Anhang I. Datenblätter zum Umweltbericht. Region Oberfranken-Ost (5) Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost

Region Oberfranken-Ost (5) Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost Ziel B V 3.1.1 Windenergie - Zweites Ergänzendes Anhörungsverfah...
Author: Dirk Brauer
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Region Oberfranken-Ost (5)

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost Ziel B V 3.1.1 Windenergie - Zweites Ergänzendes Anhörungsverfahren (Stand: 01.10.2013)

Anhang I Datenblätter zum Umweltbericht

Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost Stadt Hof Klosterstraße 1 95028 Hof

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Inhaltsverzeichnis Erläuterungen zu den Umwelt-Datenblättern .. 2 Fläche 1, Münchenreuth-Nordwest ................. 4 Fläche 2, Münchenreuth-Nordost .................... 7 Fläche 4, Münchenreuth-Süd ........................ 10 Fläche 5, Föhrig............................................. 13 Fläche 6, Schwarzenstein-Nord .................... 16 Fläche 7, Hohendorf-Süd .............................. 19 Fläche 8, Isaar-Südost .................................. 22 Fläche 10, Berg-Süd...................................... 25 Fläche 15, Regnitzlosau-Nordwest................ 28 Fläche 18, Kirchgattendorf-Südost ................ 31 Fläche 19, Vierschau-Nord............................ 34 Fläche 22, Schauenstein-Nordost ................. 37 Fläche 23, Uschertsgrün-Nordwest ............... 40 Fläche 27, Regnitzlosau-Süd ........................ 43 Fläche 30, Volkmannsgrün-West .................. 46 Fläche 35, Almbranz-Süd .............................. 49 Fläche 36, Konradsreuth-Süd........................ 52 Fläche 37, Meierhof....................................... 55 Fläche 41, Münchberg-Nord.......................... 58 Fläche 43, Schwand-Nord ............................. 61 Fläche 44, Rugendorf-West........................... 64 Fläche 52, Grafendobrach-Nordwest ............ 67 Fläche 60, Schimmendorf-Nordost................ 70 Fläche 63, Stammbach-Ost........................... 73 Fläche 68, Heidelheim-West ......................... 76 Fläche 82, Neuenreuth-West......................... 79

Fläche 88, Azendorf-Nord..............................82 Fläche 89, Korbersdorf-Nord .........................85 Fläche 93, Schirradorf-Nordwest ...................88 Fläche 95, Krögelstein-Nord ..........................91 Fläche 96, Tannfeld-Nordwest.......................94 Fläche 97, Busbach-Nord ..............................97 Fläche 99, Alladorf-West..............................100 Fläche 102, Wiesentfels-Süd .......................103 Fläche 108, Sachsendorf-Nordost ...............106 Fläche 110, Sachsendorf-Ost ......................109 Fläche 114, Stechendorf-Südwest...............112 Fläche 119, Hauendorf-Ost..........................115 Fläche 121, Kirchenlaibach-West ................118 Fläche 123, Creez-Südost ...........................121 Fläche 124, Seidwitz-Nordost ......................124 Fläche 125, Lindenhardt-Nord .....................126 Fläche 127, Muthmannsreuth-Ost ...............130 Fläche 129, Tiefenthal-Ost...........................133 Fläche 131, Frankenberg-Nord....................136 Fläche 136, Neuhof-Süd ..............................139 Fläche 142, Leups-West ..............................142 Fläche 145, Pegnitz-Nordwest.....................145 Fläche 147, Weidensees-West ....................148 Fläche 148, Weidensees-Ost.......................151 Fläche 150, Bernheck-Ost ...........................154 Fläche 203, Trogen-Nord.............................157 Fläche 252, Hüll-Ost ....................................160

Fläche 506, Weidesgrün-West .................... 163 Fläche 694, Röslau-Nord ............................ 166 Fläche 699, Wunsiedel-Nord ....................... 169 Fläche 706, Harsdorf-Nordwest .................. 172 Fläche 712, Schimmendorf-Nord ................ 175 Fläche 724, Wirsberg-Ost ........................... 178 Fläche 727, Vielitz-West.............................. 181 Fläche 741, Feilitzsch-Nordwest ................. 184 Fläche 750, Witzleshofen ............................ 187 Fläche 772, Arzberg-Ost ............................. 190 Fläche 780, Oberweißenbach-Süd.............. 193 Fläche 807, Arzberg-Südost........................ 196 Fläche 813, Röslau-Ost............................... 199 Fläche 814, Steinberg ................................. 202 Fläche 816, Raumetengrün ......................... 205 Fläche 821, Kunreuth-Nord ......................... 208 Fläche 830, Thierstein-Nord ........................ 211 Fläche 901, Schauenstein-Nordost ............. 214 Fläche 903, Konradsreuth-Süd ................... 217 Fläche 905, Muthmannsreuth-Ost ............... 220 Fläche 906, Weidensees-West ................... 223 Fläche 907, Creez-Südost........................... 226 Fläche 908, Lindenhardt-Nord..................... 229 Fläche 1017, Ramlesreuth-Südost .............. 232

Erläuterungen zu den Umwelt-Datenblättern Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein Mittel der Selbstprüfung, das Entscheidungsprozesse und deren Beurteilungsunterlagen transparent und nachvollziehbar machen soll. Sie ist in das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren des Regionalplans integriert. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

2

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Daher wurden für das Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 3.1 „Windenergie“ Umwelt-Datenblätter erstellt, die absehbare Auswirkungen auf SUP-relvante Schutzgüter beleuchten sollen. Die Auswertung des Ergänzenden Anhörungsverfahrens ergab neue Erkenntnisse hinsichtlich umweltrelevanter Sachverhalte zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten für die Windkraftnutzung. In der Planungsausschusssitzung am 24.07.2013 wurden einerseits einige Vorranggebiete für die Windkraftnutzung neu abgegrenzt (vergrößert, verkleinert), zu Vorbehaltsgebieten zurückgestuft oder zur Streichung vorgesehen. Andererseits wurde auch beschlossen, ein neues Vorbehaltsgebiet für die Windkraftnutzung in das erforderliche Zweite Ergänzende Anhörungsverfahren aufzunehmen. Dies macht eine Aktualisierung bzw. Neuerstellung von Umwelt-Datenblättern erforderlich. Stellungnahmen sind nur zu geänderten bzw. neu hinzukommenden Flächen möglich. Diese sind in den Umweltdatenblättern gelb hinterlegt. Hinsichtlich der leichteren Lesbarkeit wurde den Datenblättern ein Kartenausschnitt beigefügt. Veränderungen von Vorranggebieten sind folgendermaßen dargestellt:

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

3

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 1, Münchenreuth-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Feilitzsch; Töpen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nordöstlich von Töpen und nördlich von Münchenreuth an der Landesgrenze zu Thüringen und Sachsen

Bestehendes VRG/VBG:

VRG 1

Bestehende WEA:

9

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

72,31 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

6,0 - 6,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Windenergienutzung, Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

Unmittelbare Lage an der Landesgrenze ("Grünes Band")

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Münchenreuth und Mödlareuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastung des Gebietes durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass im Plangebiet eine eher geringe Artenvielfalt zu erwarten ist

Bodenschutz: Auf den landwirtschaftlichen Flächen kommt es durch den Bau von Windenergieanlagen kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu kleinräumigen Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bestehenden Anlagen ist bereits eine Vorbelastung gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter „Landschaft und Erleben“ sowie „Eigenart der Landschaft“ auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 1 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher meist zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmäler/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich. Auswirkungen auf das Deutsch-deutsche Museum in Mödlareuth und die noch erhaltenen Grenzsicherungsanlagen an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze sind nicht zu erwarten.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

6

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 2, Münchenreuth-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Feilitzsch

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Östlich von Münchenreuth an der Landesgrenze zu Sachsen

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums, ausgewiesene Konzentrationsflächen im FNP

