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Ackerwinde e. V. Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 99...
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Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Betreuungsvertrag zwischen Ackerwinde e.V. und den Erziehungsberechtigten Für das Kind: ……………………………………..

Geburtsdatum: ……………__

Anschrift:

Telefon: ……………………_

………………………………………..

Aufnahme : ………………………………………..

Betreuungszeit: ………….

Unser Kindergarten ist ein öffentlicher Kindergarten in freier Trägerschaft von "Ackerwinde e.V., Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik". Die Bildungsund Erziehungsarbeit basiert auf der von R. Steiner entwickelten Waldorfpädagogik. Der Kindergarten öffnet sich Allen, denen diese Pädagogik ein Anliegen ist, unabhängig von Weltanschauung und Religion. Wir arbeiten nach unserem Leitbild und erwarten durch die Eltern eine wertschätzende Anerkennung und ein Vertrautmachen mit der pädagogischen Konzeption. Das Leben im Kindergarten beruht auf Selbstverwaltung. Diese wird in der Mitgliederversammlung und den Gremien des Vereins (Vorstand, Pädagogische Konferenz, Elternrat) ausgeübt. Für die innere und äussere Gestaltung des Kindergartenlebens benötigen wir die Mitarbeit aller Eltern. Um das Betreiben des Kindergartens in Selbstverwaltung zu ermöglichen wird die Mitgliedschaft im Trägerverein erbeten. Die Anerkennung der Kindergartenordnung und der Bedingungen zum Betreuungsvertrag sind Bestandteil dieses Vertrages. Dresden, den ………………………………………__ Erziehungsberechtigte/r

…………………………………………_______

Vorstand

…………………………………………

Anlagen 1 Bedingungen zum Betreuungsvertrag 2 Kindergartenordnung 3 Aufnahmeschein 4 Bescheinigung für ärztliche Untersuchung 5 Merkblatt zum Infektionsschutz-Gesetz 6 Leitbild 7 Pädagogische Konzeption 8 Vereinssatzung „Ackerwinde e.V.“/Beschluss Mitgliederversammlung 8.7.2003 9 Aufnahmeantrag Verein mit Beitragsordnung 10 Merkblatt für Neuaufnahme Eltern/Verein 11. SEPA-Mandat Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Anlage 1

Bedingungen zum Betreuungsvertrag 1. Finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen des Kindergartens für das Kind ..............................................

ab ........................................

Unser Kindergarten hat die Betriebserlaubnis für Krippen- und Kindergartenplätze, deshalb werden Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr als Krippenkinder, ältere als Kindergartenkinder gezählt. Dabei ist jeweils das Alter zu Beginn des Monats ausschlaggebend. Hort- und Kindergartenverträge anderer Träger sind für Geschwisterkinder in Kopie der Anmeldung beizufügen. Bitte teilen Sie mit, welches Zählkind von der Ackerwinde abgerechnet wird. Wenn Ansprüche auf Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung bestehen, reichen Sie bitte hierzu die Nachweise ein. Alle Änderungen bitte unverzüglich mitteilen! Der Elternbeitrag richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen der Stadt Dresden (Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen) Im Kindergartenbetrieb entstehen folgende weitere Kosten Frühstück Vesper Mittagessen Eurythmie (monatlich)

€ € € €

0,70 0,30 2,80 7,00

Ersatzzahlung bei nicht erbrachter Arbeitsleistung beträgt € 7,50 je Stunde. (Siehe Punkt 4 der Anlage 1) 2. Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag behält bis zum Schulbeginn des Kindes seine Gültigkeit. Eine schriftliche Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall nicht erforderlich. Eine vorherige Kündigung kann beiderseits in schriftlicher Form, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende erfolgen. Bei einer Kündigung durch die Eltern ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten notwendig. Im Kalenderjahr des Schulbeginns ist eine fristgerechte Kündigung letztmalig mit Wirkung zum 31.05. des laufenden Jahres möglich, es sei denn, es gibt aussergewöhnliche gründe (z.B. Umzug des Kindes/der Eltern), die eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt rechtfertigen. Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected] Der Träger der Einrichtung kann in folgenden Fällen den Betreuungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende außerordentlich schriftlich kündigen.   

Wenn das von den Personensorgeberechtigten zu entrichtende Entgelt für insgesamt 2 Monate nicht bezahlt wurde. Wenn es unüberbrückbare Differenzen zwischen dem pädagogischen Personal des Kindergartens und den Personensorgeberechtigten gibt. Wenn wiederholt gegen die Vertragsbedingungen verstossen wurde.

3. Betreuungszeit / Aufsicht / Haftung / Versicherung Die vertragliche und vergütete Betreuungszeit beträgt generell 9 (neun) Stunden pro Tag, egal ob diese von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen wird. Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt erst mit persönlicher Übernahme des Kindes durch die Mitarbeiter und endet mit der Übergabe in die Obhut eines Erziehungsberechtigten, bzw. einer mit der Abholung beauftragten Person. Für die Beauftragung ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Für den Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Für die Kinder besteht in der Einrichtung eine Absicherung bei Unfällen entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung. Mit dem gesetzlichen Unfallschutz sind nicht alle Risiken abgesichert, deshalb wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Ihr Kind empfohlen. 4. Elternbeteiligung Für die weitere Entwicklung unseres Kindergartens benötigen wir die Mitarbeit aller Eltern. Der Stadt Dresden gegenüber muss eine Eigenleistung von derzeit 1% des Haushaltsvolumens nachgewiesen werden. Daher wurde folgende Regelung eingeführt, die eine gleichmäßige Verteilung der anfallenden Arbeiten auf alle Familien, die Kinder in unsere Einrichtung schicken, gewährleisten soll. Mit dem Beginn des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Erziehungsberechtigten (unabhängig von der Zahl der Kinder in der Ackerwinde), je Kalenderjahr zwölf Arbeitsstunden zu leisten. Bei nicht erbrachten Arbeitsstunden werden diese mit einer Zahlung von € 7,50 je Stunde abgegolten und per Lastschrift eingezogen. Bei einer nicht das gesamte Kalenderjahr bestehenden Betreuung gilt die Regelung anteilig. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgejahres oder bei Ausscheiden aus dem Kindergarten.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Bitte achten Sie selbst darauf, Ihre Arbeitsstunden schriftlich an den dafür Verantwortlichen in der Einrichtung mitzuteilen. (Unterschrift, Tätigkeit, Dauer und Zeitpunkt). Wir können nur die Arbeitsstunden (Werterhaltung, Reparaturen, Gartenarbeiten u.ä.) abrechnen, die uns gemeldet werden.

