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dbb beamtenbund und tarifunion magazin berlin Juli/August 2010 „Die Arbeit an der Zukunft“ Wieder einmal eine Hochglanzbroschüre. Die Senatsverwal...
Author: Ferdinand Amsel
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„Die Arbeit an der Zukunft“ Wieder einmal eine Hochglanzbroschüre. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport versandte Anfang Juli die Broschüre 2010 ServiceStadt Berlin. Im Abschnitt Die Arbeit an der Zukunft wird ausgeführt, „dass etwa ein Viertel der Beschäftigten bis 2016 aus der Berliner Verwaltung ausscheiden wird“ und damit „der Personal- und Arbeitgeberentwicklung hohe Bedeutung zukommt“. Es folgen Hinweise auf die Arbeit des Senats an Fortbildungsprogrammen und der Appell an die Führungskräfte, Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen. Bei den Ausführungen über die Ausbildung im Berliner Landesdienst wird auf die aktuelle Modernisierung des Dienstrechts mit den Anreizen zur persönlichen Weiterentwicklung, Fortbildung und Rotation bei Beförderungen und die Beseitigung laufbahnrechtlicher Hürden hingewiesen. Auf fällt der Satz: „Angesichts der skizzierten demografischen Entwicklung steigert die Berliner Verwaltung damit erheblich ihre Attraktivität als Arbeitgeber.“ Auf dem Hochglanzpapier finden sich keine Ausführungen über die künftigen Aufgaben der Berliner Verwaltung. Der Personalbestand wird mit knapp über 90.000 Beschäftigten kommentarlos festgestellt. Nach heutigem Stand sind rund 75.800 Beschäftigte allein als Lehrkräfte, bei der Polizei, den Finanzämtern und den Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen tätig. Um die Zielzahl der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu erreichen, müssten entweder die Senatsverwaltungen wegfallen oder der Personalbestand der Berliner Bezirke mehr als halbiert werden. Diese kommentarlose Darstellung der verbleibenden Beschäftigten ist verräterisch und verletzend für alle Beschäftigten in der Berliner Verwaltung. Die Verantwortlichen im Senat machen sich offensichtlich keine Gedanken über die Zukunft der Berliner Verwaltung. Dieses verantwortungslose Vertagen der Zukunftsfrage für alle Einrichtungen des Landes Berlin wird hoffentlich die politischen Parteien bei den Aussagen zur Wahl des Abgeordnetenhauses im Jahre 2011 beschäftigen. Joachim Jetschmann, Landesvorsitzender des dbb berlin

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Außerordentlicher Gewerkschaftstag am 6. Oktober 2010 des dbb berlin Auf Beschluss des Landeshauptvorstandes nach § 12 Nummer 8 der Satzung des dbb – beamtenbund und tarifunion – landesbund berlin – findet am 6. Oktober 2010 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im abba Hotel, Lietzenburger Straße 89, 10719 Berlin, ein außerordentlicher Gewerkschaftstag statt. Die Delegierten des außerordentlichen Gewerkschaftstages sind am 1. Juli 2010 schriftlich eingeladen worden. Der außerordentliche Gewerkschaftstag ist vom Landeshauptvorstand des dbb berlin einberufen worden, um die Grundsätze für die berufspoliti-

sche Arbeit zur Dienstrechtspolitik des Senats von Berlin weiterhin festzulegen. Es ist daher vorgesehen, dass für die Bereiche des Laufbahnrechts, des Besoldungsrechts und des Versorgungsrechts des Landes Berlin fortentwickelte Grundsatzpositionen beschlossen werden. Die bestehenden Besoldungsrückstände der Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie die Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten stehen im besonderen Mittelpunkt des außerordentlichen Gewerkschaftstages des dbb berlin. 쐍

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Der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny (zweiter von links), und der Landesvorsitzende der gkl berlin, Frank Becker (Bildmitte) demonstrieren vor dem Tagungsort des Landesparteitages der SPD Berlin am 26. Juni für eine gerechte Besoldungs- und Versorgungsanpassung bis 2017 ein.

