ANHANG Inhalt 1

2

3

4

LÖSCHWASSERTEICH ...................................................................................... 3 1.1

Allgemeines ................................................................................................... 3

1.2

Wassertiefe ................................................................................................... 3

1.3

Form .............................................................................................................. 3

1.4

Einfriedung .................................................................................................... 3

1.5

Befüllung ....................................................................................................... 3

1.6

Pflege und Wartung ....................................................................................... 3

UNTERIRDISCHER LÖSCHWASSERBEHÄLTER ............................................. 4 2.1

Allgemeines ................................................................................................... 4

2.2

Wassertiefe ................................................................................................... 4

2.3

Form .............................................................................................................. 4

2.4

Behälterboden ............................................................................................... 4

2.5

Behälterabdeckung........................................................................................ 4

2.6

Installationshinweise...................................................................................... 4

2.7

Löschwasserentnahmestelle für Löschwasserbehälter ................................. 4

2.7.1

Allgemeines ............................................................................................ 4

2.7.2

Lage der Löschwasserentnahmestelle .................................................... 5

2.7.3

Saugschacht ........................................................................................... 5

2.7.4

Saugrohr ................................................................................................. 5

2.8

Pflege und Wartung ....................................................................................... 5

2.9

Beschilderung ................................................................................................ 5

LÖSCHWASSERBRUNNEN ............................................................................... 6 3.1

Allgemeines ................................................................................................... 6

3.2

Installationshinweise...................................................................................... 7

3.3

Betriebsbereitschaft ....................................................................................... 7

3.4

Zufahrt und Beschilderung ............................................................................ 7

3.5

Pflege und Wartung ....................................................................................... 7

3.6

Abnahme ....................................................................................................... 7

LÖSCHWASSERSAUGANSCHLUSS ................................................................. 8 4.1

Allgemeines ................................................................................................... 8

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 1

5

4.2

Werkstoff ....................................................................................................... 8

4.3

Installationshinweise...................................................................................... 8

4.4

Löschwassersauganschluss Überflur ............................................................ 8

4.5

Löschwassersauganschluss Unterflur ........................................................... 8

4.6

Beschilderung ................................................................................................ 8

FEUERWEHRZUFAHRT ..................................................................................... 9 5.1

Allgemeines ................................................................................................... 9

5.2

Zufahrten ....................................................................................................... 9

5.3

Breite und Höhe............................................................................................. 9

5.4

Kurven ........................................................................................................... 9

5.5

Befestigung und Tragfähigkeit ....................................................................... 9

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 2

1 LÖSCHWASSERTEICH

1.1 Allgemeines Der Löschwasserteich ist ein künstlich angelegter offener Löschwasser-Vorratsraum mit einer Löschwasserentnahmestelle (siehe Punkt 4). Die Löschwasserentnahmestelle muss mit Feuerwehrfahrzeugen gefahrlos angefahren werden können (siehe Punkt 5). Die über diese Hinweise hinausgehenden Anforderungen sind der DIN 14210 zu entnehmen. Im Kreis Coesfeld werden Löschwasserteiche – abweichend von der DIN 14210 – bereits ab einer Größe von 300 m³ anerkannt. Kleinere Löschwasserteiche werden nicht anerkannt. 1.2 Wassertiefe Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen. Die geodätische Saughöhe von 7,50 m darf nicht überschritten werden. 1.3 Form Anforderungen an die Form des Löschwasserteiches (Draufsicht) gibt es nicht. Sie darf den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. 1.4 Einfriedung Zum Schutz vor Ertrinkungsunfällen muss der Löschwasserteich mit einem mindestens 1,25 m hohen Zaun umfriedet sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass zwischen Einfriedung um dem Löschwasserteich rundherum ein noch mindestens 1 m breiter, begehbarer Streifen verbleibt. Vom Zufahrtsbereich her muss ein verschließbares mindestens 2 m breites Tor vorhanden sein, das im Schadensfall durch die Feuerwehr schnell und gewaltfrei (max. Einsatz eines Bolzenschneidgerätes) geöffnet werden kann. 1.5 Befüllung In den Löschwasserteich darf kein ungeklärtes Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird zum Nachfüllen Niederschlagswasser benutzt, so ist dieses über einen Sandfang zu leiten. Fließende Gewässer dürfen nicht durch den Löschwasserteich geleitet werden. Werden diese zum Nachfüllen genutzt, so dürfen diese nur über eine flache, offene Rinne mit dem Löschwasserteich verbunden sein. Auch hier ist ein Sandfang einzubinden. Ein Schutz vor Überfüllung des Löschwasserteichs muss vorhanden sein. 1.6 Pflege und Wartung Löschwasserteiche sind durch geeignete Maßnahmen so zu pflegen und so zu warten (z.B. regelmäßige Entschlammung), dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann. Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 3

