Anhang zum Brokervertrag Aufgaben der Pension & Life Consulting AG Zwischen

Muster AG Musterstrasse 100 1000 Musterhausen

(nachfolgend bezeichnet als "Mandantin")

und

Pension & Life Consulting AG (nachfolgend bezeichnet als "Broker")

1. Aufgaben des Versicherungsbrokers 1.1.

Es werden zwei Phasen unterschieden. Die erste Phase betrifft die Aufgaben der Pension & Life Consulting AG bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine Vorsorgeeinrichtung errichtet ist. In der ersten Phase wirkt die Pension & Life Consulting AG beratend und unterstützend mit (Rz 2.1 ff.). In der zweiten Phase, wenn die Vorsorgeeinrichtung operativ ist, obliegen der Pension & Life Consulting AG zahlreiche Betreuungsaufgaben (Rz 3.1 ff.).

2. Aufgaben der Pension & Life Consulting AG bis zur Operativsetzung bzw. Gründung einer Vorsorgeinrichtung bzw. eines Vorsorgewerks 2.1.

Modellierung und Benchmarking des Leistungskonzepts inkl. Koordination mit den weiteren betrieblichen Personalversicherungen (UVG, UVG-Zusatz, Krankentaggeld)

2.2.

Definition der Risiken, welche der Arbeitgeber on-balance bzw. off-balance von der Firmenbilanz tragen will (u. a. Kapitalanlagen, Finanzierung, versicherungstechnische Risiken Alter, Invalidität und Tod sowie Verwaltung und Organhaftung)

2.3.

Organisation der Vorsorgelösung bzw. Evaluation der geeigneten Organisationsform für die Vorsorgeeinrichtung (Gründung einer eigenen Stiftung inkl. Umfang des Autonomiegrades bzw. Gründung eines Vorsorgewerks mittels entweder Anschluss an die Sammelstiftung eines Lebensversicherers, Anschluss an eine unabhängige Sammelstiftung oder Anschluss an die Gemeinschaftsstiftung seines Berufsverbandes)

2.4.

Evaluierung des gesetzlich vorgeschriebenen Pensionskassen-Experten, des Geschäftsführers sowie der technischen und kaufmännischen Verwaltung (nur sofern eine eigene Stiftung gegründet werden soll)

2.5.

Festlegung der Finanzierung (Leistungs- oder Beitragsprimat, Aufteilung Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Bildung diverser Reserven)

2.6.

Orientierung und Ausbildung des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung

2.7.

Ausschreibung der Risikorückversicherungsverträge zwischen dem Lebensversicherer und der eigenen Stiftung bzw. der Anschlussverträge an eine Sammel-/Gemeinschaftsstiftung. Orientierung der Vorsorgeeinrichtung über die Ausschreibungsergebnisse. Beratung der Vorsorgeeinrichtung bei der Auswahl des Lebensversicherers bzw. des Partners

2.8.

Aushandlung von Sonderkonditionen (u. a. Tarifgarantien, Gesundheitsprüfung für die Versicherten etc.)

2.9.

Erstellung und Prüfung der notwendigen Dokumente (Personalvorsorgereglement, Risikorückversicherungsvertrag bzw. Anschlussvertrag). Abstimmung der beiden Vertragswerke und Überprüfung auf Deckungsgleichheit insbesondere auch mit Bezug auf das Stiftungsreglement etc.)

2.10.

Erstellung von für die Versicherten leicht verständlichen Übersichten über die Leistungen der betrieblichen Personalvorsorge im Falle von Alter, Tod, Invalidität. Personalorientierung an der Betriebsstätte des Arbeitgebers

3. Aufgaben der Pension & Life Consulting AG nach Operativsetzung bzw. Gründung einer Vorsorgeeinrichtung 3.1.

Regelmässige Überprüfung der Vorsorgelösung (Organisationsform, Leistungs- und Finanzierungsreglement)

3.2.

Beratung der Vorsorgeeinrichtung in Zusammenhang mit einer allfälligen Umstellung des Vorsorgeplanes (Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat, Verbesserung der Vorsorgeleistungen für Teilzeitangestellte, Lösungen für eine vorzeitige Pensionierung etc.)

3.3.

Laufende Überwachung der Qualität und Bonität der Anbieter (Lebensversicherer und deren Sammelstiftung sowie unabhängige Sammel-/Gemeinschaftsstiftungen) auf dem Markt

3.4.

Überwachung und Beurteilung der Konkurrenzfähigkeit des bestehenden Angebotes (marktfähige Konditionen), der ablaufenden Risikorückversicherungsverträge bzw. Anschlussverträge, insbesondere auch Zusammenhang mit allfälliger Verlängerung (Prolongation) dieser Verträge

3.5.

Ersetzung der Verträge mit neuen Dokumenten. Bestimmung der neuen Vertragsdauer

3.6.

