Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 8. Dezember 2016 Vorstellung Ergebnisse Kanalbefahrung 2016, Sanierungsmaßnahmen 2016 aus der Eigenkontrollverordnung und weitere Beauftragung Sanierung und Untersuchung In der Sitzung des Gemeinderats am 17.11.2015 wurde die Ingenieur Gesellschaft Frommeld mbH (IGF) aus Grünkraut in Kooperation mit der Ingenieurgemeinschaft Marschall und Klingenstein, Tettnang mit der Ausschreibung und Auswertung der Untersuchung gemäß einem Pauschalhonorarangebot für den 3. Teil der Bestands- und Zustandserfassung des Kanalnetzes der Gemeinde Grünkraut beauftragt. Beauftragt mit der Kanalreinigung und TVInspektion wurde dann wiederum das Unternehmen KARTU aus Sigmaringendorf. Ingenieur Frommeld stellte das Ergebnis der Bestands- und Zustandserfassung in der Sitzung ausführlich vor. Anhand von Bildern und Videos wurden Schäden und Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Überprüfung (Kamerabefahrung) dieses 3. Abschnittes im Jahr 2016 ergab, dass Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Schadensklassen wie folgt erforderlich sind: Schadensklasse 5: 20.700,00 € Schadensklasse 4: 190.000,00 € Schadensklasse 3: 18.900,00 € Schadensklasse 2: 11.200,00 € Summe: Teil 3 (2016) 240.800,00 € (je incl. ca. 18% Ingenieurleistungen) Im Jahr 2016 wurden die im Jahr 2015 im Teil 2 der Bestands- u. Zustandserfassung festgestellten Schäden der Schadensklasse 5 und die im Jahr 2014 im Teil 1 festgestellten Schäden der Schadensklasse 4 saniert. Somit sind aus den Teilen 1 (2014) und 2 (2015) noch folgende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen: Teil 1 (2014) Schadensklasse 3: 147.500,00 € Teil 1 (2014) Schadensklasse 2: 47.200,00 € Teil 2 (2015) Schadensklasse 4: 202.500,00 € Teil 2 (2015) Schadensklasse 3: 36.000,00 € Teil 2 (2015) Schadensklasse 2: 5.500,00 € Summe: Teil 1 u. Teil 2 offen 438.700,00 € (je incl. ca. 18% Ingenieurleistungen) Vor diesem Hintergrund sollen im Haushaltsplan 2017 erhöhte Mittel für die Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Nach den vorliegenden Kostenberechnungen werden voraussichtlich 206.180,00 € benötigt. Nach fachtechnischer Überprüfung der einzelnen Schadensklassen aus den Abschnitten 1, 2 und 3 wurde von Ingenieur Frommeld vorgeschlagen die Schäden in der höchsten Schadensklasse 5 im 3. Teil des Untersuchungsgebiets im Jahr 2017 zu sanieren. Die Kosten werden auf 17.500,00 € geschätzt. Weiterhin wurde vorgeschlagen im Jahr 2017 auch einen Großteil der Schäden der Schadensklasse 4, die im Jahr 2015 im Abschnitt 2 festgestellt wurden, zu sanieren: Teil 2 (2015) Schadensklasse 4: Staig: 80.000,00 € Teil 2 (2015) Schadensklasse 4: Erlenweg: 42.000,00 € Teil 2 (2015) Schadensklasse 4: Lindenstraße: 14.000,00 € Summe: 136.000,00 € Dazu kommen die Ingenieurkosten von 23.456,47€.

