AUF EINEN BLICK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TARIFENTWICKLUNG Arbeitskreis Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Arbeitskreis Manteltarifvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Euro-Bargeldumtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Tarifausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Tarifabschluss 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Dienstleistungsgewerkschaft ver.di . . . . . . . . . . . 18 ARBEITS- UND SOZIALRECHT Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sozialrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Arbeitsrechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 BERUFSBILDUNG Bündnis für Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Gesamtwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Bankgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Berufsbildungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 In eigener Sache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
STATISTIK Tabellen und Grafiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
ANHANG Mitglieder, Organe und Gremien . . . . . . . . . . . . . . 45
AU F E I N E N B L I C K
TARIFABSCHLUSS MIT REGELUNGEN ZUM EUROBARGELDUMTAUSCH UND ZU LANGZEITKONTEN Am 22. Mai 2001 ist die Tarifrunde 2001 erfolg-
Die Gesetzgebung zum Arbeitsrecht hat erneut
reich abgeschlossen worden. Kernelemente des
eine gewerkschaftsfreundliche Haltung der
Tarifpakets sind der Gehaltsabschluss, eine Re-
Regierung offenbart. So wurde in das verab-
gelung zur Mehrarbeit in der heißen Phase des
schiedete Teilzeit- und Befristungsgesetz ein
Euro-Umtausches und schließlich ein Tarifver-
Anspruch der Beschäftigten auf Teilzeitarbeit
trag, der die Einführung betrieblicher Langzeit-
aufgenommen, der eine einseitige Dispositions-
konten ermöglicht.
freiheit nur der einen Vertragspartei des
Mit der vereinbarten Anhebung der Ge-
Arbeitsverhältnisses festschreibt. Ebenso ein-
hälter in Höhe von 2,8 Prozent bei einer Lauf-
seitig zu Lasten der Arbeitgeber ist die Novel-
zeit von 13 Monaten konnte ein Kompromiss er-
lierung des Betriebsverfassungsgesetzes aus-
zielt werden, der den gesamtwirtschaftlichen
gefallen. Sie wird für mehr Bürokratie und hö-
Rahmenbedingungen und dem Branchenumfeld
here Kosten in der betrieblichen Mitbestimmung
gerecht wird. Die abflauende Konjunktur und
sorgen. Eine wirkliche Modernisierung hätte da-
die für das erste Quartal gemeldeten Ergeb-
gegen darauf abzielen müssen, die Effizienz bei
nissrückgänge bei einer großen Zahl unserer
der Wahrnehmung der Belegschaftsrechte zu
Mitgliedsunternehmen mussten in Einklang mit
steigern.
der zunehmenden Preisentwicklung gebracht werden.
Die jüngst verabschiedete Rentenreform ist dagegen in Ihrem Grundansatz zu begrüßen.
Ein besonderer Regelungsbedarf ergab
Sie erkennt erstmals in der Sozialgesetzgebung
sich aus der zum Jahreswechsel anstehenden
der Nachkriegsgeschichte an, dass die gesetz-
Einführung des Euro-Bargeldes. Der damit ver-
liche Sozialversicherung mit dem sie tragenden
bundene Sonderaufwand ist innerhalb der gel-
Umlageprinzip an ihre Grenzen gestoßen ist.
tenden tariflichen Arbeitszeitgrenzen nicht zu
Die jetzt vorgesehene ergänzende Förderung
bewältigen. Das haben auch die Gewerkschaften
kapitalgedeckter Systeme ist in ihrer Ausge-
anerkannt. Sie haben mit dem nun abgeschlos-
staltung allerdings kein großer Wurf und orien-
senen Tarifvertrag befristet einem erweiterten
tiert sich zu stark an den tradierten Vorsorge-
Zeitrahmen zugestimmt, der es ermöglicht, un-
produkten. Geringe Flexibilität und zu niedrige
ter bestimmten Voraussetzungen die gesetz-
Rentabilität für den Anleger sind die Folge.
lich und behördlich vorgesehenen Arbeitsmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
Das Bündnis für Arbeit hat sich im Berichtszeitraum dem Schwerpunkt Ausbildung
Die Regelung zur Einführung betriebli-
und berufliche Qualifizierung gewidmet. Es hat
cher Langzeitkonten eröffnet unseren Mitglied-
hierzu Festlegungen getroffen, die in unserer
sunternehmen und ihren Beschäftigten neue
Branche durch entsprechende Aktivitäten der
Wege im Umgang mit der Arbeitszeit. Diese
Mitgliedsunternehmen bereits abgedeckt sind.
kann nunmehr an unterschiedliche Lebenspha-
So ist die Zahl der in 2000 angebotenen Aus-
sen angepasst werden, ohne dass damit gleich-
bildungsstellen unter Einschluss zusätzlich an-
zeitig Entgeltschwankungen verbunden sein
gebotener Qualifizierungsmaßnahmen für Be-
müssen.
rufseinsteiger erneut erhöht worden.
3
TA R I F E N T W I C K L U N G
VERGÜTUNG: MÜHSAMER WEG ZU NEUER TARIFSTRUKTUR
»
Das tarifliche Vergütungssystem im Bankgewerbe steht bereits seit längerer Zeit auf dem Prüfstand. Es soll schlanker werden, Verantwortung und Qualifikation sollen ein höheres Gewicht bei der Vergütung bekommen. Eine Einigung über die notwendigen Änderungen steht allerdings noch aus.
Als der Arbeitskreis Vergütung zuletzt im
zen, sobald die laufende Tarifrunde abge-
Januar 2001 tagte, stand fest, dass trotz ei-
schlossen ist.
niger Fortschritte die Grundlage gemeinsamer Lösungsansätze nicht ausreichend war,
Nach wie vor gelten für die Arbeitgeber folgende Leitgedanken:
um in der anstehenden Tarifrunde abschlie-
» Reduzierung der Tarifgruppenzahl;
ßende Regelungen verabschieden zu können.
» Aktualisierung der Tätigkeitsbei-
Einvernehmlich wurde deshalb der Arbeitskreis beauftragt, die Gespräche fortzuset-
spiele des § 6 MTV im Hinblick auf Inhalte und Wertigkeiten; » Betonung von Qualifikation und Verantwortung (Jobwert) als Entgeltkri-
Arbeitskreis Vergütung
terium im Gegensatz zur Kopplung an Berufsjahre;
Die Auseinandersetzung um die künftige tarifliche Regelung der Samstagsarbeit hatte die seit 1996/97 geführten Arbeitskreisgespräche zu der von den Arbeitgebern angemahnten Modernisierung des tariflichen Vergütungssystems ins Stocken gebracht. Daher einigten sich die
» Einführung eines variablen Leistungsanteils; » Kostenneutralität Bereits vor der Auftaktsitzung Ende März 2000 hatten die Bankenarbeitgeber den Ge-
Parteien im Tarifabschluss 2000 darauf, unverzüglich die
werkschaften einen in sich geschlossenen
Mitte 1999 unterbrochenen Gespräche auf Expertenebe-
Regelungsvorschlag zu § 6 MTV übermittelt,
ne wieder aufzunehmen. Bis Ende 2000 sollte ein ent-
der von den Gewerkschaften als konstruktiv
scheidungsreifer Reformvorschlag mit dem Ziel vorgelegt werden, diesen bis Mitte 2001 in die Praxis umzuset-
und weiterführend bezeichnet wurde. Auf der Grundlage des bis dahin erreichten Konsenses zur neuen Abgrenzung von Tarifgruppen
zen. Der gemeinsame Arbeitskreis nahm seine Arbeit im
und Tätigkeitsbeispielen sah dieser Vorschlag
März 2000 wieder auf und tagte insgesamt sieben Mal, zu-
sieben statt bisher neun Tarifgruppen vor.
letzt im Januar 2001.
Die neue TG 3 war als „Eckgruppe“ definiert, deren Tätigkeitsbeispiele von einem ausge-
4
lernten Bankkaufmann typischerweise ausgefüllt werden können. Konsens bestand fer-
Arbeitgeber mit konkretem Vorschlag
ner darin, dass das Qualifikationsniveau der neuen TG 7 dem der bisherigen TG 9 und die
Im September 2000 haben die Arbeitgeber-
Vertriebstätigkeiten der neuen TG 5 denen
vertreter einen konkreten Vorschlag zur Ge-
der bisherigen TG 7 entsprechen sollten. Mit
staltung der neuen Gehaltstabelle vorgelegt.
diesen Absprachen stand zumindest das
Sie besteht aus sieben Tarifgruppen, die ab
„Grobraster“ des neuen § 6 MTV fest.
der neuen TG 3 in zwei Stufen („Junior“/
Auf dieser Basis wurden in den Sit-
„Professional“) unterteilt werden. Die Tarif-
zungen bis Juni 2000 die Tätigkeitsketten
gehälter sind so gewählt, dass sich der Wech-
Vertrieb, Sachbearbeitung, Geschäftsabwick-
sel in die jeweils höhere Tarifgruppe gehalt-
lung, IT, Bürokommunikation sowie die nicht
lich stärker auswirkt als der Übergang in die
bankenspezifischen Tätigkeiten im Einzelnen
höhere Stufe innerhalb einer Gruppe: Ver-
abgestimmt.
antwortung und Qualifikation (Jobwert) erhal- »
Gehaltsbandbreiten ■ bisheriges Vergütungssystem
■ neuer „Treppenvorschlag“
DM p.a. TG 3 neu
TG 4 neu
TG 5 neu
TG 6 neu
TG 7 neu
90.000 85.000 80.000 75.000 70.000 65.000 60.000 55.000 50.000 45.000 40.000 TG 4 alt
TG 5 alt
TG 6 alt
TG 7 alt
TG 8 alt
TG 9 alt
5
TA R I F E N T W I C K L U N G
6
» ten ein höheres Gewicht, abgelaufene Be-
dehnte Berufsjahresstaffeln kompensiert.
rufszeit dagegen eine geringere Bedeutung
Nicht die Treppenform, sondern die sich stark
bei der Bestimmung des Gehalts. Es ergibt
überlappenden Gehaltsbandbreiten der Ta-
sich so eine strenge Systematik, die sich als
rifgruppen sind Kennzeichen der überkom-
Treppe abbilden lässt (siehe Grafik). Die Ar-
menen Systematik. Diese zu erhalten, ist
beitgeber haben ferner den Einstieg in einen
nicht Aufgabe des Arbeitskreises.
variablen Leistungsbonus für die höchste Ta-
Auch der für die TG 7 vorgeschlagene
rifgruppe vorgeschlagen. Er soll 25 Prozent
variable Leistungsanteil ist von den Gewerk-
eines Monatsgehaltes betragen.
schaften abgelehnt worden.
Die beiden unteren Tarifgruppen fas-
Nach Rückkoppelung der Arbeitskreis-
sen niedrig qualifizierte Tätigkeiten unter-
ergebnisse in die gewerkschaftlichen Tarif-
halb des Niveaus des gelernten Bankkauf-
kommissionen konnte schließlich auch keine
manns zusammen. Soll eine weitere Aus-
Einigkeit zur Einstufung der Vertriebstätig-
trocknung dieser Gruppen verhindert werden,
keiten in die neuen Tarifgruppen erzielt wer-
müssen die im Marktvergleich heute zu hohen
den. Damit ist die Eingliederung der mit Ab-
Gehälter angepasst und abgesenkt werden.
stand größten Arbeitnehmergruppe wieder
Demgegenüber sieht der Tabellenvorschlag
offen. Im Kern geht es um die Frage, wie nach
ab der dritten Tarifgruppe, der Einstiegs-
Tätigkeitsmerkmalen angemessene Stufen
gruppe für den ausgebildeten Bankkaufmann,
gebildet werden können, wenn davon ausge-
Gehaltswerte vor, die im Gesamtvolumen der
gangen wird, dass ein ausgelernter Bankkauf-
heutigen Tabelle entsprechen. Allerdings wer-
mann in die neue TG 3 als Berufsanfänger
den durch die veränderte Systematik und die
einsteigt.
zugesagte dynamische Besitzstandssiche-
Schon an dieser Prämisse wird in dem
rung Übergangsregelungen notwendig sein,
von den Gewerkschaften vorgelegten Gegen-
die verhindern, dass die neue Tabelle im Ein-
vorschlag gezweifelt, obwohl die Bemessung
zelfall zu einer Reduzierung des Entgeltes
der Tabellenwerte erklärtermaßen auf die-
führt.
ser Grundlage beruht. Die Gewerkschaftsvertreter im Ar-
Die Einigungsversuche in den letzten
beitskreis haben den systematischen Ansatz
Arbeitskreis-Terminen haben in der Frage
einer Treppenform akzeptiert, jedoch gleich-
der Vertriebs-Eingruppierung zu Kompro-
zeitig die Orientierung der neuen Tabellen-
missansätzen geführt, die jedoch weiterer
werte an den heute geltenden Endgehältern
Erörterung und Konkretisierung bedürfen.
verlangt. Diese Forderung konterkariert den
Bei der Festlegung der Tabellenwerte konn-
vorgeschlagenen Tabellenaufbau, denn die
ten die von den Gewerkschaften vorgeschla-
derzeit geltenden höheren Endgehälter wer-
genen Varianten nicht weiterführen, weil sie
den durch vergleichsweise deutlich niedriger
mit nicht vertretbaren Kosten verbunden ge-
angesetzte Eingangsgehälter und ausge-
wesen wären.
MANTELTARIFVERTRAG: ANPASSUNG AN MODERNE PERSONALPOLITIK
»
Moderne Tarifpolitik muss moderne Personalpolitik unterstützen, die im Spannungsfeld von veränderten Kunden- und Mitarbeiterwünschen die Arbeitswelt in den Unternehmen zu gestalten hat. Weil sich die Marktbedingungen im Bankgewerbe in den vergangenen Jahren grundlegend verändert haben, müssen auch die Regelungen des Manteltarifvertrags überarbeitet werden. Das Ziel dabei: Mehr Gestaltungsspielraum für die Betriebsparteien.
Nach Auffassung der Bankenarbeitgeber
» Vereinbarung einer Öffnungsklausel
kommt es darauf an, im Manteltarifvertrag
zugunsten betrieblicher Langzeit-
die Richtlinienkompetenz der Tarifparteien
konten.
umzusetzen und den Rahmen für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Branche
Die Gewerkschaften machten unter dem Stich-
zu definieren. Den dadurch geschaffenen Um-
wort „Flexi-Plus“ dagegen geltend, dass eine
setzungs- und Gestaltungsspielraum auszufül-
weitere Flexibilisierung tariflicher Bestimmun-
len, ist allerdings Angelegenheit der Betriebs-
gen zur Arbeitszeit regelmäßig mit einer gene-
parteien, die mit den Gegebenheiten in den
rellen Reduzierung der Wochenarbeitszeit ver-
Unternehmen besser vertraut sind. Konkret
bunden werden müsse. Die dadurch erwartete
bezogen sich die Arbeitgebervorschläge auf
positive Beschäftigungswirkung könne zusätz-
folgende Einzelthemen:
lich durch die Erhöhung der Teilzeitquote ver-
» Weitere Flexibilisierung der tarifli-
stärkt werden. Daher wurde ein uneingeschränk-
chen Arbeitszeitbestimmungen.
ter Anspruch auf Teilzeit mit einem einseitigen
» Überprüfung der tariflichen Zuschläge
Bestimmungsrecht auch zur Lage der Arbeits-
für Arbeit in bestimmten Lagen.
zeit ebenso gefordert wie ein Anspruch auf Al-
» Flexibilisierung der Tarifleistungen
tersteilzeit mit einer 90 prozentigen Nettoge-
im Sinne eines Total Compensation-
haltsabsicherung während der gesamten Al-
Ansatzes.
tersteilzeit-Phase von bis zu zehn Jahren.
» Vereinbarung einer Öffnungsklausel, die es den Betriebsparteien ermög-
Langzeitkonten
licht, mit Zustimmung der Tarifparteien in Einzelpunkten vom Tarif ab-
Besonderen Stellenwert nahm der Vorschlag
zuweichen.
der Arbeitgeber zur Regelung von Langzeit- »
7
TA R I F E N T W I C K L U N G
Arbeitskreis Manteltarifvertrag erarbeitet Reformansätze Neben einer grundlegenden Erneuerung des tariflichen Vergütungssystems sind auch die Bestimmungen des Manteltarifes an die veränderten Marktbedingungen unserer Branche anzupassen. Im Zuge des Tarifabschlusses vom Januar 2000 verständigten sich deshalb die Parteien darauf, in einem gemeinsamen Arbeitskreis entsprechende Reformansätze zu entwickeln. Der Arbeitskreis nahm seine Tätigkeit im April 2000 auf und erörterte in insgesamt sieben Sitzungen die jeweiligen Leitlinien tarifpolitischer Überlegungen, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen und die daraus folgenden Einzelvorschläge.
