Region Oberfranken-Ost (5)
Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost Ziel B V 3.1.1 Windenergie - Zweites Ergänzendes Anhörungsverfahren (Stand: 01.10.2013)
Anhang I Datenblätter zum Umweltbericht
Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost Stadt Hof Klosterstraße 1 95028 Hof
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis Erläuterungen zu den Umwelt-Datenblättern .. 2 Fläche 1, Münchenreuth-Nordwest ................. 4 Fläche 2, Münchenreuth-Nordost .................... 7 Fläche 4, Münchenreuth-Süd ........................ 10 Fläche 5, Föhrig............................................. 13 Fläche 6, Schwarzenstein-Nord .................... 16 Fläche 7, Hohendorf-Süd .............................. 19 Fläche 8, Isaar-Südost .................................. 22 Fläche 10, Berg-Süd...................................... 25 Fläche 15, Regnitzlosau-Nordwest................ 28 Fläche 18, Kirchgattendorf-Südost ................ 31 Fläche 19, Vierschau-Nord............................ 34 Fläche 22, Schauenstein-Nordost ................. 37 Fläche 23, Uschertsgrün-Nordwest ............... 40 Fläche 27, Regnitzlosau-Süd ........................ 43 Fläche 30, Volkmannsgrün-West .................. 46 Fläche 35, Almbranz-Süd .............................. 49 Fläche 36, Konradsreuth-Süd........................ 52 Fläche 37, Meierhof....................................... 55 Fläche 41, Münchberg-Nord.......................... 58 Fläche 43, Schwand-Nord ............................. 61 Fläche 44, Rugendorf-West........................... 64 Fläche 52, Grafendobrach-Nordwest ............ 67 Fläche 60, Schimmendorf-Nordost................ 70 Fläche 63, Stammbach-Ost........................... 73 Fläche 68, Heidelheim-West ......................... 76 Fläche 82, Neuenreuth-West......................... 79
Fläche 88, Azendorf-Nord..............................82 Fläche 89, Korbersdorf-Nord .........................85 Fläche 93, Schirradorf-Nordwest ...................88 Fläche 95, Krögelstein-Nord ..........................91 Fläche 96, Tannfeld-Nordwest.......................94 Fläche 97, Busbach-Nord ..............................97 Fläche 99, Alladorf-West..............................100 Fläche 102, Wiesentfels-Süd .......................103 Fläche 108, Sachsendorf-Nordost ...............106 Fläche 110, Sachsendorf-Ost ......................109 Fläche 114, Stechendorf-Südwest...............112 Fläche 119, Hauendorf-Ost..........................115 Fläche 121, Kirchenlaibach-West ................118 Fläche 123, Creez-Südost ...........................121 Fläche 124, Seidwitz-Nordost ......................124 Fläche 125, Lindenhardt-Nord .....................126 Fläche 127, Muthmannsreuth-Ost ...............130 Fläche 129, Tiefenthal-Ost...........................133 Fläche 131, Frankenberg-Nord....................136 Fläche 136, Neuhof-Süd ..............................139 Fläche 142, Leups-West ..............................142 Fläche 145, Pegnitz-Nordwest.....................145 Fläche 147, Weidensees-West ....................148 Fläche 148, Weidensees-Ost.......................151 Fläche 150, Bernheck-Ost ...........................154 Fläche 203, Trogen-Nord.............................157 Fläche 252, Hüll-Ost ....................................160
Fläche 506, Weidesgrün-West .................... 163 Fläche 694, Röslau-Nord ............................ 166 Fläche 699, Wunsiedel-Nord ....................... 169 Fläche 706, Harsdorf-Nordwest .................. 172 Fläche 712, Schimmendorf-Nord ................ 175 Fläche 724, Wirsberg-Ost ........................... 178 Fläche 727, Vielitz-West.............................. 181 Fläche 741, Feilitzsch-Nordwest ................. 184 Fläche 750, Witzleshofen ............................ 187 Fläche 772, Arzberg-Ost ............................. 190 Fläche 780, Oberweißenbach-Süd.............. 193 Fläche 807, Arzberg-Südost........................ 196 Fläche 813, Röslau-Ost............................... 199 Fläche 814, Steinberg ................................. 202 Fläche 816, Raumetengrün ......................... 205 Fläche 821, Kunreuth-Nord ......................... 208 Fläche 830, Thierstein-Nord ........................ 211 Fläche 901, Schauenstein-Nordost ............. 214 Fläche 903, Konradsreuth-Süd ................... 217 Fläche 905, Muthmannsreuth-Ost ............... 220 Fläche 906, Weidensees-West ................... 223 Fläche 907, Creez-Südost........................... 226 Fläche 908, Lindenhardt-Nord..................... 229 Fläche 1017, Ramlesreuth-Südost .............. 232
Erläuterungen zu den Umwelt-Datenblättern Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein Mittel der Selbstprüfung, das Entscheidungsprozesse und deren Beurteilungsunterlagen transparent und nachvollziehbar machen soll. Sie ist in das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren des Regionalplans integriert. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Daher wurden für das Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 3.1 „Windenergie“ Umwelt-Datenblätter erstellt, die absehbare Auswirkungen auf SUP-relvante Schutzgüter beleuchten sollen. Die Auswertung des Ergänzenden Anhörungsverfahrens ergab neue Erkenntnisse hinsichtlich umweltrelevanter Sachverhalte zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten für die Windkraftnutzung. In der Planungsausschusssitzung am 24.07.2013 wurden einerseits einige Vorranggebiete für die Windkraftnutzung neu abgegrenzt (vergrößert, verkleinert), zu Vorbehaltsgebieten zurückgestuft oder zur Streichung vorgesehen. Andererseits wurde auch beschlossen, ein neues Vorbehaltsgebiet für die Windkraftnutzung in das erforderliche Zweite Ergänzende Anhörungsverfahren aufzunehmen. Dies macht eine Aktualisierung bzw. Neuerstellung von Umwelt-Datenblättern erforderlich. Stellungnahmen sind nur zu geänderten bzw. neu hinzukommenden Flächen möglich. Diese sind in den Umweltdatenblättern gelb hinterlegt. Hinsichtlich der leichteren Lesbarkeit wurde den Datenblättern ein Kartenausschnitt beigefügt. Veränderungen von Vorranggebieten sind folgendermaßen dargestellt:
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 1, Münchenreuth-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Feilitzsch; Töpen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nordöstlich von Töpen und nördlich von Münchenreuth an der Landesgrenze zu Thüringen und Sachsen
Bestehendes VRG/VBG:
VRG 1
Bestehende WEA:
9
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
72,31 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
6,0 - 6,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Windenergienutzung, Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
Unmittelbare Lage an der Landesgrenze ("Grünes Band")
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Münchenreuth und Mödlareuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastung des Gebietes durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass im Plangebiet eine eher geringe Artenvielfalt zu erwarten ist
Bodenschutz: Auf den landwirtschaftlichen Flächen kommt es durch den Bau von Windenergieanlagen kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu kleinräumigen Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bestehenden Anlagen ist bereits eine Vorbelastung gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter „Landschaft und Erleben“ sowie „Eigenart der Landschaft“ auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 1 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher meist zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmäler/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich. Auswirkungen auf das Deutsch-deutsche Museum in Mödlareuth und die noch erhaltenen Grenzsicherungsanlagen an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze sind nicht zu erwarten.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 2, Münchenreuth-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Feilitzsch
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Östlich von Münchenreuth an der Landesgrenze zu Sachsen
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums, ausgewiesene Konzentrationsflächen im FNP
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Bestehende Windkraftanlagen
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I Sonstige Besonderheiten:
Datenblätter zum Umweltbericht Unmittelbare Lage an der Landesgrenze ("Grünes Band")
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Münchenreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
1000 m zur Ferienhaussiedlung Kreuzlein
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Naherholungsfunktion sind trotz der Vorbelastung des Gebietes durch bestehende Windenergieanlagen insbesondere für die Feriensiedlung Kreuzlein mit dem benachbarten Tiergehege nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Aufgrund der Vorbelastung durch neun in Betrieb befindliche Anlagen im Westen besteht die Gefahr, dass durch weitere Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet Münchenreuth-Nordost eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 35 dB(A) nachts im Wochenendhausgebiet Kreuzlein zu befürchten ist.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Beeinträchtigungen könnten sich jedoch für das Waldgebiet mit seinen kleinen Bachläufen und Teichen ergeben. Auswirkungen von Windenergieanlage auf das in Sachsen gelegene Naturschutzgebiet Heubachtal sind denkbar. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu kleinräumigen Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bestehenden Anlagen nördlich und nordwestlich von Münchenreuth ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau weiterer Windenergieanlagen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 2 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigungen für das Ortsbild von Münchenreuth sind denkbar. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 4, Münchenreuth-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Feilitzsch; Töpen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Westlich der Staatsstraße HO 1 zwischen Münchenreuth und Unterhartmannsreuth
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
6,0 - 6,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums, ausgewiesene Konzentrationsflächen im FNP
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Strukturarme Agrarlandschaft; bestehende Windkraftanlagen im näheren Umfeld
Sonstige Besonderheiten:
Am nördlichen Rand des geplanten Vorranggebietes liegt ein Modellflugplatz
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Unterhartmannsreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
1000 m zur Ferienhaussiedlung Kreuzlein
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Naherholungsfunktion sind insbesondere für die Feriensiedlung Kreuzlein mit dem benachbarten Tiergehege nicht ausgeschlossen. Konflikte könnten sich mit dem genehmigten Aufstiegsplatz für Flugmodelle ergeben. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Aufgrund der Vorbelastung durch neun in Betrieb befindliche Anlagen im Norden besteht die Gefahr, dass durch weitere Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet Münchenreuth-Süd eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 35 dB(A) nachts im Wochenendhausgebiet Kreuzlein zu befürchten ist. Es droht eine Überlastung dieses bereits jetzt durch Windkraftanlagen stark geprägten Raums.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass im Plangebiet eine eher geringe Artenvielfalt zu erwarten ist. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu kleinräumigen Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der nordwestlich bestehenden Anlagen ist bereits eine gewisse Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 4 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
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Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 5, Föhrig Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Trogen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nördlich der A 72 und im östlichen Teil an der Landesgrenze zu Sachsen
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
2
Fläche:
26,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: ungünstige Topographie und gemeindliche Naturschutzbestrebungen
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Autobahndreieck Hochfranken und Bahnstrecke Hof-Gutenfürst, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
200 m westlich der Landesgrenze ("Grünes Band").