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Bestehende Windkraftanlagen

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

7

Anhang I Sonstige Besonderheiten:

Datenblätter zum Umweltbericht Unmittelbare Lage an der Landesgrenze ("Grünes Band")

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Münchenreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

1000 m zur Ferienhaussiedlung Kreuzlein

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Naherholungsfunktion sind trotz der Vorbelastung des Gebietes durch bestehende Windenergieanlagen insbesondere für die Feriensiedlung Kreuzlein mit dem benachbarten Tiergehege nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Aufgrund der Vorbelastung durch neun in Betrieb befindliche Anlagen im Westen besteht die Gefahr, dass durch weitere Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet Münchenreuth-Nordost eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 35 dB(A) nachts im Wochenendhausgebiet Kreuzlein zu befürchten ist.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Beeinträchtigungen könnten sich jedoch für das Waldgebiet mit seinen kleinen Bachläufen und Teichen ergeben. Auswirkungen von Windenergieanlage auf das in Sachsen gelegene Naturschutzgebiet Heubachtal sind denkbar. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu kleinräumigen Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bestehenden Anlagen nördlich und nordwestlich von Münchenreuth ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau weiterer Windenergieanlagen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 2 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigungen für das Ortsbild von Münchenreuth sind denkbar. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

9

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 4, Münchenreuth-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Feilitzsch; Töpen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Westlich der Staatsstraße HO 1 zwischen Münchenreuth und Unterhartmannsreuth

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

6,0 - 6,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums, ausgewiesene Konzentrationsflächen im FNP

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Strukturarme Agrarlandschaft; bestehende Windkraftanlagen im näheren Umfeld

Sonstige Besonderheiten:

Am nördlichen Rand des geplanten Vorranggebietes liegt ein Modellflugplatz

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

10

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Unterhartmannsreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

1000 m zur Ferienhaussiedlung Kreuzlein

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Naherholungsfunktion sind insbesondere für die Feriensiedlung Kreuzlein mit dem benachbarten Tiergehege nicht ausgeschlossen. Konflikte könnten sich mit dem genehmigten Aufstiegsplatz für Flugmodelle ergeben. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Aufgrund der Vorbelastung durch neun in Betrieb befindliche Anlagen im Norden besteht die Gefahr, dass durch weitere Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet Münchenreuth-Süd eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 35 dB(A) nachts im Wochenendhausgebiet Kreuzlein zu befürchten ist. Es droht eine Überlastung dieses bereits jetzt durch Windkraftanlagen stark geprägten Raums.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass im Plangebiet eine eher geringe Artenvielfalt zu erwarten ist. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

11

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu kleinräumigen Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der nordwestlich bestehenden Anlagen ist bereits eine gewisse Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 4 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 5, Föhrig Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Trogen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nördlich der A 72 und im östlichen Teil an der Landesgrenze zu Sachsen

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

2

Fläche:

26,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: ungünstige Topographie und gemeindliche Naturschutzbestrebungen

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Autobahndreieck Hochfranken und Bahnstrecke Hof-Gutenfürst, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

200 m westlich der Landesgrenze ("Grünes Band").

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

13

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (Streifen nördlich der A 72)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1600 m in Unterhartmannsreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

Der Ortsteil Föhrig der Gemeinde Trogen liegt in etwa 700 m Entfernung

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien und der Lage an der Autobahn A 72 nicht zu erwarten.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der Bewaldung ist davon auszugehen, dass durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich sind. Auswirkungen auf Fauna und Flora lassen sich somit nicht ausschließen. Im Talraum des Litschenbaches und entlang der Grenze zu Sachsen sind im Flächennutzungsplan von Trogen Flächen und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

14

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch das Autobahndreieck Hochfranken ist durch den Bau von Windenergieanlagen keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 5 nicht bekannt. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 6, Schwarzenstein-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Trogen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nordöstlich von Trogen an der Landesgrenze zu Sachsen zwischen der A 93 und A 72

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

3

Fläche:

45,54 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums und gemeindliche Naturschutzbestrebungen

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Autobahndreieck Hochfranken, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

200 m westlich der Landesgrenze ("Grünes Band").

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (südlich der A 72 und östlich der A 93)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1200 m in Heinersgrün (Sachsen)

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

750 m nach Schwarzenstein und Ziegelhütten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion dieses Gebietes sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien und der Lage an der Autobahn A 72 nicht zu erwarten.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der Bewaldung ist davon auszugehen, dass durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich sind. Auswirkungen auf Fauna und Flora lassen sich somit nicht ausschließen. Entlang der Grenze zu Sachsen sind im Flächennutzungsplan von Trogen Flächen und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

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Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch das Autobahndreieck Hochfranken ist durch den Bau von Windenergieanlagen keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 6 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind in diesem Gebiet nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

18

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 7, Hohendorf-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Feilitzsch; Töpen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Zedtwitz und Töpen nördlich der A 72 und östlich der B2

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Vorbelastung durch die südlich verlaufende A 72

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

19

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (im südlichen Bereich)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

ca. 1100 m in Zedwitz

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Schollenreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Moosanger

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, wegen der Lage des Gebietes zwischen der A 72 und der B2 aber vermutlich zu vernachlässigen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Durch die Vielzahl der bestehenden und bereits genehmigten Windkraftanlagen im näheren Umfeld droht eine für die Bevölkerung nicht mehr akzeptable Belastung durch weitere Windkraftanlagen im Bereich des geplanten Vorranggebietes Nr. 7 Hohendorf-Süd.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Sichtung von Rotmilan. Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

20

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Im Westen besteht eine geringfügige Überschneidung mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 102 Isaar. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 7 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind in diesem Gebiet nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

21

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 8, Isaar-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Feilitzsch; Töpen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nördlich der A 72 und südöstlich von Isaar

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

3

Fläche:

24,65 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums, Trinkwasserschutz, ungünstige Topographie

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Vorbelastung durch die südlich verlaufende A 72

Sonstige Besonderheiten:

Nordwestlich befindet sich ein Start- und Landeplatz für Ultraleichtflugzeuge.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

22

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (südlicher Streifen parallel zur A 72)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

ca. 1000 m in Zedtwitz und 1600 m in Isaar

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1400 m in Isaar und Zedtwitz, 1200 m in Forst

Gewerbegebiete:

1300 m in Isaar

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelanwesen nordöstlich an der B 2

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, wegen der Lage des Gebietes an der A 72 und der östlich verlaufenden B2 vermutlich zu vernachlässigen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass im Plangebiet eine eher geringe Artenvielfalt zu erwarten ist. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im Westen grenzt das geplante Vorranggebiet unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Saaletal an. Auf regionalplanerischer Ebene sind im Hinblick auf mögliche Konflikte nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können, so dass hier naturschutzfachliche Detailuntersuchungen erforderlich sein werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

23

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet für Wasserversorgung T 102 Isaar überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Windenergie. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 8 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigungen des Ortsbildes des "Silberdorfes Isaar" können jedoch nur projektbezogen überprüft werden.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald, Windenergienutzung

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Zweite Ergänzende Anhörung

24

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 10, Berg-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Berg; Selbitz

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Westlich der A 9 und südlich der Gemeinde Berg

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

8

Fläche:

127,86 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland; Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

A 9 verläuft unmittelbar östlich, nordwestlich liegt ein Steinbruch bei Rothleiten

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

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Zweite Ergänzende Anhörung

25

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (an der A 9)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Berg und Schlegel

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Wacholderbusch, Neuhaus und Kohlbühl

Gewerbegebiete:

800 m in Berg

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen sind nicht ausgeschlossen, weil das Waldgebiet südlich von Berg von der ortsansässigen Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt wird. Das von Nord nach Süd ansteigende Gelände ist von Berg aus deutlich sichtbar. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