Somit ist von Gesamtkosten für diese Sanierungen im Jahr 2017 in Höhe von voraussichtlich rund 177.000,00 € auszugehen. Weiterhin soll die Kanaluntersuchung nach der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2017 fortgeführt werden (Abschnitt 4). Hier wird von Kosten in Höhe von 26.180,00 € ausgegangen. Der Gemeinderat beschloss: - Die Reparatur der Schäden der im Jahr 2016 im Teil 3 der Bestands- u. Zustandserfassung festgestellten Schäden der Schadensklasse 5 im Jahr 2017 - Die Reparatur der Schäden der im Jahr 2015 im Teil 2 der Bestands-u. Zustandserfassung festgestellten Schäden der Schadensklasse 4 in den Bereichen „Staig, Erlenweg und Lindenstraße“ im Jahr 2017 - Beauftragung des Büros Frommeld mit der Planung und Bauaufsicht für beschlossenen Maßnahmen - Die Kanaluntersuchung nach der Eigenkontrollverordnung (Befahrung) soll 2017 mit einem weiteren Abschnitt fortgeführt werden. Die Vorbereitung und Auswertung der Untersuchung übernimmt das Büro Frommeld gemäß dem Pauschalhonorarangebot von 2014 - Die Firma KARTU übernimmt die Kanalreinigung und TV-Inspektion des weiteren Abschnittes im Jahr 2017 zu den Preisen von 2014 Die Verwaltung wurde jeweils ermächtigt den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. Der Beschluss wurde dahingehend erweitert, dass die beiden letzten zu befahrenden Abschnitte beide in 2017 angegangen werden, um baldmöglichst einen Gesamtüberblick zu bekommen. Die Haushaltsmittel dafür werden mit vorgesehen. Bei den Sanierungen in 2016 ergab die Ausschreibung günstige Preise, sodass die durchgeführten Maßnahmen etwas günstiger wurden. Im Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, dass unter den Ver- und Entsorgungsträgern ein besserer Austausch stattfindet, um Synergien zu nutzen und Pakete schnüren zu können. Weiter sollen bei Straßensanierungen grundsätzlich Kanalbefahrungen erfolgen. Wasserversorgung Grünkraut - Verlängerung des Betriebsführungsvertrages mit dem Zweckverband Haslach-Wasserversorgung ab 01.01.2018 Die Gemeinde Grünkraut hatte 2011 dem Zweckverband Haslach-Wasserversorgung die technische Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Grünkraut übertragen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2017. Der Geschäftsführer des Zweckverbandes Herr Witte berichtete in der Sitzung die Schwerpunkte der technischen Betriebsführung in den letzten Jahren. Der Zweckverband führte aus Sicht der Gemeinde Grünkraut den Betrieb der Wasserversorgung während der bisherigen Laufzeit des Vertrages sehr zufriedenstellend. Die Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde ist sehr gut. Aufgrund der zahlreichen Rohrbrüche und Störungen im Netz der Wasserversorgung in den letzten Jahren hatte die Gemeinde zusammen mit den Fachleuten des Zweckverbandes einen Prozess zur Überprüfung des zukünftigen Handlungsbedarfs im Bereich der Wasserversorgung begonnen. Dieser umfasst neben einer grundsätzlichen strukturellen Prüfung, die Überprüfung des Leitungsnetzes mit Erstellung eines Investitions- und Maßnahmenkataloges für die künftigen Jahre und die Überprüfung der Gebührenkalkulation mit Anpassung der Gebühren. Um diesen Prozess gemeinsam mit dem Zweckverband in einem ausreichenden Zeitfenster durchführen zu können, wurde der zum Jahresende 2017 auslaufende Betriebsführungsvertrag rechtzeitig verlängert.

Der alte Vertrag soll grundsätzlich unverändert weiter gelten. Die Laufzeit soll nun 10 Jahre (Ende 31.12.2027) betragen. Das Entgelt für die Betriebsführung beträgt ab 01.01.2018 20.000,-- € (netto) pro Jahr. Die Vergütungen für darüber hinaus zu leistenden Stunden wurden ebenfalls etwas erhöht. Zum 01.01.2023 erfolgt eine einmalige Preisanpassung die sich an den zwischenzeitlich erfolgten Tarifsteigerungen (TVöD) orientiert. Der alte Vertrag beinhaltet keine Kündigungsmöglichkeit. Von Seiten der Gemeinde wurde eine Regelung zu einer Kündigung gewünscht, für den Fall dass sich die Gemeinde Grünkraut entscheidet die Wasserversorgung an einen anderen Betreiber zu übertragen. Herr Witte sah die Elektro- und Fernwirktechnik der Wasserförderung alsbald sanierungsbedürftig. Die Rohrnetzüberwachung und Leckortung nimmt viel Zeit in Anspruch. Am meisten Wasserrohrbrüche gab es in den letzten 6 Jahren im Wohngebiet Herrenfeld. Weitaus wichtiger sah er jedoch noch die Erneuerung einer bedeutenden Versorgungsleitung vom Hochbehälter Kenzlerholz nach Grünkraut Ort. Insgesamt besteht bei rund 65% der innerörtlichen Versorgungsleitungen Handlungsbedarf. Hierfür ist mit Kosten von rund 6,23 Mio. Euro bis 2030 zu rechnen. Überprüfung und Anpassung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre ab 2017 Die Gemeinde legt die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) aufgrund Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz fest. Die Hebesätze werden vom Gemeinderat bestimmt und im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung jährlich festgelegt. Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2017 und der Folgejahre wurde vorab über die Hebesätze ab dem Jahr 2017 beraten. Die Gemeinde Grünkraut hat seit dem Jahr 2005 die folgenden, seither unveränderten Realsteuerhebesätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt: Grundsteuer A (für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe): 300% Grundsteuer B (für Grundstücke): 280% Gewerbesteuer: 330% Vor dem Jahr 2005 erfolgte eine Erhöhung der Hebesätze im Jahr 1996 (Hebesatz ab 1996: Grundsteuer A: 240%, Grundsteuer B: 230%, Gewerbesteuer: 300%), davor im Jahr 1991 (Hebesatz ab 1991: Grundsteuer A: 240%, Grundsteuer B: 215%, Gewerbesteuer: 295%). Die Entwicklung der Finanzen der Gemeinde Grünkraut erfordert eine Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- u. Vermögenshaushaltes. So konnte im Haushaltsplan für das Jahr 2016 der Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 280.000 € ausgeglichen werden. Auch die im Haushaltsplan 2016 enthaltene Finanzplanung für das Jahr 2017 geht, bei den derzeit geltenden Realsteuerhebesätzen, von einem nicht ausgeglichenen Verwaltungshaushalt aus. Es ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 69.000,00 € berechnet. Ein Vergleich mit dem Realsteueratlas 2016 der Industrie- und Handelskammer BodenseeOberschwaben für die 87 Gemeinden der IHK-Region Bodensee-Oberschwaben zeigt, dass in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis bei der Grundsteuer A nur 3 Gemeinden einen Hebesatz von 300% oder weniger haben. Bei der Grundsteuer B liegt nur 1 weitere Gemeinde bei einem Hebesatz von 280%, die anderen Gemeinden darüber. Auch bei der Gewerbesteuer gibt es nur in 3 Gemeinden der beiden Landkreise einen Hebesatz von 330% oder weniger.