» konten ein, der die jüngste Gesetzgebung zur
» Tariflich soll lediglich ein Rahmen
Regelung der steuer- und sozialversicherungs-
vereinbart werden, der Platz für un-
rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreift
terschiedliche Ausprägungen auf be-
und Raum für unterschiedliche Praxisvarian-
trieblicher Ebene lässt. Dort muss
ten lassen soll.
vereinbart werden, ob ein Geld- oder
Wie die Regelungen zu Langzeitkon-
Zeitkonto geführt wird bzw. welche
ten in den Instituten aussehen sollen, hängt
Entgelt- oder Freizeitansprüche in
von der konkreten betrieblichen Ausgestal-
das Konto eingestellt werden können.
tung ab. Grundsätzlich können tarifliche Geld-
Auch die Entnahmemodalitäten kön-
und Freizeitansprüche des Arbeitnehmers in
nen nur betrieblich geregelt werden.
das Konto übertragen werden. Ob dieses in
» Es soll das Prinzip der doppelten
Zeit (Stunden) oder in Geld geführt wird, hängt
Freiwilligkeit gelten. Beide Betriebs-
ebenfalls von der betrieblichen Entscheidung
parteien müssen also bereit sein,
ab. Wird das Konto in Zeit geführt, bedarf es
Langzeitkonten einzuführen. Die
keiner Wertsicherung. Stunde bleibt in die-
Teilnahmeentscheidung selbst bleibt
sem Fall Stunde. Wird das Konto dagegen in
dem einzelnen Arbeitnehmer vorbe-
Geld geführt, soll der Wert mit Hilfe des Ka-
halten.
pitalmarktes gesichert werden. Der Arbeitgeber legt das Geld an und erwirtschaftet Zin-
Die damit verbundene Erweiterung der Ar-
sen, die dem Arbeitnehmer zustehen. Bei der
beitszeitsouveränität erkannten die Gewerk-
Nutzung des Kontos für eine Freistellung wird
schaften durchaus an. Dennoch stellten sie
das mit Zins und Zinseszins angereicherte
die Gefahr in den Vordergrund, dass aus ihrer
Geldkonto zum individuell geltenden Stun-
Sicht ggf. auch beschäftigungswidrige An-
densatz in Zeit umgerechnet.
reize zu Mehrarbeit („Selbstausbeutung“) ge-
Die Arbeitgeber legten im Arbeitskreis einen nach folgenden Grundsätzen formulierten Regelungsvorschlag vor:
8
setzt würden. Sie forderten daher: » eine Höchstgrenze für die Einstellung von Arbeitszeitkomponenten
(Überstunden, Gleitzeittage u.ä.) von 160 Stunden pro Jahr; » aus Gründen des „Gesundheitsschutzes“ ein Verbot, Urlaub in das Konto
Langzeitkonten: Sinnvolles Instrument flexibler Arbeitszeitgestaltung
einzustellen; » das Verbot, das Guthaben in zusätzli-
Langzeitkonten ermöglichen eine bisher nicht vorgese-
che Altersversorgung umzuwandeln,
hene Flexibilität im Umgang mit einzelnen Tarifleistun-
sowie
gen. Statt tarifliche Ansprüche zum üblichen Zeitpunkt
» die generelle Reduzierung der Arbeitszeit auf 37 Stunden („FlexiPlus“).
abzurufen, verschiebt der Arbeitnehmer die Realisierung auf einen späteren Zeitpunkt. Die offenstehenden Ansprüche werden in ein individuelles Konto als Guthaben über-
Der Arbeitskreis hat sich bis auf die Erledi-
tragen, das über die Jahre – möglicherweise auch Jahr-
gung von Randthemen auf keine gemeinsa-
zehnte – einen beträchtlichen Wert erreichen kann.
men Umsetzungsvorschläge einigen können. Er hat aber die Diskussion über die zukünftigen tarifpolitischen Leitlinien fortgeführt und durch den Austausch von konkreten Rege-
Mit der Einrichtung des Kontos verpflichtet sich das Unternehmen, nach den Bedürfnissen des Arbeitnehmers das Guthaben zur Finanzierung einer längeren Frei-
lungsentwürfen die laufende Tarifrunde vor-
stellungsphase zur Verfügung zu stellen. Der Zweck der
bereitet. Dieser blieb es vorbehalten, den er-
Freizeitphase kann sehr unterschiedlich sein: Vom Sabba-
reichten Diskussionsstand aufzunehmen und
tical über eine familiär bedingte Auszeit oder die Nutzung
eine Einigung zu versuchen. Dabei haben die Arbeitgeber die vorgeschlagene tarifliche Rahmenregelung für Langzeitkonten ebenso in die Tarifverhandlun-
für Weiterbildung bis hin zum früheren Eintritt in den Ruhestand. Auch die Reduzierung von Arbeitszeit bei vollen Bezügen könnte vereinbart werden.
gen eingeführt wie eine Öffnungsklausel, die
Bedeutsam ist, dass Steuern und Sozialversiche-
es den Unternehmen erlaubt, von tariflichen
rungsbeiträge erst fällig werden, wenn das Konto wäh-
Regelungen abzuweichen, wenn damit Be-
rend der Freistellungsphase abgebaut wird („nachgela-
schäftigungsabbau oder eine Ausgliederung von Unternehmensteilen vermieden wird. Die Gewerkschaften verfolgten in der Tarifrunde
gerte Abgaben“). Da das Guthaben während der Ansparphase also nicht geschmälert wird, bleibt per Saldo mehr
2001 dagegen weiter einen Anspruch auf Al-
für den Arbeitnehmer übrig als bei einer alternativen Ka-
tersteilzeit mit verbesserten Konditionen so-
pitalanlage nach Abzug von Steuern und Sozialversiche-
wie die Einräumung eines uneingeschränkten
rungen.
Teilzeitanspruchs.
9
TA R I F E N T W I C K L U N G
EURO-BARGELDUMTAUSCH: HEISSE PHASE ERFORDERT FLEXIBILITÄT
»
Eine reibungslose Umtauschaktion ist die Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Währung. Der Umtausch wird auch dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Kreditwirtschaft im Dienste der Öffentlichkeit unter Beweis zu stellen. Allerdings müssen dazu alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben daher um eine Arbeitszeitregelung für die heiße Phase der Euro-Bargeldeinführung gerungen.
Zum Jahreswechsel 2001/2002 wird das Kre-
Behördliche Ausnahmeregelungen
ditgewerbe durch den anstehenden Euro-Bargeldumtausch in besonderer Weise gefordert.
Ende Februar 2001 sind die zuständigen Lan-
Die sogenannte „heiße Phase“ beginnt am 17.
desbehörden dieser Initiative gefolgt und haben
Dezember 2001 mit der Ausgabe von weit über
angekündigt, in allen Bundesländern bis spä-
50 Millionen so genannten Starterkits an die
testens Mitte 2001 einheitlich folgende Rege-
privaten Haushalte. Der eigentliche Umtausch
lungen zu treffen:
von DM- in Euro-Banknoten und -Münzen beginnt am 1. Januar und endet Ende Februar
beitszeit:
2002. Bis dahin müssen die Kreditinstitute
Für den Zeitraum vom 17. Dezember
DM-Noten und -Münzen im Wert von rd. 120
2001 bis zum 25. Januar 2002 sowie
Mrd. DM tauschen und dafür etwa 15 Mrd. neue
für den Zeitraum vom 25. Februar
Euro-Münzen und 2,5 Mrd. Euro-Noten ausge-
2002 bis zum 28. Februar 2002
ben. Dazu kommt die generelle Kontenumstel-
wird eine Verlängerung der werktägli-
lung bei Firmen- und Privatkunden.
chen Arbeitszeit auf bis zu zwölf
Dieses Projekt stellt die Institute vor große organisatorische Herausforderungen. Logistik und Personaleinsatz werden besonderen
Stunden zuzüglich einer Stunde Ruhepause zugelassen. 2. Wöchentliche Arbeitszeit:
Anforderungen ausgesetzt sein. Der Zentrale
Die wöchentliche Arbeitszeit sollte da-
Kreditausschuss (ZKA), in dem die privaten, öf-
bei nach Möglichkeit auf fünf Tage à
fentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen
zwölf Stunden begrenzt sein, darf aber
Banken zusammengeschlossen sind, hat sich da-
70 Wochenstunden nicht überschreiten.
her bereits frühzeitig für befristete Ausnahme-
10
1. Verlängerung der werktäglichen Ar-
3. Sonn- bzw. Feiertagsbeschäftigung:
regelungen für den Arbeitseinsatz im Zusam-
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern
menhang mit dem Euro-Umtausch eingesetzt.
wird für alle in Zusammenhang mit
der Einführung des Euro-Bargeldes
gegen die befristete Ausweitung der Arbeits-
stehenden Tätigkeiten an den vier fol-
zeiten protestiert. Ebenso lehnten sie eine Ver-
genden Sonn- bzw. Feiertagen für zu-
legung des Berufsschulunterrichts und einen
lässig erklärt:
Einsatz von Auszubildenden im Rahmen des
Sonntag, 30. Dezember 2001,
Euro-Umtauschs ab.
Dienstag, 1. Januar 2002,
Zum Einsatz von Auszubildenden er-
Sonntag, 6. Januar 2002 und
klärte der Arbeitgeberverband, dass die Teil-
Sonntag, 13. Januar 2002.
nahme am Währungsumtausch vom Ausbildungszweck gedeckt sei, wenn dabei bankspe-
Die angekündigte Möglichkeit zur Erweiterung
zifische Tätigkeiten verrichtet würden – ggf.
der Arbeitszeiten auf täglich 12 und wöchent-
unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes
lich 70 Stunden kollidiert allerdings mit der ta-
für Minderjährige. Vor dem Hintergrund des
riflichen Regelung in § 4 Ziff. 3 MTV (max. 10
historischen Ereignisses einer Währungsum-
Stunden täglich, 53 Stunden wöchentlich) und
stellung sei es vertretbar, den im Januar 2002
bedurfte somit einer zusätzlichen Umsetzungs-
angesetzten Berufsschulunterricht zu verle-
regelung durch die Tarifparteien.
gen, damit die Auszubildenden in ihren Betrie-
Etwas anderes gilt für die Freigabe des
ben helfen könnten. Die Banken seien zudem
Neujahrstages sowie der drei o.g. Sonntage.
überzeugt, dass die Auszubildenden in dieser
Diese entfaltet unmittelbare Wirkung, da der
außergewöhnlichen Situation für den sehr be-
Bankentarif die Zulässigkeit von Sonn- und Fei-
grenzten Zeitraum die Praxis der Theorie vor-
ertagsarbeit nicht gesondert anspricht, son-
ziehen würden.
dern lediglich die materiellen Folgen eines Arbeitseinsatzes an diesen Tagen (in Form eines
Euro-Tarif
100-prozentigen Zuschlags) regelt. Die Bankenarbeitgeber sind Mitte März mit dem
Sonderregelungen für Auszubildende
Vorschlag auf die Gewerkschaften zugegangen, die notwendige Ausweitung des tariflichen
Eine weitere ZKA-Initiative betraf die an die
Arbeitszeitrahmens in einer gesonderten Ar-
Kultusminister der Bundesländer gerichtete
beitsgruppe zu erörtern und gemeinsam eine
Bitte, den Zeitraum der „heißen Umtausch-
tarifliche Lösung zu entwickeln. Dem stimm-
phase“ vom 17. Dezember 2001 bis Ende Ja-
ten die Gewerkschaften am Rande der ersten
nuar 2002 möglichst vom Berufsschulunter-
Gehaltsrunde am 3. April 2001 zu.
richt für die Auszubildenden freizuhalten. Auch
Die gemeinsame Arbeitsgruppe traf sich
dieser Bitte sind die meisten Bundesländer be-
am 25. April 2001 und diskutierte am Beispiel
reits durch eine entsprechende Vor- bzw. Nach-
einer Großbank das konkrete Umtauschszena-
verlegung von Unterrichtseinheiten nachge-
rio. Dabei betonten die Arbeitgebervertreter
kommen.
die auf der Zeitachse sehr unterschiedlichen
DAG und HBV haben frühzeitig sowohl öffentlich als auch gegenüber den Behörden
Arbeitszeitanforderungen sowie die Risikoaspekte in der Kapazitätsplanung. Als größte Un- »
11
TA R I F E N T W I C K L U N G
» sicherheitsfaktoren wurden das nicht voll ab-
beitszeitdisposition auf Tarifebene. Dies sei im
sehbare Kundenverhalten und die daraus re-
Rahmen der Mitbestimmung Aufgabe der Be-
sultierenden Reaktionszwänge herausgestellt.
triebe.
Zwar wurde davon ausgegangen, dass der „Nor-
Die Arbeitgeberkommission schlug
malfall“ innerhalb der bestehenden tariflichen
schließlich vor, in der angestrebten Tarifrege-
Arbeitszeitregelungen abgewickelt wird, im
lung einerseits den behördlich avisierten Ar-
Ausnahmefall müsse aber sichergestellt sein,
beitszeitrahmen zu öffnen, gleichzeitig aber
dass die von den Behörden angekündigte
i. S. einer Regel-Ausnahme-Formulierung zu
Sonderregelungen genutzt werden könnten.
verdeutlichen, dass die Banken von der behörd-
Entlastendes Personal könne z.B. wegen der
lichen Ausnahmeverordnung so wenig wie mög-
fachlichen Anforderungen zur Unfallverhü-
lich Gebrauch machen werden.
tungsvorschriften, zur Geldwäsche- oder Fäl-
Ein entsprechender Regelungsentwurf
schungskontrolle nur sehr begrenzt rekrutiert
ist den Gewerkschaften in der zweiten Tarif-
werden.
verhandlungsrunde am 3. Mai 2001 vorgelegt
Die Gewerkschaften stimmten mit dem
worden.
Ziel einer reibungslosen Einführung des Euro überein. Gleichzeitig müssten aber Belastungen der Mitarbeiter eng begrenzt werden. Da-
Tarifabschluss räumt größtmögliche Flexibilität ein
her müsse erörtert werden, wie die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitplanung zu ge-
Dieser Entwurf ist Grundlage der in der dritten
stalten sei. An den drei von den Behörden frei
Tarifverhandlung schließlich getroffenen Re-
gegebenen Sonntagen dürfe nicht geöffnet wer-
gelung. Danach ist Euro-bedingte Mehrarbeit
den.
im Rahmen der gesetzlich und behördlich festgelegten Grenzen über die bestehenden tarif-
Kein Interesse an übermäßigen Öffnungszeiten
lichen Einengungen hinaus zulässig – allerdings
Die Bankenarbeitgeber erläuterten, dass schon
handlungen konkretisiert worden: In der Regel
aus Kostengründen kein Eigeninteresse daran
soll nicht mehr als 10 Stunden täglich gearbei-
bestehe, übermäßige Öffnungszeiten einzufüh-
tet werden, also 50 Stunden wöchentlich. Bei
ren oder die Mitarbeiter besonders lange
unvermeidlicher Samstagsarbeit kann die ge-
arbeiten zu lassen. Insofern seien die Interes-
samte Wochenarbeitszeit 60 Stunden betra-
senlagen weitgehend identisch. Es müsse aber
gen. Zudem haben die Arbeitgeber erklärt, dass
betrieblich möglich bleiben, auf unvorhergese-
eine Öffnung von Geschäftsstellen für den Pub-
henes Verhalten der Kunden oder der Konkur-
likumsverkehr an Sonn- und Feiertagen aus
renz reagieren zu können. Dabei verhinderten
heutiger Sicht nicht vorgesehen ist.
beschränkt auf Ausnahmefälle. Dieses Prinzip ist im Verlauf der Ver-
12
unterschiedliche Bankenstrukturen hinsicht-
Als zulässige Gründe für die volle Nut-
lich Größe, regionaler Präsenz, Technik und
zung des gesetzlichen und behördlichen Zeit-
Kundenstruktur konkrete Regelungen zur Ar-
rahmens werden in der Regelung besonders
hervorgehoben: logistische Probleme bei der
von 75 Prozent vereinbart worden. Auszubil-
Geldversorgung, das Verhalten der Kunden
dende können nur im Rahmen von maximal
sowie der Wettbewerber, die an den Banken-
zehn Stunden pro Tag eingesetzt werden. Sie
tarifvertrag nicht gebunden sind.
erhalten in diesem Fall Zuschläge für Mehrar-
Mit Blick auf die in der Umtauschphase
beit auf der Basis eines Gehalts nach Tarif-
zulässige Überschreitung der tariflichen Ar-
gruppe 4/erstes Berufsjahr. Auszubildende
beitszeiten über die 53. Stunde hinaus ist ab
mit Prüfungstermin im Januar 2002 werden
der 54. Wochenarbeitsstunde ein Zuschlag
von der Mehrarbeit ganz ausgenommen.
Tarifausschuss Während sich die erste Sitzung des Tarifausschus-
» Rückbesinnung auf die Kernfunktion des Tarifs
ses innerhalb des Jahres 2000 am 25. Februar
i.S. einer Regelung von Mindestbedingungen;
schwerpunktmäßig mit den Ergebnissen der Ende
» Reduzierung der Regelungsdichte des Tarifs
Januar abgeschlossenen Tarifrunde und der be-
auf ordnende Rahmenbedingungen zu den
trieblichen Umsetzung der neuen Samstagsrege-
Kernthemen „Zeit“ und „Geld“;
lung befasste, lag die Hauptaufgabe des Ausschus-
» Neue Aufgabenverteilung zwischen Tarif- und
ses im weiteren Verlauf des Berichtsjahres in der
Betriebsparteien durch Öffnungsklauseln oder
Begleitung der anschließend aufgenommenen Ar-
Optionen, die den Betrieben einen größeren
beitskreisgespräche zur Vergütungsreform sowie
Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung tarif-
zur Manteltarifreform. In den Sitzungen am 5. Juni
licher Regelungen geben;
sowie am 20. Oktober 2000 wurden die erreichten
» Größere Flexibilität des Tarifs im Sinne einer
Zwischenergebnisse erörtert und die inhaltlichen
stärkeren Austauschbarkeit seiner Leistungen
Schwerpunkte für die Fortsetzung der Expertenge-
untereinander – auch im Sinne eines individu-
spräche abgestimmt.
elleren Zuschnitts für den Einzelnen.
In einer Sondersitzung am 31. März und
Einen breiten Raum der Ausschussarbeit nahm im
1. April 2000 befasste sich der Tarifausschuss
übrigen wieder der Erfahrungsaustausch über die
darüber hinaus mit der Überprüfung der Mitte
Entwicklung der personellen Strukturen im Bankge-
1999 verabschiedeten strategischen Ziele der
werbe sowie über betrieblich anstehende Probleme
künftigen Tarifpolitik. Dabei wurden die seiner-
ein, zu denen auch die personalpolitische Vorberei-
zeit formulierten vier Ziele als unverändert rele-
tung auf den zur Jahreswende 2001/2002 anste-
vant bestätigt:
henden Euro-Bargeldumtausch gehörte.
