18. Jahrgang

Nuthetal, den 10. Dezember 2011

Nummer 12

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Amtsblatt für die Gemeinde Nuthetal

10. Dezember 2011

Amtliche Bekanntmachungen

Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen –

Vorzeitige Ausführungsanordnung Bodenordnungsverfahren „Drewitzer Nuthewiesen“ ..................................................................................................................... Seite 2



2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nuthetal für das Haushaltsjahr 2011 ........................................................................ Seite 4



Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal ....................... Seite 5



Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund ......................................................................................................................................................... Seite 7



Entgeltordnung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal .................................................................... Seite 9



Entgeltordnung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelten für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund ......................................... Seite 11

– Öffentliche Bekanntmachung – Vorzeitige Ausführungsanordnung Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Groß Glienicke, ordnet gemäß §§ 61 Abs. 1 und 63 Abs. 2 LwAnpG (Anm. 1) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 FlurbG (Anm. 2) für das Bodenordnungsverfahren „Drewitzer Nuthewiesen“ (Verfahrensnummer 1-001-L) hiermit die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes und seines 1. Nachtrages an. 1. Regelungen (1) Mit dem 01. Februar 2012 tritt der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 61 Satz 2 FlurbG). (2) Mit dem genannten Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 FlurbG). (3) Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke, ist bereits für den Bodenordnungsplan durch die vorläufige Besitzeinweisung vom 05.08.2010 in Verbindung mit den Überleitungsbestimmungen geregelt worden. Mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung. Die Überleitungsbestimmungen bleiben jedoch in Kraft. (4) Soweit mit dem Bodenordnungsplan und seinem 1. Nachtrag die neuen Grundstücke geändert worden sind, wird hiermit angeordnet, dass Besitz, Verwaltung und Nutzung der geänderten neuen

Grundstücke mit dem 01.02.2012 auf die Empfänger übergehen. Hierfür gelten die Überleitungsbestimmungen sinngemäß. (5) Wird der vorzeitig ausgeführte Bodenordnungsplan geändert, so wirkt diese Änderung in rechtlicher Hinsicht auf den in Nr. 1 dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung festgesetzten Zeitpunkt (01.02.2012) zurück (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 63 Abs. 2 FlurbG). (6) Die zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums nach § 34 FlurbG bleiben auch nach der vorzeitigen Ausführungsanordnung weiterhin wirksam. Sie gelten bis zur Unanfechtbarkeit des gesamten Bodenordnungsplanes weiter fort. Dies bedeutet, dass Änderungen in der Nutzungsart der Grundstücke ohne Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde nur vorgenommen werden dürfen, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Ferner dürfen Bauwerke und andere Anlagen nur mit Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. (7) Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 70 Abs. 1 FlurbG). Wird der Pachtzins durch die Flurbereinigung so erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung laufenden oder des darauf folgenden ersten Pachtjahres aufzulösen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 70 Abs. 2 FlurbG). Die Entscheidung hierüber ergeht nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist nur der Pächter. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung bei der oberen Flurbereinigungsbehörde zu stellen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 71 FlurbG).

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Amtliche Bekanntmachungen Über den Ausgleich nach § 70 Abs. 1 FlurbG und die Auflösung des Pachtverhältnisses nach § 70 Abs. 2 FlurbG entscheidet die obere Flurbereinigungsbehörde. (8) Zur Einzahlung der im Bodenordnungsplan festgesetzten Ausgleiche und Entschädigungen für Mehr- und Minderausweisungen ergehen an die betreffenden Teilnehmer nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung gesonderte Zahlungsaufforderungen.

2. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (Anm. 3) angeordnet.

nachteiligen Folgen würden sich aus einer aufschiebenden Wirkung der gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung eingelegten Rechtsmittel ergeben, weil dadurch der Eintritt der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes und seines 1. Nachtrages erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum verzögert werden könnte. Da das öffentliche Interesse und das überwiegende Interesse der Beteiligten am baldigen Eintritt der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes und seines 1. Nachtrages vor einer rechtskräftigen Entscheidung über eventuelle Rechtsbehelfe das private Interesse von Widerspruchsführern an der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsbehelfe oder Klagen überwiegt, hat sich das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Groß Glienicke, dazu entschlossen, die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung mit der Folge anzuordnen, dass die hiergegen eingelegten Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung entfalten.

3. Gründe Die Voraussetzungen für den Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor, da die obere Flurbereinigungsbehörde die verbliebenen Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit §§ 63 Abs. 1, 60 Abs. 2 FlurbG und in Verbindung mit § 12 BbgLEG (Anm. 4) der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vorgelegt hat und aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Bodenordnungsplanes und seines 1. Nachtrages voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen würden. Der bisherige, lediglich auf Besitz beruhende und nur für eine Übergangszeit vorgesehene Zustand kann nicht länger bestehen bleiben. Es muss nunmehr durch diese vorzeitige Ausführungsanordnung auch in rechtlicher Hinsicht der im Bodenordnungsplan und seinem 1.Nachtrag vorgesehene neue Rechtszustand herbeigeführt und den Teilnehmern das Eigentum an ihren neuen Grundstücken verschafft werden. Damit wird der vorläufige Charakter des bislang erfolgten Besitzübergangs aufgehoben und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Teilnehmer über ihre neuen Grundstücke verfügen können (z.B. hinsichtlich Bebauung, Belastung, Veräußerung, Erbauseinandersetzung). Den Beteiligten ist ein längeres Hinausschieben der Ausführung des Bodenordnungsplanes und seines 1. Nachtrages nicht zumutbar. Sie dürfen erwarten, dass nicht nur die Besitz-, sondern auch die Eigentumsverhältnisse an den neuen Grundstücken sobald wie möglich geregelt werden, damit die öffentlichen Bücher berichtigt werden können und sich der gesamte Grundstücksverkehr wieder normalisiert. Es liegt aber nicht nur im Interesse der einzelnen Beteiligten, sondern auch im öffentlichen Interesse, dass an Stelle des bisherigen vorläufigen Zustandes der im Bodenordnungsplan und seinem 1. Nachtrag vorgesehene neue Rechtszustand durch die vorzeitige Ausführungsanordnung sobald wie möglich herbeigeführt wird. Denn ein längerer Aufschub würde zu einer nicht vertretbaren Rechtsunsicherheit und somit auch zu erheblichen Nachteilen für die Teilnehmer und die Allgemeinheit führen. Demgegenüber können die verbliebenen Widersprüche einen weiteren Aufschub der Ausführung des Bodenordnungsplanes und seines 1. Nachtrages nicht rechtfertigen, weil auch nach der vorzeitigen Ausführungsanordnung der Bodenordnungsplan geändert werden kann und diese Änderungen in rechtlicher Hinsicht auf den in vorliegender Anordnung festgesetzten Stichtag zurückwirken (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit §§ 63 und 64 FlurbG). Nach § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit den §§ 79 Abs. 2 und 82 FlurbG ist eine Grundbuchberichtigung der voraussichtlich durch Widersprüche berührten Flächen nicht zulässig. Durch diese gesetzliche Regelung bleiben auch die Interessen der Widerspruchsführer gewahrt. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gegeben, da innerhalb des Bodenordnungsverfahrens eine Vielzahl auf das Engste miteinander verflochtener Abfindungen bestehen. Die oben dargelegten

4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seeburger Chaussee 2, Haus 4 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Groß Glienicke, den 18.11.2011 Im Auftrag Großelindemann Referatsleiter Bodenordnung

Siegel

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Anm. 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1149, 1174) Anm. 2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) Anm. 3 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I, S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2010 (BGBl. I, S. 2248) Anm. 4 Brandenburgisches Landesentwicklungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2004 (GVBl. I/04, Nr. 14, S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2010 (GVBl. I, Nr. 28/2010)

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Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungsanordnung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal macht gemäß Bekanntmachungsanordnung vom 25. April 1994 (GVBl. II, S. 314), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsanordnung vom 12. November 1994 (GVBl. II, S. 970), die nachstehende „2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nuthetal für das Haushaltsjahr 2011“ vom 26.10.2011 bekannt.

Gemeinde Nuthetal – Die Bürgermeisterin Beschluss vom 26.10.2011 Beschluss-Nr. 0304/11 Betr.: Beschlussfassung 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nuthetal Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthetal beschließt den in der Anlage enthaltenen Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 als Satzung

Ute Hustig Bürgermeisterin Anlage

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nuthetal für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des § 68 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.10.2011 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Ergebnisplan ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Im Finanzhaushalt die Einzahlungen die Auszahlungen davon bei den: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von

erhöht um

vermindert um

-EUR-

-EUR-

-EUR-

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf -EUR-

11.611.400 11.415.500

11.611.400 11.415.500

0 0

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11.915.000 11.760.000

101.200 192.500

11.044.700

12.016.200 11.952.500

11.044.700

10.708.200

192.500

10.900.800

870.300

101.200

971.500

717.300

717.300

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334.500

334.500

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Amtliche Bekanntmachungen §2

§7 Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. §5 Die Wertgrenzen des § 5 der Haushaltssatzung werden nicht geändert

Nuthetal, den 27.10.2011 Ute Hustig Bürgermeisterin Anmerkung der Red.: Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

§6 Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.

Bekanntmachungsanordnung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal macht gemäß Bekanntmachungsanordnung vom 25. April 1994 (GVBl. II, S. 314), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsanordnung vom 12. November 1994 (GVBl. II, S. 970), die nachstehende „Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal“ vom 27.09.2011 bekannt.

Gemeinde Nuthetal – Die Bürgermeisterin Beschluss vom 27.09.2011 Beschluss-Nr. 0259/11 Betr.: Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal.

Ute Hustig Bürgermeisterin Anlage

Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal §1 Geltungsbereich Die Benutzungsordnung gilt für alle gemeindeeigenen Räumlichkeiten, im Besonderen für die nachstehend genannten Gemeindezentren und Räumlichkeiten: • das Gemeindezentrum im Ortsteil Nudow, Nudower Dorfstr.20 • das Gemeindezentrum im Ortsteil Tremsdorf (Bauernstube), Tremsdorfer Dorfstr. 18 • Gemeinderaum Kirche im Ortsteil Fahlhorst, Fahlhorster Dorfstr. 10 • Mehrzweckraum KITA Anne Frank im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke, Eichhörnchenweg 51/53 • Aula der Grundschule Bergholz- Rehbrücke Für folgende Räume gilt eine eingeschränkte Nutzung nur für besondere Veranstaltungen der Gemeinde sowie der freiwilligen Feuerwehr: • Versammlungsraum FF Rehbrücke, Andersenweg • Versammlungsraum FF Saarmund, Bergstr. 24

Sowie nach Genehmigung der Verwaltung: • Räume in Schulen, Kitas, Hort bei Benutzung außerhalb des Schul- bzw. Kitabetriebes • Jugendclub Saarmund Für folgende Räumlichkeiten wurden gesonderte Mietverträge abgeschlossen: • Nebengebäude Schule/Hort Bergholz-Rehbrücke (Akademie 2. Lebenshälfte, Beschluss Sozialausschuss) • Alte Dorfschule im Ortsteil Tremsdorf, Tremsdorfer Dorfstr. 22 ( Mietvertrag vom 22.06.2006) • Mehrgenerationenhaus im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke, Schlüterstr. 46 (Mietvertrag vom 09.05.2007) • Sportlerheim Saarmund im Ortsteil Saarmund, Bergstraße (Mietvertrag vom 22.05.2002)

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Amtliche Bekanntmachungen §2 Nutzungsarten Die genannten öffentlich gewidmeten Gebäude stehen insbesondere für nachstehende Veranstaltungen zur Verfügung: 1. Besprechungen und Versammlungen 2. Konferenzen und Seminare 3. Veranstaltungen von Vereinen 4. Kulturveranstaltungen 5. Familienfeiern soweit die Räumlichkeiten dafür geeignet sind.

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§3 Zulassung und Nutzung Die Nutzung der Räume in den Gemeindezentren/Räumlichkeiten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Nuthetal oder des jeweiligen Beauftragten der Gemeinde, sofern kein Mietvertrag vorliegt. Veranstaltungen des Trägers gehen einer anderen Nutzung vor. Ein Rechtsanspruch aus einer langfristig vorgenommenen Anmeldung besteht nicht. Der Antrag auf Nutzung ist in der Regel zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Nuthetal bzw. bei einem von ihr Beauftragten schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind folgende Angaben beizulegen: a) Name und Anschrift des Nutzers, b) Art der Veranstaltung und deren voraussichtliche Dauer, c) Ablauf der Veranstaltung (ggf. Programm), d) Geplante Sicherheitsmaßnahmen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Sicherheitsdienst usw.), falls erforderlich, e) evtl. Anbringen oder Aufstellen von Gegenständen, f) Werbung im oder am Gebäude, g) geplanter Verkauf von Waren (z.B. Getränke etc.), h) Nachweis der Haftpflichtversicherung, falls erforderlich. Bei bestehenden Mietverträgen wird die Nutzung der Räume durch den Mieter geregelt.

§4 Zweck der Benutzungsordnung Die Benutzungsordnung dient der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie zu beachten, liegt daher im Interesse eines jeden Nutzers. Mit dem Betreten der Gemeindezentren und Räumlichkeiten erkennt der Nutzer die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen ist er dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer und Besucher die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung einhalten.

4. Er hat die Räume und deren Einrichtung nach Beendigung der Veranstaltung in dem Zustand zu übergeben, in dem sie sich vor der Veranstaltung befunden haben. Für die Reinigung nach der Veranstaltung ist der Nutzer zuständig. Schäden sind der Gemeinde Nuthetal bzw. deren Beauftragten unverzüglich zu melden. 5. Wenn von den zuständigen Behörden bzw. von der Gemeinde Nuthetal wegen der Eigenart der Veranstaltung besondere Maßnahmen gefordert werden (z.B. Gestellung eines Wachdienstes oder einer Brandwache) so gehen die hierdurch entstandenen Kosten zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer hat der Gemeinde Nuthetal auf Verlangen nachzuweisen, welche Auflagen erteilt worden sind, und dass er diese erfüllt. 6. Beauftragten der Gemeinde Nuthetal, dem Rettungsdienst, Vertretern der Polizei und Feuerwehr und sonstigen legitimierten Beauftragten ist zu allen überlassenen Räumen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. 7. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung und für die Einhaltung der ihm gemachten Auflagen, insbesondere zur Vermeidung von Lärmbelästigungen und Beachtung der nachbarschaftlichen Belange. 8. Die von der Gemeinde Nuthetal Beauftragten üben gegenüber dem Nutzer das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

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3. §5 Nutzer Wer eine Erlaubnis zur Benutzung erhält, ist Nutzer im Sinne dieser Benutzungsordnung. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt und begründet widerrufen werden. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses. §6 Pflichten des Nutzers 1. Der Nutzer verpflichtet sich die Räume pfleglich zu behandeln und alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen zu vermeiden. 2. Der Nutzer ist verpflichtet, soweit dies erforderlich ist, sich bei den zuständigen Stellen anzumelden, die notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen und auf Verlangen vorzulegen und ebenso die steuerlichen Vorschriften zu beachten. 3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume jeweils vor der Nutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck gemeinsam mit einem Beauftragten der Gemeinde zu besichtigen.