2 UNTERIRDISCHER LÖSCHWASSERBEHÄLTER 2.1 Allgemeines Der unterirdische Löschwasserbehälter ist ein künstlich angelegter überdeckter Löschwasser-Vorratsraum mit einer oder mehreren Löschwasserentnahmestellen. Die über diese Hinweise hinausgehenden Anforderungen sind der DIN 14230 zu entnehmen. 2.2 Wassertiefe Die Wassertiefe eines Löschwasserbehälters muss mindestens 2 m betragen. Die geodätische Saughöhe von 7,50 m darf nicht überschritten werden. 2.3 Form Anforderungen an die Form des Löschwasserbehälters gibt es keine. Die Form darf den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. 2.4 Behälterboden Der Behälterboden muss waagerecht angelegt sein und den von innen und außen einwirkenden Kräften widerstehen. Senkrecht unter dem Saugrohr muss ein mindestens 15 cm tiefer Pumpensumpf vorhanden sein. Die Grundfläche des Pumpensumpfes muss mindestens dem dreifachen Wert der Querschnittsfläche des Saugrohres entsprechen. 2.5 Behälterabdeckung Die Abdeckung des Behälters muss mindestens die Last der Überdeckung und eines Fahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 to aufnehmen können. 2.6 Installationshinweise Die Umfassungswände müssen so geschaffen sein, dass sie den auf den Behälter einwirkenden Kräften durch z.B. Erddruck standhalten. Zur einwandfreien Befüllung des Behälters ist eine Entlüftung erforderlich. Hierfür ist über dem höchstmöglichen Wasserspiegel ein Lüftungsrohr zu installieren, welches vor Verschmutzung und vor Verstopfung zu schützen ist. Die verwendeten Werkstoffe müssen wasser— und witterungsbeständig sowie wasserdicht sein. Da die Installation eines unterirdischen Löschwasserbehälters gewisse Fachkenntnisse voraussetzt, wird hier nicht auf weitere Details zur Installation eingegangen. 2.7

Löschwasserentnahmestelle für Löschwasserbehälter 2.7.1 Allgemeines Zur Löschwasserentnahme sind ein Saugschacht und mindestens ein Saugrohr (in Abhängigkeit der Größe) einzusetzen.

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 4

2.7.2 Lage der Löschwasserentnahmestelle Die Entnahmestelle muss außerhalb des Trümmerschattens von Gebäuden liegen. 2.7.3 Saugschacht Der Saugschacht ist zugleich Einstiegsschacht und muss eine lichte Weite von mindestens 80 cm haben. Weitere Details zum Saugschacht sind der DIN 14230 zu entnehmen. 2.7.4 Saugrohr Die Saugrohre müssen einen Innendurchmesser von 125 mm haben und dürfen nicht länger als 10m sein. Die Einlauföffnung muss im Pumpensumpf 80 mm unter dem Behälterboden liegen. Der Sauganschluss muss den Anforderungen der DIN 14244 entsprechen. 2.8 Pflege und Wartung Unterirdische Löschwasserbehälter sind durch entsprechende Maßnahmen so zu pflegen, dass zu jeder Zeit Löschwasser entnommen werden kann. 2.9 Beschilderung Die Entnahmestelle des unterirdischen Löschwasserbehälters muss mit einem Schild DIN 4066-B3 dauerhaft und gut sichtbar mit der Angabe des Volumens gekennzeichnet sein. Bei abgelegenen Löschwasserbehälter, die nur über zusätzliche Zufahrten erreichbar sind, ist ein Hinweisschild am Beginn dieser Zufahrt notwendig.

