AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

04.047 Voranschlag der Eidgenossenschaft 2005 Budget de la Confédération 2005 Fortsetzung – Suite CHRONOLOGIE NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 29.11.04 (ERSTRAT - PREMIER CONSEIL) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 30.11.04 (FORTSETZUNG - SUITE) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 30.11.04 (FORTSETZUNG - SUITE) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 01.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 02.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 06.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 07.12.04 (ZWEITRAT - DEUXIÈME CONSEIL) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 07.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 08.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 08.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 08.12.04 (FORTSETZUNG - SUITE) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 13.12.04 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 14.12.04 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 15.12.04 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 15.12.04 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES) NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 16.12.04 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES) STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 16.12.04 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)

Präsident (Frick Bruno, Präsident): Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Geräuschkulisse des VBS anhält. (Musik in der Eingangshalle nach der Wahl des Bundespräsidenten) Sie werden hin und wieder beschwingt durch den Morgen geführt; im Hintergrund wird es klingen. Ob das VBS auch andere Lautmalereien auffährt, beispielsweise die Artillerie oder Ähnliches, entzieht sich meiner Kenntnis. Lassen Sie sich überraschen! 1. Finanzrechnung 1. Compte financier Lauri Hans (V, BE), für die Kommission: Ich möchte, dass Sie mich heute Lügen strafen und zeigen, dass ich gestern mit einer meiner Einschätzungen Unrecht hatte. Ich habe ja bezweifelt, dass an Politiker und Politikerinnen gerichtete Appelle Wesentliches bewirken können. Vielleicht ist es tatsächlich so; ich hoffe es zwar nicht, aber lassen wir das offen. Es geht mir einzig um das Resultat und um das heute zu erreichende Ziel. Aus einer sehr politischen, übergeordneten Sicht heisst dies: Es ist unsere verfassungsmässige Pflicht, ein schuldenbremsenkonformes Budget aufzustellen. Daran kann es wohl keinen Zweifel geben. Auch unsere Bevölkerung erwartet dies von uns. Uns ist zudem hinlänglich klar, auf welcher eindeutigen Grundlage diese Erwartung basiert. Zwar hat Kollege Leuenberger das gestern mit dem Hinweis auf seinen Briefkasten etwas relativiert: Darin findet er zahlreiche Briefe, in denen er aufgefordert wird, bei den Ausgaben auch hin und wieder etwas nachzugeben. Ich muss ihm einfach sagen: Mein Briefkasten ist auch gefüllt, er enthält allerdings einfach andere Post. Zusammen, glaube ich, ergibt das dann vielleicht die Wahrheit. Ich weiss nicht, wie Sie sich letzte Woche als Parlamentarier gefühlt haben. Mir ging es unter die Haut, als in den Zeitungen zu lesen war, der Nationalrat habe das Ziel der Schuldenbremse verpasst und gegen diese Verfassungsverletzung – das ist das Entscheidende – könne nichts vorgekehrt werden, weil es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gebe. Für mich war diese Bemerkung in den Medien etwas resignativ. Mein Votum am heutigen Tag ist beileibe kein Einsatz zugunsten einer Verfassungsgerichtsbarkeit – diese Diskussion haben wir hinter uns –, sondern es ist bloss die Erinnerung an eine unserer wichtigsten Aufgaben.

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

Gestern sind wir konsequent gewesen und haben uns ohne Umfaller auf dem Weg zum vorgegebenen Ziel bewegt. Für Ihre Kommission bedeutet das – ich darf das noch einmal sagen – ein Budget mit einem Plus gegenüber der Vorgabe der Schuldenbremse etwa in der gleichen Grössenordnung wie beim Entwurf des Bundesrates, also zwischen 30 und 40 Millionen Franken. Es geht dabei, so glaube ich persönlich, auch etwas um unsere Glaubwürdigkeit und – ich betone das noch einmal – um unsere Position im Vorfeld des Entlastungsprogramms 2004, das wir ja gewünscht und verlangt haben, und der damit anstehenden Diskussion in der Kommission. Die heutige Aufgabe ist schwieriger als die gestrige, denn wir haben nun eine Reihe von politisch sensiblen Entscheidungen zu treffen. Stichworte sind: Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, öffentlicher Verkehr, privater Verkehr. Ich bitte Sie, überall auf der Linie der Kommission zu bleiben. Eine letzte Bemerkung: Vielleicht denkt jetzt der eine oder die andere, auch wir dürften uns bei unseren Entscheiden darauf verlassen, dass dann noch ein Bereinigungsverfahren stattfinde. Aber diese Auffassung ist falsch oder zumindest sehr gefährlich, denn wir alle wissen aus früheren Geschäften, dass unsere Verfahren es mit sich bringen können, dass man plötzlich nicht mehr oder nur noch mit sehr grosser Mühe auf Entscheide zurückkommen kann, die in diesem Verfahren einmal gefällt worden sind. Deshalb glaube ich, dass wir wirklich sehr gerade auf unserem Weg bleiben sollten. Ich habe mir gestattet, Sie zu Beginn unserer zweiten Diskussion daran zu erinnern. Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police 401 Generalsekretariat 401 Secrétariat général Antrag der Kommission 3180.000 Dienstleistungen Dritter Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission 3180.000 Prestations de service de tiers Adhérer au projet du Conseil fédéral Leuenberger Ernst (S, SO), für die Kommission: Es ist für Sie nicht neu, dass das Budget des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes verglichen mit jenen der anderen Departemente frankenmässig das kleinste ist. Dennoch geht es in diesem Budget um 1,45 Milliarden Schweizerfranken. Wir kennen auch die Besonderheit: 80 Prozent dieser Ausgaben entfallen auf den Flüchtlingsbereich bzw. auf das Budget des Bundesamtes für Migration. Gesamthaft gesehen legt der Bundesrat für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Budget vor, das verglichen mit den Ausgaben des Vorjahres um 3 Prozent tiefer liegt, was finanzpolitisch betrachtet sicher als erfreulich bezeichnet werden kann. Den Löwenanteil dieser Budgetreduktion trägt AB 2004 S 814 / BO 2004 E 814 selbstverständlich auch jenes Bundesamt, auf das der Löwenanteil des Budgets entfällt, nämlich das Bundesamt für Migration. Für dieses Bundesamt wird ein Budget vorgelegt, das, wieder verglichen mit dem Vorjahresbudget, um 46 Millionen Franken oder 5 Prozent tiefer liegt. Dabei ist sich die Finanzkommission bewusst, dass diese Budgetierung immer von Unsicherheiten begleitet ist. Denn je nachdem, wie sich die Situation im Laufe eines Jahres entwickelt, kann es sein, dass sich diese Ausgaben dann wieder erhöhen. Inhaltlich hat die Finanzkommission eigentlich einen anderen Schwerpunkt in diesem Departement angesprochen. Es ist die Budgetierung der sogenannten EffVor, die seinerzeit vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Parlament verabschiedet wurde, mit dem Hauptziel bzw. Hauptzweck, die organisierte Kriminalität in diesem Land wirkungsvoll zu bekämpfen. Es hat sich gezeigt, dass die ursprünglichen Aufbau- und Ausbaupläne zurückgenommen worden sind. Das wurde teilweise auch öffentlich diskutiert. Daher hat die Finanzkommission dem Bundesrat die Frage gestellt, ob die im Budget 2005 eingesetzten Mittel zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, soweit sie bekannt ist, reichen. Die Antwort war eine Bejahung dieser Frage, und die Finanzkommission hat sich mit

