Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks
Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antragstell...
Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antragsteller: GETEC AG, Magdeburg
Prüfung des Genehmigungsantrags durch die Müller-BBM GmbH, Niederlassung Karlsruhe Dipl.-Met. Axel Rühling
Aufgabenstellung Die Müller-BBM GmbH, Niederlassung Karlsruhe wurde beauftragt, den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der GETEC AG zu prüfen und für die Stadt Gengenbach beratend tätig zu werden. Kernpunkte der Prüfung: 1. Prüfung der Erfüllung der Vorsorge- und Schutzanforderungen
der TA Luft (Schorn-stein-höhenberechnung, Notwendigkeit der Bestimmung der Immissionskenngrößen) 2. Vertiefte Prüfung der Angaben zur Luftreinhaltung und zum Schall-schutz hinsichtlich der Anforderungen der TA Luft und der TA Lärm zum Schutz der Nachbar-schaft vor Luftschadstoffen und Lärm.
3. Prüfung auf besondere Randbedingungen des Einzelfalls (z.B. Meteorologie, Kaltluftabflüsse, Tallage) 2
Luftreinhaltung Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) definiert die Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen für den bestimmungsgemäßen Betrieb.
Vorsorgeanforderungen (Nr. 5 TA Luft): Begrenzung und Überwachung der Emissionskonzentrationen Ermittlung der Schornsteinhöhe Schutzanforderungen (Nr. 4 TA Luft):
Prüfung der Schutzpflicht (Umfang der Ermittlungspflichten) Definition von Immissionswerten (Grenzwerten) zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Vegetation und Ökosystemen 3
Luftreinhaltung
Vergleich der Emissionsfrachten
Stickoxide NOx Kohlenmonoxid CO Staub Schwefeldioxid SO2 Formaldehyd n.g. = nicht geregelt
Luftreinhaltung Vorsorgeanforderung Emissionen: Begrenzung der Emissionskonzentrationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist gewährleistet. Bezüglich der Überwachung der Emissionen von SO2 gibt es missverständliche Formulierungen im Antrag. Einzelmessung oder Befreiung von der Messung?
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Luftreinhaltung Vorsorgeanforderung Schornsteinhöhe: Schornsteinhöhe BKS-Anlage im TÜV-Gutachten: 35 m Schornsteinhöhe im Antrag und im Lärmgutachten: 37 m Schornsteinhöhe Kessel 2 (Erdgas): 21 m Schornsteinhöhe BHKW (Erdgas): 21 m Prüfungshinweis: Anwendung der 20°-Regel der TA Luft zur Bestimmung der Firsthöhe führt zu einer Schornsteinhöhe von ca. 24 m. 6
Luftreinhaltung Schutzanforderungen (Nr. 4 TA Luft): Prüfung der Schutzpflicht (Umfang der Ermittlungspflichten)
Bestimmung der Immissions-Kenngrößen (Vorbelastung, Zusatzbelastung, Gesamtbelastung) kann entfallen bei geringen Emissionsmassenströmen (Bagatellmassenströme) soweit keine besondere örtliche Lage oder besondere Umstände vorliegen. Bagatellmassenströme werden eingehalten, daher ist keine Ermittlung der Immissions-Kenngrößen notwendig. Prüfung besondere örtliche Lage oder besondere Umstände fehlt. 7
Luftreinhaltung Besondere örtliche Lage?
Geländeschnitt von Nordost (Kastelberg) nach SüdSüdwest mit Kaminstandort
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Luftreinhaltung Besondere örtliche Lage wegen Meteorologie?
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Luftreinhaltung Potenzielle Ausbreitung von Schadstoffen (qualitativ)
Beispielhafte, pessimistische Verteilung 10
Luftreinhaltung Vorläufiges Fazit: • Vorsorgeanforderungen weitestgehend erfüllt • Kaminhöhe BHKW in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde anpassen • Immissionsrelevanz der Anlage eher gering
• Keine besondere örtliche Lage bezüglich der Ausbreitung von Schadstoffen
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Lärm Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) definiert die Prüfung zur Einhaltung der Schutzpflicht (hier: Prüfung im Regelfall).
Lärmgutachten öko-control GmbH Im Gutachten formulierte Ziele: Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der Anlage sollen an den definierten Immissionsorten die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Dies bedeutet, dass im Regelfall die Zusatzbelastung als irrelevant anzusehen ist.
Tonhaltige / tieffrequente Geräusche sollen berücksichtigt werden.
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Lärm Wesentliche Hinweise aus der Gutachtenprüfung: Am Immissionsort IO 10 (Grünstraße 55) wird der Immissionsrichtwert Nacht für ein Mischgebiet von 45 dB(A) nur um 4,7 dB(A) unterschritten. Formale Konsequenz: • Vorbelastung ist zu ermitteln (z.B. durch Messung) und Einhaltung des Immissionsrichtwerts ist nachzuweisen
oder • Anforderungen an Schallschutzmaßnahmen sind so zu formulieren, dass das Ziel – 6 dB(A) erreicht wird. Eine Beurteilung hinsichtlich tieffrequenter Geräusche sollte ergänzt werden (z.B.: BHKW). 13