3 Mit der Zitronenoffensive „Wir sind sauer“ traten Mitglieder der DPolG und der DSTG vor Beginn des Landesparteitages der SPD Berlin für Besoldungsgerechtigkeit bereits bei der Besoldungsanpassung für 2010 ein.

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Bemessung des Grundgehaltes verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 24. Juni 2010 – VG 5 K 17.09 – die Klage eines Landesbeamten abgewiesen, der geltend machte, dass die Besoldungsstufen unmittelbar an das Alter des Beamten anknüpfen und dadurch gegen auf das verschiedene europarechtliche Richtlinien beruhen-

de Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die dortigen Regelungen zum Schutz vor Altersdiskriminierung verstoßen. Vom Verwaltungsgericht Berlin wurde die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert Personalentwicklung Bedenklich ist, dass der Finanzsenator nicht zu seinem Wort steht, den Ausstattungsgrad von 90 Prozent – bezogen auf das PersBB-Ergebnis – nicht unterschreiten zu wollen. Dramatisch wird dies aber, wenn man sich die Zahl derer vergegenwärtigt, die bis zum 31. Dezember 2015 altersbedingt aus dem aktiven Dienst in den Finanzämtern ausscheiden und zwar: 2010

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Ganz im Gegenteil, die mit der Umstrukturierung einhergehenden Ängste der Beschäftigten führen – neben der ohnehin ständig zunehmenden Arbeitsverdichtung – zu einem höheren Krankenstand und damit zu weiteren Personalausfällen in den Finanzämtern. Es hilft nicht, an den Symptomen herumzudoktern! 2015

Gesundheitsmanagement zu betreiben und eine Arbeitsgruppe in der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem bezie= Stellen 107,33 143,09 162,44 163,55 150,08 161,88 hungsreichen Namen „Wohlfühlen am Arbeitsplatz“ einzurichten, wird von allen Das bedeutet, bis zum Jahr 2015 scheiden 944 BeBeschäftigten als eine Maßnahme gesehen, die erschäftigte (= 888,37 Vollzeitstellenstellen) aus. Das kennen lässt, dass die Oberbehörde vor den eigentwären 14,72 Prozent der derzeit Beschäftigten oder lichen Problemen die Augen verschließt. Allein schon plakativer: die Anzahl der Beschäftigten von drei groder Arbeitsgruppenname führt dazu, dass sich die ßen Finanzämtern. Dies alles zeichnet sich ab, ohne Beschäftigten schlichtweg verscheißert vorkommen. dass sich die politische Ebene erkennbar Gedanken über ein Personalentwicklungskonzept gemacht hät- Die DSTG fordert daher von der Verwaltungsspitze und dem Finanzsenator: te. Angesichts dieser Zahlen ist es nicht mehr damit getan, verharmlosend davon zu reden, dass wir mit „Kümmern Sie sich nicht nur um die Symptome, einer „Entbehrungsquote“ unterhalb der PersBB aus- sondern bekämpfen Sie die Ursachen. Nehmen Sie kommen müssen. Die Arbeitsfähigkeit der Finanzden Begriff ,Personalbedarf‘, der dem Begriff PersBB ämter steht auf dem Spiel und ist auch nicht durch innewohnt in seiner ursprünglichen Begrifflichkeit praxisfremde Umstrukturierungen in den Finanzämernst und stellen Sie mehr Personal für die Finanztern – Stichwort „FA 2010“ – wiederzuerlangen. ämter ein!“ 쐍 Beschäftigte

