Amts- KURIER. Kommt der Nikolaus auch in Polen?

10. Jahrgang Freitag, den 04. Januar 2013 AmtsKURIER Nr. 01 Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gem...
Author: Busso Bauer
23 downloads 2 Views 5MB Size
10. Jahrgang

Freitag, den 04. Januar 2013

AmtsKURIER

Nr. 01

Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz.

Kommt der Nikolaus auch in Polen ?

Diese Frage können 15 Sechstklässler vom Schulzentrum Dömitz nach einer Woche Aufenthalt in der Dietrich Bonhoeffer Begegnungsstätte in Stettin beantworten. Hier fand der alljährliche Schüleraustausch zwischen den Partnerschulen aus Dömitz und Bialogard zum 11. Mal statt. Höhepunkt bildete die Besichtigung der Stadt Stettin und des original erhaltenen Luftschutzbunkers aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Durch gemeinsames Einkaufen und Zubereiten von Mahlzeiten wurden freundschaftliche Beziehungen geknüpft und Sprachkenntnisse gefestigt. Auch fuhren alle mit der Gewissheit nach Hause, dass in Polen am Abend vor dem 6. Dezember Stiefel geputzt und diese für artige Kinder gefüllt werden. Wir danken dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk und dem Amt Dömitz-Malliß für die finanzielle Unterstützung. Text und Foto: U. Danschewitz, S. Ranft

2

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Telefonverzeichnis und Sprechzeiten Amt Dömitz-Malliß Goethestraße 21, 19303 Dömitz Bau und Friedhof: Slüterplatz 6 zentrale Einwahl: Fax: Fax Bau und Friedhof: E-Mail: Web: Öffnungszeiten Verwaltung Dienstag Donnerstag

038758 316-0 038758 316-55 038758 364932 [email protected] www.amtdoemitz-malliss.de

von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 17:30 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:30 Uhr

Kooperatives Bürgerbüro Montag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Sprechstunde des Amtsvorstehers Jeweils am Dienstag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr führt der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, in der Amtsverwaltung, Raum 27, eine Sprechstunde durch. Gerne können Termine unter 038758 316-31 abgestimmt werden.

Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-Malliß Gemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon ________________________________________________________ Stadt Dömitz Frau Vollbrecht dienstags 038758 22586 von 15:30 - 18:00 Uhr im Seniorenclub, Slüterplatz 6 Ortsteil Rüterberg, Frau Vollbrecht Ortsteil Heidhof, Ortsteil Polz

Nach telefonischer Vereinbarung unter 038758 316-0 oder 038758 22435

Gemeinde Vielank Frau Drewes 038759 20221

1. und 3. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro

Ortsteil Woosmer Frau Drewes

2. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr

Gemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon ________________________________________________________ Ortsteil Tewswoos Frau Drewes 4. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr Gemeinde Herr Thees Neu Kaliß 038758 35409

mittwochs von 16:00 - 18:00 Uhr im IBZ, Alter Postweg 90

Gemeinde Malliß Frau Gäth 038750 20432

dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro in der FFw

Gemeinde Herr Holter Malk Göhren 038755 20333

mittwochs von 14:30 - 16:30 Uhr im Gemeindehaus

Gemeinde Grebs-Niendorf

Herr Schranck 038750 20091 0176 96570820

Nach Vereinbarung

Gemeinde Karenz

Herr Pagung 038750 20617

Nach Vereinbarung

AmtsKurier Februar 2013 Redaktionsschluss 21.01.2013

Erscheinen 01.02.2013

Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an: [email protected]. (Textbeiträge max. 850 Zeichen - ohne Leerzeichen -)

Rufbus Dömitz - Dannenberg Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter 05861 2048 (Fa. Christ).

Schiedsstelle des Amtes Dömitz-Malliß Schiedsfrau Kristina Beutner Hohe Luft 1 19303 Woosmer Termine nach Vereinbarung unter 038759 20455

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

3

Herzlichen Glückwunsch Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute

übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen Stadt Dömitz Frau Ilse Frohloff Frau Marlies Boikat Frau Margarete Lalla Herr Detlef Vorpahl Herr Oskar Mietling Herr Manfred Schönwald Herr Helmut Frießlich Herr Horst Hibinsky Frau Marianne Jauert Frau Irmgard Schüning Frau Elsa Petersen Herr Peter Dähn Herr Hans Kirsch Herr Josef Neumann Frau Gerda Bioletti Frau Else Buck Frau Annemarie Köhn Frau Hilda Patzelt Herr Klaus-Dieter Piel Frau Edith Michaelis Herr Rudolf Patzelt Herr Julius Pischel Frau Emma Weltz Herr Willy Schmeißer Frau Helga Kurkowski Frau Elsbeth Schmidt Frau Waltraut Soth Herr Eginhard Hein Frau Elisabeth Hopp Frau Elisabeth Aue

am 01.01. am 02.01. am 02.01. am 02.01. am 03.01. am 04.01. am 05.01. am 06.01. am 06.01. am 06.01. am 10.01. am 12.01. am 12.01. am 12.01. am 14.01. am 14.01. am 14.01. am 16.01. am 19.01. am 21.01. am 21.01. am 21.01. am 21.01. am 24.01. am 25.01. am 26.01. am 28.01. am 29.01. am 29.01. am 30.01.

zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 92. Geburtstag

Ortsteil Groß Schmölen Herr Heinz Schwemm Frau Dagmar Rogge Herr Günther Schmädt Herr Udo Gehrke

am 15.01. am 25.01. am 25.01. am 28.01.

zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Ortsteil Heidhof Frau Edith Lüder Frau Ursula Tügel

am 17.01. am 30.01.

zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Ortsteil Klein Schmölen Frau Ursula Wolff Herr Richard Montag Frau Hilde Markmann Herr Robert Kleininger Frau Renate Rust

am 03.01. am 12.01. am 19.01. am 20.01. am 28.01.

zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Ortsteil Polz Herr Erich Stamer Herr Günther Neef Frau Gisela Stamer Frau Ursel Mühlsteph Frau Edda Sohst

am 15.01. am 21.01. am 22.01. am 23.01. am 30.01.

zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag

Ortsteil Rüterberg Herr Horst Haul Herr Lothar Behrens Frau Elke Mayer

am 06.01. am 21.01. am 30.01.

zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag

Gemeinde Grebs-Niendorf Ortsteil Grebs Frau Ida Killisch am 12.01. Frau Helga Rusbült am 30.01.

zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Ortsteil Menkendorf Frau Elfriede Stappenbeck

am 16.01.

zum 75. Geburtstag

Ortsteil Niendorf a.d.R. Frau Hanna-Lore Mau Frau Christa Gaethke Frau Charlotte Warnke

am 12.01. am 23.01. am 26.01.

zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag

Gemeinde Karenz Frau Elfriede Höffler Frau Elfriede Lüth Frau Elfriede Helm Herr Thomas Eckardt Herr Johann Kipper

am 01.01. am 06.01. am 10.01. am 11.01. am 25.01.

zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag

Gemeinde Malk Göhren Herr Bernhard Golesha Frau Inge Holter Frau Edith Möller

am 04.01. am 07.01. am 08.01.

zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag

Ortsteil Liepe Herr Horst Albs

am 12.01.

zum 74. Geburtstag

Gemeinde Malliß Frau Margarete Hasse Frau Brigitte Sips Frau Inga Dankowski Herr Ulrich Schwanke Frau Edda Gabert Frau Herta Flachsmeier Frau Emmi Hinrichs Herr Rudolf Weigelt Frau Lotte Völzke Frau Erika Hallmann Herr Hans Köhn Frau Adelheid Mannek

am 07.01. am 15.01. am 16.01. am 17.01. am 18.01. am 20.01. am 20.01. am 23.01. am 29.01. am 30.01. am 30.01. am 31.01.

zum 93. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Ortsteil Bockup Herr Horst Schwarz Herr Erwin Symanzik

am 01.01. am 09.01.

zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag

Ortsteil Conow Frau Christa Madaus Frau Hannelore Diehn Frau Renate Dalchow Frau Hilde Leonhardt Herr Robert Richter

am 05.01. am 09.01. am 19.01. am 19.01. am 29.01.

zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag

Gemeinde Neu Kaliß Frau Margot Piede Frau Dorette Schult Herr Heinz Mahnke Herr Peter Ziska Frau Irma Rossol Herr Günter Janzen Frau Ilse Krischker

am 10.01. am 12.01. am 17.01. am 18.01. am 19.01. am 24.01. am 26.01.

zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag

4

Amtskurier

Herr Gerhard Viehbrock Frau Rosemarie Hantke Frau Waltraut Renkawitz

am 27.01. am 28.01. am 01.02.

Ortsteil Heiddorf Herr Heinz Pustan Frau Elke Kretschmann Herr Wolfgang Helinski Frau Ursula Grabert Herr Dieter Finck Herr Ewald Heinrich Wilke Frau Luise Mann Frau Waltraud Clasen Frau Else Strzalek Frau Ursula Grote Frau Christel Thiel Herr Gustav Wittenburg Herr Hans Franck Frau Brunhilde Schulenburg Frau Ursel Finck Herr Günter Steinfatt Ortsteil Kaliß Herr Karl-Günther Reinholdt Frau Rosemarie Hinrichs Frau Erika Reinholdt Gemeinde Vielank Herr Werner Klarfke

Woche 01 / 04. Januar 2013 zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag

am 09.01. am 10.01. am 11.01. am 12.01. am 13.01. am 16.01. am 17.01. am 18.01. am 19.01. am 26.01. am 26.01. am 26.01. am 27.01.

zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag

am 28.01. am 01.02. am 01.02.

zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag

am 07.01. am 10.01. am 01.02.

zum 85. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag

am 18.01.

zum 71. Geburtstag

Herr Guna Constabel Herr Gerd Holst

am 27.01. am 30.01.

zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag

am 08.01.

zum 74. Geburtstag

am 08.01. am 28.01.

zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag

Ortsteil Laupin Herr Friedrich Jahnke

am 21.01.

zum 90. Geburtstag

Ortsteil Tewswoos Frau Ingrid Barda Frau Grete Leverenz Herr Egon Holter Herr Hans Böckmann Frau Friedel Bäu

am 09.01. am 10.01. am 14.01. am 20.01. am 26.01.

zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag

Ortsteil Woosmer Herr Karl Kallies Frau Linda Kallies Frau Ingrid Wegner Frau Inge Gooth

am 07.01. am 10.01. am 16.01. am 17.01.

zum 82. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag

Ortsteil Alt Jabel Herr Horst Klamann Herr Wolfgang Niebelschütz Herr Fritz Nack

Herzlichen Glückwunsch

Informationen/Aktuelles Wer kommt ans Futterhaus? Vom 4. - 6.01.13 ruft der NABU zur „Stunde der Wintervögel“ auf. Jeder kann bei der Vogelzählung helfen, indem er eine Stunde die Vögel am Futterhaus, im Garten, auf dem Balkon oder im Park erfasst. Die Ergebnisse werden vom NABU gesammelt und ausgewertet. Mit jeder Meldung werden die Ergebnisse aussagekräftiger. Foto: Frank Derer Beobachtungen können am 5. und 6.01.13 von 10 bis 18 Uhr kostenlos unter 0800 1157-115, online oder per Post bis zum 14.01.2013 gemeldet werden. Als Anreiz werden unter den Teilnehmern wertvolle Preise verlost. Weitere Informationen unter www.nabu-mv.de und www.facebook. com/Vogelfreund. Kontakt: NABU Mecklenburg-Vorpommern Ulf Bähker Arsenalstr. 2 19053 Schwerin Tel.: 0385 2003609 Email: [email protected]

Achtung - geänderte Entsorgungstermine für Abfälle im Jahr 2013 Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust-Parchim gab kürzlich bekannt, dass sich mit Beginn des neuen Jahres die Abholtermine für verschiedene Abfälle, z. B. für die gelben Säcke, geändert haben. Detaillierte Informationen dazu sind im neuen Abfallratgeber 2013 zu finden, der inzwischen an alle Haushalte im Landkreis verteilt worden sein sollte. Zusätzlich zum Abfallratgeber sind auch im Kommunalportal des Landkreises unter „www.kreis-swm.eu/abfall“ alle Informationen über die öffentliche Abfallwirtschaft, die Entsorgungstermine, den Zugang zu den verschiedenen Online-Diensten, zur An-, Um- und Abmeldung der Abfallbehälter sowie die Anmeldung zur Sperrmüllentsorgung, zu finden. Außerdem stehen für alle Fragen rund um die Abfallentsorgung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes Ludwigslust-Parchim (Telefon: 03871 722-600 bzw. 03874 624-3344) zur Verfügung. Bitte beachten Sie die geänderten Termine und stellen Sie die abzuholenden Abfälle erst unmittelbar vor dem jeweiligen Termin bereit. Ihr Ordnungsamt

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Volkstrauertag Am 17. November trafen sich einige Bürger zum Volkstrauertag auf dem Dorfplatz in Hohen Woos. So waren auch der Amtsvorsteher, einige Bürgermeister und Pastoren des Amtes, Abordnungen der einzelnen Feuerwehren und verschiedener Organisationen in den kleinen Ort gekommen. Begleitet wurde die Veranstaltung durch den Posaunenchor der Kirchgemeinde Alt Jabel. Die verschiedenen Redner brachten den Anlass und die deutsche Geschichte in die richtigen Worte und es wurde im Stillen gedacht. Zum Abschluss wurden Kränze und Gestecke am Denkmal niedergelegt. Text und Foto: S. Lemke

Amtskurier

5

Verkauf eines Wohngrundstückes in 19294 Malliß OT Conow Die Gemeinde Malliß bietet folgendes Wohngrundstück in Conow zum Verkauf an: Lage: Grundstücksgröße: Wohnfläche:

Baujahr: Mindestgebot:

19294 Conow, Grebser Straße 4 6.888 qm ca. 240 qm, 4 Wohneinheiten zzgl. Kammern im Dachgeschoss, alle leerstehend und Kellerräume ca. 1956 30.000 EUR

Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus und mehreren Nebengebäuden bebaut. Der Gebäudebestand befindet sich insgesamt in einem modernisierungs- und sanierungsbedürftigen Zustand. Das Wohngebäude ist voll unterkellert und das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut. Die Beheizung erfolgt noch über Öfen. Die Bäder sind einfach ausgestattet. Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erfolgen zentral. Sämtliche Beitragskosten sowie Straßenausbaubeiträge sind bezahlt. Das Grundstück ist mit Leitungsrechten der WEMAG AG belastet. Auf dem Grundstück befindet sich eine ca. 4.000 qm große Gehölzfläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bodenordnungsverfahrens „Grebs-Niendorf“, so dass für Umbau- und Sanierungsarbeiten Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm beantragt werden können. Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, 19303 Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon 038758 31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote.

Information der Stadtbibliothek Dömitz Die Stadtbibliothek bleibt aufgrund von Umbauarbeiten in der Zeit von Donnerstag, 3. Januar bis Donnerstag, 31. Januar 2013 geschlossen. Wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet ist die Bibliothek ab Freitag, 02. Februar 2013.