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (Streifen nördlich der A 72)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1600 m in Unterhartmannsreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
Der Ortsteil Föhrig der Gemeinde Trogen liegt in etwa 700 m Entfernung
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien und der Lage an der Autobahn A 72 nicht zu erwarten.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der Bewaldung ist davon auszugehen, dass durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich sind. Auswirkungen auf Fauna und Flora lassen sich somit nicht ausschließen. Im Talraum des Litschenbaches und entlang der Grenze zu Sachsen sind im Flächennutzungsplan von Trogen Flächen und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch das Autobahndreieck Hochfranken ist durch den Bau von Windenergieanlagen keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 5 nicht bekannt. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 6, Schwarzenstein-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Trogen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nordöstlich von Trogen an der Landesgrenze zu Sachsen zwischen der A 93 und A 72
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
3
Fläche:
45,54 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums und gemeindliche Naturschutzbestrebungen
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Autobahndreieck Hochfranken, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
200 m westlich der Landesgrenze ("Grünes Band").
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (südlich der A 72 und östlich der A 93)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1200 m in Heinersgrün (Sachsen)
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
750 m nach Schwarzenstein und Ziegelhütten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion dieses Gebietes sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien und der Lage an der Autobahn A 72 nicht zu erwarten.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der Bewaldung ist davon auszugehen, dass durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich sind. Auswirkungen auf Fauna und Flora lassen sich somit nicht ausschließen. Entlang der Grenze zu Sachsen sind im Flächennutzungsplan von Trogen Flächen und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch das Autobahndreieck Hochfranken ist durch den Bau von Windenergieanlagen keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 6 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind in diesem Gebiet nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 7, Hohendorf-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Feilitzsch; Töpen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Zedtwitz und Töpen nördlich der A 72 und östlich der B2
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Vorbelastung durch die südlich verlaufende A 72
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
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Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (im südlichen Bereich)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
ca. 1100 m in Zedwitz
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Schollenreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Moosanger
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, wegen der Lage des Gebietes zwischen der A 72 und der B2 aber vermutlich zu vernachlässigen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Durch die Vielzahl der bestehenden und bereits genehmigten Windkraftanlagen im näheren Umfeld droht eine für die Bevölkerung nicht mehr akzeptable Belastung durch weitere Windkraftanlagen im Bereich des geplanten Vorranggebietes Nr. 7 Hohendorf-Süd.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Sichtung von Rotmilan. Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
20
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Im Westen besteht eine geringfügige Überschneidung mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 102 Isaar. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 7 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind in diesem Gebiet nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen möglich.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
21
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 8, Isaar-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Feilitzsch; Töpen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nördlich der A 72 und südöstlich von Isaar
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
3
Fläche:
24,65 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums, Trinkwasserschutz, ungünstige Topographie
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Vorbelastung durch die südlich verlaufende A 72
Sonstige Besonderheiten:
Nordwestlich befindet sich ein Start- und Landeplatz für Ultraleichtflugzeuge.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
22
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (südlicher Streifen parallel zur A 72)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
ca. 1000 m in Zedtwitz und 1600 m in Isaar
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1400 m in Isaar und Zedtwitz, 1200 m in Forst
Gewerbegebiete:
1300 m in Isaar
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelanwesen nordöstlich an der B 2
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, wegen der Lage des Gebietes an der A 72 und der östlich verlaufenden B2 vermutlich zu vernachlässigen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass im Plangebiet eine eher geringe Artenvielfalt zu erwarten ist. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im Westen grenzt das geplante Vorranggebiet unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Saaletal an. Auf regionalplanerischer Ebene sind im Hinblick auf mögliche Konflikte nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können, so dass hier naturschutzfachliche Detailuntersuchungen erforderlich sein werden.
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Zweite Ergänzende Anhörung
23
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet für Wasserversorgung T 102 Isaar überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Windenergie. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 8 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigungen des Ortsbildes des "Silberdorfes Isaar" können jedoch nur projektbezogen überprüft werden.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald, Windenergienutzung
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Zweite Ergänzende Anhörung
24
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 10, Berg-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Berg; Selbitz
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Westlich der A 9 und südlich der Gemeinde Berg
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
8
Fläche:
127,86 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland; Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
A 9 verläuft unmittelbar östlich, nordwestlich liegt ein Steinbruch bei Rothleiten
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
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Zweite Ergänzende Anhörung
25
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (an der A 9)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Berg und Schlegel
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Wacholderbusch, Neuhaus und Kohlbühl
Gewerbegebiete:
800 m in Berg
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen sind nicht ausgeschlossen, weil das Waldgebiet südlich von Berg von der ortsansässigen Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt wird. Das von Nord nach Süd ansteigende Gelände ist von Berg aus deutlich sichtbar. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
26
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird jedoch durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Landschaftlich ist dieses Gebiet durch die östlich verlaufende A 9 und den nordwestlich gelegenen Steinbruch Beyer bei Rothleiten vorbelastet. Der Waldstreifen an der A 9, der im Waldfunktionsplan als Wald mit Funktion für den Schutz von Verkehrswegen dargestellt ist, wird durch das geplante Vorranggebiet nicht beeinträchtigt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 10 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind aber nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald; Windenergienutzung
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Zweite Ergänzende Anhörung
27
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 15, Regnitzlosau-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gattendorf; Regnitzlosau
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nordwestlich von Trogenau an der A 93 und östlich von Kirchgattendorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
5
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
49,85 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Vorbelastung durch die A 93 mit Rasthof Bärenholz. Sturmschäden im Bärenholz, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
Naturdenkmal "Aufschluß im Kohlenkalk" im Südosten angrenzend
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
28
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (an der A 9)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Kirchgattendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
900 m in Trogenau
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, wegen der bereits bestehenden Anlagen und der Nähe zur A 93 jedoch nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Da das Waldgebiet jedoch stark von Sturmschäden beeinträchtigt ist, sind die Schäden am Waldbestand durch den Bau von Windenergieanlagen als gering einzustufen. Erwähnenswert ist der am südöstlichen Rand des geplanten Vorranggebietes gelegene Aufschluss im Kohlekalk, der sowohl naturschutzfachlich als auch geologisch von Bedeutung ist.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
29
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der westlich verlaufenden A 93 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von weiteren Windenergieanlagen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete aber eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im Vorranggebiet 15 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind aber nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
30
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 18, Kirchgattendorf-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gattendorf; Regnitzlosau
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Westlich der A 93 und östlich Schloßgattendorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Lage direkt an der A 93. Bestehende Windkraftanlagen im Nordosten und Südwesten
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
31
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Kirchgattendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Kirchgattendorf und Schlossgattendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Die Gemeinden Regnitzlosau und Gattendorf sind durch 18 linienhaft angeordnete Windkraftanlagen und 4 Windenergieanlagen auf tschechischem Staatsgebiet im Regionsvergleich überproportional belastet. Weitere Windräder sind nördlich von Regnitzlosau in der Nachbargemeinde Triebel (Sachsen) geplant. Beim Bau zusätzlicher Windkraftanlagen im vorgeschlagenen Vorranggebiet Nr. 18 würde ein nahezu durchgehender, ca. 5 km langer Riegel von Windkraftanlagen von der Gemarkung Vierschau (Gemeinde Regnitzlosau) im Südwesten bis zum Windpark Fasanerie (Gemeinde Gattendorf) im Nordosten entstehen. Es droht eine Überlastung dieses bereits jetzt durch Windkraftanlagen stark geprägten Raums.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
32
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen im nordöstlich gelegenem Bärenholz und westlich von Vierschau sowie der unmittelbar östlich verlaufenden A 93 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist zwar eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 18 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
33
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 19, Vierschau-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Regnitzlosau
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Vierschau und Schloßgattendorf
Bestehendes VRG/VBG:
z. T. VBG 6
Bestehende WEA:
6
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
53,37 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald; Windenergieanlagen
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Bestehende Windenergieanlagen und die östlich verlaufende A 93
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
34
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Kirchgattendorf und Neugattendorf, 1100 m in Regnitzlosau
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m nach Vierschau und Schlossgattendorf, 900 m nach Regnitzlosau
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m nach Hohenvierschau, Weidig, Quellitzhof und Quellitzmühle
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch die bereits bestehenden Anlagen sowie der östlich verlaufenden A 93 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
35
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der Anlagen im nordöstlich gelegenem Bärenholz und westlich von Vierschau sowie der östlich verlaufenden A 93 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 19 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
36
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 22, Schauenstein-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Schauenstein, Selbitz
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Östlich der St 2195 zwischen Schauenstein und Selbitz
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: keine luftfahrtrechtliche Zustimmung
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
37
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Schauenstein und Uschertsgrün
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Schafhof und Finkenflug
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
38
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 22 nicht bekannt. Die konkurrierende Wirkung aus Blickrichtung Süd, der Hauptansicht von Schauenstein, sollte durch genau austaxierte Einzelanlagen entschärft werden.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
39
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 23, Uschertsgrün-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Schauenstein; Selbitz
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Marlesreuth und Uschertsgrün
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
4
Fläche:
35,05 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
Frankenwald
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Unberührtes Waldgebiet zwischen dem LSG Selbitztal mit Nebentälern im Norden und NSG Thronbachtal im Süden Östlich verläuft eine 110 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
40
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild im Norden und Süden
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Uschertsgrün
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Haueisen und Uschertsgrün