118,00 151,00 168,00 177,00 159,00 171,00

Katastrophale Personalausstattung in den Berliner Finanzämtern In seiner 71. Sitzung vom 18. November 2009 hat der Hauptausschuss den folgenden Berichtsauftrag beschlossen: „Die Senatsverwaltung für Finanzen wird gebeten, dem Hauptausschuss zeitnah die aktuelle Personalbedarfsberechnung für die Finanzämter mit dem Stand 1. Januar 2009 vorzulegen.“ Der Hauptausschuss sah sich von der Senatsverwaltung für Finanzen in der Vergangenheit nicht ausreichend informiert, da auf eine frühere Nachfrage die personelle Situation in den Finanzämtern nur auf der Grundlage der Personalbedarfsberechnung auf den 1. Januar 2006 dargelegt wurde. Erst am 30. März 2010 kam die Senatsverwaltung für Finanzen ihrem Berichtsauftrag vom 18. November 2009 nach und teilte Folgendes mit:

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„Die Personalbedarfsberechnung für die Berliner Finanzämter zum 01.01.2009 (PersBB 01.01.09) hat einen Bedarf von 6.968,50 Stellen ergeben. Darin ist erstmals auch der Personalbedarf von 196 Stellen für das am 1. Oktober 2007 gegründete Technische Finanzamt (TFA) mit einbezogen worden, das bis dahin Teil der Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen war. Ohne das TFA Berlin beträgt der Personalbedarf für die Berliner Finanzämter am 1. Januar 2009 insgesamt 6.772,50 Stellen. Die PersBB zum 1. Januar 2006 ergab einen Bedarf von 6.517,50 Stellen. Ein Vergleich mit dem Ergebnis zum 1. Januar 2009, ohne das TFA, ergibt einen um 255,00 Stellen höheren Bedarf, der sich durch gestie-

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gene Fallzahlen, insbesondere im Festsetzungs- und Außenprüfungsbereich erklärt. Der im Dezember 2009 verabschiedete Doppelhaushalt 2010/2011 sieht im Kapitel 1531 (Berliner Finanzämter) 6.008,35 Stellen vor. Bezogen auf das PersBB-Ergebnis zum 1. Januar 2009 entspricht dies einem Ausstattungsgrad von 86,22 Prozent. Die insgesamt vorhandenen Stellen werden nunmehr so auf alle Finanzämter verteilt, dass der Ausstattungsgrad der Finanzämter möglichst gleich ist. Zum 1. Januar 2011 wird eine erneute PersBB für die Berliner Finanzämter durchgeführt werden. Das Ergebnis wird in die Haushaltsplanaufstellung 2012 einbezogen.“

Fazit: 앫 Den Finanzämtern fehlen derzeit definitiv 960,15 Stellen. 앫 Der Ausstattungsgrad beträgt nunmehr 86,22 Prozent und liegt damit erheblich unter dem vom

Finanzsenator Nussbaum festgelegten Planziel von 90 Prozent, das nicht unterschritten werden sollte. 앫 Dieser Mangel soll in absehbarer Zeit auf die Finanzämter gleichmäßig verteilt werden. Bei unveränderter Einstellungspraxis werden die Finanzämter in das Chaos manövriert und sehenden Auges Einnahmeverluste in Kauf genommen. Mit einem derart abgespeckten Personal sind die Finanzämter nicht mehr in der Lage, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und dem Land Berlin die Steuereinnahmen zu garantieren, die ihm zustehen. Die DSTG fordert daher vom Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum: „Nehmen Sie sich der Probleme in Ihrer Verwaltung an, ziehen Sie die Konsequenzen aus dem errechneten Personalbedarf der PersBB vom 1. Januar 2009 und erhöhen Sie die Stellen- und Personalausstattung in den Finanzämtern.“

+++ ak tuell +++ ak tuell +++ ak tuell +++ Sparpaket der Bundesregierung:

Versprochen – gebrochen? Die Bundesregierung will bis 2014 die Summe von 80 Milliarden Euro einsparen, um die Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewältigen und die neu ins Grundgesetz eingefügte „Schuldenbremse“ umzusetzen. Für den öffentlichen Dienst des Bundes bedeutet das: • Streichung der für 2011 beschlossenen Rücknahme der Weihnachtsgeld-Halbierung • Abbau von weiteren 10.000 Stellen bis 2014 Die Bundesrepublik steckt in einer historisch einmaligen Finanz- und Wirtschaftskrise. Das erfordert Opfer und Zugeständnisse. Aber die müssen allen Teilen der Gesellschaft abverlangt werden, sozial gerecht und sachlich sinnvoll sein. Das Konzept der Bundesregierung ist einseitig, unsozial und unausgewogen. Weiterer Personalabbau ist kurzsichtig. Die Rücknahme der Weihnachtsgeldzusage ist ein glatter Vertrauensbruch.

