Anerkennung von Mezzaninekapital als Eigenkapital

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Author: Klaus Fromm
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Dr. Horst Friedrich, Am Hang 41, 61440 Oberursel, Email [email protected] Tel (06171) 20 50 62, Mobil (0160) 803 93 53, Fax (06171) 20 50 63 www.advisos.eu +++NEWSLETTER FEBRUAR 2016++++++NEWSLETTER FEBRUAR 2016++++++NEWSL

Inhalt Anerkennung von Mezzaninekapital als Eigenkapital

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Dr. Horst Friedrich wird Mitglied im Bundesverband der Ratinganalysten BdRA

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Anerkennung von Mezzaninekapital als Eigenkapital ADVISOS Corporate Finance unterstützt bei allen Formen der Kapitalaufnahme Besteht auch in Ihrem Unternehmen ein Anlass für eine Finanzierung? Häufig wird bei vorhandenem Finanzierungsbedarf zunächst einmal an die Aufnahme von Fremdkapital gedacht. Welche Möglichkeiten bestehen jedoch, wenn sich der Finanzierungszweck nicht oder nicht vollständig für die Finanzierung durch ein reines Fremdkapitalinstrument - wie z.B. das klassische Bankdarlehen – eignet, sei es aus Risikogründen oder sei es dass die Verschuldungskapazität bereits ausgereizt ist? In solchen Fällen rückt die Finanzierung durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente in den Blickwinkel.

Eigenkapital mit vollen Gesellschafterrechten häufig nicht gewünscht Die Zuführung von Eigenkapital durch einen Kapitalgeber im Sinne einer Beteiligung am Nominalkapital (z.B. am Stammkapital einer GmbH) führt für die bisherigen Gesellschafter zwangsläufig zu einer Reduzierung ihrer Beteiligungsquoten, da der Eigenkapitalgeber als Gegenwert für sein Eigenkapitalinvestment eine direkte Beteiligung am Unternehmen erhält. Eine Beteiligung am Nominalkapital ist mit vollumfänglichen Gesellschafterrechten ausgestattet. Wenn im Rahmen der Zuführung von Beteiligungskapital neue Gesellschafter aufgenommen werden, so stehen auch den neuen Gesellschaftern Informations- und Mitspracherechte zu, und es wächst die Zahl der Gesellschafter. Die Aufnahme von Beteiligungskapital durch neue Gesellschafter kann Vorteile haben, ist jedoch in vielen Fällen seitens der bisherigen Gesellschafter nicht gewünscht. ADVISOS Corporate Finance ist der Name, unter dem Dr. Horst Friedrich eine selbständige Tätigkeit als Freiberufler im Sinne von § 18 Abs. (1) Nr. 1 EStG ausübt („beratender Volks- und Betriebswirt“). Vertragspartei ist somit Dr. Horst Friedrich. Umsatzsteuer ID Nr. DE193938405. Seite 1 von 8

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Mezzaninefinanzierung als Lösung In einer Situation, in der für eine Finanzierung Fremdkapital nicht oder nicht allein in Frage kommt, eine direkte Beteiligung des Kapitalgebers aber nicht gewünscht wird, bietet sich eine Mezzaninefinanzierung an. Der Begriff Mezzanine kommt aus der italienischen Architektur und bezeichnet dort eine Art Zwischengeschoss eines Gebäudes. Übertragen auf die Welt der Finanzwirtschaft ist Mezzaninekapital ein Finanzierungsinstrument, das zwischen dem reinen Fremdkapital und dem reinen Eigenkapital angesiedelt ist. Mezzaninekapital weist je nach Gestaltung Teile der Eigenschaften von Eigenkapital und von Fremdkapital auf.

Mezzaninekapital kann entsprechend der Zielsetzungen ausgestaltet werden Mezzaninekapital kann auf verschiedene Art und Weise ausgestaltet („strukturiert“) werden. Die Strukturierung einer Mezzaninefinanzierung richtet sich insbesondere nach den Zielsetzungen, die der Finanzierungsnehmer – also das kapitalaufnehmende Unternehmen – und der Mezzaninegeber bezwecken. So besteht eine häufig anzutreffende Zielsetzung seitens des Unternehmens, das Mezzaninekapital aufnimmt, darin, dass die Vergütung des Mezzaninegebers vom Unternehmen steuerlich als Zinsaufwand absetzbar sein soll, und die Mezzaninefinanzierung daher in diesem Sinne als steuerliches Fremdkapital ausgestaltet sein soll.