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Das geplante Vorranggebiet liegt in einem unberührten Waldgebiet, so dass hier mit Beeinträchtigungen des Erholungswertes zu rechnen ist.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Das geplante Vorranggebiet liegt in einem unberührten Waldgebiet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet "Selbitztal mit Nebentälern" im Norden und dem Naturschutzgebiet "Thronbachtal" im Süden, so dass hier mit Beeinträchtigungen für die biologische Vielfalt zu rechnen ist. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
41
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 23 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Die konkurrierende Wirkung aus Blickrichtung Süd, der Hauptansicht von Schauenstein, sollte durch genau austaxierte Einzelanlagen entschärft werden.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald, Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
42
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 27, Regnitzlosau-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Regnitzlosau
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Regnitzlosau und Rehau östlich der A 93
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums, ausgewiesene Konzentrationsflächen im FNP
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Oberes Vogtland; Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Vorbelastung durch die A 93 im Westen und die St 2192
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
43
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Rehau
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Osseck a. Wald
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 93 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. In der Gemeinde Regnitzlosau stehen bereits jetzt 18 linienhaft angeordnete Windkraftanlagen im Nordwesten sowie 5 Windkraftanlagen im Nordosten des Gemeindegebietes. Durch 4 Windenergieanlagen auf tschechischem Staatsgebiet wird Regnitzlosau zusätzlich belastet. Weitere Windräder sind nördlich von Regnitzlosau in der Nachbargemeinde Triebel geplant. Es droht eine Überlastung des Raumes durch weitere Windkraftanlagen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
44
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete jedoch eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Wegen der östlich verlaufenden A 93 ist jedoch bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft. In diesem Gebiet existieren Vermoorungen und eingestreute Amphibienvorkommen.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar. Im ursprünglich geplanten Vorranggebiet (Anhörungsverfahren) befindet sich im Nordosten das Bodendenkmal D-4-5738-0016 (mittelalterlicher Burgstall, obertägig). Durch die Verkleinerung des Vorranggebietes ist das Bodendenkmal nicht mehr betroffen.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
45
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 30, Volkmannsgrün-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Helmbrechts; Schauenstein
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Schauenstein und Kleinschwarzenbach
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Konzentrationsflächen im FNP Helmbrechts, Überlastung des Raums
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
Frankenwald
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
300 -500 m östlich verläuft eine 110 kV-Freileitung in Nord-Süd-Richtung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
46
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Volkmannsgrün
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Volkmannsgrün
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Es könnten hier insbesondere Fledermäuse betroffen sein. Auswirkungen auf das Tal des Lehstenbaches, das zum Landschaftsschutzgebiet "Selbitztal mit Nebentälern" gehört, können nicht ausgeschlossen werden und müssen bei nachfolgenden Genehmigungsverfahren geprüft werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
47
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 30 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
48
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 35, Almbranz-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Helmbrechts
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Westlich der A 9 zwischen Helmbrechts und Ahornberg, nördlich der HO 25
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
4
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
28,64 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Vorbelastung durch die Lage an der östlich verlaufenden A 9, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
49
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Ahornberg
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Almbranz
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Aussiedlerhof im Südosten, 800 m nach Gottschalk
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch die bestehenden Windkraftanlagen und der östlich verlaufenden A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
50
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Auch wenn durch die östlich verlaufende A 9 und die bereits bestehenden Anlagen eine Vorbelastung besteht, ist durch den Bau von weiteren Windenergieanlagen eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Dies gilt umso mehr, als Teile des vorgeschlagenen Vorranggebietes im Waldfunktionsplan als Schutzwald für das Landschaftsbild dargestellt sind. Regionsweit wird jedoch durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 35 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald, Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
51
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 36, Konradsreuth-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Konradsreuth
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Weißlenreuth und Oberpferdt
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
8
Fläche:
133,24 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
52
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (kleiner Abschnitt an der GVS Weißlenreuth-Oberpferdt)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Weißlenreuth und Maschinenhaus
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m zu Wendlershof und Oberpferdt
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Wendlershof, Einzeln, Engel, Gläsel und Modlitz
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
53
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 36 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
54
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 37, Meierhof Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Münchberg
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Helmbrechts und Ahornberg westlich der A 9
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
3
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
16,74 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Vorbelastung durch die Lage an der östlich verlaufenden A 9, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
55
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1200 m Meierhof
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Wüstensaal, Schwarzholzwinkel und Gottschalk
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Anlagen und der östlich verlaufenden A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
56
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Auch wenn durch die östlich verlaufende A 9 und die bestehenden Windenergieanlagen bereits eine Vorbelastung besteht, ist durch den Bau von Windenergieanlagen eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird jedoch durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 37 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
57
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 41, Münchberg-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Münchberg
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nördlich von Münchberg, östlich der A 9
Bestehendes VRG/VBG:
z.T. VBG 8a
Bestehende WEA:
1
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
32,87 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
ja
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: luftfahrtrechtliche Einwände
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Lage an der A 9, bestehende Hochspannungsleitungen im Süden und bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
58
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen (Streifen entlang der A9)
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1200 m in Horlachen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m Jehsen und Laubersreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zur Rothemühle, Rabenreuth und Einzelanwesen im Nordosten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9, die östlich verlaufende B 2, einer bestehenden Windkraftanlage sowie bestehenden Hochspannungsleitungen im Süden nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
59
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von weiteren Windenergieanlagen ist trotz der Vorbelastungen durch die östlich verlaufende A 9, der westlich verlaufenden B 2, der bestehenden Anlage sowie der Hochspannungsleitungen im Süden eine zunehmende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete jedoch eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 41 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzuzng, Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
60
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 43, Schwand-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Presseck; Stadtsteinach
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Westlich der St 2195 zwischen Wartenfels und Presseck
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
36,94 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
Frankenwald
Lage im Landschaftsschutzgebiet: zum Teil Frankenwald Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Nordöstlich befindet sich eine Windkraftanlage
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
61
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild im Nordwesten
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1400 m in Wartenfels
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Deckenreuth, Schwand, Seubetenreuth und Braunersreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
400 m Entfernung zu Spitzberg
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Flugbeobachtungen lassen das Vorkommen von Schwarzstörchen vermuten. Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich im Norden mit dem Landschaftsschutzgebiet Frankenwald. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
62
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 43 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Land- und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
63
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 44, Rugendorf-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Rugendorf
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Westlich von Rugendorf an der Grenze zur Region OberfrankenWest
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
19,47 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Windenergieanlagen nordöstlich von Gössersdorf (Region Oberfranken-West)
Sonstige Besonderheiten:
Im Anschluss liegt das geplante VRG 66 Gössersdorf-Nordost (Region Oberfranken-West)
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
64
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1500 m in Wötzelsdorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Eisenwind
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
65
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Im Süden des geplanten Vorranggebietes befindet sich das Bodendenkmal D-4-5834-0073 (Freilandstation des Mittelpaläolithikums und Siedlung des Spätpaläolithikums).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
66
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 52, Grafendobrach-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Rugendorf; Kulmbach
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Grafendobrach und Gössersdorf (Lkr. Kronach)
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
78,28 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
In der Gemeinde Weißenbrunn (Lkr. Kronach) stehen 2 Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
Geplantes VRG Nr. 72 der Region Oberfranken-West grenzt an
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
67
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Grafendobrach und 1600 m in Lösau
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Feldbuch
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Esbach und Kübelhof
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
68
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Im äußersten Westen des geplanten Vorranggebietes befindet sich das Bodendenkmal D-4-5834-0086 (Siedlung vermutlich des Spätpaläolithikums).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
69
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 60, Schimmendorf-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Kulmbach; Mainleus
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Schimmendorf und Kirchleus östlich der KU 33
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
29,64 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
zum Teil
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
300 m südlich verläuft eine 380 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
Zwischen Schimmendorf und Oberdornlach befindet sich auf der Höhe 528 m ü. NN ein Aussichtspunkt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
70
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Kirchleus
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Kirchleus, 1000 m in Schimmendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 zum Sportpaltz von Kirchleus und nach Wadel
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die südlich verlaufende 380 kV-Leitung nicht ausgeschlossen. Für den zwischen Schimmendorf und Oberdornlach auf der Höhe 528 m ü. NN gelegenen Aussichtspunkt ergeben sich durch den Bau von Windenergieanlagen weitere Beeinträchtigungen der Aussicht.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht.
Bodenschutz: Auf den landwirtschaftlichen Flächen kommt es durch den Bau von Windenergieanlagen kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
71
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft. Es handelt sich um eine exponierte Fläche oberhalb eines Steilabfalls in einem empfindlichen Bereich des Obermainischen Hügellandes.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 60 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen der Sichtbeziehungen in Richtung Kirchleus sind insbesondere für den zwischen Schimmendorf und Oberdornlach auf der Höhe 528 m ü. NN gelegenen Aussichtspunkt zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
72
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 63, Stammbach-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Münchberg; Zell i. Fichtelgebirge; Stammbach
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Nordwestlich von Friedmannsdorf zwischen der A 93 und der B 2
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
4
Fläche:
58,07 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: ungünstige Topographie
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
A 9 im Westen und B 2 im Osten, Fotovoltaikanlage nordwestlich von Friedmannsdorf
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
73
