Argumente Die Krim-Krise, die Lage der Ukraine und das Verhalten Russlands

Berlin, 21. März 2014 Argumente Die Krim-Krise, die Lage der Ukraine und das Verhalten Russlands 1. Wie bewerten die Bundesregierung und die EU das...
Author: Emma Kaufer
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Berlin, 21. März 2014

Argumente Die Krim-Krise, die Lage der Ukraine und das Verhalten Russlands

1. Wie bewerten die Bundesregierung und die EU das Referendum auf der Krim über die Unabhängigkeit von der Ukraine? Der Westen ist sich einig: Deutschland, die EU und die USA, aber auch weitere Staaten wie Japan sehen die Annexion der Krim durch Russland als illegal an. Sie wählen dazu klare Worte. Das Referendum vom 16. März, das aus russischer Sicht Grundlage für die Annexion ist, widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung der Verfassung der Ukraine ebenso wie internationalem Recht. Das Referendum habe weder der ukrainischen Verfassung noch den Standards des Völkerrechts entsprochen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung am 20. März. Insgesamt handle es sich um eine einseitige Veränderung von Grenzen. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass sie das Ergebnis nicht anerkennen wird. Diese Haltung nahmen auch die übrigen EU-Staaten und die USA ein. Die EU und die Vereinigten Staaten verhängten in mehreren Stufen Sanktionen, die seitens der US-Regierung und der EU-Staats- und Regierungschefs am 20. März verschärft wurden. Die EU hat damit gegenwärtig gegen 33 Personen aus Russland und von der Krim Einreiseverbote verhängt sowie deren Konten gesperrt. Die USA erließen ebenfalls Einreiseverbote und Kontensperrungen, die unter anderem den ehemaligen Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, betreffen. Auch die politischen Beziehungen zu Russland wurden eingeschränkt. Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die weitere Entwicklung in großer Sorge. Sie sprach kurz nach dem Referendum von permanenten Versuchen 

Aktualisierung des Argumentationspapiers vom 18. März 2014

Russlands, die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine zu verletzten und das Land zu destabilisieren.

2. Ist das Verhalten Russlands mit dem Völkerrecht zu vereinbaren? Bereits in ihrer Regierungserklärung vom 13. März hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Aktionen Moskaus auf der Krim vor dem Referendum als völkerrechtswidrig scharf verurteilt: „Das Vorgehen Russlands in der Ukraine stellt eindeutig einen Bruch grundlegender völkerrechtlicher Prinzipien dar.“ Daran hält die Bundesregierung weiter fest. Auch das Referendum selbst ist mit dem Recht nach Ansicht von Experten nicht zu vereinbaren: Die ukrainische Verfassung erlaube in der Autonomen Republik Krim Volksentscheide zu politischen Fragen. Gebietsänderungen sind dagegen nationalen Referenden vorbehalten, wie der Bonner Völkerrechtler Stefan Talmon Focus-Online am Montag erläuterte. „Das bedeutet, dass die gesamte Ukraine über eine Abspaltung der Krim abstimmen müsste.“ Gegen das Völkerrecht verstößt das Referendum, so Talmon, weil es zu einem Zeitpunkt stattfand, an dem die Halbinsel quasi bereits militärisch von Russland besetzt war – russische Truppen kontrollierten damals schon strategisch wichtige Einrichtungen. Auch die geschichtlichen Verbindungen Russlands mit der Krim ändern nichts an der Rechtswidrigkeit der Abspaltung. Es war der sowjetische Parteichef Nikita Chruschtschow, der 1954 die Krim der Ukraine zuschlug. Dieser Status wurde von Russland im sogenannten Budapester Memorandum 1994 ausdrücklich bestätigt, mit dem die Ukraine auf Atomwaffen verzichtete. Darin wird auch die Souveränität der Ukraine in den bestehenden Grenzen anerkannt. In seiner Rechtfertigungsrede ging der russische Präsident Wladimir Putin am 18. März nach den vorliegenden Berichten darauf nicht ein.