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dbb Bundesvorsitzender Heesen: „Die Halbierung des Weihnachtsgeldes von 2005 war von Frau Merkel und Herrn Schäuble ausdrücklich als auf fünf Jahre begrenzte Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung deklariert – sie stehen mit der Rücknahme der

Kürzung ab 2011 bei den betroffenen Menschen im Wort. Was soll man einer Regierung noch glauben, die nach dem Grundsatz ‚versprochen – gebrochen‘ handelt?“ Selbst der Bundesfinanzminister hat noch 2009 eingeräumt, dass der dauernde Personalabbau der vergangenen Jahre die Grenzen der Belastbarkeit überschritten hat. Wer 10.000 Stellen abbauen will, muss klar sagen, was der Staat künftig leisten soll. Dazu gibt es nur Schweigen. „Die Bundesverwaltung hat in Sachen Haushaltskonsolidierung ihre Hausaufgaben längst gemacht“, stellt dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen klar. „Seit 1991 wurden nahezu ein Drittel der Stellen abgebaut. Wer jetzt noch weiter kürzt, legt unmittelbar Hand an die Funktionsfähigkeit des Staates.“ Schon heute weist die Personalstruktur eine deutliche Überalterung aus. In den nächsten zehn Jahren werden rund 70.000 Beschäftigte in den Ruhestand gehen, bereits jetzt fehlen dem Bund Physiker, Chemiker, Ärzte, IT-Experten, Mitarbeiter im Sprachendienst und qualifizierte Ingenieure. Weil Kontrollbehörden wie der Zoll chronisch unterbesetzt sind, entgehen dem Staatshaushalt jährlich hunderte Millionen Euro, etwa im Bereich der Schwarzarbeit.

... gerupfter Staat? Die Beratungen des Bundestags zum Sparpaket der schwarz-gelben Koalition beginnen in diesen Tagen. Nehmen Sie Einfluss, setzen Sie sich mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten in Verbindung, machen Sie Ihrem Ärger Luft.

Eine Anregung hierzu finden Sie auf der Homepage des dbb unter:

www.dbb.de

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Scherbengericht PKB-System Am 5. Juli 2010 gab die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Pressemitteilung „Mitteilung zur Neuausrichtung des Systems der Personalkostenbudgetierung“ heraus. Nach allgemeiner Einführung darüber, wie seit 2008 die Schulen, die es wünschen, zusätzlich 3 Prozent ihrer Personalmittel in Form eines Budgets erhalten, um kurzfristig Vertretungs- oder Honorarkräfte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall einstellen zu können, wurde beklagt, dass die zur Eigenverantwortung den Schulen zugewiesenen Haushaltsmittel ausgeschöpft worden sind und sogar Überschreitungen eingetreten sind. Deshalb sehe sich die Bildungsverwaltung gezwungen, eine Neuberechnung der Schulkonten vorzunehmen. In dem PKB-Infobrief II/2010 zur Personalkostenbudgetierung über die Neuberechnung der Schulkonten vom 2. Juli 2010 hatten die Schulleitungen der öffentlichen Schulen Berlins bereits Hinweise zum künftigen Verfahren erhalten. Die Hintergründe für die Neuausrichtung des PKB-Systems wurden weder in der Pressemitteilung noch in dem verwaltungsinternen Info-Brief genannt. Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung informierte nicht darüber, dass seine Verwaltung zur Nachprüfung der seit 2008 praktizierten Zuweisung der Haushaltsmittel nicht in der Lage war. Auch gab der Bildungssenator nicht an, wie die Haushaltsmittel ohne Kenntnis und Kontrolle der Schulaufsicht für Personaleinstellungen verwendet wurden. Die fehlenden Abstimmungen zwischen den Schulleitungen und der Bildungsverwaltung sowie den Schulleitungen und Personalstellen sind gleichfalls nicht benannt worden. Warum die abgeschlossenen Verträge nicht von der PKB-Haushaltsmittelverwaltung vermerkt worden sind, blieb ohne Beantwortung.