26

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird jedoch durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Landschaftlich ist dieses Gebiet durch die östlich verlaufende A 9 und den nordwestlich gelegenen Steinbruch Beyer bei Rothleiten vorbelastet. Der Waldstreifen an der A 9, der im Waldfunktionsplan als Wald mit Funktion für den Schutz von Verkehrswegen dargestellt ist, wird durch das geplante Vorranggebiet nicht beeinträchtigt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 10 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind aber nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

27

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 15, Regnitzlosau-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gattendorf; Regnitzlosau

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nordwestlich von Trogenau an der A 93 und östlich von Kirchgattendorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

5

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

49,85 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Vorbelastung durch die A 93 mit Rasthof Bärenholz. Sturmschäden im Bärenholz, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

Naturdenkmal "Aufschluß im Kohlenkalk" im Südosten angrenzend

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

28

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (an der A 9)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Kirchgattendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

900 m in Trogenau

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, wegen der bereits bestehenden Anlagen und der Nähe zur A 93 jedoch nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Da das Waldgebiet jedoch stark von Sturmschäden beeinträchtigt ist, sind die Schäden am Waldbestand durch den Bau von Windenergieanlagen als gering einzustufen. Erwähnenswert ist der am südöstlichen Rand des geplanten Vorranggebietes gelegene Aufschluss im Kohlekalk, der sowohl naturschutzfachlich als auch geologisch von Bedeutung ist.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

29

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der westlich verlaufenden A 93 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von weiteren Windenergieanlagen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete aber eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 15 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind aber nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

30

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 18, Kirchgattendorf-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gattendorf; Regnitzlosau

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Westlich der A 93 und östlich Schloßgattendorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Lage direkt an der A 93. Bestehende Windkraftanlagen im Nordosten und Südwesten

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

31

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Kirchgattendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Kirchgattendorf und Schlossgattendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Die Gemeinden Regnitzlosau und Gattendorf sind durch 18 linienhaft angeordnete Windkraftanlagen und 4 Windenergieanlagen auf tschechischem Staatsgebiet im Regionsvergleich überproportional belastet. Weitere Windräder sind nördlich von Regnitzlosau in der Nachbargemeinde Triebel (Sachsen) geplant. Beim Bau zusätzlicher Windkraftanlagen im vorgeschlagenen Vorranggebiet Nr. 18 würde ein nahezu durchgehender, ca. 5 km langer Riegel von Windkraftanlagen von der Gemarkung Vierschau (Gemeinde Regnitzlosau) im Südwesten bis zum Windpark Fasanerie (Gemeinde Gattendorf) im Nordosten entstehen. Es droht eine Überlastung dieses bereits jetzt durch Windkraftanlagen stark geprägten Raums.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

32

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen im nordöstlich gelegenem Bärenholz und westlich von Vierschau sowie der unmittelbar östlich verlaufenden A 93 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist zwar eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 18 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

33

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 19, Vierschau-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Regnitzlosau

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Vierschau und Schloßgattendorf

Bestehendes VRG/VBG:

z. T. VBG 6

Bestehende WEA:

6

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

53,37 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald; Windenergieanlagen

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Bestehende Windenergieanlagen und die östlich verlaufende A 93

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

34

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Kirchgattendorf und Neugattendorf, 1100 m in Regnitzlosau

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m nach Vierschau und Schlossgattendorf, 900 m nach Regnitzlosau

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m nach Hohenvierschau, Weidig, Quellitzhof und Quellitzmühle

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch die bereits bestehenden Anlagen sowie der östlich verlaufenden A 93 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

35

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der Anlagen im nordöstlich gelegenem Bärenholz und westlich von Vierschau sowie der östlich verlaufenden A 93 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 19 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

36

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 22, Schauenstein-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Schauenstein, Selbitz

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Östlich der St 2195 zwischen Schauenstein und Selbitz

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: keine luftfahrtrechtliche Zustimmung

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

37

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Schauenstein und Uschertsgrün

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Schafhof und Finkenflug

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

38

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 22 nicht bekannt. Die konkurrierende Wirkung aus Blickrichtung Süd, der Hauptansicht von Schauenstein, sollte durch genau austaxierte Einzelanlagen entschärft werden.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

39

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 23, Uschertsgrün-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Schauenstein; Selbitz

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Marlesreuth und Uschertsgrün

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

4

Fläche:

35,05 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

Frankenwald

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Unberührtes Waldgebiet zwischen dem LSG Selbitztal mit Nebentälern im Norden und NSG Thronbachtal im Süden Östlich verläuft eine 110 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

40

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild im Norden und Süden

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Uschertsgrün

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Haueisen und Uschertsgrün

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Das geplante Vorranggebiet liegt in einem unberührten Waldgebiet, so dass hier mit Beeinträchtigungen des Erholungswertes zu rechnen ist.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Das geplante Vorranggebiet liegt in einem unberührten Waldgebiet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet "Selbitztal mit Nebentälern" im Norden und dem Naturschutzgebiet "Thronbachtal" im Süden, so dass hier mit Beeinträchtigungen für die biologische Vielfalt zu rechnen ist. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

41

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 23 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Die konkurrierende Wirkung aus Blickrichtung Süd, der Hauptansicht von Schauenstein, sollte durch genau austaxierte Einzelanlagen entschärft werden.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald, Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

42

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 27, Regnitzlosau-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Regnitzlosau

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Regnitzlosau und Rehau östlich der A 93

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums, ausgewiesene Konzentrationsflächen im FNP

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Oberes Vogtland; Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Vorbelastung durch die A 93 im Westen und die St 2192

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

43

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Rehau

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Osseck a. Wald

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 93 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. In der Gemeinde Regnitzlosau stehen bereits jetzt 18 linienhaft angeordnete Windkraftanlagen im Nordwesten sowie 5 Windkraftanlagen im Nordosten des Gemeindegebietes. Durch 4 Windenergieanlagen auf tschechischem Staatsgebiet wird Regnitzlosau zusätzlich belastet. Weitere Windräder sind nördlich von Regnitzlosau in der Nachbargemeinde Triebel geplant. Es droht eine Überlastung des Raumes durch weitere Windkraftanlagen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

44

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete jedoch eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Wegen der östlich verlaufenden A 93 ist jedoch bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft. In diesem Gebiet existieren Vermoorungen und eingestreute Amphibienvorkommen.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar. Im ursprünglich geplanten Vorranggebiet (Anhörungsverfahren) befindet sich im Nordosten das Bodendenkmal D-4-5738-0016 (mittelalterlicher Burgstall, obertägig). Durch die Verkleinerung des Vorranggebietes ist das Bodendenkmal nicht mehr betroffen.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

45

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 30, Volkmannsgrün-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Helmbrechts; Schauenstein

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Schauenstein und Kleinschwarzenbach

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Konzentrationsflächen im FNP Helmbrechts, Überlastung des Raums

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

Frankenwald

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

300 -500 m östlich verläuft eine 110 kV-Freileitung in Nord-Süd-Richtung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

46

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Volkmannsgrün

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Volkmannsgrün

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Es könnten hier insbesondere Fledermäuse betroffen sein. Auswirkungen auf das Tal des Lehstenbaches, das zum Landschaftsschutzgebiet "Selbitztal mit Nebentälern" gehört, können nicht ausgeschlossen werden und müssen bei nachfolgenden Genehmigungsverfahren geprüft werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

47

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 30 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

48

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 35, Almbranz-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Helmbrechts

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Westlich der A 9 zwischen Helmbrechts und Ahornberg, nördlich der HO 25

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

4

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

28,64 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Vorbelastung durch die Lage an der östlich verlaufenden A 9, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

49

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Ahornberg

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Almbranz

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Aussiedlerhof im Südosten, 800 m nach Gottschalk

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch die bestehenden Windkraftanlagen und der östlich verlaufenden A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

50

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Auch wenn durch die östlich verlaufende A 9 und die bereits bestehenden Anlagen eine Vorbelastung besteht, ist durch den Bau von weiteren Windenergieanlagen eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Dies gilt umso mehr, als Teile des vorgeschlagenen Vorranggebietes im Waldfunktionsplan als Schutzwald für das Landschaftsbild dargestellt sind. Regionsweit wird jedoch durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 35 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald, Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