Nach dem Realsteueratlas der IHK 2016 ergibt sich folgender Vergleich für Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg:

Bad Waldsee Baindt Berg Bergatreute Bodnegg Fronreute Horgenzell Isny Kisslegg Leutkirch Ravensburg Schlier Vogt Waldburg Wangen Weingarten Wolfegg

Grundsteuer A % 300 330 290 340 320 320 330 320 330 320 230 320 360 355 335 330 330

Durchschnitt

321,18%

Grundsteuer B % 350 340 310 340 320 360 355 380 340 370 370 300 360 360 385 400 330 351,18%

Gewerbesteuer % 340 340 330 340 340 340 340 340 340 340 363 340 340 347 340 380 340 343,53%

Der Durchschnitt des Gewerbesteuer-Hebesatzes in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg liegt im Jahr 2016 bei 342,63%. Neben der direkten Auswirkung auf die Steuereinnahmen der Gemeinde, spielen die Realsteuerhebesätze auch eine sehr wichtige Rolle, wenn es um die Beantragung und Bewilligung von Investitionshilfen des Landes Baden-Württemberg aus dem Ausgleichstock für notwendige kommunale Einrichtungen geht. Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV-Ausgleichstock) vom 15.03.2002, zuletzt geändert am 07.12.2012, ist bei der Bewilligung von Zuschüssen aus dem Ausgleichstock eine der Voraussetzungen, dass die Gemeinde die Realsteuern mit mindestens folgenden Hebesätzen erhebt: Grundsteuer A (für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe) : 320 % Grundsteuer B (für Grundstücke): 300 % Gewerbesteuer: 340 % Nach der zuletzt im Jahr 2005 durchgeführten Erhöhung der Hebesätze sollte nun zum Jahr 2017 eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 erfolgen, die dann wie in der Vergangenheit wieder über einen längeren Zeitraum konstant bleiben sollen, sofern dies die Finanzlage der Gemeinde Grünkraut zulässt. Für die Haushaltsjahre ab 2017 wurden folgende neue Hebesätze vorgeschlagen und schließlich vom Gemeinderat einstimmig beschlossen: Grundsteuer A (für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe) : 320% Grundsteuer B (für Grundstücke): 320% Gewerbesteuer: 340%