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 5

3 LÖSCHWASSERBRUNNEN 3.1 Allgemeines Der Löschwasserbrunnen dient zur Entnahme von Löschwasser aus dem Grundwasser. Es handelt sich hierbei um eine künstlich angelegte Entnahmestelle. Die über diese Empfehlung hinausgehenden Anforderungen sind der DIN 14220 zu entnehmen. Es gibt zwei verschiedene Entnahmemöglichkeiten: 1.

durch Saugbetrieb (Kennzeichnung ,,S“) Hierbei wird das benötigte Löschwasser durch die Pumpen der Feuerwehr gefördert. Dies ist allerdings nur bei dem Vorhandensein einer bestimmten Grundwasserhöhe möglich.

2.

durch eingebaute Tiefenpumpen (Kennzeichnung ,,T“) Wird eine bestimmte Grundwasserhöhe überschritten, ist es mit Saugpumpen nicht mehr möglich eine angemessene Löschwassermenge zu fördern. Hier ist dann der Einbau einer Förderpumpe auf unmittelbarer Höhe des Grundwasserspiegels erforderlich. Diese muss allerdings jederzeit für die Feuerwehr zuganglich und bedienbar sein. Die Stromversorgung der Pumpe muss weiterhin zu jederzeit ohne Einspeisung durch die Feuerwehr sichergestellt sein.

Nach der Ergiebigkeit werden die Löschwasserbrunnen in drei Größen unterteilt:  Löschwasserbrunnen klein (Kennzahl 400) Ergiebigkeit von 400 I/min bis 800 I/min  Löschwasserbrunnen mittel (Kennzahl 800) Ergiebigkeit von 800 I/min bis 1.600 I/min  Löschwasserbrunnen groß (Kennzahl 1600) Ergiebigkeit von über 1.600 I/min Die Löschwasserbrunnen sind gegen Beschädigungen, Verschmutzung und vor Missbrauch zu schützen. Bei der Installation der Schutzmaßnahmen ist darauf zu achten, dass die Betriebsbereitschaft des Brunnen jederzeit gewährleistet ist.

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 6

3.2 Installationshinweise Bei der Installation ist darauf zu achten, dass der Brunnen in ausreichender EntferEntfe nung zum Objekt liegt, damit eine Löschwasserentnahme L auch im Brandfalle gefahrgefah los erfolgen kann. Die Durchführung Durchf hrung und der Ausbau der Bohrung müssen m unter Beachtung der jeweiligen Normen erfolgen. Die verwendeten Werkstoffe müssen m wasser— und witterungsbestä ändig sein. Ebenfalls muss der Löschwasser schwassersauganschluss den Anforderungen der DIN 14244 entsprechen. Liegt der Sauganschluss unterhalb des höchstmöglichen h glichen Wasserspiegels, muss eine Absperrvorrichtung eingebaut werden. Auch im Winter ist jederzeit eine frostfreie Entnahme von Löschwasser schwasser notwendig. 3.3 Betriebsbereitschaft Innerhalb von 60 s muss der Löschwasserbrunnen L entlüftet ftet sein, sodass Löschwasser entnommen werden kann. 3.4 Zufahrt und Beschilderung Eine Löschwasserentnahmestelle schwasserentnahmestelle ist nur so gut, wie sie auch von der Feuerwehr geg funden nden und erreicht werden kann. Dementsprechend muss der Löschwasserbrunnen schwasserbrunnen mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein.

Saugbetrieb

Tiefbrunnenpumpe

Auch an die Zufahrt und die Aufstellfläche Aufstellfl fürr die Feuerwehr werden bestimmte AnA forderungen gestellt. stellt. Diese sind unter Punkt 5 in diesem Anhang zu entnehmen. 3.5 Pflege und Wartung Durch den Betreiber bzw. Eigentümer Eigent des Löschwasserbrunnen schwasserbrunnen ist sicherzustellen, dass die Feuerwehr jederzeit und ungehindert Zugang zum Brunnen erhält. erh 3.6 Abnahme Der Hersteller des Löschwasserbrunnen schwasserbrunnen hat bei der Abnahme / Übergabe bergabe nachzuweisen, dass der Brunnen den Festlegungen der DIN 14220 entspricht.