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild und Schutz von Verkehrswegen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Friedmannsdorf, Schweinsbach, Querenbach und Fleisnitz
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m in Rieglersreuth
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9, die östlich verlaufende B 2 und die südlich gelegene Fotovoltaikanlage von Friedmannsdorf nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Nach dem Waldfunktionsplan haben die dortigen Waldflächen eine Funktion für das Landschaftsbild, die durch den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
74
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des durch die A 9, die B 2 und die Fotovoltaikanlage von Friedmannsdorf vorgeprägten Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 63 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
75
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 68, Heidelheim-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Marktleuthen; Selb
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Großwendern und Heidelheim
Bestehendes VRG/VBG:
z.T. VRG 3
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
51,75 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Siedlungsabstand nicht eingehalten
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
Aussichtspunkt am östlichen Ortsrand von Heidelheim
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
76
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Großwendern
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Heidelheim und Spielberg
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
Ca. 700 m östlich liegt der Campingplatz "Halali-Park" Selb, ca. 700 m zu Einzelanwesen im Südosten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion, insbesondere für den östlich gelegenen Campingplatz, sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Selb-Wunsiedeler Hochfläche" des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
77
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet der Selb-Wunsiedeler Hochfläche im Naturpark Fichtelgebirge kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier besondere Bedeutung zu. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 68 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Beeinträchtigt wird durch dieses geplante Vorranggebiet der Ausblick vom Aussichtspunkt auf dem Forstberg westlich von Heidelheim. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
78
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 82, Neuenreuth-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Höchstädt i. Fichtelgebirge; Thiersheim
Landkreis(e):
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Lage:
Westlich der WUN 12 zwischen Thiersheim und Thierstein
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
18,03 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
6,0 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
A 93 im Westen, östlich liegt eine Fotovoltaikanlage
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
79
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Thiersheim und Thierstein
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Neuenreuth und Birkenbühl
Gewerbegebiete:
700 m in Neuenreuth
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
Fotovoltaikanlage nördlich Neuenreuth
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Aussiedlerhof im Südwesten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 93 und die Fotovoltaikanlage von Neuenreuth nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Ob sich negative Auswirkungen auf die Fauna im Umfeld der Teiche ergeben, muss in nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden. Möglicherweise Nahrungshabitat des Schwarzstorches.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
80
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 82 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
81
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 88, Azendorf-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Kasendorf
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Seubersdorf (Lkr. Bamberg) und Zultenberg, nördlich von Azendorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
4
Fläche:
89,31 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Östlich liegt die geplante Fotovoltaikanlage Zultenberg, 500 m südlich verläuft eine 110 kV-Freileitung, südlich liegt der Steinbruch von Azendorf
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
82
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Seubersdorf und Zultenberg
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch den südlich gelegenen Steinbruch von Azendorf und die dort verlaufende 110 kV-Freileitung sowie die östlich gelegene Fotovoltaikanlage von Zultenberg nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
83
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft. Lage in der Nähe des Görauer Angers.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 88 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
84
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 89, Korbersdorf-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Arzberg; Thiersheim
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Korbersdorf und Grafenreuth
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
29,41 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
110 kV-Freileitung im Osten und Nordwesten und eine 220/380 kV-Leitung im Südwesten
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
85
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Seußen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Korbersdorf und Grafenreuth, 850 m in Garmersreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Aussiedlerhof im Süden
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
86
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 89 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
87
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 93, Schirradorf-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Kasendorf; Wonsees
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Nördlich der A 70 und südwestlich von Azendorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: drohende Überlastung des Raums
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
A 70 im Süden, 300 m nordwestlich verläuft eine 110 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
88
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Schirradorf (liegt allerdings südlich der Autobahn)
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Feulersdorf und Azendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
Südlich liegt eine Fotovoltaikanlage an der A 9
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Durch die umfangreichen Planungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft an der Grenze der Landkreise Lichtenfels und Kulmbach droht eine Überlastung des Raums durch Windkraftanlagen. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die A 70 und die 300 m nordwestlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
89
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Die südöstliche Hälfte des geplanten Vorranggebietes für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 117 des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft. Im Waldfunktionsplan sind für den äußersten Südwesten des geplanten Vorranggebietes kleine Waldgebiete mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dargestellt.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 93 nicht bekannt. Beeinträchtigung des landschaftsprägenden Denkmalkomplexes Zwernitz-Sanspareil.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
90
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 95, Krögelstein-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Hollfeld; Wonsees
Landkreis(e):
Bayreuth; Kulmbach
Lage:
Südlich der A 70 zwischen Eichenhüll und Schirradorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
95,55 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Brutplatz von Wanderfalke, drohende Überlastung des Raums
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Im Norden liegen die A 70 und Fotovoltaikanlagen
Sonstige Besonderheiten:
Im Westen schließt sich das geplante VRG Nr. 122 Buckendorf (Landkreis Bamberg) an
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
91
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Feulersdorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
Nördlich liegt eine Fotovoltaikanlage an der A 9
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten Durch die umfangreichen Planungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft an der Grenze der Landkreise Lichtenfels und Kulmbach droht eine Überlastung des Raums durch Windkraftanlagen. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die A 70 und die 1000 m nordwestlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im näheren Umfeld brütet ein Wanderfalke. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das im Osten des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
92
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich bis hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 95 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar Störung der Kulissenwirkung auf den kulturlandschaftlichen Zusammenhang und des landschaftsprägenden Denkmalkomplexes Zwernitz-Sanspareil.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
93
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 96, Tannfeld-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Thurnau
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Westlich der KU 7 zwischen Tannfeld und Kleetzhöfe
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
39,05 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Sendemast des Mittelwellensenders in der Gemarkung Alladorf
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
94
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1400 m in Limmersdorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Tannfeld
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m nach Kleetzhöfe, Poppenleither und Ruh
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
95
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes trotz der Vorbelastung durch den Sendemast des nahegelegenen Mittelwellensenders zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am südöstlichsten Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-6034-0011 (teilzerstörter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
96
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 97, Busbach-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Eckersdorf; Thurnau
Landkreis(e):
Bayreuth; Kulmbach
Lage:
Zwischen Lochau, Busbach und Neustädtlein a. Forst
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
90,84 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
ja
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Anpassung an den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
97
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Neustädtlein
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Lochau und Busbach
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Stein
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Es wurde in diesem Gebiet die Rohrweihe gesichtet. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
98
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 97 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
99
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 99, Alladorf-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Thurnau
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Alladorf und Großenhüll
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
61,99 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
Das geplante VRG greift von Osten her fingerartig in das LSG "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst"
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
100
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Alladorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das zwischen dem westlichen und östlichen Flügel des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
101
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Störung der Kulissenwirkung auf den kulturlandschaftlichen Zusammenhang und des landschaftsprägenden Denkmalkomplexes Zwernitz-Sanspareil).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
102
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 102, Wiesentfels-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Hollfeld
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Nördlich der BT 38 zwischen Drosendorf a.d. Aufseß und Wiesentfels
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
40,62 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
350 m südwestlich verläuft eine 110 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
103
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1400 m in Drosendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Wiesentfels
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die 350 m südwestlich verlaufenden 110 kVFreileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
104
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebietes für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 102 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
105
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 108, Sachsendorf-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Aufseß; Hollfeld
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Nordöstlich von Sachsendorf nördlich der St 2189
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
35,03 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
300 m nördlich verläuft eine 110 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
106
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Sachsendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Sachsendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die 300 m nördlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Im Westen grenzt das FFH-Gebiet "Wiesenttal mit Seitentälern" unmittelbar an, wo hochwertigste Flachland-Mähwiesen und Kalk-Trockenrasen sowie quellreiche Wälder und Höhlen, Bäche und Flüsse mit landesweit bedeutenden Arten vorhanden sind.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
107
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 108 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
108
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 110, Sachsendorf-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Aufseß
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich von Sachsendorf südlich der St 2189
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
20,49 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
109
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Sachsendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
800 m in Sachsendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind im Tourismusgebiet der Fränkischen Schweiz nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das östlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
110
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 110 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
111
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 114, Stechendorf-Südwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Hollfeld
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Zwischen Stechendorf und Hochstahl
