An alle Haushaltungen in Lichtenfels

An alle Haushaltungen in Lichtenfels Dezember 2012 Liebe Lichtenfelserinnen, liebe Lichtenfelser, was schwirrt einem in den letzten Wochen des Jah...
Author: Martin Boer
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An alle Haushaltungen in Lichtenfels

Dezember 2012

Liebe Lichtenfelserinnen, liebe Lichtenfelser,

was schwirrt einem in den letzten Wochen des Jahres nicht alles durch den Kopf? Hat man auch all das erledigt, was man sich am Jahresanfang vorgenommen hat? Hat man all die guten Vorsätze verwirklicht? Hat man die vielen Ziele, die man sich gesteckt hat, erreicht? Und dann stellt man fest: Vieles ist gut gelaufen, einiges weniger gut, manches hatte man sich anders vorgestellt.

Ich glaube, die Herausforderung des Lebens besteht darin, auf die jeweilige Situation flexibel zu reagieren und das Beste daraus zu machen - und dies möglichst zum Wohle aller.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

es macht Freude für die Stadt Lichtenfels zu arbeiten und ich bin dankbar, mit meiner Familie in unserem Land in Freiheit und Frieden leben zu können. Natürlich kann man es nicht immer allen gleichzeitig recht machen. Wichtig erscheint mir daher, dass man miteinander redet, dass man über Sorgen und Ängste, über Freude und Erfolge spricht. Also lassen Sie uns in regem Kontakt bleiben!

Eine fröhliche und angenehme Adventszeit, gesegnete Weihnachten, Glück und Gesundheit im neuen Jahr wünsche ich Ihnen und Ihren Familien und natürlich ein gesundes, ein sorgenfreies Jahr 2013 mit vielen guten Vorsätzen.

Ihr

Uwe Steuber Bürgermeister

Ab 01.01.2013 „Gesplittete Abwassergeb•hr“ F€r die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Lichtenfels vorgehaltenen Entw•sserungseinrichtungen wird derzeit eine Geb€hr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. In dieser Geb€hr sind sowohl die Kosten f€r die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tats•chlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgte bisher nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 04.03.2010 seine bisherige Rechtsprechung zur Erhebung von Abwassergeb€hren revidiert und festgestellt, dass die Erhebung nach dem Frischwasserma‚stab berechneten einheitlichen Abwassergeb€hr f€r die Schmutz- und Niederschlagsentsorgung gegen den Gleichheitssatz sowie das ƒquivalenzprinzip verst„‚t. Aufgrund des vorliegenden Urteils m€ssen die Kommunen eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergeb€hr mit unterschiedlichen Geb€hrenma‚st•ben erheben. Hierdurch wird dem Verursacher-prinzip Rechnung getragen. Die f€r die Einf€hrung der gesplitteten Abwassergeb€hr erforderlichen Arbeiten (Fl•chenermittlung und Geb€hrenkalkulation) sind nun abgeschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt hat in ihrer Sitzung am 20.11.2012 dazu folgenden abschlie‚enden Beschluss gefasst: F€r den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2016 werden folgende Geb€hren festgesetzt: Schmutzwasserentsorgung: Grundgeb€hr je Hausanschluss (pro Jahr) Mengengeb€hr je m† Frischwasser Niederschlagswasserentsorgung: Geb€hr je m‡ versiegelter Fl•che

60,00 € 2,87 € 0,59 €

Die Entw•sserungssatzung der Stadt wurde entsprechend ge•ndert. Neben den vorstehenden neuen Geb€hrens•tzen ergeben sich f€r die Grundst€cks-eigent€mer gem. ˆ 25 der Satzung auch neue Mitwirkungspflichten. Diese sind: 1. Die Gemeinde kann von den Grundst€ckseigent€mern eine Aufstellung der bebauten und k€nstlich befestigten Fl•chen verlangen, die an die Abwasseranlage angeschlossen sind bzw. von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zuflie‚t. 2. Die Grundst€ckseigent€mer sind verpflichtet, der Gemeinde jede ƒnderung der bebauten und k€nstlich befestigten Grundst€cksfl•chen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugef€hrt wird bzw. zu ihr abflie‚t, unverz€glich bekanntzugeben. Gleiches gilt f€r die ƒnderung von Zisternen oder •hnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.

3. Bei Verwendung von Zisternen oder •hnlichen Vorrichtungen f€r das Sammeln von Niederschlagswasser sollen die Grundst€ckseigent€mer verpflichtet werden, genaue Angaben zu deren Anschluss und Volumen zu machen und anzugeben, welcher Verwendung das gesammelte Niederschlagswasser zugef€hrt wird. Die Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser soll der Gemeinde schriftlich angezeigt werden; die Brauchwassermenge soll durch einen privaten, fest installierten und geeichten Wasserz•hler gemessen werden. Ein entsprechender Beschluss durch den Magistrat zu Ziff. 3 steht derzeit noch aus. Die Formbl•tter f€r die ƒnderungsanzeigen nach Ziff. 2 sind ab 01.01.2013 im Steueramt der Stadt Lichtenfels zu den allgemeinen ‰ffnungszeiten erh•ltlich.

