Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz
16. Jahrgang
Bad Saarow, 31.08.2016
Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet:
9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00
[email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de
oder nach Vereinbarung
Nr. 09
16. Jahrgang
A
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
Nr. 09
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis Seite1e 4.ahrgang
Bad Saarow, 06.0.2014
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Stellenausschreibung der Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Personalwesen
Nr.
04
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
2.1.
Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Teilbereich Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße, Teilstück des Friedrich-Engels-Damm zw. Thälmannstraße und Silberberger Straße
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Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Edisonstraße und Humboldtstraße
09
2.2.
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz
3.1.
Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung „Seestraße“ der Gemeinde Wendisch Rietz - Herstellung der Rechtskraft -
12
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) Nr. 30 „In der Heide“ in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 584 tlw., 609- 611, 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - öffentliche Auslegung -
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3.2.
B
Bekanntmachungen anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow
1.1.
Schießwarnung
2.
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
2.1.
Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Wendisch Rietz in der Gemarkung Wendisch Rietz
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2
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
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C
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Wettermuseum, 15848 Tauche OT Lindenberg feiert am 17.09.2016 zwei Geburtstage
20
Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Süd-Ost Brandenburg Petition an den Bundestag: Schleusenzeiten verlängern - Güter- und Freizeitschifffahrt gleichrangig behandeln!
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2.
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16. Jahrgang
Nr. 09
A
Amtliche Bekanntmachungen
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Stellenausschreibung der Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Personalwesen
Stellenausschreibung Das Amt Scharmützelsee beabsichtigt zum frühestmöglichen Termin die Einstellung einer/eines
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Personalwesen
Es handelt sich hierbei um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach TVöD.
Dem/der Stelleninhaber/in obliegen unter anderen folgende Aufgaben:
Erfassen und Bereitstellung aller abrechnungsrelevanten Daten für die Lohn- Gehaltsund Besoldungsabrechnung Kommunikation mit der Lohnbuchhaltung, den Sozialversicherungsträgern und den Trägern der betrieblichen Altersvorsorge Pflegen und Prüfen der Mitarbeiterstammdaten Unterstützung bei der Führung der Personalakten und der Gehaltskonten Unterstützung bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen
interne und externe Personalstatistiken Planung der Personalkosten Unterstützung bei Lohnsteuer- und SV-Prüfungen Steuerung und Überwachung der Zeit- und Leistungserfassung, Urlaubsplanung
betriebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz Bearbeitung von Vorgängen der öffentlichen Arbeitsförderung
Unsere Anforderungen:
vorausgesetzt wird eine Qualifikation für den mittleren Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Ausbildung umfassende Kenntnisse des Arbeits- und Tarifrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges, ziel- und ergebnisorientiertes Handeln, Aufgeschlossenheit gegenüber Modernisierungsprozessen der öffentlichen Verwaltung wird ebenso vorausgesetzt wie fundierte Kenntnisse in der Anwendung arbeitsplatzbezogener PCProgramme insbesondere MS Office (Word, Excel, Outlook) Teamfähigkeit und Sozialkompetenz sowie sicheres und kompetentes Auftreten Führerscheinklasse B
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
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Wir bieten:
eine abwechslungsreiche Tätigkeit Vergütung nach dem TVöD zusätzliche Altersversorgung ein gutes Betriebsklima
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)
bis zum 14.09.2016 an das Amt Scharmützelsee Haupt- und Personalamt, Herr Sydow Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vom Amt Scharmützelsee übernommen werden. Bad Saarow, den 30.08.2016 gez. Krappmann Amtsdirektor
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
Nr. 09
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
2.1.
Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Teilbereich Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße, Teilstück des Friedrich-Engels-Damm zw. Thälmannstraße und Silberberger Straße
An die Anlieger der Straßen Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße Betreff: Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Teilbereich Friedrich-Engels-Damm, Amselweg, Beethovenstraße, Thälmannstraße, Teilstück des Friedrich-Engels-Damm zw. Thälmannstraße und Silberberger Straße. hier: Information zur Straßensperrung / Bauablauf.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Bad Saarow, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, plant im Zeitraum vom 05.09.-16.09.2016 die Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Bereich der o.g. Straßen. Die einzelnen Abschnitte werden nacheinander und jeweils unter Vollsperrung ausgebaut werden. In der Zeit vom 05.09.-09.09.2016 ist die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke noch überwiegend möglich (Vorbereitende Maßnahmen). Hingegen ist in der Zeit vom 12.09.-16.09.2016 eine Befahrung der betroffenen Fahrbahnteile nicht möglich, da hier der Asphalteinbau durchgeführt wird. Durch die Arbeiten an den Verkehrsflächen kann es im genannten Zeitraum, in den jeweiligen Abschnitten 1-3, zu Einschränkung in der Erreichbarkeit Ihres Grundstückes kommen. Sollten Sie sich im jeweiligen Ausbauabschnitt befinden, nutzen Sie bitte für das Abstellen Ihres Fahrzeugs die im Anhang gekennzeichneten Bereiche an den Zufahrtswegen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bei Waldbrandwarnstufe oder extremer Trockenheit bitte nicht im Wald ab, belassen Sie dennoch eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Meter. Die Busumleitung ist frei zu halten. Die geplanten Arbeiten sind Anliegerbeitragsfrei. Ich möchte Sie daher bitten sich auf die Einschränkungen im genannten Zeitraum einzustellen. Bitte beachten sie die während der Bauphase eingerichteten Sperrebereiche um Schäden von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert (z.B. Fahrzeuge, Bausubstanz) zu vermeiden. Bitte stellen Sie im Bereich vor Ihrem Grundstück während der Bauzeit keine Fahrzeuge ab. Die Fahrbahnbreiten sind durch die Baustellentätigkeit eingeschränkt. Detaillierte Informationen zur Erreichbarkeit während der Bauarbeiten erfragen Sie bitte bei dem dann vor Ort tätigen Baustellenpersonal. 6
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Sollten weiterhin Fragen bestehen, so sind wir unter der o.g. Anschrift für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bau- und Liegenschaftsamt Amt Scharmützelsee Anlage: Kartenauszug Baubereiche
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2.2.
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Nr. 09
Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Edisonstraße und Humboldtstraße
An die Anlieger der Straßen Edisonstraße / Humboldtstraße Betreff: Oberflächensanierung der vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen an den Straßen: Edisonstraße und Humboldtstraße hier: Information zur Straßensperrung / Bauablauf.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Bad Saarow, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, plant im Zeitraum vom 05.09.-16.09.2016 die Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Bereich der o.g. Straßen. Die einzelnen Abschnitte werden unter Vollsperrung ausgebaut werden. In der Zeit vom 05.09.-09.09.2016 ist die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke noch überwiegend möglich (Vorbereitende Maßnahmen). Hingegen ist in der Zeit vom 12.09.-16.09.2016 eine Befahrung der betroffenen Fahrbahnteile nicht möglich, da hier der Asphalteinbau durchgeführt wird. Durch die Arbeiten an den Verkehrsflächen kann es im genannten Zeitraum zu Einschränkung in der Erreichbarkeit Ihres Grundstückes kommen. Sollten Sie sich im jeweiligen Ausbauabschnitt befinden, nutzen Sie bitte für das Abstellen Ihres Fahrzeugs die im Anhang gekennzeichneten Bereiche an den Zufahrtswegen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bei Waldbrandwarnstufe oder extremer Trockenheit bitte nicht im Wald ab, belassen Sie dennoch eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Meter. Die Busumleitung entlang der Thälmannstraße ist frei zu halten. Die geplanten Arbeiten sind Anliegerbeitragsfrei. Ich möchte Sie daher bitten sich auf die Einschränkungen im genannten Zeitraum einzustellen. Bitte beachten sie die während der Bauphase eingerichteten Sperrebereiche um Schäden von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert (z.B. Fahrzeuge, Bausubstanz) zu vermeiden. Bitte stellen Sie im Bereich vor Ihrem Grundstück während der Bauzeit keine Fahrzeuge ab. Die Fahrbahnbreiten sind durch die Baustellentätigkeit eingeschränkt. Detaillierte Informationen zur Erreichbarkeit während der Bauarbeiten erfragen Sie bitte bei dem dann vor Ort tätigen Baustellenpersonal.
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Sollten weiterhin Fragen bestehen, so sind wir unter der o.g. Anschrift für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bau- und Liegenschaftsamt Amt Scharmützelsee Anlage: Kartenauszug Baubereiche
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
Nr. 09
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz
3.1.
Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung „Seestraße“ der Gemeinde Wendisch Rietz – Herstellung der Rechtskraft -
B e k a n n t m a c h u n g der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z Schlussbekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung „Seestraße“ der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Herstellung der Rechtskraft der Satzung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Seestraße“ der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für den Bereich der Flur 3, Flurst. 63, 64, 65/1 teilw., sowie 71/8 teilw., Gemarkung Wendisch Rietz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 22.06.2016 mit Beschluss- Nr. 09– 561–099/16 den Bebauungsplan Nr. 28 „Seestraße“ als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan u. Text) und Teil B (Begründung). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Seestraße“ tritt mit der Veröffentlichung in Kraft, § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB.
Geltungsbereich der Satzung: Das Plangebiet befindet sich gegenüber der Bahnlinie Königs-Wusterhausen, zwischen der Hauptstraße und dem Scharmützelsee. Der Bereich entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).
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Nr. 09
Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Bad Saarow, den 30.08.2016
gez. Krappmann Amtsdirektor
- Siegel -
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
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Nr. 09
Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Seestraße“ Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Seestraße“, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.06.2016 beschlossen, wird nach § 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom 1.12.2000 (GVBl. II, S.435), § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz vom 15.04.2009 sowie § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung –
angeordnet. Die Satzung wird im „Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee“, 16. Jahrgang, Nr. 09, vom 31.08.2016 öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz i. V. m. § 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile „Planzeichnung (Teil A)“ und „Begründung (Teil B)“ der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 28 „Seestraße“ gemäß § 10 Abs. 3 S. 4 Baugesetzbuch in Kraft.
Bad Saarow, den 30.08.2016
gez. C. Krappmann Amtsdirektor
- Siegel -
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16. Jahrgang
3.2.
Nr. 09
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) Nr. 30 „In der Heide“ in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 584 tlw., 609- 611, 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – öffentliche Auslegung -
Bekanntmachung der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z Bekanntmachung der f r ü h z e i t i g e n Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Nr. 30 „In der Heide“ in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 584 tlw., 609- 611, 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. B e t e i l i g u n g der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB )
Am 16.09.2015 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Nr. 30 „In der Heide“, Beschluss – Nr. 09– 561– 058/ 15, gefasst. Der von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in der GV- Sitzung am 22.06.2016, Beschluss- Nr. 09- 561101/16, gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vBP Nr. 30 „In der Heide“, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 584 tlw., 609- 611, 645, 646, 647/ 1 u. 2, 648 tlw. und der Entwurf der Begründung dazu, liegen in der Zeit vom:
14.09.2016 bis zum 17.10.2016 im Amt Scharmützelsee Bad Saarow, Forsthausstr. 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Mo/ Di / Mi Do Fr
von von von
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Im Zuge der weiteren Planung werden wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geprüft und behandelt. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen werden.
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16. Jahrgang
Bad Saarow, d. 30.08.2016 gez. Krappmann Amtsdirektor
- Siegel -
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Nr. 09
16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
Nr. 09
B
Bekanntmachung anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow
1.1.
Schießwarnung
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
Nr. 09
2.
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
2.1.
Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Wendisch Rietz in der Gemarkung Wendisch Rietz
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16. Jahrgang
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Nr. 09
16. Jahrgang
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
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Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Wettermuseum, 15848 Tauche OT Lindenberg feiert am 17.09.2016 zwei Geburtstage
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16. Jahrgang
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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
Nr. 09
Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Süd-Ost Brandenburg Petition an den Bundestag: Schleusenzeiten verlängern - Güter- und Freizeitschifffahrt gleichrangig behandeln!
Die Arbeitsgemeinschaft Wassertourismusinitiative Süd-Ost Brandenburg startet eine Petition gegen die Verkürzung der Schleusenbetriebszeiten an Bundeswasserstraßen und die Absicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bundeswasserstraßen in Haupt- und Freizeitnetz organisatorisch und haushaltsmäßig zu trennen. Ab dem 17. August 2016 werden Unterschriften gesammelt. Unterschriftenlisten zur Petition liegen ab sofort öffentlich aus - u.a. in Tourist-Informationen der Region sowie im Einwohnermeldeamt und Sekretariat des Amts Scharmützelsee. Ausführliche Informationen zur Petition erhalten Sie hier: www.ag-wiso-brandenburg.de
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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 31.08.2016
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Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. Fax: Redaktion:
033631 45-141 033631 45-1811
oder
45-124
Hauptamt
Erscheinen: Erscheint nach Bedarf
Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1.
Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111
2.
Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter
3.
Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.
4.
Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.
Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung ________________________________________________________________________________________________ E-Mail
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