13
TA R I F E N T W I C K L U N G
TARIFABSCHLUSS 2001: INNOVATIVE REGELUNGEN ZU LANGZEITKONTEN
»
In der Nacht zum 22. Mai 2001 ist die diesjährige Tarifrunde im dritten Verhandlungstermin abgeschlossen worden. Gegenstand der Vereinbarungen waren die Gehaltsanpassung, eine Rahmenregelung zu betrieblichen Langzeitkonten und ein Tarifvertrag zur Einführung des EuroBargeldes (siehe Seite 10). Darüber hinaus wurden die Tarifverträge zum Vorruhestand und zur Altersteilzeit sowie die Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung jeweils bis Ende 2003 verlängert. Zusätzlich wurde eine Reihe von Manteltarifbestimmungen vornehmlich redaktionell geändert.
Gehalt
beitgeber die Gehaltsforderungen ab. Mit Blick auf die im Bündnis für Arbeit getroffe-
Die Gehälter werden ab dem 1. Mai 2001 um
nen Grundlinie verlangten sie eine moderate
2,8 Prozent angehoben. Für den Vormonat
Tarifpolitik, die vor dem Hintergrund der ab-
April erhalten die Beschäftigten eine Pau-
flauenden Konjunktur umso notwendiger sei.
schalzahlung von DM 280,—. Die Vergütung
Auch die Branchenentwicklung rechtfertige
der Auszubildenden ist für alle Ausbildungs-
keine Abkehr von diesen Prinzipien. Die vor-
jahre rückwirkend zum 1. April um DM 40,— er-
liegenden Quartalsergebnisse hätten einen
höht worden. Insgesamt beträgt die Laufzeit
deutlichen Ergebnisrückgang gerade im In-
der Gehaltsregelungen 13 Monate.
landsgeschäft gezeigt, also dem Bereich, in
Die Einigung auf dieses Ergebnis setzte Bewegung auf beiden Seiten voraus. Noch
14
dem das Gros der Tarifangestellten beschäftigt ist.
im Januar hatten die Gewerkschaften eine
Im zweiten Verhandlungstermin am 3.
Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent (DAG/
Mai boten die Arbeitgeber eine Gehaltsan-
HBV), 5 Prozent (DBV) und 4,8 Prozent
hebung um 2,2 Prozent mit einer Laufzeit
(DHV) gefordert. Zur Begründung führten sie
bis Ende Mai 2002 an. Für April des laufen-
die angeblich glänzende Ertragslage in der
den Jahres sollte eine noch nicht bezifferte
Branche an und verwiesen auf die im Verlauf
Pauschale gezahlt werden. Die von den Ge-
des Jahres ansteigende Inflationsrate, die
werkschaften geltend gemachten aktuellen
bis zum dritten Verhandlungstermin 2,8 Pro-
Inflationswerte seien für zukünftiges Einkom-
zent erreichte hatte. In der ersten Verhand-
men nicht maßgeblich, da sie allein die Preis-
lungsrunde am 3. April 2001 lehnten die Ar-
steigerungen der Vergangenheit wider-
spiegelten. Allen Prognosen zur Folge könne
haben in Bausteine der betrieblichen Alters-
für 2001 im Jahresdurchschnitt eine Inflati-
versorgung umgewandelt werden können.
onsrate von lediglich etwa 2 Prozent ange-
Die anfangs von der Gewerkschaft er-
nommen werden. Zudem hätte sich u.a. die
hobene Forderung, im Zusammenhang mit
Ökosteuer preistreibend ausgewirkt. Dieser
der Einführung von Langzeitkonten auch die
Effekt sei herauszurechnen, weil die gleich-
Arbeitszeit auf 37 Stunden zu reduzieren,
zeitige Senkung der Lohnsteuer per Saldo
ist von den Arbeitgebern bereits im ersten
betrachtet zu höheren Nettoeinkommen füh-
Verhandlungstermin kategorisch abgelehnt
re. Die inzwischen auch von der Bundesre-
worden. Dieser von der Gewerkschaft herge-
gierung nach unten revidierte Konjunktur-
stellte Zusammenhang sei mutwillig. Für Ge-
prognose gehe von einer unverändert mode-
genforderungen sei kein Raum, weil die ange-
raten Tarifentwicklung aus. Auch die
strebte Regelung auch für die Arbeitnehmer
Europäische Zentral-Bank (EZB) wolle ihre
sehr interessant sei.
überraschende Zinssenkung im Mai ausdrück-
Nach zum Teil schwierigen Detail-Dis-
lich als Aufforderung an die Tarifparteien
kussionen konnte im dritten Termin schließ-
verstanden wissen, die bisher moderate Ta-
lich eine Einigung erreicht werden. Damit ist
rifpolitik fortzusetzen.
der Weg für die Betriebe frei, auf der Grund-
Im Verlauf des dritten Verhandlungs-
lage der tariflich vereinbarten Rahmenrege-
termins veränderten die Arbeitgeber ihr An-
lung betriebliche Langzeitkonten einzufüh-
gebot auf die schließlich von den Gewerk-
ren. Arbeitnehmer dürfen – neben finanziel-
schaften akzeptierte Abschlusshöhe. Ergän-
len Leistungen – bis zu 175 Stunden pro Jahr
zend wurden die tariflichen Schichtzuschläge
auf das Konto übertragen. Angefallene und
ab der Euro-Umstellung zum 1. Januar 2002
übertragene Mehrarbeitszuschläge werden
auf jeweils volle 10 Euro aufgerundet.
dabei nicht mitgezählt. Urlaubstage dürfen demgegenüber auf dem Konto nicht gutge-
Langzeitkonten
schrieben werden, auch nicht wenn es sich um Resturlaub handelt.
Die im Arbeitskreis Manteltarifvertrag erar-
Langzeitkonten sind vornehmlich zur
beiteten Grundlagen für eine tarifliche Rah-
Finanzierung von Freizeit einzusetzen , z.B.
menregelung zur Einführung von betriebli-
in Form von Sabbaticals, Bildungsurlaub, ei-
chen Langzeitkonten sind in allen Verhand-
ner verlängerten Familienphase oder einer
lungsterminen intensiv erörtert worden.
vorzeitigen Pensionierung. Nur in definier-
Dabei ging es vor allem um die im Arbeits-
ten Ausnahmefällen ist die Umwandlung des
kreis noch offen gebliebenen Forderungen
Guthabens in Bausteine für betriebliche Al-
der Gewerkschaft nach einer Höchstgrenze
tersversorgung möglich. Eine Auszahlung in
für die in das Langzeitkonto übertragbare
Geld ist ebenfalls ausnahmsweise möglich,
Arbeitszeit, dem ebenfalls geforderten Ver-
wenn ein sogenannter Störfall vorliegt. Vo-
bot, (Rest-)Urlaub in das Langzeitkonto ein-
raussetzung für die Einrichtung von Lang-
zustellen, sowie um die Frage, inwieweit Gut-
zeitkonten ist in der Regel eine freiwillige »
15
TA R I F E N T W I C K L U N G
» Betriebsvereinbarung sowie der Entschluss
Ausbildungs- und Qualifizierungsanstrengun-
des betroffenen Arbeitnehmers, das neue Ar-
gen der Institute, die über dem gesamtwirt-
beitszeitsystem zu nutzen.
schaftlichen Durchschnitt liegen. Unter Be-
Im Übrigen haben die Tarifparteien
achtung des Grundsatzes, dass Ausbildung
einen Regelungskatalog festgelegt, der von
vor Übernahme geht, sollen alle Anstrengun-
den Betriebsparteien bei der Einführung
gen unternommen werden, um eine hohe Zahl
von Langzeitkonten zu beachten ist. Es ver-
von Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu
bleibt aber ein weiter Entscheidungsspiel-
stellen und im Rahmen der betrieblichen Mög-
raum z.B. über die Art der Leistungen, die
lichkeiten auch über den tatsächlichen Be-
in das Konto übertragen werden können,
darf hinaus auszubilden. Die Institute werden
über die Einzelheiten zur Anlagepolitik,
auch aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nut-
wenn das Konto in Geld geführt und am Ka-
zen, qualifizierte Auszubildende nach ihrem
pitalmarkt angelegt wird, sowie über die
Abschluss zu übernehmen.
einzelnen Modalitäten der Inanspruchnahme des Kontos.
In einer weiteren gemeinsamen Erklärung haben die Tarifparteien vereinbart, die
Die Tarifregelung ist bis Mitte 2006
Gespräche zur Vergütungsreform fortzuset-
befristet. Spätestens ein Jahr vorher wer-
zen. Darüber hinaus werden sie in einem Ar-
den die Tarifparteien über eine Verlängerung
beitskreis Ursachen und Folgen von Ver-
entscheiden. Unabhängig davon können die
bandsaustritten mit dem Ziel erörtern, auf
Konten auch nach diesem Zeitpunkt abge-
tariflicher Ebene gegenzusteuern. Schließ-
baut werden.
lich wird ein Arbeitskreis beauftragt, Überlegungen zur Ablösung des derzeitigen Vorru-
Gemeinsame Erklärungen
hestands-Tarifs durch einen qualifizierten Altersteilzeit-Tarif zu entwickeln. Dabei sol-
16
Auch für das laufende Jahr haben die Tarifpar-
len auch die tarifpolitischen Konsequenzen
teien eine Erklärung zur Förderung der Nach-
aus der jüngst verabschiedeten Rentenre-
wuchskräfte abgegeben. Sie erwarten erneut
form erörtert werden.
Tarifabschluss 2001 im Überblick Gehalt
» Lineare Anhebung um 2,8 Prozent ab dem 1.5.2001. » Einmalzahlung in Höhe von DM 280,- für April 2001. » Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1.4.2001 um jeweils 40 DM. » Laufzeit des Vertrages: 13 Monate, kündbar frühestens zum Ende April 2002 mit einer Frist von einem Monat.
Euro-Tarifvertrag
» Der Euro-Tarifvertrag tritt am 17. Dezember 2001 in Kraft und gilt bis zum 28.2.2002.
» Eine Öffnung von Geschäftsstellen für den Publikumsverkehr an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht beabsichtigt; Ausnahmen sind möglich.
» Die Arbeitnehmer/innen sollen üblicherweise nicht mehr als 10 Stunden täglich, wöchentlich nicht mehr als 50 beziehungsweise bei nicht zu vermeidender Samstagsarbeit nicht mehr als 60 Stunden eingesetzt werden. In Ausnahmefällen kann über diese Grenzen hinaus gearbeitet werden.
» Auszubildende mit Prüfungstermin Januar 2002 werden nicht zu Mehrarbeit herangezogen. Langzeitkonten
» abgesehen von Geldleistungen dürfen pro Jahr bis zu 175 Stunden zuzüglich Mehrarbeitszuschläge übertragen werden, nicht dagegen Urlaubstage.
» Einzelheiten sind betrieblich zu regeln. » Befristung zunächst bis zum 30. Juni 2006. » Entnahme der Zeitguthaben auch darüber hinaus möglich. Altersteilzeit und
» Die bestehenden Regelungen werden bis Ende 2003 verlängert.
Vorruhestand Tarifliche Öffnungsklausel
» Die bestehende Regelung wird bis Ende 2003 verlängert.
zur Beschäftigungssicherung Sonstiges
» Schichtzuschläge werden ab dem 1.1.2002 auf 250 € (Drei-Schicht-Zuschlag), 120 € (Zwei-Schicht-Zuschlag), 80 € (Samstagszuschlag) aufgerundet.
» Die Vermögenswirksamen Leistungen werden auf 40 € angehoben.
17
TA R I F E N T W I C K L U N G
VER.DI: GELUNGENER START NACH SCHWIERIGEM ANLAUF
»
Noch vor dem Beginn der diesjährigen Tarifrunde im Bankgewerbe ist ver.di aus der Taufe gehoben worden. DAG und HBV treten damit erstmals unter einheitlicher Führung und gemeinsamer Flagge auf. Die Bekämpfung des Mitgliederschwundes und die Integration der unterschiedlichen Kulturen sind die strategischen Herausforderungen der neuen Großgewerkschaft.
18
Am 19. März 2001 wurde im Rahmen einer
unzureichende Quote, die nach den Regeln
feierlichen Veranstaltung – Festredner war
der Satzung auf mindestens 80 Prozent an-
Bundespräsident Rau – die Urkunde zur Grün-
zuheben war. Der seinerzeit amtierende ÖTV-
dung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Vorsitzende, Herbert Mai, gab auf und stell-
unterzeichnet und die Fusion der fünf Ein-
te sich nicht mehr zur Wahl. Seine Nachfolge
zelgewerkschaften ÖTV, DAG, HBV, DPG so-
im Amt des ÖTV-Vorsitzenden trat Frank
wie IG Medien zur größten Gewerkschaft der
Bsirske an, dem es gelang, seine Organisation
Welt besiegelt. Mit knapp drei Millionen Mit-
auf ver.di-Kurs zu trimmen.
gliedern stellt sie mehr als ein Drittel der im
Er wurde auch zum Vorsitzenden der
DGB organisierten Arbeitnehmer und ran-
neuen Großgewerkschaft gewählt, die mit ei-
giert damit noch vor der IG Metall, der bis
ner komplexen Matrixstruktur versucht, fünf
dahin mitgliederstärksten Einzelorganisation
Organisationen mit jeweils unterschiedlichem
im gewerkschaftlichen Dachverband.
Aufbau miteinander zu verbinden. 13 bran-
Mit dem ver.di-Gründungskongress
chenbezogene Fachbereiche werden mit vier
wurde zugleich die Willensbildung innerhalb
regionalen Ebenen verknüpft. Insgesamt star-
der fusionierenden Einzelgewerkschaften ab-
tet ver.di mit mehr als 5.000 Beschäftigten
geschlossen. Diese hatten sich unmittelbar
und einem Vermögen von rd. 1,6 Mrd. DM (oh-
zuvor in getrennten Gewerkschaftstagen
ne Rückstellungen für Pensionen).
selbst aufgelöst und so den Weg für den Zu-
Ver.di startet aber auch mit einer
sammenschluss geebnet. Vorausgegangen
schwer wiegenden Hypothek: Ein Jahrzehnt
waren kontroverse Diskussionen, die vor al-
währt schon der kontinuierliche Mitglieder-
lem die ÖTV einer Zerreißprobe aussetzte.
schwund. Allein in den letzten sechs Jahren
Sie war der weitaus größte Fusionspartner,
haben die ver.di-Gewerkschaften über
der jedes zweite ver.di-Mitglied stellen soll-
450.000 Mitglieder verloren. Das lässt die
te. Noch im November 2000 sprachen sich le-
stolz verkündete Zahl von derzeit knapp 3
diglich 63 Prozent der ÖTV-Delegierten für
Millionen Mitgliedern in einem anderen Licht
ver.di aus – eine für den Fusionsbeschluss
erscheinen, zumal davon nur rund 70 Pro-
zent, also etwa 2,1 Mio., tatsächlich erwerbs-
geleugnet werden. Ganz zu schweigen von
tätig sind. Noch gravierender ist, dass ledig-
der unterschiedlichen finanziellen Substanz.
lich 6 Prozent der ver.di-Mitglieder jünger als
Während die DAG ein Vermögen von DM
28 Jahre alt sind – dreimal so hoch ist der
1.160,- pro Mitglied in die neue Großgewerk-
Anteil der Senioren.
schaft eingebracht hat, steuert die HBV lediglich DM 150,- pro Mitglied – jeweils ohne Rück-
ver.di im Bankgewerbe
stellungen für Pensionen -bei. Aus der Sicht des AGVBanken wird
Auf Funktionärsebene steht mit Hinrich Fed-
ver.di den Aderlass bei den Mitgliedern nur
dersen ein Vertreter der bisherigen Gewerk-
stoppen können, wenn tradierte Gewerk-
schaft HBV an der Spitze. Er ist für den Fach-
schaftspositionen aufgegeben und moderne
bereich Finanzdienstleistungen in den ver.di-
personalpolitische Instrumente zur Kenntnis
Vorstand gewählt worden und führt die
genommen werden, die längst die betriebliche
Verhandlungen für die Banken und die Versi-
Realität prägen. Das gilt etwa für leistungs-
cherungen in der laufenden Tarifrunde. Er
bezogene Vergütungsanteile oder für Ansätze
hat die Aufgabe, bislang getrennt agierende
zu einer weiteren Flexibilisierung der Arbeits-
Arbeitnehmervertretungen zu gemeinschaft-
zeit, die auch den Belegschaften größere Frei-
lichen Positionen zusammenzuführen. Ein
heiten einräumen. Mitgliederorientierung wird
schwieriges Unterfangen. Denn bei allem ge-
aber auch heißen müssen, weniger auf den so-
meinschaftlichen Auftreten kann der Unter-
genannten Tarifvorbehalt zu pochen und mehr
schied im politischen Selbstverständnis bei-
Regelungsmacht den gewählten betrieblichen
der in unserer Branche zahlenmäßig etwa
Vertretern im Rahmen von tariflichen Rah-
gleich starken Vorgängerorganisationen nicht
menregelungen zuzugestehen.
19
A R B E I TS R EC H T
ARBEITS- UND SOZIALRECHT: PRAXISFREMD UND KONTRAPRODUKTIV
»
Die nationale und europäische Gesetzgebung hat vorwiegend negativ zu beurteilende Signale gesetzt. Das Arbeitsrecht wurde nicht dereguliert, sondern im Gegenteil weiter reguliert. Die Neuregelungen über den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten sind praxisfern. Bei der Rentenreform wurde die notwendige strukturelle Reform versäumt. Und das neue Schwerbehindertenrecht ist zu bürokratisch und bereits jetzt überholt. Die dringend notwendige Modernisierung des europäischen und insbesondere deutschen Arbeits- und Sozialrechts lässt weiter auf sich warten.