Finanzielle Situation der Stadt Lichtenfels

In der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2012 wurde die Haushaltssatzung f€r das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt. Dabei handelt es sich um den 5. doppischen Haushalt der Stadt Lichtenfels. Nachdem in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung, der Wasserversorgung und die damit notwendige Oberfl•chenwiederherstellung der Stra‚en umgesetzt wurden, sind im Jahr 2013 nahezu keine neuen Ma‚nahmen geplant. Lediglich im Stadtteil Goddelsheim wird die grundhafte Erneuerung der Stra‚e „Neuer Weg“ vorgesehen. Ferner wird die Dorferneuerung in Goddelsheim fortgesetzt. Das Investitionsprogramm f€r 2013 umfasst daher 1.232.050 Euro, wobei 715.000 Euro f€r die Stra‚e „Neuer Weg“ und 165.000 Euro f€r die Dorferneuerung Goddelsheim vorgesehen sind. Der Ergebnishaushalt (ehem. Verwaltungshaushalt) umfasst die allgemeinen Aufgaben der Stadt. Insbesondere ergibt sich ein hoher Zuschussbedarf im Bereich der Kinderbetreuung. Nach der Verabschiedung des Kindergartenkonzeptes f€r die Stadt Lichtenfels wird hier weiterhin der Schwerpunkt in den n•chsten Jahren liegen. Insbesondere bei der zur Bereitstellung von Kindergartenpl•tzen f€r unter 3j•hrige Kinder und bei der Sanierung des Kindergartens Sachsenberg werden Schwerpunkte gesetzt. Die Einnahmen wie auch die Ausgaben im Produkthaushalt „Bewirtschaftung Stadtwald“ haben und werden uns in den letzten bzw. n•chsten Jahren stark besch•ftigen. 2013 wird die Wiederaufforstung unseres Stadtwaldes im Vordergrund stehen, auch wenn voraussichtlich nicht mehr mit hohen Landesf„rderungen zu rechnen ist.

Abschlie‚end ist festzustellen, dass der Haushaltsplan auch im Jahre 2013 erneut nicht ausgeglichen werden kann. Durch die Darstellung der kompletten Abschreibung f€r alle Bereiche des Haushaltes und der leider nicht wie erhofft sprudelnden Zuweisungen des Landes Hessen, gerade mit Blick auf die Messzahlen des Jahres 2009, wird dies aller Voraussicht nach auch in den n•chsten Jahren nicht m„glich sein. Da jetzt die gepr€fte Er„ffnungsbilanz f€r die Stadt Lichtenfels mit einer Eigenkapitalquote von fast 50% zum 01.01.2009 vorliegt, k„nnen in den n•chsten Monaten die Jahresabschl€sse f€r die Jahre ab 2009 erstellt werden. Danach wird man klarer sehen in welche Richtung der st•dtische Haushalt sich entwickeln wird bzw. entwickeln muss. F€r alle Lichtenfelserinnen und Lichtenfelser besteht jederzeit die M„glichkeit, sich €ber weitere Details des st•dt. Haushaltsplanes zu informieren. Der zust•ndige K•mmerer, Herr Behle, gibt hierzu gerne weitere Auskunft. Tel. 05636/9797-17.

Investitionsschwerpunkte des Jahres 2013 In allen acht Lichtenfelser Stadtteilen ist in den vergangenen Jahren erheblich investiert worden. F€r 2013 reduzieren sich die Investitionen in den Ortsteilen deutlich.

Folgende Investitionen sind für 2013 vorgesehen:  Anschaffung Arbeitsger•te und Inventar Bauhof

9.500 €

 Anschaffung Aufsitzm•her Bauhof

30.000 €

 Anschaffung Multifunktionsfahrzeug Bauhof

70.000 €

 BOS-Digitalfunk f€r die Feuerwehren

50.000 €

 Kindergarten Sachsenberg (Planung grundhafte Sanierung)

43.000 €

 Spielger•te Spielpl•tze  Mehrzweckhalle Goddelsheim (Au‚enanlagen) - DE  F„rderprogramm Stadtsanierung  Wasserleitung Goddelsheim (Neuer Weg)  Wasserleitung Goddelsheim (Neuer Weg) - HA  Kanalisation Goddelsheim (Neuer Weg)  Kanalisation Goddelsheim (Neuer Weg) - HA

1.000 € 115.000 € 25.000 € 115.000 € 35.000 € 140.000 € 50.000 €

 Stra‚enbeleuchtung (Anlagenerweiterung versch. OT)

3.500 €

 Fu‚g•ngerbr€cke Goddelsheim (Heimbach) - DE

20.000 €

 Fu‚weg Goddelsheim (Kuker) - DE

30.000 €

 Stra‚enbau Goddelsheim (Neuer Weg)

425.000 €

 Gr€nfl•che F€rstenberg Ortsmitte (Zuschuss)