Dienstvereinbarung zur elektronischen Registerakte Der Bund Deutscher Rechtspfleger Berlin hat Ende Juni 2010 den Personalrat des Amtsgerichts Charlottenburg aufgefordert, einer Verlängerung der Dienstvereinbarung zur elektronischen Registerakte im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg nicht zuzustimmen. Der BDR Berlin machte geltend, dass seit Abschluss der Dienstvereinbarung am 26. Juni 2008 große Missstände im Zusammenhang mit der IT-Ausstattung eingetreten sind, die bisher von der Gerichtsverwaltung nicht beseitigt worden sind.

Allzuständigkeit Anfang Juni beteiligte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung den Hauptpersonalrat bei Zulassungen für die Teilnahme am 17. Verwaltungslehrgang II (VL II) an der Verwaltungsakade-

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mie Berlin 2010 nach § 85 Absatz 2 Nummer 3 des Personalvertretungsgesetzes. Als Begründung wurde angegeben: „Die Einreichung beim HPR ist notwendig, da für die Mitarbeiter/innen, die sich um die Teilnahme am 17. VL II bewerben, mehrere Personalräte meiner Verwaltung zuständig sind.“ Diese Rechtsauffassung der Bildungsverwaltung zur Zuständigkeitsregelung nach § 59 des Personalvertretungsgesetzes zwingt ab sofort alle zuständigen Stellen in der Berliner Verwaltung bei Bearbeitung von mehr als einem gleichartigen Personaleinzelvorgang zur Beteiligung des Hauptpersonalrates.

Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) Im Mai 2010 sind innerhalb des Berliner Justizvollzuges die redaktionell überarbeiteten Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung verteilt worden. Dies erfolgte fast drei Jahre nach der Neufassung der Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz). Die Verwaltungsvorschriften vom 9. März 1977 sind zuletzt am 3. August 2007 geändert worden.

A 1 für Gruppenleiterin/Gruppenleiter In einer Stellenausschreibung der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde im Amtsblatt von Berlin am 7. Mai 2010 wurde erstmalig eine Stelle für eine Gruppenleiterin oder einem Gruppenleiter zur Kennzahl 01115 mit der Besoldungsgruppe A 1 ausgeschrieben. Die Angehörigen des Gruppenleiterdienstes im Berliner Justizvollzug gehören regelmäßig dem gehobenen Dienst an. Die Korrektur zur Stellenausschreibung ergab die Bewertung der ausgeschriebenen Stelle nach Besoldungsgruppe A 11. 쐍

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Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom 1. Juli 2010 festgestellt, dass ein Polizist durch das Aufrüsten vor Schichtbeginn, das heißt unter anderem durch das Anlegen der Uniform, und das entsprechende Abrüsten nach Schichtende Arbeitszeit erbringt. Der Kläger ist als Polizeibeamter im Wach- und Wechseldienst bei einer Polizeiwache in Münster tätig. Anfang 2008 beantragte er, die sogenannten Rüst- beziehungsweise Abrüstzeiten vor Schichtbeginn und nach Schichtende (unter anderem für das An- und Ablegen der Dienstuniform) als Dienstzeit anzuerkennen. Dies lehnte der Polizeipräsident Münster im Wesentlichen mit der Begründung ab: Als Dienstzeit könnten nur die Vorbereitungen zur Herstellung der Einsatzbereitschaft wie etwa das Anlegen von Dienstwaffen und sonstiger Ausrüstung angesehen werden. Dagegen gehörten Vorbereitungen zur Herstellung der Dienstbereitschaft nicht zur Dienstzeit. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht. In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem: Nach Maßgabe der vom Dienstherrn konkretisierten Pflicht, den Dienst „aufgerüstet“ zum Schichtbeginn anzutreten, beginne die Arbeitszeit des Klägers nicht erst mit dem Antritt zur Schicht, sondern bereits mit dem Beginn der notwendigen Aufrüsttätigkeit unmittelbar vor Schichtbeginn. Die Uniform stelle für den Polizei-