Verstärkung für das Zugbrückenteam gesucht! Wer hat Lust mitzumachen? Die Stadt und das Museum Dömitz suchen zur Unterstützung für das Öffnen und Schließen der Zugbrücke der Festung zu besonderen Anlässen noch freiwillige Helfer. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Bürgermeisterin der Stadt, Frau Vollbrecht, oder an das Museum Festung Dömitz, Herrn Scharnweber.

Foto: S. Harnack

Verkauf eines Wohngrundstückes in Raddenfort Die Gemeinde Neu Kaliß bietet folgendes Wohngrundstück in Raddenfort zum Verkauf an: Lage: Grundstücksgröße: Mindestgebot:

19294 Raddenfort, Straße der Genossenschaft 7 ca. 1.000 qm 22.000 €

Das ca. 1.000 qm große Grundstück liegt in der Dorfmitte und ist mit einem eingeschossigen Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut. In dem Gebäude befinden sich eine Mietswohnung sowie ein Kulturraum mit Küche und Toilette. Das Mietsverhältnis für die Wohnung

6

Amtskurier

ist zu übernehmen. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, kann aber zum Wohnraum umgebaut werden. Der Gebäudebestand befindet sich insgesamt in einem modernisierungs- und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine biologische Kleinkläranlage, welche 2006 neu gebaut wurde. Die Beheizung erfolgt über eine Gas-Zentralheizung, der Kulturraum kann auch zusätzlich über einen Ofen beheizt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, 19303 Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon 038758 31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote.

Woche 01 / 04. Januar 2013

Kleiner, feiner Adventsmarkt Am 1. Adventswochenende fand, wie schon seit ein paar Jahren, ein kleiner, etwas anderer Adventsmarkt im kleinen Örtchen Hohen Woos statt. In der weihnachtlich geschmückten Scheune des „Schultenhof“ zeigten einige „Künstler“ ihr Können. So gab es handgefertigte Töpferarbeiten, wunderschöne Filzelfen, herrliche Lichterketten und Perlenschmuck, sowie viele Handarbeiten und Weihnachtsbasteleien zu entdecken. Im immer gut besuchten Scheunencafé gab es eine kleine Krippenausstellung zu bewundern. Für das leibliche Wohl gab es Glühwein, Punsch, deftigen Eintopf sowie selbst gebackenen Kuchen und Kaffee. Die Kinder backten frische Waffeln und führten einen Teil ihrer H0-Eisenbahn vor. Viele Gäste aus nah und fern waren der Einladung gefolgt und wurden nicht enttäuscht. Sie wurden herzlich begrüßt und konnten bewundern, entdecken sowie auch kaufen. S. Lemke

GUT INFORMIERT

durch die Heimat- und Bürgerzeitung

Foto: S. Harnack

Freiwillige Feuerwehr Amtswehrführung des Amtes Dömitz-Malliß ist wieder komplett Am 22. November 2012 wählten die Wehrführer des Amtes Dömitz-Malliß den Kameraden Hartmut Ahrndt zum neuen 2. Stellvertretenden Amtswehrführer. Kamerad Ahrndt wurde durch die anwesenden Wehrführer einstimmig mit Handzeichen zum neuen 2. Stellvertretenden Amtswehrführer gewählt. Diese Stelle war seit dem Oktober 2008 nicht mehr besetzt, sodass die Arbeit in der Amtswehrführung auf den Amtswehrführer und seinen Stellvertreter aufgeteilt werden musste. Seit Januar 2008 ist Kamerad Ahrndt Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Niendorf an der Rögnitz und wird sein Wissen und seine Erfahrungen in die Amtswehrführung des Amtes Dömitz-Malliß einbringen. Der Amtsausschuss hat der Wahl des 2. Stellvertretenden Amtswehrführers einstimmig auf der Amtsausschusssitzung am 03. Dezember in Heidhof zugestimmt. Kamerad Ahrndt legte vor den Mitgliedern des Amtsausschusses seinen Diensteid ab und Amtsvorsteher Herr Burkhard Thees ernannte ihn für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten als 2. Stellvertretenden Amtswehrführer.

Tannenbaumverbrennen in Dömitz Am Samstag, dem 12.01.13 veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Dömitz das traditionelle Tannenbaumverbrennen in Dömitz. Dazu werden alle interessierten Einwohner gebeten, ihre Bäume sorgfältig abgeschmückt, bis zehn Uhr morgens vor dem Haus abzulegen. Die Kameraden der Wehr holen sie dann kostenlos ab und türmen die Bäume am Osterfeuerplatz hinter dem Gerätehaus in der Werderstraße zu einem großen Lagerfeuer auf. Dieses wird dann ab 17:00 Uhr angezündet. Dazu veranstaltet das Bierwagenteam der Wehr ein kleines Fest mit Bratwurst sowie heißen und kalten Getränken, wozu selbstverständlich alle Bürgerinnen, Bürger und Besucher der Stadt recht herzlich eingeladen sind.

Freiwillige Feuerwehr Malk Göhren Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Malk Göhren wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Malk Göhren ein frohes und gesundes neues Jahr 2013. Die Freiwillige Feuerwehr Malk Göhren lädt am Sonnabend, den 12.01.2013 ab 17:00 Uhr zum Weihnachtsbaumverbrennen auf den Gemeindehof der Gemeinde ein. Für die Ortsteile Neu-Göhren und Liepe werden die Weihnachtsbäume ab 10:00 Uhr und für den Ortsteil Malk Göhren ab 13:00 Uhr eingesammelt. Wer möchte, kann sein Weihnachtsbaum schon vorher zum Gemeindehof bringen. Zu diesen gemütlichen Abend bei Glühwein und Bratwurst sind alle Einwohner der Gemeinde Malk Göhren recht herzlich ein geladen. Görwitz Ortswehrführer

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

7

Kinder- und Jugendarbeit Unser Betonschulhof wird ein Naturspielplatz

Fußballcamp für Jungen und Mädchen von 8 - 14 Jahren In 5 Tagen absolviert ihr 7 Trainingseinheiten, dazu gehören Stationstraining Technik, Koordination, Ausdauer, Kondition, Ballannahme, Dribbelschule, Kopfball- und Torschusstraining sowie Taktik und Regelkunde. Die verbleibende Zeit wird genutzt für Lagerfeuer, Mitternachtskino, Bogenschießen und noch viel mehr… Die Höhepunkte bilden eine „Champions League“ auf Kleinfeld mit Gastmannschaft und die Abnahme des Fußballabzeichens vom DFB und McDonald`s. 4 Ü/VP, Ferienprogramm mit päd. Betreuung, Überraschungsgeschenk, Bilder CD und Erinnerungsurkunde 11.02.2013 - 15.02.2013 Winter 175,00 EUR/Pers. ohne Übernachtung 95,00 EUR/Pers. 29.07.2013 - 02.08.2013 Sommer 175,00 EUR/Pers. ohne Übernachtung 95,00 EUR/Pers.

Wir Schüler der Grundschule des Gymnasialen Schulzentrums Dömitz wollten auch gern bei der Neugestaltung des Schulhofes mithelfen. Wochenlang trainierten wir für unseren Sponsorenlauf auf dem Sportplatz. Jeder Schüler suchte sich Sponsoren, die für jede gelaufene Runde Geld spendeten. Nun war es soweit. Das Wetter spielte mit. Alle strengten sich sehr beim Laufen an und liefen und liefen. Keiner hat vorher geglaubt, dass wir alle zusammen 785 Runden schaffen würden. Keiner hat mit 4.461 Euro Spendengelder gerechnet. Danke, liebe Eltern, liebe Großeltern und liebe Sponsoren! Große Bagger, LKW‘s und fleißige Bauarbeiter arbeiteten bis vor Kurzem auf dem alten Pausenhof. Jetzt können wir uns schon vorstellen, wo das Labyrinth, das Kräuterbeet, die Sitzecke oder der Spielberg mit dem Tunnel sein werden. Wir freuen uns alle riesig auf den neuen Spielplatz. Text und Foto: Schüler der Klasse 3b

Deine Ferien- Deine Zukunft für Mädchen und Jungen von 12 - 16 Jahren Schrauben, Basteln, Schweißen, Kochen, Backen… Projekte selbst gestalten. Dazu im Team Flugapparate entwickeln und selber erleben wie Fahrzeuge gebaut oder Parfüms hergestellt werden. Aber auch Sport und Spiel in unserer Kletter- und Bewegungshalle, Kanu- oder Fahrrad fahren, Geocaching- Schnipseljagd mit GPS Geräten, Kino- und Grillabend, Minigolf, Bogenschießen, Billardturnier und noch viel mehr. 5 Ü/VP, Ferienprogramm mit päd. Betreuung, Bilder CD 24.03.2013 - 29.03.2013 Ostercamp 60,00 EUR/Person

Fit und Fun- Camp für Mädchen und Jungen von 8 - 14 Jahren Mit Sport, gesunder Ernährung, Spiel und Spaß erlebt ihr die Kleine Paddelschule mit Badespaß am See und eine Paddeltour, ihr stellt selber Ketchup her, mahlt Getreide, backt Dinkelvollkornbrötchen und Pizza im Steinbackofen. Den Höhepunkt bildet die „verrückte Olympiade“. Die verbleibende Zeit nutzt ihr für Lagerfeuer, Mitternachtskino, Klettern und anderer Fun-Sportarten in unserer Spiel- und Bewegungshalle sowie Bogenschießen, Minigolf und noch viel mehr…4 Ü/ VP, Ferienprogramm mit päd. Betreuung, Bilder CD und Erinnerungsurkunde 22.07.2012 - 26.07.2013 Sommer 160,00 EUR/Person Anmelden können Sie sich ab sofort über unsere Internetseite, Telefon, Handy oder Fax. Alle weiteren Unterlagen senden wir Ihnen dann zu Ihr Ansprechpartner: Herr Dirk Bretschneider JAW e. V. Schloßstraße 2 19249 Lübtheen OT Jessenitz Dorf Telefon: E-Mail: [email protected] Telefax: Internet: www.biber-jesse-tours.de Mobil:

038855 7840 038855 784 25 0172 1799297

Lesewettstreit am Dömitzer Schulzentrum Der Vorlesewettbewerb der 6. Klassen fand in der Aula des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz Reuter“ Dömitz statt.

8

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Die Mädchen und Jungen waren sehr gut vorbereitet und hatten für den ersten Teil spannende Lektüre ausgewählt. Frei sprechend stellten sie ihre Lieblingsbücher, zum Beispiel „Harry Potter - Die Kammer des Schreckens“, „Hanni und Nanni“ und „Ronja Räubertochter“ vor, um anschließend interessante Passagen daraus vorzutragen. Die Jury bildeten Mitglieder des Wahlpflichtkurses „Schulbibliothek“ unter der Leitung von Elke Gurck sowie Andrea Auls von der Dömitzer Stadtbibliothek. Ausschlaggebend für den Sieg war das Vorlesen eines ungeübten Textes aus dem Kinderbuch „Carlotta - Internat auf Probe“ von Dagmar Hoßfeld. Die ersten drei Plätze belegten Melina Wickboldt (6a), Sarah Leske (6a) und Lena Marie Allers (6b). Die Übergabe der Urkunden und der Bücherschecks an die besten Vorleser beendete den Wettbewerb (gek. AV)

Krabbelgruppe im „Erlebnisland“ Klein Schmölen

Text und Foto: Susanne Czapla und Elke Gurck

Ihr Kita-Team

Ab Januar 2013 wird die Kita „Erlebnisland“ wieder eine Krabbelund Kleinkindguppe haben. Muttis, Vatis oder Großeltern, die ihren Kleinen schon vor der Krippen- oder Kita-Zeit den Kontakt zu Gleichaltrigen ermöglichen möchten oder selbst Kontakt suchen, sind dazu gerne eingeladen. Die Krabel- und Kleinkindgruppe wird sich jeden Mittwoch um 15:00 Uhr treffen. Gedacht ist sie für Kinder von 0 - 3 Jahren. Wenn Sie interessiert sind, können Sie sich telefonisch an die Einrichtung wenden unter Tel. 038758 36622. Besuchen Sie uns doch einmal, Sie sind herzlich willkommen.

Rezitatorenwettstreit Der diesjährige Rezitatorenwettstreit am Gymnasialen Schulzentrum Dömitz stand unter dem Motto Erwachsenwerden. Er fand am Mittwoch, dem 28. November, in den ersten vier Unterrichtsstunden in der Bibliothek des Gymnasiums statt. Alle teilnehmenden Schüler der Jahrgangsstufen sieben bis zehn waren von ihren Klassen als beste Rezitatoren delegiert worden. Im Wettbewerb trugen sie ein vorbereitetes Gedicht frei vor. Anschließend durften sie sich ein ihnen unbekanntes Gedicht wählen und für den Vortrag erarbeiten. Als beste Rezitatoren gingen Sophie Lünert, Klasse 10a, Melissa Nowe, Klasse 10a, Cilia Staud, Klasse 9b, Jennifer Münch, Klasse 8a und Jule Staack, Klasse 7b aus dem Wettbewerb hervor. Sie erhielten einen Büchergutschein und werden schon bald bei weiteren öffentlichen Auftritten der Schule zu erleben sein.