51

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 36, Konradsreuth-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Konradsreuth

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Weißlenreuth und Oberpferdt

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

8

Fläche:

133,24 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

52

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (kleiner Abschnitt an der GVS Weißlenreuth-Oberpferdt)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Weißlenreuth und Maschinenhaus

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m zu Wendlershof und Oberpferdt

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Wendlershof, Einzeln, Engel, Gläsel und Modlitz

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

53

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 36 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

54

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 37, Meierhof Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Münchberg

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Helmbrechts und Ahornberg westlich der A 9

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

3

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

16,74 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Vorbelastung durch die Lage an der östlich verlaufenden A 9, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

55

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1200 m Meierhof

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Wüstensaal, Schwarzholzwinkel und Gottschalk

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Anlagen und der östlich verlaufenden A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

56

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Auch wenn durch die östlich verlaufende A 9 und die bestehenden Windenergieanlagen bereits eine Vorbelastung besteht, ist durch den Bau von Windenergieanlagen eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird jedoch durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 37 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

57

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 41, Münchberg-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Münchberg

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nördlich von Münchberg, östlich der A 9

Bestehendes VRG/VBG:

z.T. VBG 8a

Bestehende WEA:

1

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

32,87 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

ja

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: luftfahrtrechtliche Einwände

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Lage an der A 9, bestehende Hochspannungsleitungen im Süden und bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

58

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen (Streifen entlang der A9)

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1200 m in Horlachen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m Jehsen und Laubersreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zur Rothemühle, Rabenreuth und Einzelanwesen im Nordosten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9, die östlich verlaufende B 2, einer bestehenden Windkraftanlage sowie bestehenden Hochspannungsleitungen im Süden nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

59

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von weiteren Windenergieanlagen ist trotz der Vorbelastungen durch die östlich verlaufende A 9, der westlich verlaufenden B 2, der bestehenden Anlage sowie der Hochspannungsleitungen im Süden eine zunehmende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete jedoch eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 41 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzuzng, Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

60

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 43, Schwand-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Presseck; Stadtsteinach

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Westlich der St 2195 zwischen Wartenfels und Presseck

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

36,94 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

Frankenwald

Lage im Landschaftsschutzgebiet: zum Teil Frankenwald Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Nordöstlich befindet sich eine Windkraftanlage

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

61

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild im Nordwesten

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1400 m in Wartenfels

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Deckenreuth, Schwand, Seubetenreuth und Braunersreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

400 m Entfernung zu Spitzberg

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Flugbeobachtungen lassen das Vorkommen von Schwarzstörchen vermuten. Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich im Norden mit dem Landschaftsschutzgebiet Frankenwald. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

62

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 43 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Land- und Wald

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Zweite Ergänzende Anhörung

63

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 44, Rugendorf-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Rugendorf

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Westlich von Rugendorf an der Grenze zur Region OberfrankenWest

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

19,47 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Windenergieanlagen nordöstlich von Gössersdorf (Region Oberfranken-West)

Sonstige Besonderheiten:

Im Anschluss liegt das geplante VRG 66 Gössersdorf-Nordost (Region Oberfranken-West)

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Zweite Ergänzende Anhörung

64

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1500 m in Wötzelsdorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Eisenwind

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

65

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Im Süden des geplanten Vorranggebietes befindet sich das Bodendenkmal D-4-5834-0073 (Freilandstation des Mittelpaläolithikums und Siedlung des Spätpaläolithikums).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

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Zweite Ergänzende Anhörung

66

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 52, Grafendobrach-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Rugendorf; Kulmbach

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Grafendobrach und Gössersdorf (Lkr. Kronach)

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

78,28 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

In der Gemeinde Weißenbrunn (Lkr. Kronach) stehen 2 Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

Geplantes VRG Nr. 72 der Region Oberfranken-West grenzt an

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Zweite Ergänzende Anhörung

67

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Grafendobrach und 1600 m in Lösau

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Feldbuch

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Esbach und Kübelhof

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

68

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Im äußersten Westen des geplanten Vorranggebietes befindet sich das Bodendenkmal D-4-5834-0086 (Siedlung vermutlich des Spätpaläolithikums).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

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Zweite Ergänzende Anhörung

69

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 60, Schimmendorf-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Kulmbach; Mainleus

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Schimmendorf und Kirchleus östlich der KU 33

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

29,64 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

zum Teil

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

300 m südlich verläuft eine 380 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

Zwischen Schimmendorf und Oberdornlach befindet sich auf der Höhe 528 m ü. NN ein Aussichtspunkt

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Zweite Ergänzende Anhörung

70

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Kirchleus

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Kirchleus, 1000 m in Schimmendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 zum Sportpaltz von Kirchleus und nach Wadel

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die südlich verlaufende 380 kV-Leitung nicht ausgeschlossen. Für den zwischen Schimmendorf und Oberdornlach auf der Höhe 528 m ü. NN gelegenen Aussichtspunkt ergeben sich durch den Bau von Windenergieanlagen weitere Beeinträchtigungen der Aussicht.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht.

Bodenschutz: Auf den landwirtschaftlichen Flächen kommt es durch den Bau von Windenergieanlagen kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

71

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft. Es handelt sich um eine exponierte Fläche oberhalb eines Steilabfalls in einem empfindlichen Bereich des Obermainischen Hügellandes.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 60 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen der Sichtbeziehungen in Richtung Kirchleus sind insbesondere für den zwischen Schimmendorf und Oberdornlach auf der Höhe 528 m ü. NN gelegenen Aussichtspunkt zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

72

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 63, Stammbach-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Münchberg; Zell i. Fichtelgebirge; Stammbach

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Nordwestlich von Friedmannsdorf zwischen der A 93 und der B 2

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

4

Fläche:

58,07 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: ungünstige Topographie

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

A 9 im Westen und B 2 im Osten, Fotovoltaikanlage nordwestlich von Friedmannsdorf

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

73

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild und Schutz von Verkehrswegen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Friedmannsdorf, Schweinsbach, Querenbach und Fleisnitz

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m in Rieglersreuth

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9, die östlich verlaufende B 2 und die südlich gelegene Fotovoltaikanlage von Friedmannsdorf nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Nach dem Waldfunktionsplan haben die dortigen Waldflächen eine Funktion für das Landschaftsbild, die durch den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

74

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des durch die A 9, die B 2 und die Fotovoltaikanlage von Friedmannsdorf vorgeprägten Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 63 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

75

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 68, Heidelheim-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Marktleuthen; Selb

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Großwendern und Heidelheim

Bestehendes VRG/VBG:

z.T. VRG 3

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

51,75 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Siedlungsabstand nicht eingehalten

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

Aussichtspunkt am östlichen Ortsrand von Heidelheim

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

76

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Großwendern

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Heidelheim und Spielberg

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

Ca. 700 m östlich liegt der Campingplatz "Halali-Park" Selb, ca. 700 m zu Einzelanwesen im Südosten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion, insbesondere für den östlich gelegenen Campingplatz, sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Selb-Wunsiedeler Hochfläche" des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

77

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet der Selb-Wunsiedeler Hochfläche im Naturpark Fichtelgebirge kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier besondere Bedeutung zu. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 68 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigt wird durch dieses geplante Vorranggebiet der Ausblick vom Aussichtspunkt auf dem Forstberg westlich von Heidelheim. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

78

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 82, Neuenreuth-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Höchstädt i. Fichtelgebirge; Thiersheim

Landkreis(e):

Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Lage:

Westlich der WUN 12 zwischen Thiersheim und Thierstein

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

18,03 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

6,0 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

A 93 im Westen, östlich liegt eine Fotovoltaikanlage

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

79

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Thiersheim und Thierstein

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Neuenreuth und Birkenbühl

Gewerbegebiete:

700 m in Neuenreuth

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

Fotovoltaikanlage nördlich Neuenreuth

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Aussiedlerhof im Südwesten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 93 und die Fotovoltaikanlage von Neuenreuth nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Ob sich negative Auswirkungen auf die Fauna im Umfeld der Teiche ergeben, muss in nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden. Möglicherweise Nahrungshabitat des Schwarzstorches.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

80

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 82 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

81

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 88, Azendorf-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Kasendorf

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Seubersdorf (Lkr. Bamberg) und Zultenberg, nördlich von Azendorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

4

Fläche:

89,31 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Östlich liegt die geplante Fotovoltaikanlage Zultenberg, 500 m südlich verläuft eine 110 kV-Freileitung, südlich liegt der Steinbruch von Azendorf

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

82

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Seubersdorf und Zultenberg

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch den südlich gelegenen Steinbruch von Azendorf und die dort verlaufende 110 kV-Freileitung sowie die östlich gelegene Fotovoltaikanlage von Zultenberg nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

83

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft. Lage in der Nähe des Görauer Angers.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 88 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

84

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 89, Korbersdorf-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Arzberg; Thiersheim

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Korbersdorf und Grafenreuth

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

29,41 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

110 kV-Freileitung im Osten und Nordwesten und eine 220/380 kV-Leitung im Südwesten

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

85

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Seußen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Korbersdorf und Grafenreuth, 850 m in Garmersreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Aussiedlerhof im Süden

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

86

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 89 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

87

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 93, Schirradorf-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Kasendorf; Wonsees

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Nördlich der A 70 und südwestlich von Azendorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: drohende Überlastung des Raums

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

A 70 im Süden, 300 m nordwestlich verläuft eine 110 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

88

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Schirradorf (liegt allerdings südlich der Autobahn)

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Feulersdorf und Azendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

Südlich liegt eine Fotovoltaikanlage an der A 9

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Durch die umfangreichen Planungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft an der Grenze der Landkreise Lichtenfels und Kulmbach droht eine Überlastung des Raums durch Windkraftanlagen. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die A 70 und die 300 m nordwestlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

89

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Die südöstliche Hälfte des geplanten Vorranggebietes für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 117 des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft. Im Waldfunktionsplan sind für den äußersten Südwesten des geplanten Vorranggebietes kleine Waldgebiete mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dargestellt.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 93 nicht bekannt. Beeinträchtigung des landschaftsprägenden Denkmalkomplexes Zwernitz-Sanspareil.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

90

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 95, Krögelstein-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Hollfeld; Wonsees

Landkreis(e):

Bayreuth; Kulmbach

Lage:

Südlich der A 70 zwischen Eichenhüll und Schirradorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

95,55 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Brutplatz von Wanderfalke, drohende Überlastung des Raums

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Im Norden liegen die A 70 und Fotovoltaikanlagen

Sonstige Besonderheiten:

Im Westen schließt sich das geplante VRG Nr. 122 Buckendorf (Landkreis Bamberg) an

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

91

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Feulersdorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

Nördlich liegt eine Fotovoltaikanlage an der A 9

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten Durch die umfangreichen Planungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft an der Grenze der Landkreise Lichtenfels und Kulmbach droht eine Überlastung des Raums durch Windkraftanlagen. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die A 70 und die 1000 m nordwestlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im näheren Umfeld brütet ein Wanderfalke. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das im Osten des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

92

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich bis hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 95 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar Störung der Kulissenwirkung auf den kulturlandschaftlichen Zusammenhang und des landschaftsprägenden Denkmalkomplexes Zwernitz-Sanspareil.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

93

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 96, Tannfeld-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Thurnau

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Westlich der KU 7 zwischen Tannfeld und Kleetzhöfe

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

39,05 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Sendemast des Mittelwellensenders in der Gemarkung Alladorf

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

94

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1400 m in Limmersdorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Tannfeld

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m nach Kleetzhöfe, Poppenleither und Ruh

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

95

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes trotz der Vorbelastung durch den Sendemast des nahegelegenen Mittelwellensenders zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am südöstlichsten Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-6034-0011 (teilzerstörter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

96

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 97, Busbach-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Eckersdorf; Thurnau

Landkreis(e):

Bayreuth; Kulmbach

Lage:

Zwischen Lochau, Busbach und Neustädtlein a. Forst

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

90,84 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

ja

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Anpassung an den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

97

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Neustädtlein

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Lochau und Busbach

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Stein

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Es wurde in diesem Gebiet die Rohrweihe gesichtet. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

98

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 97 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

99

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 99, Alladorf-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Thurnau

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Alladorf und Großenhüll

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

61,99 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

Das geplante VRG greift von Osten her fingerartig in das LSG "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst"

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

100

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Alladorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das zwischen dem westlichen und östlichen Flügel des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

101

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Störung der Kulissenwirkung auf den kulturlandschaftlichen Zusammenhang und des landschaftsprägenden Denkmalkomplexes Zwernitz-Sanspareil).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

102

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 102, Wiesentfels-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Hollfeld

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Nördlich der BT 38 zwischen Drosendorf a.d. Aufseß und Wiesentfels

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

40,62 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

350 m südwestlich verläuft eine 110 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

103

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1400 m in Drosendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Wiesentfels

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die 350 m südwestlich verlaufenden 110 kVFreileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

104

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebietes für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 102 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

105

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 108, Sachsendorf-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Aufseß; Hollfeld

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Nordöstlich von Sachsendorf nördlich der St 2189

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

35,03 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

300 m nördlich verläuft eine 110 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

106

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Sachsendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Sachsendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die 300 m nördlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Im Westen grenzt das FFH-Gebiet "Wiesenttal mit Seitentälern" unmittelbar an, wo hochwertigste Flachland-Mähwiesen und Kalk-Trockenrasen sowie quellreiche Wälder und Höhlen, Bäche und Flüsse mit landesweit bedeutenden Arten vorhanden sind.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

107

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 108 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

108

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 110, Sachsendorf-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Aufseß

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich von Sachsendorf südlich der St 2189

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

20,49 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

109

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Sachsendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

800 m in Sachsendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind im Tourismusgebiet der Fränkischen Schweiz nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das östlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

110

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 110 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

111

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 114, Stechendorf-Südwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Hollfeld

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Zwischen Stechendorf und Hochstahl

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

48,72 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

112

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Stechendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Welkendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelanwesen in Stechendorf

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch das Umspannwerk Stechendorf und die 300 m nordöstlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

113

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen "Scherleithen" und "Moggendorf" zur Wasserversorgung des Zweckverbandes Juragruppe und überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans OberfrankenOst. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 114 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

114

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 119, Hauendorf-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Emtmannsberg

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Zwischen Unterölschnitz und Würnsreuth

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

19,04 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

ja

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: luftfahrtrechtliche Einwände

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

115

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1400 m in Seybothenreuth

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Hauendorf, Unterölschnitz und Würnsreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m nach Eichhammer, Wiedent und Aussiedlerhof im Osten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

116

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 119 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

117

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 121, Kirchenlaibach-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Speichersdorf; Seybothenreuth

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Südlich der B 22 zwischen Seybothenreuth und Speichersdorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: vorhandener Schwarzstorchhorst und luftfahrtrechtliche Einwände

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Oberpfälzisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Bahnlinie Bayreuth-Weiden verläuft südlich und die B 22 nördlich

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

118

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1400 m in Kirchenlaibach

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Brüderes

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Wallenbrunn

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. In diesem Gebiet befindet sich ein Schwarzstorchhorst.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Nach dem Waldfunktionsplan ist hier ein Bodenschutzwald betroffen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

119

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen überschneidet sich im Osten mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde und liegt im westlichen Teil in der Schutzzone III für Brunnenfeld Osterfeld zur Wasserversorgung der Stadt Bayreuth. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 121 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

120

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 123, Creez-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Südöstlich von Creez und nordwestlich der A 9