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§7 Nutzungsentgelt Die Gemeinde Nuthetal ist berechtigt, für die Nutzung der unter § 1 aufgeführten Räume ein Nutzungsentgelt zu erheben. Die Höhe richtet sich nach den in der Entgeltordnung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal aufgeführten Sätzen. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen. Das Nutzungsentgelt kann im Voraus erhoben werden. Die Nutzung kann von der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Geld (Kaution) abhängig gemacht werden. §8 Haftung/Verkehrssicherungspflicht Die Gemeinde Nuthetal haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit der beantragten Veranstaltung stehen. Insbesondere wird für eingebrachte Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und sonstige Sachen keine Haftung übernommen. Der Nutzer haftet gegenüber der Gemeinde Nuthetal für alle Schäden, einschließlich der Beschädigung von Räumen, Einrichtungen und Entwendung von Sachen von der Übergabe der Räume an den Nutzer bis zur Abnahme durch die Gemeinde oder einen Beauftragten. Der Nutzer stellt die Gemeinde Nuthetal von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Räume, Einrichtung und Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde und für den Fall der Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und deren Bedienstete und Beauftragte. Die Haftung der Gemeinde Nuthetal für den baulichen Zustand der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen bleibt unberührt.

§9 Rücktritt/Versagung der Nutzung Die Gemeinde Nuthetal ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: • der Nutzer gegen die Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder diese Benutzungsordnung verstößt • außergewöhnliche Umstände (z.B. höhere Gewalt) es erfordern.

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Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeinde behält sich vor, im Einzelfall die Nutzung der Räume ohne Angaben von Gründen zu versagen. Im Falle des Rücktritts hat der Nutzer keinen Anspruch auf Ersatz des ihm hierdurch etwa entstandenen Schadens.

§ 10 In-Kraft-Treten Die Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Nuthetal in Kraft.

Nuthetal, 28.09.2011 U. Hustig Bürgermeisterin

Siegel

Bekanntmachungsanordnung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal macht gemäß Bekanntmachungsanordnung vom 25. April 1994 (GVBl. II, S. 314), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsanordnung vom 12. November 1994 (GVBl. II, S. 970), die nachstehende „Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund“ vom 27.09.2011 bekannt.

Gemeinde Nuthetal – Die Bürgermeisterin Beschluss vom 27.09.2011 Beschluss-Nr. 0260/11 Betr.: Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und der Grundschule Saarmund Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und der Grundschule Saarmund.

Ute Hustig Bürgermeisterin Anlage

Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund §1 Geltungsbereich Die Benutzungsordnung gilt für die Sportstätten (Schulsport- und Turnhalle und Außensportanlagen) der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund, der Gemeinde Nuthetal §2 Allgemeines Die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Nuthetal (Träger). Die Sportstätten dienen vornehmlich der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund zur Durchführung des lehrplanmäßigen Sportunterrichts und des Hortes bzw. Freizeitbereiches sowie den Kita´s für turnerische bzw. sportliche Betätigung der Kinder der Einrichtung. Soweit sie zu Schul- bzw. Kitazwecken nicht benötigt werden, können sie für den Freizeitsport den Nuthetaler Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Sportstätten besteht nicht. Die Benutzung kann nur im Einvernehmen mit dem Träger der Sportstätten erfolgen. §3 Hausrecht Das Hausrecht übt der Träger der Sportstätten, einschließlich Sportplätze oder deren Beauftragter aus. Bei schulischer Nutzung geht das Hausrecht auf den Schulleiter, bei Nutzung der Kita geht das Hausrecht auf die Leite-

rin der Kita und Tagesmütter in Verbindung mit dem Träger über. Den Anordnungen der jeweiligen Beauftragten ist in jedem Fall Folge zu leisten. Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung nicht einhalten, können aus den Sportstätten verwiesen werden. Der Träger ist berechtigt, in begründeten Fällen Hausverbot für bestimmte Zeit zu erteilen. §4 Zweck der Benutzungsordnung Die Benutzungsordnung dient der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie zu beachten, liegt daher im Interesse eines jeden Nutzers. Mit dem Betreten der Sportstätten erkennt der Nutzer die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen (Schulsport, Freizeitsport, Vereinstraining, Wettkämpfen u. ä.) ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer und Besucher die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung einhalten. §5 Nutzer Wer eine Erlaubnis zur Benutzung erhält, ist Nutzer im Sinne dieser Benutzungsordnung. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt und begründet widerrufen werden.

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Amtliche Bekanntmachungen Die Nutzung erfolgt auf Grundlage eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses. Veranstaltungen des Trägers gehen einer anderen Nutzung vor. Ein Rechtsanspruch aus einer langfristig vorgenommenen Anmeldung besteht nicht. §6 Nutzungszeiten/Trainingszeiten Die Anmeldung des Stundenbedarfs erfolgt schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde Nuthetal im zuständigen Fachbereich. Der Träger erstellt einen Belegungsplan, der die Nutzungszeiten regelt. Abweichungen vom Plan sind nur mit Zustimmung des Trägers möglich. Die Nutzungszeiten liegen in der Regel werktags von 08:00 bis 22:00 Uhr sonn- und feiertags von 10:00 bis 18:00 Uhr Alle Benutzungen sind innerhalb der genehmigten Benutzungszeit so rechtzeitig zu beenden, dass sie nicht überschritten wird. Der Träger kann im Einzelfall Ausnahmen gestatten. §7 Pflichten des Nutzers Die nachfolgenden Regelungen gelten für Verantwortlichkeiten vor, während und nach der Benutzung der Sportstätten: 1. Alle Nutzer und Besucher der Sportstätten sind verpflichtet, die Sportanlagen und Geräte ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. 2. Das Betreten der Sportstätten ist nur für den vereinbarten Zweck und während der zugewiesenen Benutzungszeit unter ständiger Anwesenheit des Nutzers oder seines Beauftragten gestattet. 3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Sportanlagen und die Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich der Gemeinde oder dem Beauftragten der Gemeinde für die Sportstätten zu melden. 4. Die Sporteinrichtungen und Geräte dürfen nur zu dem vorgesehenen Zweck benutzt werden und müssen nach Benutzung wieder aufgeräumt werden. 5. Die Benutzung eigener Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bzw. Sportgeräte in der Schulsporthalle bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Trägers. 6. Der Nutzer hat darauf zu achten, dass die Zugänge und Fluchtwege unverschlossen und frei gehalten werden. 7. Das Bedienen von elektrischen Anlagen, Einrichtungen und der Heizungsanlage erfolgt nur durch dafür vom Träger ausdrücklich berechtigtes Fachpersonal. 8. Das Betreten der Schulsporthalle und des Sportplatzes mit Straßen-, Stollen-, Noppen- oder Spikeschuhen ist grundsätzlich untersagt. Die Turnschuhe müssen eine abriebfeste Sohle haben. 9. Das Fußballspielen ist in der Schulsporthalle nur unter Verwendung eines Softfußballes gestattet. 10. Der Verzehr von Lebensmitteln, Kaugummis und die Benutzung von Glasflaschen u. ä. auf den Hallen- und Außensportflächen ist strengstens untersagt. 11. Für alle Räume der Schulsporthalle und während der Benutzung der Außensportanlagen gilt absolutes Alkohol- und Rauchverbot. 12. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Ende der Veranstaltung die Beleuchtung außer Betrieb gesetzt wird, die Wasserhähne

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geschlossen sind und eine Verschmutzung der Räume bzw. Anlagen weitgehend vermieden wurde. Die Sportstätten sind in einem nutzungsfähigen Zustand zu verlassen, so dass eine Folgenutzung gewährleistet ist. Die Benutzung der Sportstätten ist in dem dafür vorgesehenen Benutzungsbuch, das im Foyer der Sporthalle ausliegt, zu bescheinigen. Die Sportstätte ist stets nach Benutzung der Anlage durch den verantwortlichen Nutzer zu verschließen. Der ihm überlassene Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist untersagt, Fahrräder oder Motorfahrzeuge innerhalb der Sportanlage zu nutzen. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Plätzen abgestellt werden. Es ist nicht gestattet, Hunde und andere Haustiere auf die Sportflächen mitzunehmen.

§8 Rücktritt/ Versagung der Nutzung Verzichtet ein Nutzer im Einzelfall auf die ihm eingeräumte Nutzungszeit, hat er den Träger rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Sind dem Träger in Vorbereitung der abgesagten Nutzung Aufwendungen entstanden, kann er deren Erstattung vom zurückgetretenen Nutzer verlangen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Bereitstellung einer Ersatzeinrichtung, wenn genannte Sportstätten ganz oder teilweise aus besonderen Anlässen geschlossen bzw. gesperrt werden müssen. §9 Haftung/Verkehrssicherungspflicht Die Gemeinde haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die aus der Benutzung und aus Auflagen oder Anordnungen im Zusammenhang mit deren Benutzung entstehen. Insbesondere wird für eingebrachte Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und sonstige Sachen keine Haftung übernommen. Der Nutzer haftet gegenüber der Gemeinde für alle Schäden einschließlich der Beschädigung von Räumen, Einrichtungen, Anlagen und Entwendung von Sachen während der Veranstaltung. Der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf Eigenhaftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Nuthetal und für den Fall der Eigeninanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte. § 10 In-Kraft-Treten Die Benutzungsordnung der Gemeinde Nuthetal für die Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nuthetal, 28.09.2011 U. Hustig Bürgermeisterin

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Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungsanordnung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal macht gemäß Bekanntmachungsanordnung vom 25. April 1994 (GVBl. II, S. 314), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsanordnung vom 12. November 1994 (GVBl. II, S. 970), die nachstehende „Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal“ vom 27.09.2011 bekannt.

Gemeinde Nuthetal – Die Bürgermeisterin Beschluss vom 27.09.2011 Beschluss-Nr. 0261/11 Betr.: Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal Die Gemeinde Nuthetal beschließt die Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal.

Ute Hustig Bürgermeisterin Anlage

Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal Auf der Grundlage der §§ 3 und 64 Kommunalverfassung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 Nr. 19 S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthetal in ihrer Sitzung am 27.09.2011 folgende Entgeltregelung für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal zur Benutzungsordnung vom 27.09.2011 beschlossen: §1 Definition der Nutzergruppen Gruppe 1 • Gemeindevertretung Nuthetal, die gewählten Gremien der Gemeindevertretung (Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Fraktionen), Ortsbeiräte, Gemeindeverwaltung Nuthetal, örtliche kirchliche Einrichtungen • im Gemeindegebiet vertretene Vereine, Vereinigungen, Verbände • Parteien nach Art. 21 GG i.V.m. § 2 ParteiG (Orts- und Gemeindeverbände) • aktive Kameradinnen und Kameraden, Kameradinnen und Kameraden der Altersehrenabteilung und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Nuthetal, welche die Räumlichkeiten für private Zwecke nutzen, soweit der Veranstalter mit der geplanten Veranstaltung keinen wirtschaftlichen Gewinn erzielen will, sowie Inhaber einer Ehrenamtskarte des Landkreises Potsdam-Mittelmark Gruppe 2 • nicht im Gemeindegebiet vertretene Vereine, Vereinigungen, Verbände und Parteien, soweit der Veranstalter mit der geplanten Veranstaltung keinen wirtschaftlichen Gewinn erzielen will Gruppe 3 • eingetragene Vereine, Vereinigungen, Verbände, im Gemeindegebiet vertretene Parteien (Orts- und Gemeindeverbände), soweit der Veranstalter mit der geplanten Veranstaltung einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen will • Veranstaltungen von Privatpersonen (Einwohner der Gemeinde Nuthetal und außerhalb der Gemeinde), soweit mit der geplanten Veranstaltung kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll Gruppe 4 • sonstige Veranstalter, welche nicht unter Gruppe 1, 2 und 3 genannt sind und die Veranstalter, die mit der Veranstaltung einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen wollen. Die Bürgermeisterin kann in besonderen Ausnahmefällen ganz oder teilweise auf die Erhebung eines Entgeltes auf Grund eines schriftlichen Antrages verzichten.

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Amtsblatt für die Gemeinde Nuthetal

10. Dezember 2011

Amtliche Bekanntmachungen §2 Nutzungsentgeld Vom Nutzer pro Stunde zu entrichtendes Entgelt in Euro: Gemeindezentrum OT Nudow, Nudower Dorfstr. 20 Raumbezeichnung Gemeinderaum klein Gemeinderaum groß

Gr. 1 — —

Gr. 2 3,00 4,00

Gr. 3 6,00 8,00

Gr. 4 15,00 20,00

Gemeindezentrum OT Tremsdorf, Tremsdorfer Dorfstr. 18 Raumbezeichnung kleiner Raum unten großer Raum oben

Gr. 1 — —

Gr. 2 3,00 4,00

Gr. 3 6,00 8,00

Gr. 4 15,00 20,00

Gemeinderaum Kirche Fahlhorst, Fahlhorster Dorfstr. 10 Raumbezeichnung großer Raum

Gr. 1 —

Gr. 2 4,00

Gr. 3 08,00

Gr. 4 20,00

Mehrzweckraum KITA Anne Frank Raumbezeichnung großer Raum

Gr. 1 —

Gr. 2 5,00

Gr. 3 10,00

Gr. 4 30,00

Aula der Grundschule Bergholz-Rehbrücke Raumbezeichnung großer Raum

Gr. 1 —

Gr. 2 5,00

Gr. 3 10,00

Gr. 4 30,00

a) b) c) d) e) f) g)

§3 Allgemeines Bei Veranstaltungen kann das Entgelt nach Tagessätzen abgerechnet werden. Die Höhe des Tagessatzes ist auf der Grundlage der Stundensätze für eine fiktive fünfstündige Nutzung zu berechnen. Ein Tag im Sinne dieser Regelung ist die an einen Tag durchgeführte Veranstaltung. Dabei ist es unerheblich wie lange die Veranstaltung dauert. Geht die Veranstaltung über 24.00 Uhr hinaus und endet in der Nacht, wird kein neuer Tag angerechnet. Die Auf- und Abbauzeiten werden zu den jeweiligen Stundentarifen mit 50 % berechnet. Die Toilettenbenutzung ist im Entgelt enthalten. Bei Küchennutzung sind einmalig 10,00 € zu entrichten. Die Benutzung des Geschirrs ist in der Küchennutzung enthalten. Weiterhin können Kosten für Desinfektionen je nach Aufwand erhoben werden. Bei Verleihung der Bierzeltgarnituren, wird ein Gebühr von 5 €/ Tag pro Garnitur erhoben.

§4 Verwaltungskostenbeitrag Es wird zusätzlich ein einmaliger Verwaltungkostenbeitrag in Höhe von 10,00 € für jede beantragte Nutzung erhoben. §5 Inkrafttreten Die Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Räumlichkeiten der Gemeinde Nuthetal tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Nuthetal in Kraft. Gleichzeitig tritt die entsprechende Satzung für das Gemeindezentrum Tremsdorf der Gemeinde Nuthetal sowie Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage in der Gemeinde Nudow außer Kraft.

Nuthetal, 28.09.2011 U. Hustig Bürgermeisterin

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Amtsblatt für die Gemeinde Nuthetal

10. Dezember 2011

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Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungsanordnung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal macht gemäß Bekanntmachungsanordnung vom 25. April 1994 (GVBl. II, S. 314), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsanordnung vom 12. November 1994 (GVBl. II, S. 970), die nachstehende „Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und der Grundschule Saarmund“ vom 27.09.2011 bekannt.

Gemeinde Nuthetal – Die Bürgermeisterin Beschluss vom 27.09.2011 Beschluss-Nr. 0262/11 Betr.: Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und der Grundschule Saarmund Die Gemeinde Nuthetal beschließt die Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule BergholzRehbrücke und der Grundschule Saarmund.