Mezzaninekapital als nachrangiges Finanzierungsinstrument Eine ebenso häufige anzutreffende Zielsetzung auf Unternehmensseite besteht darin, dass die Mezzaninefinanzierung in der Bilanz des Unternehmens als Eigenkapital (und eben nicht als Fremdkapital) dargestellt werden soll. Was aber ist mit Eigenkapital in diesem bilanziellen Sinn gemeint? Eine Mezzaninefinanzierung stellt ja keinen Anteil am Nominalkapital dar, da damit Gesellschafterrechte verbunden wären, was seitens der bisherigen Gesellschafter gerade nicht gewünscht wird. Wenn diese Fragestellung aus Sicht der Gläubiger des Unternehmens betrachtet wird, so ist ein wichtiges Merkmal darin zu sehen, dass die Mezzaninefinanzierung „im Rang“ hinter den vorrangigen Verbindlichkeiten – also typischerweise Lieferantenverbindlichkeiten, Bankdarlehen etc. – angesiedelt ist. In diesem Fall werden zunächst die Forderungen der (nichtnachrangigen) Gläubiger bedient, bevor die Forderungen der Mezzaninegeber bedient werden.

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Diese Nachrangigkeit von Mezzaninekapital ist in den Finanzierungsverträgen geregelt und gilt typischerweise nur in der Insolvenz. Im laufenden, normalen Geschäftsbetrieb dürfen grundsätzlich auch nachrangige Verbindlichkeiten zurückgeführt werden. Bei einem Unternehmen, das sowohl durch Fremdkapital als auch durch Mezzaninekapital finanziert ist, vereinbaren die Gläubiger untereinander und mit dem Unternehmen in der Regel ein sogenanntes „intercreditor agreement“, in dem geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen welche Finanzierungstranche bedient bzw. zurückgeführt werden darf.

Ausgestaltung von Mezzaninekapital als handelsrechtliches Eigenkapital Eine nachrangige Ausgestaltung von Mezzaninekapital reicht allein jedoch nicht aus, damit dieses Mezzaninekapital handelsrechtlich als Eigenkapital anerkannt wird. Mit Blick auf sogenanntes Genussrechtskapital, das einen hohen Gestaltungsspielraum zulässt, hat sich bereits vor über 20 Jahren der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer mit dieser Fragestellung beschäftigt. In seiner Veröffentlichung 01/1994 „Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften“ hat der Hauptfachausschuss folgende Kriterien festgelegt, die alle zusammen erfüllt sein müssen, damit in der Beurteilung von Wirtschaftsprüfern ein Genussrecht handelsrechtlich als Eigenkapital anzusehen ist: 

Nachrangigkeit Nachrangigkeit in diesem Sinne bedeutet, dass in einer Insolvenz oder bei einer Liquidation des Unternehmens zuerst alle anderen Gläubiger des Unternehmens bedient werden müssen, deren Forderungen nicht anhand dieser Kriterien ebenfalls als Eigenkapital zu qualifizieren sind.



Erfolgsabhängige Vergütung Erfolgsabhängigkeit ist dann gegeben, wenn die Vergütung vollständig aus dem Ergebnis geleistet werden kann, sofern diese Ergebnisverteilung gesellschaftsrechtlich auch zulässig ist. So dürfen durch die Leistung der Vergütung beispielsweise nicht das Nominalkapital, die gesetzliche Rücklage oder andere besonders gegen Ausschüttung geschützte Teile des Eigenkapitals angegriffen werden. Eine Vergütung in Form eines festen Zinssatzes oder eine Mindestvergütung ist dennoch zulässig, wenn diese unter dem Vorbehalt steht, dass ausreichend Gewinn erzielt wurde und dass die Vergütung nicht zu Lasten von relevanten Bestandteilen des Eigenkapitals erfolgt.

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Verlustteilnahme Eine Verlustteilnahme des Mezzaninekapitals liegt vor, wenn angefallene Verluste dazu führen, dass der Kapitalbetrag reduziert wird. Diejenigen Bestandteile des Eigenkapitals, die durch eine erfolgsabhängige Vergütung nicht reduziert werden dürfen, können durch Verluste erst dann angegriffen werden, wenn das Mezzaninekapital vollständig aufgezehrt ist. Diese Verrechnung mit Verlusten bis zur vollen Höhe des Kapitals ist spätestens zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Mezzaninekapitals vorzunehmen.