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

dieser Auskunft zufrieden gegeben. So weit meine allgemeinen Bemerkungen. Ich komme nun zur Fahne, Seite A5, und mache die Bemerkungen gleich zu allen drei Positionen, die hier aufgeführt sind. Sie stellen auf der Fahne fest, dass die Finanzkommission beim Generalsekretariat, bei den Dienstleistungen Dritter, beantragt – übrigens einstimmig –, dem bundesrätlichen Betrag zuzustimmen, während der Nationalrat hier eine Budgetreduktion vorgenommen hat. Wir haben festgestellt, dass gegenüber dem Vorjahr die Aufwendungen des Generalsekretariates des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes um rund 670 000 Franken höher sind. Das Departement hat diese Ausgabenerhöhung so erklärt, dass es sagte, es sei vorgesehen, Studien über eine weitere Reorganisation und weitere Rationalisierungsmassnahmen in diesem Departement machen zu lassen. Diese Massnahmen würden mittelfristig dazu führen, dass weitere Einsparungen in diesem Departement möglich seien. Das hat dazu geführt, dass die Finanzkommission dem bundesrätlichen Antrag zustimmte. Der Vollständigkeit halber muss ich darauf hinweisen, dass im Nationalrat gesagt worden ist, wenn denn schon gespart werden müsse, wenn die SVP schon so sparen wolle – da kamen noch parteipolitische Schlenker dazu –, dann werde bei einem SVP-Departement gespart. Ich muss Ihnen sagen: In der Finanzkommission haben wir dieser Argumentation keine Beachtung geschenkt, wiewohl da und dort auch Lust vorhanden wäre, solcherlei zu tun. Ich beantrage Ihnen also, bei dieser Position gemäss Entwurf des Bundesrates zu beschliessen. Bei der weiteren Position, bei der auf der Fahne eine Änderung gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Vorlage aufgeführt ist, handelt es sich um eine budgetneutrale Umschichtung, nachdem das Departement hat feststellen müssen, dass die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation Lyon – das ist die Interpol, die wir alle aus den Krimis kennen – im Jahr 2005 höhere Mitgliederbeiträge verlangt; diese konnten durch eine Senkung der Position Übrige Sachausgaben kompensiert werden, wie Sie sie auf der Fahne finden. Somit handelt es sich hier um eine im Einvernehmen mit dem Departement und dem Bundesrat vorgenommene Änderung, der die Kommission zustimmt, wie es auch der Nationalrat bereits getan hat. Dann darf ich noch mitteilen, dass die Finanzkommission den insgesamt sechs Nachtragskrediten aus dem Bereich des Justiz- und Polizeidepartementes zustimmt, weil festgestellt worden ist, dass diese Nachträge durchaus kompensiert werden können. So weit meine Ausführungen zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Angenommen – Adopté

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Département de la défense, de la protection de la population et des sports Schwaller Urs (C, FR), für die Kommission: Dem VBS stehen im Voranschlag 2005 mit 4,706 Milliarden Franken im Vergleich zum Vorjahr rund 104 Millionen Franken weniger Mittel zur Verfügung. Die fehlenden Mittel werden zur Hauptsache bei den Rüstungsausgaben, 64 Millionen, bei den Personalausgaben, 58 Millionen, und im Verteidigungsbereich kompensiert. Auf der anderen Seite sind Mehrausgaben beim Truppenkredit, genauer: bei der Neuregelung der Soldzulagen, notwendig. Es geht hier um einen Betrag von 13 Millionen Franken. Die Einnahmen des VBS bewegen sich gemäss Voranschlag des Bundesrates mit 118 Millionen auf Vorjahresniveau. In der Finanzkommission haben wir nach eingehender Diskussion beschlossen, die Position 6000.001 – Immobilienverkäufe – um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Wir haben damit in dieser Frage mit dem Nationalrat gleichgezogen. Wichtig scheint mir hier folgende Feststellung zu sein: Die vom Bundesrat in seinem Entwurf eingestellten 25 Millionen Franken sind der Erlös aus jenen Verkäufen, die nach dem jetzigen Stand der Vorbereitungen im Jahr 2005 realistisch erscheinen. Wenn wir nun die Position Immobilienverkäufe um 10 Millionen erhöhen, geben wir damit ein Signal, dass wir eine möglichst beförderliche Behandlung bzw. den zügigen Verkauf von nicht mehr benötigten Objekten erwarten. Wir wollen aber keine Notverkäufe oder Verkäufe um jeden Preis auslösen. Wenn also in der Jahresrechnung 2005 der Betrag der nun eingestellten 35 Millionen Franken nicht ganz erreicht werden sollte, wird das ohne Kritik hinzunehmen sein. Wir wollen in jedem Fall einen Verkauf zu Marktpreisen, und wir werden dementsprechend auch erst im Rückblick feststellen können, ob das vorgeschlagene Plus von 10 Millionen Franken tatsächlich mehr als eine Wunschvorstellung oder eine kosmetische Budgetverbesserung gewesen ist. Im Übrigen verzichtet die Finanzkommission auf weitere Anträge. Das VBS-Budget erfüllt die Budgetvorgaben des Bundesrates und respektiert auch die Ausgabenplafonds, welche dieser gesetzt hat. Wir sind der Auffas-