Damit liegen die Hebesätze weiterhin unter dem Durchschnitt der oben dargestellten Gemeinden und die Voraussetzungen der VwV-Ausgleichstock wären bezüglich der Realsteuerhebesätze erfüllt. Bezogen auf die im Haushaltsplan 2016 enthaltenen Steuereinnahmen, wird die Anwendung dieser neuen Hebesätze im Jahr 2016 zu folgenden Mehreinnahmen führen: Grundsteuer A: 2.000 €, Grundsteuer B: 42.400 €, Gewerbesteuer: 66.600 €. Zu berücksichtigen sind dazu jedoch auch die dann höhere Gewerbesteuerumlage und weitere Auswirkungen auf die Finanzzuweisungen und Umlagen in den Folgejahren. Diese Entwicklung wird dann im Haushaltsplan 2017, der derzeit vorbereitet wird, aufgezeigt. Gegenüber dem derzeitigen Gewerbesteuerhebesatz von 330% ist dies eine Erhöhung um 3,03%. Die Grundsteuer A erhöht sich um 6,67%. Die Erhöhung der Grundsteuer B liegt bei 14,29%, was z.B. bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus zu einer Steuererhöhung um ca. 30 € im Jahr führt. Fortführung der Grüngutsammlung ab 2017 – Kostenübernahme durch die Gemeinde Im Zuge der Beratungen zur Rückdelegation der gesamten Abfallwirtschaft im Jahr 2014 an den Landkreis Ravensburg ging es auch darum, dass Straßensammlungen von Grüngut durch den Landkreis nicht mehr angeboten werden, bzw. diese Leistung im Gebührenhaushalt nicht mit einberechnet ist. Nach Rückfrage beim Landratsamt war Grünkraut eine der wenigen Gemeinden, bei denen Grüngutstraßensammlungen überhaupt durchgeführt wurden. Die einzigen dort bekannten Städte sind Ravensburg und Leutkirch, wobei Leutkirch nun auch einstellt. Bei den umliegenden kleineren Gemeinden gab es wohl nie Straßensammlungen, bzw. wurden diese vor Jahren schon eingestellt. Die Stadt Ravensburg bietet weiterhin zwei Sammlungen (Frühjahr und Herbst) als freiwillige Leistung an. 2016 fand erstmalig keine Straßensammlung mehr in Grünkraut statt. Von Seiten der Bevölkerung standen sehr viele Bedenken im Raum, insbesondere die Erschwernis für ältere Mitbürger. Deshalb haben sich Verwaltung und Gemeinderat darauf verständigt, dieses Thema nochmals zu überdenken, bzw. erneut darüber zu beraten. Das Einsammeln des zur Abholung bereit gestellten Grünguts wurde bisher federführend vom Maschinenring durch die Grünkrauter Landwirte durchgeführt und über den Müllgebührenhaushalt der Gemeinde finanziert. Diese Leistung kostete ca. 2.200 €. Angefahren wurde Grünkraut (Ort), Liebenhofen und Rößlerhalde. Die umliegenden Hofstellen und Wohnplätze wurden auf Abruf ebenfalls angefahren. Der Gemeinderat hat beschlossen die Straßensammlung für Grüngut bis aus Weiteres als freiwillige Leistung der Gemeinde Grünkraut einmal jährlich im Herbst ab 2017 anzubieten, auf Grundlage der bisher entstandenen Kosten. Die Abfuhr erfolgt wie gewohnt durch die Landwirte. Protokoll der vorausgegangenen Sitzung und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde einer Personalstelle zum Projekt „Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts“ zugestimmt. Dies geschieht in Zusammanarbeit mit einer Nachbargemeinde. Die Stelle soll auch zur Vorbereitung einer personellen Nachfolge in der Gemeindekasse dienen. Das Protokoll aus der vorangegangenen Sitzung konnte aus Zeitgründen noch nicht fertiggestellt werden. Es wird für die Januarsitzung nachgereicht.

Bekanntgaben - Beendigung der Papier- und Altglassammlung Es gab ein Gespräch mit den Vereinsvorständen der bisher an der Sammlung beteiligten Vereine. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen wird es künftig keine Sammlungen mehr geben. Die Mengen und Erlöse waren zuletzt stark rückläufig, der Aufwand hingegen gestiegen. Beide Vereine signalisierten ihre Bereitschaft in der Gemeinde an anderweitiger Stelle gerne zu unterstützen. Bürgermeister Lehr dankte für die jahrelange zuverlässige Unterstützung. - Abrechnung Befestigung Grüngutplatz Im Laufe der Sanierungsplanung veränderte sich der finanzielle Ansatz mehrfach. Die endgültige Berechnung der Kosten lag damals bei 75.000 €, die Abrechnung fiel schließlich mit 61.469 € günstiger aus. Anfragen - Zukunft von Wertstoffhof und Grüngutplatz nach 2017 Ein Gemeinderat verwies auf die vorübergehende Besitzstandswahrung des Wertstoffhofs und Grüngutplatzes bis 2017. Leider gibt es seitens des Landkreises derzeit noch keine Aussage über die Zeit danach. Dem Gemeinderat war es wichtig, dass die Gemeinde dafür kämpft die beiden bewährten Einrichtungen beizubehalten.