ARCHITEKTENVERTRAG Planungs- und Architektenleistungen Sanierung Mahnmal St. Nikolai

ARCHITEKTENVERTRAG Planungs- und Architektenleistungen Sanierung Mahnmal St. Nikolai Vertragsausfertigungen an: Auftragnehmer ( lx) Auftraggeber (lx) ...
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ARCHITEKTENVERTRAG Planungs- und Architektenleistungen Sanierung Mahnmal St. Nikolai Vertragsausfertigungen an: Auftragnehmer ( lx) Auftraggeber (lx)

zwischen der

Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Klosterwall 8 20095 Hamburg

-nachstehend Auftraggeber(AG) genannt-

und

- nachstehend A u f t r a g n e h m e r (AN) genannt -

Die Planung der Sanierung Mahnmal St Nikolai erfordert besondere Fachkompetenz im Bereich der Sanierung von Baudenkmälern, insbesondere der Sanierung von Natursteinbauten, Sandstein- und Ziegelbauten. Weiterhin sind Anforderungen in der statischen Beurteilung von historischen Gebäuden sowie Erfahnmgen mit historischen Mauerwerksverfugungen von besonderer Bedeutung. Die Planung der Sanierungsmaßnahmen und -methoden erfordert eine enge Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und dem Denkmalschutzamt Hamburg.

Architektenvertrag Sanierung Mahnmal St Nikolai

INHALTSVER2ECHNIS

§1

Gegenstand des Vertrages

§2

Grundlagen des Vertrages

§3

Lelst\.lngen des AN

§4

Allgemeine Pflichten des AN

§5

Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten

§6

Tennine und Fristen

§7

Vergütung

§8

Haftpfllchtversichenmg des AN

§9

Herausgabeanspriiche des Auftraggebers

§ 10

Abnahme und Verjährung

§ 11

Nachuntemehmer

§ 12

umeberrectit

§ 13

Kündigung

§ 14

Ergänzende Vereinbarungen

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§1

Geeenstand des Veltrlges Gegenstand dieses Vertrages sind Planungs- und Architektenleistungen für das:

BV: Slnlennlg Mahnmal St Nikolai, Hamburg. Das Bauvorhaben steht insbesondere unter der Notwendigkeit, die vorgesehenen Baukosten von EUR 8.940.925,37 netto (KG 300, 400) nlcllt zu überschreiten. Dieser Kostenrahmen steht fllr das Bauvorhaben zur Verfügung. Sollte sich aufgrund unvorhergesehener Baukostensteigerungen oder aufgrund bislang nicht be- und erkannter weiterer Schäden ergeben, dass die In der Kostenberechnung vom 18.02.2014 ausgewiesene Preissteigerung von 2,5% (EUR 223.523,13 netto) und die in der Haushaltsuntertage -Baunach§ 19 LHO angegebene Kostenvarianz (EUR 901.947,98 netto) zur Bauverwendung (teilweise) erforderlich werden, so emöht sich der einzuhaltende Kostenrahmen nur um die von dem AG schriftlich freigegebenen Beträge (Erweiterung der Baukosten). §2 Grundlactn des Vertrages

2.1

Angebot des AN vom 16.12.2013

2.2

Honorarformblattvom 13.12.2013

2.3

Zuwendungsantragvom 05.03.2014 nebst Erläuterung der Baukosten

2.4

Projektorganigramm vom 16.12.2013 (vgl. Ziff. 2.1)

2.5

Steuerungsterminplan vom 12.02.2014

2.6

Kostenberechnung der ARGE vom 18.02.2014

2.7

Bewerbergemeinschaftsertdärung vom 28.10.2013/03.11.2013

2.8

HOAI für Architekten und Ingenieure- HOAI 2013, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart Ist

2.9

Die Regelungen des BGB-Wefkvertrages §§ 631 ff. BGB.

§3 Leistungen des AN

3.1

Der AN ist verantwortJicher Ansprechpartner für den AG. Er koordiniert alle am Projekt beteiligten Sonderfachleute und ausführenden Armen für die Dauer des Bauvorhabens.

3.2

Der AN wird auf Basis dieses Vertrages und der in § 2 angeführten Vertra~ntertagen alle - bei Vertragsschluss erkennbar erforderlichen - Planungs- und Architektenleistungen erbringen, um die in diesem Ver· trag bezetchneten Planungsziele zu erreichen. Er hat dabei sparsam und wirtschaftlich zu handeln. Er hat des Weiteren schrittweise vorzugehen und die Planung stets mit dem AG abzustimmen. Diese Leistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen die vom AN In jedem fall zu erfüllenden Mlndest· anforderungen an eine vertragsgemäße und mangelfreie Leistungsert:>rtngung zur Herbetführung des geschuldeten Werl

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