TU Wien - ZV - StPA - Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium/Application for Admission to a Master’s Programme

12.06.2006

EINGANGSSTEMPEL STAMP OF RECEIPT

STUDIEN- UND PRÜFUNGSABTEILUNG, KARLSPLATZ 13, A-1040 WIEN TEL: ++43 +1 588 01 41062, 41063 FAX: ++43 +1 588 01 41096 E-MAIL: [email protected] INTERNET: www.tuwien.ac.at/zv/stud

ANSUCHEN UM ZULASSUNG ZUM MASTERSTUDIUM (Ordentliches Studium zur Vertiefung und Ergänzung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums)

APPLICATION FOR ADMISSION TO A MASTER’S PROGRAMME (Degree programme leading to a master’s degree; based on a completed bachelor’s programme, with special emphasis on some areas) MASTERSTUDIUM MASTER’S PROGRAMME BEABSICHTIGTER STUDIENBEGINN FOR WHICH SEMESTER DO YOU SEEK ADMISSION

MATRIKELNUMMER REGISTRATION NUMBER

FAMILIENNAME SURNAME (LAST NAME) VORNAME FIRST NAME GEBURTSDATUM DATE OF BIRTH

MÄNNL. / MALE

STAATSBÜRGERSCHAFT CITIZEN SHIP

WEIBL. / FEMALE HEIMATANSCHRIFT / PERMANENT ADRESS

ZUSTELLADRESSE / POSTAL ADRESS

DATUM UND AUSSTELLUNGSLAND DES REIFEZEUGNISSES DATE AND COUNTRY OF ISSUE OF SECONDARY SCHOOL LEAVING CERTIFICATE WELCHE UNIVERSITÄTEN (WISSENSCHAFTLICHE HOCHSCHULEN) HABEN SIE BEREITS BESUCHT NAME ALL UNIVERSITIES ATTENDED

STUDIENRICHTUNG (HAUPTFACH) / MAJOR FIELD OF STUDIES

AKADEMISCHER GRAD UND DATUM DES ABSCHLUSSES UNIVERSITY DEGREE AND DATE OF COMPLETION OF STUDIES

BESITZEN SIE KENNTNISSE DER DEUTSCHEN SPRACHE / DO YOU HAVE ANY KNOWLEDGE OF THE GERMAN LANGUAGE JA / YES NEIN / NO

SIND SIE ODER IHRE ELTERN/EHEPARTNER SEIT FÜNF JAHREN IN ÖSTERREICH WOHNHAFT (HAUPTWOHNSITZ) / HAVE YOU OR YOUR PARENTS/SPOUSE YOUR PERMANENT ADRESS IN AUSTRIA SINCE FIVE YEARS JA / YES NEIN / NO

SIND SIE FLÜCHTLING GEMÄSS DER GENFER KONVENTION/ASYLWERBER ARE YOU REFUGEE ACCORDING TO THE GENEVA CONVENTION/PERSON SEEKING ASYLUM

JA / YES

NEIN / NO

GENIESSEN SIE ODER IHRE ELTERN/EHEPARTNER IN ÖSTERREICH DIPLOMATISCHE IMMUNITÄT DO YOU OR YOUR PARENTS/SPOUSE ENJOY DIPLOMATIC IMMMUNITY IN AUSTRIA

JA / YES

NEIN / NO

ICH ERKLÄRE HIERMIT AN EIDES STATT, DASS OBIGE ANGABEN VOLLKOMMEN DER WAHRHEIT ENTSPRECHEN. HEREBY SWEAR AND/OR AFFIRM THAT THE ABOVE STATEMENTS ARE CORRECT.