3. Wie ist das offizielle Abstimmungsergebnis auf der Krim zu bewerten? Auf den ersten Blick hatte die Abstimmung auf der Krim ein eindeutiges Ergebnis. Fast 97 Prozent der Teilnehmer des Referendums stimmten für den Beitritt zu Russland, hieß es von offizieller Seite. Doch ungeachtet der Tatsache, dass die Abstimmung völkerrechtswidrig war, sind auch erhebliche Zweifel daran angebracht, dass dieses Ergebnis den Willen der Bevölkerung Seite 2 von 8

auf der Krim tatsächlich zum Ausdruck bringt, weil die Abstimmung nicht wirklich frei war. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die zur Abstimmung stehenden Fragen einseitig formuliert worden seien. Regierungssprecher Steffen Seibert kritisierte am 17. März, es habe keine Möglichkeit gegeben, für den Status quo zu stimmen. Die Abstimmung hat außerdem unter dem Eindruck einer massiven Präsenz militärischer und paramilitärischer Kräfte – auch illegaler russischer Truppen – stattgefunden. Nach Korrespondentenberichten standen in der Nähe der Wahllokale militärische Einheiten, die mit den Referendumsbefürwortern sympathisierten. Zum Teil sollen Angehörige dieser Einheiten auch in den Wahllokalen gewesen sein. Unabhängige Wahlbeobachter - beispielsweise der OSZE - waren nicht zugelassen.

4. Wie sind die internationalen Reaktionen? Russland hat sich international isoliert. Nur durch sein Veto konnte Russland verhindern, dass sich der UN-Sicherheitsrat in New York am 15. März gegen das Referendum auf der Krim wandte. China, das in der Vergangenheit oft mit Russland gestimmt hat, enthielt sich bemerkenswerter Weise. Auch ein Gutachten des Europarats bewertet das Referendum als illegal. Ähnlich hat sich auch der Schweizer Bundespräsident und derzeitige OSZE-Vorsitzende Didier Burkhalter geäußert. In einem Communiqué der Organisation rief Burkhalter vergangener Woche Russland dazu auf, von nicht verfassungsmäßigen Aktivitäten abzusehen.

5. Gibt es einen völkerrechtlichen Rechtfertigungsgrund? Russland hat argumentiert, dass es der russischstämmigen Bevölkerung auf der Krim habe zur Hilfe kommen müssen. Dem hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 13. März entgegnet: „Weil in diesen Tagen von dem einen oder anderen der Vergleich mit dem Kosovo-Konflikt gezogen wird – vielleicht auch gleich in dieser Debatte –, erlaube ich mir dazu eine kurze Nebenbemerkung. Nachdem damals die Staatengemeinschaft den sogenannten ethnischen Säuberungskriegen von Milosevic (des damaligen serbischen Präsidenten, Red.) auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien jahrelang mehr oder Seite 3 von 8

weniger ohnmächtig zugesehen hatte, nachdem Sanktionen und Verhandlungen keinerlei Wirkung gezeigt hatten, entschloss sich die NATO, ohne UN-Mandat militärisch einzugreifen, auch weil Russland jeden Beschluss des UN-Sicherheitsrates für ein UN-Mandat blockiert hatte. Um es klipp und klar zu sagen: Die Situation damals ist in keiner Weise mit der in der Ukraine heute vergleichbar.“ Der Völkerrechtler Georg Nolte unterstützte die Haltung in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Laut UN-Charta darf ein Staat nur dann Gewalt anwenden, wenn er sich selbst verteidigt oder wenn er durch den Sicherheitsrat ermächtigt wird. Im Fall Kosovo haben NATO-Staaten im Jahr 1999 allerdings ohne Ermächtigung in einer Bürgerkriegssituation militärische Gewalt angewandt, um eine «humanitäre Katastrophe» zu verhindern. Einige Völkerrechtler rechtfertigten damals die NATO-Operation mit der gestiegenen Bedeutung, Menschenrechte zu schützen. Diese Rechtfertigung ist jedoch bei vielen Staaten und anderen Völkerrechtlern auf Widerspruch gestoßen und deshalb nicht allgemein anerkannt. Sie wäre auf den Fall Krim und Ukraine jetzt ohnehin nicht anwendbar. Denn hier ist keine unmittelbare Bedrohung eines Teils der Bevölkerung erkennbar.“

6. Was ist von Putins Vergleich zur deutschen Wiedervereinigung zu halten? Der russische Präsident Putin verglich am 18. März in seiner Rede in Moskau die Annexion der Krim mit der deutschen Wiedervereinigung. Dieser Vergleich hinkt. Die deutsche Wiedervereinigung geschah mit Billigung der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, wie sie sich im Zwei-plusVier-Vertrag ausdrückte. Sie war damit von der internationalen Gemeinschaft voll getragen. Davon kann im Fall der Krim keine Rede sein. Auch sein Vorhalt, dass sich die NATO entgegen der Absprachen nach Osten erweitert habe, geht fehl. Es war die souveräne Entscheidung von Staaten wie Polen und jenen des Baltikums, sich dem westlichen Bündnis anzuschließen. Sie entschieden sich damit für das europäische Wertemodell.