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
48,72 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
112
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Stechendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Welkendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelanwesen in Stechendorf
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch das Umspannwerk Stechendorf und die 300 m nordöstlich verlaufende 110 kV-Freileitung nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
113
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen "Scherleithen" und "Moggendorf" zur Wasserversorgung des Zweckverbandes Juragruppe und überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 119 Hollfelder Mulde des Regionalplans OberfrankenOst. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 114 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
114
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 119, Hauendorf-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Emtmannsberg
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Zwischen Unterölschnitz und Würnsreuth
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
19,04 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
ja
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: luftfahrtrechtliche Einwände
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
115
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1400 m in Seybothenreuth
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Hauendorf, Unterölschnitz und Würnsreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m nach Eichhammer, Wiedent und Aussiedlerhof im Osten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
116
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 119 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
117
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 121, Kirchenlaibach-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Speichersdorf; Seybothenreuth
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Südlich der B 22 zwischen Seybothenreuth und Speichersdorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: vorhandener Schwarzstorchhorst und luftfahrtrechtliche Einwände
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Oberpfälzisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Bahnlinie Bayreuth-Weiden verläuft südlich und die B 22 nördlich
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
118
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1400 m in Kirchenlaibach
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Brüderes
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Wallenbrunn
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. In diesem Gebiet befindet sich ein Schwarzstorchhorst.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Nach dem Waldfunktionsplan ist hier ein Bodenschutzwald betroffen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
119
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen überschneidet sich im Osten mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde und liegt im westlichen Teil in der Schutzzone III für Brunnenfeld Osterfeld zur Wasserversorgung der Stadt Bayreuth. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 121 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
120
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 123, Creez-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Südöstlich von Creez und nordwestlich der A 9
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
10,54 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Die Autobahn A 9 verläuft unmittelbar südöstlich
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
121
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1500 m in Pettendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m in Bärnreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
800 m zu Neß und Schützenmühle
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die südöstlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
122
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 123 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
123
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 124, Seidwitz-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Creußen
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Nördlich der St 2184 von Windischenlaibach nach Unterschwarzach
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
26,66 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: vorhandener Schwarzstorchhorst und luftfahrtrechtliche Einwände
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen: Sonstige Besonderheiten: Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
nicht bekannt ca. 400 m westlich liegt das Hängegleiter- und Gleitseglergelände Unterschwarzach Zweite Ergänzende Anhörung
124
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1500 m in Birk
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Unter- und Oberschwarzach, 900 m in Eichschlag und Amosloh
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zum Campingplatz Herrenwald
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion (insbesondere den östlich gelegenen Campingplatz "Herrenwald") sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im benachbarten Vorbehaltsgebiet Nr. 121 befindet sich ein Schwarzstorchhorst.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
125
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet für Windenergieanlagen liegt überwiegend im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 124 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
126
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 125, Lindenhardt-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Creußen; Gemeindefreie Gebiete (Lindenhardter Forst-Nordwest; Lindenhardter Forst-Südost)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich der A 9 zwischen Trockau und Haag
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
150,05 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG: Grund der Änderung: geplante PWC-Anlage; dadurch zusätzliche Lärmbelastung für Weiglathal
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
127
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Westlich verläuft die A 9
Sonstige Besonderheiten:
Östlich liegt der Ursprung des Roten Mains
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Lindenhardt
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
900 m in Hörlasreuth und 1000 m in Lindenhardt
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
1000 m zur Sahrmühle, 700 m nach Weiglathal und zu Einzelanwesen Hörlasreuth
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Durch eine geplante PWC-Anlage für LKW an der A 9 ist eine weitere Lärmbelastung für Weiglathal zu erwarten. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9 wahrscheinlich, da dieses Gebiet nach dem Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost im Bereich "Landschaft und Erleben" als hoch eingestuft wird. Die östlich gelegene Rotmainquelle ist zudem ein Ausflugsziel für Wanderer. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
128
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 125 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im Wald aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
129
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 127, Muthmannsreuth-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Hummeltal; Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter ForstNordwest)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Westlich der A 9 und nordöstlich von Moritzreuth
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
54,54 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Östlich verläuft die A 9
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
130
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1400 m in Bärnreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m in Muthmannsreuth und Weiglathal
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die östlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
131
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 127 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
132
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 129, Tiefenthal-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Creußen; Emtmannsberg
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Zwischen Tiefenthal und Birk
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
42,47 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
ja
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: luftfahrtrechtliche Einwände
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
östlich liegt ein Aufstiegsplatz von Flugmodellen
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
133
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Seidwitz und Birk
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Tiefenthal, Seidwitz und Birk, 800 m in Unterschwarzach
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
134
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Der nördlichste Teil des geplanten Vorranggebietes für Windenergieanlagen liegt im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 129 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
135
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 131, Frankenberg-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Creußen; Speichersdorf
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Südlich der St 2184 zwischen Oberschwarzach und Kodlitz
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
122,56 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
ja
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Oberpfälzisches Hügelland; Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
ca. 300 m südlich verläuft eine 110 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
136
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1800 m in Windischenlaibach
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Kodlitz, Frankenberg, Oberschwarzach und Losau
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zum nordöstlich gelegenen Campingplatz "Herrenholz" und zur Almosbachmühle
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für den 700 m entfernten nordöstlich gelegenen Campingplatz.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
137
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet für Windenergieanlagen liegt größtenteils im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 Kirchenlaibacher Mulde. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 131 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
138
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 136, Neuhof-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Creußen; Prebitz
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Südlich der St 2184 zwischen Seidwitz und Creußen
Bestehendes VRG/VBG:
z.T VBG 18
Bestehende WEA:
2
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
55,25 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
zum Teil
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
3 bestehende Windenergieanlagen, 300 m südlich verläuft eine 110 kV-Freileitung
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
139
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Neuhof und Seidwitz
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m zu Neuhof
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Prebitz, Prebitzmühle und Preußling
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch die drei bestehenden Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet "Bieberswöhrbachtal" sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
140
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der südlich verlaufenden 110 kV-Freileitung ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am südlichen Teil des geplanten Vorranggebiet befindet sich das Bodendenkmal D-4-6136-0004 (frühmittelalterliche Ringwallanlage und vermutlich vorgeschichtliches Hügelgrab, obertägig).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
141
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 142, Leups-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Pegnitz
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich der A 9 und westlich von Leups
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
4
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
22,07 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: ungünstige Topographie
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Unmittelbar westlich verläuft die Autobahn A 9, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
142
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z. T. Schutz von Verkehrswegen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Leups und Büchenbach
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m in Leups
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastungen durch bestehende Windkraftanlagen und die westlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
143
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlagen und der westlich verlaufenden A 9 ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft. Insbesondere wäre beim Bau von Windenergieanlagen das landschaftlich reizvolle Leupser Tal beeinträchtigt.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 142 nicht bekannt. Südlich des Vorranggebietes liegt eine Kapelle mit dem Naturdenkmal „Drei Linden“. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
144
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 145, Pegnitz-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Pegnitz
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich der A 9; nordwestlich von Pegnitz
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
86,72 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Biotopreiche Landschaft, westlich verläuft die A 9
Sonstige Besonderheiten:
Bei Buchau befindet sich eine Aufstiegsstelle für Flugmodelle
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
145
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Buchau
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m in Buchau
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
1400 zum Krankenhaus in Pegnitz
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Zu beachten ist im Süden des geplanten Vorranggebietes, dass der Abstand zum Krankenhaus in Pegnitz eingehalten wird, um den erhöhten Ruhebedarf dieser Einrichtung gerecht zu werden.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
146
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Im Bereich des geplanten Vorranggebietes befindet sich eine Vielzahl kleiner Biotope in einer strukturreichen Landschaft.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft. Im Waldfunktionsplan wurde einem Teil der dortigen Wälder eine Funktion für das Landschaftsbild zugewiesen.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 145 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
147
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 147, Weidensees-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gemeindefreies Gebiet (Waidacher Forst)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Zwischen Weidensees und Regenthal nördlich der B 2
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Summenwirkung weicher Kriterien (Artenschutz, Tourismus, landschaftliches Vorbehaltsgebiet)
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
