W k h Privatzustellung Workshop Pi t t ll peter reichstaedter@bka gv at [email protected]

Anbringen

Bearbeitung

Duale Zustellung

Ziel: durchgängige g g g Prozesse

zB. HELP.gv.at, Wien.gv.at etc.

Portal

zB. ELAK, Register ( ZMR, GWR, Vollmachtsregister, Adressregister), Finanz Online, sonstige Fachanwendungen etc.

Fachanwendung / Backoffice

zB. brz-zustelldienst.gv.at meinbrief at meinbrief.at

Duale Zustellung

Zustellung

E-Zustellung: Bürgersicht 0) Registrierung des Bürgers 2) E-Mail Verständigung wird geschickt

1) Zustellstück trifft ein

3) Login mit Bürgerkarte (bzw. automatisiert ausgelöste Signatur) Übernahmebestätigung wird signiert

4) Nachricht speichern oder weiterleiten

Zustellung – Komponenten Zustellende Applikation pp 1



hält alle Empfängerdaten Zustell -Kopf

Zustelldienste –



Zustellende Applikation pp n

Zustellkopf –



Zustellende Applikation pp 2

stellen Empfängern elektronische Postfächer zur Verfügung

Behördlich – –

nachweislicher Empfang authentisch durch BürgerkartenBürgerkarten anmeldung

Zustelldienst 1

Zustelldienst 2

Zustelldienst n

Zustellung – Komponenten

Anwendungsebene

Zustellende Applikation 1

Zustellende Applikation n

Zustell -Kopf

Vermittlungsebene

Zustellebene

Zustellende Applikation 2

Zustelldienst 1

Zustelldienst 2

Zustelldienst n

Zustellung – Komponenten

Anwendungsebene

Zustellende Applikation 1

Zustellende Applikation n

Zustell -Kopf

Vermittlungsebene

Zustellebene

Zustellende Applikation 2

Zustelldienst 1

Zustelldienst 2

Zustelldienst n

Zustellung – Komponenten

Anwendungsebene

Zustellende Applikation 1

Zustellende Applikation 2

Zustellende Applikation n

? ?

Zustell -Kopf

Vermittlungsebene

Zustellebene

?

Zustelldienst 1

Zustelldienst 2

Zustell -Kopf2

Zustelldienst n

Zustellung – Komponenten

Anwendungsebene

Zustellende Applikation 1

Zustellende Applikation 2

Zustellende Applikation n

? ?

Zustell -Kopf

Vermittlungsebene

Zustellebene

?

Zustelldienst 1

Zustelldienst 2

Zustelldienst n

Themen • Recht

• Praktische Umsetzung (AT::net)

• Synergien

Themen im Detail • Die Behörde als Versender • Hoheitsverwaltung vs vs. Privatwirtschaftsverwaltung • Elektronische Zusendung • Duale Zustellung aus Behördensicht

E-Zusendung: g Behördensicht 2 Applikation d B der Behörde hö d

? Zustellkopf

3

Unterschied zu hoheitlicher Zustellung: Checken, ob Empfänger „Privat“ akzeptiert.

Zustell Zustellserver 1 Zustellserver 2 ZustellZustell server 3

1

?

Zustelldienste gem. Zustellgesetz • es gibt nur mehr „zugelassene“ Zustelldienste: - werden vom BKA mit Bescheid zugelassen g - aktuelle Liste aller Zulassungen auf der BKA-Webseite - www.bka.gv.at/zustelldienste

• Übergangszustelldienst des BKA - dann d nötig, öti wenn kkein i zugelassener l Z Zustelldienst t lldi td den Zustellkopf betreibt

Duale Zustellung • verbindet konventionelle Zustellung mit elektronischer Zustellung – Intention: elektronisch zustellen – Elektronische Zustellung nicht möglich: Überführung in konventionelle Zustellung (Druck, Kuvertierung, …)

• Integration I i EINER Schnittstelle S h i ll

E-Zustellung: Behördensicht mit dualer Zustellung 2 Applikation d B der Behörde hö d

? Zustellkopf

3

Zustell Zustellserver 1 Zustellserver 2 Zustell Zustellserver 3

1

?