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7. Wie ist das Verhalten Russlands vor dem Hintergrund der europäischen Geschichte zu bewerten? In ihrer Regierungserklärung am 13. März warf Kanzlerin Merkel Präsident Putin vor, keine Lehren aus den Kriegen und Krisen des 20. Jahrhunderts gezogen zu haben. Ein Zurück sei aber immer noch möglich, betonte sie. Merkel sagte mit Blick auf das Verhalten Russlands auf der Krim: „Das ist Handeln nach den Mustern des 19. und 20. Jahrhunderts im 21. Jahrhundert. Denn noch einmal: Niemand, schon gar nicht die Europäische Union oder Länder wie die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Russland, niemand von uns kann sich heute im 21. Jahrhundert noch darauf beschränken, nur seine eigenen Belange im Blick zu haben. Wenn er es doch tut, dann schadet er sich über kurz oder lang selbst.“

8. Wie reagiert Deutschland, die EU und der Westen auf das Vorgehen Russlands? Der Bundesregierung ist es wichtig, dass in den Reaktionen ein Dreiklang eingehalten wird. Zum einen sollte der Gesprächsfaden mit Russland nicht abreißen. Dies ist auch nicht geschehen, wie allein zahlreiche Telefonate der Kanzlerin mit dem russischen Präsidenten belegen. Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier signalisierte immer wieder Gesprächsbereitschaft. Zum zweiten legt die Kanzlerin Wert darauf, dass die Europäer einheitlich handeln. Dies ist erreicht worden, obwohl die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten sicher nicht deckungsgleich sind. Aber auch Staaten aus dem Südwesten Europas erkennen an, dass im Sinne der osteuropäischen Länder auf das Vorgehen Russlands deutlich reagiert werden muss – auch mit Sanktionen. Neben den bereits verhängten Sanktionen haben die EU wie die USA deutlich gemacht, dass weitere härtere Schritte vorbereitet werden, falls es zu einer Destabilisierung der Ukraine komme. Dabei ist an Wirtschaftssanktionen gedacht. Außerdem hat das Verhalten Russland bereits Folgen für die internationale Zusammenarbeit. Die Kanzlerin machte deutlich, dass die Kooperation mit Russland im G8-Format auf Eis gelegt wird. Zudem sind der EU-Russland-Gipfel im Juni sowie die deutsch-russischen Regierungskonsultationen abgesagt worden. Zum dritten muss der Ukraine geholfen werden. Ein symbolisches Zeichen ist die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Ukraine. Aber es wird auch materielle Hilfe fließen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) soll nach Verhandlungen mit der Regierung in der Kiew zeitnah ein Milliarden-Hilfsprogramm vorstellen. Dieses wird an Seite 5 von 8

Bedingungen geknüpft sein wie bei IWF-Hilfsprogrammen üblich. Daneben sind weitere direkte Hilfen der EU in Vorbereitung. Die Bundesregierung will auch die Kommunen ermuntern, die Städtepartnerschaften mit der Ukraine pflegen, diese gerade jetzt zu intensivieren. Die Bundesregierung setzt auf einen durchaus kritischen Dialog mit der Übergangsregierung in Kiew. Diese muss nach Meinung der Bundesregierung unbedingt auch die Rechte der russischstämmigen Bevölkerung in ihrem Land wahren.

9. Sind militärische Gegenreaktionen denkbar? Die Bundeskanzlerin hat dies klar verneint: „In dieser spannungsgeladenen und gefährlichen Situation gilt es, Wege aus der Krise zu finden. Militärisch ist der Konflikt nicht zu lösen. Ich sage allen Menschen, die Angst und Sorge haben: Militärisches Vorgehen ist keine Option für uns.“ Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder sagt ebenso deutlich: „Es gibt keine militärische Aktion. Wir müssen das politisch lösen.“

