AMAG Automobil- und Motoren AG

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AMAG Automobil- und Motoren AG AMAG Automobil- und Motoren AG - Utoquai 47/49 - 8008 Zürich

AMAG Utoquai Verkauf Audi Utoquai 47 8008 Zürich

Verkäufer Marc Küng Telefon direkt +41 44 269 52 76 Datum Zürich, 27. April 2010 Seite 1 von 3

Kaufvertrag für Occasion 0650MK07512 Käufer: Firma Name Vorname Strasse PLZ/Ort Polizeinr. Versicherung Fahrzeug: Marke/Typ Farbe Motor/PS Türen Erstzulassung Kilometerstand Chassis-Nr.

AMAG Utoquai Verkauf Audi Utoquai 47 8008 Zürich

Occasion AUDI / R8 4.2 6-Gang weiss Benzin, 4163ccm, 420PS, 309kW 2 03.2008 5900 km WUAZZZ4228N004646

Fahrzeugpreis Bruttopreis Ablieferungspauschale Gesamtpreis inkl. 7.60% MWST (CHF 9'929.45)

Kundennummer Geburtsdatum Beruf/Branche Tel. P. Tel. G. Fax-Nr. MWST-Nr.

Typenschein-Nr. Stamm-Nr. Unfallfahrzeug AT-Nr. Komm.-Nr. CHF CHF CHF CHF

AMAG Automobil- und Motoren AG Utoquai 47/49 8008 Zürich Tel 0041 44 269 51 81 Fax 0041 44 269 52 71 [email protected] www.utoquai.amag.audi.ch

1QA118 139.372.920 Nein 166397.1 262628 139'990.00 139'990.00 590.00 140'580.00

Voraussichtliche Lieferfrist: Garantie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: fortlaufende Neuwagengewährleistung inkl. ASSP

Zusicherungen und Abmachungen, die in diesem Vertrag nicht enthalten sind, haben nur Gültigkeit, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt sind. Die auf Seite 3a und 3b aufgeführten allgemeinen Vertragsbestimmungen sind integrierender Bestandteil dieses Vertrages. Ort und Datum: Zürich, 27.04.2010 Ihr Verkaufsberater: Marc Küng

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Der Käufer: AMAG Utoquai

Anhang zu Kaufvertrag für Occasion 0650MK07512 Seite 2a von 3 Name Verkauf Audi Firma AMAG Utoquai Marke/Typ AUDI / R8 4.2 6-Gang

Serienausstattung Auspuffanlage mit 2 Endrohren (links und rechts) 6-Gang-Getriebe Allradantrieb permanent Elektronische Differentialsperre (EDS) Antriebsschlupfregelung (ASR) Antiblockiersystem (ABS) Bremsassistent Sportfahrwerk Elektronisches Stabilitäts-Programm (ESP) Servolenkung geschwindigkeitsabhängig Wegfahrsperre Alu-Räder 8,5Jx18 vorn, 10Jx18 hinten 6-Arm-Design Reifenreparatur-Set mit Kompressor Uni-Lackierung Farbkeil in Frontscheibe Getönte Scheiben Aussenspiegel rechts und links beheiz- und elektrisch verstellbar, Fahrerseite asphärisch Heckspoiler, geschwindigkeitsabhängig elektrisch ausfahrbar Einstiegsschienen Stosstangen, Aussenspiegel und Türgriffe in Wagenfarbe Drittes Bremslicht Xenon Plus-Lichtanlage Tagesfahrlichtschaltung Leuchtweitenregulierung elektrisch Scheinwerfer-Waschanlage Zentralverriegelung mit Fernbedienung Vordersitze heizbar Vordersitze mechanisch verstellbar Vordersitze höhenverstellbar Kindersitzvorrichtung ISOFIX Sportsitze vorne Alcantara-/Leder-Ausstattung Leder-Multifunktionslenkrad im 3-Speichen-Design Lenkrad längs- und höhenverstellbar Airbag Fahrer und Beifahrer Seiten- und Kopfairbags vorn Cupholder Aschenbecher und Zigarrenanzünder Make up-Spiegel rechts Make up-Spiegel links Gurtstraffer vorne Klimatisierungsautomatik Pollenfilter (Staubfilter) Dekoreinlagen in Micrometallic grau Tempomat Bordcomputer Diebstahlwarnanlage Innenraumüberwachung und Abschleppschutz und Akkuhorn Aussentemperaturanzeige Drehzahlmesser Wartungsintervall-Anzeige Park Distance Control vorne und hinten Reifendruck-Kontrolle Elektrische Fensterheber vorne Radio/CD-Player und MP3 Mehrausstattung Alcantara Dachhimmel

AMAG Automobil- und Motoren AG Utoquai 47/49 8008 Zürich Tel 0041 44 269 51 81 Fax 0041 44 269 52 71 [email protected] www.utoquai.amag.audi.ch

Anhang zu Kaufvertrag für Occasion 0650MK07512 Seite 2b von 3 Name Verkauf Audi Firma AMAG Utoquai Marke/Typ AUDI / R8 4.2 6-Gang

Alu-Räder 8.5Jx19 vorn 11Jx19 hinten im 5-Doppelspeichen-Design Audi magnetic ride Audi Swiss Service Package (ASSP) 3 Jahre oder 100'000 km Reparaturen kostenlos 100'000km Gratis-Service Aussenspiegel rechts und links beheizbar und elektrisch anklappbar automatisch abblendend Bang & Olufsen Soundsystem Berganfahrstütze (Hill Holder) CD-Wechsler Dekoreinlagen Carbon Sigma Garagentoröffner Lichtpaket Navigationssystem plus mit MMI Sideblade Carbon Sigma Volllederausstattung Feinnappa Vorbereitung für Handy mit Freisprechanlage (Bluetooth) Vordersitze elektrisch verstellbar

