Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee 10. Jahrgang Bad Saarow, 25.03.2010 Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 9:00-12:00 un...
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Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

10. Jahrgang

Bad Saarow, 25.03.2010

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet:

9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00 [email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de

oder nach Vereinbarung

Nr. 3

10. Jahrgang

A

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

Amtliche Bekanntmachungen Seite

1.

Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

1.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow am 01.03.2010 gefasst wurden

04

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 042“ Wohnpark Geschwister Scholl“ und der Begründung der Gemeinde Bad Saarow gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Offenlage -

05

1.2.

2.

Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl

1.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl am 23.02.2010 gefasst wurden

06

3.

Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz

3.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung am 17.03.2010 gefasst wurden

07

Schlussbekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz

08

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) „Bahnhofsvorplatz“ und der Begründung mit umweltbezogener Stellungnahme der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Offenlage –

09

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 (B-Plan) „Ferienwohnung mit öffentlichem Restaurant“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Offenlage -

10

3.2.

3.3.

3.4.

B

Bekanntmachung anderer Stellen

1.

Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree, Gesundheitsamt, Trebuser Straße 60, 15517 Fürstenwalde

1.1.

Bekanntmachung der Badestellenliste 2010 zur Beteiligung der Öffentlichkeit

2

11

10. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

2.

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Spree“ Spreeinsel 4, 15848 Beeskow

2.1.

Information über diesjährige Gewässerschau

C

Nichtamtliche Bekanntmachungen

1.

Information des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Scharmützelsee

14

2.

Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen

16

3

13

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

10. Jahrgang

A

Amtliche Bekanntmachungen

1.

Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

1.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow am 01.03.2010 gefasst wurden

Beschluss-Nr.

Nr. 3

Inhalt des Beschlusses

___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil

11-561-114/10

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 053 „Meckerndorfer Weg Nr. 11“ in der Gemeinde Bad Saarow

11-561-115/10

Ausnahme von der Veränderungssperre zum Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 050 „Saarow Strand Süd“ für das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 18, Flurstück 118 und 120, Friedrich-Engels-Damm 153 in 15526 Bad Saarow für die Fortsetzung der Dachgeometrie auf dem Westflügel, für die Erneuerung der Dacheindeckung durch ein Reetdach, die Ausbildung eines Austritts über dem vorh. Erker, für den Anbau eines Wintergartens und für die Errichtung eines Carports

11-566-116/10

Beschluss der Gemeindevertretung zur Einordnung der Ausbaumaßnahmen in der Gemeinde Bad Saarow, OT Petersdorf, für die „Alte Dorfstraße“, „Alte Fürstenwalder Straße“ und „Am Fuchsbau“ in den Haushaltsplan 2010 und 2011

11-500-117/10

Rekonstruktion Scharwenka-Haus – Beschluss Höhe Eigenmittel

11-500-118/10

Protokollbeschluss zur Ablehnung der Betreibung einer Wasserskianlage

11-500-119/10

Protokollbeschluss zur Positionierung der Gemeindevertretung zur zukünftigen CO2 - Endlagerung

Nicht öffentlicher Teil

11-523-120/10

Pfandfreigabeerklärung zur Mithaftentlassung einer Teilfläche aus dem Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 13, Flurstück 139

Bad Saarow, 02.03.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

4

10. Jahrgang

1.2.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 042 „Wohnpark Geschwister Scholl“ und der Begründung der Gemeinde Bad Saarow gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Offenlage -

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow in der Sitzung am 25.01.2010 mit Beschluss - Nr. 11– 561 – 108/10 gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 042 „Wohnpark Geschwister Scholl„ auf der Grundlage der Abwägung für das Gebiet der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 11, Flurstücke 307 –311, 312 tlw., Flur 20, Flurstücke 367, 368 tlw., 369 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 19.04.2010 bis zum 21.05.2010 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Bad Saarow, den 19.03.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

5

10. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

2.

Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl

2.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl am 23.02.2010 gefasst wurden

Nr. 3

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses __________________________________________________________________________________________

Nicht öffentlicher Teil

04-523-037/10

Beschluss zum Erwerb der Grundstücke – Gemarkung Langewahl, Flur 1, Flurstücke 338, 339, 340 und 341 mit einer Größe von insgesamt 2.654 m² (ehem. Gaststätte „Märkischer Krug“)

Bad Saarow, 26.02.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

6

10. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

3.

Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz

3.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung am 17.03.2010 gefasst wurden

Nr. 3

Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________

Öffentlicher Teil

09-220-098/10

Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Jahr 2010

09-400-099/10

Beschluss zur Ernennung eines Ortschronisten

09-500-100/10

Beschluss zur Untersagung der Nutzung sämtlicher kommunaler Flächen der Gemeinde Wendisch Rietz für alle Untersuchungen, Messungen und sonstigen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Aufsuchung von bergfreien Rohstoffen (Sohle) stehen

09-561-101/10

Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsvorplatz“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flst. 20. 283, 302, 304, 306, 412

09-561-102/10

Billigungs- und Auslagebeschluss de s Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Ferienwohnanlage mit öffentlichem Restaurant“ der Gemeinde Wendisch Rietz

Nicht öffentlicher Teil

09-523-103/10

Protokollbeschluss zum Abschluss eines notariell beurkundeten Pachtvertrages zu den Grundstücken in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 20, 283, 302, 304, 306 und 412

Bad Saarow, 18.03.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

-Siegel-

7

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

10. Jahrgang

3.2.

Nr. 3

Schlussbekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz

Betr.: Herstellung der Rechtskraft der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohnund Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für den Bereich der Flur 2, Flurstück 1345, Gemarkung Wendisch Rietz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 09.12.2009 mit Beschluss- Nr. 09–561–083/09 die 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 4. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013, während der Dienststunden Dienstag Donnerstag

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr einsehen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungs ansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den 22.03.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

8

10. Jahrgang

3.3.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) „Bahnhofsvorplatz“ und der Begründung mit umweltbezogener Stellungnahme der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Offenlage –

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 17.03.2009 mit Beschluss - Nr. 09– 561 – 101/10 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsvorplatz„ für das Plangebiet in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstück 20, 283, 302, 304, 306 u. 412 durchgeführt. Auf der Grundlage der Abwägung wurde der Plan überarbeitet und zur Neuauslage bestimmt. Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Entwurf der Planung und der Entwurf der Begründung dazu in der Zeit

vom 06.04.2010 bis zum 07.05.2010 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der Offenlage verfügbar: der Landschaftsplan ( umweltrelevante Unterlage ) zum FNP der Gemeinde Wendisch Rietz. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Bad Saarow, den 22.03.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

9

10. Jahrgang

3.4.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 (B-Plan) „Ferienwohnung mit öffentlichem Restaurant“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Offenlage -

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 17.03.2010 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 102/10 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Ferienwohnanlage mit öffentlichem Restaurant„ für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke alt 196 u. 197 (Geltungsbereich des VEP Nr. 13) Flurstücke neu 896 – 907, 910 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.04.2010 bis zum 07.05.2010 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Das Umwandlungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden – Bebauungspläne der Innenentwicklung - . Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Bad Saarow, den 22.03.2010

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

10

10. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

B

Bekanntmachung anderer Stellen

1.

Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree, Gesundheitsamt, Trebuser Straße 60, 15517 Fürstenwalde

1.1.

Bekanntmachung der Badestellenliste 2010 zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Nr. 3

Amtliche Bekanntmachung

Badestellenliste 2010 zur Beteiligung der Öffentlichkeit Das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree bestimmt gemäß § 11 Abs. 1 der Brandenburgischen Badegewässerverordnung die Badegewässer im Landkreis unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Bis zum 31.03.2010 melden die Gesundheitsämter der obersten Landesbehörde die Badegewässer zur Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg. Die Amtsblätter erscheinen vor Beginn der Badesaison am 15. Mai. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oder-Spree haben das Recht, Vorschläge, Hinweise, Bemerkungen und Beschwerden zur vorgeschlagenen Badegewässerliste einzubringen. Diese sind bis zum 29.März 2010 zu richten an Landkreis Oder-Spree Gesundheitsamt Trebuser Straße 60, 15517 Fürstenwalde [email protected] Ansprechpartnerin: Ines Peter, Tel: 03361 / 5993423. Alle im Amtsblatt ausgewiesenen Badestellen werden entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung überwacht. Badestellen, die nicht unter die Badegewässerverordnung fallen, werden zwar vom Gesundheitsamt überwacht, aber in geringerem Umfang. Informationen zu diesen zusätzlich überwachten Badestellen erhalten die interessierten Bürger beim Gesundheitsamt (Kontakte siehe oben) und während der Badesaison auch auf den Internetseiten des Gesundheitsamtes Landkreises OderSpree/Hygiene und Umweltmedizin/Badewasserhygiene. Auszuweisende Badegewässer und Badestellen im Landkreis Oder Spree 2010 Badegewässer Dämeritzsee Flakensee

Badestelle Erkner, Strandbad Woltersdorf, Zeltplatz E 42

11

10. Jahrgang

Glower See Großer Kolpiner See Großer Müllroser See Großer Müllroser See Großer Treppelsee Kalksee Kiessee Möllensee Peetzsee Petersdorfer See Ranziger See Scharmützelsee Scharmützelsee Scharmützelsee Scharmützelsee Scharmützelsee Scharmützelsee Scharmützelsee Schervenzsee Schwielochsee Schwielochsee Spree Spree bei Beeskow Springsee Störitzsee Storkower See Storkower See Storkower See Tiefer See Tiefer See („Grubensee“) Trebuser See Werlsee Werlsee

