Angaben zu den Bestandteilen

DR Seite: 1/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 15.12.2004 * überarbeitet am: 15.12.2004 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeich...
Author: Christa Geiger
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 15.12.2004 *

überarbeitet am: 15.12.2004

1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung · Angaben zum Produkt: Reagenz zur Wasseranalyse · Handelsname: Hydrazin-1/ -01 · Artikelnummer: 418516-1, 418515-1, (2)418854-01, 419401, 424280 · Lieferant: Tintometer GmbH Bereich AQUALYTIC® Schleefstr. 12 44287 Dortmund Made in Germany

Tel.: 0231 94510-755

· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Labor · Notfallauskunft: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Giftnotruf Berlin Tel.: 030 19240

2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen · Chemische Charakterisierung · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: Schwefelsäure CAS: 7664-93-9 EINECS: 231-639-5 EG-Nummer: 016-020-00-8 · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

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C; R 35 2,5-5%

3 Mögliche Gefahren · Gefahrenbezeichnung: entfällt · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

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4 Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. · nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser abwaschen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Sofort Arzt hinzuziehen. · nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. (Fortsetzung auf Seite 2) D

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Handelsname: Hydrazin-1/ -01 (Fortsetzung von Seite 1)

Sofort ärztlichen Rat einholen.

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5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. Schwefeloxide (SOx) · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

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6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Mit viel Wasser verdünnen. · Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen.

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7 Handhabung und Lagerung · Handhabung · Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Vor Hitze schützen. Das Produkt ist nicht brennbar. · Lagerung · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Metallen aufbewahren. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Trocken lagern. · Lagerklasse: entfällt

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8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 7664-93-9 Schwefelsäure MAK (Deutschland) 35, TRGS 901-104 TRGS 900 (Deutschland) Kurzzeitwert: 0,1 E mg/m³ · Expositionsspitzenbegrenzung: Schwefelsäure: Spitzenbegrenzung 1: Konzentration darf Grenzwertkonzentration nicht überschreiten Fruchtschädigung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. · Atemschutz: Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden. · Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Filter A (Fortsetzung auf Seite 3) D

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Handelsname: Hydrazin-1/ -01 (Fortsetzung von Seite 2)

· Handschutz: Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen. Nach der Verwendung von Handschuhen Hautreinigung- und Hautpflegemittel einsetzen. · Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,11 mm · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Wert für die Permeation: Level = 6 ( 480 min ) · Augenschutz: Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.

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9 Physikalische und chemische Eigenschaften flüssig hellgelb aromatisch

· Form: · Farbe: · Geruch:

· Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt 100°C · Siedepunkt/Siedebereich: · Flammpunkt:

nicht anwendbar

· Selbstentzündlichkeit:

Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

· Explosionsgefahr:

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

· Dampfdruck bei 20°C:

23 hPa

· Dichte bei 20°C:

1,045 g/cm³

· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit vollständig mischbar Wasser: · pH-Wert bei 20°C:

0,5

· Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: Wasser:

0,0 % < 95 %

· Festkörpergehalt:

6400 mg/kg (Ratte) LDLo 500 mg/kg (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Das Produkt kann in seltenen Fällen vorübergehende Hautrötungen hervorrufen. · am Auge: Reizwirkung · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt · Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung. Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.

* 12 Angaben

zur Ökologie

· Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit) · Sonstige Hinweise: Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor. Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind für anorganische Stoffe nicht anwendbar. · Ökotoxische Wirkungen · Aquatische Toxizität: 7664-93-9 Schwefelsäure Daphnia EC50 29 mg/l/24h (Daphnia magna) · Bemerkung: Bildet trotz Verdünnung noch ätzende Gemische mit Wasser. · Bemerkung: Neutralisation möglich · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung führen. Ein niedriger pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration erhöht sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.

* 13 Hinweise zur Entsorgung · Produkt · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen (Fortsetzung auf Seite 5) D

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Handelsname: Hydrazin-1/ -01 (Fortsetzung von Seite 4)

· Ungereinigte Verpackungen · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

* 14 Angaben

zum Transport

· Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):

· ADR/RID-GGVS/E Klasse: · Kemler-Zahl: · UN-Nummer: · Verpackungsgruppe: · Gefahrzettel · Bezeichnung des Gutes:

8 (C1) Ätzende Stoffe 80 3264 III 8 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (SCHWEFELSÄURE)

· Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:

8 · IMDG/GGVSee-Klasse: 3264 · UN-Nummer: 8 · Label III · Verpackungsgruppe: F-A,S-B · EMS-Nummer: Nein · Marine pollutant: · Richtiger technischer Name: CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (SULPHURIC ACID) · Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

8 · ICAO/IATA-Klasse: 3264 · UN/ID-Nummer: 8 · Label III · Verpackungsgruppe: · Richtiger technischer Name: CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (SULPHURIC ACID) · Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen

* 15 Vorschriften · Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. · Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. · Nationale Vorschriften · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): entfällt (Fortsetzung auf Seite 6) D

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Handelsname: Hydrazin-1/ -01 (Fortsetzung von Seite 5)

· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.

16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante R-Sätze 35 Verursacht schwere Verätzungen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Technik · * Daten gegenüber der Vorversion geändert D