Ute Hustig Bürgermeisterin Anlage

Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule Bergholz- Rehbrücke und Grundschule Saarmund Auf der Grundlage der §§ 3 und 64 Kommunalverfassung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 Nr. 19 S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthetal in ihrer Sitzung am 27.09.2011 folgende Entgeltregelung über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund, beschlossen. §1 Allgemeines Die Ordnung gilt für: a) ständige Nutzer b) befristete Nutzer c) Einzelveranstaltungen §2 Nutzungsentgelt 1. Die Benutzung der Sporthallen und der Außensportanlagen einschließlich der vorhandenen Geräte ist grundsätzlich unentgeltlich für: Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitbereich der Grundschule Saarmund sowie Kindertagespflege aus dem Gebiet des Trägers. 2. Für alle anderen Nutzer gelten die nachfolgenden Vorschriften: Für die Benutzung der Sporthallen und der Außenanlagen wird ein Entgelt festgesetzt. Die Höhe des Nutzungsentgeltes beträgt je Stunde und Anlage für: a) Vereine, Sport- und Kulturgruppen mit Sitz innerhalb des Trägers – frei – b) Vereine, Sport- und Kulturgruppen mit Sitz außerhalb des Trägers 10,00 EUR c) Private Personen 15,00 EUR d) Kommerzielle Nutzung 50,00 EUR

§3 Verwaltungskostenbeitrag Neben dem Nutzungsentgelt wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10,00 EUR pro Rechnungslegung erhoben. §4 Benutzung sanitärer Einrichtungen Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist im Entgelt mit eingeschlossen. §5 Fälligkeit des Entgeltes Für Nutzer gemäß § 1 a) und b) wird das Nutzungsentgelt halbjährlich, jeweils zum 31. Mai und 30. November eines Jahres, nachträglich durch die Gemeindeverwaltung erhoben. Bei Einzelveranstaltungen gemäß § 1 c) ist das Nutzungsentgelt spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen. §6 In-Kraft-Treten Die Entgeltregelung der Gemeinde Nuthetal über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Sportstätten der Grundschule Bergholz-Rehbrücke und Grundschule Saarmund tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Nuthetal in Kraft.

Nuthetal, den 28.09.2011 U. Hustig Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin kann in besonderen Ausnahmefällen ganz oder teilweise auf die Erhebung eines Entgeltes und dem Verwaltungskostenbeitrag (§ 3) auf Grund eines schriftlichen Antrages verzichten.

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

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Nuthetaler Amtskurier

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Infos der Gemeindeverwaltung

Gewerbe in Nuthetal Sieh das Gute liegt so nah Rund 650 Gewerbebetriebe sind in unserer Gemeinde derzeit registriert. Diese Größe ist nicht stabil. Immer wieder melden hoffnungsfrohe Neuanmelder ab, wenn sie feststellen, dass Konzept und Nachfrage nicht übereinstimmen, die Gewerbemieten oder -ausgaben keinen Gewinn versprechen. Viele Gewerbetreibende nutzen jedoch ihre Selbständigkeit durch Erweiterung des Angebots und stellen sich auf die vielfältigen Wünsche ihrer Kunden immer neu ein, oftmals an der Grenze ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit.

Sie alle, die mit ihrer täglichen Arbeit im Bereich der persönlichen, hauswirtschaftlichen und übrigen Dienstleistungen, dem Bereich des Baugewerbes, der Fahrzeugreparaturen, des Einzelhandels und der Gastronomie unser Leben bereichern, möchten wir in einem öffentlichen Kompendium vorstellen. Diese Ordner sind während der Öffnungszeiten des Service-Centers für jedermann einsehbar und bei Bedarf kann der Bürger gleich vor Ort einen geeigneten Servicebetrieb oder Geschäftspartner finden.

Achtung! – Veränderte Öffnungszeiten Bitte Feiertagsregelung beachten Freitag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag,

23. Dezember 27. Dezember 28. Dezember 29. Dezember 30. Dezember

08.00 Uhr - 12.00 Uhr 08.00 Uhr - 16.00 Uhr geschlossen 10.00 Uhr - 16.00 Uhr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Sprechstunde des Ortsbeirates Tremsdorf Sprechzeit: jeden 2. und 4. Mittwoch von 19.00 – 20.00 Uhr nach telefonischer Absprache: Tel. 033205 / 63 688 Frau Stoof

Hinweise zum Service-Center Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeigen ab 1. Januar 2012 Öffnungszeiten Servicecenter Montag 08 - 15 Uhr Dienstag 07 - 19 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08 - 18 Uhr Freitag 08 - 14 Uhr Das Einwohnermeldeamt ist jeden Tag im Servicecenter ansprechbar.

Sprechstunden der Fachbereichsleiter Herr Lindemann, Herr Ranz, Herr Zado und des Arbeitsgruppenleiters Herr Oppenkowski: jeden Dienstag von 14 bis 18 Uhr Gerne können Sie auch einen anderen Termin nach telefonischer Rücksprache vereinbaren.

Nuthetaler Amtskurier

10. Dezember 2011

Infos der Gemeindeverwaltung

Schulanmeldung 2012 In der Grundschule Bergholz-Rehbrücke Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die vor dem 01.Oktober 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Bitte zur Anmeldung das zukünftige Schulkind, die Geburtsurkunde und die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung mitbringen.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2012/2013 findet am Montag, den 13.02.2012 von 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag, den 14.02.2012 von 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch, den 15.02.2012 von 08.00 - 14.00 Uhr in der Grundschule BergholzRehbrücke, Andersenweg 43, im Sekretariat im neuen Schulgebäude, Tel.-Nr. 033200/3310, statt. Der Einzugsbereich für die Grundschule Bergholz-Rehbrücke ist der Ortsteil BergholzRehbrücke. Gehrmann Schulleiter

Schulanmeldung 2012 In der Grundschule Saarmund Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die vor dem 01. Oktober 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2012/2013 am Montag, den 23.01.2012 von 08.00 – 14.00 Uhr

Dienstag, den 24.01.2012 von 12.00 – 18.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Saarmund, Bergstraße 24, Tel.Nr. 033200/ 85389 statt. Der Einzugsbereich für die Grundschule Saarmund besteht aus folgenden Orten: Saarmund, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Tremsdorf. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das zukünftige Schulkind, die Geburtsurkunde und die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung mit. Prax Schulleiterin

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Informationen der Gemeindeverwaltung

Keine Aufnahme in das Radwegeprogramm in diesem Jahr Radweg zwischen Saarmund und Philippsthal vorerst beim Land nicht in Erwägung Das Land hat eine Aufnahme in das Radwegeprogramm in diesem Jahr abgelehnt und der Gemeinde (ersatzweise) angeboten, für einen Radweg zwischen Saarmund und dem Bahnhof Saarmund eine Förderung zu

gewähren. Eine Weiterführung des Radweges nach Philippsthal wurde dort gar nicht erwogen. Da es sich hier um eine Landesstraße handelt ist das Land Baulastträger. Somit kann man über eine Kostenbeteiligung von Kreis

oder Gemeinden nachdenken. Wenn man sich den Gemeindehaushalt anschaut und weiß, dass wir für 2012 sehr viel Geld wegen den Altanschließerbeiträgen einplanen müssen, können wir in 2012 keine finan-

ziellen Mittel für solche Projekte aufbringen. An den Kreis Potsdam-Mittelmark haben wir einen Antrag gestellt; Gespräche dazu laufen. Ute Hustig, Bürgermeisterin

Für Menschen in Krisensituationen Informationen des Sozialpsychiatrischen Dienstes Der Sozialpsychiatrische Dienst des Fachdienstes Gesundheit bietet für Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Problemen ein Beratungsund Betreuungsangebot an.

Sie finden uns in der Gemeindebibliothek (Seiteneingang des vorderen Gebäudes). Während der Sprechzeit telefonisch erreichbar über 033200/204-0 (Sie werden verbunden).

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Saarmund, Tremsdorf, Bergholz-Rehbrücke, Philippsthal, Nudow und Fahlhorst bietet der Fachdienst Gesundheit jeden Donnerstag von 13.00-15.00 Uhr eine Sprechstunde an. Die Sprechstunde findet in der Gemeindeverwaltung Nuthetal, ArthurScheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal statt.

Für wen sind wir da? Für Menschen die – an einer psychischen Krankheit leiden – sich in einer Krise befinden – sonstige seelische Probleme haben – diese nicht allein bewältigen können – nicht mehr „weiter“ wissen – psychosoziale Probleme haben

– krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht allein regeln können – Suchtprobleme haben – altersbedingt verwirrt sind – Angehörige, Freunde, Nachbarn, Kollegen oder Bekannte betroffener Personen sind. Was können Sie von uns erwarten? – Krisenintervention – Unverzügliche Hilfe bei akuten psychosozialen Krisen und psychiatrischen Notfällen – Hilfe bei der Vermittlung ambulanter und stationärer Behandlungen – Hilfe bei der Vermittlung betreuter Wohn- und Arbeitsformen

– Hilfe zur Selbsthilfe – Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden – Hilfe bei Antragstellung – Einleitung gezielter psychosozialer, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Hilfen – Informationen zu sozialrechtlichen Fragen Wir beraten Sie vertraulich und kostenlos. Bei Bedarf ist auch ein Hausbesuch möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns zu den Dienstzeiten im FD Gesundheit in 14513 Teltow, Lankeweg 4, Tel.: 03328/318125, Frau Sperlich.

Tagespflegemütter in der Gemeinde Nuthetal Hier sind die Kleinen gut aufgehoben Helbig, Antonia Käpnick, Gabriele Rottke, Andrea Stiller, Barbara Taulien, Angelika

Eichhörnchenweg 62, OT Bergholz-Rehbrücke, Tel. 033200 / 180 326 An der Waldkolonie 5, OT Saarmund, Tel. 033200 / 81 517 Fahlhorster Dorfstr. 11, OT Fahlhorst, Tel. 033200 / 81 405 Arthur-Scheunert-Allee 87 A, OT Bergholz-Rehbrücke, Tel. 0174 / 19 57 908 Lenbachstraße 17 d, OT Bergholz-Rehbrücke, Tel. 033200 / 83 629

Bauabgangsstatistik 2011 – Land Brandenburg Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 10306 Berlin (Postanschrift) Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HbauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und

Wohngebäudebestandes für ihre Gemeinde. Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik BerlinBrandenburg. Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/ html/ Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäu-

den mit mehr als 1000 m³ umbautem Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Mit freundlichen Grüßen Amts für Statistik Berlin-Brandenburg

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10. Dezember 2011

Lokalnachrichten

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, Weihnachten steht vor der Tür, dieses Fest, das wie kaum ein anderes in unserer Kultur und Lebensform verankert ist. Sicher, der vorweihnachtliche Trubel ist manchmal recht stressig. Aber das ändert nichts daran, dass wir uns alle auf die kommenden Feiertage freuen. Denn die besondere Atmosphäre, die von Weihnachten ausgeht, spricht die Menschen an, die Jungen wie die Alten, die Christen wie die Nicht-Christen. Weihnachten hat bei uns traditionsgemäß einen besinnlichen Charakter. Die Weihnachtsnacht durchdringt kein Feuerwerk, sondern das Licht zahlloser Kerzen. An Weihnachten scheint die Zeit ein wenig still zu stehen. Wir halten inne und haben Muße, unseren Gedanken nachzuhängen. Wir blicken zurück und wir blicken nach vorn. Auch die Bilanz von Nuthetal für 2011 kann sich sehen lassen. Wir haben einiges erreicht in diesem Jahr und wir haben noch viel vor in 2012 und in den folgenden Jahren, um die Lebensqualität auch angesichts der sinkenden kommunalen Einnahmen zu erhalten. Unsere Stärke liegt in der Kreativität, dem Engagement, und der Entschlusskraft der hier wohnenden Menschen. Viele Bürgerinnen und Bürger in Nuthetal setzen sich für andere Mitbürger und für lohnende Ziele ein. Ich freue mich, dass es in unserer Gemeinde viele Menschen gibt, die nicht darauf warten, dass andere etwas tun, sondern selber anpacken, wenn sie eine Notlage oder eine klare Aufgabe sehen oder sich von einem Problem herausgefordert fühlen. Sei es in der unmittelbaren Nachbarschaft; in der Feuerwehr, bei der Hilfe in der Pflege des Ortes, bei der Arbeit in den zahlreichen Vereinen, der Organisation von Veranstaltungen und vieles mehr. Ihr Wirken trägt entscheidend zur Lebensqualität in unserer Gemeinde bei, und ich möchte gerade heute allen danken, die dort mitarbeiten. Ich denke, das ist Grund genug, um mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken, auch wenn ich in der täglichen Arbeit manchmal den Eindruck habe, dass genau die Menschen, die sich nirgendwo einbringen, die größten Forderungen stellen. Die Frage, was ist einem wichtig im Leben, kann natürlich jeder nur für sich selbst beantworten. Weihnachten hält seine Antwort bereit. Seine Vision von einer besseren, einer friedlicheren, einer gerechteren Welt weiß auch heute viele Menschen anzusprechen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr. Ihre Bürgermeisterin Ute Hustig

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Lokalnachrichten

Bürgerbeteiligung in der Kommune Interessante Veranstaltung über Möglichkeiten der Mitwirkung wurde gut angenommen

Fotos: Karlheinz Richter

Bürger/Innen aus Nuthetal zwischen 14 und 75 Jahren trafen sich am letzten Sonnabend im Oktober, um unter sachkundiger Leitung eines Moderators Möglichkeiten und Wege besserer Bürgerbeteiligung in Nuthetal zu erarbeiten. Folgende Fragen standen im Mittelpunkt der angeregten und meist sehr konkreten Diskussionen: – Wie wirken Kinder und Jugendliche angemessen an der

Bürgerbeteiligung mit? – Wie ermöglichen wir Familien die Mitwirkung an Beteiligungsprozessen? – Wie gelingen generationenübergreifende Kommunikation und gemeinsame Projekte (Patenschaften)? – Wie organisieren wir erfolgreich und attraktiv ehrenamtliches Engagement? – Wie können haushaltsnahe Dienstleistungen organisiert und angeboten werden?

Die Diskussionen waren u. a. deshalb so „ertragreich“, weil sich nicht nur die jeweilige Altergruppe zu „ihrer Frage“ äußerte, sonder weil sich Gruppen in wechselnder Zusammensetzung mit den Fragen auseinandersetzten. Damit die guten Ideen nicht verloren gehen, wurden sie zuerst an die Pinnwände geheftet. Im Anschluss verabredeten die Beteiligten konkrete Festlegungen, um die ersten Schritte auf einem sicher noch anstrengenden Weg zu mehr Bürgerbeteiligung zu gehen. Ute Hustig (Bürgermeisterin) und Annerose Hamisch-Fischer (Vor-

sitzende der Gemeindevertretung) waren ebenfalls unter den Teilnehmern. Somit war auch die direkte Verbindung zu Gemeindevertretung und -verwaltung gesichert. Ein großes Dankeschön an Jana Köstel (Die Brücke), Judith Wermelskirch (Akademie 2. Lebenshälfte) und an Karlheinz Richter (Mehrgenerationenhaus) für die sehr gute Vorbereitung und Organisation. Elvira Schmidt Förderverein Mehrgenerationenhaus Nuthetal

Vergabe von Spendengeldern Freude über finanziellen Zuschuss Über eine großzügige Spende der MBS Potsdam konnten sich Vertreter der Sportgemeinschaft Saarmund und des Fördervereins der Grundschule Saarmund freuen. Die MBS hatte 33 Vereinen und Institutionen eine schöne vorweihnachtliche Überraschung bereitet. Eingeladen wurden wir am 15. November in die „Springbach Mühle Belzig“. Im feierlichen Rahmen und mit einem Gläschen Sekt wurden vom Vorstandsvorsitzenden der MBS, Herrn Werner, und dem anwesenden Landrat Wolfgang Blasig jeweils Geldspenden für anstehende Projekte übergeben. Die SG Saarmund kann somit ihre sanitären Einrichtungen auf dem Sportplatz sanieren. Aus Eigenmitteln war dies bis zur Zeit nicht gegeben. Der Förderverein der Grundschule Saarmund ist

durch die großzügige Spende der MBS in der Lage, unseren Grundschulkindern eine Spiel-, Balancier- und Kletterstrecke auf dem Schulhof aufzubauen. Nach dem Rückbau der letzten beiden Spielgeräte im Sommer suchten unsere Kinder vergeblich nach Spielgeräten. Zum Frühjahr 2012 soll diese Spielstrecke den Kindern zur täglichen Nutzung übergeben werden. Wir danken im Namen der Mitglieder der SG Saarmund (M. Killat) und des Fördervereins der Grundschule Saarmund (I. Nerger). Allen Mitgliedern, Eltern und Freunden des Fördervereins der GS Saarmund wünschen wir ein frohes, gesundes Weihnachtsfest, einen erfolgreichen Start ins Jahr 2012 und herzlichen Dank für das Engagement.