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

Leißnitz, OT Glowe Kolpin Müllrose, Freibad Müllrose, Strandbad Bremsdorf, Zeltplatz Woltersdorf, Richard-Wagner-Straße Kagel, Zeltplatz E 40 Kagel, Grünheide, Zeltplatz E 37 Grünheide, Zeltplatz E 34 Petersdorf Ranzig Bad Saarow, Cecilienpark Bad Saarow, Pieskow Bad Saarow, Strandbad Mitte Bad Saarow, Strandbad Neptun Diensdorf Wendisch-Rietz, Campingplatz Schwarzhorn Wendisch-Rietz, Badestelle Ferienpark Schernsdorf, Bungalows Campingplatz Trebatsch.Sawall Niewisch Berkenbrück Beeskow, Spreepark Limsdorf Spreeau Dahmsdorf Storkow Storkow, Wolfswinkel Ranzig Limsdorf Fürstenwalde – Trebus, Strand Grünheide Nordstrand Grünheide Südstrand

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10. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

Nr. 3

2.

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Spree“ Spreeinsel 4, 15848 Beeskow

2.1.

Information über diesjährige Gewässerschau

Wasser- und Bodenverband „Mittlere Spree“

MITTEILUNG Am:

Freitag, den 30.04.2010

Treffpunkt:

Bahnhof Wendisch Rietz

Beginnt die diesjährige

GEWÄSSERSCHAU

um

09:30 Uhr

Für die Territorien der Gemeinden

Dahmsdorf Diensdorf-Radlow Wendisch Rietz

Gewässernutzer und –anlieger sowie anderweitig Betroffene werden gebeten, zur Kontrolle des Gewässerzustandes an der Gewässerschau teilzunehmen. Bei Rückfragen bitte Ruf-Nr. Ansprechpartner :

03366 520703 Herr Axel Krause

Gez. Lothar Kirmes - Geschäftsführer -

13

10. Jahrgang

Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

C

Nichtamtliche Bekanntmachungen

1.

Information des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Scharmützelsee

Nr. 3

Der Amtsdirektor, Herr Krappmann, (links) verabschiedet nach 17-jä hriger Tätigkeit Herrn F.Kornfeld (Bildmitte). Rechts im Bild Frau Jeanette Hakner, als Nachfolgerin von Herrn Kornfeld.

Am 25. Februar 2010 erfolgte die Verabschiedung des Schiedsmannes Friedhelm Kornfeld durch den Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee. Seit dem 17.05.1994 hat er das Amt des Schiedsmannes in unserem Amtsgebiet ausgeübt. In dieser Zeit wurden 65 Fälle verhandelt, von denen 76 % mit einem Vergleich beschieden werden konnten. In den übrigen Fällen wurde der Zugang zum Gericht ermöglicht. Fälle im Bereich Strafrecht und Vermögensrecht kamen durch gute Beratung und Hinweise in der Sprechstunde erst gar nicht zur Verhandlung. Erfolgreiche Schiedsverfahren gab es auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Nach Aussage von Herrn Kornfeld ist es „das größte Lob für einen Schiedsmann, wenn Nachbarn sich wieder grüßen“. Darüber hinaus war er auch von 1993 bis 1996 Geschäftsführer und Mitbegründer des Bundes Deutscher Schiedsmänner. Wir danken Herrn Kornfeld für seine jahrelange engagierte und erfolgreiche Arbeit

14

Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

10. Jahrgang

Nr. 3

Als Nachfolgerin wählte der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2009 Frau Jeanette Hakner aus Reichenwalde, OT Kolpin, welche für die nächsten 5 Jahre das Ehrenamt der Schiedsfrau ausüben wird.

Frau Hakner ist wie folgt zu erreichen: Tel.

033631 43682

E-Mail:

[email protected]

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung

Büro:

Steinstraße 6 (Grundschule) 15526 Bad Saarow

Das Amt Scharmützelsee sucht weiterhin einen stellvertretenden Schiedsmann/Schiedsfrau. Trotz intensiver Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist es bisher nicht gelungen, einen stellvertretenden Schiedsmann/Schiedsfrau zu gewinnen. Gemäß § 3 des Schiedsstellengesetzes muss . die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. . Sie muss das Wahlrecht besitzen. In das Amt soll nicht berufen werden . wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, . wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Interessenten, welche die v.g. Voraussetzungen erfüllen, können sich im Amt Scharmützelsee Ordnungs- und Sozialamt Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. 033631 45101 melden.

15

Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 25.03.2010

10. Jahrgang

2.

Impressum/Bezugsmöglichkeiten- /bedingungen

Impressum:

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Herausgeber: Amt Scharmützelsee - Der Amtsdirektor 15526 Bad Saarow Tel. Fax:

033631 45-141 033631 45-1811

Redaktion:

Hauptamt

Erscheinen:

Erscheint nach Bedarf

oder

45-121

Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1.

Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111

2.

Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter

3.

Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.

4.

Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.

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Nr. 3