148
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Waidach und Regenthal
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
800 m in Weidenhüll, Waidach Regenthal und Ottenberg
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt. Betroffen ist das Naherholungsgebiet Waidacher Forst.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Kolkrabe, Rotmilan und Baumfalke werden vermutet.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
149
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 147 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
150
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 148, Weidensees-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Pegnitz; Betzenstein
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich der B 2 zwischen Weidensees und Bronn
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
33,45 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Biotopreiche Landschaft
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
151
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Bronn und Weidensees
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
800 m in Bronn und Weidensees
Gewerbegebiete:
700 m in Weidensees und Bronn
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelgebäuden in Weidensees
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Der östliche Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für das Landschaftsbild dargestellt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
152
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet für die Windenergienutzung liegt im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 Veldensteiner Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am nördlichen Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-6234-0158 (spätmittelalterlicher Burgstall).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
153
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 150, Bernheck-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gemeindefreies Gebiet (Veldensteiner Forst); Plech
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich von Bernheck
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
19,71 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Biotopreiche Landschaft
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
154
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Gesamtökologie
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
2000 m in Plech
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Bernheck
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. Beeinträchtigungen für das östlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im Waldfunktionsplan sind die kleinen Waldbereiche, die im geplanten Vorranggebiet liegen, als Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie dargestellt. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
155
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes "Veldensteiner Mulde". Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 150 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
156
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 203, Trogen-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Trogen
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Südwestlich des Autobahndreiecks Hochfranken
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
5
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
20,90 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Autobahndreieck Hochfranken, bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
157
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1200 m Feilitzsch
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1300 m Feilitzsch.
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Ziegelhütten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die Lage am Autobahndreieck Hochfranken nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
158
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch das Autobahndreieck Hochfranken und den bestehenden Anlagen, ist durch den Bau von Windenergieanlagen keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 203 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
159
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 252, Hüll-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Betzenstein
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Nordöstlich von Betzenstein
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
21,94 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Die Autobahn A 9 verläuft ca. 1100 m östlich
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
160
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Weidensees und Mergners
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Hüll
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden. Die im geplanten Vorranggebiet gelegenen Waldgebiete sind im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für die Gesamtökologie dargestellt.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
161
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet für die Windenergienutzung liegt im geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 Veldensteiner Mulde des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 252 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
162
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 506, Weidesgrün-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Selbitz
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Weidesgrün und Marlesreuth
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
2
Fläche:
12,36 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
Frankenwald
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
110 kV-Leitung im Osten
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
163
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Marlesreuth
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Weidesgrün
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Kreuzbühl und Aussiedlerhof im Westen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das südlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet "Selbitztal mit Nebentälern" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
164
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 506 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Beeinträchtigung der Landschaftskulisse von Schauenstein aus Blickrichtung Süd.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald; Windenergienutzung
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
165
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 694, Röslau-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Röslau
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Röslau und Neudorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
34,91 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: ökologisch wertvolle Flächen
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
zum Teil
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
Modellflugplatz im Südwesten
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
166
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Röslau
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Dürnberg und Neudorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelgehöft im Süden
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der teilweisen Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fichtelgebirge" und die FFH-Gebiete Buchberg und Egertal können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
167
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 694 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
168
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 699, Wunsiedel-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Wunsiedel und Schönlind
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
13,75 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Östlich verläuft die Bahnlinie Hof-Marktredwitz, 110 kV-Leitung im Westen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
169
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Wunsiedel
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Schönlind und Bibersbach
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Aussiedlerhof im Südosten und Einzelanwesen im Südwesten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden. In diesem Gebiet treten gefährdete Fledermausarten auf.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
170
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich mit dem geplanten Vorbehaltsgebiet zur Wasserversorgung T 203 Wunsiedel-Ost des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 699 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
171
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 706, Harsdorf-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Harsdorf
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Trebgast und Harsdorf
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet, luftfahrtrechtliche Einwände
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Trebgasttal Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Bahnlinie Bayreuth Lichtenfels und St 2183 im Westen
Sonstige Besonderheiten:
Sandsteinbruch im Laitscher Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
172
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Trebgast
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Michelsreuth und Oberlaitsch
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Unterlaitsch
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Im Hinblick auf das Erhaltungsziel "Arten- und Lebensräume" wird dieser Raum als Gebiet mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sowie als Schwerpunktgebiet des regionalen Biotopverbandes gewertet.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
173
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet zur Wasserversorgung T 113 Trebgasttal-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 706 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
174
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 712, Schimmendorf-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Mainleus
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Schimmendorf und Kirchleus westlich der KU 35
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
13,87 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Obermainisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
175
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1400 m in Kirchleus
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Schimmendorf
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. Im nördlich gelegenen, ehemaligen Steinbruch von Kirchleus brütet ein Uhu.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
176
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Am südöstlichen Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-5834-0047 (vermutlich verschleifte Grabhügel der späten Hallstattzeit). Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft
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Zweite Ergänzende Anhörung
177
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 724, Wirsberg-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Wirsberg
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Marktschorgast und Weißenbach
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
1
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
25,07 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
Frankenwald
Lage im Landschaftsschutzgebiet: z.T. Schorgasttal mit Nebentälern Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald; Windenergienutzung
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Bestehende Windkraftanlagen
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
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Zweite Ergänzende Anhörung
178
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild, Erholungswald Stufe 1+2
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Sessenreuth und Thalmühle
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
900 m in Ziegenburg und Sessenreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Mittelpöllitz und zur Grundmühle
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der Vorbelastung des Gebietes durch eine bestehende Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen, vor allem weil im Norden und Osten ein Erholungswald der Stufe 1 und 2 nach Waldfunktionsplan randlich betroffen ist. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Frankenwald sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Ein Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für das Landschaftsbild dargestellt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
179
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Wegen der bereits bestehenden Anlage ist bereits eine Vorbelastung gegeben. Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft. Das Gebiet liegt an der Fränkischen Linie, die in der Region eine wichtige visuelle Leitlinie bildet.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 724 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Windenergienutzung, Wald
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Zweite Ergänzende Anhörung
180
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 727, Vielitz-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Schönwald; Selb
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Oberweißenbach und Schönwald
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
38,78 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
181
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Oberweißenbach, Schönwald, Selb-Plößberg und Selb
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
800 m in Brunn, Vielitz und Schönwald
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelgebäuden in Brunn und Bernsteinmühle
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
182
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 727 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
183
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 741, Feilitzsch-Nordwest Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Feilitzsch
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Südlich der A 72 zwischen Feilitzsch und Töpen
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Überlastung des Raums
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Mittelvogtländisches Kuppenland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Lage an der A 72
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
184
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Schutz von Verkehrswegen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Feilitzsch und Schafhübel
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m in Feilitzsch und Schafhübel
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Es droht eine Überlastung dieses bereits jetzt durch Windkraftanlagen stark geprägten Raums.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
185
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 741 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
186
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 750, Witzleshofen Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Zell i. Fichtelgebirge, Gefrees
Landkreis(e):
Hof; Bayreuth
Lage:
Zwischen der A 9 und der B 2 nordöstlich von Witzleshofen
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
10,86 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
ja
