Aspekte der Unternehmens- Nachfolge

Aspekte der UnternehmensNachfolge Frank Lumma, IHK Lippe zu Detmold 2017 Seite 1 Vor- und Nachteile einer Unternehmensnachfolge Vorteile: Seite ...
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Aspekte der UnternehmensNachfolge

Frank Lumma, IHK Lippe zu Detmold

2017

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Vor- und Nachteile einer Unternehmensnachfolge Vorteile:

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Das Unternehmenskonzept wird bereits gelebt.



Standort, Produkte und Kundenstamm sind bereits vorhanden.



Die mühsame Startphase einer Neugründung entfällt.



Das Risikopotential lässt sich schärfer eingrenzen.



Übernahmen werden finanziell gefördert wie Neugründungen. (Beratung: z. B. IHK Lippe)

Nachteile:

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Subjektiv-gefärbte Wertvorstellungen des Übergebers



Das Unternehmen ist geprägt von seinem bisherigen Inhaber.



Evtl. Übernahme verkrusteter Strukturen



Notwendige Veränderungen in der Unternehmensstruktur sind mitunter mühsam.

Der Klassiker Nr. 1: Nachfolge innerhalb der Familie z. B: Friedrichs GmbH Barntrup

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Der Klassiker Nr. 2: Nachfolge innerhalb des Unternehmens z. B. Poslednik GmbH Lage

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Der Klassiker Nr. 3: Nachfolge von außerhalb Jascha Hofmann, Markant-Markt in Bad Salzuflen.

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v. l.: Reiner Krug ist neuer geschäftsführender Gesellschafter der Bernholz Verpackungen GmbH, Bad Sallzuflen. Alexander Maaß ist Nachfolger im SUBARU-Autohaus in Schieder-Schwalenberg. Horst Mahlmann, Inhaber der neu gegründeten Krisch GmbH, übernahm einen Schrottplatz in Horn-Bad Meinberg.

Suche nach Angeboten Hilfestellung durch die IHK und andere: - Unternehmensbörse nexxt-change www.nexxt-change.org

- IHK-Nachfolgeclub Lippe www.detmold.ihk.de

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Im „Club“ versucht die IHK Lippe, über persönliche Vorstellungen der Nachfolgeinteressenten und persönliche Unternehmensbesuche die passenden Paare zu finden. Diskretion und Vertraulichkeit werden gewahrt. Gespräch mit dem Nachfolgeinteressenten:

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Kurze Darstellung der Beweggründe, ein fremdes Unternehmen fortzuführen Bisherige Aktivitäten, ein übergebenden Unternehmen zu finden Gesuchte Branchen Gesuchtes Unternehmen, einschl. - Angaben z. B. zur Größe nach Umsatz und Mitarbeiterzahl - zum Standort [ggf. auch außerhalb des Kreises Lippe] - zu den Ausscheidungskriterien [kein Sanierungsfall, keine Kapitalgesellschaft etc.] Wünsche an übergebene(n) Altunternehmer(in); z. B. bzgl. - Einarbeitung/Einführung - Teilhaberschaft Kaufpreisrahmen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. durch - Verfügbares Eigenkapital - Kreditnahme, Sicherheiten

Unternehmensbewertung „ Überblick über die gesamte wirtschaftliche Information des Unternehmens verschaffen:

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Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Inventarliste



Einnahme-Überschussrechnungen



Übersicht der Verbindlichkeiten



Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt und der Sozialversicherungsträger

Informationen über das Unternehmen

www.handelsregister.de: Informationen über Inhaber/Gesellschafter, Stammkapital www.bundesanzeiger.de: Jahresabschlüsse www.insolvenzbekanntmachungen.de Experten hinzuziehen: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gutachter, ö. b. u. v. Sachverständige (Verzeichnis bei der IHK Lippe)

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Unternehmenswertermittlung Der Gemeine Wert des Betriebes/der GmbH-Anteile richtet sich am Ertragswert aus. Ertragswert ist der mit dem Betriebsvermögen zukünftig erzielbare Jahresertrag multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor (Multiplikator).

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Vorgehensweise: • − − − −

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Ermittlung des künftig erzielbaren Jahresertrages: Ermittlung der Gewinne der letzten drei Jahre Bereinigung um außerordentliche und nicht betriebsnotwendige Erträge und Aufwendungen Berücksichtigung von angemessenem Unternehmerlohn/ Anpassung des GF-Gehaltes, evtl. des Ehegattengehaltes Evtl. Berücksichtigung angemessener Miete



Ermittlung des Multiplikators



Ermittlung der unternehmerischen Risikofaktoren

Ermittlung des erzielbaren Jahresertrages am Beispiel eines kleinen Einzelunternehmens

Gewinn Hinzurechnungen/Kürzungen ./.Angemessener Unternehmerlohn = Korr. Ergebnis Durchschnittlicher Jahresertrag