E-Zustellung: Behördensicht mit dualer Zustellung

?

2 Applikation der Behörde bzw. MOA-ZS

Zustellkopf

3 Dienstleister

Zustell Zustellserver 1

3

Druckstraße / Papierversendung

Zustellserver 2 Zustell Zustellserver 3

1

?

http://www.ref.gv.at/Zustellung.351.0.html http://www.ref.gv.at/VeroeffentlichteInformationen.353.0.html

:-) EINFACH. SCHNELLER. BESSER. DAS IST AMTLICH. AMTLICH

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DI Peter Reichstädter [email protected]

:-) EINFACH. SCHNELLER. BESSER. DAS IST AMTLICH. AMTLICH

R htli h zur P Rechtliches Privatzustellung i t t ll bernhard karning@bka gv at [email protected]

Praktische Umsetzung Privatzustellung (AT::net) (AT t) [email protected]

S Synergien i P Privatzustellung i t t ll peter reichstaedter@bka gv at [email protected]

Zustellung

Zustellung – Komponenten

Anwendungsebene

Zustellende Applikation 1

Zustellende Applikation 2

Zustellende Applikation n

? ?

Zustell -Kopf

Vermittlungsebene

Zustellebene

?

Zustelldienst 1

Zustelldienst 2

Zustell -Kopf2

Zustelldienst n

Some details So e more o e de a s… SPOCS

Bürgerkarte STORK

EU Large g Scale Pilot Online BKU

Interoperabilität

Bürgerkarte MailMail Anbind ung

Spezifik ation

Echtbetrieb One Postbox

Privatzustellung

Mailabholung auf Basis § 35 (3) ZustG

Mailabholung auf Basis § 35 (3) ZustG STANDARD MAILCLIENT (POP)

POP.zustelldienst.xy.at

ANMELDUNG ZUR ZUSTELLUNG BROWSER + BÜRGERKARTE ABHOLUNG MAILCLIENT + ZERTIFIKAT

Identifikation auf Basis des hinterlegten Zertifikates. Zustellnachweis basiert auf SSL Handsshake a e (des Mailclients a c e ts oder ode aus einem e e Browserfenster) nach §35 (3) ZustG. z.B. einfaches klicken des Link in der Verständigungsmail.

Stellvertretung / Postvollmacht • Natürliche Personen können sich unter www.stammzahlenregister.gv.at für eine andere natürliche Person eine Postvollmacht in ihre Bürgerkarte g eintragen g lassen

Stellvertretung / Postvollmacht • Vertretungsbefugte Orange von juristischen Personen, die im Firmenbuch ersichtlich sind, können sich eine Postvollmacht in ihre Bürgerkarte eintragen lassen • In Hinkunft auch Weitergabe der Postvollmacht an vertretungsbefugte Personen, die nicht im Firmenbuch ersichtlich sind, möglich

Stellvertretungen und behördliche Zustellung • Zum Beispiel: Zustellung an eine Firma

e-Document wird zugestellt...

...an den Zustellaccount der Firma...

... Empfänger oder dessen Vertreter nimmt Zustellstück entgegen.

...Zustelldienst benachrichtigt Empfänger...

Stellvertretungen und behördliche Zustellung g • Zum Beispiel: Zustellung an eine Firma

e-Document wird zugestellt...

...an den Zustellaccount der Firma...

Die zustellende Behörde adressiert den Empfänger – eine nicht-natürliche Person – anhand deren Namen und elektronische Adresse oder Stammzahl (z.B. (z B Firmenbuchnummer). Firmenbuchnummer)

... Empfänger oder dessen Vertreter nimmt Zustellstück entgegen.

...Zustelldienst benachrichtigt Empfänger...