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

sung, dass beim Einsatz der verbleibenden Mittel dem VBS ein gewisser Spielraum zuzugestehen ist, um die Restrukturierung der Armee voranzutreiben. Dies gehört in die Führungsverantwortung des Departementes bzw. des Bundesrates, und es kann nicht sein, dass wir in der internen Mittelallokation gleich noch alle Feinabstimmungen selbst vornehmen. Was die grösseren Vorhaben anbelangt, so hat unser Rat diese bereits in Zusammenhang mit dem Rüstungs- und dem Immobilienprogramm im Detail diskutiert. Eine letzte allgemeine Bemerkung gilt dem Personalabbau, der nach der Mittelkürzung unausweichlich ist. In der Finanzkommission haben wir angesprochen, dass dieser Abbau möglichst sozialverträglich zu bewerkstelligen ist. Gefordert wären vermehrt auch die übrigen Departemente, um bei der Neubesetzung freiwerdender Stellen den Entlassenen oder von einer Entlassung bedrohten Mitarbeitern des VBS, selbstverständlich unter Vorbehalt der erforderlichen Qualifikationen, eine gewisse Priorität einzuräumen. Offensichtlich ist das noch zu selten der Fall, wie man uns auch in der Subkommission gesagt hat. Wir bedauern dies, gehört es doch zu den wichtigen Pflichten eines jeden Arbeitgebers, bei Umstrukturierungen und Restrukturierungen möglichst alles zu machen, um den von den Massnahmen betroffenen Mitarbeitern Perspektiven anzubieten. Dies muss unter anderem auch heissen, dass die Ämter vom Bundesrat über alle Departemente hinweg verpflichtet werden, bei entsprechender Eignung Personal anzustellen, welches im VBS seine Stelle verliert. Es geht für den Bund darum, den Ruf zu behalten, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein. AB 2004 S 815 / BO 2004 E 815 504 Bundesamt für Sport 504 Office fédéral du sport Antrag der Kommission 3600.006 Entschädigungen für Jugend+Sport-Aktivitäten Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Bieri 3600.006 Entschädigungen für Jugend+Sport-Aktivitäten Fr. 56 429 900 Antrag Heberlein 3600.006 Entschädigungen für Jugend+Sport-Aktivitäten Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission 3600.006 Indemnités versées pour les activités de Jeunesse+Sport Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Bieri 3600.006 Indemnités versées pour les activités de Jeunesse+Sport Fr. 56 429 900 Proposition Heberlein 3600.006 Indemnités versées pour les activités de Jeunesse+Sport Adhérer à la décision du Conseil national Bieri Peter (C, ZG): Ich kann es kurz machen. Ich habe in meiner gestrigen Begründung zur Streichung von 1 Million Franken bei der Pro Helvetia gesagt, dass ich diese 1 Million Franken nicht einfach sparen möchte, sondern dass ich sie im weiteren Sinne an einem Ort der Kultur einsetzen möchte, wenngleich der Begriff "Kultur" hier etwas weiter gefasst werden muss. Ich glaube, die Förderung von Jugend+Sport ist unbestritten, deren Wert kennen wir alle. Es ist nun so, dass bei der Förderung von Jugend+Sport 1,5 Millionen Franken gekürzt werden müssen. Wir sind alle davon überzeugt, dass hier gute Arbeit geleistet wird und dass es im Sinne der Präventionsmassnahmen und der Gesundheitsförderung die richtige Stelle ist, dass sich der Bund mit geeigneten Mitteln engagiert, zumal Jugend+Sport eine bewährte Institution ist. Ich habe meinen Antrag von gestern nicht einfach so verstanden, wie es heute natürlich in allen Zeitungen heisst, dass eine Strafaktion durchgeführt werden sollte, sondern ich habe mir vorgestellt, dass ich den Betrag 11.02.2017

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

umlagern möchte und diese 1 Million Franken an einem anderen Ort einsetzen möchte, wo sie einen höheren Nutzen erbringen könnte als bei der Pro Helvetia. Sie können das auch missdeuten, ich bin mittlerweile abgehärtet. Herr Bundesrat Merz hat gestern gesagt, er habe Vorbehalte bezüglich der Thematik von Jugend+Sport. Ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich möchte aber doch zu bedenken geben, dass ich die Förderung nicht um 1,5 Millionen Franken, also auf den alten Betrag, erhöhen möchte, sondern es würde dann trotzdem noch einen Sparbetrag von 500 000 Franken im Vergleich zum letztjährigen Budget ausmachen. In dem Sinne möchte ich diese Begründung zu meinem Antrag nachschieben. Heberlein Trix (RL, ZH): Nach dem Disziplinierungsappell von Herrn Lauri heute Morgen habe ich beinahe ein schlechtes Gewissen; er kann mich aber sonst nicht in der Reihe derjenigen einstufen, welche ausgabenfördernd sind. Das flammende Plädoyer für Jugend+Sport gestern von Herrn Bieri möchte ich noch folgendermassen ergänzen: Die im Voranschlag vorgesehene Kürzung der Entschädigungen für Jugend+Sport um 1,5 Millionen Franken steht in klarem Widerspruch zum nationalen Sportkonzept des Bundes. Ziel des Konzeptes ist es nämlich, den Anteil der bewegungsaktiven Bevölkerung kontinuierlich zu erhöhen. Ich zitiere daraus: "Jugend+Sport wird auf nachhaltige, regelmässige Sportaktivitäten ausgerichtet. Die Qualität wird gesichert." Am Montag haben wir bei der Diskussion über die Interpellation Reimann von Bundesrat Schmid gehört, wie wichtig erfolgversprechende Strukturen seien. Das sind bei uns die Vereine, es sind ihre Leiter, es ist sehr viel Freiwilligenarbeit, es sind motivierte Kinder und Jugendliche, die wir weiterhin aktiv erhalten wollen. Vor einem Monat veröffentlichte das Bundesamt für Sport den erschreckenden Bericht über die grosse Zahl von übergewichtigen Jugendlichen in unserem Land, von Jugendlichen, die kaum mehr den Purzelbaum beherrschen und die keine Veloprüfung mehr machen können, weil sie beim Velofahren nicht gleichzeitig das Handzeichen geben und geradeaus fahren können, wie es Herr Bundesrat Schmid zitiert hat. Dass diese Tatsachen direkte Auswirkungen auf die Gesundheitskosten und auf die Folgekosten haben, bedarf hier keiner weiteren Erklärung. Ich zitiere aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reimann: "Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die Grundlagen für gute und herausragende sportliche Leistungen im Sportunterricht in der Schule, im Kinder- und Jugendtraining im Verein und letztlich auch im Elternhaus gelegt werden. Der Bundesrat ist gewillt, die im sportpolitischen Konzept für 2003 bis 2006 vorgesehenen Förderungsmassnahmen weiterhin zu unterstützen." Herrn Bürgis Folgerung in der Diskussion war, dass es wohl richtig sei, Ja zu Konzepten zu sagen, dass diese dann aber auch umgesetzt werden müssten. Dazu braucht es Kurse und Leiter, und es braucht auch die notwendigen Finanzen. Herr Bundesrat, ich möchte noch Folgendes klarstellen: Meinen Antrag habe ich nicht eingereicht, weil das Bundesamt für Sport gejammert hätte oder weil Herr Heinz Keller zu uns gekommen wäre. Dies ist nicht der Fall. Ich habe ihn angefragt, und er hat klar gesagt, dass der einzige Ort, wo er diese Einsparungen machen könne, im Bereich der Leiterausbildung sei. Dies nur, weil Sie ihm gestern unterstellt haben, er habe seinen Auftrag nicht mehr erfüllt. Ich möchte das klarstellen. Er kam nicht zu uns, weder im National- noch im Ständerat. Der Nationalrat hat diese Aufstockung mit 103 zu 59 Stimmen klar beschlossen. 2005 ist von der Uno zum Internationalen Jahr des Sports erklärt worden. Die Schweiz will sich in diesem Jahr für den Sport und vor allem für die Sporterziehung engagieren, wobei diese Aktivitäten nachhaltig wirken sollen. Ich bin mir bewusst, dass ich mit diesem Antrag die Regel durchbreche, dass anderswo eine Kompensation vorgeschlagen werden soll. Dies ist mir seriöserweise aber nicht möglich, da ich nicht über die Detailkenntnisse verfüge und da 1 oder 1,5 Millionen Franken im Rahmen dieses Budgets zwar durchaus ein Betrag sind, ein solcher Betrag aber sicher anderswo eingespart werden kann. Der Antrag Bieri bietet dazu Hand, auch wenn der gestrige Beschluss hohe Wellen geworfen hat. Für mich ist das Anliegen entscheidend und nicht die als Strafaktion aufgefasste Kürzung bei Pro Helvetia. Ich vertrete meinen Antrag mit oder ohne Kompensation – aus der Überzeugung heraus, dass wir nicht nur Lippenbekenntnisse ablegen dürfen. Wir dürfen nicht nur Konzepte für die Sportförderung formulieren und sehr viel Geld in diese Papiere, in diese Studien über Jugendliche, investieren und dann über fehlenden Nachwuchs im Spitzensport und über mangelnde Motivation im Breitensport jammern. Wir müssen auch die Umsetzung konsequent unterstützen, wie es Herr Bürgi verlangt hat. Tendenziell sind nämlich auch im ganzen Finanzplan erhebliche Kürzungen enthalten; ich erwähne die Seiten 40, 41, 70 und 71, wo im Bereich Sport inklusive Entlastungsprogramm Kürzungen von über 50 Millionen Franken vorgesehen sind. Ich beantrage Ihnen aus diesem Grunde – und ich möchte mich hier dem Antrag Bieri anschliessen –, die beantragte Aufstockung bei Pro Helvetia von 1,5 auf 0,5 Millionen Franken zu reduzieren und seinen Antrag