Gesetzgebung: Teilzeit- und Befristungsgesetz
Der im September 2000 vorgelegte erste Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hätte die bisher bestehenden Regelun-
Das Ende des Beschäftigungsförderungsge-
gen des BeschFG noch erheblicher verschärft.
setzes (BeschFG) am 31. Dezember 2000
Unter anderem sollte der Arbeitgeber das
nahm der Gesetzgeber zum Anlass, die be-
Recht des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit
fristeten und die Teilzeit-Arbeitsverhältnisse
nur unter erheblich erschwerten Bedingungen
umfassend neu zu regeln (Teilzeit- und Be-
abwehren können. Zu den befristeten Ar-
fristungsgesetz, TzBfG). Zusätzlich schuf er
beitsverhältnissen sah der erste Entwurf im
ein Recht auf Teilzeit für Arbeitnehmer in Un-
wesentlichen die bisherigen Befristungsmög-
ternehmen mit regelmäßig mindestens 16 Ar-
lichkeiten vor; es wurden jedoch bei der Zu-
beitnehmern.
lässigkeit der Befristung weitere Hürden ge-
Am Beispiel dieses Gesetzes zeigt sich die weiter wachsende Bedeutung des Europä-
20
genüber dem bisher geltenden BeschFG aufgestellt.
ischen Rechts und des auf europäischer Ebe-
Die Stellungnahmen der Verbände
ne stattfindenden Sozialen Dialogs für das
konnten einige Verbesserungen erreichen.
nationale Arbeitsrecht. Denn das TzBfG dient
Die tendenzielle Bevorzugung der Arbeitneh-
der Umsetzung der Richtlinien des Rates vom
mer als Parteien des Arbeitsvertrages wur-
15.12.1997 (97/81/EG) und vom 28. Juni 1999
de jedoch nicht aufgegeben.
(1999/70/EG), die ihrerseits die Rahmenver-
Es wurde immerhin erreicht, dass dem
einbarungen der europäischen Sozialpartner
Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet wird,
zur Teilzeitarbeit und über befristete Arbeits-
dem Teilzeitverlangen zu widersprechen, so-
verhältnisse umsetzen.
fern betriebliche Gründe (vorher: „dringende
betriebliche Gründe“) entgegenstehen. Die-
verhältnisse. Der Gesetzgeber bestätigte die
se sollen bereits vorliegen, wenn rationale,
schon durch die Rechtsprechung des Bun-
nachvollziehbare Gründe gegeben sind, zum
desarbeitsgerichts vorgenommene Umkehr
Beispiel die Organisation oder der Arbeits-
der Wertung des § 620 BGB, wonach ur-
ablauf beeinträchtigt wird, hohe Kosten ver-
sprünglich befristete Arbeitsverhältnisse oh-
ursacht werden oder wenn das Arbeitsamt
ne weiteres möglich waren. Das neue TzBfG
bestätigt, dass keine Ersatzkraft für die ver-
geht jedoch über die Rechtsprechung hinaus,
bleibende Arbeitszeit gestellt werden kann.
weil die Befristungshemmnisse selbst dann
Die Reaktionszeit des Arbeitgebers
gelten, wenn das Kündigungsschutzgesetz
auf das Teilzeitverlangen wurde ferner auf
auf das (befristete) Arbeitsverhältnis keine
einen Zeitraum bis zu vier Wochen vor dem
Anwendung findet.
angekündigten Teilzeitbeginn verlängert.
Von erheblicher praktischer Bedeu-
Auch kann die zunächst vereinbarte Vertei-
tung werden die umfassenden Diskriminie-
lung der Wochenarbeitszeit nunmehr einsei-
rungsverbote sein, nach denen auch gering-
tig vom Arbeitgeber geändert werden, wenn
fügig Beschäftigten sämtliche Leistungen
das betriebliche Interesse überwiegt. Schließ-
anteilig zuerkannt werden müssen, die Voll-
lich kann der Arbeitnehmer eine erneute Ver-
zeitbeschäftigten eingeräumt werden. Glei-
ringerung der Arbeitszeit frühestens zwei
ches gilt für befristet Beschäftigte, weshalb
Jahre nach Zustimmung oder Ablehnung sei-
ihnen grundsätzlich – entsprechend der Dau-
nes Verkürzungsantrages durch den Arbeit-
er des Arbeitsverhältnisses – auch generell
geber verlangen.
gezahlte Sondervergütungen zufließen müs-
Beibehalten wurde indessen die Ver-
sen. In beiden Fällen (Teilzeit und Befristung)
pflichtung des Arbeitgebers, alle neu zu be-
darf nur noch abgewichen werden, wenn es
setzenden Arbeitsplätze als Teilzeitarbeits-
hierfür sachliche Gründe gibt.
plätze auszuschreiben, sofern nicht „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen.
Erziehungsurlaub
Trotz dieser graduellen Verbesserungen bleibt es dabei, dass einseitig zu Lasten
Kaum weniger bedeutsam waren die Ände-
des Arbeitgebers in das schuldrechtliche Aus-
rungen im Bereich des Erziehungsurlaubes,
tauschverhältnis des Arbeitsvertrages einge-
der jetzt Elternzeit heißt, aber weiterhin nicht
griffen wird. Die Möglichkeit des Arbeitge-
auf Eltern beschränkt ist, sondern auch an-
bers, unter Hinweis auf betriebliche Erforder-
deren Erziehenden zur Verfügung steht. Die
nisse einen Antrag auf Teilzeit abzulehnen,
Elternzeit steht nunmehr auch den nach §
wird in der Praxis zu einer Ausweitung von
97 LPartG eingetragenen Lebensgemein-
Rechtsstreitigkeiten führen und ist damit auch
schaften homosexueller Mütter oder Väter
angesichts der gleichzeitig angestrebten Ent-
zu, wenn das Kind nach dem 1.1.2001 geboren
lastung der Gerichte kontraproduktiv.
worden ist.
Das TzBfG enthält auch eine Neuregelung des Rechts der befristeten Arbeits-
Die neben dem Bezug des Erziehungsgeldes erlaubte zulässige Erwerbstätigkeit »
21
A R B E I TS R EC H T
» ist von 19 auf 30 Stunden erhöht worden. Be-
Gegensatz zum TzBfG im Bereich der Eltern-
rechtigte können wählen, ob sie bis zum 24.
zeit nicht vorgesehen. Hieraus folgt, dass der
Lebensmonat des Kindes jeweils 600,00 DM
Antrag des Elternzeitberechtigten nur unter
erhalten möchten oder in den ersten zwölf
engeren Voraussetzungen abgelehnt werden
Lebensmonaten jeweils 900,00 DM.
kann als der allgemeine Teilzeitanspruch des
Weitere Änderungen, verbunden mit
TzBfG.
einem speziellen Anspruch auf Teilzeitarbeit,
Positiv aus Sicht der Arbeitgeber ist,
sind für die Elternzeit geregelt worden. Zwar
dass die Ankündigungsfristen für die Eltern-
ist die Dauer von 3 Jahren unverändert ge-
zeit auf acht Wochen verlängert worden sind.
blieben, jedoch besteht die Möglichkeit, mit
Eine den praktischen Erfordernissen ange-
Einverständnis des Arbeitgebers ein Jahr der
messene Regelung ist damit gleichwohl nicht
Elternzeit abzutrennen und es zwischen dem
erreicht. Denn für die wichtigsten Fälle wird
3. und 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen.
die Ankündigungsfrist auf sechs Wochen ver-
Die Elternzeit kann gleichzeitig von beiden
kürzt, nämlich wenn die Elternzeit im direk-
Eltern (oder Erziehungsberechtigten) genom-
ten Anschluss an die Geburt des Kindes oder
men werden. Angesichts des klaren Wortlau-
die achtwöchige Mutterschutzfrist angetre-
tes des Gesetzes in § 15 Abs. 3 kann derzeit
ten werden soll. Der bislang formlos mögliche
wohl nicht davon ausgegangen werden, dass
Antrag bedarf nun der Schriftform.
sich im Fall gemeinsamer Elternzeit die Dau-
Über die praktischen Auswirkungen
er für den Einzelnen um die Hälfte auf 1,5
dieser Gesetze hat der Verband im Januar
Jahre reduziert. Statt bisher auf drei Ab-
2001 in Frankfurt, Berlin und Hamburg in ge-
schnitte kann die Elternzeit auf vier Ab-
sonderten Veranstaltungen informiert.
schnitte verteilt werden. Die finanzielle Grundlage für die parallele Elternzeit von beiden Erziehungsbe-
Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
rechtigten schafft das Gesetz in der Möglich-
22
keit, in der Elternzeit jeweils 30 Stunden wö-
Zur Novellierung des Betriebsverfassungs-
chentlich zu arbeiten. Flankiert wird dies
gesetzes haben sich die schon im letzten Ge-
durch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf
schäftsbericht angesprochenen Ansätze der
Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Er
Reform zu einem Gesetzentwurf verdichtet.
greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als
In den verschiedenen Stadien zwischen Eck-
sechs Monate besteht, der Arbeitgeber min-
punktepapieren, Referentenentwurf und Re-
destens 16 Arbeitnehmer beschäftigt und die
gierungsentwurf haben die Verbände inten-
Arbeitszeit für mindestens drei Monate auf ei-
siv das Gesetzgebungsvorhaben bekämpft
nen Umfang zwischen 15 und 30 Stunden ver-
und in wichtigen Bereichen Milderungen er-
ringert werden soll, sofern dem nicht drin-
reicht. An diesen Aktionen waren und sind
gende betriebliche Gründe entgegenstehen.
der AGVBanken und seine Mitglieder aktiv
Einen Anspruch des Arbeitnehmers, auch die
beteiligt. Der Verband hat umfassend über
Lage der Arbeitszeit zu bestimmen, ist im
das Gesetzgebungsverfahren informiert und
die schwerwiegenden Nachteile für die Be-
Phase getreten. Die nach massiven Einsprü-
triebspraxis sowohl gegenüber der Öffent-
chen des Bundesministers für Wirtschaft vor-
lichkeit als auch gegenüber den politischen
genommenen Korrekturen des Kabinettsent-
Entscheidungsträgern geltend gemacht. Da-
wurfes gegenüber dem Referentenentwurf
bei konnten konkrete Auswirkungen der ge-
ändern an der grundsätzlich verfehlten Rich-
planten Regelungen für die Mitgliedsinstitute
tung des Entwurfs nur wenig.
nachgewiesen werden. Eine repräsentative
Statt zusätzlicher Bremsklötze for-
Verbandsumfrage hat ergeben, dass selbst
dern die Arbeitgeberverbände die Anpassung
die – im Kabinettsentwurf bereits abgemil-
des BetrVG an die betrieblichen Realitäten,
derte – Anhebung der Schwellenwerte die
vor allem in drei Punkten:
Zahl der Betriebsratsmitglieder um ca. 15
» Arbeitgeber und Betriebsrat sollten
Prozent und die Zahl der zusätzlich freige-
durch eine gesetzliche Öffnungs-
stellten Arbeitnehmervertreter um ca. 30
klausel per Betriebsvereinbarung
Prozent anheben würde. Die damit verbunde-
selbst entscheiden können, wie in ih-
nen Kosten treffen unsere Branche überpro-
rem Betrieb die Betriebsverfassung
portional, weil die Institute mit vielen klei-
abweichend von der gesetzlichen
nen und mittleren Betrieben in der Fläche
Regelung optimal organisiert wird.
vertreten sind.
Der bisher vorgesehene Tarifvorbe-
Der Entwurf sieht zahlreiche neue und
halt erweist sich als Mittel zum Er-
erweiterte Mitbestimmungsrechte, eine Ver-
halt gewerkschaftlicher Funktionärs-
mehrung und Vergrößerung von Gremien so-
macht und entmündigt die gewähl-
wie grundlegende Verfahrensänderungen bei
ten Belegschaftsvertreter.
der Bildung von Betriebsräten und anderen
» Neben der organisatorischen Anpas-
Arbeitnehmervertretungen vor. Dies würde
sungsmöglichkeit an betriebliche Er-
zu einer unangemessenen Verstärkung kol-
fordernisse ist es besonders wichtig,
lektiver Mitbestimmung, zu hoher Regelungs-
dass die Mitbestimmungsverfahren
dichte, zu mehr Bürokratie und insgesamt zu
beschleunigt werden: Für die Ver-
Verzögerungen unternehmerischer Entschei-
handlungen zwischen Arbeitgeber
dungen führen. Nicht zuletzt würden erheb-
und Betriebsrat sollten Fristen gel-
lich höhere Kosten für alle Betriebe und Un-
ten. Für besonders eilbedürftige Mit-
ternehmen anfallen. Die Gesamtbelastung
bestimmungsfälle muss der Arbeit-
der Wirtschaft ginge in die Milliarden. Das In-
geber vorläufige Regelungen treffen
stitut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass
können. Ebenso müssen Einigungs-
die Mitbestimmungskosten um ca. 40 Pro-
stellenverfahren verkürzt und be-
zent steigen würden. Die Auseinandersetzung um die Be-
fristet werden. » Für die zahlreichen bereits bestehen-
triebsverfassung ist nach der Verabschie-
den und für zukünftige betriebliche
dung des Kabinettsentwurfes durch die Bun-
Bündnisse für Arbeit muss eine ge-
desregierung nunmehr in eine zweite heiße
setzliche Klarstellung des Günstig-
»
23
A R B E I TS R EC H T
»
keitsprinzips Rechtssicherheit schaf-
deln wollte. Gegen die Streikandrohung wen-
fen, die Arbeitnehmern, Betriebsrä-
dete sich das Unternehmen mit Erfolg, weil
ten und Arbeitgebern gestattet, zur
das LAG Schleswig-Holstein die Erkämpfbar-
Beschäftigungssicherung im Betrieb
keit von Firmentarifverträgen mit verbandsan-
übereinstimmend Abweichungen von
gehörigen Arbeitgebern verneinte. Tarifstrei-
Tarifverträgen zu vereinbaren.
tigkeiten seien nur auf Verbandsebene auszutragen.
Gerichtsentscheidungen zum Tarifrecht
Europa
Hervorzuheben ist eine Entscheidung zum Ta-
Auf der europäischen Ebene ist die erste Run-
rifrecht des LAG Hamm (Urteil vom 31.5.2000
de der Sozialpartnergespräche in den Ländern
– 18 Sa 848/00 -). Es hat klargestellt, dass
der Beitrittskandidaten Ungarn, Tschechien
Streikmaßnahmen zur Erreichung eines fir-
und Polen abgeschlossen worden. Diese Ge-
menbezogenen Tarifvertrages zur Standort-
spräche ermöglichten den europäischen So-
sicherung unzulässig sind. Sie stellen einen
zialpartnern, die Praxis des sozialen Dialogs in
rechtswidrigen Eingriff in das durch Art. 14 GG
den Beitrittsländern kennenzulernen. Im
geschützte Recht des Arbeitgebers auf den
Herbst 2001 wird die zweite Phase dieser Ge-
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebe-
spräche beginnen, in denen die Situation in
trieb dar. Dem Arbeitgeber steht es zu, ohne
Malta, Estland und Slowenien untersucht wer-
Streikdruck frei zu entscheiden, ob er weiter-
den soll.
hin am angestammten Standort oder an anderer Stelle produzieren will.
24
Im Rahmen des auf unsere Branche bezogenen sektoralen Dialogs werden die
Auf der gleichen Linie liegt eine Ent-
Gespräche über IT-Anforderungen an die Be-
scheidung des LAG Schleswig-Holstein (Urteil
legschaften fortgesetzt. Im Anschluss an die
vom 25. November 1999 – 4 Sa 584/99 -). Da-
derzeit in Italien gefertigte Studie über Ar-
nach können Tarifauseinandersetzungen mit
beitgeberanforderungen an Arbeitnehmervor-
einem einzelnen verbandszugehörigen Arbeit-
kenntnisse und Schulungsverhalten werden
geber nur auf der Verbandsebene ausgetra-
sich die Sozialpartner am 11. Juni 2001 zu ei-
gen werden. Im konkreten Fall beabsichtigte
ner Abschlusskonferenz treffen, in deren Rah-
ein Fährschiffbetrieb, 60 von 230 Arbeitsplät-
men über die aus der Studie zu ziehenden
zen im Zuge der Ausmusterung zweier Fäh-
Schlussfolgerungen beraten wird. Hier wer-
ren abzubauen. Die branchenzuständige Ge-
den insbesondere auch Fragen im Zusammen-
werkschaft forderte mit Unterstützung des
hang mit der Verteilung von Fortbildungslas-
Betriebsrats einen Tarifvertrag über Regelun-
ten eine Rolle spielen.
gen zur Arbeitsplatzsicherheit und Sozialplan-
Der Europäische Rat trat am 23./24.
gestaltung und drohte dem verbandszugehö-
März 2001 zusammen. Nachdem die Staats-
rigen Arbeitgeber einen Streik an, weil dieser
und Regierungschefs in Lissabon im Frühjahr
nur mit dem zuständigen Betriebsrat verhan-
2000 als neues strategisches Ziel beschlossen
hatten, „die Union zum wettbewerbsfähigsten
tisch verbindlich sein, dass sie als gemeinsame
und dynamischsten wissensbasierten Wirt-
Auffassung dem Europäischen Gerichtshof als
schaftsraum der Welt“ mit dauerhaftem Wirt-
Maßstab seiner künftigen Rechtsprechung die-
schaftswachstum, mehr und besseren Arbeits-
nen wird.
plätzen sowie einem größeren sozialen Zu-
Vor diesem Hintergrund ist das in Art.
sammenhalt zu machen, war es Aufgabe dieses
26 formulierte Grundrecht auf Kollektivver-
Frühjahrsgipfels von Stockholm, neue kon-
handlungen und Kollektivmaßnahmen wegen
krete Anstöße für die Modernisierung des Eu-
der gemäß Art. 137 EGV für diese Bereiche
ropäischen Modells im weitesten Sinne zu ge-
ausgeschlossenen Rechtsetzungskompetenz
ben. Die vorbereiteten Beschlüsse zur erfolg-
der EU zu weit und würde die negative Koali-
reichen Umsetzung der Lissaboner Zielsetzung
tionsfreiheit unzumutbar einschränken. Weiter-
wurden wegen der vorrangigen außenpoliti-
hin unklar bleibt trotz Art. 49 auch die Frage
schen Themen (Krise in Mazedonien, Treffen
der Drittwirkung der Grundrechte (z.B. Gel-
mit Staatspräsident Putin) verabschiedet, oh-
tung zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh-
ne dass eine tiefergehende Debatte stattfand.
mern).
