Anforderungen an gesetzeskonforme Webshops
Schweiz und Europa - Eine Kurzübersicht 6.4.2017 Swiss Online Marketing Messe SOM Zürich
Ausgangslage
• Erhebliche Unterschiede in den gesetzlichen Anforderungen • Schweiz: • Grundsatz der Selbstregulierung der Branche mit (relativ) wenig Einflussnahme des Gesetzgebers • Europa: • Schutz des schwachen Konsumenten vor einem übermächtigen Anbieter mit unglaublicher Regelungsdichte und scharfen Sanktionen (Wettbewerbsverletzung) • Starke Konsumentenschutzorganisationen mit eigenem Klagerecht • Mehrere hundert Urteile in Deutschland pro Jahr im B2C-Bereich
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Generelle Entwicklungen • Verschärfung des Datenschutzes und der Datensicherheit • Schweiz: Vernehmlassung zum neuen Datenschutzgesetz (Anlehnung an EU) ist gerade abgelaufen (4.4.2017). Noch nicht in Kraft.
• Europa: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVo) ist vom EU-Parlament verabschiedet und seit 24.5.2016 bereits teilweise in Kraft (Rechte auf Meinungsäusserung und Informationsfreiheit). Für alle anderen Bestimmungen ab 25.5.2018 zwingend
Schweiz Datenschutz Schweiz
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
Schweiz Datenschutz
(2)
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2826/Totalrevision-des-Datenschutzgesetzes_Entwurf-DSB_de.pdf
EU Datenschutz Europa
EU Datenschutz
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http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=de
Onlineshop-Bestimmungen Schweiz
Schweiz - Onlineshop • Wenige gesetzliche Anforderungen • Aber es gibt Anforderungen
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) • Fernmeldegesetz (FMG) • Preisbekanntgabe-Verordnung
Schweiz – Unlauterer Wettbewerb
Schweiz – UWG
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Schweiz - Fernmelderecht
Schweiz – Preisbekanntgabe
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https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/Broschueren_Informationsblaetter.html
Schweiz – Datenschutz
Schweiz – Gerichtsstand B2C
Abweichende Regelungen in AGB des Shopanbieters sind nichtig und nicht durchsetzbar
CH-Konsumenten unterstehen dem CH-Recht. Markteinschränkungen bei der Belieferung von EU-Konsumenten beachten (Plausibilitäten einbauen)
Onlineshop-Bestimmungen EU
Anwendbares Recht Grundsatz EU-Konsument kann sich immer auf das Konsumentenrecht seines Heimatlandes berufen (D kauft in F, I, SP etc.). Gerichte am Wohnsitz des Käufers treten dann (meist) auf die Klage des Käufers (Kläger) gegen den Verkäufer ein. Schweizer Unternehmen sollten unbedingt das EU-Recht und speziell die Richtlinie 2011/83/EU einhalten. Komplexe Rechtsfragen: IPRG, Haager Übereinkommen (1955) LugÜ und UNKaufrecht
Neue Gesetzgebungen EU
Verbraucherrechte-RL seit 13.6.2014 in Kraft Button-Gesetz D
ODR-Verordnung seit 9.1.2016 in Kraft
Neue Gesetzgebungen EU
Cookies-Richtlinie seit 19.12.2009 in Kraft
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Wichtigste Regelungen (nur Kurzüberblick) • Widerrufsrecht • Zwingendes Widerrufsrecht (14 Tage ab Erhalt der Ware) ohne Begründung, aber mit Widerrufsformular • Zwingende Informationspflicht des Anbieters über das Widerrufsrecht • Vorgabe zur Verwendung eines Musterformulars zum Widerruf • Informationspflichten des Anbieters • Zwingende Impressumspflichten mit Mindestangaben (Ort, Namen, Zuständige, HR-Nummer, MwST-Nummer etc.) • Zwingende Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Ware / DL • Zwingende Bestimmungen zu Preisangaben • Zwingende Bestimmungen zur Angabe über die Teilnahme des Shopbetreibers an einem Streitschlichtungsverfahren (seit 09.01.2016 EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft -> gültig ab 1.2.2017 in Deutschland §§ 36 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
• Verbraucherrechte RL 83/2011 (Anforderung an Bestellvorgang – Button) • Zwingende Bestimmungen für den gesamten Bestellprozess • Zwingende Vorgaben für den Bestellbutton • Deutschland mit zusätzlichen Anforderungen • Cookies-RL 136/2009 • Zwingende Angaben über den Einsatz von (nicht unbedingt erforderlichen) Cookies • Zwingende Angaben zu den eingesetzten Cookies • Zwingende Angaben zum Zweck der eingesetzten Cookies • Zwingende Einverständniserklärung (clickwrapping) durch Konsument • Beweislast bei Shopbetreiber • Ohne Einwilligung des Kunden darf er nicht vom Shop ausgeschlossen werden • Aufbewahrungspflicht und Nachweispflichten zur Online-Erklärung (Zeitpunkt, Kunde, Prozesse) • Viele Weitere Bestimmungen des nationalen Rechts (z.B. Recycling, Verpackungsmaterial etc.)
Besten Dank www.e-comtrust.ch www.shop-hilfe.ch www.fsdz.ch/Publikationen
@LukasFaessler
Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG Zugerstrasse 76B 6340 Baar / Zug +41 41 727 60 80 www.fsdz.ch
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