vollzugsbeamten keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung dar, sondern eine allein auf Gewährleistung von Schutz und Sicherheit ausgerichtete Ausrüstung. Dass es den Beamten gestattet sei, die Dienstkleidung mit den zugehörigen Ausrüstungsgegenständen mit nach Hause zu nehmen und den Weg von und zur Dienststelle aufgerüstet zurückzulegen, rechtfertige ebenso wenig eine andere Wertung wie die vom Innenministerium getroffene Anordnung, die für das Umkleiden notwendige Zeit als Zeit der „Vorbereitung“ auf den Dienst nicht als Dienstzeit zu werten. Dass der Kläger nicht verpflichtet sei, die Uniform erst in den Diensträumen anzulegen, bedeute nicht, dass er hierzu nicht berechtigt wäre. Die derzeitige Handhabung der Arbeitszeitregelung bei den Beamten im Wach- und Wechseldienst stelle auch eine offensichtlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu den im Innendienst befindlichen Beamten, deren Arbeitszeit unbestritten mit dem Betreten des Dienstgebäudes beginne, und denjenigen Polizeivollzugsbeamten dar, die ihren Dienst als Krad-Fahrer oder als Fahrradstreife versehen und die ihre jeweilige Motorrad- beziehungsweise Fahrradkombi unstreitig erst nach Dienstantritt anlegen dürften. Gründe, die geeignet sein könnten, diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, seien nicht ersichtlich. (Az.: 4 K 1753/08 – nicht rechtskräftig)



Positionspapier des dbb

„Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher fit für die Zukunft machen“ 14

Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von hoher Bedeutung. Die beruflichen Anforderungen, die dabei an die mit der Erziehung von Kindern betrauten Personen gestellt werden, steigen; auch durch die stärkere Wertigkeit, die deren Tätigkeit in jüngerer

Zeit durch Politik und Gesellschaft zugemessen wird. Festzustellen ist eine steigende Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen, aber auch ein generell erweiterter Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bilden die Bereiche Bildung, Erziehung, Beratung und Kooperation. Darüber hinaus sind das Übernehmen von Führungsaufgaben und die zunehmende Verantwortung für eigene unternehmerische Kompetenzen zu berücksichtigen. Dies stellt Erzieherinnen und Erzieher, die seit jeher eine starke Verantwortung tragen, vor neue Herausforderungen; insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung einer Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an. Infolgedessen ist es notwendig, dass die berufliche Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ihrer in den letzten Jahren immer bedeutenderen Rolle in der Gesellschaft Rechnung trägt. Bei diesen Veränderungen geht es nicht um eine Hierarchisierung, sondern um das Einbringen und die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und Qualifikationen im Hinblick auf die Entwicklung einer am Bedarf der Kinder dieser Altersstufe ausgerichteten Pädagogik. Nur mit einer weitergehenden Professionalisierung sind Qualitätssicherung und -entwicklung an Kindertagesstätten erreichbar; zudem werden so die Nachwuchs- und Forschungsförderung ebenso wie das Berufsbild der Erzieherinnen und Erzieher gestärkt. Bislang gibt es für die pädagogischen Berufe im Elementarbereich sehr unterschiedliche Ausbildungswege und Berufsbezeichnungen wie beispielweise Kinderpflegerinnen oder Erzieher, die an Fachschulen oder Fachakademien ausgebildet worden sind, und inzwischen auch Absolventinnen von Fachhochschulen, die in der Öffentlichkeit alle unter dem Sammelbegriff „Erzieherinnen und Erzieher“ zusammengefasst werden. Dazu kommen die Unterschiede in den Anforderungsprofilen, die sich aus der Bildungshoheit der Länder ergeben. Ein gemeinsames Ziel muss es sein, Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung zu schaffen, die Kennt-