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Lage zwischen der A 9 und der B 2
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
187
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Landschaftsbild
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Bucheck und Lübnitz
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu mehreren Einzelgehöften
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
188
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 750 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Fernwirkung vor der Kulisse des Fichtelgebirges.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
189
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 772, Arzberg-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Arzberg
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Seedorf und Arzberg
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
23,19 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 4,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Schwarzstorchvorkommen
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Hohes Fichtelgebirge
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
190
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. lokaler Immissionsschutzwald
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Arzberg
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
nicht betroffen
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelgehöft in Seedorf
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden. Ein Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für den Immissionsschutz dargestellt. Im östlichen Bereich besteht eine Konfliktsituation mit einem Schwarzstorchvorkommen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
191
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Es handelt sich hier um ein großflächiges Waldgebiet.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 772 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
192
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 780, Oberweißenbach-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Selb
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Heidelheim und Mittelweißenbach
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
193
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Mittelweißenbach
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m in Mittelweißenbach
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
194
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 780 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
195
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 807, Arzberg-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Arzberg
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Seedorf und Elisenfels
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
31,18 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
ja
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Siedlungsabstand nicht eingehalten
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Hohes Fichtelgebirge
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
196
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. lokaler Immissionsschutzwald
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Arzberg
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
nicht betroffen
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu mehreren Einzelgehöften
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden. Ein Teil des geplanten Vorranggebietes ist im Waldfunktionsplan als Wald mit einer Funktion für den Immissionsschutz dargestellt.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
197
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft. Teilweise treten Schneeheide-Kiefernwälder und vermoorte Bereiche auf. Es handelt sich hier um ein großflächiges Waldgebiet.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 807 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
198
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 813, Röslau-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Röslau
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Röslau und Unterwoltersgrün
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
21,79 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
ja
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
110 kV-Leitung im Osten
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
199
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Röslau
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Rauschensteig
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen (Sichtbeobachtungen des Rotmilans und Schwarzstorches). Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge, in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
200
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 813 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
201
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 814, Steinberg Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Hohenberg a.d. Eger
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Auf dem Steinberg zwischen Hohenberg a.d. Eger und Neuhaus a.d. Eger
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
51,09 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
ja
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
110 kV-Leitung im Westen
Sonstige Besonderheiten:
Aussichtspunkt auf dem Steinberg
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
202
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
z.T. Erholungswald Stufe 2 und Bodenschutzwald
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Neuhaus a.d. Eger
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1100 m in Neuhaus a.d. Eger
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Steinhäuser
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Der Steinberg, der nach dem Waldfunktionsplan zum Teil als Erholungswald der Intensitätsstufe 2 klassifiziert ist, ist ein Wander- und Naherholungsgebiet im östlichen Fichtelgebirge, das durch den Bau von Windkraftanlagen beeinträchtigt würde. Negative Umweltauswirkungen auf den Menschen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Die geschützten Landschaftsbestandsteile Basaltkuppen am Steinberg und Heiligenwiese sowie das Naturdenkmal Heiligenbergfelsen (geschützter Biotop) liegen außerhalb des geplanten Vorranggebietes. Nachweise gefährdeter Vogel- und Fledermausarten: Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke, Wendehals, Kleiner Abendsegler, Nordfledermaus, Zwergfledermaus und Mopsfledermaus. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fichtelgebirge sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet " Fichtelgebirge ", in dem das Vorranggebiet liegt, können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
203
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Teile des Steinbergs sind im Waldfunktionsplan zum als Bodenschutzwald eingestuft. Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorranggebiet überschneidet sich zum Teil mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasser T 110 Hohenberg a.d. Eger: Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Der Steinberg ist ein markanter Höhenrücken des östlichen Fichtelgebirges. Der Hanganriss bzw. die Felswand des Heiligenbergs bei Hohenberg a.d. Eger ist im Geotopkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter der Geotop-Nr. 479R004 als bedeutender, nicht beeinträchtigtes Geotop eingestuft. Es handelt sich bei diesem Gebiet um eines der größten Laubwaldgebiete Oberfrankens.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 814 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Bei Steinhäuser und auf dem Basalthügel liegen Aussichtspunkte in Richtung Fichtelgebirge bzw. Tschechische Republik.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
204
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 816, Raumetengrün Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Kirchenlamitz
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Großschloppen und Raumetengrün
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
55,28 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 - 6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
205
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Kirchenlamitz
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Großschloppen, Reicholdsgrün und Raumetengrün
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
206
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 816 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
207
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 821, Kunreuth-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Presseck
Landkreis(e):
Kulmbach
Lage:
Zwischen Kunreuth und Köstenberg
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
Frankenwald
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Frankenwald Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
208
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Köstenberg
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Kunreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Vorkommen von Schwarzstörchen sind in diesem Raum möglich.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
209
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 821 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
210
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 830, Thierstein-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Thierstein; Gemeindefreies Gebiet (Kaiserhammer Forst-Ost)
Landkreis(e):
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Lage:
Zwischen Thierstein und Hendelhammer
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
4,5 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Lage im Landschaftsschutzgebiet
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Selb-Wunsiedler Hochfläche
Lage im Naturpark:
Fichtelgebirge
Lage im Landschaftsschutzgebiet: Fichtelgebirge Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
211
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Thierstein
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Hendelhammer
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu mehreren Einzelgehöften
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. In diesem überwiegend extensiv bewirtschafteten Grünland brüten Braunkehlchen und Wiesenpieper. Außerdem werden auf den Wiesen sowie im Dangesbachtal südlich des geplanten Vorranggebietes regelmäßig Schwarzstörche sowie Weißstörche bei der Nahrungssuche beobachtet. Es wird vermutet, dass sich im Waldgebiet zwischen Egertal und Dangesbachtal ein Schwarzstorchhorst befindet. Das Dangesbachtal ist ein wichtiges Rastgebiet während der Vogelzugzeiten. Beobachtet wurden Rohrweihe, Silberreiher, Waldwasserläufer und andere. Im Herbst 2012 überflogen ca. 20 Kraniche Thierstein und das geplante Vorranggebiet von Norden nach Süden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen. Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
212
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Es sind keine bestehenden oder konkret geplanten Wasserschutzgebiete betroffen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 830 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
213
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 901, Schauenstein-Nordost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Schauenstein; Selbitz
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Schauenstein und Selbitz
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: keine luftfahrtrechtliche Zustimmung
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nordwestl. Frankenwald
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
214
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Schauenstein und Selbitz
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
900 m in Weidesgrün
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu mehreren Einzelgehöften
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
215
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen II und III des geplanten Wasserschutzgebietes "Weidesgrün" zur Wasserversorgung Selbitz. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
216
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 903, Konradsreuth-Süd Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Konradsreuth
Landkreis(e):
Hof
Lage:
Zwischen Weißlenreuth und Oberpferdt
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
34,96 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,5 -6,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Münchberger Hochfläche
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
217
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Weißlenreuth und Maschinenhaus
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Weißlenreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
218
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Quellenfassungen "Zelligtal" zur Wasserversorgung Hof. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
219
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 905, Muthmannsreuth-Ost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Westlich der A 9 und östlich von Muthmannsreuth
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
13,90 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Östlich verläuft die A 9
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
220
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
nicht betroffen
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m in Bärnreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die östlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
221
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Quellanlage Muthmannsreuth und die Quellen Creez zur Wasserversorgung der Gemeinde Hummeltal. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
222
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 906, Weidensees-West Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Pottenstein; gemeindefreies Gebiet (Waidacher Forst); Betzenstein
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Zwischen Weidensees und Regenthal nördlich der B 2
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
0,00 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
ja
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Grund der Änderung: Summenwirkung weicher Kriterien (Artenschutz, Tourismus, landschaftliches Vorbehaltsgebiet)
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG: Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
ja Zweite Ergänzende Anhörung
223
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1000 m in Waidach
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
800 m in Waidach
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen, weil das geplante Vorranggebiet im Tourismusgebiet Fränkische Schweiz liegt.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Kolkrabe, Rotmilan und Baumfalke werden vermutet.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
224
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf das umgebende Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für den Brunnen 1 Weidensees zur Wasserversorgung des Zweckverbandes Juragruppe und überschneidet sich im überwiegenden Teil mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 123 des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Am nördlichen Rand des geplanten Vorranggebiets befindet sich das Bodendenkmal D-4-6234-0070 (spätmittelalterlicher Burgstall).
