Exporte der EU zurückgingen. Ebenfalls kam es zu Schwierigkeiten mit den wegen der Härtefallregelung ausgegebenen

Referenzmengen. Daraus ergab sich 1988 eine Kürzung der Quote von 1981 auf 80 %. Hierdurch kam es zu zeitweisen Preisen, die deutlich über dem Stützniveau lagen. 1988 führte man aufgrund der steigenden Fettgehalte

die

Fettkorrektur

und

den

Referenzfettgehalt ein. Dennoch schien vielen Erzeugern die Erhöhung der Milcherzeugung so attraktiv, dass Wünsche nach mehr Quote immer zahlreicher wurden. Der Markt für Zukauf, Pacht und kurzfristiges Leasing entwickelte sich. Parallel dazu befand sich die Milchwirtschaft in einem Strukturwandel unter erschwerten Bedingungen. 1991 kam es zur Erleichterung durch die deutsche Wiedervereinigung, da die Ost – West -. Saldierung bis 1996 abgabefreie Überlieferungen ermöglichte, die zum Ungleichgewicht am Markt führten und die Einführung der 10 % - Regelung erforderten. Immernoch erschwerten die Quotenkosten das Wachstum der Betriebe erheblich. Die höheren Milchpreise wurden durch Quotenkosten kompensiert. Ab dem 30.10.2000 war der Quotenhandel nur noch über die Milchbörse möglich. Er führte einerseits zu mehr Markttransparenz, andererseits konnte das gesteckte Ziel, die Quotenpreise zu dämpfen, nicht erreicht werden. Die Abschaffung des Richtpreises 2004 erschwerte die Bedingungen zusätzlich. Stand 2005/2006 ist die Tendenz kleinerer Betriebe, die Milchquote noch gewinnbringend zu veräußern. Nachfrage besteht von größeren Betrieben durchaus, um sich langsam der Situation 2015 anzupassen. Bis dahin besteht die Quote mit anschließend geplanten Auslaufen. Ein Wachstum scheint unumgänglich, um Stückkosten zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. 3. Ziele der Milchquote Oberes Ziel, welches man mit der Milchquote erreichen wollte, war die Angebotsbeschränkung zur Wiederherstellung des Gleichgewichts auf dem Milchmarkt. Hierzu war es von Nöten, die Verursacher übermäßiger Produktionssteigerung mit Konsequenzen zu erfassen. Diese Ziel wurde

erreicht.

Es

ergab

sich

eine

Angebots

Preisschwankungen beschränkten sich auf ca. 6 Euro – ct.

4. Pro/Contra Abschaffung der Milchquote Pro:

Aus der Sicht der Landwirte -



und

weitgehende

Preisstabilität.

Sicher ist, dass eine Abschaffung der Milchquote die Ausweitung der Produktion erleichtert. Das Hemmnis Quotenkauf würde entfallen. Unsicher ist allerdings wie sich die Preise entwickeln. Optimisten hoffen auf steigende Preise durch einen Anstieg der Weltnachfrage von Milchprodukten und einen Angebotsrückgang, bedingt durch die Aufgabe der Milchproduktion kleinerer Betriebe. Die Milchquote wird ohnehin nicht in der Lage sein, den normalen Strukturwandel aufzuhalten. Contra: Eine Abschaffung wird zur Konzentration der Milcherzeugung in bevorteilten Regionen Deutschland führen, wobei sich dies auf den Norden und Nordosten Deutschlands bezieht. Kleiner strukturierte Regionen, wie z. B. das Allgäu, in denen ausschließlich Milchproduktion möglich ist, werden das Nachsehen haben. Hierdurch konstruiert sich ein scharfer Wettbewerb. Überproduktion wäre nicht ausgeschlossen. Da in Deutschland allgemein vergleichsweise hohe Produktionskosten existieren, befürchten deutsche Landwirte, auf dem internationalen Markt nicht konkurrenzfähig zu sein. Der entstehende Rationalisierungsdruck wird der artgerechten Tierhaltung nicht zuträglich sein, weil höhere Anforderungen an die Tiere gestellt werden. 5. Pro/Contra Abschaffung der Milchquote - Aus der Sicht der Molkerein Pro: Falls es zum Absinken der Rohmilchpreise kommen sollte, begünstigen Diese den Export von Milchprodukten und den Absatz in Deutschland. Die Bildung von „Milchregionen“ begünstigt das Wachstum und die Marktposition der Molkereien. Molkereien können sich dort ansiedeln, wo es viele Milch produzierende Landwirte gibt. Die Verstreuung wäre nicht so groß. Contra: Auf kleine Molkereien wirkt ein größerer Preisdruck, da sich der Verkaufspreis ihrer Milchprodukte an den höheren Produktionskosten der ebenfalls kleiner strukturierten Landwirtschaft orientieren. Allgemein wird die Planungssicherheit, die die Mengen – und Preisplanung betrifft, abnehmen. Es wird eine Neuregelung zur Mengensteuerung notwendig sein, wie z. B. die Vertragslieferung. Durch die schon in den Zeiten der Milchquote gegebene Attraktivität der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe, besteht die Möglichkeit, dass sich Betriebe in diesem Segment ansiedeln, um Alternativen zur Milchproduktion zu finden. In diesem Falle wäre ein Rückgang der Rohmilchmenge zu befürchten. Zwei Varianten des Ausstiegs in anderen Nationen