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TU Wien – ZV –StPA – Zulassung zum Studium, MB, deutsch

V 27.07.2006

MERKBLATT ÜBER DIE ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUFNAHME VON AUSLÄNDERN AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studierende, die kein österreichisches Reifezeugnis besitzen, müssen zuerst einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Erst nach erfolgter Zulassung mittels Bescheid ist eine Online-Voranmeldung möglich. Es sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Zulassungsansuchen Nachweis der allgemeinen Universitätsreife Eventuell Nachweis der besonderen Universitätsreife Eventuell Prüfungsnachweise über facheinschlägige Vorstudien Kopie des Reisepasses zwei Internationale Antwortscheine (Coupon-Réponse International), wenn möglich

Der Antrag auf Zulassung ist vollständig bis spätestens 1. September für das Wintersemester oder bis 1. Februar für das Sommersemester bei der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien einzubringen (= besondere Zulassungsfrist). Diese Frist ist nicht erstreckbar. Für EU- und. EWR- StaatsbürgerInnen gilt die allgemeine Zulassungsfrist. Es wird aber generell empfohlen, den Antrag auf Zulassung zeitgerecht zu stellen, da die Bearbeitung 4-6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ad 1) Das Formular „Ansuchen um Zulassung zum Studium“ ist in der Studien- und Prüfungsabteilung erhältlich bzw. im Internet unter der Adresse http://www.tuwien.ac.at/ud/formulare/studabt/ abrufbar. Ad 2) Die allgemeine Universitätsreife ist durch das Reifezeugnis oder durch den Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Ad 3) Die besondere Universitätsreife ist eine Bestätigung über die Berechtigung, das angestrebte Studium im Ausstellungsland des Reifezeugnisses (=allgemeine Universitätsreife) zu beginnen bzw. fortzusetzen. Ist die in Österreich angestrebte Studienrichtung dort nicht eingerichtet, ist diese Bestätigung in Bezug auf die fachlich am nächsten verwandte Studienrichtung zu erbringen. Diese Bestätigung muss von einer Technischen Universität / Fakultät des Landes, in dem das Reifezeugnis erworben wurde, ausgestellt werden. Sie hat darüber hinaus für den angestrebten Studienantritt an der TU Wien gültig zu sein. Die besondere Universitätsreife ist nicht nachzuweisen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: a) EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit einem Reifezeugnis (unabhängig vom Ausstellungsstaat); b) Der/Die StudienwerberIn bzw. dessen/deren gesetzlich Unterhaltspflichtige/r (das ist ausnahmslos ein Elternteil bzw. der/die Ehegatte/in) hat den Mittelpunkt seiner/ihrer Lebensinteressen durchgehend in den letzten 5 Jahren unmittelbar vor der Bewerbung in Österreich. Der Mittelpunkt des Lebensinteresses ist durch eine Meldebestätigung nachzuweisen. Weiters ist z.B. ein Versicherungsauszug, eine Arbeitsbestätigung, Lohnsteuernachweise oder ähnliches vorzulegen; c) Der/Die StudienwerberIn bzw. dessen/deren gesetzlich Unterhaltspflichtige/r genießt diplomatische Immunität in Österreich (Vorlage der Legitimationskarte); d) Der/Die StudienwerberIn ist gem. Genfer Konvention offiziell anerkannter Flüchtling in Österreich; e) Der/Die StudienwerberIn ist AsylwerberIn in Österreich und das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dies ist mit einer gültigen „Asylkarte“ nachzuweisen; f) Der/Die StudienwerberIn besitzt ein Reifezeugnis einer österreichischen Auslandsschule (z.B. St. Georgs Kolleg in Istanbul); g) Der/Die StudienwerberIn ist in Österreich akkreditierte/r und hier hauptberuflich tätige/r AuslandsjournalistIn sowie dessen/deren Ehegatte/in und Kinder (Vorlage der Akkreditierungsurkunde); h) Der/Die Studienwerber erhält ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder aufgrund von staatsvertraglichen Bestimmungen, oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind. Ad 4) Sofern das Studium an der TU Wien fortgesetzt werden soll, ist auch eine aktuelle Fächer- und Notenübersicht aller bisher abgelegten Prüfungen des bereits begonnenen Studiums vorzulegen.