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
225
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 907, Creez-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Südöstlich von Creez und nordwestlich der A 9
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
8,81 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Lage im Naturpark:
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Die Autobahn A 9 verläuft unmittelbar südöstlich
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
226
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Pettendorf
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
700 m in Eichenreuth
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zu Einzelanwesen im Nordosten
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Weitere negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die südöstlich verlaufende A 9 nicht ausgeschlossen. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
227
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen zur Wasserversorgung der Stadt Bayreuth. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als hoch eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
228
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 908, Lindenhardt-Nord Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Gemeindefreies Gebiet (Lindenhardter Forst-Nordwest)
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Östlich der A 9 zwischen Trockau und Haag
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
5,99 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,4 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
nein
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Nördliche Frankenalb
Landschaftsschutzgebiet:
Lage im Naturpark: nein
Lage im Landschaftlichen VBG:
ja
Derzeitige Nutzung:
Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
Westlich verläuft die A 9
Sonstige Besonderheiten:
Südöstlich liegt der Ursprung des Roten Mains
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Zweite Ergänzende Anhörung
229
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
2000 m in Haag
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
nicht betroffen
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
nicht betroffen
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind trotz der bestehenden Vorbelastungen durch die westlich verlaufende A 9 wahrscheinlich, da dieses Gebiet nach dem Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost im Bereich "Landschaft und Erleben" als hoch eingestuft wird. Die östlich gelegene Rotmainquelle ist zudem ein Ausflugsziel für Wanderer. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen. Wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglicherweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen für das südlich, östlich und westlich des geplanten Vorranggebietes gelegene Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst" können nicht ausgeschlossen werden.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
230
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet liegt in der Schutzzone III für die Tiefbrunnen zur Wasserversorgung der Stadt Bayreuth. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel bis überdurchschnittlich eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind wegen der Lage des geplanten Vorranggebietes im Wald aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
231
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Fläche 1017, Ramlesreuth-Südost Topographische Informationen: Gemeinde(n):
Speichersdorf
Landkreis(e):
Bayreuth
Lage:
Zwischen Ramlesreuth und Lämmershof (Lkr. Neustadt a.d. Waldnaab) an der Regionsgrenze
Bestehendes VRG/VBG:
nein
Bestehende WEA:
0
Genehmigte WEA:
0
Fläche:
50,97 ha
Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe:
5,0 - 5,9 m/s
Veränderungen im Vergleich zum Ergänzenden Anhörungsverfahren Teilfläche entfällt:
nein
Teilfläche kommt hinzu:
nein
Teilfläche wird VBG:
nein
Fläche entfällt komplett:
nein
Fläche wird VBG:
nein
Neuvorschlag VRG:
nein
Neuvorschlag VBG:
ja
Umweltmerkmale/Umweltbeschreibung Naturraum:
Oberpfälzisches Hügelland
Lage im Naturpark:
nein
Lage im Landschaftsschutzgebiet: nein Lage im Landschaftlichen VBG:
nein
Derzeitige Nutzung:
Landwirtschaft und Wald
Umweltzustand/ Vorbelastungen:
nicht bekannt
Sonstige Besonderheiten:
nicht bekannt
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
232
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Waldfunktionen Wald mit besonderer Bedeutung:
nicht betroffen
Siedlungsabstände Allgemeine/reine Wohngebiete:
1300 m in Ramlesreuth
Mischgebiete/ Dorfgebiete:
1000 m nach Ramlesreuth, Lämmershof und Tremau
Gewerbegebiete:
nicht betroffen
Sondergebiete mit hohem Ruhebedarf:
nicht betroffen
Sonstige Siedlungsflächen:
700 m zur Holzmühle im Westen und einem Aussiedlerhof im Süden
Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit/ Erholung): Negative Umweltauswirkungen sind aufgrund der gewählten Abstandskriterien nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die von der Anzahl, Art und Größe der Windenergieanlagen abhängigen Immissionswerte nicht abschätzbar. Daher muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert geprüft werden, ob eine Begrenzung der Anlagenzahl oder Betriebseinschränkungen für einzelne Anlagen erforderlich sind. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind nicht ausgeschlossen.
Biologische Vielfalt (Fauna/Flora): Auf regionalplanerischer Ebene sind nicht alle standortspezifischen Auswirkungen überprüfbar, die beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auftreten können. In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist davon auszugehen, dass eine eher geringe Artenvielfalt vorherrscht. In den Waldflächen sind durch die Erschließung und den Bau von Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen erforderlich, so dass sich dadurch Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht ausschließen lassen.
Bodenschutz: Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es kleinräumig zur Bodenversiegelung und im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bodenverdichtungen.
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
233
Anhang I
Datenblätter zum Umweltbericht
Wasser (Grundwasser/ Gewässer): Das geplante Vorbehaltsgebiet für die Windenergienutzung überschneidet sich mit dem geplanten Vorranggebiet für Wasserversorgung T 120 "Kirchenlaibacher Mulde" des Regionalplans Oberfranken-Ost. Fundamentierung und bauliche Ausführung sowie die Infrastruktur möglicher Windkraftanlagen können wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen.
Luft/ Klima: Kleinräumig sind keine Auswirkungen zu erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienutzung ein positiver Klimabeitrag durch CO2-Einsparung.
Landschaft: Durch den Bau von Windenergieanlagen ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten. Regionsweit wird durch die Konzentration von Windenergieanlagen auf geeignete Gebiete eine Entlastung der Landschaft durch Freihaltung großer Teilräume erzielt. Nach Aussagen des Landschaftsentwicklungskonzeptes für die Region Oberfranken-Ost werden in diesem Gebiet die Schutzgüter "Landschaft und Erleben“ sowie "Eigenart der Landschaft" auf einer sechsstufigen Skala (sehr gering, gering, mittel, überdurchschnittlich, hoch, sehr hoch) als mittel eingestuft.
Kulturelles Erbe/ Sichtbeziehungen: Bodendenkmäler sind im geplanten Vorranggebiet 1017 nicht bekannt. Windenergieanlagen stehen meist in Sichtbeziehung zu Ortschaften und führen daher oft zu Beeinträchtigungen der Ortsbilder. Erhebliche Beeinträchtigungen von Ortsbildern und Baudenkmälern/Bauensembles sind hier aber nicht zu erwarten. Tatsächliche Auswirkungen auf Ortsbilder und Baudenkmäler sind jedoch nur projektbezogen überprüfbar. Sichtbeziehung zum Rauhen Kulm.
Voraussichtliche Entwicklung ohne Planrealisierung bzw. alternative Planungen und Konzepte: Landwirtschaft und Wald
Regionalplan Oberfranken-Ost B V 3.1.1 Windenergie
Zweite Ergänzende Anhörung
234