Der Ausstieg aus der Milchkontingentierung in Deutschland steht bevor. Der Blick nach Australien und in die Schweiz soll beispielhaft beleuchten, wie der Ausstieg auch in Deutschland zu realisieren wäre. 6. Milchquotenausstieg in Australien - Die Idee des Ausstiegs Im Jahr 1998 forderte die australische Milchindustrie den Ausstieg aus der Milchquote. Begründet wurde diese Forderung mit einem zu hohen Milchpreis. Dieser sollte durch die Aufhebung der Kontingente gesenkt werden, um so bessere Absatzmöglichkeiten im In- und besonders im Ausland zu bewirken. Schon 1999 stellte die australische Milchindustrie einen Plan zur Deregulierung des Milchmarktes vor. Der Plan enthielt folgende Elemente, die den Ausstieg ermöglichen sollten. –

Aussetzung der Gesetze zur Regelung des Milchmarktes. Was eine Abschaffung der administrativen Preissetzung zur Folge hat, somit die Preisstabilisierung durch den Staat aufgehoben ist.



Hierdurch wird die Existenz des staatlichen Verwaltungs- und Kontrollamtes (State Milk Authority) für die Subventionierung und Milchpreisregelung überflüssig.



Entstehung eines neuen Programms, dass die Anpassung der Milchviehbetriebe an einen quotenfreien Milchmarkt regulieren soll. Das Programm soll durch die neu entstandene „Dairy Adjustment Authority“ verwaltet werden.

6.1.

Umsetzung des Ausstiegs

Bereits im Herbst 1999 stand der Gesetzesbeschluss fest und bereits am 1.7.2000 trat dieses Gesetz zur Deregulierung des Milchmarktes in Kraft. Folglich wurden die Milchquoten und die Milchpreisregulierungen „über Nacht“ abgeschafft, sodass der Erzeuger kaum die Möglichkeit ergreifen konnte sich auf die neue Ordnung einzustellen. Um dem Erzeuger Hilfestellungen zu geben wurde eine Strukturanpassungshilfe über acht Jahre von 2000 bis 2008 festgelegt. Diese Maßnahme wird durch erhöhte Preise für Konsummilch finanziert. Die Kosten tragen somit die Verbraucher. Dies ist möglich, da das Produkt Milch relativ preisunelastisch ist und der Verbrauch von Milch nur wenig durch erhöhte Preise absinkt. Das Programm zur Anpassung der Erzeuger besteht aus drei Teilprogrammen: •

DSAP (Dairy Structure Adjustment Program)



DEP (Dairy Exit Program)



DRAP (Dairy Regional Assistent Program)

Das bedeutendste mit dem höchsten Budget von 1,6Mrd. AU$ ist das DSAP. Das DRAP ist ein weiteres Hilfsprogramm auf regionaler Ebene mit einem Budget von 45Mio. AU$. Das geringste Budget (30MioAU$) mit den wenigsten teilnehmenden Betriebe ist das DEP, da es ausschließlich für Betriebe entstanden ist die einer Betriebsaufgabe bevorstehen. 6.2.