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 7

4 LÖSCHWASSERSAUGANSCHLUSS 4.1 Allgemeines Wie den verschiedenen Ausführungen der Löschwasserbevorratung zu entnehmen ist, gehört zu jeder der genannten Möglichkeiten ein Löschwassersauganschluss. Dieser muss mit für die Feuerwehr geeigneten Kupplungen (A — Kupplung) versehen sein, damit eine Entnahme von Löschwasser mit den Geräten der Feuerwehr möglich ist. Technische Details und die über in dieser Empfehlung aufgezeigten Anforderungen hinausgehenden Hinweise sind der DIN 14244 zu entnehmen. 4.2 Werkstoff Als Werkstoff für die Löschwasserentnahmestelle ist nur duktiles Gusseisen nach DIN EN 545 oder Stahl nach DIN EN 10025 zulässig. 4.3 Installationshinweise Der Löschwassersauganschluss muss eine Mindestweite von 100 mm haben. Die Festkupplung ist so einzubauen, dass die Knaggen möglichst in senkrechter Ebene stehen. Die Deckkapsel muss drehbar gelagert sein. Der Löschwassersauganschluss muss für Nenndrücke bis 16 bar ausgelegt sein. Alle Verbindungen müssen dauerhaft unterdruckdicht sein. Bei Sauganschlüssen unterscheidet man zwei Arten. Es gibt die oberirdische Ausführung, die als Sauganschluss ,,Überflur“ bezeichnet wird und die unterirdische Ausführung die man Sauganschluss ,,Unterflur“ nennt. 4.4 Löschwassersauganschluss Überflur Bei dieser Art ist darauf zu achten, dass um den Sauganschluss herum eine Bodenfläche in der Größe von 1 m² in geeigneter Weise befestigt ist. Um die Entnahmestelle gegen Anfahren zu schützen, muss evtl. eine nicht mit dem Sauganschluss in Verbindung stehende Schutzvorrichtung angebracht werden. 4.5 Löschwassersauganschluss Unterflur Diese Art der Ausführung findet in Schächte mit einer Schachtabdeckung Anwendung. Die DIN 14244 sieht keine exakte Festlegung eines Einbauschachtes für den Löschwassersauganschluss Unterflur vor. Lediglich die Einbaumaße wurden festgelegt, damit sichergestellt ist, dass die Saugschläuche der Feuerwehr ordnungsgemäß angeschlossen werden können. 4.6 Beschilderung Der Löschwasserteich muss mit einem Schild DIN 4066-B3 dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Bei abgelegenen Löschwasserteichen, die nur über zusätzliche Zufahrten erreichbar sind, ist ein Hinweisschild am Beginn dieser Zufahrt notwendig.

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 8

5 FEUERWEHRZUFAHRT 5.1 Allgemeines Die DIN 14090 regelt die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken in sehr umfangreicher Art und Weise. In diesem Hinweis wird sich lediglich auszugsweise auf die wichtigsten Hinweise über Zufahrten beschränkt. Für weitere Informationen ist die DIN 14090 einzusehen. 5.2 Zufahrten Zufahrten sind befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen. Es kann sich dabei auch um überbaute Durchfahrten handeln. Sie dienen dem Erreichen von Aufstell- und Bewegungsflächen mit Feuerwehrfahrzeugen. 5.3 Breite und Höhe Die lichte Breite einer geradlinigen Zufahrt muss mindestens 3 m betragen. Wird die Zufahrt auf einer Länge von 12 m beidseitig baulich begrenzt (Durchfahrt), erhöht sich diese Breite auf 3,50 m. Die lichte Höhe der Durchfahrten muss mindestens 3,50 m betragen. Diese Zufahrten müssen ständig freigehalten werden! 5.4 Kurven Werden die Zufahrten nicht geradlinig geführt, so muss in Abhängigkeit vom Außenradius r der Kurve ihre Breite b den in der unten stehenden Tabelle angegebenen Werten entsprechen. Hierbei sind vor und hinter der Kurve Übergangsbereiche auf einer Länge von mindestens 11 m einzuplanen. r [m] bis 10,5 unzulässig 10.5 – 12 12 – 15 15 – 20 20 – 70 Über 70

b [mind. m] X 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0

Zum Einbiegen von der öffentlichen Verkehrsfläche in die Zufahrt muss ein Außenradius der Kurve von mindestens 10,50 m für jede Anfahrrichtung vorhanden sein. 5.5 Befestigung und Tragfähigkeit Zufahrten sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren werden können. Außerdem sind sie sicher begeh- und befahrbar herzustellen und so instand zu halten, dass sie jederzeit von der Feuerwehr benutzbar sind.

Kreis Coesfeld

Stand Februar 2014

Seite 9