Foto: Kita-Team

Text: Beate Allers

Dömitzer Schüler setzten Tradition zum Volkstrauertag fort Auch in diesem Jahr waren Schüler des Wahlpflichtkurses „Kriegsgräberfürsorge“ wieder zum Volkstrauertag aktiv. Am 13.11.2012 fuhren wir zum Friedhof nach Groß Schmölen. Die vier Kriegsgräber werden das Jahr über von Ortsansässigen gepflegt, von denen zwei Groß Schmölener auch unserem kleinen Programm beiwohnten. An diesem Tag übernehmen aber immer wir die Pflegearbeiten. In Dömitz fand am 16.11.2012 eine Gedenkveranstaltung statt. Wir freuten uns, dass Frau Vollbrecht, Frau Gurck und unsere alljährliche Besucherin Frau Fuhrmann unserer Einladung gefolgt waren. Ein Dankeschön geht auch an die Friedhofsmitarbeiter, die die Gräber über das Jahr pflegen. Auf Wunsch des Sohnes von Georg Kühn stellten wir an seinem Grab wieder ein Grablicht auf. Bedanken möchten wir uns auch bei den Menschen, die uns mit ihren Spenden bei unserer Straßensammlung unterstützt haben. Schüler des Wahlpflichtkurses „Kriegsgräberfürsorge“

Erfahrungen rund um die tolle Knolle gesammelt In unserem diesjährigen Projekt ging es rund um die tolle Knolle, die Kartoffel. Wir untersuchten die Schale der Kartoffel und wogen diese mit und ohne Schale mehrere Tage lang ab. Am Projekttag baute unsere Lehrerin verschiedene Stationen auf, an denen wir unser Wissen erweiterten, auffrischten und testeten. So wurden die Teile der Pflanze benannt und ausgemalt, das Ursprungsland erkundet oder ein Quiz durchgeführt. Wir haben die Erntemethoden von früher und heute verglichen und die Geschichte vom Kartoffelmännchen gelesen. In zusätzliche Geschichten erfuhren wir, was der „Alte Fritz“ mit der Kartoffel zu tun hatte oder wie sie nach England kam. Am schönsten war dann aber das Anfertigen von Stempeln und die Gruppenarbeit mit den Stempeln. Es entstanden verschiedene Kunstwerke. In der Mathematikstunde sind wir dann im Kartoffelrestaurant gewesen. Unser Tag war sehr schön und interessant. Vielen Dank! Klasse 4 und Frau Pflügel Grundschule Malliß

Foto: K. Pflügel

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Märchenhaftes Projekt erlebt Im vergangenen Monat stand in der Grundschule Malliß eine besondere Projektwoche auf dem Plan. Die Kinder lasen Märchen verschiedener Schriftsteller oder Länder, spielten Szenen nach, bastelten Zauberspiegel oder suchten nach Rotkäppchen. Auch wurden DIAFilme angeschaut, Steckbriefe geschrieben bzw. Märchenpässe erarbeitet. Gemeinsam wurde ein Stationsbetrieb vorbereitet, an denen die Grundschüler ein Wandflies malten oder den „Süßen Brei“ kochten. Natürlich wurde auch gerätselt und gepuzzelt. Die 4. Klasse ließ es sich nicht nehmen, allen anderen ausgewählte Märchen vorzulesen und mit den Kindern gemeinsam zu knobeln. In der Turnhalle konnte sich bei Sport und Spiel betätigt werden. Höhepunkt und Abschluss der Woche war die Fahrt nach Schwerin, um dort das Märchen „Der gestiefelte Kater“ zu sehen. K. Pflügel Klasse 4

Amtskurier

9

ben natürlich nicht zu kurz. Einmal am Tag spielen die Drei- bis Sechsjährigen draußen auf dem KITAHof. Dabei haben die Kinder sehr viel Spaß. Besonders gern halten sich die kleinen Racker im Bauraum auf. Dabei tragen die Kinder eine „Warnweste“. Gerne auch spielen die Kinder in der Puppenecke, hier können sie für ihre Puppen kochen, sie schlafen legen, im Puppenwagen umher fahren und vieles mehr. Jeden ersten Montag im Monat dürfen die Jungen und Mädchen ein Spielzeug von zu Hause mitbringen. Das Praktikum hat mir sehr viel Spaß und Freude bereitet und hat mich an meine eigene Kindergartenzeit erinnert. Ein herzliches Dankeschön an Frau Geister, Frau Hirsch, Frau Grote und die Kinder, die ich sehr in Herz geschlossen habe. Text und Foto: Nele Hennighausen

Foto: K. Pflügel

Weihnachten im Zwergenland Weihnachten in der VS-Kita Neu Kaliß Im Kindergarten Neu Kaliß konnte die Weihnachtszeit, bereichert durch Zuwendungen von Firmen der Gemeinde, fröhlich begangen werden. Traditionell wurde der Baum, wie in jedem Jahr, geschmückt mit der handgefertigten Schleife von Frau Koch aus Heiddorf. Allen ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Neue Jahr wünscht das Kita-Team! Text und Foto: K. Geister

Mein spannendes KITA-Praktikum in Neu Kaliß Zwei Wochen durfte ich den abwechslungsreichen KITA-Alltag miterleben. Jeden Tag bekommen die Kinder der Käfer- und Igelgruppe leckere Mahlzeiten. Zwischendurch kommen das Spielen, Basteln, Malen und To-

Wie „In der Weihnachtsbäckerei“, so fühlten sich die Kinder und Erzieher der DRK-Kita „Zwergenland“ Tewswoos. Sie bekamen Besuch vom Vielanker Bäcker Karsten Voigt und so wurde an diesem Morgen die Kita zu einer toll duftenden Weihnachtsbäckerei. Es wurde Teig geknetet, ausgerollt, Plätzchen ausgestochen, gebacken, verziert und natürlich auch probiert. Für die Kinder und Erzieher und sicherlich auch für unseren Bäckermeister war es ein gelungener Vormittag, an dem alle einen Riesenspaß hatten. Wir möchten uns auf diesem Wege recht herzlich bei unserem Bäckermeister Karsten Voigt und seiner Frau bedanken und freuen uns schon auf das nächste Backvergnügen. Vielleicht Ostern?

10

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Kirchliche Nachrichten Kirchennachrichten Januar 2013 Sonnabend, 5. Januar 17:00 Uhr Polz Sonntag: 6. Januar 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Neu Kaliß 14:00 Uhr Eldena Montag: 7. Januar 14:30 Uhr Polz 19:00 Uhr Dömitz Dienstag: 8. Januar Neu Kaliß Mittwoch: 9. Januar 09:30 Uhr Polz 19:00 Uhr Conow 19:30 Uhr Conow Freitag: 11. Januar 14:30 Uhr Neu Kaliß 16:00 Uhr Conow Sonnabend: 12. Januar 09:30 Uhr Alt Jabel 09:30 Uhr Dömitz Sonntag: 13. Januar 10:00Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Eldena 10:00 Uhr Woosmer 10:00 Uhr Dömitz Montag, 14. Januar 14:30 Uhr Polz Dienstag, 15. Januar 09:00 Uhr Eldena Donnerstag, 17. Januar 10:00 Uhr Dömitz 14:00 Uhr Conow Freitag, 18. Januar 15:00 Uhr Dömitz Samstag 19. Januar 09:30 Uhr Conow 15:00 Uhr Neu Kaliß

Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst mit Kindergottesdienst Neujahrsgottesdienst zur Jahreslosung Gottesdienst am Epiphaniasfest Gottesdienst Chor Beginn der Christenlehre im neuen Jahr Frauenfrühstück Vesper singen in der Kirche Bibelkreis Seniorennachmittag Konfirmandenunterricht Konfirmandenunterricht Christenlehre Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst im Gemeindehaus Gottesdienst Gottesdienst

Freitag, 25. Januar 14:00 Uhr Conow 19:00 Uhr Eldena Sonnabend: 26. Januar 17:00 Uhr Dömitz Sonntag: 27. Januar 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Eldena 10:00 Uhr Kaliß Mittwoch: 30. Januar 09:00 Uhr Neu Kaliß 14:00 Uhr Eldena Sonntag: 3. Februar 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Neu Kaliß 25.1. 14:00 Uhr

Bibelwoche Filmabend Abendgottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Frauenfrühstück Gemeindenachmittag Gottesdienst Gottesdienst Bibelwoche

Informationen aus der Kirchgemeinde Neu Kaliß Bibelwoche Neu Kaliß 4. - 7. Februar 2013, 19:00 Uhr Alt Kaliß im März (s. Amtskurier) Kinder und Jugendgruppen im neuen Jahr Eltern von Kindern der 1. und 2. Klasse treffen sich am 19. Januar in der Kirche zu einer Christenlehreabsprache (Telefon Pastorin 26247) Die Christenlehre im neuen Jahr beginnt am Dienstag, dem 8. Januar Dienstag 14:30 Uhr 6. Klasse 16:00 Uhr Vorkonfirmanden 7. Kl. Mittwoch 15:00 Uhr 3. + 4. Klasse Donnerstag 14:30 Uhr 5. Klasse 17:00 Uhr Konfirmanden (8. Kl.) Jugend 9. + 10. Klasse nach Absprache

Bibelstunde Frauenfrühstück Gesprächsrunde Haus Elbtalaue Seniorennachmittag Konfirmandenunterricht Christenlehre Christenlehreabsprache mit Eltern der Kinder aus 1. + 2. Klasse Gottesdienst Polz

17:00 Uhr Polz Sonntag: 20. Januar 10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst 10:00 Uhr Conow Gottesdienst 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst 10:00 Uhr Eldena Gottesdienst 10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Montag, 21. Januar 14:00 Uhr Bibelwoche Grebs und Karenz 15:00 Uhr Bibelwoche Niendorf und Conow Dienstag 22. Januar 14:00 Uhr Bibelwoche Grebs und Karenz 15:00 Uhr Bibelwoche Niendorf und Conow 19:00 Uhr Neu Kaliß Kirchgemeinderat Mittwoch, 23. Januar 14:00 Uhr Bibelwoche Grebs und Karenz 15:00 Uhr Bibelwoche Niendorf und Conow 19:00 Uhr Conow Vesper singen in der Kirche 19:30 Uhr Conow Bibelkreis Donnerstag, 24. Januar 09:00 Uhr Eldena Bibelgesprächskreis 14:00 Uhr Bibelwoche Grebs und Karenz 14:30 Uhr Malk Göhren Frauenkreis 15:00 Uhr Bibelwoche Niendorf und Conow 19:00 Uhr Eldena Männerkreis

Katholische Kirchgemeinde Freitag, 04.01.: ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 06.01.: 8:30 Uhr Gottesdienst Montag, 07.01.: Krankenrunde Malk Göhren, Heiddorf Donnerstag, 10.01.: Krankenrunde Groß Schmölen, Alt Kaliß Freitag, 11.01.: ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 13.01.: 8:30 Uhr Gottesdienst Freitag, 18.01.: ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Samstag, 19.01.: 09:30 Uhr Kinderkreis Sonntag, 20.01.: 8:30 Uhr Gottesdienst Montag, 21.01.: offener Arbeitslosentreff im Gemeinderaum Dienstag, 22.01.: 16:00 Uhr Gruppenstunde Mittwoch, 23.01.: 14:30 Uhr Gottesdienst und Seniorenrunde - Bus holt ab Freitag, 25.01.: ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 27.01.: 8:30 Uhr Gottesdienst Freitag, 01.02.: ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 03.02.: 8:30 Uhr Gottesdienst

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

11

Ein Dank an das „Trio Laccasax“ Ein besonderer Abend! Dank der Bausch-Stiftung erlebten wir Timofey Sattrov (Sibirien) am Accordeon, Andrej Lakisov (Weißrussland) mit verschiedenartigen Saxophonen und Francisco Hidalgo (Venezuela) am Kontrabass in der wie für diese Musik geschaffenen gefüllten Neu Kalisser Kirche. Ungewöhnliche von Andrej brillant gespielte Saxophonklänge hörten wir. Zwischen modernen Tönen plötzlich eine Melodie aus dem wohltemperierten Klavier von Johann Sebastian Bach, berührend ruhig oder kraftvoll und lebendig. Französisches gepaart mit Russischem. Die Tangomelodien kamen nicht wie gewohnt nur aus der Heimat von Francisco, sondern eröffneten mit dem exzellenten Accordeonspiel von Timofey und dem Saxophon russische Welten. Eine Zuhörerin sagte: „Wer in seinem Leben seine Lebendigkeit verloren hat, hat sie heute Abend wiedergefunden. „Danke für ein vielseitiges und besonderes Konzert. Vielleicht gibt es ein Wiedersehen im nächsten Jahr.“ Text und Foto: C. Schröder

Veranstaltungen Adventsfeierlichkeiten im Kulturhaus Dömitz

Rückschau zum Dömitzer Weihnachtsmarkt

Es hat sich bewährt, in Gemeinsamkeit alle Dömitzer Senioren und die Senioren aus unseren Ortsteilen in eine gemütliche Runde mit Programmdarbietung einzuladen. So können die zur Verfügung stehenden städtischen Mittel besser zu Gunsten aller genutzt werden. Das Engagement des Teams der Gaststätte zur Torbrücke ließ den Saal weihnachtlich einladen. Benny Nolze zeigte auf der Bühne, wie so im Niederdeutschen über die Weihnachtszeit gedacht wird und der Dömitzer Kirchenchor unter der Leitung von Frau Elke Gurk verzauberte mit gut ausgewählten Liedern und kleinen Lesestücken von Frau Christa Volke das Publikum und erntete begeisternden Applaus. Die Bürgermeisterin hatte eingeladen und in diesem Jahr waren die Gäste zahlreicher als in den Vorjahren erschienen, so konnten manche alte Bekanntschaften mit neuen Gesprächen belebt werden.

Rund um die Kirche und auf dem angrenzenden Slüterplatz sowie im Kaufhaus war bei herrlichem Winterwetter die Weihnachtsstimmung zu erleben. Das Kinderprogramm war mit „allerhandtheater“, einer Plätzchenbäckerei mit Frau Gerda Brinkmann, der Bastelecke mit der DRK-KITA Regenbogenland, der Leseinsel mit der Bibliothek Dömitz und unserem tüchtigen und dabei gut aussehenden Weihnachtmann für viele Kinder ein echtes Vergnügen. Ganz ohne Taschengeld alles nutzen zu können, das passt zur Weihnachtszeit. Der Weihnachtsmann konnte fleißig seine Gaben gegen kleine Gedichte und Liedchen verschenken und war mit der Auszeichnung durch rote Zipfelmützen mit dem beliebten Glitzerlicht bei den Kindern natürlich der Star. Mit diesen Mützen konnte er geschickt den Weihnachtsmarkt in ein Zwergenland verwandeln und nach etwaiger zukünftiger Unterstützung seines Weihnachtsgeschäftes für die irdischen Aufgaben Ausschau halten.

Text und Foto: Marina Möller

Text und Foto: Marina Möller

Weihnachtsbaum verbrennen in Conow Zum Weihnachtsbaum verbrennen am Samstag, den 12. Januar 2013 auf dem Sportplatz in Conow um 16:00 Uhr sind alle Einwohner herzlich eingeladen. Wer mit seinem Tannenbaum nicht auf dem Sportplatz erscheinen kann, hat die Möglichkeit den Baum am 12.01. bis 12:00 Uhr zur Abholung vor die Tür bereitzulegen.

12

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Das 2. Kalißer Weihnachtsfest Am 15.12.2012 wurde das 2. Kalißer Weihnachtsfest auf dem Forsthof Kaliß gefeiert. Wie im vergangenen Jahr organisierten und gestalteten das Forstamt Conow und die Gemeinde Neu Kaliß zusammen dieses Fest. Speziell das Angebot für das leibliche Wohl mit vor Ort gegrilltem oder gebackenem Wildschwein, frischgebackenem Steinofenbrot und Berlinern, geräucherter Forelle und Fischsuppe, Kesselgulasch oder polnischem Käse und der Salami vom Rind u. v .a. konnte mit manchem großen Weihnachtsmarkt mithalten. Aber auch die anderen Händler mit Bastel- und Schnitzarbeiten oder Kunstgewerbe im Angebot waren eine Bereicherung. Trotz des nicht gerade idealen Wetters kamen über 1.500 Besucher. Diese hohe steigende Resonanz bei den Leuten zeigt, dass die Entscheidung der Organisatoren für ein gemeinsames Weihnachtsfest auf dem Forsthof absolut richtig war und diese Veranstaltung zukünftig fester Bestandteil des hiesigen Vorweihnachtskalenders ist. (gek. AV.) Text und Foto: Wolfgang Mundt

Zeitungsleser wissen mehr!