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

auf 1 zusätzliche Million für das Bundesamt für Sport zu unterstützen. Ich bitte Sie, diesem Antrag Folge zu leisten. Sie tun damit etwas, das langfristige und nachhaltige Auswirkungen hat. AB 2004 S 816 / BO 2004 E 816 Präsident (Frick Bruno, Präsident): Der Antrag Heberlein ist zurückgezogen worden. Schwaller Urs (C, FR), für die Kommission: Wer ist schon gegen Jugend+Sport und die Förderung sportlicher Aktivitäten unserer jungen Leute? Ganz sicher nicht ich, zumal ich verschiedenen Sportbewegungen nahe stehe, selber auch noch Sport treibe und sogar noch Purzelbäume machen kann. Kommen wir aber zurück. Wir alle wollen einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag 2005. Um einen solchen zu erreichen, ist es notwendig, in verschiedenen Departementen zu kürzen. Das ist auch vorliegend geschehen. Die Kürzungen beim VBS hat dieses zu Recht nicht nur bei der Armee, nicht nur im Verteidigungsbereich, erbracht, sondern es hat von allen seinen Dienststellen einen Sparbeitrag verlangt. Das Baspo hat die gezielten Kürzungen dort umgesetzt, wo dies aufgrund seiner Beurteilung auch zu verantworten war. Ich habe mir die Zahlen geben lassen, die Folgendes besagen: Auch mit einer Kürzung von 1,5 Millionen Franken gegenüber der Finanzplanung bleiben die Kredite dieser Position nahezu auf dem Niveau des Voranschlages 2004. Wir sind davon nur 500 000 oder 600 000 Franken entfernt. Die Mittel für die Umsetzung des sportpolitischen Konzeptes des Bundesrates – Herr Bundesrat Merz hat es gestern gesagt – sind von dieser Kürzung ausgenommen. Wenn ich auf das Rechnungsjahr 2003 zurückschaue, stelle ich fest, dass nur 48 Millionen Franken statt der budgetierten 56 Millionen tatsächlich auch ausbezahlt wurden. Das heisst, es gab einen Kreditrest von 8,3 Millionen Franken. Auch in den Jahren 2001 und 2002 blieben Kreditreste von 2,8 bis 3,3 Millionen Franken stehen. Mit anderen Worten: Die vorgesehene und vom Baspo vorgenommene Reduktion ist geringer als die Sockelkreditreste der vergangenen Jahre. Die Finanzkommission ist deshalb der Auffassung, dass diese Kürzung verantwortbar ist. Lassen Sie mich abschliessend noch zwei Sätze sagen. Es gibt Globalvorgaben für die Ämter. Es liegt nun am Baspo, die notwendigen Mittel zum Ausgleich zu finden. Innerhalb des Amtes ist mit einer entsprechenden Priorisierung den Anliegen von Jugend+Sport Rechnung zu tragen. Ich bin überzeugt, dass dem auch so sein wird. Im Namen der Finanzkommission lade ich Sie deshalb ein, den verbleibenden Antrag abzulehnen. Lauri Hans (V, BE), für die Kommission: Es geht mir selbstverständlich gleich wie wahrscheinlich vielen in diesem Saal, insbesondere auch Kollege Bieri. Sport ist uns sehr sympathisch, und wir möchten wirklich nicht, dass hier etwas im Argen liegt. Aber ich glaube, ich kann Ihnen drei Argumente liefern, die es uns ermöglichen sollten, auf diese Aufstockung zu verzichten. 1. Herr Kollege Bieri, natürlich haben wir gestern beim Budget von Pro Helvetia eine Million Franken gestrichen. Das wäre an sich eine gewisse Legitimation, um jetzt hier aufzustocken. Aber wir wissen nicht, wie der Nationalrat entscheidet. Es gibt ja im Bereich Jugend+Sport eine Differenz zum Nationalrat. Mit anderen Worten: Wenn der Nationalrat bei Pro Helvetia auch eine Million Franken weniger ausgeben will, hat er immer noch die Möglichkeit, hier aufzustocken. Mit anderen Worten: Es ist nicht zwingend, wenn wir mit dem Minus und dem Plus argumentieren, dass wir heute diese Aufstockung machen. Der Nationalrat kennt unsere Absicht; er kann es auch hinsichtlich des Verfahrens machen. Das ist das eine. 2. Wie ist das VBS vorgegangen? Ich wende mich diesbezüglich vor allem an Frau Heberlein. Es hat, wie das üblich ist, allen Bundesämtern eine Vorgabe gemacht, auch dem Baspo und damit auch Herrn Direktor Keller. Der Haushalt des Baspo beläuft sich auf rund 130 Millionen Franken. Das Baspo kennt das nationale Sportkonzept des Bundes, das Sie erwähnt haben. Im Wissen um all diese Rahmenbedingungen und Aufgaben wurde im Baspo gesagt: Hier erbringen wir diese Kürzungsvorgabe. Diese Güterabwägung zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen hat also stattgefunden. Ich bin der festen Überzeugung, wir sollten die Amtsdirektoren in ihre Pflicht nehmen und sie bei dem behaften, was sie im Interesse des Ganzen und mit den Vorgaben der Landesregierung machen wollten. 3. Ich habe ein weiteres Argument, weshalb Sie hier auf diese Aufstockung verzichten können: Es ist ja denkbar, dass das Baspo in den nächsten Monaten zum Schluss kommt, es möchte die Prioritäten bei seinen Aufgaben anders setzen; es möchte jetzt in der Tat ein etwas grösseres Schwergewicht auf den Bereich Jugend+Sport legen. Das Baspo hat dann problemlos – wirklich problemlos, die Geschichte zeigt das – die Möglichkeit, uns einen Nachtragskredit zu stellen, unter der Bedingung, dass es diesen Betrag an einem anderen Ort in seinem Aufgabenbereich kompensiert. Die Erfahrung zeigt sowohl beim Dringlichkeitsverfahren