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Zulassung zum Masterstudium Die Zulassung zu einem Masterstudium an der Technischen Universität Wien setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studienganges an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeit für Anträge zum Masterstudium länger in Anspruch nehmen kann, da in einzelnen Fällen erst eine Stellungnahme des/r zuständigen StudiendekanIn abgewartet werden muss. Urkunden und Beglaubigungen Die Beglaubigung eines Dokuments dient zur Bestätigung der Echtheit von angebrachten Siegeln und Unterschriften. Daher sind ausländische Dokumente grundsätzlich sowohl durch das Außenministerium des Ausstellungslandes, als auch durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde für dieses Land zu beglaubigen. Ist die innerstaatliche Beglaubigung durch das Außenministerium vorhanden aber es fehlt der Beglaubigungsvermerk der österreichischen Vertretungsbehörde, kann die Beglaubigung wie folgt in Österreich vervollständigt werden: Beglaubigung durch die zuständige Vertretungsbehörde des Ausstellungslandes in Österreich und durch das österreichische Außenministerium (Legalisierungsbüro, Minoritenplatz 9, 1010 Wien). Dokumente, die in Mitgliedsländern des Haager Beglaubigungsabkommens ausgestellt wurden, sind mit der Apostille zu beglaubigen. Dokumente, die in der EU ausgestellt wurden, sowie aus Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Rumänien, Serbien und Montenegro, der Schweiz und andere Länder, müssen nicht speziell beglaubigt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Adresse: http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/10639/14018_beglaubigung.pdf Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original vorzulegen. Es wird aber empfohlen, amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen, da die TU Wien für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente keine Verantwortung übernimmt. Fremdsprachigen Dokumenten sind autorisierte deutsche bzw. englische Übersetzungen beizufügen, die ebenfalls vollständig beglaubigt sein müssen. Autorisierte Übersetzungen die in Österreich ausgestellt wurden, müssen nicht beglaubigt werden. Kenntnis der deutschen Sprache Für das Zulassungsverfahren ist der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache nicht notwendig. Die Aufnahme an der TU Wien als ordentliche/r Studierende/r setzt jedoch diesen Nachweis voraus, der wie folgt erbracht werden kann: • Deutsche Sprache im Reifezeugnis • Zeugnis der Wiener Internationalen Hochschulkurse (Kursstufe Fortgeschrittene 3) • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch, Mittelstufe • Zeugnis über die Absolvierung der Hochschulsprachprüfung aus Deutsch Personen, die keinen der oben angegebenen Nachweise erbringen können, aber Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, können nach erfolgter Zulassung (aber vor der Einschreibung an der TU Wien) eine Feststellungsprüfung absolvieren. Nähere Informationen darüber sind im jeweiligen Zulassungsbescheid enthalten. Personen, die keine Deutschkenntnisse besitzen werden nach erfolgter Zulassung befristet als außerordentliche Studierende aufgenommen. Es besteht u.a. die Möglichkeit, sich nach Maßgabe der freien Plätze für einen der folgenden Deutschkurse einzuschreiben (die Einweisung erfolgt jeweils anlässlich der Aufnahme (Einschreibung) an die TU Wien über die Studien- und Prüfungsabteilung): • Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten, Liechtensteinstr.155, 1090 Wien • Österreichische Orient-Gesellschaft/Hammer-Purgstall, Dominikanerbastei 6/6, 1010 Wien • Wiener Internationale Hochschulkurse, Ebendorferstr. 10/4, 1010 Wien) Ergänzungsprüfungen Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, werden Ergänzungsprüfungen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, zur Vorbereitung auf die erforderlichen Ergänzungsprüfungen, den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten zu besuchen. Anerkennung von Prüfungen Anrechnungsansuchen können erst dann in der Studien- und Prüfungsabteilung eingebracht werden, wenn Sie an der TU Wien zugelassen und als ordentliche/r Studierende/r gemeldet sind Grundsätzlich können positiv beurteilte Prüfungen einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung angerechnet werden, soweit sie den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die endgültige Entscheidung obliegt dem/der zuständigen StudiendekanIn. Zur Orientierung können die unter der Adresse http://www.tuwien.ac.at/studium/studienangebot/index.shtml angeführten Studienpläne dienen. Studienbeiträge Studierende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder auf die ein völkerrechtlicher Vertrag anzuwenden ist, haben zu Beginn jedes Semesters einen Studienbeitrag in der Höhe von 363.36€ pro Semester zu entrichten.

