Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl...
Author: Franka Kästner
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Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz

15. Jahrgang

Bad Saarow, 29.05.2015

Schwanenfamilie auf dem Scharmützelsee

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet:

9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00 [email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de

oder nach Vereinbarung

Nr. 5

15. Jahrgang

A

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Amtliche Bekanntmachungen

Inhaltsverzeichnis Seite1e 4.ahrgang

Bad Saarow, 06.0.2014

Nr.

1.

Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Stellenausschreibung für die Stelle eines/r Kassenleiters/in

04

1.2.

Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Scharmützelsee über weitere Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen

06

1.3.

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“

07

2.

Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow

2.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 21.05.2015 gefasst wurden

12

2.2.

Bekanntmachung der Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB am Grundstück im Bereich Radlow Dorf zwischen Badestrand und öffentlichem Parkplatz der Gemeinde Diensdorf-Radlow (Vorkaufsrechtssatzung)

14

3.

Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl

3.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 28.05.2015 gefasst wurden

16

3.2.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

17

4.

Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde

4.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 12.05.2015 gefasst wurden

B

Bekanntmachungen anderer Stellen

1.

Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow

1.1.

Schießwarnung

20

21

2

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

C

Nichtamtliche Bekanntmachungen

1.

Nachruf für einen Feuerwehrkameraden

22

2.

25 Jahre Städtepartnerschaft Bad Münder – Bad Saarow

23

3

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

15. Jahrgang

A

Amtliche Bekanntmachungen

1.

Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee

1.1.

Stellenausschreibung für die Stelle eines/r Kassenleiters/in

Nr. 5

Im Amt Scharmützelsee ist zum 01.09.2015 die Stelle einer /s Kassenleiterin/s zu besetzen. Das anspruchsvolle Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: Bewirtschaftung der Kassenmittel Abwicklung Zahlungsverkehr Liquiditätsplanung Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüsse Bewirtschaftung der Sachbücher sowie der durchlaufenden Gelder Verwahrung von Wertpapieren und -gegenständen Statistiken Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse Mahn- und Vollstreckungswesen Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, welche flexibel, selbständig, analytisch, sowie ziel- und ergebnisorientiert arbeitet. Idealerweise verfügen sie über den Qualifikationsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, mit zusätzlicher Qualifizierung als Finanz- oder Bilanzbuchhalter. Darüber hinaus sind Verwaltungskenntnisse im öffentlichen Dienst und fachbezogene Berufserfahrung in diesem Bereich sowie im doppischen Haushalts- und Kassenrecht erwünscht. Des Weiteren auch fundierte MS-Office Kenntnisse, Erfahrung im Umgang mit der Finanzsoftware von CIP. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Das Entgelt richtet sich nach EG 6 TVöD. Zum engagierten Team der Kernverwaltung des Amtes Scharmützelsee gehören 37 Mitarbeiter. Das Amt Scharmützelsee ist ein stark touristisch geprägtes Gebiet zu welchem die Gemeinden Bad Saarow, Wendisch Rietz, Langewahl, Reichenwalde und Diensdorf-Radlow gehören. Das Amt Scharmützelsee hat seinen Sitz in Bad Saarow und zählt ca. 9000 Einwohner. Die reizvolle Scharmützelsee-Region besitzt eine gute Verkehrsanbindung und verfügt über vielfältige Kur- und Erholungseinrichtungen.

4

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

15. Jahrgang

Nr. 5

Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) bis zum 20.06.2015 an das Amt Scharmützelsee Personalamt, Frau Jänicke Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vom Amt Scharmützelsee übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern werden sonst nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet. Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen.

Bad Saarow, den 26.05.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor

5

15. Jahrgang

1.2.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Scharmützelsee über weitere Verkaufssonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27.11.2006, geändert durch das Gesetz zur Änderung des Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz vom 20.12.2010, Art. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlässt der Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee, als örtliche Ordnungsbehörde, für das Gebiet des Amtes Scharmützelsee folgende ordnungsbehördliche Verordnung: §1 Weitere Verkaufssonntage Abweichend von § 3 Abs.2 Nr.1 Ladenöffnungsgesetz dürfen im Amtsbereich des Amtes Scharmützelsee Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen von 13 Uhr bis 20 Uhr an folgenden Sonntagen geöffnet sein.