10. Sind die Sanktionen ein echtes Druckmittel? Sicher sind nach der Verhängung von Strafmaßnahmen keine schnellen Erfolge zu erwarten. Die internationale Gemeinschaft wird einen langen Atem benötigen, bis eine akzeptable Lösung für die Krise gefunden werden kann. Wenn Wirtschaftssanktionen – also Sanktionen der Kategorie III im EUStufenplan – verhängt werden sollten, wäre mit Gegenreaktionen Moskaus zu rechnen. Wie Wirtschaftssanktionen im Fall Russlands wirken könnten, lässt sich nicht hundertprozentig abschätzen. Aber auch nach Auffassung der Regierung in Moskau steckt die russische Wirtschaft in ernsthaften Schwierigkeiten, wie es in einer Agenturmeldung am 17. März hieß. „Die wirtschaftliche Situation zeigt Anzeichen einer Krise", sagte Vize-Wirtschaftsminister Sergej Beljakow danach. Damit räumte die Regierung in Moskau erstmals ein, dass die Volkswirtschaft anfällig für Sanktionen sein könnte. Der Verfall des Rubels, eine erhöhte Kapitalflucht und die Tatsache, dass westliche Firmen ihre Investitionen in erheblichem Umfang zurückstellen, treffen Russland bereits jetzt. Fachleute gehen davon aus, dass Russland im Zuge der politischen Spannungen in eine Seite 6 von 8

Rezession abgleiten dürfte. Das Land ist auf die Milliardenerlöse aus den Energieexporten, ebenso auf Investitionen und das Wissen westeuropäischer Konzerne angewiesen.

11. Kann Deutschland Gegenreaktion verkraften? Das Handelsvolumen zwischen Russland und Deutschland belief sich im vergangenen Jahr auf rund 76,5 Milliarden Euro, wobei die russischen Exporte mit einem Wert von rund 40,5 Milliarden Euro leicht über den deutschen Ausfuhren (36 Milliarden Euro) lagen, wie Spiegel Online berichtet. Während Deutschland für Russland der drittwichtigste Handelspartner sei, liege umgekehrt Russland nur auf dem elften Platz der wichtigsten deutschen Handelspartner - knapp hinter Polen. Sanktionen hätten zwar negative Wirkungen für beide Seiten, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, am 14. März bei einem Spitzengespräch der Verbände mit Merkel in München. „Aber Völkerrecht geht über alles", betonte er. "Wenn klar gegen das Völkerrecht verstoßen wird, dann müssen Sanktionen getroffen werden." Auch wenn die Wirtschaft leiden würde, komme man an solchen Maßnahmen vielleicht nicht vorbei. Er habe aber vollstes Vertrauen, dass die Bundesregierung darüber "mit Augenmaß" entscheiden werde. Besonderes Augenmerk gilt den Gas- und Öllieferungen aus Russland. Inwieweit Lieferstopps ausgeglichen werden können, lässt sich nicht sicher sagen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch Russland auf die Einnahmen aus dem Energiegeschäft stark angewiesen ist.

12. Was steht für den Westen auf dem Spiel? Aus den Kriegen und Tragödien des 20. Jahrhunderts hat die Menschheit begonnen, ihre Lehren zu ziehen - spätestens seit dem Fall der Mauer und des eisernen Vorhangs. Die neuen politischen Verflechtungen und Leitlinien stellen das Verhalten Russlands auf der Krim in Frage. Eine politische Frage kann nach heutigem Verständnis nur im Dialog auf der Basis des Rechts gelöst werden, nicht aber mit dem Mittel der Gewalt. Gewaltanwendung widerspricht in eklatanter Weise dem Werteverständnis Europas, wie es in vergangenen Jahrzehnten gewachsen ist. In der Worten der Bundeskanzlerin: „Denn – ich kann es gar nicht oft genug und nachdrücklich genug sagen – die Uhr lässt sich nicht zurückdrehen. Interessenkonflikte mitten in Europa im 21. Jahrhundert lassen sich Seite 7 von 8

erfolgreich nur dann überwinden, wenn wir nicht auf Muster des 19. und 20. Jahrhunderts zurückgreifen. Sie lassen sich nur dann überwinden, wenn wir mit den Prinzipien und Mitteln unserer Zeit, des 21. Jahrhunderts, agieren. Auch geopolitische Stärke entwickeln, das geht erfolgreich nur mit den Prinzipien und Mitteln unserer Zeit. Uns allen in Europa und der Welt – auch Russland – eröffnen sich auf diesem Weg so sehr viel mehr Chancen als Risiken.“ Anlage – Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom 13. März 2014 und der einschlägigen Passagen aus der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom 20. März 2014

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