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Studierende, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder auf die kein völkerrechtlicher Vertrag anzuwenden ist, haben zu Beginn jedes Semesters einen Studienbeitrag in der Höhe von 726,72€ pro Semester zu entrichten. In der Nachfrist (Achtung Frist kann variieren) erhöht sich der jeweilige Studienbeitrag um 10%. Informationen über die zu zahlenden Studienbeiträge an der Technischen Universität Wien finden Sie unter http://www.tuwien.ac.at/zv/stud/aktuelles_Studienbeitraege_Liste.shtml Allgemeine Hinweise • Die österreichischen Universitäten verfügen über keine Möglichkeit ausländischen Studierenden ein Stipendium zu gewähren. • Über Lebenserhaltungskosten, Lernmaterialien, Wohnmöglichkeiten, Möglichkeiten der Studienfinanzierung, usw. gibt die Österreichische Hochschülerschaft an der TU-Wien Auskunft: http://www.htu.tuwien.ac.at oder Tel.:+43-1-58801/49502. • Informationen zu den Einreisebestimmungen für Österreich finden Sie unter http://www.bmi.gv.at/einreise/ • Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides die Aufnahme an der TU-Wien als außerordentliche/r bzw. ordentliche/r Studierende/r in der allgemeinen Zulassungsfrist erfolgt. Die dafür erforderlichen Schritte sind persönlich durchzuführen. Informationen über die Aufnahme finden Sie unter http://www.tuwien.ac.at/zv/stud/index.shtml

STUDIEN AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT WIEN GÜLTIG AB DEM STUDIENJAHR 2006/07 http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_studienplaene.shtml Studienplan in Kraft getreten:

akad. Grad

BACHELOR- UND MASTERSTUDIEN 033 265 Bachelorstudium Bauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement (6 Semester) 066 465 Masterstudium Konstruktiver Ingenieurbau (4 Semester) 066 466 Masterstudium Bauwirtschaft und Geotechnik (4 Semester) 066 467 Masterstudium Infrastrukturplanung und –management (4 Semester)

05U 05U 05U 05U

BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 243 Bachelorstudium Architektur (6 Semester) 066 443 Masterstudium Architektur (4 Semester) 066 444 Masterstudium Building Science and Technology (4 Semester)

05U 05U 05U

BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 240 Bachelorstudium Raumplanung und Raumordnung (6 Semester) 033 440 Masterstudium Raumplanung und Raumordnung (4 Semester)

05U 05U

BSc. Dipl.-Ing.

033 245 Bachelorstudium Maschinenbau (6 Semester) 066 445 Masterstudium Maschinenbau (4 Semester)

06U 06U

BSc. Dipl.-Ing.

033 282 Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau (6 Semester) 066 482 Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau (4 Semester)

06U 06U

BSc. Dipl.-Ing.

033 273 Bachelorstudium Verfahrenstechnik (6 Semester) 066 473 Masterstudium Verfahrenstechnik (4 Semester)

06U 06U

BSc. Dipl.-Ing.