…………………………………………………………….………………………………………… Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Anlage 2

Kindergartenordnung

Der Kindergarten ist montags bis freitags mit Ausnahme von Feiertagen und Schliesszeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Der Kindergarten hat zwischen Weihnachten und Neujahr, in den sächsischen Sommerferien drei Wochen, am Freitag nach Himmelfahrt und am Freitag nach Buss- & Bettag wegen Fortbildung ab Mittag geschlossen. Die genauen Schliesszeiten werden am Beginn eines jeden Kindergartenjahres bekannt gegeben. Um einen rhythmischen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Kinder bis 8.30 Uhr zu bringen. Bei Krankheit melden sie Ihr Kind bitte am gleichen Tag bis 8.00 Uhr ab. Für die Gruppenplanung teilen Sie uns bitte Urlaub oder Fehlzeiten rechtzeitig mit. Zum Schutz Ihrer Kinder bitten wir alle Eltern Gartentor und Haustür geschossen zu halten. Bitte bringen Sie Ihr Kind nur in gesundem, fieberfreiem Zustand in die Einrichtung. Bei Krankheiten melden Sie Ihr Kind bitte schnellstmöglich ab. Nach ansteckenden Krankheiten ist ein Gesundheitsnachweis vom behandelnden Arzt vorzulegen. In unserer Einrichtung werden i. d. R. keine Medikamente verabreicht. Für Ausnahmefälle ist das Ausfüllen des Formulars zur Medikamentengabe erforderlich. Das Aushängen und Verteilen von Bild, Ton und Schriftmaterial in unserer Einrichtung ist nur nach Absprache mit den Erziehern/Erzieherinnen erlaubt.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Anlage 3 Aufnahmeschein Angaben zum Kind: Name Geburtsdatum Anschrift

Geburtsort

Angaben zur Mutter: Name Familienstand Anschrift Beruf Telefon: Privat E-Mail

□ verheiratet

□ eheähnliche Lebensgemeinschaft

□ alleinerziehend

Arbeitgeber* Dienst

Angaben zum Vater: Name Familienstand Anschrift Beruf Telefon: Privat E-Mail

□ verheiratet

□ eheähnliche Lebensgemeinschaft

□ alleinerziehend

Arbeitgeber* Dienst

Geschwister: Name Name Name Name

Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum

Einrichtung Einrichtung Einrichtung Einrichtung

Ermässigungen aus finanziellen Gründen sind von den Eltern beim Eigenbetrieb der Stadt zu beantragen und bei Gewährung dem Kindergarten vorzulegen. * Freiwillige Angaben Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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versichert über

Besondere Hinweise zum Gesundheitszustand des Kindes:

Wichtige Informationen über Kind und Familie:

Dauervollmacht: Mein Kind darf von folgenden Personen abgeholt werden. Name Name Name Name Name

Telefon Telefon Telefon Telefon Telefon

Im Notfall ist zuerst zu informieren: Name

Telefon

Änderungen bitten wir der Kindergartenleiterin mitzuteilen.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected] Foto- und Veröffentlichungsvollmacht: Hiermit gestatten wir Kindergartenalltages Rahmen des eigenen veröffentlichen. Ein vorbehalten.

Ort / Datum

dem Verein Ackerwinde e.V., die im Rahmen der Dokumentation des fotografierten Aufnahmen, auf denen unser Kind sichtbar ist, im Internetauftrittes des Waldorfkindergartens Ackerwinde e.V. zu Widerspruch zur Veröffentlichung im Einzelfall bleibt uns

Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Anlage 4 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach § 7 SächsKitaG zur Aufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte

Das Kind: ..............................................

geboren am:….....................

ANschrift:……............................................................................................ wurde am....................................................... untersucht. Gegen den Besuch einer Kindertagesstätte bestehen keine Bedenken.

Bemerkungen des Arztes:

................................................................................... Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Anlage 5 Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz Wenn Ihr Kind ansteckende Krankheiten hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Ausserdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie Sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nicht mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn a) es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (Ausserdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.); b) eine der folgenden Infektionskrankheiten vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen können, z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; c) ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene, sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen, bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte, darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder gar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, bevor es mit ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsenen nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Krankheit noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder eine möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Anlage 6 Leitbild Wer sind wir? – Zur Geschichte des Kindergartens: Dem Mut und der Tatkraft der Gründer ist es zu verdanken, dass der Kindergarten „Ackerwinde“ Dresden-Pillnitz im März 2001 seine Arbeit mit einer ersten Kindergruppe unter Leitung einer Waldorferzieherin aufnehmen konnte. Bald darauf wurde eine zweite Gruppe eröffnet und im Jahr 2008 ein Kinderstübchen für unsere Jüngsten. Heute betreuen wir 37 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt in drei Gruppen. Unser Kindergarten ist eine von Erziehern und Eltern gemeinsam gewollte und getragene waldorfpädagogische Einrichtung mit familienergänzenden Charakter. Er steht allen Kindern und Eltern offen, unabhängig von Herkunft, Weltanschauung und Religion. Das gesellschaftliche Umfeld: Wir wünschen uns, dass unsere Kinder zu verantwortungsbewussten und beziehungsfähigen Erwachsenen heranwachsen, die aus eigener Kraft, auch gegen Widerstände vertrauensvoll ihren Weg gehen. Wir leben in einer Zeit des gesamtgesellschaftlichen Wandels. Werte- und Orientierungsverlust, Verunsicherung gegenüber Lebens- und Erziehungsfragen, instabile Familienstrukturen und wirtschaftlicher Druck bestimmen heute häufig den Alltag von Familien. Gleichzeitig werden die Räume für gesunde Selbstbildung der Kinder, für ungestörtes, schöpferisches Spiel und für das Erleben von vielfältigen Sinnesund Sozialerfahrungen immer kleiner. Technik und moderne Kommunikationsmittel begleiten unser Leben, verursachen aber auch eine zunehmende Entfremdung gegenüber den natürlichen Lebenszusammenhängen. So erschwert die heute zumeist einseitig vorherrschende materialistische Sichtweise das Erkennen des geistig - lebendigen Wesens von Mensch und Natur.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Worin sehen wir unsere Aufgabe und unser pädagogisches Selbstverständnis? In der frühen Kindheit werden die gesundheitlichen Grundlagen für das ganze Leben mit geschaffen. Ohne Leistungs- und Zeitdruck soll individuelle Entwicklung und soziale Gemeinschaftsbildung ermöglicht werden. Mit einer an der der kindlichen Entwicklung abgelesenen und orientierten Pädagogik wollen wir den Kindern Schutzräume schaffen, in denen sich die Kindheitskräfte frei entfalten können. Die grundlegenden kindlichen Ausdrucksformen sind Bewegung und Spiel. Spielen ist für das kleine Kind die Haupttätigkeit, mit der es sich die Welt zu eigen macht und grundlegende Lebenskompetenzen erwirbt. Deshalb ist es uns sehr wichtig, den Kindern ausreichend Ruhe und Raum dafür zu lassen. Um ein sicheres Verbundensein mit der Welt zu entwickeln, benötigen die Kinder in den ersten sieben Lebensjahren eine sinnhafte, verstehbare und handhabbare Umgebung. Dem tragen wir Rechnung durch sinnvolles und lebenspraktisches Tun in unserem Kindergartenalltag. Durch verlässlich wiederkehrende und sinngebende Rhythmen und Wiederholungen im Tages-, Wochen- und Jahreslauf wollen wir Lebenssicherheit und Vertrauen in die Welt stärken. Vorbild und Nachahmung sind uns wichtiges pädagogisches Anliegen, denn das Kind entwickelt sich am vorbildhaft handelnden und sich selbst erziehenden Erwachsenen. Verantwortung für die Schöpfung erwächst aus dem Pflegen von Achtung und Dankbarkeit für Mensch und Natur im Kindesalter. Gemeinsam mit den Kindern erleben wir den Jahreslauf mit seinen christlichen Festen. Wir sind davon überzeugt, dass das Leben nicht erst mit der Geburt beginnt und mit dem Tode endet. Jeder Mensch stellt sich mit einer ihm ganz eigenen Lebensaufgabe, der er gerecht werden möchte, in die Welt. Daher erkennen wir die Individualität jedes Kindes mit seinen einzigartigen Möglichkeiten an und möchten ihm auf seinem Weg Entwicklungsbegleiter sein. Wie arbeiten wir? – Organisatorische Strukturen: Alle pädagogischen Mitarbeiter sehen sich nach bestem Wissen der Waldorfpädagogik gegenüber verpflichtet und setzen sie individuell in der Praxis um. Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Zur Entwicklung und Wahrung der Qualität haben wir am Verfahren „Wege zur Qualität“ teilgenommen und fördern Aus-und Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiter. Der Betrieb des Kindergartens erfolgt in kollegialer Selbstverwaltung im Zusammenwirken von Vorstand, Kollegium und Elternrat. In verschiedenen Gremien findet Austausch innerhalb der Einrichtung und zu anderen Einrichtungen, insbesondere den Waldorfkindergärten und der Waldorfschule Dresden statt. Bei der Arbeit im Kindergarten bemühen wir uns um eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit von Pädagogen und Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für das Kind. Im Kindergarten wollen wir gemeinsam einen Ort der Begegnung schaffen, der Mut und Kraft zum Dasein und Impulse für Lebensinhalte gibt. Die Erzieher und der Vorstand verpflichten sich den Inhalten des Leitbildes. Von Eltern und Vereinsmitgliedern erwarten wir die wertschätzende Anerkennung des Leitbildes und die Bereitschaft, die pädagogischen Ziele in dessen Sinne zu unterstützen und mit zu tragen.