Auf dem Stockholmer Gipfel haben sich die Staats- und Regierungschefs erneut un-
Sozialrecht: Arbeitszeitkonten
eingeschränkt zur „Vollbeschäftigung in einer wettbewerbsfähigen Union“ als wichtigstem
Grundsätzlich zu begrüßen war der Vorstoß
Ziel bekannt. Hierzu sind weitere Fortschritte
des Gesetzgebers, endlich weitgehende ge-
in den Bereichen Abbau der Qualifikationsde-
setzliche Regelungen über den sozialversi-
fizite, Verbesserung der Mobilität von Arbeits-
cherungsrechtlichen Umgang mit flexiblen
kräften, Reform der Steuer- und Sozialleis-
Arbeitszeitregelungen zu schaffen. Arbeit-
tungssysteme sowie der Bewältigung der de-
nehmern wird es damit möglich, selbstbe-
mographischen Herausforderungen einer
stimmt und sozialversicherungsrechtlich un-
alternden Bevölkerung notwendig.
schädlich Arbeitszeitguthaben aufzubauen,
Zur Formulierung der Grundrechte-
etwa für längere Freistellungen während des
charta hat die deutsche Wirtschaft ihre Vor-
Arbeitsverhältnisses oder auch am Ende eines
stellungen eingebracht. Die Spitzenverbände
Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen tat-
hatten in einer ersten Stellungnahme (März
sächlich umzusetzen wird jedoch auf Grund
2000) die EU-Grundrechtecharta als Bekennt-
der umfangreichen Nachweis- und Aufzeich-
nis zu einer gemeinsamen europäischen Wer-
nungspflichten, die zudem nachträglich auch
teordnung sowie als Schritt in Richtung eines
für zurückliegende Zeiträume gelten, erheb-
Europas der Bürger begrüßt. Die Ausarbei-
liche Schwierigkeiten bereiten. Hier wären
tung der Grundrechtecharta zählt zu den wich-
Übergangsregelungen zweckmäßig gewesen,
tigsten Gesetzgebungsvorhaben seit vielen
die Spielräume für vereinfachte Regelungen
Jahren. Sie wird eines der Fundamente der
eröffnet hätten.
Europäischen Union bilden und auch als bloße Deklaration der Mitgliedstaaten dadurch fak-
Von Arbeitnehmern aufgebaute Wertguthaben in Zeit oder Geld können nun ge- »
25
A R B E I TS R EC H T
» winnbringend mit aufgeschobener Sozialver-
in die Regelungen über flexible Arbeitszei-
sicherungspflicht gebildet werden, ohne dass
ten wie eine reine Schikane für die Praxis an.
der soziale Schutz des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase leidet. Bis auf einige Aus-
Rentenreform
nahmen ist die sozialversicherungsunschädliche Verwendung eines solchen Wertgutha-
Weiterhin wurde die Rentenreform verab-
bens jedoch ausschließlich zum Zweck einer
schiedet, die jedoch die dringenden, vor allem
Freistellung möglich, für alle sonstigen nach-
demografisch bedingten Probleme der Sozi-
gelagerten Verwendungen zu anderen Zwe-
alversicherung nur unzureichend berücksich-
cken wird die Sozialversicherungspflicht da-
tigen. Eine erforderliche strukturelle Reform
gegen ausgelöst.
wurde wiederum versäumt. Kernstück des
Die durch die Arbeitgeberverbände
Vorhabens ist die teilweise Abkehr von der
nachdrücklich geforderte beitragsfreie Über-
über hundertjährigen Tradition des Genera-
führung von Wertguthaben in Anwartschaf-
tionenvertrages hin zu einer selbstbestimm-
ten für eine betriebliche Altersversorgung
ten Form der vermögensgedeckten Eigen-
wurde nur in eng eingegrenzten so genann-
vorsorge.
ten Störfällen zugelassen, etwa wenn der Ar-
Der Bundestag ließ Ende Januar 2001
beitnehmer erwerbsunfähig wird, die Alters-
das Rentenreformpaket, das aus taktischen
grenze erreicht und in Rente geht oder wenn
Gründen aufgrund der unterschiedlichen Zu-
er stirbt. Darüberhinaus darf das Wertgut-
stimmungserfordernisse in das Altersvermö-
haben jedoch nicht in Altersversorgung ein-
gensgesetz (AVmG) und das Altersvermö-
gebracht werden. Hier wurde die Chance
gensergänzungsgesetz (AVmEG) getrennt
vertan, Wertguthaben im Rahmen des Ren-
wurde, passieren.
tenreformkonzeptes zu privilegieren und so
Das zustimmungsfreie AVmEG enthält
Arbeitnehmer finanziell entscheidend zu ent-
im wesentlichen die Änderungsvorhaben, die
lasten.
sich auf die gesetzliche Rentenversicherung Nicht nachvollziehbar ist die Anwen-
26
beziehen.
dung der Vorschriften über flexible Arbeits-
So wird sich die jährliche Rentenan-
zeitmodelle und die Aufzeichnungspflichten
passung ab Beginn dieses Jahres wieder an
auf die seit Jahren bestehende Altersteilzeit
der Entwicklung der Bruttolöhne sowie an
im sogenannten Blockmodell. Damit sind er-
der Beitragssatzentwicklung in der gesetzli-
hebliche Gefahren für Arbeitnehmer und Ar-
chen Rentenversicherung orientieren. Von
beitgeber verbunden. So müssen Lohnerhö-
2003 bis 2009 soll die so zu berechnende
hungen nun rückwirkend nachberechnet wer-
jährliche Rentenanpassung entsprechend der
den, um die sozialversicherungspflichtige
steigenden Aufwendungen der Pflichtversi-
Abwicklung der Freistellungsphase zu ge-
cherten für die kapitalgedeckte private Zu-
währleisten. Angesichts des klaren Zieles der
satzvorsorge um jeweils 0,5 Prozentpunkte
Altersteilzeitvereinbarung, das Arbeitsver-
gekürzt werden. Der maximale Altersvorsor-
hältnis zu beenden, mutet die Einbeziehung
geanteil von vier Prozent der Beitragsbe-
messungsgrenze in der gesetzlichen Renten-
neu eingeführte Altersvorsorgeverträge-Zer-
versicherung, der 2008 erreicht ist, wird
tifizierungsgesetz und auch die systemwidrig
auch nach 2009 fortlaufend weiter berück-
in das AVmG eingeführte Grundsicherung im
sichtigt. Ab 2011 kommt in der Rentenanpas-
Alter und bei Erwerbsminderung.
sungsformel ein neuer Korrekturfaktor zur
Kern der zusätzlichen Altersvorsorge
Anwendung, der dazu führt, dass der Anstieg
der Pflichtversicherten soll der Aufbau von
der Renten ab diesem Zeitpunkt hinter der
Altersvermögen sein, unterstützt durch
Bruttolohn- und Gehaltsentwicklung zurück-
staatliche Zuschüsse und in Stufen bis zum
bleiben wird, wenn der Beitragssatz steigt.
Jahr 2008 ansteigende steuerliche Freibe-
Als langfristiges Ziel ist geplant, bis 2030
träge. Die Einzelheiten der Förderung sind
ein Nettorentenniveau von 67 Prozent auf
genau wie die Produktpalette der förderungs-
Basis der neuen Nettolohnberechnung nicht
fähigen Anlageformen zwischen Bundesrat
zu unterschreiten.
und Bundestag umstritten.
Im System der Hinterbliebenenversor-
Im Gegensatz zu den bisher im AVmG
gung sind die Versorgungsleistungen erheb-
vorgesehenen Anlageformen muss stärker
lich gekürzt worden. Erziehungszeiten sol-
nach den Ausgangsvoraussetzungen der
len demgegenüber bei der Rentenberechnung
Pflichtversicherten und deren persönlichen
besser als bisher angerechnet werden. Für
Besonderheiten und Bedürfnissen differen-
Zeiten des Erziehungsurlaubes soll ein hö-
ziert werden. Renditeaspekte des Kapitalauf-
heres rentenversicherungspflichtiges Ent-
baus dürfen daher nicht zu Gunsten von Si-
gelt bei der Rentenberechnung zugrundege-
cherheitserwägungen aufgegeben werden.
legt werden.
Dies bedeutet, dass dem Anleger die Wahl aus
Ob das angestrebte Ziel erreicht wer-
dem Spektrum der Kapitalaufbaumöglichkei-
den kann, den Beitragssatz zur gesetzlichen
ten des Marktes ermöglicht werden muss. Hier
Rentenversicherung ab dem Jahr 2003 bis
hat es der Gesetzgeber versäumt, den Grund-
zum Jahre 2014 konstant unter 19 Prozent zu
satz der Selbstbestimmtheit des Anlegers in
halten, muss jedoch angesichts der hierfür
den Gesetzentwurf aufzunehmen, der letzt-
notwendigen staatlichen Zuschüsse bezwei-
lich auch aus dem Gedanken der Wettbewerbs-
felt werden. Sie sollen von derzeit 83 Mrd. DM
freiheit selbstverständlich sein sollte.
auf über 143 Mrd. DM im Jahr 2014 steigen. Die zur Einführung einer kapitalge-
Erwerbsminderungsrenten
deckten Altersvorsorge entscheidenden Regelungen des AVmG sind am 11. Mai 2001 ver-
Das System der Berufs- und Erwerbsunfä-
abschiedet worden.
higkeitsrenten wurde durch ein einheitliches
Unter dem AVmG wird ein unüberseh-
neues Instrument, die Erwerbsminderungs-
bares Konvolut von Regelungen zusammen-
rente abgelöst, die zwischen voller und teil-
gefasst. Sie betreffen die staatliche Förde-
weiser Erwerbsminderung unterscheidet.
rung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge, Änderungen im Einkommensteuergesetz, das
Die Neuregelungen betreffen zudem die Altersrente wegen Schwerbehinderung, »
27
A R B E I TS R EC H T
» Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation so-
kungen dieser Regelung nicht berücksichtigt.
wie das Recht der Hinterbliebenenrenten. Das
Arbeitsverhältnisse enden nicht bereits mit
Gesetz enthält eine Vielzahl von Übergangs-
Gewährung einer befristeten Erwerbsminde-
und Vertrauensschutzregelungen, welche den
rungsrente. Die Rechtsprechung geht viel-
bisherigen Rechtszustand, teilweise in modi-
mehr von einem Ruhen des Arbeitsverhältnis-
fizierter Form, über einen Zeitraum von mehr
ses aus, das nur zu einer Kündigung wegen
als 20 Jahren aufrechterhalten werden.
Krankheit berechtigen kann. Damit wurde ei-
Die Rente wegen Erwerbsminderung
ne erhebliche Planungsunsicherheit für Ar-
wird als Rente wegen teilweiser oder voller
beitgeber begründet, deren Auswirkungen
Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend
sich erst im Laufe der Zeit zeigen werden.
hierfür ist die Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Ar-
Das Recht der Schwerbehinderten
beitsmarktes. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung kommt es für den Bezug einer Er-
Weitreichend ausgeweitet wurden die Rech-
werbsminderungsrente auf einen erreichten
te Schwerbehinderter im Rahmen einer Re-
beruflichen Status nicht an. Die Rente we-
form des Schwerbehindertenrechtes zum
gen voller Erwerbsminderung wird, wie bis-
1. Oktober 2000 und 1. Januar 2001. Die Re-
lang die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
form wird jedoch bereits jetzt durch ein neu-
aus allen bis zum Eintritt der Erwerbsminde-
es Gesetzgebungsvorhaben in Frage gestellt,
rung zurückgelegten rentenrechtlichen Zei-
nämlich durch das SGB IX, das am 1. Juli 2001
ten errechnet. Sofern die Rente wegen Er-
in Kraft treten soll.
werbsminderung vor Vollendung des 63. Le-
Grundsätzlich zu begrüßen war die Ab-
bensjahres in Anspruch genommen wird,
senkung der Beschäftigungsquote von sechs
werden analog der gesetzlichen Rente stufen-
auf fünf Prozent. Einmalig in der Rechtsge-
weise Rentenabschläge vorgenommen. Die
schichte des Sozialrechtes ist jedoch die Kop-
Erwerbsminderungsrenten werden grund-
pelung dieser Quote an die Entwicklung der
sätzlich nur noch als Zeitrenten auf maximal
Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. So ist ei-
drei Jahre geleistet. Ein Hinzuverdienst ist
ne Wiederanhebung der Quote auf sechs Pro-
nur noch in erheblich begrenztem Umfang
zent vorgesehen, sofern nicht die Arbeitslosen-
rentenunschädlich möglich. Die Altersrente
quote der Schwerbehinderten bis zum Jahr
für Schwerbehinderte wird stufenweise auf
2002 um 25 Prozent gesenkt wird. Es ist kaum
das 63. Lebensjahr angehoben.
anzunehmen, dass derartige Strafmaßnahmen
Auch wenn die Grundaussage des Gesetzes, Renten nur noch auf Zeit zu gewäh-
28
dazu beitragen, die Beschäftigung Schwerbehinderter wie gewünscht zu erhöhen.
ren, aus versicherungsrechtlicher Sicht im
Das Gesetz regelt die erheblich aus-
Hinblick auf eine mögliche Minderung von
geweiteten Rechte der Schwerbehinderten-
Versicherungsleistungen und damit auch auf
vertretungen und Betriebsräte, das Schaffen
die Höhe der Beitragsaufkommen zu begrü-
von Konzernvertretungen, die Freistellung
ßen ist, wurden die arbeitsrechtlichen Auswir-
der Vertrauensperson und die Schaffung ei-
nes Initiativrechtes zum Abschluss von Vereinbarungen zur Integration Schwerbehinderter wie auch die Einführung neuer Unterrichtungs- und Anhörungspflichten der betrieblichen Mitbestimmungsorgane. Mit
Arbeitsrechtsausschuss Der Arbeitsrechtsausschuss hielt seine Sitzungen am 20. Juli 2000, am 13. November 2000 sowie am 1. März
diesem Instrumentarium kann das Ziel,
2001 ab. Bei diesen Treffen fand ein intensiver Erfahrungs-
Schwerbehinderte besser in das Erwerbsle-
und Meinungsaustausch über arbeitsrechtliche Entwick-
ben zu integrieren, nicht erreicht werden,
lungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und den Mit-
da es angesichts der zunehmenden Bürokratisierung von Entscheidungsprozessen und der als Strafe ausgestalteten Anhebung der
gliedsinstituten statt. Einen Schwerpunkt der Erörterungen nahmen naturgemäß die angekündigten Novellen des Be-
Ausgleichsabgabe auch zu einer uner-
triebsverfassungsgesetzes, des Teilzeit- und Befristungs-
wünschten Stigmatisierung Schwerbehin-
gesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes ein.
derter kommen kann.
29
BERUFSBILDUNG
UMFASSENDE QUALIFIZIERUNGSOFFENSIVE
»
Gerade im Bankgewerbe wandeln sich die beruflichen Anforderungen schnell und nachhaltig. Gleichzeitig werden auf Grund der demografischen Entwicklung immer weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten. Bereits heute können viele Planstellen im Bankgewerbe nicht besetzt werden. Die lebenslange Weiterqualifizierung wird damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
Bündnis für Arbeit/ Ausbildungskonsens
besonderen Ausbildungsplatzproblemen konzentriert werden, da ein deutlicher Zuwachs betrieblicher Ausbildungsplätze dazu führ-
Im 7. Spitzengespräch des Bündnisses für
te, dass erstmals seit 1994 bundesweit die
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähig-
Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze die
keit am 4. März 2001 hat der Themenkreis
Zahl der nicht vermittelten Bewerber über-
„Berufliche Ausbildung und Weiterbildung im
stieg.
Rahmen eines lebenslangen Lernens“ breiten Raum eingenommen. Dabei haben die Bündnispartner ver-
2001 darauf verständigt, dass die Wirtschaft » auch in den Folgejahren mindestens
einbart, dass die in den Jahren 1999 und
den demografischen Zusatzbedarf
2000 getroffenen Abreden zum Ausbildungs-
an betrieblichen Ausbildungsplätzen
konsens unverändert umgesetzt werden. So
decken wird,
hatten sich die Bündnispartner schon im Ju-
» in den IT- und Medienberufen die ur-
ni 1999 verpflichtet, jedem ausbildungswilli-
sprünglich 40.000 zugesagten Aus-
gen und -fähigen Jugendlichen einen mög-
bildungsplätze wegen vorzeitigen
lichst wohnortnahen Ausbildungsplatz im ge-
Erreichens dieses Ziels bis zum Jahr
wünschten Berufsfeld anzubieten.
2003 auf 60.000 Ausbildungsplätze
Bereits 1999 war es gelungen, diesem
30
Die Bündnispartner haben sich Anfang
aufstocken wird und
Ziel nahe zu kommen, wobei eine verblei-
» den Auslandsaustausch von Auszu-
bende Lücke zwischen Ausbildungsplatzan-
bildenden und Fachkräften verstär-
gebot und -nachfrage durch das Sofortpro-
ken wird, da in einer globalisierten
gramm der Bundesregierung geschlossen
Welt internationale Erfahrungen un-
wurde. Im Jahr 2000 konnte dieses Sofort-
verzichtbarer Qualifikationsbestand-
programm auf Regionen und Zielgruppen mit
teil sind.