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Lokalnachrichten

Wer auf große Reise gehen will… Kinder der Otto-Nagel-Grundschule erkundeten ihren Heimatort Bergholz-Rehbrücke

Besuch bei Frau Schran „Wer auf große Entdeckungsreise gehen will, den muss es nicht in die weite Welt hinaus ziehen. Er muss noch nicht einmal den Wohnort verlassen.“ Diese Erfahrung machten auch die Kinder und ihre Erzieherinnen des Hortes der Otto-NagelGrundschule in Bergholz-Rehbrücke. In den Herbstferien stellte der Hort seine Aktivitäten unter das Thema ,,Mein Bergholz-Rehbrücke’’. Wer mit offenen Augen sein Zuhause anschaut, entwickelt eine viel engere Bindung dazu. Viele interessante Aspekte eines Ortes entdecken wir erst, wenn man uns auf sie aufmerksam macht. Die meisten Kinder haben einen erstaunlich ausgeprägten Sinn für die ästhetischen und historischen Werte alter Bauten. Ortsteile für Kinder zu erschließen ist nicht zu schwierig. Ihre

Besuch bei der Bürgermeisterin

Wie die ersten Siedler in Bergholz natürliche Neugier, ihr Bedürfnis zu fragen und zu forschen sind die besten Voraussetzungen. Zunächst begaben wir uns auf eine geschichtliche Zeitreise durch Bergholz, auf die uns Frau Rothe von der Akademie 2. Lebenshälfte führte. Auf diese Weise erfuhren wir viel über die baulichen Besonderheiten, die das Dorf und das Leben der Bauern prägte. In die Vergangenheit, vor ca. 800 Jahren, als die ersten Menschen hier siedelten, versetzte uns Frau Schran mit ihrer Geschichte, so faszinierend, liebevoll und vorstellbar aufbereitet, dass diese Zeit für unsere Kinder mit ,,Leben’’ gefüllt wurde. Mit eigen ausgewählten Naturbeobachtungen und -erklärungen sowie einem selbst entfachten Feuer in ihrem Garten in der Schinkelstraße konnten Kinder gut die Zeit nachempfinden und nacherleben, in der die enge

Naturverbundenheit lebensnotwendig war, um auch einen geeigneten Siedlungsplatz finden zu können. Selbstverständlich besuchten wir unsere Bürgermeisterin, Frau Hustig im Gemeindeamt Nuthetal. Sie gehört einfach dazu und ist wichtig für unseren Ort. Sie nahm sich richtig viel Zeit für uns, erklärte ihren Verwaltungsapparat und beantwortete all unsere Fragen. „Sie war nett“, so Jolina Liebe nach unserem Besuch. Zahlreiche Ausflüge im Ort füllten das Projekt abwechslungsreich und interessant, so auch das Institut für Getreideverarbeitung – eine bedeutende Arbeitsstätte in unserem Ort. Wir lernten eine von vielen Gewerbetreibenden im Ort, die Floristen Stefanie Jähne in der Schlüterstraße kennen. Auf Hannas Reiterhof erlebten wir Pferde u.a. Tiere, für Kinder ein wahres Paradies, die Freizeit so naturnah wie möglich zu gestalten. „Überall ist es grün, jetzt im Herbst herrlich bunt, wohin man schaut.“ Auf einer Nuthewanderung stellten wir wieder einmal mehr fest, wie schön unsere Landschaft ringsherum ist. Bergholz-Rehbrücke bietet so viel; interessante Menschen leben hier, wie z.B. Dirk Grünberg, Weltmeister im Husky-Hundeschlittenrennen. Bei einem Besuch erzählte er gern von seiner Leidenschaft. Das erworbene Wissen konnten

Fotos: Hort

die Kinder am Ende der Herbstferien bei einem HeimatWissensquiz unter Beweis stellen. Als Sieger gingen Alexander Bax und Paul Gollos hervor. Der Höhepunkt unseres Projektes war das Geländespiel durch den Ort. Hier ging es noch mal auf Spurensuche. Anhand von Fotos, Rätseln und Wegbeschreibungen wurden wir auf bedeutende Plätze, Gebäude und Straßennamen aufmerksam. Am Ende gab es dann von Frau Schüren, Inhaberin von „Ihre kleine Backstube“, eine „frische, knusprige Überraschung“. Ein gelungenes Projekt, an deren Erfolg viele Bürger des Ortes mitgewirkt haben. An dieser Stelle möchten wir, die Erzieherinnen und die Kinder des Hortes Frau Hustig, Frau Rothe, Frau und Herrn Schran, Frau Klein, Familie Grünberg, Frau Jähne, Frau Schüren, Dr. Schmidt und Hannas Reiterhof danken, die unsere Aktivitäten unterstützten und bereicherten. Mit diesem Heimatprojekt starten wir gleichzeitig eine IdeenAktion für „Wir suchen einen Namen für unseren Hort“. Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde des Hortes sind dazu aufgerufen, einen Namen, der auch die Heimatverbundenheit ausdrücken soll, zu finden.

Hort der Grundschule „Otto Nagel“

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Lokalnachrichten

Erfreuliche Bilanz der Nuthetaler Testwanderungen Wanderfreunde wollen dank großen Engagements der Organisatoren 2012 wiederkommen Am 15., 23. und 29. Oktober fanden Testwanderungen zu den im Programm des 112. Deutschen Wandertages durch die Gemeinde Nuthetal u.a. vorgeschlagenen und auf den Seiten 46, 49, 71 und 101 veröffentlichten Wanderangeboten statt. Insgesamt beteiligten sich 79 Wanderfreunde an den Veranstaltungen. Ein großer Teil der Wanderfreunde nahm an zwei

re Gemeinde der Vorbereitung des 112. Deutschen Wandertages beimisst. In der dortigen Imbissgaststätte „ Fly Inn“ sorgte Frau Borganda mit ihrer Familie für unser leibliches Wohl. Nach 10 km Wanderung und bei schönstem Wetter schmeckte uns das Essen wie bei Muttern. Anschließend führte uns Herr Wolfgang Linder, Naturschutzbeauftragter der Gemeinde,

schönstem Sonnenschein eine leckere Erbsensuppe mit Bockwurst durch Frau Simm-Schönholz serviert wurde. Anschließend nahmen wir an einer Jägerführung zum kleinen Ravensberg teil, der mit 114 Höhenmetern um 6 Meter höher als der Große Ravensberg, die höchste Erhebung in unserem Endmoränengebiet darstellt. Auch hier erfuhren wir manches

Ortschronisten gewinnen konnte, uns mit der Geschichte und dem Leben der Gemeinden vertraut zu machen. Dabei erfuhren wir, wie und warum Philippsthal und seine Kirche entstanden, mit welch beeindruckendem Engagement die Nudower Kirchgemeinde auch mit Hilfe der Kunst ihre Kronkirche restauriert, dass die Kirche Fahlhorst heute eine Gemeinschaftseinrichtung von

Fotos: Dr. Hommel

und einige sogar an allen drei Wanderungen teil. Unsere Wandergäste aus Cottbus, Berlin, Potsdam aber auch der Gemeinde selbst waren nicht nur von der vielfältigen und abwechslungsreichen Schönheit unserer Natur sondern vor allem durch das erlebte und mitgefühlte persönliche Engagement von Menschen unserer Gemeinde bei der Bewahrung und Gestaltung unseres natürlichen und kulturellen Umfeldes beeindruckt. Start und Endpunkt aller drei Wanderungen war der Bahnhof Potsdam-Rehbrücke. Auch das machte die Angebote für unsere Gäste aus größeren Entfernungen attraktiv, weil durch die Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr die günstigen Wochenendtarife genutzt werden konnten. Unsere 1. Wanderung mit 30 Wanderern führte vorbei an Engelsquelle und Teufelssee über den Europawanderweg E 10 zum Flugplatz Saarmund. Die Teilnahme unserer Bürgermeisterin an dieser 1. Testwanderung zeigte unseren Wanderfreunden die Wertschätzung, welche unse-

durch das unter europäischem Schutz stehende Flora-FaunaHabitat-Gebiet „Saarmunder Berg“. Seine fachkundigen Erläuterungen zu der besonderen Heidelandschaft mit ihren seltenen Pflanzen und Tieren aber auch zu den vielfältigen Aktivitäten für Pflege und Erhaltung dieser End- und Grundmoränenlandschaft fanden reges Interesse und verdeutlichten den hohen natürlichen und kulturellen Wert dieser beeindruckenden Landschaft. Am 23.10. führte uns unsere 2. Testwanderung mit 15 Teilnehmern zum Waldhaus auf den Großen Ravensberg. Dort erfuhren wir von Frau Simm-Schönholz, der Vereinsvorsitzenden des Trägervereins, viel Wissenswertes über die umfangreiche Bildungsarbeit der Waldschule, deren Ziel darin besteht, insbesondere Vorschul- und Schulkinder für die Schönheiten und Erfordernisse der Natur, insbesondere des Waldes und der einheimischen Tiere zu sensibilisieren. Von dort wanderten wir zum Falkenhof, wo uns am offenen Feuer aus einem Kessel bei

Interessante über die Bedeutung der Jagd, den Wald und seine tierischen Bewohner aus Jägerperspektive. Danach ging es zurück zum Falkenhof, wo uns eine abwechslungs- und lehrreiche Greifvogelschau begeistern konnte. Nach der Rückwanderung zum Bahnhof PotsdamRehbrücke waren sich unsere Wandergäste aus Berlin und Cottbus einig, dass Sie auch an unserer 3. Testwanderung „Kirchen, Küster, Kolonisten über 15 km teilnehmen werden. An dieser Wanderung beteiligten sich 34 Wanderfreunde. Beim gelungenen Mittagessen im Gasthof Nudow waren wir damit allerdings am äußersten Teilnahmelimit angekommen und belegten alle verfügbaren Plätze. Herzlichen Dank den Wirtsleuten für die schmackhaften und mit Liebe zubereiteten Speisen. Die inhaltliche Gestaltung der Wanderung wurde durch das Engagement der Kirchengemeinden in den Nuthetaler Ortsteilen Philippsthal, Nudow, Fahlhorst und Saarmund gewährleistet. Besonderer Dank gebührt Herrn Pfarrer Sandner, der die Kirchgemeindevorstände und

Kommune und Kirche darstellt, was historisch zwar schon in der Einheit Kirche und Schule mit Küsterwohnung angelegt war, nach der Wende jedoch des großen Engagements der Bewohner dieses Ortsteils bedurfte, um das Gebäude in öffentlicher Hand zu behalten, und wie Saarmund zu seiner schönen, für heutige Verhältnisse überdimensionierten, städtischen Kirche am Markt kam. Zum gelungenen Abschluss unserer Wanderung trug auch die Linie 611 der Havelbus Verkehrsgesellschaft bei, die uns pünktlich, wie versprochen, zum Bahnhof Potsdam-Rehbrücke brachte und so unseren Cottbuser und Berliner Wanderfreunden die zeitlich gewünschte Heimfahrt ermöglichte. Fazit: Die Testwanderungen waren ein voller Erfolg, das bestätigt der Wunsch vieler Wanderfreunde auch im kommenden Jahr an unseren Wanderungen teilzunehmen. Dr. Rudi Hommel Kreiswanderwegewart für Nuthetal

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Oma-Opa-Tag in der Kita

Gespensterfest in Saarmund

„Freche Früchtchen“ erfreuten ihre Großeltern

Tolle Party mit viel Spaß und leckerem Essen

Am 18. November gab es einen schönen Anlass für einen Auftritt für unsere Kinder der Kita „Freche Früchtchen“ in Saarmund.

Foto: Alisch

Die Großeltern unserer Kita-Kinder waren von uns sehr herzlich eingeladen und wurden in unseren neu gestalteten Räumen im Krippenund Kindergartenbereich empfangen. Alle Großeltern hatten hier die

Möglichkeit, sich die schönen neuen Räume ihrer Enkelkinder anzusehen. Alle waren auch sehr begeistert. Liebevoll vorbereitet – die Eltern der Kinder hatten Kuchen gebacken – ging es dann am Freitag mit einem bunten Programm für die Großeltern los. Die Kindergartenkinder gaben wirklich ALLES, um das schöne und abwechslungsreiche Programm, das sie mit ihren Erziehern eingeübt hatten, vorzutragen. Ob Tänze, Geschichten oder Lieder- das Programm war kunterbunt und wunderschön. Im Anschluss überreichten die Kinder kleine, selbst gebastelte, Geschenke. Im Anschluss gab es eine gemütliche Kaffeerunde. Allen, die zum Gelingen dieses Nachmittages beitrugen, möchte ich herzlich danken. Christiane Alisch, Kita- Leiterin

Foto: Alisch

Am 27. Oktober veranstalteten die Erzieher der Grundschule Saarmund eine Halloweenparty. Schon Tage vorher wurde der Freizeitbereich liebevoll dekoriert. Unsere Kinder waren schon am Morgen ganz aufgeregt. Mittags ging die Party endlich los. Zu angesagter Musik hüpften und tanzten die reichlich verkleideten Hexen, Vampire, Geister und Gespenster munter drauflos. Das „Mumienwickeln“ und viele andere tollen Wettspiele sorgten bei den kleinen verkleideten Partygängern für viel Spaß. Großen Andrang gab es auch an unserer Schminkstation. Hier konnten sich die Kinder gruselig anmalen lassen. Einige konnte

man nach dem Schminken kaum noch erkennen. An einer Bastelstation wurden viele Sachen für die eigene Halloweenparty zu Hause gebastelt. Natürlich musste niemand hungern. Für das leibliche Wohl gab es ein leckeres HalloweenGrusel-Buffet, das die Mitarbeiter der Kita-Küche liebevoll zubereiteten. An dieser Stelle dafür ein herzliches Dankeschön. Es war ein schöner Nachmittag und alle waren sich einig: Feste feiern macht Spaß und die nächste Party kommt bestimmt!“ Carola Limberger Koordinatorin des Freizeitbereiches der Grundschule Saarmund