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

10,54 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Die Autobahn A 9 verläuft unmittelbar südöstlich

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

121

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1500 m in Pettendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m in Bärnreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

800 m zu Neß und Schützenmühle

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die südöstlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

122

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 123 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

123

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 124, Seidwitz-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Creußen

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Nördlich der St 2184 von Windischenlaibach nach Unterschwarzach

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

26,66 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: vorhandener Schwarzstorchhorst und luftfahrtrechtliche Einwände

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen: Sonstige Besonderheiten: Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

nicht bekannt ca. 400 m westlich liegt das Hängegleiter- und Gleitseglergelände Unterschwarzach Zweite Ergänzende Anhörung

124

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1500 m in Birk

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Unter- und Oberschwarzach, 900 m in Eichschlag und Amosloh

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zum Campingplatz Herrenwald

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion (insbesondere den östlich gelegenen Campingplatz "Herrenwald") sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im benachbarten Vorbehaltsgebiet Nr. 121 befindet sich ein Schwarzstorchhorst.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

125

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet für Windenergieanlagen liegt überwiegend im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 124 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

126

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 125, Lindenhardt-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Creußen; Gemeindefreie Gebiete (Lindenhardter Forst-Nordwest; Lindenhardter Forst-Südost)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich der A 9 zwischen Trockau und Haag

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

150,05 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG: Grund der Änderung: geplante PWC-Anlage; dadurch zusätzliche Lärmbelastung für Weiglathal

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

127

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Westlich verläuft die A 9

Sonstige Besonderheiten:

Östlich liegt der Ursprung des Roten Mains

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Lindenhardt

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

900 m in Hörlasreuth und 1000 m in Lindenhardt

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

1000 m zur Sahrmühle, 700 m nach Weiglathal und zu Einzelanwesen Hörlasreuth

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Durch eine geplante PWC-Anlage für LKW an der A 9 ist eine weitere Lärmbelastung für Weiglathal zu erwarten. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9 wahrscheinlich, da dieses Gebiet nach dem Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost im Bereich "Landschaft und Erleben" als hoch eingestuft wird. Die östlich gelegene Rotmainquelle ist zudem ein Ausflugsziel für Wanderer. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

128

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 125 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im Wald aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

129

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 127, Muthmannsreuth-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Hummeltal; Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter ForstNordwest)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Westlich der A 9 und nordöstlich von Moritzreuth

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

54,54 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Östlich verläuft die A 9

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

130

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1400 m in Bärnreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m in Muthmannsreuth und Weiglathal

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die östlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

131

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 127 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

132

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 129, Tiefenthal-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Creußen; Emtmannsberg

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Zwischen Tiefenthal und Birk

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

42,47 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

ja

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: luftfahrtrechtliche Einwände

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

östlich liegt ein Aufstiegsplatz von Flugmodellen

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

133

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Seidwitz und Birk

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Tiefenthal, Seidwitz und Birk, 800 m in Unterschwarzach

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

134

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Der nördlichste Teil des geplanten Vorranggebietes für Windenergieanlagen liegt im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 129 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

135

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 131, Frankenberg-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Creußen; Speichersdorf

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Südlich der St 2184 zwischen Oberschwarzach und Kodlitz

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

122,56 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

ja

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Oberpfälzisches Hügelland; Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

ca. 300 m südlich verläuft eine 110 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

136

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1800 m in Windischenlaibach

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Kodlitz, Frankenberg, Oberschwarzach und Losau

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zum nordöstlich gelegenen Campingplatz "Herrenholz" und zur Almosbachmühle

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für den 700 m entfernten nordöstlich gelegenen Campingplatz.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

137

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet für Windenergieanlagen liegt größtenteils im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 131 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

138

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 136, Neuhof-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Creußen; Prebitz

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Südlich der St 2184 zwischen Seidwitz und Creußen

Bestehendes VRG/VBG:

z.T VBG 18

Bestehende WEA:

2

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

55,25 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

zum Teil

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

3 bestehende Windenergieanlagen, 300 m südlich verläuft eine 110 kV-Freileitung

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

139

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Neuhof und Seidwitz

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m zu Neuhof

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Prebitz, Prebitzmühle und Preußling

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch die drei bestehenden Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Bieberswöhrbachtal" sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

140

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der südlich verlaufenden 110 kV-Freileitung ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am südlichen Teil des geplanten Vorranggebiet befindet sich das Bodendenkmal D-4-6136-0004 (frühmittelalterliche Ringwallanlage und vermutlich vorgeschichtliches Hügelgrab, obertägig).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

141

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 142, Leups-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Pegnitz

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich der A 9 und westlich von Leups

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

4

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

22,07 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: ungünstige Topographie

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Unmittelbar westlich verläuft die Autobahn A 9, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

142

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z. T. Schutz von Verkehrswegen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Leups und Büchenbach

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m in Leups

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windkraftanlagen und die westlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

143

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der westlich verlaufenden A 9 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft. Insbesondere wäre beim Bau von Windenergieanlagen das landschaftlich reizvolle Leupser Tal beeinträchtigt.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 142 nicht bekannt. Südlich des Vorranggebietes liegt eine Kapelle mit dem Naturdenkmal „Drei Linden“. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

144

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 145, Pegnitz-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Pegnitz

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich der A 9; nordwestlich von Pegnitz

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

86,72 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Biotopreiche Landschaft, westlich verläuft die A 9

Sonstige Besonderheiten:

Bei Buchau befindet sich eine Aufstiegsstelle für Flugmodelle

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

145

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Buchau

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m in Buchau

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

1400 zum Krankenhaus in Pegnitz

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Zu beachten ist im Süden des geplanten Vorranggebietes, dass der Abstand zum Krankenhaus in Pegnitz eingehalten wird, um den erhöhten Ruhebedarf dieser Einrichtung gerecht zu werden.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

146

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Im Bereich des geplanten Vorranggebietes befindet sich eine Vielzahl kleiner Biotope in einer strukturreichen Landschaft.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft. Im Waldfunktionsplan wurde einem Teil der dortigen Wälder eine Funktion für das Landschaftsbild zugewiesen.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 145 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

147

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 147, Weidensees-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gemeindefreies Gebiet (Waidacher Forst)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Zwischen Weidensees und Regenthal nördlich der B 2

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Summenwirkung weicher Kriterien (Artenschutz, Tourismus, landschaftliches Vorbehaltsgebiet)

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

148

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Waidach und Regenthal

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

800 m in Weidenhüll, Waidach Regenthal und Ottenberg

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt. Betroffen ist das Naherholungsgebiet Waidacher Forst.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Kolkrabe, Rotmilan und Baumfalke werden vermutet.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

149

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 147 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

150

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 148, Weidensees-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Pegnitz; Betzenstein

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich der B 2 zwischen Weidensees und Bronn

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

33,45 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Biotopreiche Landschaft

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

151

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Bronn und Weidensees

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

800 m in Bronn und Weidensees

Gewerbegebiete:

700 m in Weidensees und Bronn

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelgebäuden in Weidensees

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Der östliche Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für das Landschaftsbild dargestellt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

152

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet für die Windenergienutzung liegt im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 Veldensteiner Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am nördlichen Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-6234-0158 (spätmittelalterlicher Burgstall).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

153

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 150, Bernheck-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gemeindefreies Gebiet (Veldensteiner Forst); Plech

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich von Bernheck

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

19,71 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Biotopreiche Landschaft

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

154

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Gesamtökologie

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

2000 m in Plech

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Bernheck

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Beeinträchtigungen für das östlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im Waldfunktionsplan sind die kleinen Waldbereiche, die im geplanten Vorranggebiet liegen, als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie dargestellt. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

155

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes "Veldensteiner Mulde". Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 150 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

156

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 203, Trogen-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Trogen

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Südwestlich des Autobahndreiecks Hochfranken

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

5

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

20,90 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Autobahndreieck Hochfranken, bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

157

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1200 m Feilitzsch

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1300 m Feilitzsch.