Stellvertretungen und behördliche Zustellung g •

Anwendung: Empfangnahme in Vertretung – Szenario 1: Empfangnahme für nicht-natürliche nicht natürliche Personen Eine nicht-natürliche Person kann selbst nicht agieren. Für diese handelt immer eine natürliche Person. Die natürliche Person wird durch eine elektronische Vollmacht ausgewiesen g für eine nicht-natürliche Person handeln zu dürfen zum Beispiel: Prokurist “bedient” das Zustellkonto für seine Firma

– Szenario 2: Empfangnahme p g in Vertretung g einer anderen Person • Eine Person agiert in Vertretung für eine andere Person. Die Delegation der Stellvertretungsmacht wird durch eine elektronische Vollmacht repräsentiert. zum Beispiel: Person B darf für Person A Zustellstücke in Empfang nehmen (ad. Firmenbeispiel: Prokurist erteilt eine Postvollmacht an seinen Sekretär – dieser kann nunmehr Zustellungen an die Firma entgegennehmen)

Stellvertretungen und behördliche Zustellung g •

Implikationen

Zustellqualitäten

– Nicht alle Zustellqualitäten erlauben die Abholung durch Stellvertreter Stellvertreter. In behördlicher Zustellung sind daher die folgenden Qualitäten zu unterscheiden: ii. ii.

nonRSa nonRSa+

iii. iv.

RSb Sb RSb+

v.

RSa

vi.

RSa+

einfache Zustellung ohne Zustellnachweis einfache Zustellung ohne Zustellnachweis – nicht an Postbevollmächtigte RSb-Zustellung Sb uste u g mitt Zustellnachweis uste ac e s RSb-Zustellung mit Zustellnachweis – nicht an Postbevollmächtigte RSa-Zustellung g zu eigenen g Handen mit Zustellnachweis RSa-Zustellung zu eigenen Handen mit Zustellnachweis Abh l Abholung d durch hD Dritte itt unter t V Verwendung d von Vollmachten ist nicht möglich

Zustellqualitäten • 6 neue Zustellqualitäten – – – – – –

Normalbrief (nonR) Normalbrief eigenhändig (nonR+) Einschreiben (R) Einschreiben eigenhändig (R+) Einschreiben mit Rückschein (RS) Einschreiben mit Rückschein eigenhändig g g ((RS+))

• Eigenhändig = Keine Anmeldung am Zustelldienst mittels Postvollmacht

Infrastruktur-Interoperabilität

• Basis – Internationale (Internet-) Technologien und Standards – Spezifikationen der behördlichen e-Zustellung – Beobachtung g internationaler/europäischer Standards und Normen

• Themen - Überblick – Funktionale Erweiterungen – Erweiterungen, Erweiterungen Anpassungen von Spezifikationen –…

Anwendungen • Gesicherte Übermittlung g von e-Dokumenten, wie – – – – –

Verträge Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen Ausschreibungsunterlagen, Angebote, Aufträge firmeninterne Dokumente „sensible“ private Dokumente

• an/von – Kunden – Lieferanten – Personengruppen • Mitarbeiter • Projektteilnehmer

– Anwälte, Steuerberater – Behörden – Privatpersonen a pe so e

Synergien • „Elektronischer Rechtsverkehr“ y • „Geschlossenes“ System • Idee/Ansatz: – Gateway zwischen ERV ERV, … und e-Zustellung e Zustellung

• …

Die Behörde als Versender • Vorfrage: Erfolgt die „Zustellung“ im Rahmen der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung?

Die Behörde als Versender • Hoheitsverwaltung: Staat handelt mit „imperium imperium“, das stets durch Gesetz konstituiert wird (Obrigkeit, anordnend, Setzung von Hoheitsakten) – Bewilligungen, Zustellgesetz – Verbote, – Strafen,… – z.B. Bescheide, Anonymverfügungen, y g g Straferverfügungen, Verfahrensermittlungen, Ladungen,…

