Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee 11. Jahrgang Bad Saarow, 14.07.2011 Nr. 7 Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf Sprechzeite...
Author: Babette Klein
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Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

11. Jahrgang

Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet:

9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00 [email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de

oder nach Vereinbarung

11. Jahrgang

A

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Amtliche Bekanntmachungen Seite

1.

Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“

04

2.

Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

2.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 30. Gemeindevertretersitzung am 27.06.2011 gefasst wurden

05

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in der 31. Gemeindevertretersitzung in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Bad Saarow Kur Gmbh am 28.06.2011 gefasst wurden

05

Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 „Saarow Mitte“ der Gemeinde Bad Saarow gemäß § 13 a BauGB Herstellung der Rechtskraft der 1. Änderung

06

2.2.

2.3.

3.

Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl

3.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 21. Gemeindevertretersitzung am 30.06.2011 gefasst wurden

4.

Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow

4.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am 23.06.2011 gefasst wurden

2

07

08

11. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

5.

Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz

5.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 29.06.2011 gefasst wurden

08

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des überarbeiteten Entwurfs nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Überarbeitung der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB – öffentliche Auslage

10

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ und deren Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB

11

5.2.

5.3.

B

Bekanntmachung anderer Stellen

1.

Bekanntmachung des Standortältesten der Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow

1.1.

Übungswarnung

C

12

Nichtamtliche Bekanntmachungen

1.

Informationen des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Information zur Baumaßnahme Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf

13

1.2.

Information über das Sommerfest der Kita „Dorfspatzen“ in Langewahl

14

1.3.

Information über die Einweihung des neuen Sonnenpilzes in der Kita „Bergzwerge“ im Ortsteil Petersdorf

15

Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen

16

1.4.

3

11. Jahrgang

A

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Amtliche Bekanntmachungen

1.

Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“

Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen. Nach § 62 des Wehrpflichtgesetzes ist die Datenübermittlung nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes so vorzunehmen, dass die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden, bereits bis zum 31. Oktober 2011 zu übermitteln sind. Um Betroffenen die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts zu ermöglichen, erfolgt die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrpflicht in diesem Jahr nicht vor dem 31. August 2011. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. gez. Krappmann Amtsdirektor

4

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

Nr. 7

2.

Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

2.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 30. Gemeindevertretersitzung am 27.06.2011 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 11-200-207/11

Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Bad Saarow für das Haushaltsjahr 2011

11-561-208/11

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung nach § 13 a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 045 „Saarow Mitte“ der Gemeinde Bad Saarow für die Grundstücke Flur 1, Flurstück 230 und 231

Nicht öffentlicher Teil 11-111-209/11

Beschluss zu Personalangelegenheiten

Bad Saarow, 28.06.2011 gez. Krappmann Amtsdirektor

2.2.

- Siegel -

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in der 31. Gemeindevertretersitzung in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Bad Saarow Kur Gmbh am 28.06.2011 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Nicht öffentlicher Teil 11-810-210/11

Bestätigung des Jahresabschluss zum 31.12.2010, Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, Vortrag des Jahresfehlbetrages für die Bad Saarow Kur GmbH

Bad Saarow, 29.06.2011 gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

5

11. Jahrgang

2.3.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 „Saarow Mitte“ der Gemeinde Bad Saarow gemäß § 13 a BauGB Herstellung der Rechtskraft der 1. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am 27.06.2011 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 „Saarow Mitte“ nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 „Saarow Mitte“ tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen. Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( § 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den 13.07.2011 gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

6

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

3. 3.1.

Nr. 7

Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 21. Gemeindevertretersitzung am 30.06.2011 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________

Öffentlicher Teil 04-400-055/11

Beschluss zum Antrag auf finanzielle Förderung des Boots@LINE e. V. sowie Beschluss zum Antrag auf finanzielle Zuwendung des Vereins Spreeangler Langewahl e. V. und Beschluss zum Antrag auf einmalige Zuwendung des Brieftaubenverein 05793 Langewahl

04-200-056/11

Protokollbeschluss zum Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Langewahl

Nicht öffentlicher Teil 04-523-057/11

Beschluss zum Pachtvertrag über eine Teilfläche von ca. 220 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Langewahl Flur 2, Flurstück 434 an den Angelverein Spreeangler Langewahl e. V.