Das DSAP

Anpassungshilfen zur Umstrukturierung der Milchviehbetriebe wurden dominierend durch das DSAP finanziert. Diese Hilfen sollen aber nicht als Ausgleichszahlungen für einen niedrigeren Milchpreis angesehen werden, da die DSAP-Prämie nur ¼ der Erlöseinbußen bei Konsummilch abdeckt. Trotzdem wurde das DSAP von 98% der Milchviehbetriebe genutzt. Jeder „Dairy Farmer“ hat den Anspruch am DSAP teilzunehmen, wenn er im Milchjahr 1998/1999 Milch produzierte und auch am Stichtag 8.9.1999 Milch ablieferte. Die Auszahlungshöhen hingen von der abgelieferten Milchmenge im Jahr 1998/1999 ab. Die Zuschläge für Werkmilch lagen bei 1,12 Aucent/kg abgelieferte Milch, für Konsummilch bei 5,78 Aucent/kg abgelieferte Milch. Es

wurde

eine

nicht

überschreitbare

Zahlungshöhe

von

350000AU$/Betrieb

im

Zahlungszeitraum (2000-2008) festgesetzt, um eine zu hohe Auszahlung an einzelne Großbetriebe zu verhindern. Die Dairy Farmer hatten zwei Möglichkeiten. Entweder wurden sie pro Quartal über acht Jahre ausgezahlt oder sie bekamen eine einmalige gebündelte Auszahlung, den so genannten „bonds“. Diese sollten dazu genutzt werden eine betrieblich Umstrukturierung, in Form von Investitionen durchzuführen. Entweder Investitionen bezüglich der Milchkapazitätserweiterung oder Investitionen in andere Betriebszweige um die Milchproduktion zu reduzieren oder aufzugeben. Um in „bonds“ ausgezahlt zu werden mussten die Dairy Farmer individuell einen FarmBusiness-Plan einreichen, um die geplanten Investitionen zur Strukturänderung nachvollziehbar darzustellen. 6.3.

Folgen der Quotenabschaffung

17% der Milchviehbetriebe haben ihren Milchviehbetrieb/-zweig aufgegeben. Hingegen haben 87% der Milchviehbetriebe ihre Produktion an Milch erhöht oder haben die Erweiterung anderer Betriebszweige, wie z.B. die Rindfleischproduktion, vorgenommen. Die Werkmilchproduzenten profitierten in den ersten Jahren der Reform durch erhöhte Preise. Den Konsummilchproduzenten erging es im ersten Jahr schlechter, da die kalkulatorischen 1,12AUcent zu gering bemessen waren. Durch den Beschluss des Agrarministeriums wurde ein weiteres

Hilfsprogramm

für

Konsummilchproduzenten

ab

2001

beschlossen.

Das

„Supplementary Dairy Assistance Program“ (SDAP) stellte den Trinkmilcherzeugern weitere 100Mio. AU$ zur Verfügung, um die Preise anzuheben. Die Milchproduktion nach der Deregulierung stiegt leicht an, aber Kosum- und Werkmilchproduzenten hatten in 2004/2005 auf Grund von starker Trockenheit hohe Verluste

von ca.10% zu verzeichnen. Die Milchprodukion sank drastisch ab, jedoch war dies keine Folge der Quotenabschaffung. Bewiesen wird dies durch die Erreichung des Milchmengenniveaus in 2005/2006 in der Höhe von vor der Reform. Die wichtigste Erkenntnis, die man aus dieser Entwicklung ziehen kann ist, dass bis heute die Wettbewerbsfähigkeit der australischen Milch auf dem In- und Weltmarkt beibehalten werden konnte. Man weiss aber noch nicht wie sich die Situation verändern wird, wenn die Ausgleichszahlungen in 2008 auslaufen. 7. Ausstieg aus der Milchquote in der Schweiz Auch in der Schweiz wurde auf die Abschaffung der Milchquote hingearbeitet. Doch hier ist die Entwicklung nicht so zügig vorangeschritten wie in Australien. Grundsätzlich kann man sagen die Kontingentierung besteht noch. Am 1.4.2004 wurde ein neues Landwirtschaftsgesetz in der Schweiz verabschiedet, in dem eine neue Regulierung des Milchmarktes enthalten war. Änderungen der Marktpreisstützungen und Ausgleichsmaßnahmen wurden in ihm festgesetzt und sind ein Teil der agrarpolitischen Reform bis 2011/2012. 7.1.

Regelungen und Maßnahmen des Gesetzes.