Qualifizierungsoffensive berufliche Bildung
litätssicherung und übertragbare Zertifizierung von Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt und gewähr-
Die Entwicklung zur Informations- und Wis-
leistet wird.
sensgesellschaft und die Internationalisierung der Wirtschaft führen zu einem schnel-
Im 7. Spitzengespräch im März 2001 wurden
len und fortlaufenden Wandel der beruflichen
diese Vereinbarungen bestätigt und ergänzt:
Anforderungen. Gleichzeitig sinkt durch die
» Die Beteiligung an betrieblicher Wei-
demografische Entwicklung die Zahl der po-
terbildung soll deutlich erhöht wer-
tenziell Erwerbstätigen und der Anteil der äl-
den unter besonderer Berücksichti-
teren Erwerbspersonen steigt an. Als Folge
gung von Ungelernten, älteren Ar-
hiervon wird es zunehmend schwieriger, of-
beitnehmern und Frauen.
fene Stellen mit geeigneten Arbeitskräften
» Die Bündnispartner stimmen darin
zu besetzen, andererseits sind immer stär-
überein, dass die Weiterbildung der
ker die Fähigkeit und die Bereitschaft der Be-
Beschäftigten vorrangige Aufgabe
schäftigten gefordert, sich durch ständiges
der Unternehmen und der Beschäf-
Weiterlernen beschäftigungsfähig zu halten.
tigten selber ist. Tarifverträge und
Vor diesem Hintergrund haben die
Betriebsvereinbarungen können hier-
Bündnispartner eine Offensive zur umfassen-
zu wesentliche Beiträge leisten, wo-
den Erschließung und Förderung aller Quali-
bei dies auch im Rahmen der Ar-
fikationspotenziale beschlossen. Bereits im
beitsorganisation und der Arbeits-
6. Spitzengespräch des Bündnisses für Ar-
zeitgestaltung erfolgen kann.
beit im Juli 2000 hieß es hierzu: » Die Tarifparteien werden die Rahmenbedingungen für Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens vereinbaren. » Zeitinvestitionen für Qualifizierun-
» Die Bündnispartner werden nach Abschluss der nächsten Tarifrunden die erzielten Fortschritte bilanzieren. » Da Qualifizierung nicht nur im Betrieb stattfindet, werden die Bündnispartner, um die Transparenz über
gen sind neue Aufgaben der Arbeits-
die verfügbaren Bildungsangebote zu
zeitpolitik.
verbessern, die Information und Be-
» Die Tarifparteien streben im Zusammenhang mit der Nutzung von Lang-
ratung über vorhandene Bildungsmöglichkeiten ausbauen.
zeitkonten und anderen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen an, dass bei
Für die private Wirtschaft ist die Erkennt-
einem Einsatz von Zeitguthaben für
nis nicht neu, dass in einer Arbeitswelt, in
Weiterbildung zugleich auch Arbeits-
der ständig aktualisiertes Wissen und grenz-
zeit investiert wird.
überschreitende Informationen der entschei-
» Die Bündnispartner wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass eine Qua-
dende Erfolgsfaktor sind, lebenslanges Lernen zentral wichtig ist. Unbestritten ist auch, »
31
BERUFSBILDUNG
» dass die fachlichen Kompetenzen ständig
men zielende betriebliche Investiti-
über den Tellerrand des gegenwärtigen Ar-
ons- und Organisationsplanung sein.
beitsplatzes hinaus erweitert werden und
5. Ausmaß und Inhalt der betrieblichen
um soziale und interkulturelle Kompetenzen
Weiterbildung müssen auch in Zu-
ergänzt werden müssen, damit sich die Be-
kunft Steuerungsaufgabe der Unter-
schäftigten für den Arbeitsmarkt qualifiziert
nehmen bleiben.
halten. Die Diskussion entzündet sich primär an der Frage, in wessen Verantwortungsbe-
Ausbildungsstellenmarkt in der Gesamtwirtschaft
reich die Weiterbildung liegt und wer die Kosten trägt. Aus Sicht des privaten Bankgewerbes
September 2000 hat sich die Schere zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Markt
gilt: 1. Es ist wichtig, im Rahmen einer brei-
der dualen Ausbildung erstmals seit 1994
ten, gemeinsamen Qualifizierungsof-
wieder geschlossen. Nach der Berufsbera-
fensive, wie sie im Bündnis für Arbeit
tungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit
verabredet worden ist, das allge-
standen den bundesweit noch offenen 25.700
meine Bewusstsein für die Bedeu-
Ausbildungsplätzen nur 23.650 noch nicht
tung kontinuierlichen beruflichen
vermittelte Bewerber gegenüber. Dies wur-
Lernens zu fördern.
de trotz einer verringerten Zahl außerbe-
2. Die Arbeitgeber haben auf diesem
trieblicher Ausbildungsstellen im Rahmen
Gebiet bereits viel getan und bauen
des „Jugendsofortprogramms“ dadurch er-
ihr Engagement noch weiter aus.
reicht, dass die betrieblichen Ausbildungs-
3. Die Weiterbildungsverantwortung der Unternehmen reicht so weit, wie
plätze um vier Prozent auf 570.600 gesteigert wurden.
Weiterbildung zur Deckung des kon-
Damit ist im laufenden Ausbildungs-
kreten betrieblichen Qualifikations-
jahr der rechnerische Ausgleich am Ausbil-
bedarfs notwendig ist. Weiterbildung,
dungsstellenmarkt gelungen. Allerdings ist
die keinen unmittelbaren Bezug zur
die Lage in Ost und West noch sehr unter-
gegenwärtigen oder absehbaren
schiedlich: Während in den alten Bundeslän-
Tätigkeit hat, liegt in der Verantwor-
dern die Zahl der unbesetzten Ausbildungs-
tung der Beschäftigten.
stellen deutlich die der noch nicht vermittel-
4. Betriebliche Weiterbildung kann weder die Versäumnisse staatlicher Bil-
32
Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres im
ten Bewerber übertrifft, liegt sie in den neuen Bundesländern weit darunter.
dungspolitik ausgleichen noch allge-
Unter der Prämisse, dass den Jugend-
meine sozialpolitische Aufgaben er-
lichen ein gewisses Maß an Mobilität bei der
füllen. Maßstab betrieblicher
Wahl des Ausbildungsberufs und -ortes zu-
Qualifizierung kann nur die auf die
mutbar ist, bleibt festzuhalten, dass insge-
Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh-
samt die vom Bündnis für Arbeit im Ausbil-
dungskonsens getroffene Zusage eingelöst
Dazu kommt, dass eine allein auf die
wurde, jedem ausbildungswilligen und -fähigen
duale Berufsausbildung fixierte Betrachtung
Jugendlichen ein Ausbildungplatzangebot zu
nur ein unvollständiges Bild von den Bemühun-
machen.
gen der Banken um den Fachkräftenachwuchs vermittelt. So haben die privaten Banken in
Neueinstellung von Nachwuchskräften im privaten Bankgewerbe
den letzten Jahren neben den rund 5.100 Auszubildenden jeweils über 1.000 weitere Nachwuchskräfte in eine Qualifizierung aufgenom-
Die privaten Banken haben im Jahre 2000
men, die statistisch von keiner Stelle erfasst
gut 5.100 Auszubildende neu eingestellt. Dies
werden (vgl. Tabelle).
entspricht in etwa der Größenordnung der vo-
Für die Banken ist die duale Berufs-
rangegangenen drei Jahre.
ausbildung damit zwar noch immer die bei
Die tatsächliche Bereitschaft der pri-
weitem bedeutsamste Rekrutierungsquelle
vaten Banken zur Ausbildung wird durch die-
für ihren Nachwuchs. Das Verhältnis von Aus-
se Zahl jedoch nur unvollständig wiederge-
zubildenden zu anderen Nachwuchskräften
geben; denn das Ausbildungsplatzangebot lag
beträgt aber heute bereits 5 : 1. Das heißt je-
mit 6.100 um rund 20 Prozent höher als die
de 6. Nachwuchskraft wird heute nicht mehr
tatsächlich angetretenen Ausbildungsverhält-
im dualen System ausgebildet; vor 3o Jahren
nisse. Etwa 1.000 Ausbildungsverträge wur-
war es noch jede Vierzigste.
den von den Schulabgängern vor Antritt der
Die Zahlen verdeutlichen, dass
Lehre kurzfristig zurückgegeben, z,B. wegen
» es gelungen ist, die hohe Anzahl der
der Aufnahme eines Studiums, einer Ausbil-
Auszubildenden seit 1997 nahezu
dung bei einem anderen Unternehmen (Dop-
konstant zu halten, (nachdem sie
pelbewerbung) oder wegen der Einberufung
in 1997 gegenüber dem Vorjahr um
zum Grundwehr-/Ersatzdienst.
16 Prozent erhöht worden war),
Nachwuchskräfte
1997
1998
1999
2000
5.157
5.162
5.193
5.102
Berufsakademien / ausbildungsoder berufsbegleitendes Studium
255
258
329
311
Hochschulabsolventen mit meist 12-monatigem Traineeprogramm
765
711
779
1.010
6.177
6.131
6.301
6.423
182
215
367 30%
369 44%
Duale Berufsausbildung * (Bankkaufmann und sonstige Ausbildungsberufe)
Ausbildung i.w.S. insgesamt * davon sonstige Ausbildungsberufe davon Fachinformatiker in Prozent
»
Quelle: AGVBanken
33
BERUFSBILDUNG
»
» der Anteil der Bankkaufleute unver-
» die Investitionen in umfassende Nach-
ändert dominiert und bei den sonsti-
wuchsförderung unverändert hoch sind.
gen Ausbildungsberufen die Ausbil-
Die privaten Banken haben im Prüfungsjahr
dung zum Fachinformatiker überpro-
2000 allen geeigneten Ausgebildeten ein Über-
portional steigt,
nahmeangebot gemacht, konnten jedoch nicht
» der Bedarf an Hochschulabsolventen wächst und
alle Planstellen decken, da ein beachtlicher Teil der Ausgebildeten in ein Studium wechselte.
Berufsbildungsausschuss Der Berufsbildungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. Januar 2001 ausführlich mit den im Bündnis für Arbeit behandelten Fragen der Aus- und Weiterbildung befasst. Es wurde festgestellt, dass der Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-kauffrau trotz der Umstrukturierungen und Spezialisierungen innerhalb der Branche unverändert ein tragendes Element der Nachwuchsrekrutierung ist. Aus gegenwärtiger Sicht sieht der Berufsbildungsausschuss einen anhaltenden Bedarf an Auszubildenden, dem jedoch eine sinkende Anzahl geeigneter Bewerber gegenübersteht. Es wurde begrüßt, dass bereits eine große Zahl der Kultusministerien der Länder Regelungen getroffen oder in Aussicht gestellt hat, in der akuten Phase der EURO-Bargeldeinführung keinen Berufsschulunterricht stattfinden zu lassen, um es den Banken zu ermöglichen, ihre Auszubildenden in praktischer betrieblicher Unterrichtung an diesem historischen Ereignis teilhaben zu lassen.
34
IN EIGENER SACHE
NEUE AKZENTE IN DER VERBANDSKOMMUNIKATION Der Arbeitgeberverband hat im Frühjahr 2001
Im Dienste einer effizienteren Kom-
seine Kommunikationsmedien rundum erneu-
munikation versenden wir inzwischen unsere
ert. Wir präsentieren uns unter dem Kürzel
internen Rundschreiben überwiegend per
AGVBanken mit einem neuen Erscheinungs-
elektronischer Datenübermittlung. Leider las-
bild, mit einem umfassend überarbeiteten In-
sen sich gerade in der Umstellungsphase
ternet-Auftritt und mit „kompakt“, einem
technische Unwägbarkeiten nicht immer
neuen Informationsmedium, das unabhängig
gänzlich ausschalten. Beim Beschreiten die-
vom aktuellen tarifpolitischen Geschehen
ser neuen Wege sind wir deshalb auf die Ge-
über die Verbandsarbeit informiert.
duld und die Mitwirkungsbereitschaft unserer
Die unter www.agvbanken.de erreich-
Mitglieder angewiesen, die uns im großen
bare Internetseite bietet allgemeine und ta-
Maße entgegengebracht worden sind. Dafür
gesaktuelle Informationen zu den relevan-
möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.
ten Arbeitsgebieten des Verbandes an. Wir
Dank gilt auch den Teilnehmern an den
werden die Internetseite künftig aber auch
Verbandsumfragen, mit denen wir in kurzer
nutzen, um ausschließlich für die Mitglieder
Zeit repräsentative Ergebnisse etwa zur Ak-
reservierte Dokumente zu hinterlegen. Da-
zeptanz unserer internen Kommunikation er-
mit wird das Versenden umfangreicher Anla-
zielen konnten oder zur Frage, wie sich die
gen zu unseren Rundschreiben entbehrlich,
geplante Novelle des Betriebsverfassungs-
wenn von einem durchgängigen Interesse der
gesetzes auf die Betriebe unserer Mitglieder
Adressaten nicht ausgegangen werden kann.
konkret auswirken würde.
35
S TAT I S T I K
S TA N D 3 1 . D E Z E M B E R 2 0 0 0
BESCHÄFTIGTE Zusammensetzung der Beschäftigten (in %) männlich
weiblich
zusammen
0, 1 7
0,0 1
0,18
19,28
4,79
24,07
17,64
25,24
42,88
0,77
9,23
10,00
Geschäftsinhaber und Vorstandsmitglieder Außertarifliche Angestellte Tarifangestellte
Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 13 Wochenstunden Arbeitnehmer mit bis zu 13 Wochenstunden
0,19
0,81
1,00
38,05
40,08
78,13
Auszubildende
2,39
3,35
5,74
Nicht vollbeschäftigtes Reinigungspersonal
0,0 2
0,31
0,33
Aushilfskräfte
0,35
0,46
0,81
Volontäre und Praktikanten
0, 1 2
0, 11
0,23
Wehrdienst, Zivildienst
0,29
5,56
5,85
Sonstiges, insbesondere Auslandspersonal
5,23
3,68
8,91
46,45
53,55
100,00
Stammpersonal Inland
Arbeitnehmer in Mutterschutz, Familienphase, Dauerkranke,
insgesamt
Die Gesamtzahl der am 31. Dezember 2000 bei den Mitgliedsinstituten des Arbeitgeberverbandes Beschäftigten betrug 220.837.
Zusammensetzung des inländischen Stammpersonals (in %) Außertarifliche Angestellte
30,82
Vollbeschäftigte Tarifangestellte
54,88
Teilzeitkräfte über 13 Wochenstunden
12,79
Geschäftsinhaber/Vorstandsmitglieder
0,24
Teilzeitkräfte bis zu 13 Wochenstunden
1,28
Verhältnis Auszubildende zum Stammpersonal
7,35
37
S TAT I S T I K
S TA N D 3 1 . D E Z E M B E R 2 0 0 0
Besetzung der Tarifgruppen ( in %) Berufsjahre
TG 1
TG 2
TG 3
TG 4
TG 5
1. -2.
0,02
0,04
0, 1 2
0,47
0,90
TG 6
TG 7
TG 8
TG 9
3. -4.
0,02
0,03
0, 1 3
0,54
2,35
1,60
5. -6.
0, 0 1
0,02
0, 1 2
0,32
1 , 74
2,31
1, 66
7. -8.
0, 1 2
0,36
0,10
0,29
0,94
1,86
2,06
1, 28
1,72
0,19
0,49
0,87
1,17
0,79
4,73
0,55
0,84
1,1 7
0,87
0,55
9,53
15,08
15,57
13,60
12,22
16,50
22,56
21,63
16,54 13,42
9. 10. 1 1. zusammen
0, 1 7
0,45
2,19
6,54
0,65
Längerfristige Tarifgruppenbesetzung (in %) 70 60 TG 7-9
57,4
51,6
50
TG 4-6 45,6
40 30
25,8
20 16,8
10 TG 1-3 0 1973
2,8
1975
1977
1979
1981
*einschl. Neue Bundesländer
38
1983
1985
1987
1989 1991* 1993
1995
1997
1999 2000
Schulbildung der neu eingestellten Auszubildenden zum Bankkaufmann ( in %) Jahr
Hauptschule
Berufsfachsschule
Realschule
Abitur
0, 1
2, 1
26,7
7 1,1
1991 * 1993
0, 1
3,6
30,2
66, 1
1995
0,0
1,8
24,4
73,8
1997
0, 1
1,5
20,6
77,8
1999
0, 1
2,0
2 1 ,9
76,0
2000
0,0
2,3
30,2
67,5
7,4
33,0
58,5
nachrichtlich: andere Ausbildungsberufe 1,1
Ausbildungsplätze im privaten Bankgewerbe 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000
Gesamtbestand 12.690
10.000 8.000
Neueinstellungen 5.102
6.000 4.000 2.000 0 1976
1978
1980
1982
1984
1986
1988
1990*
1992
1994
1996
1998
2000
* einschl. Neue Bundesländer
39
S TAT I S T I K
S TA N D 3 1 . D E Z E M B E R 2 0 0 0
VORRUHESTAND
■ Frauen ■ Männer ■ Gesamtbestand am Jahresende * in % des Stammpersonals ** einschl. Neue Bundesländer
*3,43 1999
*3,04 652 1.293
1998
641
1.094 2.016 922
1997
956 2.101
1996
1.145
1994
Neueintritte:
40
1.474 2.756
1.524 2.805
1.353 2.502 1995
794
909 1.723 1993**
1.282
1992
1.281
1991
1.194
0
814
699 1.250
651 1.322
500
551
1. 000
671
2.000
2.715
2.566 *1,40
2.500
1. 500
*1,45
3.500
1.042 1.836
3.565 *1,77
4.000
3.000
4.194
4.500
5.240
*2,08
5.000
5.027 *2,67
5.500
5.785
6.000
6.222
*3,16
6.500
6.773
7.000
*3,79
7.013 *3,9 1
Neueintritte/Bestand
2000
ALTERSTEILZEIT Neueintritte/Bestand
Gesamtbestand
Neueintritte:
3.000
■ Männer ■ Gesamtbestand am Jahresende
Teilzeit i. e. S.