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

der Finanzdelegation wie auch in den beiden Räten: Wenn diese Kompensation echt ist, dann gibt es praktisch keine Fälle, wo dem nicht entsprochen wird. Diese Flexibilität im Budgetvollzug sollten wir akzeptieren. Sie führt eben dazu, dass man sagen kann, man könne die beiden Interessen, Haushaltsanierung und allenfalls neue Priorisierung, unter einen Hut bringen. Deshalb bitte ich Sie, auch hier keine Ausnahme zu machen – wir haben noch sehr schwierige Entscheide vor uns –, sondern auf der Linie der Kommission zu bleiben. Präsident (Frick Bruno, Präsident): Es ist selten, dass Kommissionspräsidenten ihre Voten mit Gewehrsalven unterlegen. (Heiterkeit) Es führt dazu, dass sogar der Bundesrat auf sein Votum verzichtet. Abstimmung – Vote Für den Antrag der Kommission .... offensichtliche Mehrheit Für den Antrag Bieri .... Minderheit 525 Verteidigung 525 Défense Antrag der Kommission 3210.001 Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission 3210.001 Etudes de projets, essais et préparatifs d'achats Adhérer au projet du Conseil fédéral Schwaller Urs (C, FR), für die Kommission: Ich kann es ganz kurz machen: Es geht hier auch gemäss den Erklärungen, welche Bundesrat Merz im Nationalrat abgegeben hat, um einen Betrag von 1,4 Millionen Franken für das Serienreif-Machen – wie das genannt wird – des Genie- und Minenräumpanzers. Wie da auch ausgeführt wird, müssen wir nun den definitiven Entscheid in dieser Frage abwarten. Der Bundesrat hat gesagt, dass der Kredit, sollte der Panzer schlussendlich nicht gekauft werden, nicht für andere bewilligte Projekte im Bereich der Forschung zur Verfügung stehe. Angenommen – Adopté

Finanzdepartement – Département des finances 601 Finanzverwaltung 601 Administration des finances Antrag der Kommission 3300.011 Passivzinsen Fr. 3 882 515 190 Proposition de la commission 3300.011 Intérêts passifs Fr. 3 882 515 190 AB 2004 S 817 / BO 2004 E 817 Slongo Marianne (C, NW), für die Kommission: Die wesentlichen Ausführungen zum Eidgenössischen Finanzdepartement sind bereits beim gestrigen Eintreten gemacht worden. Deshalb fasse ich mich ganz kurz und spare Zeit. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen, unter dieser Position auf Seite 470 der Botschaft und auf Seite A7 der neuesten Fahne die Anträge des Bundesrates mit zwei Ausnahmen gutzuheissen: Wir sprechen erstens von Passivzinsen im Umfang von rund 3,9 Milliarden Franken. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat in

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

unserem Auftrag die Berechnungsparameter noch einmal geprüft. Auch sie sieht bei den kurzfristigen Zinssätzen durchaus eine Anpassungsmöglichkeit. Rund 13 Milliarden Franken der Bundesschuld werden kurzfristig aufgenommen. Dieser Teil wird jedes Jahr erneuert und reagiert daher direkt auf die Zinsen des entsprechenden Jahres. Bei den Bundesobligationen, dem Schwergewicht der Verschuldung, sind die Zinssätze und die Obligationen dieses Jahres für die Zinszahlungen im Budgetjahr massgeblich. Bis jetzt haben wir bei den kurzfristigen Schulden, insbesondere den Geldmarktbuchforderungen, mit einem Zinssatz von knapp 2 Prozent gerechnet. Aus heutiger Sicht ist dieser Zinssatz relativ hoch. Wenn wir diesen bei einem aktuellen Dreimonatsgeldsatz von rund 0,7 Prozent einerseits auf ein Niveau von 1,5 Prozent reduzieren, anderseits mit einem etwas grösseren Volumen an Geldmarktbuchforderungen rechnen, dann ergibt sich eine Reduktionsmöglichkeit in der Grössenordnung von rund 30 Millionen Franken. In den vergangenen Jahren haben wir immer ganz erhebliche Kreditreste verzeichnet. Zumindest bei dieser Position waren wir beim Budgetieren immer eher auf der pessimistischen Seite. Deshalb ist eine Reduktion um 30 Millionen Franken aus der Sicht Ihrer Finanzkommission zu verantworten. Wir bitten Sie, dies so zu beschliessen. Merz Hans-Rudolf, Bundesrat: Ich habe einen Antrag auf Reduktion der Passivzinsen in Zusammenhang mit einem Antrag von Herrn Weyeneth im Nationalrat bekämpft; ich habe diese Schätzkorrektur nicht gutgeheissen. Der Grund war aber der: Herr Nationalrat Weyeneth hatte in der Eintretensdebatte gesagt, dass die Passivzinsen die grösste Blackbox in diesem Budget seien. Ich wollte einfach bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck bringen, dass das für das Finanzdepartement überhaupt keine Blackbox ist. Wir haben im Gegenteil im letzten Sommer sehr intensiv an der Tresorerie gearbeitet; wir haben ja über 80 Milliarden Franken auf dem Markt angeliehen. Es geht immer wieder darum, diese Anleihen zu erneuern, gelegentlich zu erhöhen, und dabei entstehen Agios. Wir arbeiten natürlich jetzt, in einer Phase von tiefen Zinsen, sehr intensiv mit dem Ziel, die Verschuldung des Bundes langfristig abzusichern. Das ist auch sehr gut gelungen. Wir haben jetzt über Jahre hinaus eine gute, tiefe Zinssituation im Passivzinsbereich, und das wird sich – auch wenn dann gelegentlich die Zinsen wieder steigen – mit Sicherheit stabilisierend auf die Passivzinsen auswirken. In der Tat ist der Grund für den Anstieg im Jahr 2005 eben in den vereinnahmten Agios von über 500 Millionen Franken im Jahre 2003 zu sehen. Das hängt damit zusammen, dass wir in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, mehr bestehende Anleihen aufzustocken als neue Anleihen zu begeben. Je nach Zinssituation und je nachdem, welche Anleihen dann aufgestockt werden, resultieren bei diesen Vorgängen eben Agios, die schwer berechenbar sind. Im Voranschlag 2005 haben wir 78 Millionen Franken eingestellt. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir durchaus damit rechnen können, im nächsten Jahr Anleihen von etwa 8,5 Milliarden Franken gegenüber ursprünglich mindestens 10 Milliarden zu begeben, weil das Anleihevolumen kleiner sein wird. Bei gleicher Schätzmethode ergäbe dies dann ein um 12 Millionen Franken kleineres Agio. Umgekehrt wollen wir im nächsten Jahr mehr Geldmarktbuchforderungen – und die sind ja im kurzfristigen Bereich – platzieren. Dort ist vorgesehen, dass wir etwa 13 Milliarden Franken platzieren. Weil wir für das nächste Jahr mit anhaltend tieferen Zinsen rechnen, die etwa im heutigen Bereich liegen oder leicht ansteigen, ergibt sich eben trotz des grösseren Volumens ein kleinerer Zinsaufwand. Angesichts dieser Entwicklung verbleibt somit aus der Sicht des Finanzdepartementes eine vertretbare Schätzkorrektur in der Grössenordung von 30 Millionen Franken, wie sie jetzt von der Sprecherin der Finanzkommission beantragt wurde. Angenommen – Adopté 606 Zollverwaltung 606 Administration des douanes Antrag der Kommission 3600.001 Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Bürgi 3600.001 Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