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Allgemeine Vertragsbestimmungen 0650MK07512 Seite 3a von 3

1. Merkmale des Fahrzeuges Messwerte und Daten sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen. 2. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, wird der Firma das Recht eingeräumt, einen EIGENTUMSVORBEHALT i.S. von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. 3. Eintauschfahrzeug Der Käufer erklärt, dass am EINGETAUSCHTEN FAHRZEUG keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen. 4. Haftung für Sachmängel 4.1. Für Billigstoccasionen (vgl. Vorderseite) wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, weg bedungen, wobei Minderung und Wandelung ausgeschlossen sind. 4.2. Besteht für das Fahrzeug eine spezielle Garantieversicherung, so tritt sie an die Stelle der Sachgewährleistung gemäss Ziff. 4.4ff. hiernach und ersetzt diese. Garantieversicherung: JA / NEIN Police-Nr. ____________________ Versicherer ________________________________________ 4.3. Für alle übrigen Fahrzeuge leistet die Firma Gewähr für deren Fehlerfreiheit während der Zeitdauer einer allenfalls noch laufenden Fabrikgarantie im Rahmen und Umfang der entsprechenden Garantiebestimmungen und / oder gemäss separater Garantieurkunde, die integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. Die Geltendmachung der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen von Ziff. 4-7 hiernach. 4.3.1 Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Käufer gegenüber der Firma Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Klauseln: a) Dieser Anspruch erstreckt sich auf die Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Fahrzeug, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind. Bei der Nachbesserung ersetzte Teile gehören der Firma. b)Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung der Firma anzuzeigen oder von dieser feststellen zu lassen. Er hat der Firma das Fahrzeug auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Die Firma ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, ohne dadurch von ihrer Gewährleistungspflicht befreit zu werden. c) Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet, gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut, oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus. 4.3.2 Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist der Käufer berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall. Bei Rückgängigmachung des Vertrages sind die gefahrenen km zu entschädigen, und ein allfällig bereits entrichteter Kaufpreis ist zu verzinsen (Zinssatz 1% über dem Zinssatz für variable Hypotheken der UBS). 4.3.3 Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. 4.3.4 Bei Veräusserung des Fahrzeuges geht der Anspruch auf Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, soweit abtretbar, auf den Erwerber über. 4.4. Alle weitergehenden Haftungsansprüche sind - unter Vorbehalt unabänderlicher Vorschriften ausgeschlossen. 5. Verzug 5.1. Verzug der Firma Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach unbenütztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 30 Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch die Firma verschuldet wurden.

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Allgemeine Vertragsbestimmungen 0650MK07512 Seite 3b von 3

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5.2. Verzug des Käufers Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, hat die Firma schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann sie: a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen oder b)auf die nachträgliche Leistung verzichten und 15% des Preises des gekauften Fahrzeuges als Schadenersatz fordern, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist. c) Vom Vertrag zurücktreten. Die gleichen Rechte stehen der Firma zu, wenn der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines die Hälfte übersteigenden Teils in Verzug geraten ist und die Firma ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt hat. Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins liegt 1% über dem Zinssatz für variable Hypotheken der UBS. Macht die Firma von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde, ist der Schadenersatz wie folgt zu berechnen: Für jeden Tag ab Abnahme des Fahrzeuges Fr. _______________ zuzüglich Rp. _______________ pro gefahrenen km. Dem Käufer steht der Nachweis offen, der Schaden sei erheblich geringer gewesen; umgekehrt ist auch die Firma berechtigt, einen erheblich grösseren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gefahrtragung 6.1. Die Firma trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des gekauften Fahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist der Käufer mit der Annahme des GEKAUFTEN FAHRZEUGES in Verzug und ist die schriftlich gesetzte Nachfrist unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf ihn über. 6.2. Der Käufer trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des EINTAUSCHFAHRZEUGES bis zu dessen Übergabe. Ist die Firma mit der Annahme des gekauften Fahrzeuges in Verzug und ist die schriftlich gesetzte Nachfrist unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf sie über. Datenschutz Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundenbefragung sowie der fernmeldetechnischen und postalischen Werbung durch die AMAG Automobil- und Motoren AG, andere Gesellschaften der AMAG-Gruppe und/oder autorisierte Partner/ Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Weiter ist er damit einverstanden, dass seine Daten an die AMAG Automobil- und Motoren AG, andere Gesellschaften der AMAG-Gruppe und/oder autorisierte Partner/Dienstleister übermittelt werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Zustimmungsvorbehalt Dieser Vertrag ist nur unter Vorbehalt der Zustimmung seitens der Direktion oder Geschäftsleitung der Firma verbindlich. Die Zustimmung gilt als erfolgt, wenn die Direktion oder Geschäftsleitung dem Käufer nicht binnen 5 Tagen schriftlich erklärt, dass sie dieselbe verweigere. Im Falle der Verweigerung wird - unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften - eine Schadenersatzpflicht ausgeschlossen Besondere Abmachungen ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________

10. Gerichtsstand Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Firma. Es ist der Firma freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Käufers anzurufen.

Ort und Datum: Zürich, 27.04.2010 Ihr Verkaufsberater: Marc Küng

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Der Käufer: AMAG Utoquai

AMAG Automobil- und Motoren AG Utoquai 47/49 8008 Zürich Tel 0041 44 269 51 81 Fax 0041 44 269 52 71 [email protected] www.utoquai.amag.audi.ch