Das Gesetz beinhaltet eine Aufhebung der Milchkontingentierung ab dem 1.5.2009. Dies kann jedoch durch internationale oder wirtschaftlich Rahmenbedingungen, wie z.B. Wirtschaftskrisen oder spezielle sektorbezogene Krisen, auf 2011 verschoben werden. Außerdem wurde den Erzeugern die Möglichkeit gegeben schon ab dem 1.5.2006 aus der Quotenregelung auszusteigen. Hierzu sind privatwirtschaftliche Branchenvereinbarungen zwischen Verkäufern und Käufern notwendig. In der Übergangsphase vom 1.5.2006 bis zum 1.5.2012 besteht eine Vertragspflicht zwischen Produzent und Abnehmer, die durch Branchenorganisationen überwacht und sanktioniert wird. Entsteht ein Vertrag vor dem 1.5.2009, d.h. ein Landwirt unterzeichnet einen Vertrag mit einer Molkerei, der durch eine Branchenorganisation bestätigt ist, hebt er damit seine Quote bei der Administrationsstelle auf. Die Quote des Landwirts verliert somit (einzeln) seinen Wert. Die Quoten sämtlicher anderer Landwirte bleiben bestehen und verlieren erst ihren Wert, wenn am 1.5.2009 die Quote der Milchviehbetriebe allgemein aufgehoben wird. Ab dem Zeitpunkt der Aufhebung, egal ob individuell oder allgemein, können keine Pachtentgelte mehr für die Quote verlangt werden. Weiterhin beinhaltet das Gesetz eine weitgehende Aufhebung der staatlichen Marktstützungen. Folgende bleiben erhalten: - abgesenkte Verkäsungszulage von 18 auf 10 Rappen.



verringerter

Außenschutz

für

Milchprodukte

(Käse

bleibt

geschützt), d.h. billigere Importe werden stärker zugelassen. –

Maßnahmen für das Angebot und Selbsthilfemaßnahmen

Grundsatz hierfür ist die erhoffte positive Preisbildung am Markt selber und eine Annäherung an das Europäische Niveau. Die Mittel für die Marktpreisstützungen werden in Direktzahlungen umgelegt. Zusätzliche Direktzahlungen sind:

- Beihilfe für silagefreie Fütterung, um die Käseproduktion zu stützen. – Einführung

der Raufutterfressenden GVE-Prämie (RGVE) auch für

Milchkühe (ca.200 bis 600 CHF/RGVE) – Prämie

für Tierhaltung unter erschwerter Produktionsbedingung

(TEP) wird in Berggebieten in Höhe von ca. 200 bis 1200CHF/Tier/Jahr je nach Schwierigkeitsgrad bezahlt. 7.2.

Fazit

Trotz der Möglichkeit des Aussteigens aus der Quotenregelung ab dem 1.5.2006 hat noch kein Schweizer Milchviehbetrieb dieses Angebot genutzt. Es besteht somit in der Realität noch kein Ausstieg aus der Quote in der Schweiz aus dem man Schlüsse für die Entwicklung ohne die Milchquote ziehen könnte. Die Frage bleibt: Ist der Milchquotenausstieg vorteilhaft oder nicht? 8. Drei denkbare Entwicklung in der BRD ohne die Milchquote In Deutschland könnte der Ausstieg aus der Milchquote durch einen Beschluss in 2009 bis 2014 vorbereitet werden. Die Quotenmengen könnten erhöht werden und somit zu einem Preisverfall der Quoten führen. Dies würde die Auflösung der Quoten vereinfachen. Frühzeitig sollte den Quotenbesitzern, die sich dem Quotenausstieg nähern verdeutlicht werden, dass sie einen hohen Preis für ihren Quotenverkauf erzielen können. Zukunftsorientierte Betriebe können auf diese Weise frühzeitiger mit günstigeren Konditionen für die Aufstockung ihrer Betriebe rechnen. Die staatlich geregelte Mengensteuerung wird durch Vertragssysteme ersetzt. 9. Literaturverzeichnis • • •

ZMP Top Agrar 1´2007 Land und Forst Nr. 51, 2006

• • • • • • • •

Unabhängige Bauernstimme 10´2006 und 11´2006- FAL/BfEL: Analyse politischer Handlungsoptionen für den Milchmarkt 2006 Agra Europe Nr. 40, 2006 Heißenhuber, Hoffmann, Bauhuber: Die Zukunftsfähigkeit der deutschen Milchviehwirtschaft 2005 Heike Gehrke: Die Milchquotenregelung (Band 46) 1996 S. van Berkum/J. Helming, European dairy policy in the years to come, 2006 South Australian Centre for Economic Studies: Dairy Exit Program Evaluation (Final Report) und Review of the efficiency and effectiveness of the DSAP and SDA, Nov. 2003 DEP: http://www.daff.gov.au/content/output.cfm?ObjectID=A5910BA8-C8A5-4A10B8E0C880E4BC6FB0 DSAP: http://www.daff.gov.au/content/output.cfm?ObjectID=A5910BA8-C8A5-4A10B8E0C880E4BC6FB0

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