Vereine und Verbände Angelsportverein „Früh auf“ Dömitz von 1922 e. V.

Bekanntmachung betr. Entrichtung der Beiträge usw. für das Jahr 2013 Trotz des Hinweises durch Aushang vom 22.11.2012 (veröffentlicht im Amtskurier Nr. 12 vom 7.12.2012) sind leider wiederum nicht alle Mitglieder des Vereins ihrer selbstverständlichen Verpflichtung gem. der §§ 5 Abs. 2c und 8 Abs. 2 der Vereinssatzung zur Entrichtung der Beiträge und Gebühren für das Angel-(Kalender-)Jahr 2013 bis zum Fälligkeitstag (31.12.2012) nachgekommen und befinden sich damit in Zahlungsverzug. Die fälligen, offenen Beträge werden hiermit öffentlich angemahnt. Die säumigen Mitglieder werden aufgefordert, die geschuldeten Beträge unverzüglich, d. h. bis spätestens zum 5. Februar 2013 (Nachfrist), zu überweisen bzw. bar einzuzahlen. Unter Bezugnahme auf unsere bisherigen, wiederholten Veröffentlichungen wird unser Vereinskonto hiermit nochmals wie folgt bekanntgegeben:

Konto-Nr. 1530001770 (BLZ 14052000) bei der Kreissparkasse Ludwigslust Als Zahlungsgrund sind unbedingt „Beitrag 2013“ sowie der Name des Mitgliedes anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Beitragsmarken und Berechtigungen werden nach Zahlungseingang zugeschickt (bitte Rückporto von -,55 EUR mit überweisen) bzw. können nach Absprache persönlich abgeholt werden. Barzahler wenden sich bitte an Frau Peters - Zoo- u. Angelgeschäft Peters, Dömitz, Werderstraße 28 (Hafenzentrum) -. Dabei sind alle Angelpapiere (Fischereischein, Sportfischer-Paß) vorzulegen. Folgende Beiträge und Gebühren sind für das Jahr 2013 zu entrichten:

Erwachsene Kinder/Jugendliche bis 16 J. einschl. ________________________________________________________ Jahresbeitrag/Verein 10,- EUR 5,- EUR Jahresbeitrag/LAV M-V 14,- EUR 6,- EUR Fischereiabgabemarke 6,- EUR 6,- EUR Säumniszuschlag 10,- EUR 10,- EUR Gesamtbetrag 40,- EUR 27,- EUR Sofern im Jahre 2012 die drei Pflichtarbeitsstunden nicht geleistet wurden, ist zusätzlich der von der Mitgliederversammlung (zuletzt am 13.3.2011) festgesetzte Ausgleichsbetrag von 15,- EUR mitzuentrichten.

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

13

Die Jahresangelberechtigung für die Vereinsgewässer wird nach Entrichtung der o.a. Gesamtbeträge- wie bisher - kostenlos ausgegeben. Zusätzlich können erworben werden: a) die Jahresangelberechtigung des LAV M-V (für LAV-Gewässer, Löcknitz, Elbe) für 45,- EUR (Erwachsene) bzw. 6,- EUR (Kinder u. Jugendliche bis 17 J. einschl.) b) eine Jahresangelberechtigung für DAV-Gewässer im Land Brandenburg für - einheitlich - 10,- EUR. Voraussetzung ist jedoch, daß zuvor die unter a) genannte Jahresangelberechtigung des LAV M-V erworben wurde. In diesem Zusammenhang wird der Hinweis wiederholt, daß für Zahlungen, die nach dem Fälligkeitstag (31.12. eines jeden Jahres) bei dem Verein eingehen, gem. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 10.2.2008 ein Säumniszuschlag von 10,- EUR erhoben wird.

ßenzug. Besonders erfreulich war, dass so viele Kinder in den Straßenmannschaften gespielt haben, die so manchen Erwachsenen ins Schwitzen brachten. Gegen 15 Uhr war es dann geschafft: Den ersten Platz erkämpfte sich die Roggenfelder Straße, Platz 2 errang die Fröbelstraße und Platz 3 belegte die Ludwigsluster Straße. Sie erhielten eine Urkunde und einen Pokal. Als Trostpreis bekam jedes teilnehmende Team eine Flasche Sekt für die Gemütlichkeit hinterher. Ein Dank geht von dieser Stelle an das Versorgungsteam. Wir, der Tischtennisverein aus Dömitz, freuen uns auf die dritte Dömitzer Straßenmeisterschaft am 23.11.2013. (gek. AV)

Dömitz, den 4. Januar 2013

Weihnachtsbasteln in der Tagespflege „Haus zur Elbbrücke“

Hans Köhler 1. Vorsitzender

Der DCC startet ins neue Jahr Die Dömitzer Karnevalisten wünschen allen Gästen, Sponsoren und Einwohnern ein frohes und gesundes neues Jahr. „Hast du Karneval im Sinn - dann feier bei uns - mit Däm‘s Hau rinn!“, so lautet das Motto der diesjährigen Saison. Das Prinzenpaar Prinz Percy I. und seine Prinzessin Silvana sowie alle Aktiven freuen sich auf die kommenden Veranstaltungen. Die Termine der 58. Saison im Überblick: 19.01.2013 10:00 Uhr Kartenvorverkauf (im Kaufhaus) Restkarten ab 21.01.2013 in der Dömitz-Information 26.01.2013 19:30 Uhr Programmabend 27.01.2013 14:00 Uhr Seniorenkarneval 02.02.2013 19:30 Uhr Programmabend 03.02.2013 14:00 Uhr Kinderkarneval 09.02.2013 13:30 Uhr Schlüsselübergabe (Slüterplatz) 09.02.2013 14:00 Uhr Festsitzung (Kaufhaus) 09.02.2013 19:30 Uhr Programmabend 10.02.2013 14:00 Uhr Straßenkarneval mit Umzug

Der Vorstand vom Tischtennisverein

Die DRK-Tagespflege in Dömitz ist eine liebevolle und fachkompetente Einrichtung zur Betreuung von älteren und Pflege bedürftigen Menschen über den Tag, wenn Angehörige ihrer täglichen Arbeit nachgehen. Hier wird täglich ein wechselndes Beschäftigungsprogramm angeboten. Ob singen, spielen, raten, spazieren oder basteln, alles wird gern von den Tagesgästen angenommen. So fanden sich einige in der Vorweihnachtszeit zum Basteln von kleinen Lichterhäusern zusammen. In gemeinsamer Schneide-, Falt- und Klebeaktion entstanden wunderschöne Kunstwerke. Alle waren stolz und freuten sich nach vollendeter Arbeit. Denn die Häuschen schmücken die Fensterbänke des Aufenthaltsraums. Text und Foto: S. Lemke

Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.karneval-doemitz.de. Steffen Frenz

Ich bin telefonisch für Sie da.

MANUELA WOLFINGER Telefon: 039931/5 79 47 [email protected]

Straßenmeisterschaften im Tischtennis Am 24.11.2012 fanden in Dömitz die zweiten Straßenmeisterschaften im Tischtennis statt. Am Samstag versammelten sich Spieler unterschiedlichen Alters in der Sporthalle der Grundschule. Motivierte acht Mannschaften spielten in zwei Gruppen um den Pokal der Meisterschaft. Euphorisch und mit viel Spaß kämpften sie für ihren Stra-

VERLAG + DRUCK

LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-0 · Fax 03 99 31/5 79-30 e-mail: [email protected] www.wittich.de

14

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Jagdgenossenschaft Grebs-Menkendorf

Bei den Spielern in Neu Kaliß war der Erfolg genauso groß. Sven Ohlrocke wurde Kreismeister bei den Herren, es folgte als Vizemeister Ronald Wulf. Für Neu Kaliß war es ein strahlender Tag in der Vereinsgeschichte: mit drei Kreismeistern, einem Vizemeister und einem 3. Platz qualifizierten wir uns für die Landesmeisterschaft in Lündeburg. Wir wünschen allen Keglern weiterhin „GUT HOLZ“.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Text und Foto: E. Lucht

am Freitag, dem 25. Januar 2013, um 19:00 Uhr in der Gaststätte in Grebs. Tagesordnung: • Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit • Wahl des Versammlungsleiters sowie die Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung • Bericht des Jagdvorstehers und Vorlage der Pachtverlängerung mit neuen Jagdpachtverträgen • Kassenbericht und Verlesung der Beschlussvorlagen • Aussprache zu den Berichten und den Beschlussvorlagen • Entlastung des alten Vorstandes und der Schrift- und Kassenführung • Bestätigung der Beschlussvorlagen • Wahl desWahlleiters • Wahl des neuen Vorstandes und der Kassenprüfer • Bekanntgabe der Wahlergebnisse • Schlusswort des neuen Jagdvorstehers Die Versammlung schließt mit einem Essen ab, daher ist eine Teilnahmemeldung erforderlich. Diese ist bis zum 18. Januar 2013 zu richten an: Herrn JoachimTiede in Menkendorf, Tel. 038754 20356 Herrn Gerhard Wilck in Grebs, Tel. 038750 20241 Grebser Landerzeuger GmbH, Tel. 038750 20308 Der Vorstand

Volkssolidarität Neu Kaliß Die erste Mitgliederversammlung der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/ Raddenfort im Jahr 2013 findet am 24. Januar im Seniorenclub Heiddorf statt, Beginn ist um 14:00 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen die Diskussion und Beschlussfassung zum Arbeitsplan 2013. Der Vorstand

Impressum

Preisskat und Preiswürfeln in Conow Auch in diesem Winterhalbjahr wird in Conow im Sportlerheim wieder Skat gespielt und gewürfelt. Alle Interessierte aus nah und fern sind herzlich eingeladen. Für eine Startgebühr von 5,- EUR ist ein geselliger Abend und ein großer oder kleiner Preis garantiert. Termine: Samstag 19.01.2013, Freitag 22.02.2013, Freitag 15.03.2013, Samstag 20.04.2013, jeweils 19:00 Uhr, Sportlerheim Conow. Bitte mindestens 7 Tage vorher anmelden bei Bernd Becker, Bernd Gerdt, Waldemar Techam, Heinz Kalas oder Andreas Kalas. Text: S. Harnack

Neu Kalißer Kegler wurden Kreismeister Am 17.11.2012 fanden die Kreismeisterschaften, die durch die Zusammenlegung der Kreise LWL und Parchim einen größeren, sportlicheren Stellenwert einnahmen, in Schwerin und Neu Kaliß statt. Unsere Juniorin Stephanie Taske, die in Schwerin startete, belegte den 1. Platz und wurde somit Kreismeisterin. Eine größere Beteiligung in dieser Altersklasse wäre jedoch wünschenswert gewesen. Bei den Damen errang Evelyn Wulf den 3. Platz. Unser SV Reinhard Gercke erkämpfte den 1. Platz und wurde somit Kreismeister.

Amtskurier Dömitz-Malliß Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail:

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected]

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Von Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Foto Elbbrücke/Titel: Stadt Dömitz, Foto Reuterstein/Titel: H.-J. Bötefür, Vertrieb: SVZ. Unverlangt eingesandtes Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage:

Amtsverwaltung Dömitz-Malliß Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, zum 1. Freitag/Monat 5.100 Exemplare

Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

VERLAG + DRUCK

LINUS WITTICH KG

Heimat- und Bürgerzeitungen

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

15

O Tannenbaum, O Tannenbaum Unser Dorfplatz in Hohenwoos erhielt in der Woche vor dem 1. Advent, wieder einen schönen geschmückten und hell strahlenden Tannenbaum, an dem sich alle erfreuen können. Aus einem privaten Bestand erhielten wir eine gut gewachsene Tanne. Alle, die Lust und Zeit hatten, trafen sich an einem Nachmittag und schmückten gemeinsam den Baum. Nach vollendeter Arbeit glänzte der Weihnachtsbaum in voller Pracht und als Belohnung gönnten wir uns leckeren heißen Glühwein. Ein kleines Liedchen wurde gesungen und noch einige Zeit geklönt. Die Hohenwooser

Liebe Gäste Oh, welche eine Freude! Wir haben unser größtes und schönstes Weihnachtsgeschenk von Ihnen zum Weihnachtsmarkt am 1. Advent erhalten. Sie kamen, um mit uns und den Händlern die schönste Zeit zusammen zu genießen. Wir danken für die angenehme Zusammenarbeit mit Hotels, Gaststätten, Tourismuszentren, den Kulturvereinen, dem Musikhof Alt Jabel, den Bläsern und besonders der Kita „Kunterbunt“ aus Heidhof. Auch Frau Vielhauer, die unter fachmännischer Anleitung alten und jungen Interessenten das Anmalen von Keramik zeigte. Es wurden Kunstwerke vollbracht. Ebenfalls der Presse, Rundfunk, Fernsehen, den Stammkunden gilt unser Dank, besonders unserem Team! Was wäre der Töpferhof ohne sie alle. Ihre Familie Döscher

Amtliche Bekanntmachungen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Bleicherufer 13 19053 Schwerin Aktenzeichen: 5433.2.76-6055 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Freiwilliger Landtausch „Dömitz - Heidhof“ Landkreis: Ludwigslust-Parchim Gemeinde: Stadt Dömitz Schwerin, 13.12.2012

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Stadt Dömitz Auf Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde soll der Freiwillige Landtausch „Dömitz - Heidhof“, Landkreis Ludwigslust-Parchim nach §§ 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen durchgeführt werden. Dem Freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück: Flur: Flurstück:

Stadt Dömitz Dömitz 5 4/1, 5/1, 6/1, 9/1,10/1, 12/1, 17/1, 18/1, 20/1, 21/1, 23/1, 24/1, 28/1, 30/1, 32/1, 262/1, 268/1 8 188/4

Flur: Flurstück: Gemarkung: Flur: Flurstück: Gemarkung: Flur: Flurstück:

9 84/2, 84/3 Rüterberg 5 71/3 Heidhof 3 13/2

Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. A. Winkelmann

(LS)

Ausgefertigt: Schwerin, 14.12.2012 Im Auftrag

(LS)

gez. Waldschmidt Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

16

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Bleicherufer 13 19053 Schwerin

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Amtes DömitzMalliß für das Haushaltsjahr 2013

Aktenzeichen: 5433.2-76-6024 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Freiwilliger Landtausch „Karenzer Heide - Jasnitz 1“ Landkreis Ludwigslust-Parchim Gemeinden Malliß und Picher Schwerin, 07.12.2012

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Malliß und Picher Auf Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde soll der Freiwillige Landtausch „Karenzer Heide-Jasnitz 1“, Landkreis Ludwigslust-Parchim, nach §§ 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen durchgeführt werden. Dem Freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück:

Malliß Conow 1 118

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke:

Picher Picher 7 254

Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. Astrid Winkelmann

(LS)

Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Ausgefertigt:

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.253.500,00 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.253.500,00 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 EUR b) der Gesamtbetrag der außer ordentlichen Erträge auf 0,00 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR der Saldo der außer ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 EUR c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 0,00 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 2.166.800,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 2.187.500,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein und Auszahlungen auf -20.700,00 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außer ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR c) die Einzahlungen aus Investitions tätigkeit auf 0,00 EUR die Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf 8.900,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions tätigkeit auf -8.900,00 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf 39.600,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf 10.000,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs tätigkeit auf 29.600,00 EUR festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Schwerin, 07.12.2012 Im Auftrag gez. Michael Bruhn

Aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 03.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

(LS)

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

17

§5 Amtsumlage Die Amtsumlage wird auf 21,292 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 30,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres

259.288,01 EUR 259.288,01 EUR 259.288,01 EUR

Dömitz, den 18.12.2012 Ort, Datum gez. Thees Amtsvorsteher

Dienstsiegel

Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.12.2012 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 07.01.2013 bis 08.02.2013 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23, öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Fischereischeinprüfung am 20. Januar 2013 im Amt Dömitz-Malliß Gemäß der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2005 (GVOBl. M-V Nr. 13 S. 416), geändert am 11. Juni 2010 (GVOBl. M-V S. 360) und gemäß § 67 Absatz 1 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) findet am Sonntag, dem 20. Januar 2013 um 10:00 Uhr in der Gaststätte zur „Torbrücke“ in Dömitz eine Fischereischeinprüfung statt. Anmeldungen zur Fischereischeinprüfung sind schriftlich bis zum 11. Januar 2013 im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz (Telefon: 038758 31616) möglich. Anmeldeformulare sind im Amt Dömitz-Malliß (Ordnungsamt oder im Bürgerbüro) oder im Zoo- und Angelgeschäft Peters in der Werderstraße 28 (Hafenzentrum) erhältlich. Für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung ist eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro für Personen über 18 Jahre und für Personen unter 18 Jahre von 15,00 Euro an das Amt Dömitz-Malliß zu entrichten. Zu dieser Fischereischeinprüfung wird ein entsprechender Lehrgang vom Angelsportverein „Früh auf“ Dömitz von 1922 e. V. durchgeführt. Interessenten können sich zum Lehrgang im Zoo- und Angelgeschäft Peters in der Werderstraße 28 (Hafenzentrum) in Dömitz anmelden. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 17. Januar 2013 (Eingang) unter Angabe des Kassenzeichens: FSP 01/2013 (Name des Teilnehmers) auf eines der aufgeführten Konten zu überweisen. Name der Sparkasse Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Deutsche Kreditbank Berlin Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg

Bankleitzahl Konto-Nummer 14052000 12030000

1530000005 202051

25863489

3400664800

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Dömitz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4.167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2.592) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Stadt Dömitz wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 263 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Dömitz, den 18. Dezember 2012 gez. Vollbrecht Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über den Besuch der Festung und des Museums der Stadt Dömitz und für anzufertigendes Bildmaterial Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-

18

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Gebührensatzung Die Gebührensatzung über den Besuch der Festung und des Museums der Stadt Dömitz und für anzufertigendes Bildmaterial vom 26. Februar 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. März 2008, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Ziffern 1 bis 6 wie folgt neu gefasst: „1. Eintrittsgelder Erwachsene 3,50 EUR Rentner und Schwerbehinderte (mit entsprechendem Ausweis) 2,50 EUR Kinder (4 bis 16 Jahre) 1,50 EUR Sonderkarte (2 Erwachsene und mind. 2 Kinder) 7,50 EUR 2. Gruppenermäßigung Erwachsene 2,80 EUR Rentner und Schwerbehinderte 2,00 EUR Kinder 1,20 EUR 3. Führungen Museum (1,5 Stunden) 45,00 EUR Außenanlagen (ca. 1 Stunde) 30,00 EUR Altstadtgebiet (ca. 1,5 Stunden) 45,00 EUR Stadtgebiet mit Umland (ca. 2 Stunden) 60,00 EUR Führungen für Schulklassen 11,00 EUR 4. Erlaubnis für das Fotografieren und Filmen für nicht gewerbliche Zwecke 2,00 EUR für gewerbliche Zwecke und parteipolitische Werbezwecke auf Antrag 5. Vorträge (25 Minuten) 25,00 EUR 6. Raummiete Nutzung des Pulverkellers oder Turmzimmers pro Stunde 15,00 EUR“ 2. § 2 wird wie folgt neu gefasst: „Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren, Rentner und Schwerbehinderte sowie Gruppen ab 25 Personen erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises eine für diesen Personenkreis festgelegte Ermäßigung.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dömitz, den 18. Dezember 2012 gez. Vollbrecht Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Straßenreinigungssatzung der Stadt Dömitz Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des

Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: §1 Reinigungspflichtige Straßen (1) Die in geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen sind zu reinigen. Einzelne außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Straßen oder Straßenteile sind in die Reinigungspflicht einzubeziehen, soweit die anliegenden Grundstücke in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. Öffentliche Straßen sind solche, die dem öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz oder dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind. (2) Reinigungspflichtig ist die Stadt Dömitz. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 3 und 5 übertragen wird. §2 Straßenreinigungsgebühren Teil der Satzung ist das als Anlage beigefügte Verzeichnis der Reinigungsklassen. Für die Reinigung der Straßen, die in das Verzeichnis aufgenommen sind, werden Gebühren nach der zu dieser Satzung erlassenen Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben. §3 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: 1. In den Reinigungsklassen 1, 2 und 3 a) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf, b) Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. 2. In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen: Zusätzlich zu den in Nummer 1 genannten Straßenteilen a) die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen, b) die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten. Verkehrsberuhigte Straßen im Sinne dieser Satzung sind solche, die nach der Straßenverkehrsordnung besonders gekennzeichnet sind. (2) Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht 1. den Erbbauberechtigten, 2. den Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück selbst nutzt, 3. den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist. (3) Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen. (4) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Dömitz mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Dritten besteht und nachgewiesen ist. (5) Eine zusätzliche Reinigung durch die Stadt befreit die Reinigungspflichtigen nicht von ihren Pflichten. §4 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 3 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbelege schädigen. (2) Ausschließlich handelsübliche in Deutschland zugelassene und biologisch abbaubare Mittel dürfen bei der Wildkräuterbeseitigung in Straßenrandbereichen eingesetzt werden. Als Straßenrandbereich gelten alle zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Flächen.

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

19

Werte Bürgerinnen und Bürger des Amtes Dömitz-Malliß! Mit dem 01. Januar 2013 gibt es Veränderungen in unserer Amtsverwaltung. Zum einen steht unsere Struktur nun nicht mehr auf 4, sondern nur noch auf 3 Säulen und zum anderen musste damit auch der Aufgabenverteilungsplan neu geregelt werden. Damit Sie sich zukünftig in unserer Verwaltung gut zurecht finden, möchten wir Ihnen in diesem Amtskurier nicht nur das Telefonverzeichnis abdrucken, sondern auch den Verwaltungsstrukturplan und den kompletten Aufgabenverteilungsplan. Diese Unterlagen können Sie sich dann zu Hause aufbewahren und jederzeit nachschauen, wenn Sie einen Ansprechpartner benötigen. Die Fachbereiche Ordnung und Bürgerservice sowie Finanzen finden Sie weiterhin in der Goethestraße 21 und den

Fachbereich Bau und Friedhof am Slüterplatz 6 in Dömitz. Der LVB und das Sachgebiet zentrale Dienste/Personal sowie der Amtsvorsteher werden Ihnen ebenfalls zu den bekannten Sprechzeiten in der Goethestraße bereitstehen. Wir hoffen, dass diese Unterlagen für Sie eine kleine Hilfe sind, denn wir möchten auch zukünftig ein kompetenter Dienstleister für Sie sein. Mit den besten Wünschen für das neue Jahr Iris Weber Leitende Verwaltungsbeamtin

Aufgabenverteilung entsprechend Strukturplan Amt Dömitz/Malliß Arbeitsbereich/Arbeitsvorgänge Ansprech- partner/ Telefon __________________________________________ LVB Frau Weber, Tel.: 316-30 Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsführung im Bereich der Verwaltungssteuerung Federführung bei Aufgabenplanung und Aufgabenkritik Organisation der Verwaltung Aufgabengliederung, sachliche und räumliche Verwaltungsgliederung Regelung und Überwachung des allgemeinen Dienstbetriebes Arbeitsorganisation und Rationalisierung Personalwirtschaftliche Grundsatzfragen Übertragung besonderer Befugnisse Allgemeine Beziehung zu anderen Gebietskörperschaften und Grundsatzangelegenheiten der interkommunalen

Zusammenarbeit Regelung der Mitgliedschaft zu kommunalen Spitzenverbänden und kommunalen Institutionen, zu Vereinen und sonstigen Organisationen Angelegenheiten der Fach- und Kommunalaufsicht Kassenaufsicht Bearbeitung von Widersprüchen Strafanzeigen und Rechtsstreitverfahren bei Gerichten Entscheidungen und Teilnahme bei Repräsentation, Ehrungen und Partnerschaften in Abstimmung mit dem Amtsvorsteher Herausgabe der innerdienstlichen Mitteilung und Dienstanweisungen Ausübung der Bauherrenfunktion bei Verwaltungsbauten Regelung der dienstlichen Benutzung privater und öffentlicher Verkehrsmittel Allgemeine Zusammenarbeit mit der Personalvertretung Informationen von Presse, Rundfunk, Fernsehen

Sekretariat Telefondienst, Terminplanung- und Koordinierung Postein und -ausgang Allgem. Schreibarbeiten, Vervielfältigungen Botendienste Allgemeine Bürgerberatung Archivwesen Arbeitsschutz (Sicherheitsbeauftragter)

Frau Thee, Tel.: 316-0 oder 31

Sachgebiet Zentrale Dienste/Personal Sachgebietsleiter Vertretung LVB Wahlen, Statistiken Personalplanung/ Stellenbewertung und Stellenpläne Wahlen/Statistik Satzungs- und Verordnungsangelegenheiten Mitwirkung bei den Organisationsaufgaben Aus- und Weiterbildung

Frau Schult Tel.: 316-40

20

Amtskurier

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit LVB Amtsblatt und amtliche Bekanntmachungen Tourismus Vertretung Standesamt Anordnungswesen für das Sachgebiet Zentrale Dienste/Personal Zentrale Dienste Bedarfsfeststellung, Vergabewesen, Beschaffung, Lagerhaltung Entschädigungen ehrenamtliche Tätigkeiten Eigen- und Fremdversicherungen, Bearbeitung Schadensfälle Dienstliche Benutzung Verkehrsmittel, Reisekostenabrechnungen Verwaltungsbücherei, Umlauf Druckschriften Anordnungswesen für den Bereich Zentrale Dienste

Frau Voß Tel.: 316-44

Personal Allgemeine und grundsätzliche Personalangelegenheiten Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiter Urlaubs- und Krankenkartei, Zeiterfassung Beförderungen, Höher- bzw. Herabgruppierungen Übergabe Lohnabrechnungen an Landkreis Vorbereitung Schriftverkehr für Einstellungen, Entlassungen, Kündigungen, Abmahnungen Soziale Betreuung Förderanträge Agentur für Arbeit und Jobcenter Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Finanzamt etc. Bundesfreiwilligendienst Anordnungswesen für den Bereich Personal

Frau Voß Tel.: 316-44

Fachbereich Bau und Friedhof Fachbereichsleiter Frau Allgemeine Verwaltungs- und Ehbrecht Leitungstätigkeiten in Bezug Tel.: 316-60 auf den Fachbereich - Bauverwaltung - Stadtplanung - Bauordnung - Wohnungsförderung - Hochbau - Tiefbau - Grünflächen, Friedhöfe und Leichenhallen - Stadtreinigung - Denkmalschutz und –pflege Leader Bauwesen zugeordnet nach Gemeinden Bearbeitung finanzieller Zuwendungen bei Baumaßnahmen Vorbereitung und Durchführung von Vergaben für Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Bauvorhaben

FrauEhbrecht Tel.: 316-60 Herr Bade Tel.: 316-61 Herr Frenz Tel.: 316-62

Woche 01 / 04. Januar 2013 Bearbeitung von Schadensfällen durch Dritte an öffentlichen Einrichtungen und Anlagen Allgemeine Aufgaben der städtebaulichen Planung (Herr Bade) Flächennutzungsplanung und Bauleitplanung (Frau Ehbrecht) Mitwirkung bei Denkmalschutz Vermessungen zur Durchführung von Bauvorhaben Wahrnehmung gemeindlicher Belange - bei Zustimmungsverfahren für bauliche Anlagen des Bundes und der Länder - bei Genehmigungsverfahren nach sonstigen Rechtsvorschriften Wohnungsbauförderungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmittel Stadtsanierung und Zusammenarbeit mit GOS Durchführung und Mitwirkung bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Unterhalt von Gebäuden und Straßen Unterhaltung von Gebäuden einschließlich haus- und betriebstechnische Anlagen und Einrichtungen Mitwirkung Naturschutzrecht und Landschaftsplanung bei Baumaßnahmen Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung der Straßenbeleuchtung Abwasserbeseitigung Benutzungsgenehmigung und Überwachung von Grundstücksund Hausanschlüssen einschließlich Kostenerstattung Zusammenarbeit mit ZkWAL bzgl. Regenwasser (Herr Frenz) Anordnungswesen für den Bereich Bau und Friedhof

Fahrzeuge, Fuhrleistungen Bearbeitung Schachtgenehmigungen Anordnungswesen für den Bereich Bau und Friedhof

Bauverwaltung, Grünanlagen, Friedhöfe, Straßenreinigung Herr Graaf vorprüfen und Tel.: 316-63 weiterleiten, Bescheinigungen und Anerkennungsbescheide für steuerbegünstigten Wohnungsbau sowie Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten für die Gemeinden Anträge auf Bodenverkehrsgenehmigungen nach BauGB Einrichtung und Fortführung eines Straßenkatasters Straßenbe- und -umbenennung, Hausnummernverzeichnisse, Straßennamen Planung, Unterhaltung und Verwaltung der Friedhöfe und Leichenhallen Grabflächenzuweisung und Aufgaben nach dem Gräbergesetz in den Gemeinden Kontrollen Standsicherheit Grabsteine Erstellung Wassergeldbescheide Einrichtung und Fortführung eines Baumkataster, jährliche VTA und Auswertung einschließlich der Durchführung von Sicherheitskontrollen und Baumpflege und Einleitung notwendiger Maßnahmen in den Gemeinden Straßenreinigung, Winterdienst

Baudurchführung und Beiträge Erstellen von Abrechnungs- unterlagen für die Erhebung von Beiträgen; Planung, Bau und Unterhaltung von öffentlichen Straßen (Kalkulation, Abrechnung, Veranlagung und Widerspruchsverfahren) Ermittlung grundstücksbezogener Schlüsselzahlen für Beiträge, Straßenanliegerbescheinigungen Aufgaben im Rahmen des Satzungsrechtes (Straßenausbau und Erschließung) Widmung und Einziehung der Straßen, Wege und Plätze Prüfung von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen nach § 62 LBauG M-V Bearbeitung von Bauvoranfragen, Bauanträge einschl. Beratung und dazugehöriger Außendienst Sanierungsgenehmigungen und Abstimmung mit anderen Behörden Wegenutzungsverträge (Abschluss und Einhaltung) Beurteilung der baurechtlichen Teilung von Grundstücken Anordnungswesen für den Bereich Bau und Friedhof