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Ziegelhütten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die Lage am Autobahndreieck Hochfranken nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

158

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch das Autobahndreieck Hochfranken und den bestehenden Anlagen, ist durch den Bau von Windenergieanlagen keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 203 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

159

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 252, Hüll-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Betzenstein

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Nordöstlich von Betzenstein

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

21,94 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Die Autobahn A 9 verläuft ca. 1100 m östlich

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

160

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Weidensees und Mergners

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Hüll

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Die im geplanten Vorranggebiet gelegenen Waldgebiete sind im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für die Gesamtökologie dargestellt.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

161

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet für die Windenergienutzung liegt im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 Veldensteiner Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 252 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

162

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 506, Weidesgrün-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Selbitz

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Weidesgrün und Marlesreuth

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

2

Fläche:

12,36 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

Frankenwald

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

110 kV-Leitung im Osten

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

163

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Marlesreuth

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Weidesgrün

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Kreuzbühl und Aussiedlerhof im Westen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das südlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet "Selbitztal mit Nebentälern" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

164

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 506 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Beeinträchtigung der Landschaftskulisse von Schauenstein aus Blickrichtung Süd.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

165

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 694, Röslau-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Röslau

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Röslau und Neudorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

34,91 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: ökologisch wertvolle Flächen

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

zum Teil

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

Modellflugplatz im Südwesten

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

166

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Röslau

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Dürnberg und Neudorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelgehöft im Süden

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der teilweisen Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fichtelgebirge" und die FFH-Gebiete Buchberg und Egertal können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

167

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 694 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

168

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 699, Wunsiedel-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Wunsiedel und Schönlind

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

13,75 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Östlich verläuft die Bahnlinie Hof-Marktredwitz, 110 kV-Leitung im Westen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

169

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Wunsiedel

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Schönlind und Bibersbach

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Aussiedlerhof im Südosten und Einzelanwesen im Südwesten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden. In diesem Gebiet treten gefährdete Fledermausarten auf.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

170

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich mit dem geplanten Vorbehaltsgebiet zur Wasserversorgung T 203 Wunsiedel-Ost des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 699 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

171

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 706, Harsdorf-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Harsdorf

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Trebgast und Harsdorf

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet, luftfahrtrechtliche Einwände

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Trebgasttal Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Bahnlinie Bayreuth Lichtenfels und St 2183 im Westen

Sonstige Besonderheiten:

Sandsteinbruch im Laitscher Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

172

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Trebgast

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Michelsreuth und Oberlaitsch

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Unterlaitsch

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im Hinblick auf das Erhaltungsziel "Arten- und Lebensräume" wird dieser Raum als Gebiet mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sowie als Schwerpunktgebiet des regionalen Biotopverbandes gewertet.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

173

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet zur Wasserversorgung T 113 Trebgasttal-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 706 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

174

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 712, Schimmendorf-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Mainleus

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Schimmendorf und Kirchleus westlich der KU 35

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

13,87 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Obermainisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

175

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1400 m in Kirchleus

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Schimmendorf

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Im nördlich gelegenen, ehemaligen Steinbruch von Kirchleus brütet ein Uhu.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

176

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Am südöstlichen Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-5834-0047 (vermutlich verschleifte Grabhügel der späten Hallstattzeit). Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

177

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 724, Wirsberg-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Wirsberg

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Marktschorgast und Weißenbach

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

1

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

25,07 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

Frankenwald

Lage im Landschaftsschutzgebiet: z.T. Schorgasttal mit Nebentälern Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald; Windenergienutzung

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Bestehende Windkraftanlagen

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

178

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild, Erholungswald Stufe 1+2

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Sessenreuth und Thalmühle

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

900 m in Ziegenburg und Sessenreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Mittelpöllitz und zur Grundmühle

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastung des Gebietes durch eine bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, vor allem weil im Norden und Osten ein Erholungswald der Stufe 1 und 2 nach Waldfunktionsplan randlich betroffen ist. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Ein Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für das Landschaftsbild dargestellt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

179

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlage ist bereits eine Vorbelastung gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft. Das Gebiet liegt an der Fränkischen Linie, die in der Region eine wichtige visuelle Leitlinie bildet.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 724 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

180

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 727, Vielitz-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Schönwald; Selb

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Oberweißenbach und Schönwald

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

38,78 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

181

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Oberweißenbach, Schönwald, Selb-Plößberg und Selb

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

800 m in Brunn, Vielitz und Schönwald

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelgebäuden in Brunn und Bernsteinmühle

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

182

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 727 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

183

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 741, Feilitzsch-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Feilitzsch

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Südlich der A 72 zwischen Feilitzsch und Töpen

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Überlastung des Raums

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Mittelvogtländisches Kuppenland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Lage an der A 72

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

184

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Schutz von Verkehrswegen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Feilitzsch und Schafhübel

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m in Feilitzsch und Schafhübel

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Es droht eine Überlastung dieses bereits jetzt durch Windkraftanlagen stark geprägten Raums.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

185

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 741 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

186

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 750, Witzleshofen Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Zell i. Fichtelgebirge, Gefrees

Landkreis(e):

Hof; Bayreuth

Lage:

Zwischen der A 9 und der B 2 nordöstlich von Witzleshofen

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

10,86 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

ja

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Lage zwischen der A 9 und der B 2

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

187

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Landschaftsbild

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Bucheck und Lübnitz

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu mehreren Einzelgehöften

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

188

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 750 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Fernwirkung vor der Kulisse des Fichtelgebirges.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

189

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 772, Arzberg-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Arzberg

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Seedorf und Arzberg

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

23,19 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 4,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Schwarzstorchvorkommen

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Hohes Fichtelgebirge

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

190

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. lokaler Immissionsschutzwald

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Arzberg

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

nicht betroffen

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelgehöft in Seedorf

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden. Ein Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für den Immissionsschutz dargestellt. Im östlichen Bereich besteht eine Konfliktsituation mit einem Schwarzstorchvorkommen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

191

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Es handelt sich hier um ein großflächiges Waldgebiet.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 772 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

192

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 780, Oberweißenbach-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Selb

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Heidelheim und Mittelweißenbach

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

193

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Mittelweißenbach

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m in Mittelweißenbach

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

194

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 780 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

195

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 807, Arzberg-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Arzberg

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Seedorf und Elisenfels

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

31,18 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

ja

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Siedlungsabstand nicht eingehalten

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Hohes Fichtelgebirge

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

196

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. lokaler Immissionsschutzwald

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Arzberg

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

nicht betroffen

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu mehreren Einzelgehöften

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden. Ein Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für den Immissionsschutz dargestellt.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

197

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Es handelt sich hier um ein großflächiges Waldgebiet.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 807 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

198

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 813, Röslau-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Röslau

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Röslau und Unterwoltersgrün

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

21,79 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

ja

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

110 kV-Leitung im Osten

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

199

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Röslau

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Rauschensteig

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen (Sichtbeobachtungen des Rotmilans und Schwarzstorches). Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

200

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 813 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

201

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 814, Steinberg Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Hohenberg a.d. Eger

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Auf dem Steinberg zwischen Hohenberg a.d. Eger und Neuhaus a.d. Eger

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

51,09 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

ja

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

110 kV-Leitung im Westen

Sonstige Besonderheiten:

Aussichtspunkt auf dem Steinberg

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

202

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

z.T. Erholungswald Stufe 2 und Bodenschutzwald

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Neuhaus a.d. Eger

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1100 m in Neuhaus a.d. Eger

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Steinhäuser

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Der Steinberg, der nach dem Waldfunktionsplan zum Teil als Erholungswald der Intensitätsstufe 2 klassifiziert ist, ist ein Wander- und Naherholungsgebiet im östlichen Fichtelgebirge, das durch den Bau von Windkraftanlagen beeinträchtigt würde. Negative Umweltauswirkungen auf den Menschen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Die geschützten Landschaftsbestandsteile Basaltkuppen am Steinberg und Heiligenwiese sowie das Naturdenkmal Heiligenbergfelsen (geschützter Biotop) liegen außerhalb des geplanten Vorranggebietes. Nachweise gefährdeter Vogel- und Fledermausarten: Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke, Wendehals, Kleiner Abendsegler, Nordfledermaus, Zwergfledermaus und Mopsfledermaus. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet " Fichtelgebirge ", in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