April 2015

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Anlage 7

Konzeption Waldorfkindergarten Ackerwinde Vorwort I.

II.

1. 2. 3.

Unser Kindergarten Vorstellung des Kindergartens Leitbild Trägerverein

1. 1.1. 1.2. 1.3. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6.

Schwerpunkte unseres pädagogischen Handelns Zugang zur Welt entwickeln Sinnesentwicklung und Sinnespflege Bewegung Sprache und Sprachentwicklung Methoden unserer Arbeit Vorbild und Nachahmung und die Rolle des Erziehers Rhythmus und Wiederholung Freispiel Ernährung und Gesundheitspflege Religiöse Erziehung Übergänge

III. 1. 2. 3.

Zusammenarbeit im Kindergarten Elternarbeit Kollegium Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

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Vorwort „Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen in Liebe erziehen in Freiheit entlassen“ Rudolf Steiner Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Konzeption möchten wir Ihnen den Waldorfkindergarten DresdenPillnitz vorstellen – von den äusseren Rahmenbedingungen, unserer täglichen pädagogischen Praxis und deren Grundlagen, über die Elternarbeit bis zu den Formen der Zusammenarbeit in unserem Kindergarten. Diese Ausführungen verstehen wir als aktuelle Standortbeschreibung und Selbstverpflichtung, an der wir unsere pädagogische Arbeit messen und entwickeln wollen.

I. Unser Kindergarten 1. Vorstellung des Kindergartens Lage, Erreichbarkeit, Räumlichkeiten Am östlichen Stadtrand von Dresden, in unmittelbarer Nähe zu Schloss und Park Pillnitz, den Weinbergen und der Elbe mit ihren weiten Wiesen liegt der Kindergarten Ackerwinde. Unsere vier liebevoll gestalteten Räume befinden sich in Erd- und Obergeschoss eines Plattenbaus aus den 80er Jahren. Das Gebäude teilen wir uns mit einer kommunalen Kindertagesstätte. Im Laufe der Jahre haben wir das grosse schöne Aussengelände so gestaltet, dass es vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bietet. In ca. 5 Minuten ist die Haltestelle der Buslinie 63 zu erreichen. Gruppenstruktur und personelle Besetzung Wir bieten in unserem Kindergarten Platz für bis zu 37 Kinder. Zwei altersgemischte Gruppen mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren und eine Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von 2- 3 Jahren werden derzeit von vier Erzieherinnen und einem Erzieher betreut. Die Gruppenleiterinnen haben noch zusätzlich ein dreijähriges Waldorfkindergartenseminar besucht. Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Als Ansprechpartnerin für Eltern, Ämter, den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen und organisatorische Fragen ist Frau Grosser zuständig, die diese Aufgabe im Rahmen einer Kollegialen Leitung wahrnimmt. Eine Hauswirtschaftskraft und Praktikanten unterstützen unsere Arbeit. Als relativ kleine Einrichtung haben wir jedes Jahr – zu Beginn des Schuljahres – nur wenige Plätze neu zu vergeben. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach dem Datum der Anmeldung und nach pädagogischen Gesichtspunkten, Vorrang haben Geschwisterkinder. Öffnungs-und Ferienzeiten Unser Kindergarten ist Montag – Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Wir haben geschlossen: - zwischen Weihnachten und Neujahr - am Freitag nach Christi-Himmelfahrt - drei Wochen im Sommer innerhalb der sächsischen Schulferien