Grünanlagen, Friedhöfe, Frau Straßenreinigung Didrich Planung, Unterhaltung und Tel.: 316-66 Verwaltung der Friedhöfe und Leichenhallen Zusammenarbeit mit Friedhofsverwaltung Stadt Dömitz Erstellung Wassergeldbescheide Grabflächenzuweisung und Aufgaben nach dem Gräbergesetz in Dömitz und jährliche Abrechnung der Fördergelder für Kriegsgräber Verwaltung von Spielund Sportanlagen einschließlich Kontrollen Einrichtung und Fortführung eines Baumkatasters, jährl. Sichtkontrollen u. Auswertung einschließlich der Durchführung von Sicherheitskontrollen und Baumpflege und Einleitung notwendiger Maßnahmen für die Stadt Dömitz und Ortsteile Straßenreinigung, Winterdienst Fahrzeuge, Fuhrleistungen Allgemeine Bauverwaltung, Statistiken, Förderanträge vorprüfen und weiterleiten Beteiligung bei Baumaßnahmen bezgl. Grünpflege/ Landschaftsbau Schachtgenehmigungen Kassen- und Rechnungsangelegenheiten Stadt Dömitz Anordnungswesen für den Bereich Bau und Friedhof Frau Tripschu Tel.: 316- 64

Woche 01 / 04. Januar 2013­ Sachbearbeiter Gebäudemanagement Vorbereitung, Bearbeitung und Kündigung von Verträgen im Zusammenhang mit Gebäuden jährliche Betriebskostenabrechnung für alle Gebäude der Kommunen Abrechnung Verwaltungsverträge mit den Wohnungsverwaltungen Berechnung von Nutzungsentgelten für gemeindl. Räume entspr. Satzungen Ausschreibung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäuden Regelung der Reinigung von Dienstgebäuden (Vertragsgestaltung, Überwachung) Haushalts- und Rechnungswesen im Bereich Gebäudemanagement Ausstattung Dorfgemeinschaftshäuser Anordnungswesen für den Bereich Bau und Friedhof

Frau Naumann Tel.: 316-65

Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Fachbereichsleiter Herr Schult Leitungstätigkeit und Tel.: 316-34 Sachbearbeitung für die Arbeitsaufgaben - Sicherheit und Ordnung - Gewerbeangelegenheiten - Einwohner- und Meldewesen - Schulen und Kindertageseinrichtungen - Kultur und Sport - Jugendarbeit - Fremdenverkehr - Personenstandswesen - Feuerschutz - Zivil- und Katastrophenschutz - Wohngeld - Straßenverkehr - Märkte Verkehrsleitung, Verkehrssicherheit, Verkehrsrecht einschl. Bußgeldangelegenheiten Bußgeldangelegenheiten Schiedsstelle/Schöffen Kinder- und Jugendschutz/ Rechtsradikalismus/ Kriminalitätsvorbeugung Katastrophenschutz (Hochwasser) Vereinswesen Tierseuchenbekämpfung Obdachlosigkeit Genehmigung für Sammlungen, Lotterien, Ausspielungen Kita, Schulen, Sport, Kultur Frau und kommunale Einrichtungen Miercke Verwaltung und Betrieb Tel.: 316-45 von Einrichtungen des Fremdenverkehrs Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Organisationen und Seniorenclubs und -beiräten Kita – Tageseinrichtungen Aufgaben nach KiföG Schulbetrieb, Allgemeine Angelegenheiten des Schulträgers Allgemeine Schulverwaltung Betreuung Bibliotheken und Museen Kulturpläne, Kulturförderung, allgemeine Angelegenheiten Kultur

Amtskurier Planung, Verwaltung und Betrieb von Sportstätten einschl. Pachtverträge Sport- und Sportstättenförderung, Sportveranstaltungen, Ehrungen Naherholung, Badestelle, Förderanträge für Projekte der Jugendeinrichtungen Jugendarbeit (gemeindliche Einrichtungen) Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe Schüleraustausch und kommunale Partnerschaften Feuerwehren, Jagd- und Fischerei, Herr Schulz Verkehr Tel.: 316-16 Feuerschutz – Brandbekämpfung u. technische Hilfeleistung, Löschwasserversorgung, technischer Dienst, Beschaffung Jagd- und Fischereiangelegenheiten (u. a. Fischereischeinprüfung) Straßenverkehrsangelegenheiten (Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Sonderparkausweise) Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum nach StVO Zentrale Prüfung Feuerlöscher und ortsveränderliche elektrische Geräte Schädlingsbekämpfung Natur- und Landschaftsschutz, Feld- und Forstaufsicht Gewerbe, Ordnungs- widrigkeiten, Verkehr Gewerbeangelegenheiten Aufgaben nach der Handwerksordnung Erteilung von Gestattungen Auskünfte Gewerbezentralregister allgemeine Ordnungsangelegenheiten Verkehrsordnungswidrigkeiten – Überwachung ruhender Verkehr Überwachung Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum nach StrWG M-V Nichtraucherschutz Fundtiere und Hundehaltung nach HundeHVO M-V Immissionsschutz und Lärmbekämpfung

Herr Weyer Tel.: 316-27

Standesamt Beurkundung des Personenstandes und Fortführung der Bücher (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Familienbücher) Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz (Ausstellen von Urkunden) sonstige Aufgaben nach Landesrecht (Kirchenaustrittserklärungen) Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen Führung der Testamentskartei behördliche Namensänderungen Nachlassangelegenheiten und Bestattungen ohne Angehörige

Frau Hoedt Tel.: 316-24

21

Kooperatives Bürgerbüro Frau Wilke Frau Giencke Frau Schumann (gegenseitige Vertretung allerMitarbeiter) Meldewesen Frau Wilke Tel.: 316-14 Frau Giencke 316-15 Frau Schumann 316-12 Führen des Melderegisters, Auskünfte, Auswertung Führungszeugnisse und Auskünfte aus Gewerbezentralregister Ausweis- und Passangelegenheiten Namensangelegenheiten Beglaubigungen, Bescheinigungen, Untersuchungsberechtigungsscheine nach Jugendarbeitsschutzgesetz Wahlangelegenheiten Sachbearbeitung für Frau Wilke Landkreisaufgaben Tel.: 316-14 Frau Giencke 316-15 Frau Schumann 316-12 Zulassung von Fahrzeugen Führerscheinangelegenheiten (Erteilung, Entzug, Umschreibung) Berufsausbildungsförderung Hilfe zum Lebensunterhalt Unterhaltsvorschuss Auskünfte Liegenschaftskataster und Grundstücksmarktbericht Abfallberatung, Entsorgungsdienstleistungen Anträge Stützung Elternbeiträge Wohngeld Wohngeldsachbearbeitung Sonstige Aufgaben nach SGB und Wohngeldgesetz (allg. Auskünfte, Anträge Rundfunkgebührenermäßigung)

Frau Ankert, Tel.: 316-13 Frau Giencke und 316-15

Schornsteinfegeran- gelegenheiten Fundangelegenheiten (außer Tiere)

Frau Giencke Tel.: 316-15 Frau Schumann Tel.: 316-12

Fachbereich Finanzen Fachbereichsleiter FrauGundske allgemeine Verwaltungs- und Tel.: 316-25 Leitungstätigkeit im Fachbereich - Allgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft - Kasse - Steuern - Anlagenbuchhaltung - Kostenleistungsrechnung - Liegenschaften - Vermessung - Forsten Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen Haushaltssicherungskonzepte Bilanzen Haushaltskoordinierung und Kontrolle Mittel- und langfristige Investitionsplanung, -beratung und -kontrolle Schulden- und Rücklagenbearbeitung

22

Amtskurier

Erstellen von Jahresrechnungen Beratung bei Kassenkreditaufnahmen und Geldanlagen sowie Schuldenverwaltung Haftungsansprüche und Grundsteuererlasse nach dem Grundsteuergesetz Entscheidungen bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse Arbeiten im Rahmen des Finanzausgleiches Erstellen von Finanzberichten und Statistiken (Schulden- , Ansatz-, Quartals- und Jahresrechnungsstatistik) Mitwirkung bei der Aufstellung von Satzungen über die Erhebung von Gemeindeabgaben Übernahme von Bürgschaften an Dritte Anordnungswesen für den Finanzbereich Sachbearbeiter Finanzen Herr Zentrale Anlagenbuchhaltung Morawetz Erfassung und Tel.: 316-32 Verwaltung und Bewertung des Anlagevermögens Prüfung der Aktivierungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten Bearbeitung der Planung von investiven Bauvorhaben Aufnahme der Investitionszuschüsse in die Anlagenbuchhaltung differenziertes Fortschreiben der Anschaffungs- und Herstellungskosten in den Perioden Buchung und Kontrolle der Abschreibungen aller Teilhaushalte Kontenpflege, -abstimmung und -klärung Erstellung von Anlagenübersichten für Versicherungsabschlüsse Vorbereitung und Begleitung von Inventuren Anordnungswesen für den Finanzbereich Sachbearbeiter Liegenschaften Frau Harnack Grundstücksverkehr und –bestand Tel.: 316-28 Erwerb, Veräußerung von Grundvermögen (Kauf, Verkauf, Tausch, Ersteigerung) Ausübung Vorkaufsrecht und Verzichtserklärungen Bestellung von Rechten der Gemeinde am Grundeigentum Dritter sowie Erbbaurechte Führen des Bestandsverzeichnisses über gemeindeeigene Grundstücke Aufgaben des Vermögenszuordnungsgesetzes Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Vermessung – Aufgaben nach Bodenordnung u. Hofraumverordnung Liegenschaftskataster Miet- und Pachtverträge land- und forstwirtschaftliche. Flächen und Garagen Bewirtschaftung und Unterhaltung kommunaler Wälder Jagd-, Fischerei-, Weideund ähnliche Rechte Angelegenheiten der Gemeinden als Steuer- und Abgabenschuldnerin

Woche 01 / 04. Januar 2013 Anordnungswesen für den Bereich Finanzen Steuern und Abgaben Besteuerungs- und Erhebungsverfahren für Gemeindesteuern Grund- , Gewerbe- und Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Vergnügungssteuer Erhebung der Gebühren und Beiträge für Wasser- u. Bodenverband, Abwasserabgabe Straßenreinigungsgebühr Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei Festsetzungs-, Zerlegungsund Bewertungsverfahren Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen Bearbeitung Stundungsanträge und Niederschlagungen Mitwirkung bei Widerspruchsverfahren nach Abgaben- und Gebührenrecht

Frau Hinz Tel.: 316-21 Frau Johnke Tel.: 316-53

Kassenleiter Frau Görs Leitungstätigkeit in Bezug Tel.: 316-22 auf die Kasse Zahlungsverkehr (Überweisungen ohne Barkasse) Federführung bei der Bewirtschaftung der Kassenmittel einschließlich Festlegung von Terminund Festgeldern Planung und Überwachung der Liquidität einschl. Betreuung Kassenkredite Buchführung einschl. Sammlung der Belege Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüsse Feststellung der Uneinbringlichkeit von Forderungen zur Vorbereitung von Erlassen Überwachung Verwahrgeld und Vorschusskonten Aufstellung kassenmäßiger Abschluss u. Vorbereitung Haushaltsrechnung Mahnung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlicher Geldforderungen Veranlassung und Durchführung Zwangsvollstreckungen eigener Forderungen Vollstreckungshilfe für Andere Abnahme eidesstattlicher Versicherungen Pflege des zentralen Vermögens- und Schuldenregisters Kasse Zahlungsverkehr (Barkasse) Federführung bei der Bewirtschaftung der Kassenmittel einschließlich Festlegung von Terminund Festgeldern Buchführung einschl. Sammlung der Belege Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüsse Feststellung der Uneinbringlichkeit von Forderungen zur Vorbereitung

Frau Geufke Tel.: 316-52

von Erlassen Überwachung Verwahrgeld und Vorschusskonten Aufstellung kassenmäßiger Abschluss u. Vorbereitung Haushaltsrechnung Kasse Anordnungswesen für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Dömitz Erstellung von Kassenstatistiken Kontrolle aller Anordnungen (Vergleich Anordnung mit AO-Grundlage) Übernahme der Anordnungen und Vorbereitung zur Überweisung Archivierung aller Anordnungsund Rechnungsbelege

Frau Karraß Tel.: 316-26

Kosten- und Leistungsrechnung Allgemeine Angelegenheiten der Kosten- u. Leistungsrechnung Interne Leistungsverrechnungen für alle Teilhaushalte Kostenarten-, Kostenstellenund Kostenträgerrechnung Gebührenkalkulation Betriebswirtschaftliche Analysen Auswertung und Verarbeitung der Stundennachweise der Bauhöfe

Herr Vorwerg Tel.: 316-28

Vollstreckung Veranlassung und Durchführung Zwangsvollstreckungen eigener Forderungen Vollstreckungshilfe für Andere Bearbeitung von Ratenzahlungen im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen Abnahme eidesstattlicher Versicherungen Pflege des zentralen Vermögens- und Schuldenregisters Vollstreckungsaußendienst auf Grundlage von Vollstreckungsaufträgen

Herr Pflügel Tel.: 316-23

Ansprechpartner EDV-Betreuung Herr Pflügel Unterstützung der Tel.: 316-23 EDV-Betreuungsfirma bei der Planung, Einführung, Pflege und Wartung von Hard- und Software Unterstützung der EDV-Betreuungsfirma bei der Organisation des Betriebes von Hard- und Software, einschl. Benutzersupport sowie automatische Updates und Backups Verwaltung von Nutzerkonten, Zugriffsrechten und Verzeichnisdiensten Sicherung der Daten und Einweisung von Mitarbeiter Weiterleitung von Problemen der Mitarbeiter an die Betreuungsfirma Dömitz, den 04.01.2013 Weber LVB

Woche 01 / 04. Januar 2013­ (3) Art und Umfang der Reinigung richten sich im Übrigen nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Kehricht und sonstiger Unrat dürfen nicht auf Straßen und Straßenteilen abgelagert werden. Autowracks, nicht mehr fahrbereite Krafträder, Mopeds, Fahrräder oder sonstige unbrauchbare Maschinen- oder Geräteteile dürfen nicht auf Straßen oder Straßenteilen abgestellt werden. §5 Übertragung der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung (1) Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: 1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist, 2. die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen. (2) Die Schnee- und Glättebeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können. 2. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist die Schnee- und Glättebeseitigung bis zur Bordsteinkante vorzunehmen, so dass die Fußgänger die Verkehrsmittel vom Gehweg aus ohne Gefährdung durch Schnee und Eis erreichen und verlassen können. Ausgenommen von der Verpflichtung der Schnee- und Glättebeseitigung sind alle Fahrgastunterstände und diejenigen Haltestellen, die sich nicht auf dem Gehweg befinden. 3. Schnee ist in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Auf mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegflächen zu entfernen. 4. Glätte ist in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00 Uhr entstandene Glätte bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Handelsübliche in Deutschland zugelassene auftauende Mittel dürfen eingesetzt werden. 5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dieses möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Auf Gehwegen oder Fahrbahnen kann die Ablagerung auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Der Fahrund Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Rinnsteine, Einläufe in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienende Wasseranschlüsse sind freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden. (3) § 3 Abs. 2 bis 5 gelten für die Schnee- und Glättebeseitigung entsprechend. §6 Außergewöhnliche Verunreinigung von Straßen (1) Wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat gemäß § 49 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG-MV) die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhaftes Verzögern zu beseitigen. Anderenfalls kann die Stadt Dömitz die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reinigungspflichtigen, die Verunreinigung zu beseitigen, soweit ihm dies zumutbar ist. (2) Absatz 1 gilt auch für Verunreinigung durch Hundekot.