04-523-058/11

Beschluss zum Pachtvertrag über eine Teilfläche von ca. 150 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Langewahl Flur 2, Flurstück 434 an den Angelverein Alt Golm e. V.

04-200-059/11

Protokollbeschluss zum Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Langewahl – Aufhebung Sperrvermerk - abgelehnt –

Bad Saarow, 04.07.2011

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

7

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

4.

Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow

4.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am 23.06.2011 gefasst wurden

Nr. 7

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil

06-500-099/11

Aufhebung des Beschluss Nr. 06-500-095/11 vom 24.03.2011 Beitrittsbeschluss der Gemeinde Diensdorf-Radlow zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Wassertourismusinitiative Brandenburg SüdOst“ (WISO)

Bad Saarow, 29.06.2011 gez. Krappmann Amtsdirektor

5. 5.1.

- Siegel -

Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 29.06.2011 gefasst wurden

Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 09-561-160/11

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 13 „Ferienwohnanlage mit öffentlichem Restaurant“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 904, Gemarkung Wendisch Rietz (Erweiterung Sondergebiet / Ferienhäuser) Am kleinen Glubigsee

09-561-161/11

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 8. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst. 655, 656 und 657, Gemarkung Wendisch Rietz (SATAMA Saunalandschaft)

09-561-162/11

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 9. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst. 1218 Tlfl., Gemarkung Wendisch Rietz, Luisenaue/Ecke Seerosenweg

8

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

Nr. 7

09-561-163/11

Abwägungsbeschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz -erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

09-561-164/11

Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke 658-660, Gemarkung Wendisch Rietz (12. einfache Änderung gemäß § 13 a BauGB / Straße Am Hafen)

09-500-165/11

Beitrittsbeschluss der Gemeinde Wendisch Rietz zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Wassertourismusinitiative Brandenburg Süd-Ost“ (WISO)

09-565-166/11

Beschluss zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses an der „Kleinen Promenade“ in der Gemeinde Wendisch Rietz

09-200-167/11

Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr 2011

09-450-168/11

Beschluss Zuschüsse für Veranstaltungen

09-450-169/11

Beschluss Zuschüsse für Vereine

09-450-170/11

Protokollbeschluss für einen Zuschuss für die 1. Sommernachtsparty

Nicht öffentlicher Teil

09-523-171/11

Beschluss zum Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 345 gelegen in 15864 Wendisch Rietz, Sonnenwinkel 11

Bad Saarow, 30.06.2011

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

9

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

5.2.

Nr. 7

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit des überarbeiteten Entwurfs nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Überarbeitung der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB – öffentliche Auslage

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 29.06.2011 gefasste Abwägungsbeschluss, Beschluss – Nr. 09- 561- 163/ 11, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden überarbeitete Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den integrierten flächennutzungsrelevanten Darstellungen des Landschaftsplanes für das Gebiet der Gemarkung Wendisch Rietz und der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu liegen in der Zeit vom 01.08.2011 bis zum 02.09.2011 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstrasse 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi Do Fr

von

08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planverfahren wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB behandelt werden. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen. Bad Saarow, den 08.07.2011

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

5.3.

Nr. 7

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee“ und deren Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 29.06.2011 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 164/11 gebilligte Entwurf der 12. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee„ für die Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke 658 - 660 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 01.08.2011 bis zum 02.09.2011 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi Do Fr

von

8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Bad Saarow, den 08.07.2011 gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

11

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

Nr. 7

B

Bekanntmachung anderer Stellen

1.

Bekanntmachung des Standortältesten der Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow

1.2.

Übungswarnung

Standort STORKOW Der Standortälteste Az 40-30-30

15869 Storkow, 04.07.2011 KURMARK-KASERNE Beeskower Chaussee 15 a FspNBw 90-8222-1902 Tel: (033678) 66-1900 Fax: - 1990

Übungswarnung Der Standortälteste STORKOW gibt bekannt: Im Zeitraum vom 13.08.2011 bis 28.08.2011 werden auf dem eingezäunten Sonderübungsplatz Tarnen und Täuschen Radar- und Lasermessungen durchgeführt. Im Bereich STORKOW – BUGK – KEHRIGK ist aufgrund von Übungstätigkeiten mit Flugbetrieb – dabei auch mit Tiefflugbetrieb bei Tag und Nacht zu rechnen. Vor dem Betreten der „Militärischen Sicherheitsbereiche“ wird hiermit ausdrücklich gewarnt. Die militärischen Sicherheitsbereiche sind durch Warnungstafeln (Grenztafeln) wie folgt gekenntzeichnet. Militärischer Sicherheitsbereich

Militärischer Sicherheitsbereich

Grenze des Standortübungsplatzes, Schieß- und Übungsbetrieb

Grenze des Standortübungsplatzes, Radar- und Lasermessbetrieb

Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird straftrechtich verfolgt.

Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird straftrechtich verfolgt.

Die Standortälteste / Der Standortälteste

Die Standortälteste / Der Standortälteste

gez. Krätzig Oberst

12

11. Jahrgang

C

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Nichtamtliche Bekanntmachungen

1.

Informationen des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Information zur Baumaßnahme Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf

Das Gemeindehaus Dahmsdorf ist neben der Kirche ein prägendes Gebäude im Ortszentrum. Es wurde zum Ort des dörflichen Zusammenlebens ausgebaut und dient Einwohnern, wie auch Besuchern als öffentliches Gebäude mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Es wurde ein attraktives Gebäudeensemble mit ansprechenden Außenanlagen im Ort geschaffen und damit wird das Gesamtkonzept des Ortsteiles abgerundet. Eine Gaststätte im Erdgeschoss des Gebäudes sowie Pensionszimmer im ausgebauten Dachgeschoss bereichern das touristische Angebot im Ort.

13

11. Jahrgang

1.2.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Information über das Sommerfest der Kita „Dorfspatzen“ in Langewahl

Am Freitag, dem 01. Juli 2011 startete in der Kita „Dorfspatzen“ in Langewahl das Sommerfest unter dem Motto „Freche Früchtchen“. Pünktlich spielte das Wetter mit und so konnten wir bei Sonnenschein unser Theaterstück „Fruchtalarm im Hexenhaus“ gemeinsam mit den Kindern vorführen.

Eltern, Großeltern und viele Freunde hatten ihren Spaß bei diesem Theaterstück. Mutig und überzeugend hielten die kleinen Früchtchen den Verlockungen der Hexe Zuckerbein stand. Anschließend konnten alle Besucher auf dem Spielplatz verweilen. Eine Hopsburg und Wasserspiele luden unter anderem dazu ein. Viel Andrang war an der Taststrecke und bei der Forscher- und Experimentierstrecke. Hier haben sich auch Eltern ausprobiert und kleine Experimente mit den Kindern durchgeführt. Grillwürstchen und eine Obst- und Salatbar sorgten für das leibliche Wohl.

Ein herzliches Dankeschön hier an alle fleißigen Helfer ! Rundum war es ein schönes Fest. Das Erzieherteam der Kita „Dorfspatzen“ 14

11. Jahrgang

1.3.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

Nr. 7

Information über die Einweihung des neuen Sonnenpilzes in der Kita „Bergzwerge“ im Ortsteil Petersdorf

Am 28. Juni 2011 feierte die Kita „Bergzwerge“ ihr Sommerfest, welches unter dem Motto „Sommer, Sonne, Sonnenpilz“ stand. Zusammen mit den Kindern, Eltern, Großeltern und Gästen wurde der neue Sonnenpilz eingeweiht. Ein herzliches Dankeschön möchten wir dem Träger der Einrichtung, dem „Amt Scharmützelsee“ und den Sponsoren Dachdeckerei Fa. FeSch aus Fürstenwalde und Heizung-Sanitär Hartmann & Felsmann aus Fürstenwalde aussprechen, die uns dies ermöglichten.

Diese neue Sandkastenüberdachung bietet den Kindern Schutz vor Sonne und Regen.

Das Erzieherteam der Kita „Bergzwerge“

15

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 14.07.2011

11. Jahrgang

1.4.

Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen

Impressum:

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Herausgeber: Amt Scharmützelsee - Der Amtsdirektor 15526 Bad Saarow Tel. Fax:

033631 45-141 033631 45-1811

Redaktion:

Hauptamt

Erscheinen:

Erscheint nach Bedarf

oder

45-124

Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1.

Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111

2.

Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter

3.

Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.

4.

Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.

16

Nr. 7