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Ereignisreiches Jahr in der Kita „Freche Früchtchen“ Modernisierung erforderte viel Geduld und Verständnis, erfüllte aber auch alle Hoffnungen Auch in diesem Jahr möchte der Kita-Ausschuss der „Frechen Früchtchen“ die kommende Weihnachtszeit und das nahende Ende des Jahres zum Anlass nehmen, ein Resümee über das Geschehen in unserer Kita zu ziehen. Voller Erwartungen, Hoffnungen und Pläne starteten wir in das Jahr 2011. Schließlich drehte sich das zentrale Thema um die Erweiterung, den Ausbau und die Modernisierung unserer Kindertagesstätte. Als es dann soweit war, fanden sich Kinder, Eltern und Erzieher für einige Zeit in einer Einrichtung wieder, die sie so natürlich

nicht kannten. Vor allem Lärm und Schmutz forderten Geduld und Verständnis seitens der Kinder und Eltern. Auf Seiten des Kitapersonals und der Bauleute waren oft Kreativität und Erfindungsgeist gefragt. Letztlich haben sich jedoch all die Mühe, der Fleiß und die Rücksicht gelohnt – unsere Erwartungen, Hoffnungen und Pläne haben sich erfüllt. Unsere Kita wurde mit viel Liebe zum Detail erweitert und mit neuen Spielmöglichkeiten, neuen Sanitäranlagen, einer Kinderküche und vielem mehr modernisiert. Uns bleibt daher nur, nochmals allen Beteiligten für ihren uner-

müdlichen Einsatz von Herzen zu danken! Mit unserem fröhlichen Sommerfest am 2. September konnten wir dann unter dem Motto „Wer will fleißige Handwerker sehen“ unsere „neue“ Kita mit allen Beteiligten, mit Kindern, Eltern, Kitamitarbeiter/Innen, mit der Architektin Frau Lieberwirth, mit der Bürgermeisterin Frau Hustig, weiteren Gemeindevertretern und Bauarbeitern feiern. Viele weitere gemeinsame Erlebnisse wie der Mutti-Nachmittag, der Oma-Opa-Tag und die noch anstehende Weihnachtsfeier, viele Informationsabende und Veranstaltungen mit und für un-

sere Kinder runden dieses ereignisreiche Jahr ab. Persönlich kann ich sagen, dass unser zweites Kind erst kürzlich ein „Früchtchen“ wurde und wir unsere Tochter in besten Händen wissen. Dafür sind wir allen, die dazu beitragen, sehr verbunden! Schließlich möchten wir allen Kindern, Eltern und allen fleißigen Helfern in und um unsere Kita von Herzen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und glückliches 2012 wünschen! B. Fromm Vorsitzender des Kita-Ausschusses

Neues von der Initiative „Fluglärmfreie Havelseen“ Die Proteste enden nicht mit dem Gerichtsurteil – Nuthetaler protestieren gegen Nachtflüge Das Thema Fluglärm bewegt in diesen Tagen nur wenige Bürger von Nuthetal. Über den Himmel von Saarmund und Umfeld sind nur vereinzelt Flugzeuge und Motorsegler sichtbar. Auffällig ist die oft geringe Höhe der Maschinen – fast zeitgleich am Computer werden ca. 800 m bis 1000 m angezeigt. So beschaulich wird es nicht bleiben. Nach Eröffnung des Flughafens in Schönefeld und nach der Einlaufzeit sind in Spitzenzeiten „elf Starts in zehn Minuten geplant“ (PNN, 15. November). Wie bereits mehrfach berichtet, sind auch Nuthetaler unterwegs, um für ein Nachtflugverbot zu protestieren, das heißt: 1. zwischen 22 und 6 Uhr keine Nachtflüge d.h. Einhaltung der gesetzlichen Nachruhe für die Bevölkerung 2. kein Ausbau des künftigen Flughafens zu einem internationalen Drehkreuz Vorgabe: Flughafen BerlinBrandenburg ist als Regionalflughafen auszubauen 3. keine dritte Start- und Landebahn

wesend. Gemeinsam forderten alle ein bundesweites Nachflugverbot.

Foto: Reinhard Schmidt

aktuelle Beschlüsse von Regierungsparteien haben erfahrungsgemäß nur eine kurze Halbwertszeit So, 16. Oktober.: sog. „InhouseDemo“ im Flughafenterminal A des Flughafens Schönefeld mit rd. 20 Teilnehmern So 23. Oktober: Großdemonstration in Schönefeld mit ca. 7.500 Demonstranten. Sie forderten ein Nachflugverbot, das Motto auf der Haupttribüne hieß „Wer Bürger quält, wird nicht gewählt“.

Sa: 19.November: Großdemonstration im Zentrum Berlins mit rd. 12.000 Bürgern, Motto „Nicht über unsere Köpfe hinweg“, es ging vom Potsdamer Platz bis zum Bundeskanzleramt. Der Aufruf erfolgte durch das neue Aktionsbündnis BerlinBrandenburg (ABB), eine Vereinigung von lokalen Bürgerinitiativen. Unsere Bürgerinitiative war mit Teilnehmern, mit Plakaten und Transparenten gut erkennbar vertreten. Erstmals waren auch Vertreter von Bürgerinitiativen der Flughäfen von Frankfurt/Main und Leipzig an-

Sa, 21. Januar 2012: Das ist die nächste gute Möglichkeit zur Kritik am geplanten Großflughafen in Schönefeld. Es ist mittlerweile die zehnte Großdemonstration in Berlin und Brandenburg, die sich gegen den künftigen Großflughafen richtet. An diesem Tage werden zeitgleich Demonstrationen auf Flughäfen im gesamten Bundesgebiet stattfinden. „Fluglärm ist ein Thema, das die Menschen bundesweit bewegt“, sagte Matthias Schubert, Sprecher des aus zwölf Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen bestehenden Bündnisses am 19. November. Deshalb sei es wichtig, dass der Protest gebündelt werde. Eine wachsende Unterstützung erwartet er, wenn der Flughafen im kommenden Juni 2012 in Betrieb geht. „Wir wollen dem kommenden Unmut, der sich dann verstärken wird, eine belastbare Plattform bieten.“ Reinhard Schmidt

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Heinzelmännchen auf dem Schulhof in Saarmund Förderverein kaufte Spielgeräte – Eltern und Freunde verschönerten das Areal

Fotos: . Arno Hoffmann / Potsdam

Am Freitag, dem 21. Oktober, herrschte von 16.00 bis 18.00 Uhr auf dem Schulhof der Grundschule Saarmund ein reges Treiben. Seit vielen Wochen fehlen besonders für unsere kleinen Schulkinder Spielgeräte für die Pausen- und Ganztagsnutzung. Die letzten Spielmöglichkeiten, Wippe und Reck, mussten leider vor Wochen aus baupolizeilicher Sicht abgebaut werden. Eine Aussicht auf Besserung für unsere Kinder durch die Gemeinde ist auch nicht in Sicht. Dieser Zustand ist für den Vorstand des Fördervereins keine Dauerlösung. Neue Spielmöglichkeiten sollten unbedingt her. Für die neuen Spiel- und Klettergeräte griff der Vorstand des Fördervereins nach Zusage der Mitgliederversammlung tief in die Kasse und kaufte 4 Großspielgeräte.

Bei einem Arbeitseinsatz legten deshalb nun Eltern und Freunde unserer Einrichtung fleißig Hand an, um das Außengelände noch schöner werden zu lassen. Toll, wie viele Mitglieder des Fördervereins, Lehrer, Freizeitpädagogen aber auch Großeltern und Schüler der Einladung zum Herbstputz gefolgt waren. Und alle brachten benötigte Arbeitsgeräte von zu Hause mit. Emsig wurde auf dem großen Außengelände ohne großes Federlesen Hand angelegt. Unsere Hoflaube wurde innen zur optimalen Unterbringung für die vorhandenen und zukünftigen Großspielgeräte vorbereitet. Fleißig wurden auf dem Schulhof die dafür benötigten Erdarbeiten ausgeführt, um die Standfestigkeit der Geräte zu gewährleisten. Gleichzeitig wurde das Laub auf dem Gelände beseitigt, Bäume

und Sträucher zurückgeschnitten und Gefahrenquellen beseitigt. Wer fleißig arbeitet, soll auch nicht hungern und verdursten. Auch persönliche Gespräche kamen bei der Arbeit nicht zu kurz. Für alle fleißigen Mitstreiter wurden Bratwürste gegrillt sowie warme und kalte Getränke zur Verfügung gestellt. Am Ende des zweistündigen Arbeitseinsatzes konnte der Vorstand ein positives Resümee ziehen. Wenn in den nächsten Tagen die neuen Spielgeräte kommen, sind alle Voraussetzungen für den schnellen Aufbau der sehnlichst erwarteten Spielgeräte geschaffen. Vielleicht benötigen wir zum Aufstellen der Geräte noch einmal kurzfristig die Hilfe einiger Eltern. Wir würden uns freuen, wenn dies auf kurzem Wege möglich wäre!

Unsere Grundschulkinder werden die neuen Spielmöglichkeiten sicher gern annehmen und schnell in ihr Herz schließen. Wir wünschen ihnen viel Spaß und Freude beim Spielen in den Pausen und der Ganztagsbetreuung. Sie sollen neben dem Lernen auch genügend Möglichkeiten zum Spielen und Entspannen in ihrer und unserer Schule finden. Dafür stehen wir als Vorstand des Fördervereins. Denn unsere Kinder sind uns sehr wichtig. Danke möchten wir allen Beteiligten sagen, die uns zwei Stunden ihrer Freizeit geschenkt haben, um uns bei der Realisierung der Hofgestaltung helfend zur Seite zu stehen. St. Anders; S. Uthoff; K. Müller und K. Czernotsky Vorstand des Fördervereins

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DIfE-Wissenschaftlerin erhält Nachwuchspreis Leibniz-Gemeinschaft zeichnete auf Jahrestagung die Doktorarbeit von Henriette Kirchner aus Berlin/Frankfurt am Main – Auf ihrer Jahrestagung in Frankfurt am Main hat die Leibniz-Gemeinschaft die herausragenden Doktorarbeiten Dr. Henriette Kirchners vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Potsdam-Rehbrücke (DIfE) und Dr. Martin Binders vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) mit dem mit jeweils 3000 Euro dotierten Nachwuchspreis ausgezeichnet. Dr. Henriette Kirchner (31) untersuchte am Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Potsdam-Rehbrücke die Rolle des Hormons Ghrelin bei der Entstehung krankhaften Übergewichts (Adipositas). Ghrelin wird in der Magenschleimhaut produziert und über ein spezielles Enzym GOAT aktiviert. Das aktivierte Ghrelin stimuliert

die Nahrungsaufnahme. Henriette Kirchner konnte mit Hilfe von Studien an gentechnisch veränderten Mäusen zeigen, dass zwar das Ausschalten von Ghrelin und seiner Rezeptoren wie zu erwarten Körpergewicht, Appetit und Körperfettmasse reduziert, das GOAT aber nicht wie bisher vermutet durch Nahrungsmangel aktiviert wird. Stattdessen erkannte die Ernährungswissenschaftlerin, dass die Aktivierung von GOAT stark von der Verfügbarkeit von Nahrungsfetten abhängt. Die dem Gehirn dadurch signalisierte kalorienreiche Umgebung wird vom Körper durch eine weitere Steigerung der Nahrungsaufnahme, eine Hemmung der Fettverbrennung sowie gezielte Fetteinlagerung optimal ausgenutzt.

Henriette Kirchner schlussfolgert daraus, dass Ghrelin möglicherweise nicht das „Hungerhormon“ ist, für das es bislang gehalten wurde, sondern eher potentieller „Fettsensor“. Auf Menschen übertragen könnte dies bedeuten, dass das Meiden von Nahrungsmitteln mit einer hohen Konzentration an mittelkettigen Fettsäuren wie Kokosfett oder Butter sinnvoll zur Adipositas-Prävention ist. Für die Entwicklung pharmakologischer Anti-Adipositas-Therapien ergeben sich aus Henriette Kirchners Doktorarbeit interessante Ansatzpunkte. Der Direktor des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung, Prof. Hans-Georg Joost, hält den Befund der Arbeit für „einen Meilenstein im Feld der Endokrinologie und der Regulation der Energiebilanz.“

Kirchner habe einen „fundamentalen Beitrag zum Verständnis der Entstehung von Adipositas geleistet.“ Der Nachwuchspreis der LeibnizGemeinschaft wird jährlich für die besten Doktorarbeiten aus Leibniz-Instituten in den Kategorien „Geistes- und Sozialwissenschaften“ und „Natur- und Technikwissenschaften“ vergeben. Er ist mit jeweils 3000 Euro dotiert. Die Auswahl über die Preisträger trifft eine zwölfköpfige Jury unter der Leitung von Prof. Dr. Joachim Treusch (Präsident der Jacobs University Bremen) aus den Vorschlägen der wissenschaftlichen Fachsektionen der Leibniz-Gemeinschaft. DIfE

Gestörter Fettstoffwechsel kann schlank machen Erkenntnisse des DIfE können Ansätze für neue Behandlungsmethoden Übergewichtiger bringen Ein europäisches Wissenschaftlerteam hat nun unter Führung des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung (DIfE) mit Hilfe eines Mausmodells gezeigt, dass ein gestörter Fettstoffwechsel paradoxerweise schlank machen kann. Schalteten die Forscher in der Maus das Gen für ein bestimmtes Enzym des Fettsäureabbaus aus, so blieben die Tiere trotz einer sehr fettreichen Ernährung schlank. Wie die Forscher zeigen, ist der Ausfall des Enzyms mit einer erhöhten Körpertemperatur verbunden. Zudem können die Mäuse die Energie, die im Nahrungsfett steckt, nicht vollständig zur Energiegewinnung nutzen. Die Tiere müssen daher mehr Fettsäuren abbauen als normalerweise notwendig wäre, um ihren Energiebedarf zu decken. „Unsere Studienergebnisse geben einen Einblick in die molekularen Zusammenhänge zwischen Fettverbrennung, Energiestoffwechsel und Übergewicht“,

sagt Studienleiterin Annette Schürmann, die auch die Abteilung Experimentelle Diabetologie am DIfE leitet. „Ein besseres Verständnis der Zusammenhänge ist dringend erforderlich, um neue Behandlungsmethoden entwickeln zu können, die krankhaft übergewichtigen Menschen helfen, ihr Körpergewicht zu verringern.“ Bei einer Suche nach Genen, die Übergewicht begünstigen, wurden die Wissenschaftler erstmals auf das Gen eines Enzyms aufmerksam, das von den Forschern kurz SCHAD genannt wird. Seit langem weiß man, dass das Enzym sowohl bei Mäusen als auch bei Menschen am Fettsäureabbau beteiligt ist. Bislang war jedoch unbekannt, dass es eine Rolle für die Entstehung von Übergewicht spielt und über welche Mechanismen es das Körpergewicht beeinflusst. Um die Bedeutung der Enzymfunktion für die Regulation des Körpergewichts genauer zu untersuchen, nutzten die Wissen-

schaftler ein Tiermodell. Bei diesem handelt es sich um Mäuse, bei denen die Forscher das Gen, das den Bauplan für SCHAD enthält, gezielt entfernt hatten. Verglichen die Wissenschaftler die physiologischen Daten der genetisch veränderten Mäuse mit den Daten von Kontrolltieren, bei denen das Enzym normal funktionierte, stellten sie Folgendes fest: Unter einer fettreichen Diät hatten die Mäuse, denen das SCHAD-Gen fehlte, ein vergleichsweise geringes Körpergewicht und eine deutlich geringere Körperfettmenge. Zudem war ihre Körpertemperatur erhöht. Weitere Untersuchungen zeigten, dass die Tiere über den Urin bestimmte Stoffwechselzwischenprodukte des Fettsäureabbaus ausschieden und kompensatorisch mehr Fettsäuren verbrannten als die Kontrolltiere. Dabei fraßen beide Mausgruppen gleich viel und waren auch in gleichem Umfang kör-

perlich aktiv. „Wie unsere Auswertungen zeigen, konnten die genetisch veränderten Mäuse nur etwa vier Fünftel der Energie nutzen, die das Fettfutter normalerweise liefert, da sie das Fett nur unvollständig verbrennen. Ein Grossteil der Energie geht dabei durch die Ausscheidung der Abbauzwischenprodukte verloren“, erklärt Nadja Schulz, Erstautorin der Studie. „Hinzu kommt der Energieverlust, der durch die erhöhte Körpertemperatur entsteht. Um das Energiedefizit auszugleichen, müssen die Mäuse also mehr Nahrungsfett verbrennen als die Kontrolltiere und speichern es nicht in Form von Körperfett. SCHAD ist also wichtig, um die Energie, die im Nahrungsfett enthalten ist, vollständig zur Energiegewinnung für den Körper nutzen zu können“. DIfE

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Das Mehrgenerationenhaus informiert Viele Angebote für Jung und Alt – von Theaterpremiere bis Unternehmerstammtisch Angebote: Di 13.12. Di 13.12. Di 13.12. Di 13.12. Mi 14.12. Mi 14.12. Do 15.12. Sa 17.12. Sa 17.12. Mo 19.12. Mo 19.12. Di 20.12. Di 20.12. Mi 21.12. Mo 02.01.