2. Leitbild Wer sind wir? – Zur Geschichte des Kindergartens: Dem Mut und der Tatkraft der Gründer ist es zu verdanken, dass der Kindergarten „Ackerwinde“ Dresden-Pillnitz im März 2001 seine Arbeit mit einer ersten Kindergruppe unter Leitung einer Waldorferzieherin aufnehmen konnte. Bald darauf wurde eine zweite Gruppe eröffnet und im Jahr 2008 ein Kinderstübchen für unsere Jüngsten. Heute betreuen wir 37 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt in drei Gruppen. Unser Kindergarten ist eine von Erziehern und Eltern gemeinsam gewollte und getragene waldorfpädagogische Einrichtung mit familienergänzenden Charakter. Er steht allen Kindern und Eltern offen, unabhängig von Herkunft, Weltanschauung und Religion. Das gesellschaftliche Umfeld: Wir wünschen uns, dass unsere Kinder zu verantwortungsbewussten und beziehungsfähigen Erwachsenen heranwachsen, die aus eigener Kraft, auch gegen Widerstände vertrauensvoll ihren Weg gehen. Wir leben in einer Zeit des gesamtgesellschaftlichen Wandels. Werte- und Orientierungsverlust, Verunsicherung gegenüber Lebens- und ErzieBank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

hungsfragen, instabile Familienstrukturen und wirtschaftlicher Druck bestimmen heute häufig den Alltag von Familien. Gleichzeitig werden die Räume für gesunde Selbstbildung der Kinder, für ungestörtes, schöpferisches Spiel und für das Erleben von vielfältigen Sinnes- und Sozialerfahrungen immer kleiner. Technik und moderne Kommunikationsmittel begleiten unser Leben, verursachen aber auch eine zunehmende Entfremdung gegenüber den natürlichen Lebenszusammenhängen. So erschwert die heute zumeist einseitig vorherrschende materialistische Sichtweise das Erkennen des geistig - lebendigen Wesens von Mensch und Natur. Worin sehen wir unsere Aufgabe und unser pädagogisches Selbstverständnis? In der frühen Kindheit werden die gesundheitlichen Grundlagen für das ganze Leben mit geschaffen. Ohne Leistungs- und Zeitdruck soll individuelle Entwicklung und soziale Gemeinschaftsbildung ermöglicht werden. Mit einer an der der kindlichen Entwicklung abgelesenen und orientierten Pädagogik wollen wir den Kindern Schutzräume schaffen, in denen sich die Kindheitskräfte frei entfalten können. Die grundlegenden kindlichen Ausdrucksformen sind Bewegung und Spiel. Spielen ist für das kleine Kind die Haupttätigkeit, mit der es sich die Welt zu eigen macht und grundlegende Lebenskompetenzen erwirbt. Deshalb ist es uns sehr wichtig, den Kindern ausreichend Ruhe und Raum dafür zu lassen. Um ein sicheres Verbundensein mit der Welt zu entwickeln, benötigen die Kinder in den ersten sieben Lebensjahren eine sinnhafte, verstehbare und handhabbare Umgebung. Dem tragen wir Rechnung durch sinnvolles und lebenspraktisches Tun in unserem Kindergartenalltag. Durch verlässlich wiederkehrende und sinngebende Rhythmen und Wiederholungen im Tages-, Wochen- und Jahreslauf wollen wir Lebenssicherheit und Vertrauen in die Welt stärken. Vorbild und Nachahmung sind uns wichtiges pädagogisches Anliegen, denn das Kind entwickelt sich am vorbildhaft handelnden und sich selbst erziehenden Erwachsenen. Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

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Verantwortung für die Schöpfung erwächst aus dem Pflegen von Achtung und Dankbarkeit für Mensch und Natur im Kindesalter. Gemeinsam mit den Kindern erleben wir den Jahreslauf mit seinen christlichen Festen. Wir sind davon überzeugt, dass das Leben nicht erst mit der Geburt beginnt und mit dem Tode endet. Jeder Mensch stellt sich mit einer ihm ganz eigenen Lebensaufgabe, der er gerecht werden möchte, in die Welt. Daher erkennen wir die Individualität jedes Kindes mit seinen einzigartigen Möglichkeiten an und möchten ihm auf seinem Weg Entwicklungsbegleiter sein. Wie arbeiten wir? – Organisatorische Strukturen Alle pädagogischen Mitarbeiter sehen sich nach bestem Wissen der Waldorfpädagogik gegenüber verpflichtet und setzen sie individuell in der Praxis um. Zur Entwicklung und Wahrung der Qualität haben wir am Verfahren „Wege zur Qualität“ teilgenommen und fördern Aus-und Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiter. Der Betrieb des Kindergartens erfolgt in kollegialer Selbstverwaltung im Zusammenwirken von Vorstand, Kollegium und Elternrat. In verschiedenen Gremien findet Austausch innerhalb der Einrichtung und zu anderen Einrichtungen, insbesondere den Waldorfkindergärten und der Waldorfschule Dresden statt. Bei der Arbeit im Kindergarten bemühen wir uns um eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit von Pädagogen und Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für das Kind. Im Kindergarten wollen wir gemeinsam einen Ort der Begegnung schaffen, der Mut und Kraft zum Dasein und Impulse für Lebensinhalte gibt. Die Erzieher und der Vorstand verpflichten sich den Inhalten des Leitbildes. Von Eltern und Vereinsmitgliedern erwarten wir die wertschätzende Anerkennung des Leitbildes und die Bereitschaft, die pädagogischen Ziele in dessen Sinne zu unterstützen und mit zu tragen.

3. Der Trägerverein Der Träger unseres Kindergartens ist der Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Ackerwinde e.V., welcher unmittelbar und ausschliesslich geBank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

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meinnützige Zwecke verfolgt. Ziel des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung auf der Grundlage der von Rudolf Steiner ins Leben gerufenen Walddorfpädagogik. Der Verein ist eine selbst verwaltete Einrichtung und betreibt zur Verwirklichung seiner Ziele die Kindertagesstätte „Ackerwinde“. Damit die Weiterentwicklung unseres Kindergartens eine breite Basis hat, ist die Mitarbeit sowohl der Eltern als auch der Pädagogen im Trägerverein erwünscht. Die Organe des Vereins sind: - das Erzieherkollegium zur Umsetzung der pädagogischen Ziele und zur Sicherstellung der täglichen Betreuung - die pädagogische Konferenz des Kollegiums - der Vorstand zur Regelung der laufenden Geschäfte des Vereins - die jährliche Mitgliederversammlung als oberstes Vereinsorgan - der Elternrat als Vertretergremium der Elternschaft

II. Schwerpunkte unseres pädagogischen Handelns Die Waldorfpädagogik und deren menschenkundliche Grundlage gehen davon aus, dass jeder Mensch in seinem Inneren einen unzerstörbaren geistigen Kern besitzt, von dem im Grunde alle Entwicklungs- und Lernimpulse ausgehen. Neben den gewichtigen Einflüssen, die einerseits von den Erbanlagen und anderseits von der sozialen, kulturellen, materiellen Umwelt ausgehen, sehen wir in jedem Kind, das geboren wird eine einzigartige Individualität. Diese tritt mit einem individuellen Schicksal ins Leben, verbunden mit tief verborgenen Anlagen für seine Zukunftsgestaltung. Die das Kind begleitenden Erwachsenen haben eine dem Gärtner vergleichbare Aufgabe. Durch ihre liebevolle und achtsame Pflege und Unterstützung verhelfen sie dem Kind, den in ihm angelegten Keimen und Lebensimpulsen den Weg zu bahnen, damit es sein individuelles Lebensmotiv finden kann. Jedes Kind geht seinen eigenen Weg und folgt doch auch allgemeinen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten.