9,0%
Blockbildung
91,0%
1.827 * 1,01
2.500
2.569 * 1,50
■ Frauen
2.000
0
1997 *
1998
1999
313 1066
Verträge in 2000 über
753
711 224 935
715
482 93 575
121 8 129
500
140 *0,08
1.000
*0,38
1.500
2 Jahre
19,5 %
3 Jahre
13,6 %
4 Jahre
33,2 %
5 Jahre
32,8 %
6 Jahre
0,9 %
2000
in % des Stammpersonals
Fluktuation der Tarif- und AT-Angestellten (in %)* Tarifangestellte Abgangsgründe
AT-Angestellte
Männer
Frauen
insgesamt
insgesamt
Kündigung durch den Arbeitnehmer
7,36
5,54
6,1 9
5,53
Kündigung durch den Arbeitgeber
0,54
0,48
0,50
0,29
Einverständliche Auflösung
5,36
3,75
4,33
1 ,29
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
0, 1 7
0, 1 2
0, 1 4
0, 1 2
Vorruhestand
0,79
0,86
0,84
0,69
Flexible bzw. vorgezogene Altersgrenze 0,67
0,49
0,55
0,64
Gesetzliche Altersgrenze (65 Jahre)
0,07
0,06
0,07
0, 1 8
Tod
0, 1 2
0,06
0,08
0, 1 0
14,42
1 1 , 39
12,70
8,83
insgesamt
* ohne Wechsel innerhalb des Konzerns und Ausgliederungen.
41
S TAT I S T I K
S TA N D 3 1 . D E Z E M B E R 2 0 0 0
ZUSAMMENSETZUNG DER PERSONALAUFWENDUNGEN ( IN % ) Die Personalaufwendungen der Mitgliedsinstitute, bestehend aus Gehältern, Zulagen, Sonderzahlungen, vermögenswirksamen Leistungen, Überstundenvergütungen und sonstigen Zuschlägen, verteilten sich 2000 wie folgt:
Aufteilung nach Beschäftigungsgruppen Außertarifliche Angestellte
51,83
Tarifangestellte
45,24
Vorruheständler
1,59
Auszubildende Altersteilzeitler * insgesamt
1,1 0 0,24 100,00
*nur Aufstockungsbeträge
Zusammensetzung der Bezahlung der Tarifangestellten Vergütungskomponenten Tarifgehälter Tarifliche und übertarifliche Sonderzahlungen
80,90 14,34
Laufende übertarifliche Zulagen
1,95
Überstundenvergütungen, Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
1,47
Vermögenswirksame Leistungen
1,26
Kinder- und Erschwerniszulagen
0,08
insgesamt
100,00
Bezogen auf das Tarifgehalt machten aus (in %) Laufende übertarifliche Zulagen Tarifliche und übertarifliche Sonderzahlungen
42
2,41 17,73
Überstundenvergütungen, Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
1,82
Vermögenswirksame Leistungen
1,56
Kinder- und Erschwerniszulagen
0,1 0
VON DEN BANKEN-TARIFVERTRÄGEN ERFASSTE ARBEITNEHMER privates Bankgewerbe
Tarifgemein. öffentliche Banken
Volks- und Raiffeisenbanken
Spezialbanken
Spardabanken
1975
157.600
4 1.500
99.1 00
7.550
1.1 50
1980
167.750
44.950
1 18.350
8.400
1.450
1985
175.400
5 1.300
144.400
7.050
2.1 50
1990
198.500
58.350
150.800
3 . 100
3.000
1991*
226.800
59.400
166.800
3.100
3.650
1992
23 1.650
6 1.250
1 7 1.1 0 0
3.600
4.000
1993
230.050
64.1 00
174.300
3.700
4.300
1994
227.550
64.500
178. 1 50
3.450
4.650
1995
227.050
64.550
180.850
2.000
5.000
1996
222.100
66.1 00
179.050
1.600
5.200
1997
221.400
65.850
176.650
1.550
5.450
1998
223.900
64.550
173.850
1. 150
5.650
1999
226.000
72.400
172.350
1. 550
5.950
2000
220.850
73.500
1 70.550
1.550
5.150
* ab 1991: einschl. Neue Bundesländer
Insgesamt
■ nur West 474.600
413.750
479.500
350.000
306.900
400.000
340.900
450.000
380.300
500.000
459.750
■ alte und neue Bundesländer 550.000
1995
2000
300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 1975
1980
1985
1990
1991
43
ANHANG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
M I TG L I E DS I N ST I T U T E
DEM ARBEITGEBERVERBAND GEHÖRTEN AM 1. JUNI 2001 139 ORDENTLICHE MITGLIEDSINSTITUTE UND 19 GASTMITGLIEDER AN.
GROSSBANKEN
REGIONALBANKEN
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München Commerzbank AG, Frankfurt/Main Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main
ABC Privatkundenbank GmbH, Berlin ABN Amro Bank (Deutschland) AG, Frankfurt/Main AKB Privat- und Handelsbank AG, Köln Allgemeine Privatkundenbank AG, Hannover American Express Bank GmbH, Frankfurt/Main Arab Banking Corporation – Daus & Co. GmbH, Frankfurt/Main Axa Bank AG, Köln Baden-Württembergische Bank AG, Stuttgart Bank Bruxelles Lambert S.A., Köln Bank Companie Nord AG, Kiel Bankgesellschaft Berlin AG, Berlin Bankhaus Bauer AG, Stuttgart Bankhaus Hallbaum AG & Co., Hannover Bankhaus Maffei KG aA, München Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen Bank Kreiss AG, Frankfurt/Main Bankverein Werther AG, Werther BDN Bank GmbH, Düsseldorf Beneficial Bank AG, Stuttgart BHF-BANK AG, Frankfurt/Main, Berlin CITIBANK Privatkunden AG, Düsseldorf Credit Suisse First Boston AG, Frankfurt/Main Deutsche Bank Lübeck AG vormals Handelsbank, Lübeck Deutsche Bank Saar AG, Saarbrücken Deutsche Bank Trust AG Private Banking, Frankfurt/Main Deutsche Bank 24 AG, Frankfurt/Main Diskont und Kredit AG, Düsseldorf Conrad Hinrich Donner Bank AG, Hamburg Dresdner Bank Lateinamerika AG, Hamburg Europäisch-Iranische Handelsbank AG, Hamburg
45
ANHANG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
M I TG L I E DS I N ST I T U T E
European Transaction Bank AG, Eschborn Frankfurter Bankgesellschaft AG, Frankfurt/Main Hoerner Bank AG, Heilbronn HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA, Düsseldorf Industriebank von Japan (Deutschland) AG, Frankfurt/Main KBC Bank Deutschland AG, Bremen LHB Internationale Handelsbank AG, Frankfurt/Main MKB Mittelrheinische Bank GmbH, Koblenz National-Bank AG, Essen Oberbank Linz, Zweigniederlassung Bayern, München Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg Ost-West Handelsbank AG, Frankfurt/Main Rabobank International Frankfurt Branch, Frankfurt/Main Renault Bank, Niederlassung der Renault Crédit International S.A. Banque, Köln Salzburg München Bank AG, München SEB AG, Frankfurt/Main SECUNDA Emissionshaus AG, München Skandinaviska Enskilda Banken AG, Frankfurt/Main Société Générale S.A., Frankfurt/Main Sydbank A/S, Flensburg TOYOTA Kreditbank GmbH, Köln UBS Warburg AG, Frankfurt/Main Union-Bank AG, Flensburg United Garanti Bank International NV, Zweigniederlassung, Düsseldorf Vereins- und Westbank AG, Hamburg Westfalenbank AG, Bochum Wüstenrot-Bank AG, Ludwigsburg Yapi Kredi Bank (Deutschland) AG, Düsseldorf
46
PRIVATBANKIERS Banque Nationale de Paris S.A. & Co. (Deutschland) oHG, Saarbrücken Joh. Berenberg, Gossler&Co., Hamburg Bankhaus Gebrüder Bethmann, Frankfurt/Main Delbrück &Co., Privatbankiers, Köln, Berlin Bankhaus Ellwanger & Geiger, Stuttgart Bankhaus Max Flessa&Co., Schweinfurt Fortis Bank Deutschland, Köln W. Fortmann &Söhne, Oldenburg Fürst Fugger-Privatbank KG, Augsburg Fürstlich Castell’sche Bank, Credit-Casse, Würzburg Anton Hafner, Augsburg Hanseatic Bank GmbH&Co., Hamburg Hauck&Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt/Main Hesse Newman&Co. AG, Hamburg von der Heydt-Kersten & Söhne, Wuppertal-Elberfeld Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf August Lenz&Co., München Bankhaus Löbbecke&Co., Berlin Marcard, Stein&Co., Hamburg Bankhaus Gebr. Martin, Göppingen Merck, Finck&Co., München Merkur-Bank KGaA, München B. Metzler seel. Sohn&Co. KGaA, Frankfurt/Main Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln Reuschel &Co., München Karl Schmidt Bankgeschäft, Hof Schröder Münchmeyer Hengst AG, Hamburg Bankhaus C. L. Seeliger, Wolfenbüttel Bankhaus Ludwig Sperrer, Freising Von Essen KG Bankgesellschaft, Essen M. M. Warburg &CO., Hamburg Weberbank Berliner Industriebank KGaA, Berlin Bankhaus Wölbern &Co., Hamburg
PRIVATE HYPOTHEKEN- UND SCHIFFSBANKEN
KREDITINSTITUTE MIT SONDERAUFGABEN
Allgemeine Hypothekenbank AG, Frankfurt/Main Bayerische Handelsbank AG, München Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG, Hannover, Berlin BfG Hypothekenbank AG, Frankfurt/Main Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Hamburg, Berlin Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover, Berlin Deutsche Hyp – Deutsche Hypothekenbank Frankfurt/Hamburg AG, Frankfurt/Main DePfa Deutsche Pfandbriefbank AG, Wiesbaden Deutsche Schiffsbank AG, Bremen, Hamburg DEXIA Hypothekenbank Berlin AG, Berlin Eurohypo AG Europäische Hypothekenbank der Deutschen Bank, Frankfurt/Main Hypothekenbank in Essen AG, Essen Münchener Hypothekenbank eG, München Nürnberger Hypothekenbank AG, Nürnberg Rheinboden Hypothekenbank AG, Köln RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank AG, Frankfurt/Main Süddeutsche Bodencreditbank AG, München Westfälische Hypothekenbank AG, Dortmund Württembergische Hypothekenbank AG, Stuttgart
AKA Ausfuhrkredit-GmbH, Frankfurt/Main DePfa Bank AG BauBoden, Wiesbaden Deutsche Verkehrs-Bank AG, Frankfurt/Main, Berlin IKB-Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf, Berlin Saarländische Investitionskreditbank AG, Saarbrücken
47
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
ANHANG
M I TG L I E DS I N ST I T U T E
48
BAUSPARKASSEN
SONSTIGE
Aachener Bausparkasse AG, Aachen Allianz Bauspar AG, München Alte Leipziger Bauspar AG, Oberursel Axa Colonia Bausparkasse AG, Dortmund Bausparkasse Mainz AG, Mainz Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall Deutsche Bank Bauspar AG, Frankfurt/Main Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Karlsruhe Iduna Bausparkasse AG, Hamburg Leonberger Bausparkasse AG, Leonberg Vereinsbank Victoria Bauspar AG, München Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg
BB-DATA GmbH, Berlin Bürgschaftsbank MecklenburgVorpommern GmbH, Schwerin Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Dresden Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg Deutsche Asset Management GmbH, Frankfurt/Main DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln SEB Immobilien-Investment GmbH, Frankfurt/Main Vereinigung für Bankberufsbildung e.V., Frankfurt/Main
GASTMITGLIEDER Banco do Brasil S.A., Frankfurt/Main Bank of America N.A., Frankfurt/Main Bank of America Corporation, Frankfurt/Main The Bank of Tokyo-Mitsubishi Ltd., Düsseldorf BMW Bank GmbH, München Chase Manhattan Bank AG, Frankfurt/Main Citibank AG, Frankfurt/Main CNH Capital plc, Niederlassung Deutschland, Heilbronn Gabler Saliter Bankgeschäft KG, Obergünzburg Internationales Immobilien-Institut GmbH, München LBS Landesbausparkasse BadenWürttemberg, Stuttgart MHB Mitteleuropäische Handelsbank AG, Frankfurt/Main Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Hannover Opel Bank GmbH, Rüsselsheim Bankhaus Partin & Co. KGaA, Bad Mergentheim Bankhaus Carl F. Plump & Co., Bremen Schwäbische Bank AG, Stuttgart Sparkasse zu Lübeck, Lübeck Bankenfachverband e.V., Bonn
49
ANHANG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
O R GA N E U N D AU SS C H Ü SS E
VORSTAND
Dr. Tessen von Heydebreck Vorstandsmitglied der Deutschen Bank AG [ Vorsitzender ]
Prof. Dr. Jörg-E. Cramer Mitinhaber des Bankhauses Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
Dr. Horst Annecke Mitinhaber des Bankhauses Lampe KG [ stellv. Vorsitzender ]
Dr. Horst Müller Vorstandsmitglied der Dresdner Bank AG
Dr. Paul Siebertz Vorstandsmitglied der Bayerischen Hypound Vereinsbank AG [ stellv. Vorsitzender ]
Klaus Müller-Gebel Vorstandsmitglied der Commerzbank AG Dr. Wolfgang Rupf Vorstandsvorsitzender der Bankgesellschaft Berlin AG Dietmar Schmid Vorstandsmitglied der BHF-BANK AG Dieter Stratmann Vorstandsmitglied der Rheinboden Hypothekenbank AG
51
ANHANG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
O R GA N E U N D AU SS C H Ü SS E
TARIFAUSSCHUSS
Michael Stein Deutsche Bank AG [ Vorsitzender ] Rainer Dahms Direktor der Commerzbank AG [ stellv. Vorsitzender ]
Sybille von Brunn Leiterin Personal M.M. Warburg & Co. KGaA Oliver Büdel Leiter Personalgrundsatzfragen und -controlling der BHF-Bank AG Ulrich Herrndorf Direktor der Dresdner Bank AG Walter-Ekkehard Hicke Direktor in der Bankgesellschaft Berlin AG Holger Kallewegge Leiter Personal Sal. Oppenheim jr. & Cie KGaA Heinz Laber Direktor der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG Klaus Peter Pfeiffer Vorstandsmitglied der Bayerischen Handelsbank AG Dr. Günter Pfennig Personalleiter HSBC Trinkhaus & Burkhardt KGaA Ehrhard Steffen Vorstandsmitglied der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 52
ARBEITSRECHTSAUSSSCHUSS
Ferdinand Frhr. von Liliencron Direktor in der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG [ Vorsitzender ] Hartmut Lechner Vorstandsmitglied der Wüstenrot Bausparkasse AG [ stellv. Vorsitzender ]
Gabriele Buchs Deutsche Bank AG Dr. Joachim Goldbeck Direktor der Allgemeinen Hypothekenbank AG Dr. Peter Kontner Direktor der BadenWürttembergischen Bank AG Karl-Ludwig v. Nordheim Direktor der SEB AG Konrad Remmele Syndikus der Dresdner Bank AG Franz-Wilhelm Sturm Justitiar der Commerzbank AG Walter Torka Direktor der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG Alexander Zoufall Abteilungsdirektor in der Bankgesellschaft Berlin AG
BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS
Dietmar Schmid Vorstandsmitglied der BHF-BANK AG [ Vorsitzender ] Susanne Bitzer Deutsche Bank AG
KURATORIUM DER BANK AKADEMIE
Ilse Arnst Direktorin der Commerzbank AG Thomas Doyé Direktor der Dresdner Bank AG Dr. Ottmar Kayser Deutsche Bank AG
Adalbert Fleck Leiter Ausbildung der Dresdner Bank AG Dr. Volker Hasewinkel Geschäftsführer der Bildungsakademie der Bankgesellschaft GmbH Bettina Meier Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Dr. Jürgen Parchmann Vorstandsmitglied der Nürnberger Hypothekenbank AG Dr. Henner Puppel Vorstandsmitglied der National-Bank AG Werner Strowa Leiter Personal der SchmidtBank Andreas Woy Direktor der Commerzbank AG
53
ANHANG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
O R GA N E U N D AU SS C H Ü SS E
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Hauptgeschäftsführer Gerd Benrath Geschäftsführer Dr. Heinz-Dieter Sauer Justitiar Dr. Jens T. Thau Leiter Personal- und Bildungspolitik Wolf Frhr. von Uslar-Gleichen Referent Ulf Grimmke
54
GESCHÄFTSSTELLE
10178 Berlin Burgstraße 28 Telefon: (030) 5 90 01 12 70 Telefax: (030) 5 90 01 12 79 E-Mail:
[email protected]
VERTRETUNG DES VERBANDES IN DER BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE
Präsidium Dr. Tessen von Heydebreck Vorstandsmitglied der Deutschen Bank AG
Vorstand Dr. Tessen von Heydebreck Vorstandsmitglied der Deutschen Bank AG [ ordentl. Mitglied ]
Klaus Müller-Gebel Vorstandsmitglied der Commerzbank AG [ stellv. Mitglied ]
Haushaltsausschuss Dr. Horst Müller Vorstandsmitglied der Dresdner Bank AG Klaus Müller-Gebel Vorstandsmitglied der Commerzbank AG