Proposition de la commission 3600.001 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Bürgi 3600.001 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés Adhérer à la décision du Conseil national Bürgi Hermann (V, TG): Dieses Thema, Herr Bundesrat, habe ich bereits letzte Woche einmal erörtert, als es darum ging, das Abkommen betreffend die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte bei den Bilateralen II zu genehmigen. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich etwas aushole, weil es mir nicht einfach darum geht, irgendeinen Antrag zu stellen, sondern darum, aufzuzeigen, dass die Finanzpolitiker hier in Widerspruch mit den Vorgaben des erwähnten Abkommens zu geraten drohen. In der Botschaft zu den Bilateralen II erklärte der Bundesrat unter anderem bezüglich der Bedeutung des Abkommens: "Für die Schweizer Landwirtschaft bedeutet der Rohstoffpreisausgleich eine Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Grundstoffe." Das ist das Thema meines Antrages; denn dieses Ziel wird ja auch mit diesem bilateralen Abkommen anvisiert. Der Bundesrat hat in der gleichen Botschaft aber auch darauf hingewiesen, dass er damit rechne, diese Ausfuhrbeiträge beim "Schoggigesetz" reduzieren zu können. Ich zitiere auch hier aus der Botschaft, der Bundesrat sagt: "Mit dem neuen Protokoll 2 wird der Beitragsbedarf bei bisherigen Ausfuhrmengen zirka 85 Millionen Franken pro Jahr betragen." Er sagt dann, dass damit 30 Millionen Franken gespart werden können. Das ist jetzt in den Voranschlag 2005 eingeflossen, indem anstelle des an sich möglichen WTO-Plafonds von 114,9 Millionen Franken lediglich 80 Millionen Franken vorgesehen sind. Der guten Ordnung halber möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass das Verhandlungsergebnis im Rahmen der Vernehmlassung zum Abkommen über die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse seitens der Landwirtschaft, insbesondere aber auch seitens der Branchenverbände – und ich habe die Ehre, einen Branchenverband, die Branchenorganisation Milch, zu präsidieren, deshalb melde ich mich hier zu Wort – grundsätzlich begrüsst wurde. Es wurde aber gefordert, dass das Einsparpotenzial betreffend Exportbeiträge zur Vergrösserung des Exportvolumens gebraucht wird. Weshalb wird es gebraucht? Um eben in geringerem Masse auf den Veredelungsverkehr angewiesen zu sein; denn wenn diese Exportbeiträge nicht vorhanden sind, dann wird der Veredelungsverkehr bewilligt, und dann AB 2004 S 818 / BO 2004 E 818 werden keine einheimischen landwirtschaftlichen Rohstoffe verwendet. Das ist der Zusammenhang. Was mich jetzt irritiert, Herr Bundesrat, ist die Tatsache, dass der Bundesrat selbst im Nachtrag II diese Zusammenhänge sieht. In der Botschaft zum Nachtrag II wird darauf hingewiesen: "Für die Schweizer Landwirtschaft ist es wichtig, dass auf den Veredelungsverkehr mit landwirtschaftlichen Grundstoffen so lange verzichtet wird, als andere Massnahmen den Rohstoffpreisnachteil ausgleichen." So weit, so gut. Jetzt werden Sie mir erklären, dass andere Mittel zur Verfügung stünden. Das ist nur die halbe Wahrheit. Der Nationalrat hat diesen Budgetposten deshalb zu Recht – zu Recht! – von 80 auf 90 Millionen Franken erhöht. Mein Antrag geht nur in diese Richtung – dass wir uns dem Nationalrat anschliessen. Nach der Aufdeckung dieser Zusammenhänge eine Schlussbemerkung: Die Zielsetzung des Abkommens, nämlich unter anderem die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Grundstoffe, setzt voraus, dass Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten nicht allzu stark gekürzt werden. Wir haben nach wie vor Rohstoffpreisdifferenzen, und wir können das nicht von heute auf morgen ändern. Herr Bundesrat, das ist ein Prozess. Dieser Weg – das wissen die Beteiligten – muss beschritten werden; es ist nur die Frage, wie dieser Prozess abläuft. Ich bin der Meinung, dass wir das Schritttempo etwas ändern sollten. Wenn Sie meinen Antrag unterstützen, dann ermöglichen Sie, dass die Schweizer Nahrungsmittelindustrie ein grösseres Quantum an einheimischen Agrarrohstoffen verarbeiten kann und in einem etwas geringeren Ausmass ausländische Agrarrohstoffe einführen, veredeln und nachher wieder ausführen muss. Das ist der Kerngehalt meines Antrages. Wir haben den flammenden Appell unseres geschätzten Kollegen Lauri heute Morgen gehört; das ehrt ihn selbstverständlich als Finanzpolitiker. Aber ich muss jetzt Herrn Kollege Lauri nach dieser "Morgenandacht" auch noch etwas anderes sagen. Herr Kollege Lauri, die Finanzpolitik ist das eine; selbstverständlich sagt uns die Verfassung, wir hätten längerfristig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu machen. Aber die Verfassung gebietet uns auch noch andere Dinge, nicht nur Finanzpolitik. In der Verfassung stehen zahlreiche Zielsetzun-