1. Zugang zur Welt entwickeln 1.1.

Sinnesentwicklung und Sinnespflege Sinne sind Tore zur Welt. In den ersten 7 Lebensjahren wächst das Kind körperlich in unsere Welt hinein.

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Für Kinder stellt die sinnliche Wahrnehmung den Zugang zur Welt dar. Ihre Wahrnehmung ist die Wurzel jeder Erfahrung. Kinder tasten sich in die Welt hinein, greifen nach ihr, was auch immer ein Begreifen ist. Deshalb geben wir den Kindern in unserem Kindergarten viele Gelegenheiten, selbst aktiv zu sein. Wir schaffen eine Umgebung, die seinem Bedürfnis nach vielfältiger Erprobung seiner Sinne entgegen kommt. Wir backen z.B. mit den Kindern Brötchen. Sie dürfen ihre Kraft an der Mühle erproben, das weiche Mehl fühlen, den Teig kneten, Brötchen formen und verzieren, bevor sie im heissen Ofen gebacken werden. Dann duftet es köstlich und es schmeckt herrlich. Selbsterfahrung und Selbstbewusstsein bilden sich aufgrund frühkindlicher Sinneserlebnisse aus. Kinder wollen nachahmen. Deshalb fliesst ihnen der Sinn menschlicher Tätigkeit durch Wahrnehmung und Nachahmung zu. Wahrnehmen ist ein aktiver Prozess, bei dem sich das Kind seine Umwelt aneignet und sich mit ihren Gegebenheiten auseinander setzt. Das Kind soll durch Nachahmen der Erzieher bewusst zu einem phantasievollen Spiel angeregt werden. Unser Spielmaterial ist deshalb einfach und vielfältig. Es gibt Körbe mit Tannzapfen und verschiedenen Hölzern, Steine und Muscheln, Spielständer, Tücher und Bänder, einfache Puppen und gestrickte Tiere. Nichts ist fertig und alles kann sich verändern. So werden Phantasiekräfte gepflegt und entwickelt, die später zur Grundlage eines kreativen Denkens werden können. Das gemeinsame Anlegen und Pflegen eines Kräutergartens ermöglicht die Schulung der Beobachtung und den Umgang mit den natürlichen Lebens- und Entwicklungsprozessen der Pflanzenwelt und der Natur allgemein.

1.2.

Bewegung In den ersten Lebensjahren haben Bewegung und sinnliche Erfahrung eine so grosse Bedeutung wie in keinem anderen Lebensabschnitt. Immer in Bewegung, aktiv mit dem ganzen Körper und allen Sinnen, erschliesst sich das kleine Kind seine Welt. Für eine gesunde Leibes- und Bewegungsentwicklung benötigen die Kinder genügend Raum und Zeit zum ungestörten Üben. Jedes Kind darf die einzelnen Entwicklungsschritte und Erfahrungen in dem Tempo durchlaufen, das seiner Individualität gemässß ist.

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Die Kinder haben vielfältige Möglichkeiten im Tagesablauf ihre grob- und feinmotorischen Fähigkeiten zu entwickeln. Während des Freispiels in Raum sind die Kinder viel in Bewegung durch Bereitstellung phantasieanregenden Materials und Möglichkeiten des eigenen Schaffens und Gestaltens. Beim Freispiel im Garten gibt es viele Bewegungsmöglichkeiten. Die Kinder können krabbeln, klettern, rollen, hüpfen, springen, Stelzen laufen, im Sand bauen. Unser Klettergerüst, die Schaukel, die Weidenhütte, Ballspiele, Pferdchenspiele und verschiedene andere Möglichkeiten bieten den Kindern sensomotorische Erfahrungsfelder. Ausflüge in die nähere Umgebung oder den Wald ergänzen auf natürliche Weise Gelegenheiten für die Bewegungserfahrung und -Schulung. So können die Kinder auch den jahreszeitlichen Wandel in der Natur erleben. Zum Bewegungsangebot im Waldorfkindergarten gehört die wöchentliche Eurythmiestunde, in der die Kinder sich nach Versen und Tönen, Rhythmen und Melodien bewegen. Das Kind nimmt die Gebärden des Erwachsenen auf und schult seine Geschicklichkeit auf dem Weg zu einer geführten eigenen Bewegung. Grossen Wert legen wir auf ein wiederkehrendes Angebot an Fingerspielen, Handgestenspielen, Reigenspielen, Reimen und Liedern, die von den Kindern mit- und nachgespielt werden und vielfältige Möglichkeiten der Entwicklung von Grob- und Feinmotorik bieten. Im Freispiel im Gruppenraum können die Kinder bei Handarbeiten Handwerken, Malen, selbst gestalteten Puppenspielen und Frühstückszubereitung ihre feinmotorischen Fähigkeiten ebenfalls entwickeln. Unmittelbar mit der Bewegungsentwicklung verbunden ist die Sprachentwicklung

1.3.

Sprache und Sprachentwicklung Sprache ist die wichtigste Grundlage allen sozialen Lebens, indem sie uns die Möglichkeit gibt, einander mitzuteilen, was uns im Innersten bewegt. Indem das Kind sie lernt, erschliessen sich ihm Zusammenhänge der Welt und es ist ihm möglich, menschliche Beziehungen aufzubauen. Grob- und feinmotorische Entwicklung bildet die leibliche Voraussetzung für den Spracherwerb. Dafür braucht es ein Gegenüber - Erwachsene, die ihm ihre Aufmerksamkeit und Zeit schenken, denn Kinder lernen sprechen in einer sprechenden Umgebung.

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Dabei kommt es in erster Linie auf das menschliche Beziehungsverhältnis zwischen Sprechendem und Hörendem an. Das sprachlich und seelisch warme Verhältnis zwischen Kind und Erwachsenem bildet den Nährboden für eine gute und differenzierte Sprechweise. Von grosser Bedeutung ist auch, dass in den Worten der Erwachsenen Wahrhaftigkeit lebt, wenn sie mit dem Kind sprechen. Mit dem Beherrschen der Sprache wird die Voraussetzung geschaffen für das Freiwerden des Denkens. Um in spielerischer Weise den Spracherwerb zu fördern, haben in unserem Kindergarten Reime, Finger- und Handgestenspiele, Lieder, Tänze, Kreisspiel, Reigen und Eurhythmie einen hohen Stellenwert. Hier sind Sprache, Musik und Bewegung harmonisch miteinander verbunden, so dass der ganze Mensch angesprochen wird und in spielerischer Weise der Spracherwerb gefördert wird. Eine bildhafte Sprache, das tägliche Hören von Geschichten, Märchen oder Puppenspielen bereichert den Wortschatz der Kinder und regt die Phantasie- und Gestaltungskräfte an.