• • •

Sonntag, den 06.09.2015 - Radscharmützel / überregional Sonntag, den 20.09.2015 - Flammender Scharmützelsee Sonntag, den 06.12.2015 - Adventsmarkt / Bad Saarow

§2 Beschäftigungszeiten Für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer aufgrund dieser Verordnung gilt der § 10 Ladenöffnungsgesetz. §3 Inkrafttreten Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Bad Saarow, den 24.03.2015

gez. i.V. Freyer Stellv. des Amtsdirektors

- Siegel -

6

15. Jahrgang

1.3.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“

Abstimmungsbekanntmachung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden Abstimmungsbehörde: Gemeinden:

Amt Scharmützelsee Bad Saarow, Dienstdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz

Stimmkreis:

27

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ Die Vertreter der „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem

15. Juli 2015 bis zum 14. Januar 2016 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.

7

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

15. Jahrgang

Nr. 5

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 14. Januar 2016 -

das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 15. Januar 2000 geboren sind,

-

seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

-

A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im folgenden Raum der Abstimmungsbehörde bis Donnerstag, den 14. Januar 2016, 18 Uhr unterstützt werden: Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4 in 15526 Bad Saarow; Zimmer 106 Eintragungszeiten:

Montag bis Freitag Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 von 13.00 Uhr bis 15.00 von 13.00 Uhr bis 16.00 von 13.00 Uhr bis 18.00

Uhr, Uhr, Uhr Uhr

und

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg). 8

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 14. Januar 2016, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

9

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ I.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach Art. 76 der Verfassung des Landes Brandenburg (Volksinitiative Brandenburg) auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg zu unterbinden.

Der Landtag möge beschließen: • ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern, • die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen, • den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung Landestierschutzbeauftragten zu stärken und den Tierschutzverbänden

eines/einer

Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird. II.

Weiterhin fordern wir den Landtag auf, sich bei der Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene: • eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen, • die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen, • den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten, • das Selbstbestimmungsund Mitspracherecht der Kommunen in Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten.

10

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter:

Stellvertreter:

Holger Ackermann Marianne Frey Philadelphiaer Straße 2 Dorfaue Saalow 2 15859 Storkow (Mark), OT Groß Schauen 15838 Am Mellensee, OT Saalow Jochen Fritz Hoher Weg 10 14542 Werder (Havel)

Dr. med. Knut Horst Finkenweg 1 14612 Falkensee

Axel Kruschat Inselhof 9 14478 Potsdam

PD Dr. Werner Kratz Himbeersteig 18 14129 Berlin

Ellen Schütze Kurzer Weg 1 A 16727 Oberkrämer, OT Bärenklau

Benjamin Raschke Hauptstraße 4 15910 Schönwald, OT Schönwalde

Inka Thunecke Dorfstraße 22 a 16866 Gumtow, OT Schönhagen

Dr. Wilhelm Schäkel Birkenallee 12 16909 Wittstock/Dosse, OT Zempow

Bad Saarow

- Dienstsiegel -

, den 29.05.2015

(Ort)

(Datum)

Die Abstimmungsbehörde

gez. Krappmann / Amtsdirektor (Unterschrift)

11

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

2.

Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow

2.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung DiensdorfRadlow in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 21.05.2015 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 06-200-026/15

Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

06-200-027/15

Beschluss Haushaltssicherungskonzept 2015-2019

06-500-028/15

Satzung der Gemeinde Diensdorf-Radlow über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1, S.1, Nr. 2 BauGB am Grundstück im Bereich Radlow Dorf zwischen Badestrand und öffentlichem Parkplatz.

Nicht öffentlicher Teil 06-523-029/15

Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 504, Flur 2, in der Gemarkung Diensdorf, Waldweg, mit einer Größe von ca. 203,00 m²

06-523-030/15

Aufhebung der Beschlüsse Nr. 06-523-024/15 und Nr. 06-523025/15 vom 12.02.2015 zum Erwerb des Grundstückes, Gemarkung Radlow , Flur 01, Flurstück 292, gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Am Wiesenweg

06-523-031/15

Ergänzungsbeschluss zu den Beschlüssen Nr.: 06-523-059/10 und Nr.: 06-523-145/08 – Herstellung der Rechtmäßigkeit der Nutzung zu den in der Gemarkung Radlow, Flur 01 gelegenen Flurstücken 20, 24/1 und 2, 25, 286 und 323

06-523-032/15

Ergänzungsbeschluss zum Beschluss Nr.: 06-523-017/14 – Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Flur 1, Flurstück 340 in der Gemarkung Radlow in der Größe von 4 m², gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Dorf 17

06-523-033/15

Beschluss Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 504, Flur 2, in der Gemarkung Diensdorf, Birkenweg, mit einer Größe von ca. 621,00 m²

06-523-034/15

Beschluss Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 504, Flur 2, in der Gemarkung Diensdorf, Waldweg, mit einer Größe von ca. 620,00 m² 12

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

06-523-035/15

Beschluss zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages und Weiterverpachtung einer Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, in Größe von ca. 250,00 m², gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Bergstraße 24 a

06-523-036/15

Beschluss zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages und Weiterverpachtung einer Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, in Größe von ca. 120,00 m², gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Bergstraße 24 Herr

06-523-037/15

Erwerb des Grundstückes, Gemarkung Radlow, Flur 01, Flurstück 240, gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Radlow Dorf, in Größe von 99,00 m²

Bad Saarow, den 22.05.2015

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

13

15. Jahrgang

2.2.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Bekanntmachung der Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB am Grundstück im Bereich Radlow Dorf zwischen Badestrand und öffentlichem Parkplatz der Gemeinde Diensdorf-Radlow (Vorkaufsrechtssatzung)

14

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

15

Nr. 5

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

15. Jahrgang

Nr. 5

3.

Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl

3.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 28.05.2015 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ____________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 04-100-011/15

Beschluss zur Einführung eines Wappens und einer Fahne in der Gemeinde Langewahl

04-200-012/15

Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Bad Saarow, den 29.05.2015

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

16

15. Jahrgang

3.2.

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.05.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2015

2016

ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf

EURO EURO

864.700 1.011.300

887.000 989.300

außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf

EURO EURO

5.000 5.000

0 0

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2015

Einzahlungen auf Auszahlungen auf festgesetzt.

EURO EURO

2016

874.600 954.600

892.000 868.000

§2 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EURO Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EURO

2015

2016

833.200 887.500

855.500 865.500

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

EURO EURO

41.400 67.100

36.500 2.500

Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit

EURO EURO

0 0

0 0

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven

EURO

0

0

EURO

0

0

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf EURO festgesetzt. 17

2015

2016 0

0

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

§3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird EURO festgesetzt.

2015

2016 0

0

§4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2015

2016

1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

v.H. v.H.

300 300

300 300

2. Gewerbesteuer

v.H.

300

300

§5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 20.000 € festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 € festgesetzt. festgesetzt. §6 Haushaltssicherungskonzept entfällt

18

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

§7 Kassenkredit 143.200 € festgesetzt.

Das Kassenkreditlimit 2015 und 2016 wird auf

Bad Saarow, den 29.05.2015

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

19

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

4.

Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde

4.1.

Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 12.05.2015 gefasst wurden

Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 12-561-013/15

Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07 „Wochenendhausgebiet Silberberger Str.“ der Gemeinde Reichenwalde, OT Reichenwalde, Flur 4, Flst. 150/3, 192- 199, 202- 210, 213, 214 tlw., 217- 221, 278- 280, 386 tlw. der Gemarkung Reichenwalde/-Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

12-452-014/15

Beschluss Antrag auf finanzielle Zuwendung

Nicht öffentlicher Teil 12-523-015/15

Ergänzungsbeschluss zu den Beschlüssen (Nr. 12-523-065/11 und Nr. 12-523-128/14) Bewertung von Außenbereichsgrundstücken im Bodenordnungsverfahren Reichenwalde (BOV RW) und Ermächtigung des Amtes Scharmützelsee über die Durchführung von Grundstücksgeschäften im Rahmen des BOW RW

Bad Saarow, den 13.05.2015

gez. Krappmann Amtsdirektor

- Siegel -

20

15. Jahrgang

Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

B

Bekanntmachung anderer Stellen

1.

Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow

1..1.

Schießwarnung

21

Nr. 5

15. Jahrgang

Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

B

Nichtamtliche Bekanntmachungen

1.

Nachruf für einen Feuerwehrkameraden

22

Nr. 5

15. Jahrgang

2.

Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 29.05.2015

Nr. 5

25 Jahre Städtepartnerschaft Bad Münder – Bad Saarow

In diesem Jahr feiert die Städtepartnerschaft zwischen Bad Münder am Deister und Bad Saarow 25-jähriges Jubiläum. Die Kontakte und teilweise sogar Freundschaften die seit 1990 entstanden sind, sollen durch die Begegnungen am 19. und 20. September 2015 in Bad Saarow sowie am 26. und 27. September 2015 in Bad Münder weiter vertieft und mit neuem Leben erfüllt werden. Ziel dieser Treffen soll unter anderem auch sein, sich ein aktuelles Bild über die Entwicklung beider Städte und Regionen in den letzten 25 Jahren zu verschaffen und die dabei gemachten Erfahrungen unter den sich in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszutauschen. Im Vordergrund steht, einen Anstoß zu geben, die Kontakte neben den Vereinen, auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens insbesondere auch der Wirtschaft zu vertiefen. Dazu ist es wichtig, dass die Delegationen neben Zeitzeugen und Bürgern der Region in ihrer Zusammensetzung diesem Anliegen Rechnung tragen. Deshalb wird hiermit noch einmal die Gelegenheit gegeben, sich aktiv an diesem Höhepunkt beider Städte durch die persönliche Teilnahme zu beteiligen. Insbesondere für den Besuch in Bad Münder besteht noch die Möglichkeit, sich der Delegation, deren Anreise mit einem Reisebus geplant ist, anzuschließen. Interessierte Bürger können sich dazu bitte an die Amtsverwaltung, Herrn Sydow (Tel. 03363145120), wenden.

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Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. Fax: Redaktion:

033631 45-141 033631 45-1811

oder

45-124

Hauptamt

Erscheinen: Erscheint nach Bedarf

Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1.

Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111

2.

Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter

3.

Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.

4.

Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.

Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung ________________________________________________________________________________________________ ______________ __________________________________________________________________________________ E-Mail

[email protected] post@amt

eil 1 – Amtliche Bekanntmachn

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