Verbesserung der Bedingungen (Prämien, Leistungen, Vertragskonditionen) inkl. Abwägung der Chancen und Risiken einer Ausschreibung

3.7.

Ausschreibung des Risikorückversicherungsvertrags bzw. des Anschlussvertrags. Orientierung über die Ausschreibungsergebnisse. Abgabe einer Empfehlung mit Bezug auf die Wahl des Partners, eventuell verbunden mit einem Wechsel des Risikoträgers (bei einer eigenen Stiftung) bzw. Vorsorgeträgers (bei Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung)

3.8.

Regelung kritischer Aspekte bei einem Wechsel des Risikoträgers bzw. des Vorsorgeträgers (z. B. Schicksal der laufenden Altersrenten, Mehr- bzw. Minderkosten in Zusammenhang mit einem Rentnertransfer). Verhalten bei unterschiedlichen Deckungsgraden des alten und des neuen Vorsorgewerks. Regelung Deckungsübernahme bzw. Gesundheitsprüfung der bisherigen Versicherten

3.9.

Begleitung und Sicherstellung des Vertragsübergangs. Kontrolle der transferierten Versichertendaten und Abrechnungen. Kontrolle der Verträge und der vereinbarten Sonderkonditionen

3.10.

Bei Vorsorgewerken mit eigener Kapitalanlagestrategie: Erklärung der Jahresrechnung und der Anlageperformance des Vorsorgewerks bzw. der Verzinsung der Altersguthaben gegenüber der Personalvorsorgekommission

3.11.

Ausarbeitung von Vorschlägen bezüglich des Einsatzes von freien Mitteln, gebundenen Reserven und Arbeitgeberbeitragsreserven

3.12.

Regelmässige Durchführung von Kundenbesuchen und Personalorientierungen

3.13.

Teilnahme an Stiftungsrats- bzw. Personalvorsorgekommissions-Sitzungen inkl. Schulung des paritätischen Organs und der Entscheidungsgremien

3.14.

Regelmässige Information der Vorsorgeeinrichtung betreffend gesetzliche, produktspezifische und administrative Änderungen sowie wichtige Gesetzesänderungen

3.15.

Erstellung von Informationsbroschüren, Merkblättern für Mitarbeitende bzw. Versicherte etc.

3.16.

Telefonische und schriftliche Beantwortung von Kundenanfragen, Erteilen von Auskünften gegenüber Arbeitgeber (Versicherungsbroker als Ansprechpartner für Kunden)

3.17.

Kontrolle der versicherten Lohnbestandteile (entspricht der gemeldete dem versicherten Lohn?). Unterstützung bei Lohn- und Mutationsmeldungen über ein allfällig vorhandenes elektronisches Meldetool

3.18.

Orientierung des Risiko- bzw. Vorsorgeträgers über vorgesehene Umstrukturierungen in der Arbeitgeberfirma im Hinblick auf eine mögliche Anpassung der Vertragskonditionen oder einer Teilliquidation

3.19.

Entlastung bei der Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung: Beratung und Unterstützung im Tagesgeschäft sofern notwendig sowie insbesondere in komplexen Schadenfällen etc.

3.20.

Ausschreibung/Vermittlung von Experten je nach Fachbereich (PK-Experten, Anlagespezialisten, Anwälte etc.)

3.21.

Ausschreibung/Vermittlung von externen Verwaltungen inkl./exkl. Geschäftsführungen für Vorsorgeeinrichtungen

4. Transparenz 4.1.

Umsetzung der Transparenzbestimmungen (Offenlegung sämtlicher Einkünfte) innerhalb der beruflichen Vorsorge auf Stufe Stiftungsrat und/oder Vorsorgekommission

4.2.

Verzicht auf volumenabhängige Entschädigungen aus Zusammenarbeitsverträgen

4.3.

Verzicht auf Retrozessionen und/oder Provisionen für die Vermittlung von Anlageprodukten

4.4.

Verzicht auf Kapitalverflechtungen oder finanzielle Beteiligungen an Anbieter der beruflichen Vorsorge

4.5.

Keine Vertragsverhandlungen zu führen, welche Neutralität und Eigenständigkeit gefährden

4.6.

Frei zu sein von Interessenkonflikten und Verzicht auf Eigenprodukte

4.7.

Sämtliche verbindlichen Bestimmungen der Berufsverbände ASIP (ASIP-Charta) und SIBA (Code of Conduct) unaufgefordert umzusetzen ASIP-Charta http://www.asip.ch/assets/pdf-allgemein/charta-fachrichtlinie-oktober-2011.pdf

Code of Conduct http://www.siba.ch/fileadmin/user_upload/pdf/Formulare/150121_Berufsbild_u_Code_of_Conduct_D.pdf9