2. Methoden unserer Arbeit 2.1.

Vorbild und Nachahmung und die Rolle des Erziehers „Das Kind ist ganz Sinnesorgan“ (R. Steiner) Es kennt keine Trennung zwischen Körper, Seele und Geist. Alle Einflüsse, positive und negative, werden wahrgenommen und müssen verarbeitet werden. Die innere Haltung und das äussere Verhalten des Erwachsenen bildet die erste und elementarste Lernumgebung des Kindes. Das Kind schaut nicht nur auf das, was es äusserlich wahrnimmt, sondern auch auf das Bemühen und Streben des Erwachsenen (das Werdende im Erzieher). Die Haltung und Handlung des vertrauten Menschen regen im Kind die Nachahmungskräfte umso mehr an, je mehr der erwachsene Mensch authentisch im Handeln, Fühlen und Denken ist. Das Kind nimmt mit dem ganzen Leib wahr, mit allen Sinnen und ahmt alles, was in der Umgebung lebt, was der Erwachsene tut, fühlt und denkt vertrauensvoll nach. Von grosser Wichtigkeit sind mit Freude gefüllte, sinnvolle und durchschaubare Tätigkeiten des Erwachsenen im Tagesablauf, wie z.B. alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Backen, Kochen, Festvorbereitungen, alle handwerklichen Tätigkeiten, Hand- und Gartenarbeiten. Die Grundlage einer gesunden Willensentwicklung wird im Nachahmungsalter der ersten sieben Jahre gelegt.

2.2.

Rhythmus und Wiederholung

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Der Rhythmus übt eine ordnende und stabilisierende Wirkung aus, sowohl auf die leibliche, wie auch seelisch-geistige Organisation des Kindes. Rhythmus hat etwas Beständiges und durch Wiederholung Verlässliches. Er stärkt die Lebenskräfte des Kindes und sie erfahren dadurch Geborgenheit und Sicherheit. Der Mensch lebt mit Rhythmen: dem Ein- und Ausatmen, dem Schlafen und Wachen, dem Werden und Vergehen. Wir legen im Waldorfkindergarten großen Wert auf einen stets ähnlich wiederkehrenden Tagesablauf (Freispiel, Reigen, Freispiel, festen Abschlusskreis, Schlafen, Freispiel – Wechsel von Ein- und Ausatmen) und Wochenrhythmus, z.B. gibt es für jeden Tag der Woche ein bestimmtes Frühstück bzw. einen Eurythmie-, Mal-, und Wandertag. Die Jahreszeiten und christlichen Feste bedingen einen sich wiederholenden Jahresrhythmus. Durch wiederkehrendes Erkennen kann sich das Erfahrene und Erlebte in die Seele des Kindes senken und gute Gewohnheiten können angelegt werden. Durch verlässlich wiederkehrende und Sinn gebende Rhythmen und Wiederholungen stärken wir beim Kind das Vertrauen in die Welt.

2.3.

Freispiel

Die grundlegenden kindlichen Ausdrucksformen sind Bewegung und Spiel. Spielen ist für das kleine Kind die Haupttätigkeit, mit der es sich die Welt zu Eigen macht. Im freien Spiel erwerben und erüben die Kinder grundlegende Lebenskompetenzen. Vielfältige motorische und sensorische Fähigkeiten, Welterfahrungen und soziales Lernen werden erprobt. Anderseits bietet das freie Spiel die Grundlage für das Entfalten und Verwirklichen der kindlichen Individualität. Deshalb widmen wir dem Spiel im Waldorfkindergarten viel Aufmerksamkeit und Raum. Die Kinder folgen im zweckfreien, schöpferischen Spiel ihren eigenen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb sollte das Spiel unbeeinflusst von belehrenden, reflektierenden Einflüssen des Erziehers sein. Anregend aber wirken sinnvolle, durchschaubare Arbeiten (z.B. Näh- und Flickarbeit, Pflege der Räume, Zubereitung des Frühstücks, …) die der Erwachsene im Beisein der Kinder verrichtet. Die Kinder können diese Tätigkeiten direkt nachvollziehen oder die Intention des Erwachsenen im eigenen schöpferischen Spiel schöpferisch nachahmen. Damit Kinder frei spielen können, benötigen sie Zeit, Ruhe, eine positiv gestimmte Atmosphäre und eine verlässliche Rahmen gebende Umgebung. Es ist wichtig, dass die Spielmaterialien einen breiten Gestaltungsrahmen bieten und die unmittelbare kindliche Phantasie wenig einengen und bestimmen. Einfachste Spielzeuge und natürliche Materialien wie Körbe mit Zapfen, Kastanien, Muscheln, Hölzern und Wurzeln, Tücher und Bänder Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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in vielen Farben und Grössen, vielfältig einsetzbare Spielständer und Einlegebretter, einfach gestaltete Puppen und Tiere lassen den Kindern Gestaltungsraum. Das Spielen verändert sich in den einzelnen Altersstufen und gibt dem Erzieher eine gute Möglichkeit die Kindliche Entwicklung zu beobachten.

2.4.

Ernährung und Gesundheitspflege

Für das körperliche, seelische und geistige Gedeihen des Kindes ist die liebevolle Zuwendung des Erwachsenen eine Grundvoraussetzung, verbunden mit der Bereitschaft, als Bezugsperson eine vertrauenswürdige und verlässliche Bindung zu dem Kind aufzunehmen. Die positive emotionale Umgebung bildet den entscheidenden Nährboden für gesunde Entwicklung, für Lerneifer und Weltinteresse. Waldorfpädagogik ist in Ihrer Methodik und Didaktik darauf ausgerichtet gesundheitsfördernd zu wirken. Es wird ausgegangen von der Anwesenheit eines schöpferischen und unerschöpflichen Potentials an leiblichen, seelischen und geistigen Entfaltungsmöglichkeiten. Die Kräfte, die im Kleinkind als organbildende und gestaltende Kräfte in der leiblichen Organisation wirksam sind, stehen ungefähr ab dem siebten Lebensjahr dem Schulkind in verwandelter Form als Gedanken und Gedächtniskräfte zur Verfügung. Jede vorzeitige Inanspruchnahme dieser Kräfte für intellektuelle Tätigkeiten zieht sie von der Ausgestaltung der Leiblichkeit ab und kann daher eine langfristige Schwächung der Konstitution bewirken. Waldorfpädagogik folgt dem Grundsatz, dass die kognitiven und intellektuellen Fähigkeiten des Schulkindes über konkrete Tätigkeiten des Kleinkindes veranlagt werden, über das Erwecken motorischer Geschicklichkeit und das aktive Miterleben sinnvoller Arbeits- und Lernprozesse. Dem Lernen mit dem Kopf geht das Lernen mit Hand, Fuss und Herz voraus. Dieses steht im Kindergarten im Vordergrund. Die Wichtigkeit der richtigen Kleidung und dem Spiel an der frischen Luft bei Wind und Wetter zu jeder Jahreszeit ist uns ein besonderes Anliegen, wie auch die körperliche Pflege mit biologischen Produkten. In unserer Einrichtung wird grosser Wert auf biologisch-dynamische Kost gelegt. Frühstück und Vesper werden von uns selbst zubereitet, das Mittagessen wird angeliefert, ist zum Teil biologisch-dynamisch, wird vorher in einer Küche frisch zubereitet. Wichtig ist uns auch, wie das Essen eingenommen wird (Tischgebet, in Ruhe eingenommene gemeinsame Mahlzeiten, anschliessend kleine Tischgespräche, gemeinsames Danken für die Früchte der Erde) Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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2.5.