16.00-16.45 Uhr 17.00-19.00 Uhr 18.00-20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr 16.30-17.15 Uhr 18.00-19.30 Uhr 16.30-17.15 Uhr 10.00-13.00 Uhr 10.00-13.00 Uhr 15.30-17.00 Uhr 18.30-20.00 Uhr 17.00-19.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr 16.30-17.15 Uhr 15.30-17.00 Uhr

Kinderturnen mit Katja Petzold Theaterworkshop Patchwork Yoga-Mittelstufe mit Petra Kolbig Kinderturnen mit Katja Petzold Qi Gong-Akademie 2.LH Line-Dance für Kinder Filzen mit Teresa Feiertag Papierworkshop mit Christine Ewert Tanzen im Kreis Fotoclub mit Peter Ernst Theaterworkshop Yoga-Mittelstufe mit Petra Kolbig Kinderturnen mit Katja Petzold Tanzen im Kreis

Veranstaltungen: • Seniorentreff im Mehrgenerationenhaus Nuthetal (in Kooperation mit der Ortsgruppe der Volkssolidarität) Wir möchten Sie hiermit recht herzlich, jeweils am ersten Freitag des Monats in der Zeit von 15.00-17.00 Uhr zu einem gemütlichen Nachmittag einladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen – bei Kaffee und Kuchen werden dies bestimmt unterhaltsame Nachmittage, die zum Wiederkommen animieren werden. • Theaterpremiere am Sonnabend, dem 14. Januar 2012 Seit Mai spielen und improvisieren 5 Erwachsene und 4 Kinder Theaterszenen rund um das Thema „Fülle“. Daraus ist nun ein kleines Stück mit dem Titel: Ich will haben, haben....! entstanden – frei nach der König Midas-Sage. Mit einem Augenzwinkern schauen wir auf unsere Welt – Konsum ist geil oder wer hat, will noch mehr. Beginn: 18.00 Uhr Ort: MGH Nuthetal Dauer: 40 Minuten Bitte reservieren Sie rechtzeitig einen Platz in der ersten Reihe. Für den 28. Januar 2012 ist eine zweite Aufführung geplant.

• Unternehmerstammtisch Am 17.Januar findet der nächste Unternehmerstammtisch im MGH statt. Beginn ist 19.00 Uhr. Neben allgemeinem Erfahrungs- und Meinungsaustausch beginnen wir mit den Planungen für den Handwerkertag am 21. April 2012. Angebot zur Nutzung unserer Räumlichkeiten: Das Mehrgenerationenhaus verfügt seit geraumer Zeit über 2 Räumlichkeiten (50 m² und 27 m²), die sie zur Durchführung von Veranstaltungen und für private Feierlichkei-

Di Di Di Mi Do Do Fr Sa Di Di Di Mi Do Do Sa

03.01. 03.01. 03.01. 04.01. 05.01. 05.01. 06.01. 07.01. 10.01. 10.01. 10.01. 11.01. 12.01. 12.01. 14.01.

16.00-16.45 Uhr 17.00-19.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr 16.30-17.15 Uhr 16.00-17.00 Uhr 18.00-19.30 Uhr 15.00-17.00 Uhr 10.00-13.00 Uhr 16.00-16.45 Uhr 17.00-19.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr 16.30-17.15 Uhr 16.00-17.00 Uhr 18.00-19.30 Uhr 18.00 Uhr

Kinderturnen mit Katja Petzold Theaterworkshop Yoga-Mittelstufe mit Petra Kolbig Kinderturnen mit Katja Petzold Line-Dance für Kinder Yoga für Einsteiger Seniorentreff Theaterworkshop Kinderturnen mit Katja Petzold Theaterworkshop Yoga-Mittelstufe mit Petra Kolbig Kinderturnen mit Katja Petzold Line-Dance für Kinder Yoga für Einsteiger Theaterpremiere

ten nutzen können. Sie bieten je nach Bestuhlungsvariante Platz für 20 bis 60 Personen. Ausgestattet mit moderner Technik sind wir auch in der Lage, ein Ort für kleinere Tagungen und Konferenzen zu sein. Die Nutzungsentgelte sind gekoppelt an die jeweilige Nutzungsart und an die Dauer der Nutzung. Für gemeinnützige Einrichtungen, Schulen, Kitas, Initiativen, Parteien, Behörden usw. aus der Gemeinde Nuthetal ist die Nutzung noch kostenfrei. Aufruf zum bürgerschaftlichen Engagement Das MGH Nuthetal baut auf bürgerschaftliches Engagement.

Politik kann vieles, jedoch längst nicht mehr alles leisten. Sie sind herzlich eingeladen, das Mehrgenerationenhaus mit Ihren Ideen und Ihrer Initiative mitzugestalten. Möglich ist bürgerschaftliches Engagement z.B. für: • die Organisation von Festen (Adventsmarkt, Handwerkermarkt, Soirées, Sportfesten usw. • Familientrödelmarkt • Öffentlichkeitsarbeit • Erweiterung der Angebotsvielfalt – Familie, Sport, Kultur, moderne Medien, Soziales, Jugend usw.) • Hilfe rund um den HaushaltHandwerkliches, Reinigung, Garten usw. • Winterdienst • Nachhilfeunterricht in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik • Absicherung der Veranstaltungen im Haus • Sauberkeit im Haus Bitte sprechen Sie uns einfach an, denn „Zupackende Menschen sind die glücklicheren Menschen“ Rückfragen und Anmeldungen den einzelnen Angeboten und Veranstaltungen richten Sie bitte an: Karlheinz Richter Telefon: 033200-55642 E-Mail: [email protected]

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Die Brücke informiert Keine Langeweile im Club – hier kann jeder aktiv werden Regelmäßige Wochenangebote im Club Angebote für Mädchen und Jungen ab 9 Jahren Montag 13.00 – 14.30 Uhr Offenes Betreuungsangebot (Hausaufgaben, Spiele, Gespräche) 15.00 – 16.30 Uhr Zirkusprojekt (ab 8 Jahren) i.d. Turnhalle Mit Warteliste! Bitte rechtzeitig anmelden! 16.30 – 17.00 Uhr Tanz-AG in der Turnhalle Dienstag 13.30 – 16.00 Uhr Offenes Betreuungsangebot (Hausaufgaben, Spiele, Gespräche) 16.00 – 18.00 Uhr Kreativangebot oder Backen + Kochen Am Dienstag bieten wir zusätzlich ein warmes Mittagessen für die von uns betreuten Kinder für 1 € pro Portion an! Bitte am Tag vorher spätestens Bescheid sagen! Mittwoch Club geschlossen! 16.00 – 18.00 Uhr Kunstkurs im Atelier „Eigenart“ Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr Offenes Betreuungsangebot

(Hausaufgaben, Spiele, Gespräche) 16.00 - 18.00 Uhr „Zeitensprünge“-Projekt in Fahlhorst 15.00 – 19.00 Uhr Kunstkurse im Atelier „Eigenart“ 18.30 – 20.30 Uhr Jugendparlament oder Betreuung im JC Saarmund (siehe Wochenplan) Freitag 13.00 – 15.00 Uhr Offenes Betreuungsangebot (Hausaufgaben, Spiele, Gespräche) 15.00 – 16.00 Uhr Tanz-AG 18.00 – 20.00 Uhr Betreuung im JC Saarmund oder Veranstaltungen/Projekte im Club (siehe Wochenplan) Bitte beachten Sie auch die aktuellen Aushänge und Infos auf der Internetseite www.die-b rueckeev-nuthetal.de. –kurzfristige Änderungen sind möglich!Termine und Veranstaltungen „Die Brücke“ e.V. Anmeldungen und Infos unter Tel. 033200/82750 So. 18. Dezember 17 Uhr, Turnhalle

Schaurig-schöne Gruselparty – kleine Geister trafen sich

Adventsaufführung des Zirkusprojektes Kinder des Zirkusprojektes zeigen Eltern, Großeltern, Freunden und allen Interessierten ihr buntes Programm Der Dienstag-AktivKreativ-Tag Ein Angebot für Jungen und Mädchen ab 9 Jahren immer dienstags von 16 bis 18 Uhr im Club in der Alten Schule. Hier können die teilnehmenden Kinder gemeinsam Back- und Koch-Rezepte oder kreative Techniken ausprobieren. Der detaillierte Angebotsplan für den aktuellen Monat hängt im Mehrgenerationenhaus und vor der Gemeinde aus! Für alle Angebote bitte vorher anmelden und 2 € Teilnehmerbeitrag mitbringen! Dienstag, 13. Dezember Backen + Kochen Pralinen selber machen Ab Dienstag, 20. Dezember, bleibt der Club geschlossen und öffnet erst am 16. Januar wieder! Jugendkoordinatorin Jana Köstel Schlüterstr.46, 14558 Nuthetal Mail: [email protected] Tel.: 033200/82750

Die „Topfgucker“ im Deutschen Institut für Ernährungsforschung Im Rahmen des Projektes zur Gesunden Ernährung („Die Topfgucker“) des Vereins „Die Brücke“ e.V. besuchten die teilnehmenden Kinder und ihre Eltern am 18. November das in Rehbrücke ansässige Deutsche Institut für Ernährungsforschung. Dort wurden Sie von Frau Olias herzlich in Empfang genommen

Woanders feierte man das Martinsfest oder den Karnevalsbeginn, bei „Die Brücke“ e.V. trafen sich am 11. November kleine Geister und andere gruselige Kreaturen. Neben Luftballontanz, selbstausgedachten Krimis und Mumienwickeln wurden

schaurig-schöne Gruselgeschichten erzählt. Zwischendurch konnte man sich am Ekelbuffet mit Monsterbowle und Fingerkeksen stärken. Nach einer kleinen Nachtwanderung fand der Abend seinen Abschluss mit Stockbrot am Lagerfeuer.

Familienwegweiser für Nuthetal Ein Thema bei der Ideenwerkstatt zum bürgerschaftlichem Engagement am 29. Oktober im Mehrgenerationenhaus (organisiert vom MGH, Akademie 2.LH., Die Brücke e.V., Bürgermeisterin und Ortsvorsteherin) war die Einbindung von Familien in die ehrenamtliche Arbeit in der Kommune. Leider waren trotz angebotener Kinderbetreuung keine Familien aus Nuthetal dem Aufruf nach Beteiligung an diesem Samstag gefolgt. Nichts desto trotz haben die jugendlichen und älteren Mitwirkenden versucht, sich während der Methode des „World-Cafe´“ auch mit der Fragestellung auseinander zu setzen, was Eltern und Familien brauchen, um sich im Ort zu engagieren. Der erste wichtige Punkt ist die Information für Familien, welche Freizeit- oder Beratungsmöglichkeiten in der Gemeinde es für Kinder und Jugendliche gibt und wo sich die Eltern in welcher Weise mit einbringen können. Dazu könnte ein „Familienwegweiser für die Gemeinde Nuthetal“ als Broschüre entstehen, der diese Informationen und Kontaktdaten liefert.

und über das Thema „Gesunde Ernährung“ informiert (siehe auch Foto Titelseite). Nach dem theoretischen Input konnten die TeilnehmerInnen kleine Experimente zum Schmecken und Riechen und zur Energiebalance durchführen. Zum letzteren musste sich jeder Gedanken zu der täglich aufgenommenen Energie (Nahrung) und der verbrauchten Energie (Bewegung) machen und konnte dies an Hand der Energiewaage testen. Für alle Kinder und Erwachsenen war dies ein sehr interessanter und lehrreicher Nachmittag. Wir bedanken uns bei Frau Olias und ihrer Kollegin für diesen spannenden Einblick.

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Feucht-fröhliche Wanderspiele Wanderfreunde erlebten einen sehr unterhaltsamen Nachmittag Der Monat November gehört im Allgemeinen nicht zur reizvollsten Jahreszeit; meist ist er grau und kalt. Was macht man also dagegen? – man trinkt ihn sich schön! Im Rahmen unseres Sportkalenders starteten wir am 13.

November mit Puck und Bollerwagen, gefüllt mit allerlei Kräuter- und Obstsäften, zu unseren „Feucht-fröhlichen Wanderspielen“. Wie dieser kleine, lustige Wettbewerb abläuft, haben wir in den Jahren zuvor schon berichtet. Fakt ist, nach jedem

Spiel wird eingeschenkt und der Nachmittag immer lustiger! Da ärgert sich auch keiner, wenn der Wurf des Pucks mal total daneben geht bzw. im hohen Gras landet. In dem Fall zählt der Teamgeist und alle suchen mit. Der Weg von Saarmund über die Wiesen bis nach Wilhelmshorst ist so kurzweilig, so dass man es fast bedauert, wenn man nach 3,5 Stunden schon am Ziel, der Forellenklause, ankommt. 14 Wanderfreunde verlebten an diesem Tag, übrigens bei strahlendem Sonnenschein!, einen sehr unterhaltsamen Nachmittag. Beim gemeinsamen Abendessen wurde beschlossen: Im nächsten November machen wieder alle mit!

Informationen der Sportgemeinschaft Saarmund Der Vorstand der Sportgemeinschaft Saarmund e. V. wünscht allen Mitgliedern des Vereins sowie allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nuthetal ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, friedvolles neues Jahr 2012. Wir danken allen Sportsfreunden und Sponsoren für die erwiesene Hilfe und Unterstützung des Vereins, besonders in Bezug auf die Erweiterung des Kunstrasenplatzes, den wir in diesem Jahr einweihen konnten, und freuen uns auf ein gemeinsames erfolgreiches Jahr 2012.

Helga Kraatz Vorstand der SG Saarmund e. V.

Sportkalender 2012 der SG Saarmund Aktivitäten für Menschen aller Altersgruppen sind geplant Werte Einwohner der Gemeinde Nuthetal! Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde! Zum fünften Mal in Folge möchten wir Sie im Rahmen unseres „Sportkalenders“ einladen, einmal im Monat mit uns gemeinsam einen sportlich geprägten Nachmittag zu verbringen. Mit nachstehenden Aktivitäten hoffen wir, Menschen jeder Altersgruppe anzusprechen und Lust auf ein fröhliches und geselliges Miteinander beim Wandern, Radfahren, Kegeln, Nordic Walking usw. zu wecken. Wir freuen uns auf Sie! In diesem Sinne: „Sport frei“ 1. Januar Treffpunkt: 14.00 Uhr Sportplatz Saarmund Neujahrslauf / Neujahrswanderung mit anschließendem gemütlichen Beisammensein bei Glühwein und Gebäck 26. Februar Treffpunkt: 13.30 Uhr Sportplatz Saarmund

Wanderung durch Wald und Flur mit anschließendem Lagerfeuer sowie Glühwein und Bratwurst vom Grill 25. März Treffpunkt: 17.00 Uhr Marktplatz Saarmund Kegeln auf der Kegelbahn in Michendorf (Norberthaus) Hierzu erbitten wir telefonische Voranmeldung unter 033200 – 85796 – Sportsfreundin Erdmann 15. April Treffpunkt: 14.00 Uhr Sportplatz Saarmund Nordic Walking mit anschließendem Kaffeetrinken im Sportlerheim 20. Mai Treffpunkt: Sportplatz Saarmund, Zeitpunkt wird noch rechtzeitig bekannt gegeben! Fahrt mit der Draisine Unterwegs Picknick Hierzu erbitten wir telefonische Voranmeldung unter 033200 – 85796 – Sportsfreundin Erdmann 8. bis 9. September 2-Tages-Fahrt mit dem Rad

mit Übernachtung in einer Herberge Genauere Angaben zum organisatorischen Ablauf werden rechtzeitig bekannt gegeben! 14. Okotber Treffpunkt: 13.00 Uhr Sportplatz Saarmund Radtour – entlang des Mauerweges in Potsdam Unterwegs Kaffeetrinken 18. November Treffpunkt: 13.30 Uhr Sportlerheim Saarmund Feucht-fröhliche Wanderspiele Traditionell geht’s per Fuß und Bollerwagen in Richtung „Forellenklause“ Achtung – neu! Ab April bis Oktober 2012 findet jeden 1. Dienstag im Monat eine Senioren-Radtour statt! Treffpunkt: 13.30 Uhr Marktplatz Saarmund Streckenlänge: ca. 15 km Organisiert durch Horst Götsch Wir wünschen uns für alle Vorhaben gute Laune und viel Spaß! Vorstand der SG Saarmund e. V.