Amtskurier

23

§7 Grundstücksbegriff (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) bildet oder bilden würde, wenn das Grundstück nicht von der Grundsteuer befreit wäre. (2) Liegt Wohnungseigentum oder Teileigentum vor, so ist der katasterliche Grundstücksbegriff maßgebend. (3) Als anliegende Grundstücke im Sinne dieser Satzung gelten auch die Grundstücke, die vom Gehweg oder von der Fahrbahn durch Gräben, Böschungen, Mauern, Trenn-, Rand-, Seiten und Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise getrennt sind, unabhängig davon, ob sie mit der Vorder- bzw. Hinter- oder der Seitenfront an der Straße liegen. Als anliegendes Grundstück gilt auch ein Grundstück, das von der Straße durch eine im Eigentum der Stadt oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, nicht genutzte unbebaute Fläche getrennt ist, wenn es unmittelbar durch die Straße wirtschaftlich oder verkehrsmäßig genutzt werden kann oder wenn von dem Grundstück eine konkrete, nicht unerhebliche Verschmutzung der Straße ausgeht. In Industrie- und Gewerbegebieten gelten als nicht genutzte unbebaute Flächen auch Gleiskörper von Industrie- und Hafenbahnen. §8 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Reinigungspflicht bzw. seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nach dieser Satzung nicht nachkommt, insbesondere wer die in den §§ 3 und 5 genannten Straßenflächen nicht im erforderlichen Umfang oder in der erforderlichen Art und Weise oder zur erforderlichen Zeit reinigt, vom Schnee räumt und mit geeigneten abstumpfenden Mitteln streut und wer seine Reinigungspflicht nach § 6 i. V. m. § 50 StrWG-MV verletzt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 61 StrWG-MV mit einer Geldbuße geahndet werden. §9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Mit gleichem Datum tritt die Satzung vom 10. Juni 2003 außer Kraft. Dömitz, den 18. Dezember 2012 gez. Vollbrecht Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Dömitz Verzeichnis der Reinigungsklassen Reinigungsklasse 1 Wöchentliche Reinigung aller Straßenteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV werden nach § 5 der Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: - - - - - - -

Am Floßgraben Buswendeschleife Friedrich-Franz-Straße Ludwigsluster Straße Roggenfelder Straße Schweriner Straße Werderstraße

24

Amtskurier

Reinigungsklasse 2 Vierzehntägliche Reinigung aller Straßenteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV werden nach § 5 der Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: - - - - - - - - - - - - - -

Am Wall An der Festung Elbstraße Elbeweg Fritz-Reuter-Straße Goethestraße Geschwister-Scholl-Straße Mühlendeich Promenade Rathausplatz Schwarzer Weg Slüterplatz Torstraße Wallstraße

Reinigungsklasse 3 Dreiwöchige Reinigung aller Straßenteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV werden nach § 5 der Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: - - - -

Bahnhofstraße Grüner Weg Marienstraße Schusterstraße

Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Dömitz Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes MecklenburgVorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: §1 Gebührenerhebung Die Stadt Dömitz erhebt Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach den §§ 3 und 5 der Straßenreinigungssatzung den Grundstückseigentümern und dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke auferlegt ist. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt oder nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung zu benutzen verpflichtet ist. Wer am 01. Januar eines Kalenderjahres im Grundbuch als Eigentümer oder zur Nutzung dinglich Berechtigter des anliegenden oder des durch die Straße erschlossenen Grundstückes ist, gilt für dieses Kalenderjahr als Benutzer. (2) Wechselt ein Grundstück seinen Eigentümer, hat der bisherige Eigentümer die Gebühr bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Eigentumswechsel erfolgt, zu entrichten.

Woche 01 / 04. Januar 2013 (3) Meldet der bisherige und der neue Gebührenpflichtige die Rechtsänderung nicht oder nicht rechtzeitig, haften beide als Gesamtschuldner während des Zeitabschnittes, in den der Rechtsübergang fällt. (4) Ist an einem Grundstück ein Erbbaurecht oder Nießbrauchrecht bestellt, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher verpflichtet. (5) Wenn das Eigentum an einem Grundstück und einem Gebäude infolge der Regelung des § 286 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. Juni 1975 (GBl. DDR I S. 465) getrennt ist, ist der Gebäudeeigentümer Gebührenschuldner. (6) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. §3 Gebührenmaßstab (1) Bemessungsgrundlage der Gebühren für die Reinigung der Straßen sind: 1. die auf volle Meter abgerundete Straßenfrontlänge des Grundstückes und 2. die im Verzeichnis zu § 2 der Straßenreinigungssatzung angegebenen Reinigungsklassen der Straßen, für die eine Verpflichtung zur Benutzung der städtischen Straßenreinigung besteht. (2) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück. (3) Wird das Grundstück durch Zwischenflächen im Sinne der Straßenreinigungssatzung von der Straße getrennt, so berechnet sich die Straßenfrontlänge aus der Projektion der der Straße zugekehrten Grundstücksgrenze auf die Straßenbegrenzung. (4) Bei der Berechnung der Frontmeter sind Abweichungen bis zu einem Meter, höchstens aber bis zu 10 % der Gesamtfrontlänge zulässig. §4 Gebührensatz Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich a) in der Reinigungsklasse 1 b) in der Reinigungsklasse 2 c) in der Reinigungsklasse 3

3,22 EUR 1,61 EUR 1,07 EUR

§5 Beginn und Ende der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgt, es sei denn, in einer den Anschluss- und Benutzungszwang erstmals festlegenden Satzung ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt. (2) Die fortlaufende, jährliche Gebühr entsteht am 01. Januar des betreffenden Kalenderjahres. (3) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühren endet mit Ablauf des Monats, in dem eine öffentliche Verkehrsfläche aus dem Anschlussgebiet ausscheidet. (4) Erhöht sich während der Dauer des Benutzerverhältnisses die Gebühr infolge einer Änderung der Berechnungsgrundlage (z. B. Änderung der Reinigungsklasse, Neuvermessung des Grundstückes), so beginnt die Verpflichtung zur Zahlung des Mehrbetrages mit dem Beginn des auf den Eintritt des maßgeblichen Ereignisses folgenden Monats. Entsprechendes gilt, wenn sich während der Dauer des Benutzerverhältnisses die Gebühr infolge einer Änderung der Berechnungsgrundlage ermäßigt. (5) Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straße wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, die die Stadt zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen. Wird aus den in Satz 1 genannten Gründen die Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront nur eingeschränkt erbracht, reduziert sich die Gebührenschuld für diese Front auf die Hälfte. Ist die tatsächliche Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront auf weniger als die Hälfte der nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung reduziert, entfällt für diese Front die Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung ganz. Als Behinderung im Sinne dieses Absatzes zählen nicht parkende Fahrzeuge, Container oder ähnliche von Grundstückseigentümern zu vertretende Hindernisse. (6) Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld gemäß Absatz 5 wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

festgelegt. Dabei endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsleistung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle Gebührenpflicht beginnt wieder nach Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang aufgenommen werden. §6 Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren sind zu den gleichen Zeitpunkten und mit den entsprechenden Teilbeträgen wie die Grundsteuer (§ 28 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist, zur Zahlung fällig. (2) Die Fälligkeitszeitpunkte und die zu zahlenden Teilbeträge bestimmen sich dabei nach dem Gesamtbetrag an Grundsteuer und Grundstücksgebühren (z. B. Entwässerungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren usw.). §7 Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken (1) Die Straßenreinigungsgebühr wird für die anliegenden und die durch die Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) erhoben. (2) Hinterlieger im Sinne dieser Satzung sind Grundstücke, die nicht direkt an einer Straßenfront anliegen, jedoch über eine Zuwegung verfügen. (3) Maßstab für die Gebühr ist für die anliegenden Grundstücke die Länge der Grundstücksseite, mit der das Grundstück an der Straße anliegt (Frontlänge). Grenzt ein anliegendes Grundstück nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird zusätzlich zur Frontlänge die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, zugrunde gelegt. Für Hinterlieger wird die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, zugrunde gelegt. (4) Als der Straße zugewandt gilt eine Grundstücksseite, wenn sie parallel oder in einem Winkel von 45 Grad zur Straße verläuft. Hat ein Grundstück zu einer das Grundstück erschließenden Straße keine zugewandte Grundstücksseite, so gilt die längste parallel zur Straße gemessene Ausdehnung des Grundstückes als zugewandte Grundstücksseite. (5) Wird das Hinterliegergrundstück über eine eigene Zuwegung erschlossen, ist die Zuwegung Bestandteil der Straßenfrontlänge. Bilden Zuwegungen gemeinsam für Vorder- und Hinterliegergrundstücke eine Einheit, sind sie anteilig Bestandteil der Straßenfrontlänge. Bei mehreren gemeinsamen Zuwegungen obliegt es der Stadt unter Berücksichtigung der Entfernungen von der Erschließungsstraße, die Zuwegungen einzelnen Grundstückseinheiten zuzuordnen. §8 Wohnungs- und Teileigentum Bei Wohnungs- und Teileigentum wird die Gebühr einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzt und in einem Bescheid dem Verwalter bekanntgegeben. §9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Dömitz, den 18. Dezember 2012 gez. Vollbrecht Bürgermeister

25

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4.167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2.592) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Grebs-Niendorf wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 263 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 303 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Grebs-Niendorf, den 19. Dezember 2012 gez. Schranck Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Grebs-Niendorf geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Gemeinde Karenz Der Bürgermeister

Dömitz, den 12.12.2012

Einladung Zu der am 17.01.2013, um 19:30 Uhr, im Kulturraum der Gemeinde stattfindenden

19. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.

26

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Einwohnerfragestunde 04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 05 Bestätigung der Tagesordnung 06 Billigung der Niederschrift der 18. Sitzung 07 Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht aus dem Amtsausschuss und dem ZkWAL 08 Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Nichtöffentlicher Teil: TOP Betreff 09 Grundstücksangelegenheiten 10 Grundstücksangelegenheiten 11 Grundstücksangelegenheiten 12 Pachtvertragsangelegenheiten 13 Beratung über Kindertagesstätte „Kinderland Karenz“ e. V.

Vorlage-Nr.

Malliß, den 17. Dezember 2012 gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Malliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Vorlage-Nr. 0087/12 0091/12 0092/12 0093/12 0090/12

Öffentlicher Teil: 14. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil 15. Schließen der Sitzung gez. Willfried Pagung Bürgermeister

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.

F. d. R. Jan Vorwerg

Siebente Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), und des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) vom 01. April 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) sowie der Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V vom 12. November 2012 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malliß vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2011, wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührentabelle, die Bestandteil der Satzung ist, erhält die in der Anlage aufgeführte Fassung.

Anlage

Gebührentabelle zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Hort Malliß der Gemeinde Malliß 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3.

Ganztagsbetreuung (bis zu sechs Stunden täglich) 1. Kind (100 %): 105,59 EUR 2. Kind (97 %): 102,42 EUR 3. Kind (94 %): 99,26 EUR für jedes weitere betreute Kind sinkt der Elternbeitrag um 2 von Hundert Teilzeitbetreuung (bis zu drei Stunden täglich) 1. Kind (100 %): 63,35 EUR 2. Kind (97 %): 61,45 EUR 3. Kind (94 %): 59,55 EUR für jedes weitere betreute Kind sinkt der Elternbeitrag um 2 von Hundert Stundenweise Betreuung je angefangene Stunde: 2,65 EUR

Gemeinde Malliß Der Bürgermeister

den, 17.12.2012

Einladung Zu der am 08.01.2013, um 17:30, im Schulungsraum der Feuerwehr Malliß stattfindenden

28. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.

Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Feststellung von Änderungs bedarf zur Tagesordnung 04 Bestätigung der Tagesordnung 05 Billigung der Niederschrift der 27. Sitzung vom 13.12.2012 06 Bericht des Bürgermeisters Nichtöffentlicher Teil: 07 Abschluss Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 3 Malliß „Sondergebiet Photovoltaikanlage Ziegeleigelände Malliß“

Vorlage-Nr

0164/12

Woche 01 / 04. Januar 2013­ Öffentlicher Teil: 08 Beschluss zur Abwägung der öffentlichen u. privaten Belange zum B-Plan Nr. 3 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Ziegeleigelände Malliß“ gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 S. 3 BauGB 09 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB für den B-Plan Nr. 3 Malliß „Sondergebiet Photovoltaik anlage Ziegeleigelände Malliß“ 10 Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

Amtskurier

27

11 Termine 0165/12

Nichtöffentlicher Teil: TOP

Betreff

12

Allgemeine Informationen

Vorlage-Nr.