nisse und Fähigkeiten vermitteln und neben der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung auch eine Grundlage für eine Spezialisierung etwa in der Sozial- und Jugendhilfe (Schul- oder Familienpädagogik) bieten. Damit einhergehen muss eine bessere Bezahlung, die die Ausbildung und Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher angemessen berücksichtigt und wertschätzt. Um den Erzieherinnen und Erziehern konkrete Perspektiven für die berufliche Spezialisierung und den beruflichen Aufstieg zu eröffnen, ist es erforderlich, die Aus- und Weiterbildung systemisch auszubauen. Dabei ist als Zielperspektive eine profunde Aus- und Fortbildung nötig, mit der umfassende Kompetenzen in der Aufgabenstellung des SGB VIII auf Bachelor-Niveau erlangt werden und die besonders qualifizierten Kolleginnen und Kollegen durch Verzahnungen den Erwerb des Master-Abschlusses ermöglicht. Das bestehende System der Erzieherausbildung an Fachschulen, Fachakademien und Fachhochschulen muss sich diesem Professionalisierungsanspruch stellen und dementsprechend durch curriculare und institutionelle Verzahnungen optimiert werden. Die Höherqualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern sollte durch treffsichere Berufsbezeichnungen erkennbar sein und entsprechende Aufwertungen in den tarifvertraglichen Regelungen aufweisen. Der dbb fordert, den gestiegenen Anforderungen an Erzieherinnen und Erziehern durch eine Aus- und Fortbildung Rechnung zu tragen, mit der unabhängig vom Lernort Kompetenzen auf Bachelor-Niveau erworben werden und die Möglichkeiten der Höherqualifizierung (mit eigenen Berufsbezeichnungen) in verschiedenen Bereichen der Pädagogik bietet. Eine solche systemisch angelegte Professionalisierung des Berufszweiges muss einhergehen mit einer verbesserten Bezahlung, um die Gewinnung von päda쐍 gogischem Nachwuchs sicherzustellen.

bgv-Aktion gegen Gewalt im Umfeld des Sports

bgv-Chef Reedwisch: Den Lippenbekenntnissen müssen endlich Taten folgen! Von Harald Schaefer Berlin – Immer wieder  kommt das Themenfeld „Gewalt im Umfeld des Sports“ aus aktuellem Anlass auf die Tagesordnung. Dies war unter anderem der Fall nach den Ausschreitungen anlässlich der Fußball – Regionalliga – Partien SSV Ulm 1846 – SSV Reutlingen (Süd) und Hallescher FC – 1. FC Magdeburg (Nord). Dort hat die Staatsanwalt-

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schaft Halle jetzt sogar im Zusammenhang mit diesem Spiel in 30 Fällen gegen die vermeintlichen „Fußball-Fans“ Anklage erhoben. Doch nach dem Sturm im Wasserglas und folgenden Lippenbekenntnissen ebbt eine zielgerichtete Diskussion zu diesem Themenkomplex immer sehr schnell wieder ab.

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Impressum Das hauptstadt magazin – hm – ist ein Informationsdienst des dbb – beamtenbund und tarifunion – berlin für die Beschäftigten im Berliner Landesdienst und der Bundesverwaltung. Die nächste Redaktionskonferenz findet am 31. August 2010 statt. Verantwortlich i. S. d. P.: Joachim Jetschmann, p. A. dbb berlin, Mommsenstraße 58, 10629 Berlin, Telefon 030.3279520, Telefax 030.32795220, E-Mail: [email protected]. Einzelmitglieder des dbb berlin erhalten das hm kostenlos zugesandt. Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem dbb verlag GmbH, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Anzeigenverkauf: dbb verlag GmbH, Katy Netz Telefon 030.726191724, Telefax 030.726191740 Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. Layout: Dominik Allartz. Fotos: dbb berlin.