Hinweis: Der Sportlerball 2012 findet am 17. März in der Gaststätte „Zum Mühlengrund“ statt. Die Termine für den Kartenvorverkauf werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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Nuthetaler Amtskurier

10. Dezember 2011

Lokalnachrichten

Hier wird trainiert Sportvereinigung 05 Rehbrücke informiert Trainingszeiten der Fußballmannschaften Minis: Donnerstag : 16:30 Uhr F-Jugend: Montag und Mittwoch: 16:30 Uhr E I-Jugend: Mittwoch und Freitag: 16:30 Uhr E II-Jugend: Dienstag und Donnerstag:16:30 Uhr D-Jugend: Dienstag und Donnerstag:16:30 Uhr C-Jugend: Dienstag und Donnerstag:17:00 Uhr (in Saarmund) B-Jugend: Montag und Donnerstag : 17:00 Uhr Männer: Dienstag und Donnerstag:19:00 Uhr Alt-Herren (Ü35): Donnerstag: 19:30 Uhr Für unsere Mannschaften suchen wir immer wieder Verstärkungen. Egal ob Spieler, Trainer, Betreuer oder Schiedsrichter, jeder ist bei uns im Verein herzlich willkommen. Informationen unter: Tel.-Nr.: 0173/1733369 E-Mail: [email protected] Homepage: www.sv05rehbruecke.de

Termine zum Vormerken In Nuthetal ist immer was los 11. Dezember 01. Januar

14. Januar

17. Januar

28. Januar

17. März

21. April

Weihnachtsmarkt in Saarmund 14.00 Uhr Neujahrslauf/ Neujahrswanderung, Treffpunkt: Sportplatz Saarmund 18.00 Uhr Theaterpremiere des MGH. 5 Erwachsene und 4 Kinder improvisieren um das Thema „Fülle“ im MGH in der Schlüterstraße 46 in Bergholz 19.00 Uhr Unternehmerstammtisch im MGH in der Schlüterstraße 46 in Bergholz 2. Aufführung des Improvisationstheaters vom 14. Januar Sportlerball 2012 der SG Saarmund in der Gaststätte „Zum Mühlengrund“ im OT Saarmund Handwerkertag der Gemeinde Nuthetal

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Nuthetaler Amtskurier

10. Dezember 2011

In die Berliner City auf Umwegen RE 7 ein Jahr zwischen Zoologischer Garten und Wannsee unterbrochen setzt. Die Linie 33 verkehrt weiterhin zwischen Jüterbog, Beelitz Stadt, Michendorf und Berlin Wannsee, jedoch besteht in Berlin Wannsee eine Umstiegsmöglichkeit in Richtung Berlin Mitte dann nur zur S-Bahn. Was müssen mobilitätseingeschränkte Reisende bei der Umfahrung der Baustelle beachten? Bahnhof Wannsee: Der Bahnsteig des Bahn-Regionalverkehrs ist ab 11. Dezember 2011 leider noch nicht barrierefrei zugänglich.

Ein Jahr lang werden ab (seit) dem 11. Dezember die Fern- und Regionalverkehrsgleise zwischen Wannsee und Charlottenburg grunderneuert und daher der Streckenabschnitt zwischen Charlottenburg und Wannsee komplett gesperrt. Die S-Bahn-Linie S 7 bleibt als einzige direkte Bahnverbindung erhalten, verkehrt mit acht Wagen im 10-Minuten-Takt tagsüber durchgehend zwischen Ahrensfelde und Potsdam Hbf. Das betrifft fast alle Fahrgäste der Regionalverkehrslinie RE 7 Dessau/Belzig – Berlin – Wünsdorf-Waldstadt und RE 1 Magdeburg/Brandenburg – Berlin – Frankfurt (Oder)/ Eisenhüttenstadt, die in die Berliner Innenstadt wollen. Die Linie RE 7 wird in zwei Abschnitte geteilt: Dessau – Bad Belzig – Berlin Wannsee und Berlin Zoologischer Garten – Flughafen – Wünsdorf Waldstadt. Zur Weiterfahrt in Berlin Wannsee können jeweils die S-Bahn-Linien S 7 und S 1 genutzt werden. Zur Hauptverkehrszeit werden zusätzliche Züge zwischen Bad Belzig und Berlin Gesundbrunnen einge-

• von den Bahnhöfen BeelitzHeilstätten, Beelitz Stadt und Michendorf mit der HavelbusLinie 643 nach Potsdam Hauptbahnhof; ab Michendorf zusätzlich Linie 608. (Infos über barrierefreie Busse unter www.VBBonline.de sowie unter www.havelbus.de oder telefonisch). Weiter mit der S 7. • aus Treuenbrietzen OE 33 und RE 5 über den barrierefrei ausgestatteten Bahnhof Jüterbog. Bitte den Fahrtwunsch in den Regional-Express- und Regionalbahn-Linien rechtzeitig bei der Deutschen Bahn AG telefonisch unter 01805-512512 *, (*14 ct/ Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) anmelden, um Ein- und Ausstiegshilfe durch das Zugpersonal zu gewährleisten. Zur Vorabplanung: Fahrplanauskunft des Verkehrsverbunds BerlinBrandenburg (VBB) unter www.VBBonline.de, die auch barrierefreie Routen entsprechend den Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen berechnen kann.

Umfahrungsmöglichkeiten • aus dem Raum Wiesenburg, Bad Belzig, Baitz, Brück, Borkheide, Treuenbrietzen, Beelitz und Michendorf (Linien RE 7, OE 33) in Richtung Berlin: bis Potsdam-Rehbrücke, dann Straßenbahnlinien 91 und 93 bis Potsdam Hauptbahnhof, weiter mit der S7. (Infos über barrierefreie Straßenbahnen unter www.VBBonline.de sowie auf www.vip-potsdam.de oder telefonisch)

4: Wittenberge

OPR

Kyritz

Wustrau-Radensleben

Beetz-Sommerfeld RB55 Kremmen

Wusterhausen (Dosse)

RB10 RB14

Bad Wilsnack Glöwen

PE73

RB20

Oranienburg 4:

Velten (Mark)

Falkensee

Magdeburg Paulinenaue 4: Nauen

Seegefeld 4: Brieselang

Lottschesee Schmachtenhagen

Bärenklau

Finkenkrug

Unterbrechung Berlin-Wannsee Berlin-Charlottenburg

Ruhlsdorf-Zerpenschleuse Nassenheide

Vehlefanz

Friesack (Mark)

Informationen Der baubedingte Fahrplan ist in die Reiseauskunft unter www.bahn.de. eingearbeitet. Fahrplaninformationsbroschüren mit Angaben zu den Fahrplänen und Tarifen für die RE 1 und RE 7 sind auf den Bahnhöfen und in den Zügen von RE 1 und RE 7 erhältlich. Auf allen betroffenen Bahnhöfen gibt es Plakate, Max Maulwurf-Flyer und Fahrpläne. In den Zügen wird über die Bildschirme der Fahrgastinformationsanlage bzw. mit Plakaten auf die Sperrung hingewiesen. Informationen zum Fahrplan und den Tarifen erhalten Reisende auch • beim Kundendialog DB Regio Nordost unter Tel.: 0331 2356881 oder -6882 • beim Kundendialog der S-Bahn-Berlin unter Tel.: 030 297-43333 • sowie bei der Kundenhotline des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg unter Tel.: 030 25414141

Grüneberg

Schwante

Neustadt (Dosse) 4:

Breddin

RB30

OHV

VBB-Infocenter: Tel. 030 25 41 41 41.

Sachsenhausen (Nordb) NE27 Wensickendorf NE27 Zühlsdorf Birkenwerder (b Bln) 4:

4: RB55 Hohen Flughafen Neuendorf Hennigsdorf (b Bln) West Berlin-Tegel

Melchow

Klosterfelde

4: Biesenthal

Wandlitzsee Wandlitz

Rüdnitz

Basdorf Schönwalde (Barnim) Schönerlinde

Bernau 4:

NE27

RB10 RB14 bis 02.06.2012 Albrechtshof 4: Karow Hohens RE1 - unterbrochen Berlin-Wannsee BerlinRE1 Finkenkrug Charlottenburg JungfernRB13 RB21 RB 4: Dallgow- 4: Ah - Züge von/nach Magdeburg stündlich zwischen heide 4: Wustermark Elstal Döberitz Staaken Falkensee Wust Ahre Ahrens Flughafen Werder und Berlin-Charlottenburg über Golm Seegefeld 4: Berlin-Tegel RE7 NE27 umgeleitet, in Werder mit Anschluss an zusätzliche bis 02.06.2012 Albrechtshof Buschow Gesund-4: Hohenschönhausen Züge von/nach Potsdam und Berlin-Wannsee RE4 4: Spandau brunnen JungfernRB13 4: RB13 RB21 4: Dallgow- 4: RB10 RB21 - Züge von/nach Brandenburg Hbf nur bis/ab Berlinheide 4: RE6 RB13 OE51 Rathenow Wustermark Elstal Döberitz Staaken Rathe Alexande 4: Berlin Hbf RE7 NE27 Stendal RB13 RB12 Wannsee platz 4: Großwudicke NE26 Nennhausen Nen Gesund-4: Priort Buschow 4: Spandau OE25 RE7 brunnen RE7 - unterbrochen Berlin-Wannsee Berlin Zoologischer RB10 RB21 Ostbah OE36 RE6 RB13 Mögelin Mö AlexanderCharlotten4: Berlin Hbf Garten OE60 platz 4: hof Priort RE1 burg 4: FriedrichPre Premnitz Nord - in der Hauptverkehrszeit zusätzliche Züge RE7 OstbahnCharlottenstr.4: hof 4: Bad Belzig Michendorf Berlin Gesundbrunnen Premnitz Lichtenberg Zoologischer RE1 burg 4: FriedrichRE7 Zentrum Pre Zoologischer Garten str.4: über Berlin Potsdamer Platz und Berlin Hbf 4: Garten 4: Dö Döberitz Potsdamer Platz 4: Karlshorst Potsdamer Platz 4: RB21 - in der Hauptverkehrszeit Potsdam Berlin Hbf Baubedingte Unterbrechung RB21 Marquardt Mar Marquardt Prit Pritzerbe des Bahn-Regionalverkehrs über Golm, Dallgow-Döberitz und Berlin-Spandau Wannsee Charlottenburg. Fohrde Umfahrung mit Umleiterver4: - in Dallgow-Döberitz direkter Anschluss von/nach Foh kehr RE1, RE7, RB21 sowie SüdGolm 4: S-Bahn möglich. Wustermark kreuz Görden Golm Gö SüdBrandenburg Bra Branden Zwischen Potsdam Hbf/Berlin-Wannsee und Berliner kreuz 4: Park CharlottenRB21 GriebnitzAlt Altstadt 4: Werder Sanssouci hof Innenstadt bitte S1 und S7 benutzen! RB22 see 4: Kirchmöser RE1 (Havel) Wannsee Lichterfelde Magdeburg RE1 4: Park CharlottenRE1 RE7 OE33 RB21 GriebnitzOst 4: Wusterwitz RE1 Brandenburg 4: Werder Götz GroßSanssouci hof RB20 Potsdam RB22 see 4: RB22 Medienstadt OE51 Hbf 4: Köni Kö Kreutz Pirschheide RB23 Hbf 4: Teltow Berlin-Schönefeld Flughafen RE1 (Havel) Babelsberg Wu Wust Wannsee Lichterfelde Rehbrücke Nie Caputh-Geltow RE1 RE7Großbeeren Wilhelmshorst Ost 4: OE33 Flughafen Götz Groß Blankenfelde RB20 Potsdam Caputh Schwielowsee Berlin-Schönefeld (Kr. Teltow-Fläming) Medienstadt Kreutz Pirschheide RB23 Hbf 4: Eröffnung neuer Flughafen Saarmund Gens- Teltow Berlin-Schönefe Seddin Birkengrund Michendorf Berlin Brandenburg BER am Babelsberg Dahlewitz

H HVL

P/PM

Ferch-Lienewitz

Beelitz-Heilstätten

Caputh Schwielowsee

Rehbrücke Wilhelmshorst

Beelitz Stadt Elsholz Buchholz(Zauche) Michendorf Treuenbrietzen RB23Treuenbrietzen Süd

Borkheide

4: Brück (Mark) Seddin

Ferch-LienewitzBaitz 4: Bad Belzig

Beelitz-Heilstätten Medewitz Beelitz (Mark) Stadt Elsholz RE7

Karte: VBB

Dessau

Saarmund

Niedergörsdorf

Wiesenburg (Mark)

RE4 Ludwigsfelde 4: Thyrow

Großbeeren

RE4 OE33

TF

Thyrow Klasdorf-Glashütte

Trebbin

Golßen(Niederlausitz) Drahnsdorf Luckau-Uckro

Linda (Elster)

Zeesen Bestensee

Zossen

Wünsdorf-Waldstadt Woltersdorf (NutheGensUrstromtal) Birkengrund RE7 Neuhof (b Zossen) hagener Luckenwalde 4: RE4 Ludwigsfelde 4: Baruth(Mark) Heide