Religiöse Erziehung

Unser Kindergarten ist christlich, aber nicht konfessionsgebunden. Inhalte der religiösen Offenbarung werden in bildlicher Form so gestaltet, dass die Kinder Erlebnisse und Tätigkeiten damit verbinden können. Verschiedene religiöse Elemente gehören zum täglichen rhythmischen Ablauf. So zum Beispiel der gemeinsame Spruch vor den Mahlzeiten, das Anzünden einer Kerze, verschiedene Lieder und das Gestalten des Jahreszeitentisches. Die Jahresfeste werden mit den Kindern im Kindergartenalltag intensiv vorbereitet und manchmal auch mit den Eltern gefeiert. Die Erzieher bemühen sich dabei innerlich selbst um das Motiv des Festes. So ist eine tragende Stimmung für das Fest gegeben. Der äussere Rahmen in Form von bestimmten Liedern, Versen und Festesgewohnheiten sollten jedes Jahr derselbe sein. Es wird zum Beispiel die Adventszeit alljährlich durch ein besonderes kleines Fest eingeläutet: dem Adventsgärtlein. Die Advents- und Weihnachtszeit lebt vom Krippen- bzw. Dreikönigsspiel der Kinder. Ostern – Fest des neuen Lebens. Der Herbst zeichnet sich durch das Erntedankfest und das Laternenfest aus.

2.6.

Übergänge

Der erste Kontakt zu den Eltern findet meist bei der Anmeldung, oder einem sogenannten Schnuppervormittag, an dem die Eltern mit ihrem Kind sich unseren Kindergarten ansehen können, statt. Kurz vor der Aufnahme der Kinder laden wir die neuen Eltern und Kinder zu einem Kennenlernnachmittag ein. Wir können uns ein erstes Bild vom Kind machen und besprechen mit den Eltern alle organisatorischen Fragen auch zur Eingewöhnung. Die Eltern können die ersten Tage gemeinsam mit ihren Kindern in den Kindergarten kommen. Für die Kinder der Kleinkindgruppe lassen wir uns noch mehr Zeit und die Eltern entscheiden mit, wie lange Sie ihr Kind begleiten wollen. Da wir eine kleine Einrichtung sind haben unsere Kleinen täglich Berührungspunkte mit den Kindergartenkindern und deren Erzieherinnen, so dass der Übergang in die altersgemischten Gruppen reibungslos erfolgen kann. Im letzten Jahr vor der Schule bieten wir den Kindern spezielle Vorschularbeiten an. Die Königskinder beider Gruppen erleben eine besondere Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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Förderung, wobei uns das soziale Miteinander ein besonderes Anliegen ist.

III. Zusammenarbeit im Kindergarten 1. Elternarbeit 2. Vereinsarbeit 3. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Wie arbeiten wir? – Organisatorische Strukturen: .

April 2015

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Anlage 8

Satzung §1

Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen Ackerwinde e.V. und hat seinen Sitz in Dresden. (2) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Dresden unter der Nr. VR 3721 eingetragen. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2

Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck des Vereins ist die Bildung und Erziehung im Sinne der WaldorfPädagogik. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine öffentliche Kindereinrichtung vom Kleinkind bis zum Schuleintritt. (4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der Verein ist bestrebt mit anderen Institutionen, deren pädagogische Ziele sich mit denen des Vereins ergänzen, zusammen zu arbeiten. §3

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Minderjährige unter 18 Jahren bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit. (2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. (3) Mit der Betreuung von Kindern in der Einrichtung ist keine Zwangsmitgliedschaft verbunden. Die Mitgliedschaft ist stets freiwillig.

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§4

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären, bei juristischen Personen durch deren Auflösung oder durch Ausschluss aus dem Verein. (2) Ausschlussgründe sind Verstösse gegen Ziele und Interessen des Vereins. (3) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Dem Mitglied muss vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. (4) Gegen den Ausschliessungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung endgültig entscheidet. §5

Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird durch jedes Mitglied selbst festgelegt. Ein Mindestbeitrag sowie weitere Einzelheiten der Beitragserhebung werden in einer Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen. §6

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind - Mitgliederversammlung - Vorstand - Erzieherkollegium §7

Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorstand mit einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Ausserdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

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(2) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäss dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr ist insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Mitarbeiter des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschliesslich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. (3) Jede satzungsmässig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme; das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Über die Tagesordnung wird abgestimmt. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. §8

Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus drei, höchstens fünf Vertretern aus der Mitgliedschaft. Aus dem Erzieherkollegium kann höchstens eine Person in den Vorstand gewählt werden, jedoch nicht als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied. (2) Vorstand gemäss § 26 BGB sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der alte Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, so erfolgt eine Zweitwahl auf der nächsten Mitgliederversammlung. Das Wahlverfahren legt die Mitgliederversammlung fest.