Öffentlicher Teil: 0166/12

13

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

14

Schließen der Sitzung

gez. Brigitte Gäth

F. d. R. Kati Naumann

Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Malliß für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.06.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.399.300,00 73.800,00 45.400,00 1.427.700,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.577.000,00 72.300,00 49.300,00 1.600.000,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -177.700,00 1.500,00 -3.900,00 -172.300,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf - 177.700,00 1.500,00 3.900,00 172.300,00 die Einstellung in Rücklagen auf 14.500,00 0,00 14.500,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 16.500,00 0,00 16.500,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -192.200,00 18.000,00 18.400,00 155.800,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.241.300,00 26.000,00 28.900,00 1.238.400,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 1.321.500,00 88.200,00 15.000,00 1.394.700,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -80.200,00 -62.200,00 13.900,00 -156.300,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.000,00 57.600,00 15.000,00 132.600,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 52.600,00 165.500,00 5.200,00 212.900,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 37.400,00 -107.900,00 9.800,00 -80.300,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 102.800,00 184.800,00 0,00 287.600,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 60.000,00 0,00 9.000,00 51.000,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 42.800,00 184.800,00 -9.000,00 236.600,00 §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0,00 EUR auf 117.000,00 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

28

Amtskurier

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird von bisher 589.800 EUR auf 597.600 EUR festgesetzt. §5 Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan des Haushaltes ausgewiesen Stellen wird nicht verändert §7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR ________________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 2.377.698,64 2.377.698,64 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales

Woche 01 / 04. Januar 2013 zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltjahres 2012

2.350.398,64

2.475.377,07

2.172.698,64

2.319.577,07

Malliß, den 13.12.2012 Ort, Datum gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.12.2012 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 07.01.2013 bis 08.02.2013 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Amtliche Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Malliß für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.09.2012 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.427.700,00 21.500,00 32.300,00 1.416.900,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.600.000,00 47.700,00 21.800,00 1.625.900,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -172.300,00 -26.200,00 10.500,00 -209.000,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -172.300,00 -26.200,00 10.500,00 -209.000,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 16.500,00 0,00 0,00 16.500,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -155.800,00 -26.200,00 10.500,00 -192.500,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.238.400,00 20.400,00 49.000,00 1.209.800,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 1.394.700,00 44.400,00 26.000,00 1.413.100,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -156.300,00 -24.000,00 23.000,00 -203.300,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 132.600,00 400,00 0,00 133.000,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 212.900,00 4.700,00 12.000,00 205.600,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -80.300,00 -4.300,00 -12.000,00 -72.600,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 287.600,00 39.300,00 0,00 326.900,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 51.000,00 0,00 0,00 51.000,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 236.600,00 39.300,00 0,00 275.900,00

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

29

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 117.000,00 EUR auf 117.000,00 EUR

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Malliß für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung)

§3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4.167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2.592) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malliß vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen:

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 557.600,00 EUR auf 634.200,00 EUR §5 Hebesätze Die Hebesätze werden nicht verändert. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen wird nicht verändert. §7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR ________________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 2.377.698,64 2.377.698,64 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 2.475.377,07 2.475.377,07 und zum 31.12. des Haushaltjahres 2012 2.319.577,07 2.282.877,07 Malliß, den 13.12.2012 Ort, Datum gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.12.2012 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 07.01.2013 bis 08.02.2013 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

§1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Malliß wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 263 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 303 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Malliß, den 17. Dezember 2012 gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Malliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Malliß über die Erhebung einer Hundesteuer Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 1 bis 3 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malliß vom 13. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen:

30

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Artikel 1 Änderung der Satzung der Gemeinde Malliß über die Erhebung einer Hundesteuer Die Satzung der Gemeinde Malliß über die Erhebung einer Hundesteuer vom 17. November 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2009, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund 40,- EUR, - für den 2. Hund 100,- EUR, - für den 3. und jeden weiteren Hund 150,- EUR. Für gefährliche Hunde - für den 1. und jeden weiteren Hund 300,- EUR.“

M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4.167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2.592) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielank vom 18. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen:

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Hundesteuersatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.

§1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Vielank wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forst wirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.

Malliß, den 17. Dezember 2012 gez. Gäth Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Neu Kaliß hat am 29.11.2012 die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 07.01.2013 bis 08.02.2013 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23, öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Neu Kaliß, d. 13.12.2012 gez. Thees Bürgermeister

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Vielank für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl.

§2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Vielank, den 19. Dezember 2012 gez. Drewes Bürgermeister

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Vielank geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vielank über die Erhebung einer Hundesteuer Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 1 bis 3 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielank vom 18. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Satzung der Gemeinde Vielank über die Erhebung einer Hundesteuer Die Satzung der Gemeinde Vielank über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25. Januar 2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Dezember 2010, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund 30,- EUR, - für den 2. Hund 50,- EUR, - für den 3. und jeden weiteren Hund 75,- EUR. Für gefährliche Hunde - für den 1. und jeden weiteren Hund 350,- EUR.“

Woche 01 / 04. Januar 2013

Amtskurier

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Hundesteuersatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft. Vielank, den 19. Dezember 2012 gez. Drewes Bürgermeister

31

RECHTSANWALT Daniel Lierow

Dienstsiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Goethestraße 13 · 19303 Dömitz Tel.: 038758 / 3 63 20 Fax: 038758 / 3 63 22 1 schöne Wohnung, 2 Zi., Küche, Bad, ca. 51 qm, Einb.-Küche, sehr günstige Miete. Ludwigsluster Str. 70, Malliß Bitte melden unter 04161/713471

Familienanzeigen Erfüllt von großer Dankbarkeit blicken wir auf einen wunderbaren Tag zurück, den Tag unserer

goldenen Hochzeit.

Danken möchten wir all denen, die unseren Festtag mit so viel Liebe für uns gestaltet haben, besonders unseren Kindern, Herrn Pastor Hasenpusch, den Vereinen, Verwandten und Bekannten. Dank allen, die uns mit liebevollen Grüßen und Geschenken bedacht haben.

Hubert und Christel Schlaffke Polz, den 1. Dezember 2012

Ihre Familienanzeigen: Für jeden Anlass – schnell und bequem von zu Hause aus selber gestalten und schalten! Spielend selbst gestalten. Familienanzeigen ONLINE BUCHEN:

www.wittich.de Für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer

Ein wunderschönes Fest liegt hinter uns Über die vielen lieben Glückwünsche, Blumen und Geschenke zu unserer

goldenen Hochzeit haben wir uns sehr gefreut und bedanken uns auf diesem Wege ganz herzlich. Ein Dank an die Verwandten, Freunde, Bekannte und an unsere Nachbarn, an Frau Pastorin Hasenpusch, die Gaststätte Lang in Heidhof und DJ Axel. Ein ganz besonderer Dank geht an unsere Kinder und Enkelkinder für die vielen Überraschungen.

Heinz und Rosemarie Kann Karenz, den 30.11.2012

diamantenen Hochzeit

möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Kindern, Enkelkindern, Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken. Vielen Dank unseren guten Nachbarn Fam. Weiß, die uns bei der Feierlichkeit liebevoll zur Seite standen. Vielen Dank sagen wir dem Pastor Christoph Tuttas und Bischof Dr. Andreas von Maltzahn, dem Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering, dem Landrat Ludwigslust-Parchim Rolf Christiansen und der Bürgermeisterin von Vielank, Frau Drewes. Einen herzlichen Dank dem Entertainer Edgar-Peter Kuß für die gute Unterhaltung. Danke dem Gaststätten-Team vom „Vielanker Brauhaus“ für die gute Bewirtung.

Eva und Rudi Reincke

Neu-Jabel, den 28. November 2012

32

Amtskurier

A

bis

Woche 01 / 04. Januar 2013

Z Fachmann & E C I SERV LITÄT QUA

Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner! Wir bieten an:

Vollbiologische Kläranlagen für 4 EW ab 2.950,00 € einschließlich Einbau (zzgl. Steuer) Wir beraten Sie gern in Fragen

ZIMMEREI

• Vollbiologische Kleinkläranlagen

aus Beton oder Kunststoff • Nachrüstung für vorhandene Anlagen • Schilfbeetanlagen • Wartung Ihrer Kleinkläranlagen

Erd- und Tiefbau Polz GmbH Kläranlagen - Zaunbau - Baggerarbeiten - Pflasterungen

Dömitzer Straße 25 • 19303 Polz Telefon 038758 240 41 • 0170 9055515

DACHDECKEREI

SCHWARK

INNENAUSBAU ENERGIEBERATUNG

Dacheindeckungen aller Art Dachklempnerarbeiten Dachkonstruktionen und Fachwerk Einbau von Wärmedämmung Telefon 038759 20214 Straße der Jugend 14 [email protected]

Telefax 038759 20296 19303 Alt Jabel

Kompetenz in Verkauf und Vermittlung • Immobilien u. Grundstücken • Landwirtschafts- u. Waldflächen • Wertermittlung von Objekten • Fachberatung für Neubau Andreas Timm - Am Sportplatz 8 - 19303 Tewswoos Tel./Fax 03 87 59 / 2 02 67 - Mobil 0170 / 495 68 61 [email protected] - www.timmobilie.de

Jagdverpachtung Die Landesforst M-V (Anstalt des öffentlichen Rechts) verpachtet zum 01.04.2013 einen Jagdbezirk für die Dauer von 12 Jahren an jagdpachtfähige Bewerber 1. Revier Leussow/LK Ludwigslust ca. 125 ha, davon 125 ha - Wald; vorkommende Wildarten: Rotwild, Schwarzwild, Rehwild, Raubwild über Forstamt Conow, Karl-Marx-Str. 20 in 19294 Kaliß, Tel. 038758/3680. Ein Exposé mit Pachtbedingungen und Revierbeschreibung ist gegen eine Schutzgebühr von 20 € erhältlich oder unter www.wald-mv.de. Gebote mit dem Nachweis der Pachtfähigkeit sind bis zum 08.02.2013 einzureichen. Die Umschläge sind mit dem Stichwort „Jagdverpachtung“ zu kennzeichnen. Das Forstamt ist nicht an Höchstgebote gebunden und behält sich den Zuschlag vor. Eine Revierbesichtigung ist vorab nach Absprache möglich.

Woche 01 / 04. Januar 2013

Amtskurier

33

Grabmale

Bernhard Gerdes

19243 Lehsen (bei Wittenburg), Dorfstr. 14 Grabsteinfassungen, Nachbeschriftungen Grabschmuck & Reparatur

Tel.: 03 88 52 / 5 09 54 Kauf von pri

Bei Interesse vat M aga-mueritz@ ail an web.de

Familienhaus mit Weitblick

Traumhaus an der Mecklenburgischen Seenplatte Nähe Waren (Müritz)

Einfamilienhaus, Baujahr 2001 | ca. 500 m2 Wohn- und Nutzfläche | ca. 4.000 m2 | Grundstück kompl. eingezäunt | Außenpool | Sauna | Weinkeller | Kachelofen u.v.m. | Blick auf die Müritz | Reiten | Golfen und Wassersport in unmittelbarer Nähe | Bootshaus in der Sietower Bucht

Wir suchen ab sofort Medienberater/in für Printmedien dynamisch und vertriebsorientiert für ein starkes Verkaufsgebiet

Sie haben eine schnelle Auffassungsgabe, sind kontaktfreudig und haben ein korrektes Auftreten? Ihr Aufgabengebiet umfasst die Akquisition von Neukunden sowie die Betreuung unseres vorhandenen Kundenstammes. Sie arbeiten bei uns in einem dynamischen Team an einem sicheren Arbeitsplatz bei leistungsorientiertem Verdienst. Sie erhalten eine gründliche Einarbeitung von unseren erfahrenen Verkaufsberatern.

Wir fordern:

Wir bieten:

-

- gute Aufstiegschancen - feste Anstellung nach Probezeit - sichere Perspektiven für die Zukunft - übertarifliche Sozialleistungen - leistungsorientierten Verdienst - gründliche Einarbeitung - Bereitstellung der Arbeitsmittel (Dienstwagen/EDV)

schnelle Auffassungsgabe sicherer Umgang mit EDV Belastbarkeit Zuverlässigkeit Durchsetzungsvermögen sicherer Umgang in Wort und Schrift Loyalität dem Unternehmen gegenüber ordentliches und souveränes Auftreten möglichst kaufmännische Ausbildung oder Erfahrungen im Außendienst

Wenn Sie zu diesem starken Team gehören möchten, richten Sie Ihre schriftliche sowie aussagekräftige Bewerbung bitte an:

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, z. Hd. Herrn M. Groß, Röbeler Str. 9, 17209 Sietow

www.wittich.de

LINUS WITTICH - Wir sind lokal!

LINUS WITTICH ist ein Familienunternehmen. Unsere Kernkompetenz ist die lokale Information in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Quer durch Deutschland in 12 Bundesländern, mit 12 Verlagsstandorten, 7 Druckereien sowie in Österreich sind wir mit über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Die Verlag+Druck Gruppe LINUS WITTICH ist seit über 4 Jahrzehnten mit viel Engagement lokal in Gemeinden, Städten, Kreisen sowie Ländern vertreten. Wir schaffen effiziente Synergien durch einen regionalen, kooperativen und ITintegrierten Unternehmensverbund.

34

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013

Woche 01 / 04. Januar 2013­

Amtskurier

35

Zeitungsleser wissen mehr!

Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler

Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Radwanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel.: 01 63 -7 88 02 36 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de

BUCH-TIPP

Unglaublich real Schicksale in der DDR Bestellung unter: Online unter: www.wittich.de Post: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow Stichwort: Reise durch (k)ein Land Telefonisch unter: 039931/579-0 Außerdem erhältlich:

Buchhandlung Wilke, Strelitzer Str. 8, 17235 Neustrelitz, Tel. 03981/205063 Buchhandlung Wilke, Lange Str. 7, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/666576 Buchhandlung Wendt, Hohe Str. 26, 17207 Röbel/Müritz, Tel. 039931/52329 Team Autohof, Waren Ost, An der B 192, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/67380 Team Autohof, Waren West, Warendorfer Str. 13a, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/732590 Buchhandlung „Am Markt“, Gründig/Wunder, Lange Str. 34, 18246 Bützow, Tel. 038461/2608 Universitätsbuchhandlung, Lange Straße 77, 17489 Greifswald, Tel. 03834/897891 Buchhandlung Steinke, Demmin, C-Zetkin-Str. 34, Tel. 03998/222330 Kaufhaus Kronke, Stavenhagen, Am Markt 17, Tel. 039954/21058 Buchhandlung Steffen GmbH, Clara-Zethin-Str.29 ,17109 Demmin, Tel. 03998/285756 müritz.buch, Lange Str. 13, 17192 Waren, Tel. 03991/669355

ISBN-978-3-00-028678-0

14,80 Euro

inkl. gesetzl. MwSt, zzgl. Versandkosten

36

Amtskurier

Woche 01 / 04. Januar 2013 Hauptstraße 28 19306 Brenz Tel. 03 87 57/ 2 35 21

www.schliem.de

A

bis

Z Fachmann

S E R V I C E &L I T Ä T QUA Hier finden Sie

Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9 - 19 Uhr Sa. 9 - 14 Uhr

Heilpraktiker-Praxis Das Haus der Leichtigkeit Dömitz · Marienstr. 10

den richtigen Ansprechpartner!

In Dömitz

Medizinische Fußpflegebehandlung • Nagelpflege • Hautpflege • Massage Fußpflege- und Kosmetikpraxis Kerstin Köhler Öffnungszeiten: Mo. 9 - 12 Uhr/nachmittags Hausbesuche Di. vormittags Hausbesuche/14 - 18 Uhr Mi. Hausbesuche Do. vormittags Hausbesuche/14 - 20 Uhr Fr. 8 - 14 Uhr telefonische Terminabsprache weiterhin möglich!

LENZENER STR. 41 19303 KLEIN SCHMÖLEN TEL.: 038758 / 35645

Karin Grambow Heilpraktikerin mit 30 Jahren umfassender Berufserfahrung Damit Sie in die Leichtigkeit des Seins kommen, habe ich folgende Angebote für Sie: • Magnetfeld Resonanz Therapie • Jin Shin Jyutsu • Behandlung mit Schüssler Salzen • Gesichtsharmoniemassage • Fußreflexzonenmassage Kosmetische Behandlungen: • Aknebehandlung • Green Peel • medizinische Fußpflege

Die Praxis wird am 2. Januar 2013 eröffnet. [email protected] · Tel. 03 87 58 3 62 58

• kompetent • leistungsstark • individuell

Lassen Sie sich beraten!