033 235 Bachelorstudium Elektrotechnik (6 Semester) 066 435 Masterstudium Energietechnik (4 Semester) 066 436 Masterstudium Automatisierungstechnik (4 Semester) 066 437 Masterstudium Telekommunikation (4 Semester) 066 438 Masterstudium Computertechnik (4 Semester) 066 439 Masterstudium Mikroelektronik (4 Semester)

03U 03U 03U 03U 03U 03U

BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 221 Bachelorstudium Geodäsie und Geoinformatik (6 Semester) 066 462 Masterstudium Vermessung und Katasterwesen (4 Semester) 066 463 Masterstudium Geodäsie und Geophysik (4 Semester) 066 464 Masterstudium Geoinformation und Kartographie (4 Semester)

05U 05U 05U 05U

BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 202 Bachelorstudium Mathematik in Technik und Naturwissenschaften (6 Semester) 033 203 Bachelorstudium Mathematik in den Computerwissenschaften (6 Semester) 033 204 Bachelorstudium Statistik und Wirtschaftsmathematik (6 Semester) 033 205 Bachelorstudium Finanz- und Versicherungsmathematik (6 Semester) 066 400 Masterstudium Mathematik (4 Semester) 066 401 Masterstudium Statistik (4 Semester) (4 Semester) 066 402 Masterstudium Mathematik in Technik und Naturwissenschaften (4 Semester) 066 403 Masterstudium Wirtschaftsmathematik (4 Semester) 066 404 Masterstudium Mathematik in den Computerwissenschaften (4 Semester) 066 405 Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik (4 Semester)

06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U

BSc. BSc. BSc. BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

3

033 261 Bachelorstudium Technische Physik (6 Semester) 066 460 Masterstudium Physikalische Energie- und Messtechnik (4 Semester) 066 461 Masterstudium Technische Physik (4 Semester)

06U 06U 06U

BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 290 Bachelorstudium Technische Chemie (6 Semester) 06U 066 491 Masterstudium Technische Chemie - Synthese (4 Semester) 06U 066 492 Masterstudium Techn. Chemie - Werkstofftechnologie und Werkstoffanalytik (4 Semester) 066 493 Masterstudium Technische Chemie - Materialchemie (4 Semester) 06U 066 494 Masterstudium Technische Chemie – Chemische Prozesstechnik (4 Semester) 06U 066 495 Masterstudium Technische Chemie – Biotechnologie und Bioanalytik (4 Semester) 06U

BSc. Dipl.-Ing. 06U Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 531 Bachelorstudium Data Engineering and Statistics (6 Semester) 033 532 Bachelorstudium Medieninformatik (6 Semester) 033 533 Bachelorstudium Medizinische Informatik (6 Semester) 033 534 Bachelorstudium Software and Information Engineering (6 Semester) 033 535 Bachelorstudium Technische Informatik (6 Semester) 066 931 Masterstudium Computational Intelligence (4 Semester) 066 932 Masterstudium Computergraphik und Digitale Bildverarbeitung (4 Semester) 066 933 Masterstudium Information and Knowledge Management (4 Semester) 066 935 Masterstudium Medieninformatik (4 Semester) 066 936 Masterstudium Medizinische Informatik (4 Semester) 066 937 Masterstudium Software Engineering and Internet Computing (4 Semester) 066 938 Masterstudium Technische Informatik (4 Semester) 066 939Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen Informatik (4 Semester)

BSc. BSc. BSc. BSc. BSc. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing.

033 522 Bachelorstudium Informatikmanagement (6 Semester) 066 922 Masterstudium Informatikmanagement (2 Semester)

06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 06U 03U 03U

Bakk.rer.soc.oec. Mag.rer.soc.oec.

033 526 Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik (6 Semester) 066 926 Masterstudium Wirtschaftsinformatik (4 Semester)

06U 06U

BSc. Dipl.-Ing.

066 434 Masterstudium Materialwissenschaften (4 Semester)

06U

Dipl.-Ing.

LEHRAMTSSTUDIEN (9 Semester) Mathematik Darstellende Geometrie Physik Chemie Informatik und Informatikmanagement

01U 01U 01U 01U 00U

Mag.rer.nat. Mag.rer.nat. Mag.rer.nat. Mag.rer.nat. Mag.rer.nat.

DOKTORATSSTUDIEN Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften Doktoratsstudium der Naturwissenschaften

06U 06U 06U

Dr.rer.soc.oec. Dr.techn. Dr.rer.nat.

27.07.2006

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