„Diesen Lippenbekenntnissen müssen nun endlich Taten folgen!“, fordert Rüdiger Reedwisch, Bundesvorsitzender der bundespolizeigewerkschaft bgv. Und weiter führt  Reedwisch aus: „Wir können es uns nicht länger leisten, Scheindiskussionen zu diesem Themenfeld zu führen und es gleichzeitig offensichtlich als selbstverständlich hinzunehmen, dass die Gewaltbereitschaft gegen die Polizisten gerade hier von Jahr zu Jahr zunimmt. Hier müssen endlich zielgerichtet Taten folgen!“ Auch in Berlin gilt es durchaus, dieses Themenfeld zu beachten, wenn die Fußball-Zweitligisten Hertha BSC Berlin, 1. FC Union Berlin und der Regionalligist Türkiyemspor Berlin ihre Pflichtspiele wieder austragen. Und die unterklassigen Ligen gilt es hier natürlich auch, dabei zu berücksichtigen.

Deshalb fordert die bgv: 1. Die Etatisierung von Planstellen im Bereich der Bundespolizei (BPol) für fankundige Beamte (FKB). 2. Einrichtung vom Kommunikations- und Konfliktmanagern (KKM) bundesweit bei der Bundespolizei. 3. Schaffung „Runder Tische“ zur Lösung der Probleme im Bereich der Gewalt im Umfeld des Sports unter Leitung des Bundesinnenministeriums. 4. Verbesserung der technischen Ausstattung der Bundespolizei, um die einsatzrelevanten Lagefelder professioneller bewältigen zu können, Lagefelder wären und andere: 4.1) Lagefeld „Hooliganismus“ beziehungsweise vergleichbare Phänomene von Gruppengewalt 4.2) Lagefeld organisierte Kriminalität (OK) 4.3) Lagefeld Extremismus und Terrorismus 4.4) Lagefeld politisch oder religiös motivierte Straftaten 4.5) Lagefeld größere Schadenslagen und Katastrophen 4.6) Lagefeld gefährdete Personen und Objekte 4.7) Lagefeld allgemeine Kriminalität 16

4.8) Lagefeld Rahmenveranstaltungen an den Spielorten 4.9) Lagefeld Verkehrswegefahndung Bahn

5. Verbesserung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere auf Ebene der Europäischen Union (EU). 6. Fortschreibung der Errichtungsanordnung der Datei „Gewalttäter Sport“ mit dem Ziel, auf den Datenbestand ausländischer Behörden zurückgreifen zu können. 7. Umfangreiche Fortbildung der Polizeivollzugsbeamten/innen der Bundespolizei in den genannten Lagefeldern.

Die Ziele der bgv-Forderungen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei sind: Durch die Umsetzung der Forderungen der bgv soll eine Optimierung der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit Fußballspielen erreicht werden. Dazu gehört natürlich auch eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei, den Fanprojekten, den Vereinen und Anderen, die im Umfeld von Sportorganisationen tätig sind. Es müssen verbindliche Regelungen im Rahmen der Reiseproblematik für gewaltbereite Personen und Personengruppen im Rahmen der Aus- als auch der Einreise aus und in die Bundesrepublik Deutschland sowie des Schengen-Regimes festgelegt werden. Durch die Verbesserung der technischen Ausstattung soll insgesamt eine Chancengleichheit mit gewaltbereiten Personen im Umfeld von Sportveranstaltungen hergestellt werden. Ferner wird dadurch die Arbeit zukünftiger gemeinsamer Ermittlungsgruppen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung Sportgewalt harmonisiert. Das beinhaltet auch die Erweiterung und Verbesserung der Zentralkartei auf alle relevanten Gewalttäter Sport. Das wichtigste Ziel ist jedoch, eine Minimierung der Gewalt im Umfeld des Sports und besserer Schutz der dort eingesetzten Polizisten von der Bundespolizei, aber auch der Polizeien der Länder vor Gewalttätern! 쐍

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