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gen, die dieser Staat auch zu erfüllen hat, unter anderem auch in Artikel 104, der die Landwirtschaft betrifft. Ich bin deshalb der Meinung, dass dies trotz aller Finanzpolitik und trotz dem Bestreben, den Bundeshaushalt zu sanieren, keine Einbahnstrasse sein kann. Finanzpolitiker sind – ich habe das meinem verehrten Kollegen Philipp Stähelin gelegentlich gesagt – sehr differenziert denkende Menschen, sie sind gradlinig ausgerichtet, aber sie neigen gelegentlich zu etwas: Sie neigen gelegentlich dazu, einen ausgesprochenen Röhrenblick zu haben. In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Antrag im Interesse einer gesamthaften Abwägung zu unterstützen. Slongo Marianne (C, NW), für die Kommission: Sie haben die Ausführungen von Herrn Bürgi gehört. Als ehemaliges Mitglied der Finanzkommission, selbstverständlich ohne Röhrenblick, hat er gleichwohl Verständnis dafür, dass ich Sie namens der Kommission bitte, dem Bundesrat zu folgen. Wie begründen wir dies? Diese 80 Millionen Franken gemäss bundesrätlichem Entwurf beinhalten die bewusst gewählte und gezielte Kürzung seitens des Bundesamtes für Landwirtschaft. Weil wir ein schuldenbremsenkonformes Budget 2005 verabschieden wollen, dürfen wir hier nicht aufstocken. Bei einer Aufstockung um 10 Millionen Franken hätte die Landwirtschaft anderweitige Kürzungen zu erbringen, um den proportionalen Sparbeitrag der Landwirtschaft zu erfüllen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Bürgi abzulehnen und dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen. Lauri Hans (V, BE), für die Kommission: In aller Bescheidenheit glaube ich, Ihnen auch hier einen Weg zeigen zu können, damit Sie ohne grosse Gewissensbisse den Antrag Bürgi ablehnen können. Herr Kollege Bürgi sagt mit seiner Argumentation, der Nationalrat habe hier zu Recht aufgestockt, und ich sage Ihnen: Der Nationalrat hat eben ein Element nicht gesehen, nämlich, dass wir in diesem Haushalt beim Vollzug eine gewisse Flexibilität haben. Was ist hier abgelaufen? Auch hier ist es so, dass die Landwirtschaft – vorab vertreten durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) – vom Bundesrat eine Kürzungsvorgabe erhalten hat. Das BLW hat einen Haushalt von 3,5 Milliarden Franken, und funktional, also aufgabenmässig betrachtet, hat der Bund im Landwirtschaftsbereich Ausgaben von etwa 3,7 Milliarden Franken. Nach Abwägung aller Aspekte hat das Bundesamt gesagt: Gerade hier, wo es diese verarbeitende Industrie treffen könnte, wollen wir jetzt diese Sparvorgabe zu einem schönen Teil vollziehen. Es hat das teilweise zu Recht gesagt, denn die Bilateralen II werden zu Entlastungen führen. Es hat aber zusätzlich einen Sparbeitrag realisiert; das gebe ich gerne zu. Obwohl wir hier im Bereich der Zollverwaltung sind, sprechen wir von Landwirtschaftsausgaben. Noch einmal: Die Priorisierung geschah gegenüber diesen 3,5 bzw. 3,7 Milliarden Franken. Jetzt, Kollege Bürgi, ist es durchaus möglich, dass man im Laufe des Haushaltsvollzuges feststellt, dass man mit diesem herabgesetzten Betrag ein Problem bekommt. Dann ist es das Natürlichste der Welt, dass das BLW, das ja inhaltlich diese Kreditposition des Zolls bewirtschaftet, kommt und sagt: Jetzt brauchen wir einen Nachtragskredit, und weil wir hier mehr Geld brauchen, sparen wir das in einem anderen Landwirtschaftsbereich. Das ist normaler, vernünftiger Haushaltsvollzug. Jetzt werden Sie mir vielleicht sagen: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Da zitiere ich – genau gleich wie Sie vorhin – die Nachtragsbotschaft. Dort sehen Sie auf Seite 29, dass man einen Nachtragskredit von 14,9 Millionen Franken verlangt, und in der Mitte der Seite steht, dass die zusätzlichen Ausgaben auf Positionen des BLW – Beihilfen Viehwirtschaft, Beihilfen Pflanzenbau, Investitionskredite, jeweils mit Detailangaben – kompensiert werden. Mit anderen Worten: Es besteht kein Grund zur Aufstockung. Es besteht dann allenfalls Grund, im Haushaltsvollzug eine solche Kompensation zu offerieren. Damit ist klar, dass unser Rat auf seinem konsequenten Weg bleiben kann, indem er nicht aufstockt, sondern sagt: Wenn das wirklich so ist, wie uns das Kollege Bürgi eindringlich geschildert hat, dann handeln wir im Rahmen des Vollzuges im Jahr 2005. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Noch ganz kurz ein Wort zur Schuldenbremse: Selbstverständlich ist es so, dass uns die Verfassung in zahlreichen Aufgabengebieten Vorgaben macht. Aber im Bereich der Schuldenbremse ist eben die Verfassung sehr strikt und eindeutig, währenddem in den anderen Aufgabenbereichen viel mehr Flexibilität besteht. Ich möchte diese Diskussion aber nicht weiter vertiefen. Ich möchte nur aufzeigen, dass dem so ist. Zweitens sind wir ja hier noch lange nicht so weit, dass man sagen müsste, der Aufgabenbereich Landwirtschaft werde in einem beträchtlichen Umfang nicht mehr vollzogen. Das entscheidende Argument ist aber das erste mit der Kompensation. Merz Hans-Rudolf, Bundesrat: Herr Bürgi hat eingangs gesagt, das sei nicht irgendein Antrag. Das stimmt natürlich schon. Wenn er als ehemaliges Mitglied der Finanzkommission und als der Bauernsame nahestehender Ständerat einen Antrag stellt, dann muss man das ernst nehmen, und das tue ich auch. Er hat auch 11.02.2017

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gesagt, die Bauern seien in ihrer Arbeit naturnah. Ich erinnere mich, in meiner Jugend ein Erlebnis gehabt zu haben, das mich bis heute prägt. Es sind nämlich über meinem Haus zwei Gewitter zusammengekommen – dasjenige, das normalerweise vom Säntis herkommt, und das vom Bodensee. Wenn diese Gewitter zusammenkommen, muss man den Schirm aufspannen. Das ist etwa das, was man AB 2004 S 819 / BO 2004 E 819 hier hat. Das eine Gewitter ist das "Schoggigesetz". Da blitzt es schon lange, weil daran verschiedene Potentaten beteiligt sind, verschiedene Luftmassen, gelegentlich aufgewärmte, die sich dann eben in Gewitterwolken entladen. Auf der anderen Seite haben wir das Gewitter der Bilateralen II, in denen eben vorgesehen ist, dass mit dem Protokoll, eigentlich vom 1. Januar des nächsten Jahres an, in diesem Bereich 30 Millionen Franken frei werden. Ausgetragen werden diese beiden Gewitter über dem Budget. Das ist der Ort, wo es ausgetragen wird, wie Sie gesehen haben, und bei den Nachträgen. In der Tat sind jetzt von beiden Gewittern Elemente zusammengekommen. Wir haben einmal den Bruttobedarf von 135 Millionen Franken, dann haben wir die 30 Millionen, die mit dem Landwirtschaftsabkommen der Bilateralen II wegfallen werden. Dann haben wir den Veredelungsverkehr für Butter, der auch erwähnt wurde; das gibt auch minus 15 Millionen Franken. Dann haben wir den Nettobedarf von 90 Millionen Franken. Das ist das eine, und das andere sind jetzt die 10 Millionen Franken, auf die Herr Lauri hingewiesen hat, die gezielten Kürzungen in der Landwirtschaft, die man kompensieren muss. Das ist auch eine Aufgabe des Entlastungsprogramms 2004, wir müssen diese Position auch künftig handhaben. Das ergibt diese 80 Millionen Franken. Ich möchte Herrn Bürgi einfach ersuchen: Wenn solche Gewitter zusammenkommen, spannen Sie doch den Schirm auf, dann werden Sie nicht nass! Abstimmung – Vote Für den Antrag der Kommission .... offensichtliche Mehrheit Für den Antrag Bürgi .... Minderheit 620 Bundesamt für Bauten und Logistik 620 Office fédéral des constructions et de la logistique Antrag der Kommission 3190.001 Publikationen, Drucksachen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission 3190.001 Publications, imprimés Adhérer au projet du Conseil fédéral Slongo Marianne (C, NW), für die Kommission: Ich komme zur zweiten Ausnahme: Wir beantragen, bei der Logistik der Finanzkommission des Nationalrates zu folgen. Die Kürzungen von gut 4,5 Millionen Franken beziehen sich auf die Positionen Büromaterial, nämlich etwa 3,1 Millionen, und Bürotechnik, etwa 1,4 Millionen Franken. Hingegen bitten wir Sie bei der Position Publikationen, Drucksachen, gemäss Entwurf des Bundesrates zu entscheiden. Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission auch, die Nachtragskredite des Eidgenössischen Finanzdepartementes gutzuheissen. Gestatten Sie mir noch einige Ausführungen zum Voranschlag 2005 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. Sie finden den Bundesbeschluss IV auf Seite 106 der Botschaft. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung weist im Budget 2005 einen Reinertrag von 263 Millionen Franken aus. Er liegt 15,2 Millionen über dem Ergebnis von 2003, jedoch 10,8 Millionen unter dem Vorjahresbudget 2004. Der Voranschlag 2005 sieht Investitionen von gut 5 Millionen Franken vor. Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, auch dem Bundesbeschluss IV zuzustimmen. Angenommen – Adopté 611 Eidgenössische Finanzkontrolle 611 Contrôle fédéral des finances 11.02.2017