Längerfristige Kapitalüberlassung Eine längerfristige Kapitalüberlassung bedeutet, dass das Kapital für einen ausreichend lang bemessenen Zeitraum überlassen wird, während dessen die Rückzahlung für beide Seiten ausgeschlossen ist. Wie lang genau dieser Zeitraum ist, wird in der Veröffentlichung HFA 01/1994 nicht spezifiziert. Hierzu gibt es in der Literatur unterschiedliche Kommentare. In der Praxis geht man typischerweise von einem Mindestzeitraum von 5 Jahren aus, häufig trifft man eine Laufzeit von 7 Jahren an. Wenn eine Rückzahlung innerhalb des Geschäftsjahres, das dem Stichtag folgt, möglich ist, muss das Kapital dem Fremdkapital zugeordnet werden. In der Literatur wird jedoch dieses Kriterium auch in Frage gestellt, beispielsweise mit dem Hinweis darauf, dass es z.B. in Form des Gewinnvortrags auch Eigenkapitalbestandteile gibt, die kurzfristig ausgeschüttet werden können.

Diese Grundsätze sind auch heute noch relevant. Wenngleich sie seinerzeit mit Blick auf Genussrechtskapital aufgestellt werden sind, wird ihnen eine allgemeine Bedeutung für sämtliche Formen des Mezzaninekapitals zugemessen. Als diese Grundsätze 1994 veröffentlicht wurden, spielte das Thema IFRS noch keine Rolle. Im Rahmen dieses Beitrags soll auf IFRS auch nicht weiter eingegangen werden. In den Literaturhinweisen ist ein Beitrag aufgeführt, der sich mit diesem Thema befasst.

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Wirtschaftliches Eigenkapital Eine wichtige Zielsetzung bei der Gestaltung von Mezzaninekapital besteht häufig in der Anerkennung als Eigenkapital durch bestimmte Gläubiger. Aus Gläubigersicht ist es entscheidend, dass das Kapital als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Hierfür stellen Gläubiger typischerweise darauf ab, dass die Kriterien von wirtschaftlichem Eigenkapital erfüllt sind. Diese Kriterien müssen nicht vollständig deckungsgleich mit den Kriterien von handelsrechtlichem Eigenkapital sein. Es gibt keine einheitliche Definition von wirtschaftlichem Eigenkapital; nachfolgend wird eine sinnvoll erscheinende Möglichkeit der Abgrenzung zwischen handelsrechtlichem und wirtschaftlichem Eigenkapital dargestellt: 

Sowohl bei handelsrechtlichem als auch bei wirtschaftlichem Eigenkapital sind die Kriterien der Nachrangigkeit, der erfolgsabhängigen Vergütung und der längerfristigen Kapitalüberlassung zu erfüllen.



Eine Verlustteilnahme bis zur vollen Höhe des Kapitals ist aus handelsrechtlicher Sicht erforderlich, nicht jedoch aus wirtschaftlicher Sicht.



Zusätzlich werden an wirtschaftliches Eigenkapital zwei weitere Anforderungen gestellt: o Während der Laufzeit der Kapitalüberlassung dürfen weder der Kapitalnehmer noch der Kapitalgeber das ordentliche Recht haben, den Finanzierungsvertrag zu kündigen. o Das Mezzaninekapital darf nicht besichert werden.

Eine bedeutende Gläubigergruppe sind sicherlich die Banken. Jede Bankengruppe hat ihr eigenes Analyse und Ratingsystem. Wenn es daher bei der Mezzanineaufnahme auch oder insbesondere darauf ankommt, dass die Bank das Mezzaninekapital als Eigenkapital anerkennt, kann es empfehlenswert sein, die konkreten Ausgestaltungen mit der Bank abzustimmen. Natürlich kennen professionelle, institutionelle Mezzanineinvestoren dieses Thema sehr genau. ADVISOS Corporate Finance unterstützt Sie gern bei der Identifikation des passenden Investors, der Ausgestaltung des Mezzaninekapitals und der Bankgespräche aus einer Hand!