5.000 €

 Sanierung Dreckbr€cke M€nden

5.000 €

 Grunderwerb versch. Ortsteile

25.000 €

 Beschaffung GwG’s

18.300 €

Winterdienst/Straßenreinigung auf Gehwegen Im Hinblick auf den bevorstehenden Winter weisen wir alle Eigent€mer bzw. Besitzer von Grundst€cken auf folgende Satzungsregelungen hin: Bei Schneefall sind Geh- und •berwege von den Grundst€cken in einer solchen Breite vom Schnee zu r•umen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeintr•chtigt wird. Bei Schnee- oder Eisgl•tte sind die Gehwege, •berwege, die Zug•nge zur Fahrbahn und zum Grundst€ckseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fu‚g•ngern gefahrlos benutzt werden k„nnen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt u. •. abstumpfendes Material zu verwenden. Auftausalz darf nur verwendet werden, wenn die Gl•tte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt bzw. abgestumpft werden kann. In Stra‚en, in denen es nur auf einer Fahrbahnseite einen Gehweg gibt, gilt folgende Regelung: In den Jahren mit ungerader Endziffer (2013) m€ssen die Eigent€mer auf der Gehwegseite, in Jahren mit gerader Endziffer die auf der gegen€berliegenden Gehwegseite r•umen und streuen.

Ablesung der Wasserzähler Die Ablesung der Wasserz•hler in allen Lichtenfelser Stadtteilen erfolgt wie auch in den vergangenen Jahren in der letzten Dezemberwoche 2012 und der ersten Januarwoche 2013 durch die Mitarbeiter der Energie Waldeck-Frankenberg (EWF) zusammen mit der Ablesung der Stromz•hler. Alle Grundstückseigentümer und Mieter sind verpflichtet, den Ablesern alle für die Ablesung notwendigen Auskünfte zu erteilen und besonders für die Zugänglichkeit der Wasserzähler zu sorgen. Schlecht erreichbare Wasserzähler sind vorher freizulegen. Der Z•hlerstand des Wasserz•hlers kann aber auch bei der Stadtverwaltung w•hrend der Dienstzeit, telefonisch unter der Rufnummer 0 56 36/97 97-14 oder per E-Mail an: [email protected] bis sp•testens Montag, den 07.01.2013 mitgeteilt werden. Sollte uns bis dahin kein aktueller Zählerstand vorliegen, werden wir eine Mengenschätzung vornehmen.

Weitere Hinweise aus dem Rathaus:  



2013 erfolgt die Abfuhr des „Wertstoffsacks“ in Lichtenfels einheitlich an jedem 4. Dienstag. Die Abfuhrtermine sind dem Abfallkalender 2013 zu entnehmen. Seit 01.01.2012 gew•hrt die Stadt im Rahmen eines neuen F„rderprogrammes zum Erwerb und zur Sanierung von Geb•uden (ab Baujahr 1980) Zusch€sse. N•here Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der Stadt zu entnehmen bzw. bei der Verwaltung zu erfragen. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Verstopfungen der Hausanschl€sse bzw. der Verunreinigung des Rechengutes auf den Kl•ranlagen Damenbinden und Tampons u. •. nicht in der Toilette zu entsorgen sind.

Stadtverwaltung Lichtenfels, Aarweg 10, 35104 Lichtenfels-Goddelsheim Telefon: (0 56 36) 97 97 0 Telefax: (0 56 36) 97 97 20 B€rgerb€ro 97 97-12 Bauamt 97 97-13 Hauptverwaltung 97 97-15 K•mmerei 97 97-17 Steueramt 97 97-14 Standesamt 97 97-21 Stadtkasse 97 97-18 (-19)

Verwaltungsnebenstelle, Landesstraße 2-8, 35104 Lichtenfels-Sachsenberg Telefon: (0 64 54) 2 35 Telefax: (0 64 54) 79 90 74 e-mail: [email protected] Ortsvorsteher Dalwigksthal F€rstenberg Goddelsheim Immighausen M€nden Neukirchen Rhadern Sachsenberg

0 64 54/15 73 0 56 36/7 29 0 56 36/92 33 0 56 36/80 44 0 64 54/16 58 0 64 54/12 53 0 56 36/12 28 0 64 54/5 90

Ortsgerichte Lichtenfels I (Goddelsheim) Lichtenfels II (Sachsenberg

0 56 36/4 47 0 64 54/15 37

Schiedsmann

0 64 54/14 65

Gemeinschaftseinrichtungen Kindergarten Immighausen Am Fallgarten 6a Feuerwehr Notruf Stadtbrandinspektor Wasser-, Ver- und Entsorgung e-mail: [email protected] Internet: www.stadt-lichtenfels.de

0 56 36/99 36 97 1 12 0 56 36/7 29 01 62/9044773

Sprechstunden Montag-Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Sprechstunden Verwaltungsnebenstelle Die ‰ffnungstage und -zeiten werden in den „rtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht. Allerdings haben wir gleitende Arbeitszeit und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zum Teil Außendienste wahrnehmen. Deshalb ist es möglich, dass der/die zuständige Sachbearbeiter/in während der Öffnungszeiten nicht anzutreffen ist. Wir empfehlen daher, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.