Jüterbog 4: Oehna

Blönsdorf

03.06.2012

Rangsdorf Dabendorf

Trebbin

Altes Lager

RE7

Borkheide

hagener Heide

RB23

Caputh-Geltow

Walddrehna

Blankenfelde Groß Köris (Kr. Teltow-Flämin Halbe

Dahlewitz

LDSRangsdorf

Oderin

Brand (Niederlausit (Niederlau Schönwalde (Spre (Spreew

Dabendorf Zossen

4: Lübbe Lübben

Wünsdorf-Walds

Gemeinde Nuthetal im Überblick ■ Arthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal Service-Center: Tel. 033200 / 204 - 0 Öffnungszeiten: Montag 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 14.00 Uhr Bürgermeisterin: Frau Hustig Tel. 033200/20424 Fachbereich 1 – Hauptamt, Sozialwesen, Bürgerdienste Fachbereichsleiter Herr Lindemann 033200/20423 Fachbereich 2 – Finanzwesen Fachbereichsleiter Herr Ranz 033200/20415 Fachbereich 3 – Bau- und Ordnungswesen, Klima- und Umweltschutz Fachbereichsleiter Herr Zado 033200/20435 Einwohnermeldeamt: Frau Müller 033200/20427 Standesbeamte: Frau Bade 033200/20410 Sekretariat: Frau Koch Tel. 033200/20430 Fax 033200/20444 ■ Schiedsstelle der Gemeinde Nuthetal Schiedsmann Herr Peter Natalis Tel.: 033200/83 143 ■ Notruf Akutfälle 110 oder 112 Ärztlicher Akut-Dienst für Privat-Patienten 01805/30 45 05 betreuungspflichtiger Krankentransport (03321) 19 222 ■ Revierpolizist Polizeihauptmeister Stallmann Dienstsitz: Gemeindeverwaltung Nuthetal, Zimmer 28 Sprechzeit: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr nächste, rund um die Uhr besetzte Dienststelle Polizeihauptwache Teltow Potsdamer Straße 3, 14513 Teltow Tel.: 03328/43 70 ■ Gemeindewehrführer der Feuerwehr Nuthetal Harri Grams 0176/495 86244 Jan Ehlers 0177/337 6054 Dienstsitz: Feuerwache Rehbrücke, Zimmer 12 Andersenweg, 14558 Nuthetal Sprechzeiten: nach tel. Absprache (0177/337 6054) ■ Ortswehrführer der freiwilligen Feuerwehr Bergholz-Rehbrücke: M. Pozorski (033200) 85 586 Fahlhorst: U. Fikinger (033200) 86 569 Nudow: S. Bruckhaus (033200) 55 941 Philippsthal: B. Staff (033200) 85 407 Saarmund: St. Schwandt (0151) 573 566 02 Tremsdorf: B. Kaiser (033205) 45 038 ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen 07.00 - 19.00 Uhr für die Gemeinde Nuthetal: 0180 - 558 2223-110 ■ Apothekennotdienst vom 10. Dezember bis 15. Januar 2012 täglich von 8.00 bis 8.00 Uhr 10.12. Sa, 30.12. Fr: Ost-Apotheke (0331)748 14 73 und Waldstadt-Apotheke (0331)81 21 55 11.12. So, 31.12. Sa: Brunnen-Apotheke (0331)74 76 00 12.12. Mo, 01.01. So: Apotheke im Graefe-Haus (0331)29 76 81 und Babelsberg-Apotheke (0331)748 08 58 13.12. Di, 02.01. Mo: Apotheke im Bahnhof (0800)113 11 31 und Sanssouci-Apotheke (0331)601 299 33 14.12. Mi, 03.01. Di: Sonnen-Apotheke (033200)51 35 50 (nur 3.1.), Apotheke „Zum goldenen Hirsch“ (0331)29 30 84 und Drei-Eichen-Apotheke (0331)7 40 08 23 15.12. Do, 04.01. Mi: Linden-Apotheke (0331)70 75 92 und Apotheke im Markt-Center (0331)9 51 08 81 16.12. Fr, 05.01. Do: am Ravensberg ( 0331)730 81 41 und Zentral-Apotheke (0331)29 40 69 17.12. Sa, 06.01. Fr: Jagdhaus-Apotheke (0331)6 00 45 11 18.12. So, 07.01. Sa: Königin-Luise-Apotheke (0331) 620 10 21 und Plantagen-Apotheke (0331)70 71 36 19.12. Mo, 08.01. So: Luisen-Apotheke (0331)90 11 38 und Margeriten-Apotheke (0331)6 26 08 31

20.12. Di, 09.01. Mo: 21.12. Mi, 10.01. Di:

22.12. Do, 11.01. Mi:

23.12. Fr, 12.01. Do: 24.12. Sa,13.01. Fr: 25.12. So, 14.01. Sa: 26.12. Mo, 15.01. So: 27.12. Di: 28.12. Mi: 29.12. Do:

Zeppelin-Apotheke (0331)96 04 82 und Nowawes-Apotheke (0331)71 81 70 Sonnen-Apotheke (033200)51 35 50 (nur 21.12.), Apotheke zum Schwarzen Bär (0331)280 05 00und Apotheke Am Schlaatz (0331) 872 571 Tulpen-Apotheke am Holländischen Viertel (0331)29 83 60 und Rathaus-Apotheke (0331)8 70 97 44 Horus-Apotheke (0331)23 28 462/3 und Stern-Center-Apotheke (0331)64 95 10 Apotheke am Stern (0331) 62 30 27 und Wilhelm-Apotheke (0331)298 51 90 Apotheke in Drewitz (0331)62 48 67 Kirchsteig-Apotheke (0331)6 26 20 10 Cecilien-Apotheke (0331)27 15 00 und Heinrich-Mann-Apotheke (0331)871 65 15 Löwen-Apotheke (0331)29 22 30 und Orion-Apotheke (0331)23 74 80 Einhorn-Apotheke (0331)87 23 06 und Residenz-Apotheke (0331)90 10 28

■ Zahnmedizin & Kieferorthopädie Dres. Sommer, Zum Springbruch 1 c, 14558 Nuthetal OT Bergholz-Rehbrücke, Tel. 033200 - 85370 ■ Tierarzt Frau Dr. Raila (033200) 28 41 65 ■ Post Bergholz-Rehbrücke - Postagentur, Zum Springbruch 1c Öffnungszeiten: Mo - Fr Sa Saarmund – Postdienstleistungen im Getränkemarkt Nuthestraße 2 Öffnungszeiten: Mo - Fr Sa ■ Kindereinrichtungen Kita Bergholz-Rehbrücke evangel. Kita Bergholz-Rehbrücke Kita Saarmund evangel. Kita Saarmund Hort der Grundschule „Otto Nagel“

(033200) 40 345 (033200) 85 944 (033200) 85 203 (033200) 85 757 (033200)55 786

■ Schulen Grundschule Bergholz-Rehbrücke Verlässliche Halbtagsgrundschule Saarmund

(033200) 33 10 (033200) 85 389

6.30 - 18.00 Uhr 7.00 - 12.00 Uhr

8.00 - 19.00 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr

■ Gemeindebibliothek Bergholz-Rehbrücke Arthur-Scheunert-Allee 103 (im Gebäude des Standesamtes) Öffnungszeit: Montag 14.00 - 19.00 Uhr Dienstag 10.00 - 14.00 Uhr Freitag 12.00 - 16.00 Uhr nach Terminabsprache für Gruppen (Kita/Schule) Tel: (033200) 20 447 auch außerhalb der Öffnungszeiten ■ Gemeindebibliothek Saarmund Bergstraße 22 (im Schulgebäude) Öffnungszeit: Dienstag 14.30 - 15.30 Uhr Mittwoch 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr nach Terminabsprache für Gruppen (Klassen) Tel. (033200) 83 710 auch außerhalb der Öffnungszeit ■ Evangelisches Pfarramt Saarmund, Philippsthal, Tremsdorf, und Fahlhorst Am Markt 9, OT Saarmund, 14558 Nuthetal (033200) 85 448 ■ Evangelisches Pfarramt Bergholz-Rehbrücke Pfarrerin: Carola Türpe Arthur-Scheunert-Allee 143, 14558 Nuthetal Tel. (033200) 85243 [email protected]

Vereine in der Gemeinde Nuthetal CDU – Gemeindeverband Nuthetal Vorsitzender: Herr Guido Koch, Am Nuthetal 5, 14558 Nuthetal Telefon 033200/50645, www.cdu-nuthetal.de Chorgemeinschaft e.V. Bergholz-Rehbrücke Vorstand: Frau Heike Kavel, An der Alten Zauche 38, 14478 Potsdam Tel. (dienstl.) 033200/40 345, Probe: mittwochs 18.45 - 20.45 Uhr im DIfE Die Brücke e.V. Verein für Jugendfreizeit- und Sozialarbeit in der Gemeinde Nuthetal Vorsitzende: Frau Katrin Krumrey, OT Bergholz-Rehbrücke Schlüterstraße 46, 14558 Nuthetal, Tel. 033200/82 750 E-Mail: [email protected] DIE LINKE – Basisorganisation Nuthetal Vorstand: Werner Wienert, Bergblick 16, 14558 Nuthetal, Tel.: 033200 85 212, Email: [email protected] www.dielinke-nuthetal.de FDP – Ortsverband Nuthetal Vorsitzender: Herr Dr. Volker Wasmuth, Philippsthaler Weg 1 14558 Nuthetal, Tel. 033200/50 369 E-Mail: [email protected], www.fdp-nuthetal.de Feuerwehrverein Nudow e.V. Vorsitzender: Sirko Bruckhaus, OT Nudow, Dorfstr. 20, 14558 Nuthetal Tel.: 033200/55 941 Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. Kontaktstelle:Andersenweg 43, OT Bergholz-Rehbrücke, 14558 Nuthetal Tel./Fax: 033200/55 621 Förderverein Begegnungshaus der Generationen Nuthetal e.V. Vorsitzende: Frau Dr. Elvira Schmidt, Schlüterstraße 46, 14558 Nuthetal Tel.: 033200/55 642Fax: 033200/55 648 E-Mail: [email protected] www.mehrgenerationenhaus-nuthetal.de Förderverein „Gartenstadt am Rehgraben, ein lebendiger Teil Nuthetals“ 1.Vorsitzender: Herr Martin Klemm,Am Rehgraben 42, 14558 Nuthetal Tel.: 033200/83273Fax: 033200/50047 E-Mail: [email protected] Förderverein „Groß für Klein“ e.V. Herr Ingo Zeutschel, Schlüterstraße 12, Tel.: 033200/86 241 Geschichtsverein Nuthetal e. V. c/o Annett Böhm, Patrizierweg 36, 14480 Potsdam,Tel. 0331 / 64 74 96 81 E-Mail: [email protected], www.nuthetal-chronik.de Interessenverein für Wasser und Abwasser e.V. Vorstandsvorsitzender: Heinrich Petzold, OT Bergholz-Rehbrücke Ravensbergstr. 27, 14558 Nuthetal, Tel.: 033200/83 813 Kanu-Club Rehbrücke e.V. Leiter: Rolf Möhring, Wollestraße 72, 14482 Potsdam Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V. im Naturschutzzentrum Stücken Zauchwitzer Straße 51, 14547 Stücken, Tel. 033204/42 342 Vorsitzende: Dr. Annette Prochnow

Motorclub Oldtimer Potsdam e.V. 1.Vorsitzender: Herr Herbert Schmidt, OT Bergholz-Rehbrücke Schlüterstraße 40, 14558 Nuthetal, Tel. 033200/40 165 (offen für alle Interessenten und Besitzer von Veteranen des Straßenverkehrs und der Technikgeschichte) Clubversammlung: jeder 3. Donnerstag d.M. Ortsverein Bergholz-Rehbrücke e.V. Herausgeber der unabhängigen Monatszeitschrift „Der Nuthe-Bote“ Vorsitzende: Frau Erika Haenel, OT Bergholz-Rehbrücke Anna-Seghers-Str. 8, 14558 Nuthetal Tel. / Fax 033200 / 85 559, E-Mail [email protected] Internet www.ov-bergholz-rehbrücke.de Rubinas 400 Kinder – Perspektive für die Schule in Lahore und das Ziegeleidorf Joanabad in Pakistan e.V. Vorsitzende: Ulrike Kochan, OT Bergholz-Rehbrücke Anna-Seghers-Str. 8, 14558 Nuthetal Tel.: 033200 / 86535, Internet: www.rubinas400kinder.de Schützengilde Bergholz-Rehbrücke e.V. Vorsitzender: Herr Lothar Bönisch, OT Bergholz-Rehbrücke Richard-Kuckuck-Str. 83, 14558 Nuthetal Seniorenbeirat Nuthetal Vorsitzender: Herr Egon Mücke, OT Bergholz-Rehbrücke Friedenstraße 54, 14558 Nuthetal, Tel.: 033200 / 85 828 SPD Nuthetal Vorsitzende: Monika Zeeb, Verdistraße 47, 14558 Nuthetal Tel. 033200 / 82 518Fax 033200 / 82519 E-Mail: [email protected], www.spd-nuthetal.de Sportgemeinschaft Saarmund e.V. (Fußball-Kegeln-Turnen-Leichtathletik-Volleyball) 1. Vorsitzender: Herr Fred Gericke, OT Saarmund, Alte Feldstraße 1a 14558 Nuthetal, Internet: www.SG-Saarmund.de SV Fahlhorst e.V. (Fußball, Freizeitliga Potsdam Staffel B) Vorsitzender: Herr Frank Mayhack, Siedlerstraße 3 14558 Nuthetal, OT Fahlhorst, Internet: www.sv-fahlhorst.de SV 05 Rehbrücke e.V. (Fußball-Volleyball-Tischtennis-Kunstradsport-Yoganastik-Popgymnastik) Vorsitzender: Herr Dr. Manfred Schulz, OT Bergholz-Rehbrücke Arthur-Scheunert-Allee 147, 14558 Nuthetal Tourismusverband Fläming e.V. Küstergasse 4, 14547 Beelitz Geschäftsführer: Herr Traugott Heinemann-Grüder, 033204/62870 Traditionsverein Bergholz-Rehbrücke e.V. Vorsitzender: Herr Dr. Bernd Baumgärtner, OT Bergholz-Rehbrücke Mörikestr. 14, 14558 Nuthetal URANIA-Akademie Tel.:0331 / 88 85 80, Tel.:0331 / 29 17 41 URANIA „Wilhelm Foerster“ Potsdam e.V. Gutenbergstraße 71 - 72,Tel.: 03 31 / 29 17 41, www.urania-potsdam.de

Lauf- und Wanderverein Potsdam/Nuthetal e.V Vorsitzender: Thomas Haseloff, Lenbachstraße 8a, 14558 Nuthetal

URANIA Schulhaus GmbH Am Moosfenn 1, Tel. 03 31 / 88 85 80, www.urania-schulhaus.de

Luftsportvereinigung Milan Saarmund e. V. Flugplatz Saarmund, 14558 Nuthetal OT Saarmund 1. Vorsitzender: Hilmar Kargl, Tel.: 033056/95791, www.lsv-milan.de

Volkssolidarität Brandenburg e.V. Ortsgruppe Bergholz-Rehbrücke Ansprechpartner ist z.Z. Frau Brigitte Stulgies

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Nuthetaler Amtskurier

10. Dezember 2011

Interessentenformular (Abgabe im Servicecenter oder per Post an die Gemeindeverwaltung)

Projekt: – WOHNEN ZUM SPRINGBRUCH I – Die GEWOG plant auf ihren Grundstücken Am Springbruch in Nuthetal OT Rehbrücke in 2 Bauabschnitten den Neubau von jeweils 2 Wohnhäusern barrierefrei mit Aufzug. Damit die zu errichtenden Gebäude dem Bedarf und den Wünschen entsprechen, bitten wir Sie, diesen Fragebogen vollständig auszufüllen. Je genauer wir Ihre Wünsche kennen, desto eher kann Ihnen die richtige Wohnung angeboten werden. Denn jetzt können noch viele Wünsche und Anforderungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig können Sie sich bei der GEWOG dadurch schon frühzeitig für eine Wohnung unverbindlich registrieren lassen. Wohnungswünsche Anzahl der Räume:

…………………………

Wohnfläche:

von …………….m² bis ………………..m²

gewünschte Etage:

…………………………

max. Gesamtmiete (incl. Nebenkosten):

………………………… EURO

Ausstattungsmerkmale (bitte ankreuzen): 첸 Balkon/Loggia

첸 Garten

첸 behinderten-, seniorenfreundlich

첸 Pflegedienstleistungen

첸 Aufzug

첸 erweiterter Service (z.B. Notruf, Essenlieferung, Concierge, etc.) 첸 besondere Wünsche: ……………………………………………………………………….……………………. ………………………………………………………………………….………………… ………………………………………………………………………….…………………

Interessentendaten Interessent 1

Interessent 2

Name Vorname Geburtsdatum derzeitige Anschrift und Art des Objektes (z.B. EFH, MFH, o.a.) Telefon-Nr. tagsüber E-Mail monatl. Nettoeinkommen

Wie viele Personen sollen außer Ihnen in die Wohnung einziehen?

…………………….

Ist Tierhaltung beabsichtigt? Falls ja, Tierart:

……..…………………………………

Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. …………………………………………… Ort, Datum ……………………………………………… Unterschrift Interessent 1

………………………………………….. Unterschrift Interessent 2