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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL Ständerat • Wintersession 2004 • Achte Sitzung • 08.12.04 • 08h45 • 04.047 Conseil des Etats • Session d’hiver 2004 • Huitième séance • 08.12.04 • 08h45 • 04.047

Fünfschilling Hans (RL, BL), für die Kommission: Die Finanzkontrolle ist, wie wir hier sehen, administrativ im Finanzdepartement eingegliedert. Sie ist aber unabhängig vom Bundesrat; das zeigt sich auch daran, dass die Wahl des Direktors der Finanzkontrolle von der Bundesversammlung bestätigt werden muss. Gemäss Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle reicht der Bundesrat das Budget der Finanzkontrolle unverändert an das Parlament weiter. Es ist deshalb Aufgabe der Finanzdelegation, dieses Budget zu überprüfen. Die Finanzdelegation ist dieser Aufgabe nachgekommen und beantragt Ihnen, das Budget der Finanzkontrolle so, wie es auf Seite 482 vorliegt, zu genehmigen. Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie 708 Bundesamt für Landwirtschaft 708 Office fédéral de l'agriculture Antrag der Kommission 3600.003 Beratungswesen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission 3600.003 Consultation Adhérer au projet du Conseil fédéral Brunner Christiane (S, GE), pour la commission: Le budget 2005 du Département fédéral de l'économie prévoit des dépenses d'un montant de 5,648 milliards de francs. Cela fait 186 millions de moins qu'au budget 2004 et cela correspond ainsi à une diminution d'environ 3,2 pour cent. De manière générale, tous les offices proposent des budgets équivalents, ou souvent inférieurs à ceux de l'année précédente, avec une exception: l'Office fédéral de la formation professionnelle et de la technologie (OFFT), qui affiche une augmentation des dépenses de 45 millions de francs due à la mise en oeuvre de la nouvelle loi sur la formation professionnelle. Pour la première fois, il n'y a dans ce budget plus de dépenses résultant de l'Expo.02, hormis les moyens mis à disposition pour les travaux de contrôle du Contrôle fédéral des finances – moyens qui n'apparaissent pas ici dans le budget. En ce qui concerne le SECO, ses dépenses courantes diminuent de 12,3 millions de francs par rapport au budget 2004. Cette diminution provient, d'une part, d'une baisse des dépenses pour la coopération au développement et la coopération avec les pays de l'Europe de l'Est et, d'autre part, d'une diminution des dépenses pour le tourisme et les investissements dans les régions de montagne. Ces baisses sont compensées par une augmentation des dépenses, d'une part, dans les prestations de la Confédération à l'assurance-chômage et, d'autre part, par l'introduction et l'exécution de la loi sur les travailleurs détachés. On note également une croissance des dépenses pour l'OCDE et l'AELE. Il faut toutefois noter que l'augmentation des dépenses pour l'assurance-chômage ne résulte pas d'une augmentation du chômage, mais de la modification intervenue dans le mode de calcul de la contribution de la Confédération. La part de la Confédération se calcule en effet depuis le 1er juillet 2003 en pourcentage de la masse salariale. Comme la masse salariale augmente – ce qui est une bonne chose –, la part de la Confédération augmente d'autant. En ce qui concerne la sécurité d'installations et d'appareils techniques et l'Association suisse de normalisation, notre commission s'est étonnée qu'il n'y ait pas de recettes correspondant à ces deux positions, c'est-à-dire que les attestations de conformité soient délivrées sans prélever aucun émolument. Le budget de l'OFFT est, lui, un budget de subventions. En 2005, il y a une augmentation du budget de 5 pour cent, soit de 45 millions de francs, due à l'évolution des bases légales sur les hautes écoles spécialisées et les écoles professionnelles. Concernant l'encouragement de la formation, de la recherche et de la technologie pendant les années 2004– 2007, AB 2004 S 820 / BO 2004 E 820 des coupes importantes ont dû être opérées. Il y a une réduction globale de 200 millions de francs pour l'OFFT

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pour ces quatre prochaines années, dont 104 millions pour la formation professionnelle et 71 millions pour la Commission pour la technologie et l'innovation (CTI). Les hautes écoles spécialisées sont peu touchées, mais, dans le domaine de la formation professionnelle, il y a les coûts inhérents à l'intégration des nouvelles professions: la santé, le social et les arts. La commission regrette que l'OFFT – en raison du blocage des crédits – ait prévu de réduire aussi massivement les crédits accordés à la CTI. En effet, cet investissement a un effet de levier important, tant pour le renouvellement du tissu industriel que pour le transfert de la recherche appliquée vers des produits commercialisables. Dernier point que j'aimerais relever, il concerne l'organe d'exécution du service civil. La commission s'est penchée sur les dépenses inhérentes à l'examen de l'objection de conscience. Ce mécanisme d'examen de l'objection de conscience coûte à l'heure actuelle 7 millions de francs par an. Il faut savoir que 36 pour cent des recrues sont déclarées inaptes au service, à quoi s'ajoutent 10 autres pour cent durant les premières semaines de l'école de recrues. Seules 2000 demandes par an sont déposées pour effectuer du service civil. Elles sont toutes examinées par une commission d'admission, comptant 116 personnes au total, qui ne refuse la demande que dans 10 pour cent des cas au maximum. Des frais de recours sont ensuite générés par les personnes qui recourent contre cette décision. En outre, le département dispose à l'heure actuelle de plus de places de travail que nécessaire pour les civilistes. Le mécanisme mis en place dans la loi a certes été bien pensé, mais il n'a pas pris en considération le coût totalement disproportionné que cela implique au niveau administratif. La commission a fait part de ses préoccupations au sujet de cette dépense inutile par une lettre adressée au Bureau, de telle manière à ce que notre Parlement se saisisse de ce problème de manière urgente. En ce qui concerne le projet, il n'y a que deux modifications. En ce qui concerne Suisse Tourisme, la commission se rallie à la décision du Conseil national, puisque nous avons nous-mêmes pris la décision de l'augmentation à 46 millions de francs. Nous n'avons toutefois pas trouvé de compensation à cette dépense supplémentaire non budgétée à l'origine. En ce qui concerne l'Office fédéral de l'agriculture, le Conseil national a prévu une réduction à la position Consultation. La commission est d'avis de ne pas suivre le Conseil national. En effet, s'il y a eu une fluctuation du montant des dépenses budgétisées à cette position, c'est parce que l'office avait auparavant fixé les priorités et baissé les montants y relatifs. Cette année, le montant normal pour couvrir les besoins a été budgeté. Si on réduit ce montant, même d'une somme pas trop importante, l'office se trouverait pénalisé pour n'avoir pas opéré auparavant de réductions linéaires, ce qui ne va pas dans le sens souhaité par la commission. C'est pourquoi nous vous proposons ici de suivre le Conseil fédéral. Je n'ai pas de remarques concernant les suppléments au budget. Angenommen – Adopté

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

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