Lohn- und tarifpolitischer Ausschuss
Gesprächskreis Arbeitsrecht Dr. Karl-Heinz Kappes
Michael Stein Deutsche Bank AG Gerd Benrath Arbeitgeberverband
Dr. Jens T. Thau Arbeitgeberverband Arbeitskreis Datensichtgeräte
Ausschuss für Heimarbeitsfragen und Ausgestaltung der Telearbeit
Hans H. Bauer Deutsche Bank AG
Dr. Jens T. Thau Arbeitgeberverband
Ausschuss für Arbeitsmarktfragen
Arbeitsrechtsausschuss
Dr. Heinz-Dieter Sauer Arbeitgeberverband
Gerd Benrath Arbeitgeberverband Arbeitskreis Praxis der arbeitsrechtlichen Firmenberatung Dr. Jens T. Thau Arbeitgeberverband Arbeitskreis Datenschutz und Arbeitsrecht Dr. Jens T. Thau Arbeitgeberverband
55
ANHANG
Ausschuss für Berufsbildung Susanne Bitzer Deutsche Bank AG Adalbert Fleck Direktor der Dresdner Bank AG Andreas Woy Direktor der Commerzbank AG Wolf Frhr. von Uslar-Gleichen Arbeitgeberverband Ausschuss für Bildungspolitik und Bildungsarbeit Adalbert Fleck Direktor der Dresdner Bank AG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
Ausschuss Betriebliche Altersversorgung Ulrich Herrndorf Direktor der Dresdner Bank AG Gerd Benrath Arbeitgeberverband Ausschuss Betriebliche Personalpolitik Rainer Dahms Direktor der Commerzbank AG Wolf Frhr. von Uslar-Gleichen Arbeitgeberverband Ausschuss für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ausschuss Soziale Sicherung Hans Reder Deutsche Bank AG Gerd Benrath Arbeitgeberverband
Gerd Benrath Arbeitgeberverband Ausschuss für Sozialpolitik in der Europäischen Union Dr. Jens T. Thau Arbeitgeberverband
56
Ausschuss Eigentumsbildung Dr. Heinz-Dieter Sauer Arbeitgeberverband Ausschuss für Volkswirtschaftliche Fragen der Einkommensverteilung Klaus Müller-Gebel Vorstandsmitglied der Commerzbank AG [ Vorsitzender ] Dr. Heinz-Dieter Sauer Arbeitgeberverband Institut der deutschen Wirtschaft: Vorstand Dr. Horst Annecke Mitinhaber des Bankhauses Lampe KG
ÄMTER IN DER SOZIALEN SELBSTVERWALTUNG AUF BUNDESEBENE
BUNDESVERSICHERUNGSANSTALT FÜR ANGESTELLTE
VERWALTUNGS-BERUFSGENOSSENSCHAFT
Vorstand
Vorstand
Peter Wolf-Köppen Direktor der Commerzbank AG [ ordentl. Mitglied ]
Dr. Fritz Bessell Deutsche Bank AG [ ordentl. Mitglied ]
Vertreterversammlung
Vertreterversammlung
Eckhard Warnecke Direktor der Dresdner Bank AG [ ordentl. Mitglied ]
Hermann Beyer Direktor der Commerzbank AG Dr. Klaus Dutti
Dr. Klaus Dutti Ernst Maul Vorstandsmitglied der BfG Bank AG [ stellv. Mitglieder ]
Hans-Jürgen Hartmann [ ordentl. Mitglieder ] Dr. Heinz-Dieter Sauer Arbeitgeberverband [ stellv. Mitglied ]
Fachausschuss Verwaltung Hans H. Bauer Deutsche Bank AG [ ordentl. Mitglied ]
57
ANHANG
S TA N D 1 . J U N I 2 0 0 1
GEWERKSCHAFTEN IM PRIVATEN BANKGEWERBE
VEREINTE DIENSTLEISTUNGSGEWERKSCHAFT (VER.DI) BUNDESVORSTAND
Vorsitzender: Stellv. Vorsitzende: Personal / Datenschutz: Finanzen / Organisation: Tarifpolitische Grundsatzabteilung / Wirtschaftspolitik / Gleichstellung: Recht / Selbstständige / Ausländer / Erwerbslose: Organisation / Mitbestimmung / Senioren / Technologiepolitik:
Frank Bsirske
Beate Eggert Gerd Herzberg Margret Mönig-Raane Gerd Nies Michael Sommer
Fachbereiche: Finanzdienstleistungen: Hinrich Feddersen Ver- und Entsorgung: Erhard Ott Gesundheit / soziale Dienste / Wohlfahrt / Kirchen: Ursula Derwein Sozialversicherung: Isolde Kunkel-Weber Bildung / Wissenschaft / Forschung: Christian Zahn Gemeinden / Tarifpolitik im öffentlichen Dienst: Kurt Martin Medien / Kunst, Kultur / Druck, Papier / Industrielle Dienste und Produktion / Jugend: Frank Werneke Telekommunikation / Informationstechnologie / Datenverarbeitung: Rüdiger Schulze Postdienste / Spedition / Logistik: Rolf Büttner Verkehr: Jan Kahmann Handel: Franziska Wiethold Besondere Dienstleistungen / Bildung: Dorothea Müller
59
ANHANG
MITGLIEDER DER GROSSEN TARIFKOMMISSION BANKEN DAG
Sylvia Andree, Nassauische Sparkasse, Limburg; Theresia Aretz, National-Bank AG, Essen; Eva-Maria Augner-Nowak, Düsseldorfer Bank eG, Düsseldorf; Gudrun Beck, Frankfurter Sparkasse, Frankfurt/M.; Olaf Behm, Hamburgische Landesbank, Hamburg; Petra Behne-Meyer, Deutsche Bank AG, Hamburg; Herbert Betz, HypoVereinsbank AG, München; Horst Biadala, Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/M.; Irmgard Biendarra, Bremische Volksbank eG, Bremen; Ernst Blase, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall; Harald Boelmann, Sydbank A/S, Flensburg; Sigurd Bretthauer, Commerzbank AG, Hannover; Karl-Heinz Buck, Deutsche Bank Lübeck AG, Lübeck; Heinz Düringer, Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt/M.; Michael Dutschke, Landesbank Berlin, Berlin; Astrid Evers, Commerzbank AG, Hamburg; Rainer Färber, Deka Bank, Frankfurt; Joachim Fehmel, Berliner Bank AG, Berlin; Claudia Fieber, Berliner Bank AG, Berlin; Klaus Framke, Deutsche Bank AG, Bremen; Erich Fromme, Volksbank SteinfurtEmsdetten eG, Emsdetten; Klaus Funk, Deutsche Bank AG, Mainz; Christa Garske, HypoVereinsbank AG, Berlin; Alfred Goecke, Volksbank eG, Bochum; Karin Gronau,
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Hamburger Sparkasse, Hamburg; Daniel Hampel, Commerzbank AG, Berlin; Hans Hermanns, Deutsche Bank AG, Bochum-Witten; Heinz Hittler, Deutsche Bank AG, Düsseldorf; Ulrich Hülgenhoff, Hamburger Sparkasse, Hamburg; Carmen Hümpel, Allgemeine Privatkundenbank AG, Hannover; Manfred Karsten, Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg; Andreas Kleindienst, Landesbank Berlin, Berlin; Andrea Kramer, Arab Banking Corporation, Frankfurt; Peter Kretschmer, Commerzbank AG, Hamburg; Ingrid Lafille, Volksbank Dreiländer eG, Lörrach; Anja Lellau, Dresdner Bank AG, Hamburg; Helmut Lenz, Dresdner Bank AG, Essen; Karin Huilca Logrono, Landesbank Berlin Betriebsservice GmbH, Berlin; Ferdinand Meier, HypoVereinsbank AG, Kempten; Christa Mingo, Volksbank eG, Gelsenkirchen-Buer; Gabriele Platscher, Deutsche Bank AG, Braunschweig; Uwe Plucinski, Dresdner Bank AG, Hamburg; Eckhard Prenzel, Dresdner Bank AG, Bielefeld; Manfred Rapphahn, Landesbank Berlin, Berlin; Wolfgang Rissmann, Dresdner Bank AG, Berlin; Stefan Rudschäfski, Deutsche Bank AG, Hamburg; Andrea Rüdiger, Dresdner Bank AG, Meißen; Sabine Sahmel, Deutsche Bank 24 AG, Magdeburg; Petra Slabik, Deutsche Bank 24 AG, Naumburg; Anja Schlima, Deutsche Bank, Frankfurt; Fritz Schnabel,
HypoVereinsbank AG, Leipzig; Wolfgang Schneider, Nassauische Sparkasse, Frankfurt/M.; Detlef Schulz, BHW Bausparkasse, Hameln; Mechthild Solberg, Volksbank Marl-Recklinghausen eG, Marl; Lothar Sonnenberg, Commerzbank AG, Stuttgart; Michael Schwarz, Deutsche Bank AG, Stuttgart; Ludwig Stauder, Mainzer Volksbank eG, Mainz; Ilona Swidersky, Sparda Bank eG, Mainz; Helmut Tesch, Landesbank Berlin, Berlin; Rolf Vreden, Deutsche Bank AG, Frankfurt/M.; Georg Weisang, Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken; Angelika Wiesenberger, HypoVereinsbank AG, München; Josef Wälder, Kreissparkasse, St. Wendel; Peter Werner, Norddeutsche Landesbank, Braunschweig; Andrea Widzinski, Volksbank eG, Ludwigsburg; Sven Winkelmann, Deutsche Hypothekenbank, FrankfurtHamburg AG, Hamburg; Torsten Wolter, Deutsche Bank AG, Hamburg; Bärbel Wulff, Landesbank Berlin, Berlin; Helmut Wunder, HypoVereinsbank AG, Bayreuth; Brigitte Zimmerling-Schubert, Baden-Württembergische Bank AG, Stuttgart
MITGLIEDER DER GESAMTTARIFKOMMISSION HBV
Brigitte Bablich-Zimniok, SEB Bank AG, Bochum; Klaus Beck, Raiffeisenbank eG, Hürth; Rüdiger Beins, DG-Bank Nord, Hannover; Matthias Berger, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall; Hilde Biondi, Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz; Wolfgang Birnbach, SEB Bank AG, Frankfurt/M.; Renate Bremer, Dresdner Bank AG, Düsseldorf; Silke Brendel, Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken; Heinz Brülls, Deutsche Bank AG, Aachen; Manfred Burghardt, Landesbank Hessen-Thüringen, Kassel; Claudia Eggert-Lehmann, Dresdner Bank AG, Hagen; Fred Eicke, Westdeutsche Landesbank, Düsseldorf; Peter Erdmann, BHW-Bausparkasse, Hameln; Klaus Gellichsheimer, Raiffeisenbank eG, Feucht; Reinhard Gleiss, Norddeutsche Landesbank, Hannover; Christina Goldschmidt, Deutsche Bank AG, Neubrandenburg; Veronika Guirola, Deutsche Bank AG, Erfurt; Christine Guntentaler, Dresdner Bank AG, München; Roland Haas, Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt/M.; Eberhard Häge, Landeskreditbank Baden-Württemberg, Stuttgart; Siegfried Hägele, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall; Timo Heider, BHW- Bausparkasse, Hameln; Lothar Hemmen, Grundkreditbank
eG, Berlin; Dietmar Höret, Landesbank Schleswig-Holstein, Kiel; Doris Huck, Hamburger Landesbank, Hamburg; Monika Hübenbecker, Deutsche Bausparkasse AG, Darmstadt; Erika Jagusch, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Hannover; Berislava Jan-Illig, Bayerische Landesbank, München; Eva Jurisch, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Hamburg; Helmut Klaus, Dresdner Bank AG, Düsseldorf; Peter König, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München; Dagmar Kreis, Vereinigte Volksbank, Rodgau; Ulrich Lachmayr, Bayerische Landesbank, München; Waltraud Lemke, Commerzbank AG, Stuttgart; Uwe Lichte, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden; Helga Linde, Raiffeisenbank-Volksbank, Schönebeck; Veronika Linnemann, Volksbank eG, Münster; Reiner Lorig, Deutsche Bank AG, Trier; Dirk Pieper, Volksbank eG, Gronau; Willi Pitz, Volksbank eG Saarbrücken-Dudweiler; Wolfgang Prinz, Leonberger Bausparkasse AG, Leonberg; Günter Radelt-Herzog, Landesbausparkasse Württemberg, Stuttgart; Renate Raschka, Deutsche Bank AG, Oberhausen; Leo Regneri, Frankfurter Sparkasse, Frankfurt; Jörn Riesler, Deutsche Bank AG, Hamburg; Monika Roloff, Deutsche GenossenschaftsHypothekenbank AG, Hamburg; Manfred Saewe, Bankgesellschaft
Berlin AG, Berlin; Rita Schäfer, Sparkasse Saarbrücken; Stephan Scheffz, Commerzbank AG, Dresden; Franz Scheidel, Dresdner Bank AG, Frankfurt/M.; Monika Schlimm, Badische Beamtenbank, Karlsruhe; Gerald Schröter, Dresdner Bank AG, Berlin; Torsten Schulte, BHW Bausparkasse, Hameln; Renate Schuster, Dresdner Bank AG, Nürnberg; Friedhelm Schutt, Landesbank Sachsen, Leipzig; Franz Selmair, Raiffeisenbank eG, Ingolstadt; Gabriele Seum, Commerzbank AG Frankfurt/M.; Vera Siebert, Volksbank eG, Hannover; Horst Skapczyk, Norddeutsche Landesbank, Braunschweig; Horst Stender, Volksbank eG, Speyer; Monika Tappe, Westdeutsche Landesbank, Dortmund; Hedwig Töpfer, Volksbank Eichsfeld eG, Duderstadt; Claudia Trinkaus, Commerzbank AG, Mannheim; Silke Tschäge, Commerzbank AG, Köln; Uwe Tschäge, Commerzbank AG, Düsseldorf; Petra Ullrich, Volks- und Raiffeisenbank eG, Bad Liebenwerda; Brigitte Vorhagen, Deutsche Bank TZE, Frankfurt/M.; Cornelia Waldenberger, DG-Bank, Frankfurt/M.; Christel Weber, Sparkasse Neunkirchen, Neunkirchen; Klaus Welsch, Commerzbank AG, Saarbrücken; Wolfgang Wiederrich, Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg;
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ANHANG
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DEUTSCHER BANKANGESTELLTEN-VERBAND (DBV) VORSTAND
VERBANDSRAT
Lothar Wacker, Vorsitzender, Deutsche Bank AG, Köln; Karin Ruck, stellv. Vorsitzende, Deutsche Bank AG, Frankfurt/M.; Friedrich-W. Hütte, stellv. Vorsitzender, BHF-BANK AG, Düsseldorf; Waltraud Braune, Saar Bank eG, Saarbrücken; Alfred Kraus, Bayerische Landesbank, München; Bernd Neuser, Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover; Sigrid Betzen, Düsseldorf
Ulrich Kaufmann, Deutsche Bank AG, Düsseldorf, Vorsitzender; Heinz-Werner Busch, Commerzbank AG, Duisburg, stellv. Vorsitzender; Hildegard Thiem, Deutsche Bank AG, Cottbus, stellv. Vorsitzende; Erwin Bielmeier, Gräfelfing; Bernhard Barth, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München; Wolfgang Clausmeier, Commerzbank AG, Osnabrück; Heidi Dennl, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München; Dietmar Fink, Sparkasse Hochrhein, Murg; Werner Haselmann, Bayerische Hypo-und Vereinsbank AG, Bamberg; Manfred Knossalla, Bayerische Landesbank, München; Hartwig Scheper, Vereins- und Westbank AG, Hannover; Friedrich Stumpfegger, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Landshut
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MITGLIEDER DER TARIFKOMMISSION
Lothar Wacker, Vorsitzender, Deutsche Bank AG, Köln; Karin Ruck, stellv. Vorsitzende, Deutsche Bank AG, Frankfurt/M.; Friedrich-W. Hütte, stellv. Vorsitzender, BHFBank AG, Düsseldorf; Bernhard Barth, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München; Helmut Beckmann, Commerzbank AG, Hannover; Erwin Bielmeier, Gräfelfing; Waltraud Braune, Saar Bank eG, Saarbrücken; Heinz Buff, Berliner Volksbank eG, Berlin; Heinz-Werner Busch, Commerzbank AG, Duisburg; Wolfgang Clausmeier, Commerzbank AG, Osnabrück; Heidi Dennl, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München; Dietmar Fink, Sparkasse Hochrhein, Murg; Werner Haselmann, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Bamberg; Norbert Heinrich, Citibank Privatkunden AG, Hamburg; Ulrich Kaufmann, Deutsche Bank AG, Düsseldorf; Alfred Kraus, Bayerische Landesbank, München; Sigrun Mikosevits, Bayerische Landesbank, München; Bernd Neuser, Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover; Sigrid Betzen, Düsseldorf
DHV – DEUTSCHER HANDELS- UND INDUSTRIEANGESTELLTEN-VERBAND IM CGB HAUPTVORSTAND
BUNDESFACHGRUPPE BANKEN
Jörg Hebsacker, Vorsitzender; Manfred Raible, stellv. Vorsitzender; Rüdiger Krenz, Horst-Dieter Pollmeier, Renate Schlatterer
Claus-Jürgen Baerbaum, Vorsitzender; Klaus-Dieter Freund, Geschäftsführer
MITGLIEDER DER TARIFKOMMISSION DER BUNDESFACHGRUPPE PRIVATES BANKGEWERBE
Claus-Jürgen Baerbaum, european transaction bank AG, Hamburg; Carlo Frehse, Iduna Bausparkasse AG, Hamburg; Roland Gerstner, Volksbank, Rastatt; Norbert Keltermann, Deutsche Bank AG, Essen; HansPeter Ponath, Wüstenrot Bausparkasse AG, Marbach-Hörnle; Monika Pospischil, Bankhaus Hermann Lampe KG, Berlin; Alexander Raeder, Postbank AG; Peter Schellenberg, Dresdner Bank AG, Bielefeld; Paul Weber, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Kempten
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