Die Behörde als Versender • Privatwirtschaftsverwaltung: – – – – –

„Verwaltung Verwaltung der Verwaltung Verwaltung“, Vergabe öffentlicher Aufträge, Subventionen Subventionen, Führung öffentlicher Unternehmen,… z B Ausschreibungen, z.B. Ausschreibungen Förderzusagen Förderzusagen, Einstellung von Vertragsbediensteten, Wassergebührenvorschreibungen

ABGB

Die Behörde als Versender Versandentscheidungen: • • •

hoheitlich oder privat nachweislich (ev. auch eigenhändig) oder nicht-nachweislich p oder Elektronik Papier

Behörde als Empfänger Auch eine Behörde kann Empfänger von Zustellstücken oder Zusendungen sein! 3S Schritte: h itt 1.

2.

3.

Eintragung g g der Behörde ins ERsB ((unter Bekanntgabe g jjener Mitarbeiter, die zur Abholung der eingelangten Stücke berechtigt sind) bei der Stammzahlenregisterbehörde bzw. selbst über den Portalverbund Eintragung der "elektronischen Abholberechtigung" in die Bürgerkarte jener Mitarbeiter, die im ERsB eingetragen sind über p g g p http://www.stammzahlenregister.gv.at/site/5983/default.aspx Registrierung eines Mitarbeiters mit Bürgerkarte in der Rolle Behördenvertreter bei einem Zustelldienst

Zusammenfassung • Registrierung mittels Zertifikat am Zustellkopf – Keine K i Verwaltungseigenschaft V lt i h ft notwendig t di

• Abfrage am Zustellkopf fast identisch mit behördlicher Zustellung – Angabe des „private“ „private Flags

• 6 neue Zustellqualitäten q – Normalbrief / Einschreiben / mit Rückschein / eigenhändig

• Kosten gemäß freiem Zustellmarkt vom Zustelldienst festgesetzt • MOA-ZS als Open Source Tool für die private Zusendung – Einfaches Ei f h U Upgrade d bi bisheriger h i MOA MOA-ZS ZS Installationen I t ll ti

Zusammenfassung • Vorteile für beide Seiten – Kostensenkung – Komfort und Sicherheit – Zeitersparnis, Vermeidung von Medienbrüchen

• Offenes Konzept – beliebige b li bi B Betreiber t ib von Z Zustelldiensten t lldi t – auch privat(wirtschaftlich) nutzbar

• Voraussetzungen – Bürgerkarte(n) auf Seite des Kunden – Programm zur Entschlüsselung – rechtlicher Rahmen

Synergien … •

… Wir sind alle Bürger und freuen uns über Post … ☺



Zusendungen im Auftrag von Privaten



Bürgersicht



SRB, MB, …; ERV, FON, ELAKs, …

• • • •

Vernetzung von Services & Applikationen … MyHelp Internetbanking …

Resumee

Gehen wir den Weg gemeinsam … E Go e nment Referenzmodell E-Government Refe en modell http://reference e-government gv at/ http://reference.e-government.gv.at/

Danke! F Fragen? ? [email protected] Federal Chancellery / ICT Strategy

http://www.digitales.oesterreich.gv.at/ htt // di it l t i h t/ http://reference.e-government.gv.at/ http://www.egovlabs.gv.at p g g http://www.egiz.gv.at

MOA-ZS

MOA-ZS • Verlagerung der Komplexität weg von Applikation = Basismodul (MOA-ZS) – bPK-'Umrechnung', Verzeichnisdienstabfrage – Signaturfunktion (mit MOA-SS), Verschlüsselung – Eigentliche Zustellung

• Einsatz / (eigener) Betrieb: kostenfrei

MOA-ZS • MOA-ZS 1.2.x voll abwärtskompatibel hinsichtlich d P des Protokolls t k ll • Eine Anpassung von Fachapplikationen daher NICHT notwendig pg von bisherigen g MOA-ZS • Einfaches Upgrade Installationen möglich MOA ZS 1.2 12 • Viele weitere Neuerungen bei MOA-ZS – Semi-synchrone Zustellung (ehemals Zustell-Proxy) – Integration der Spezifikation der dualen Zustellung – uvm…