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2014 2015 2016 € € € 57.000 58.500 61.500 1.200 -2.500 -50.000 -50.000 -50.000 8.200 8.500 9.000 Ø 8.600

Bildung des Multiplikators zum Zwecke des Verkaufs Für Kleinunternehmen beträgt der Multiplikator meist zwischen 4 bis 6 in Abhängigkeit von • Unternehmensgröße • Inhaberabhängigkeit • Kundenabhängigkeit • Wettbewerbsfähigkeit und Standort • Innovationskraft • Produkt- und Leistungsangebot • Umfang und Alter der Betriebsausstattung Seite 16

Welcher Multiplikator? Aktuelle Branchenfaktoren unter: www.finance-research.de/multiples

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Multiplikatorenmethode

Durchschnittlicher Jahresertrag x Muliplikator =

Unternehmenswert

Beispiel: 8.600 € x 5 = 43.000 €

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Formen der Kaufpreiszahlung

- Verkauf gegen Einmalzahlung - Verkauf gegen Kaufpreisraten - Verkauf gegen Renten Man unterscheidet zwischen Leib- und Zeitrente. - Verkauf gegen dauernde Last - Pacht statt Kauf

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Haftungsfragen Steuerliche Situation:

Haftung des Betriebsübernehmers aus § 75 Abgabenordnung (Umsatz-, Lohn- und Gewerbesteuer)!!!

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§ 75 AO •



(1) Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge, vorausgesetzt, dass die Steuern seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet werden. Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. (2) Absatz 1 gilt nicht für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse und für Erwerbe im Vollstreckungsverfahren.

Auskunft des Finanzamtes vorlegen lassen, Freistellungsvereinbarung im Kaufvertrag aufnehmen! Seite 22

Haftung für zivilrechtliche Alt-Verbindlichkeiten (z. B. Garantien, Gewährleistungen, offene Rechnungen) Nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende und GbR: Keine Haftung des Käufers Eingetragene Kaufleute und persönlich haftende Gesellschafter von OHG und KG: Haftung nur bei Firmenfortführung, aber es kann ein Haftungsausschluss im Handelsregister eingetragen werden GmbH share deal: Nur das Gesellschaftsvermögen haftet, keine persönliche Haftung des Anteilskäufers Seite 23

Vertragsüberleitung? (insbes. bei Dauerschuldverhältnissen) GmbH: share deal: Vertragsüberleitung ohne Zustimmung des Vertragspartners eingetragene Kaufleute, OHG, KG: Auch bei Firmenfortführung: Zustimmung des Vertragspartners notwendig (strittig) Kleingewerbetreibende, GbR: Zustimmung des Vertragspartners immer notwendig

In jedem Fall Übergang der Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB! Haftung für Gehälter!

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Steuern • Wer ein Unternehmen kauft, kann den Preis dafür steuerlich geltend machen (Abschreibungen). • Dauernde Lasten und Renten als Vorsorgeleistungen zu Gunsten des Übertragenden sind abziehbare Sonderausgaben des Übernehmers. • Muss der Nachfolger einen Kredit aufnehmen, um den neuen Betrieb zu kaufen, kann er die Kreditzinsen steuerlich geltend machen. • Beim Kauf von Immobilien sind 6,5 % des Verkaufspreises als Grunderwerbssteuer fällig (in NRW)

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• Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterfallen nicht der Umsatzsteuer.

Erbschaft- und Schenkungsteuer Verwandtschaftsgrad Freibetrag in Euro Steuerklasse I Ehepartner, eingetr. Lebenspartner 500.000 Kinder (Stief-, Adoptiv-) 400.000 Enkel, Urenkel 200.000 Eltern, Großeltern 100.000 Steuerklasse II Eltern und Großeltern (bei Schenkungen) und Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten 20.000 Steuerklasse III übrige Verwandte und alle anderen 20.000

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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuertarife zwischen 7 und 50 Prozent, in Abhängigkeit vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbes und der Steuerklasse.

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Erbschaft- und Schenkungssteuer: Auch nach der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer bleibt eine Verschonung von der Steuer möglich - bei Fortführung des Betriebes und Beibehaltung der Lohnsumme. Grundkonzept (begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. Euro)

• Bewertung des Unternehmenswertes (z. B. vereinfachtes Ertragswertverfahren mit Kapitalisierungsfaktor 13,75) • Abzug des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens • Abschlag bis max. 30 Prozent bei Einhalten bestimmter Verfügungsvoraussetzungen • Einhalten von Lohnsummenhaltefristen (mehr als 5 AN): 5 Jahre > Abschlag 85 Prozent, 7 Jahre Abschlag > 100 Prozent • (Lohnsummenstaffelung bis 15 AN)

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Ihre Ansprechpartner in der IHK Lippe zu Detmold: Geschäftsbereich Starthilfe und Unternehmensförderung: Karolina Tiessen Tel.: 05231 7601-27 Frank Lumma Tel.: 05231 7601-28

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