Dr. Horst Friedrich

ADVISOS Corporate Finance ist der Name, unter dem Dr. Horst Friedrich eine selbständige Tätigkeit als Freiberufler im Sinne von § 18 Abs. (1) Nr. 1 EStG ausübt („beratender Volks- und Betriebswirt“). Vertragspartei ist somit Dr. Horst Friedrich. Umsatzsteuer ID Nr. DE193938405. Seite 5 von 8

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Danksagung Für die Durchsicht des Artikels sowie Hinweise dazu bedanke ich mich ausdrücklich bei 

Ralf Otto, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, FALK GmbH & Co. KG, Heidelberg



Dr. Tilman Schrecker, L-EA Private Equity GmbH, Karlsruhe



Dirk Tesche, Interim Management, Oberursel



Carsten Olberding, Rantum Capital Management GmbH, Frankfurt am Main

Etwaige Fehler gehen dennoch vollständig zu Lasten des Autors.

Literaturhinweise Aus der vielfältigen Literatur zu diesem Thema sollen lediglich wenige Quellen herausgegriffen werden: Bei der Darstellung der Kriterien der Veröffentlichung 01/1994 des HFA des IDW haben wir uns an folgende Beiträge angelehnt: 

Thomas Rohler, Bilanzierung von Genussrechten – Ist die Steuerneutralität gefährdet? in: Bilanzen im Mittelstand, 1/2013, S. 4 - 7



Beck’scher Bilanz-Kommentar, Handels- und Steuerbilanz, 9. Aufl., § 247, Rn. 227 – 230, München 2014

Bei der Darstellung des wirtschaftlichen Eigenkapitals haben wir uns auf folgenden Beitrag bezogen: 

Michael Schröder, Julia Gans, Discussion Paper No. 09-009, Bilanzielle Behandlung von hybriden Finanzinstrumenten: Eine Übersicht, ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Februar 2009

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Bei der Kritik des Kriteriums der Längerfristigkeit haben wir folgenden Beitrag herangezogen, der auch einen umfassenden, wissenschaftlich fundierten Überblick über Mezzaninekapital im Handels- und Steuerrecht bietet: 

Tilmann Schrecker, Mezzanine-Kapital im Handels- und Steuerrecht - Eine Untersuchung zur Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital, Schriften zum Wirtschaftsrecht, Band 238, Berlin 2012

Eine Betrachtung aus Sicht des HGB sowie aus Sicht der IFRS stellt folgender Beitrag an: 

Henning Zülch, Mark-Ken Erdmann, Joyce Clark, Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach HGB und IFRS – Darstellung und Würdigung aktueller Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung des ED IAS 32 (2006), in: IRZ, Heft 4, November 2006, S. 227 – 232

Folgender Beitrag erläutert das Genussrecht, auch im Vergleich zu anderen Formen des Mezzaninekapitals: 

Stephan Schuran, Genussrecht als mezzanine Finanzierungsform für den Mittelstand, www.mittelstandsdialog.de/Startseite/Genussrecht-als-mezzanineFinanzierungsform-fuer-den-Mittelstand-42d77.html, heruntergeladen am 21.02.2016

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Dr. Horst Friedrich wird Mitglied im Bundesverband der Ratinganalysten BdRA Dr. Horst Friedrich, Gründer von ADVISOS Corporate Finance, wird Mitglied im Bundesverband der Ratinganalysten BdRA. Der Aufnahmeausschuss des BdRA hat seine Mitgliedschaft einhellig befürwortet. Der BdRA hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Tätigkeit von Ratinganalysten und das Instrument des Credit Ratings zu fördern. ADVISOS Corporate Finance unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Kapitalaufnahme, und da in Deutschland dem Fremdkapital nach wie vor eine große Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung zukommt, sind Banken als Kapitalgeber wichtige Partner. Banken arbeiten im Rahmen ihres Kreditprozesses mit Ratings, um die Bonität des Unternehmens zu erfassen und darzustellen. Der BdRA befaßt sich sowohl mit publizierten Ratings für Kapitalmarktunternehmen als auch mit sogenannten Private Credit Ratings, die nicht veröffentlicht werden. Mit seiner Arbeit trägt der BdRA dazu bei, Grundlagen für nachvollziehbare Einschätzungen der Bonität zu schaffen, die im Einklang mit den anerkannten Regeln für die Erarbeitung von Credit Ratings stehen. Durch die Mitgliedschaft im BdRA und den Austausch mit den Mitgliedern, einem Netzwerk von mehr als 300 qualifizierten Analysten, profitiert ADVISOS Corporate Finance von diesem Rating – Know How und kann dies bei den Kreditverhandlungen mit Banken zum Wohle seiner Mandanten, den kapitalsuchenden Unternehmen, einsetzen. Näheres über den BdRA und seine Arbeit erfahren Sie unter www.bdra.de, oder Sie sprechen uns einfach darauf an.

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