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Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

(4) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: - Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung - Aufstellung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts - Leitung der Einrichtungen, Einstellung der Mitarbeiter Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. (5) Vorstandssitzungen finden mindestens viermal jährlich statt. Termine und Tagesordnung der Vorstandssitzungen werden durch die Vorstandmitglieder jeweils vorher mündlich vereinbart. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend Ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; die Beschlüsse werden schriftlich protokolliert. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder daran beteiligt sind. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von einem Vorstandsmitglied gemässß Abs. 2 zu unterzeichnen. §9

Erzieherkollegium

(1) Die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung bilden das Erzieherkollegium, das dem Vorstand beratend zur Seite steht. Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig. Das Erzieherkollegium trägt und verantwortet die pädagogische Arbeit und gewährleistet den laufenden Betrieb der Einrichtung. In Mitgliederversammlungen sowie in Konferenzen vertreten sie die pädagogischen Angelegenheiten der Einrichtung selbst. (2) Das Erzieherkollegium entscheidet über die Aufnahme und den Abgang der Kinder. (3) Bei der Entscheidung über Personaleinstellungen kann der Vorstand das Erzieherkollegium beratend heranziehen. Vor Beschlüssen des Vorstandes über konzeptionelle Angelegenheiten der Einrichtung ist das Erzieherkollegium zu beteiligen.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

§ 10

Satzungsänderung

(1) Für Satzungsänderung ist eine ¾ Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. (2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden. § 11

Auflösung

(1) Der Verein kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder aufgelöst werden. (2) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die:

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e. V., Heubergstr. 11, 70188 Stuttgart oder bei nicht mehr existieren dieses Vereins an den:

Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen e.V., Liliengasse 19, 01067 Dresden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Die Mitgliederversammlung hat am 08.07.2003 gemäss § 5 der Satzung nachfolgenden BESCHLUSS gefasst: 1. Beiträge gem. § 5 der Satzung Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 2,50 EUR pro Monat je Einzelperson oder Familie. Die Beiträge sind halbjährlich zu entrichten. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein ab dem laufenden Kalendermonat. Die Mitglieder werden gebeten, Vollmacht für die Einziehung des Mitgliedsbeitrages per SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Im Übrigen ist der Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Kalenderhalbjahres ohne gesonderte Aufforderung fällig und auf das Vereinskonto einzuzahlen. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes während des laufenden Kalenderhalbjahres erfolgt keine Beitragsrückerstattung. Die Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung. Stimmrecht haben die Einzelpersonen, bei Familien alle aufgenommenen Personen, soweit sie volljährig sind. Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen kann im Einzelfall Beitragsbefreiung durch den Vorstand gewährt werden. Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mehr als zwei aufeinander folgende Kalender-halbjahre mit der Beitragszahlung im Rückstand ist. 2. Mitarbeit Mit dem Eintritt in den Verein verpflichtet sich jedes Mitglied, bei Familienmitgliedschaften die Familie, je Kalenderjahr zwölf Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise können bis zu sechs Arbeitsstunden mit einer Zahlung von 10,00 EUR je Arbeitsstunde abgegolten werden. Bei einer nicht das gesamte Kalenderjahr bestehenden Mitgliedschaft gilt die Regelung anteilig. Der Vorstand führt ein Konto zur Mitarbeit der Mitglieder. Mit der Beendigung er Mitgliedschaft erfolgt eine Schlussabrechnung, bei der nicht geleistete Arbeitsstunden mit 10,00 EUR je Arbeitsstunde berechnet werden. 3. Dieser Beschluss tritt zum 1. Juli 2003 in Kraft. Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Anlage 9 Aufnahmeantrag für den Verein "Ackerwinde e.V." Dresden Hiermit beantrage/n ich/wir die Aufnahme in den Verein Ackerwinde e.V. Dresden Name:

……………………………………………………………………____

Anschrift:

……………………………………………………………………____

Eintrittsdatum:

……………………………………………………………..___

Hinweis: Abstimmungsberechtigt sind nur Mitglieder, die Stimme kann nicht übertragen werden. Daher empfehlen wir beiden Eltern die Mitgliedschaft, da der Beitrag nur einmal gezahlt werden muss.

……………………………………________________________________ Datum/ Unterschrift

SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger: Anschrift: Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz:

verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Ackerwinde e.V. Lohmener Strasse 8, 01326 Dresden DE06ZZZ00000634047 ACK MG _ (für Beiträge aus Vereinsmitgliedschaft)

Ich/Wir ermächtige/n den Verein Ackerwinde e.V., Dresden-Pillnitz, den Mitgliedsbeitrag, von derzeit ……………EUR monatlich ab……….20….. bis auf Widerruf von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Verein Ackerwinde e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Konto führenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Teileinlösungen werden nicht vorgenommen. Die durch die Nichteinlösung entstehenden Verzugskosten werden an den Zahlungspflichtigen weitergereicht. Für eine Mahnung werden pauschal € 5 als Aufwendungsersatz berechnet. Vorname u. Name (Kontoinhaber):

...........................................................

Strasse und Hausnummer:

...........................................................

Postleitzahl und Ort:

...........................................................

Kreditinstitut (Name und BIC): _

............................, _ _ _ _ _ _ _ _ I _ _ _ _

IBAN:

____I____I____I____ I____I___

....................., den ............... Unterschrift Kontoinhaber ..........................

.

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Anlage 10

Merkblatt für Neuaufnahme

Am Tag der Aufnahme bringen Sie bitte für Ihr Kind folgende Dinge mit:

-

Einen Gesundheitsnachweis (nicht älter als 14 Tage) vom behandelnden Arzt, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.

-

Kindergartenhausschuhe

-

Ausreichend Wechselsachen zum Verbleib im Kindergarten (Unterhemd, Schlüpfer, Strumpfhose, Strümpfe, Pulli, Hose, eine Tüte für Schmutzwäsche)

-

Regenkleidung möglichst zum Verbleib im Kindergarten (Gummistiefel, Matschhose, Regenjacke)

-

Eurythmie- (Gymnastik) Schuhe

-

Bitte versehen Sie die Kleidung mit dem Namen des Kindes!

-

Bei Bedarf Zahnputzsachen

-

Bei Bedarf Bettwäsche, Schlafsachen und Schlafsocken, Schlafpüppchen

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

Ackerwinde e. V.

Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Kindergarten Lohmener Str. 8, 01326 Dresden-Pillnitz Tel.: 0351/417 99 72 Fax: 0351/43 840 997 www.Waldorfkindergarten-ackerwinde.de [email protected]

Anlage 11

SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger:

verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Ackerwinde e.V. Lohmener Strasse 8, 01326 Dresden DE06ZZZ00000634047 ACK EB _ (für Beiträge aus Betreuungsvertrag)

Anschrift: Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz:

Ich/Wir ermächtige/n den Verein Ackerwinde e.V., Dresden-Pillnitz, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Verein Ackerwinde e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Konto führenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden nicht vorgenommen. Die durch die Nichteinlösung entstehenden Verzugskosten werden an den Zahlungspflichtigen weitergereicht. Für eine Mahnung werden pauschal € 5 als Aufwendungsersatz berechnet. Vorname und Name (Kontoinhaber):

.................................................................

Strasse und Hausnummer:

.................................................................

Postleitzahl und Ort:

.................................................................

Kreditinstitut (Name und BIC): ___

......................................., _ _ _ _ _ _ _ _ I _ _

IBAN:

____I____I____I____ I____I____

......................, den ..............

Unterschrift Kontoinhaber ...............................

Bank: IBAN DE44850205000003613300 • Bank für Sozialwirtschaft Dresden BIC: BFSWDE33DRE • Vereinsregisternummer VR 3721 • Eingetragene Vorstände: Dirk Richter, Stefan Kelch, Wolfram Spiller

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