203

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Teile des Steinbergs sind im Waldfunktionsplan zum als Bodenschutzwald eingestuft. Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich zum Teil mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasser T 110 Hohenberg a.d. Eger: Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Der Steinberg ist ein markanter Höhenrücken des östlichen Fichtelgebirges. Der Hanganriss bzw. die Felswand des Heiligenbergs bei Hohenberg a.d. Eger ist im Geotopkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter der Geotop-Nr. 479R004 als bedeutender, nicht beeinträchtigtes Geotop eingestuft. Es handelt sich bei diesem Gebiet um eines der größten Laubwaldgebiete Oberfrankens.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 814 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Bei Steinhäuser und auf dem Basalthügel liegen Aussichtspunkte in Richtung Fichtelgebirge bzw. Tschechische Republik.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

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Zweite Ergänzende Anhörung

204

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 816, Raumetengrün Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Kirchenlamitz

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Großschloppen und Raumetengrün

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

55,28 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 - 6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

205

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Kirchenlamitz

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Großschloppen, Reicholdsgrün und Raumetengrün

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

206

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 816 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

207

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 821, Kunreuth-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Presseck

Landkreis(e):

Kulmbach

Lage:

Zwischen Kunreuth und Köstenberg

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

Frankenwald

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Frankenwald Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

208

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Köstenberg

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Kunreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Vorkommen von Schwarzstörchen sind in diesem Raum möglich.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

209

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 821 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

210

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 830, Thierstein-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Thierstein; Gemeindefreies Gebiet (Kaiserhammer Forst-Ost)

Landkreis(e):

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Lage:

Zwischen Thierstein und Hendelhammer

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

4,5 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Selb-Wunsiedler Hochfläche

Lage im Naturpark:

Fichtelgebirge

Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

211

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Thierstein

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Hendelhammer

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu mehreren Einzelgehöften

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. In diesem überwiegend extensiv bewirtschafteten Grünland brüten Braunkehlchen und Wiesenpieper. Außerdem werden auf den Wiesen sowie im Dangesbachtal südlich des geplanten Vorranggebietes regelmäßig Schwarzstörche sowie Weißstörche bei der Nahrungssuche beobachtet. Es wird vermutet, dass sich im Waldgebiet zwischen Egertal und Dangesbachtal ein Schwarzstorchhorst befindet. Das Dangesbachtal ist ein wichtiges Rastgebiet während der Vogelzugzeiten. Beobachtet wurden Rohrweihe, Silberreiher, Waldwasserläufer und andere. Im Herbst 2012 überflogen ca. 20 Kraniche Thierstein und das geplante Vorranggebiet von Norden nach Süden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

212

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 830 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

213

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 901, Schauenstein-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Schauenstein; Selbitz

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Schauenstein und Selbitz

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: keine luftfahrtrechtliche Zustimmung

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nordwestl. Frankenwald

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

214

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Schauenstein und Selbitz

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

900 m in Weidesgrün

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu mehreren Einzelgehöften

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

215

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen II und III des geplanten Wasserschutzgebietes "Weidesgrün" zur Wasserversorgung Selbitz. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

216

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 903, Konradsreuth-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Konradsreuth

Landkreis(e):

Hof

Lage:

Zwischen Weißlenreuth und Oberpferdt

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

34,96 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,5 -6,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Münchberger Hochfläche

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

217

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Weißlenreuth und Maschinenhaus

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Weißlenreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

218

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Quellenfassungen "Zelligtal" zur Wasserversorgung Hof. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

219

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 905, Muthmannsreuth-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Westlich der A 9 und östlich von Muthmannsreuth

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

13,90 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Östlich verläuft die A 9

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

220

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

nicht betroffen

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m in Bärnreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die östlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

221

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Quellanlage Muthmannsreuth und die Quellen Creez zur Wasserversorgung der Gemeinde Hummeltal. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

222

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 906, Weidensees-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Pottenstein; gemeindefreies Gebiet (Waidacher Forst); Betzenstein

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Zwischen Weidensees und Regenthal nördlich der B 2

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

0,00 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

ja

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Grund der Änderung: Summenwirkung weicher Kriterien (Artenschutz, Tourismus, landschaftliches Vorbehaltsgebiet)

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG: Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

ja Zweite Ergänzende Anhörung

223

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1000 m in Waidach

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

800 m in Waidach

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Kolkrabe, Rotmilan und Baumfalke werden vermutet.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

224

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für den Brunnen 1 Weidensees zur Wasserversorgung des Zweckverbandes Juragruppe und überschneidet sich im überwiegenden Teil mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am nördlichen Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-6234-0070 (spätmittelalterlicher Burgstall).

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

225

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 907, Creez-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Südöstlich von Creez und nordwestlich der A 9

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

8,81 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Lage im Naturpark:

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Die Autobahn A 9 verläuft unmittelbar südöstlich

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

226

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Pettendorf

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

700 m in Eichenreuth

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zu Einzelanwesen im Nordosten

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die südöstlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

227

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen zur Wasserversorgung der Stadt Bayreuth. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

228

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 908, Lindenhardt-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Östlich der A 9 zwischen Trockau und Haag

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

5,99 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,4 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

nein

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Nördliche Frankenalb

Landschaftsschutzgebiet:

Lage im Naturpark: nein

Lage im Landschaftlichen VBG:

ja

Derzeitige Nutzung:

Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

Westlich verläuft die A 9

Sonstige Besonderheiten:

Südöstlich liegt der Ursprung des Roten Mains

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst

Zweite Ergänzende Anhörung

229

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

2000 m in Haag

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

nicht betroffen

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

nicht betroffen

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9 wahrscheinlich, da dieses Gebiet nach dem Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost im Bereich "Landschaft und Erleben" als hoch eingestuft wird. Die östlich gelegene Rotmainquelle ist zudem ein Ausflugsziel für Wanderer. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

230

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen zur Wasserversorgung der Stadt Bayreuth. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im Wald aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

231

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Fläche 1017, Ramlesreuth-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):

Speichersdorf

Landkreis(e):

Bayreuth

Lage:

Zwischen Ramlesreuth und Lämmershof (Lkr. Neustadt a.d. Waldnaab) an der Regionsgrenze

Bestehendes VRG/VBG:

nein

Bestehende WEA:

0

Genehmigte WEA:

0

Fläche:

50,97 ha

Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:

5,0 - 5,9 m/s

Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:

nein

Teilfläche kommt hinzu:

nein

Teilfläche wird VBG:

nein

Fläche entfällt komplett:

nein

Fläche wird VBG:

nein

Neuvorschlag VRG:

nein

Neuvorschlag VBG:

ja

Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:

Oberpfälzisches Hügelland

Lage im Naturpark:

nein

Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:

nein

Derzeitige Nutzung:

Landwirtschaft und Wald

Umweltzustand/ Vorbelastungen:

nicht bekannt

Sonstige Besonderheiten:

nicht bekannt

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

232

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:

nicht betroffen

Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:

1300 m in Ramlesreuth

Mischgebiete/ Dorfgebiete:

1000 m nach Ramlesreuth, Lämmershof und Tremau

Gewerbegebiete:

nicht betroffen

Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:

nicht betroffen

Sonstige Siedlungsflächen:

700 m zur Holzmühle im Westen und einem Aussiedlerhof im Süden

Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.

Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.

Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

233

Anhang I

Datenblätter zum Umweltbericht

Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 "Kirchenlaibacher Mulde" des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.

Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.

Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.

Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 1017 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Sichtbeziehung zum Rauhen Kulm.

Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald

Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie

Zweite Ergänzende Anhörung

234