am 17. September 2011

20. Jahrgang Montag, 05. September 2011 09/2011 Schulfest an der Humboldtschule – Grundschule am 17. September 2011 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ...
Author: Sabine Graf
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20. Jahrgang

Montag, 05. September 2011

09/2011

Schulfest an der Humboldtschule – Grundschule

am 17. September 2011

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aus Anlass des 120-jährigen Bestehens der Humboldtschule Oberlungwitz werden im Rahmen des Schulfestes in einer kleinen Ausstellung neben Werken des früheren Zeichenlehrers und Künstlers Max Wippler auch einige Arbeiten von Kurt Wolf zu sehen sein, der ebenfalls an der Schule tätig war. Diese Ausstellung ist in der Schule im Rahmen des Schulfestes geöffnet. p

Kurt Wolf

Max Wippler

STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

TELEFONVERZEICHNIS der Stadtverwaltung Oberlungwitz mit Telefondurchwahl Telefon: 03723 405-0 Telefax: 03723 405-34 Zim- Durch- AufgabenName des mernr. wahlnr. bereich Mitarbeiters 12 10 Steuern/Kita Frau Leistner 12 11 Steuern/Abgaben Frau Dost 13 12 Bauwesen Frau Seidel 13 13 Bauwesen Frau Münnich 14 14 Kasse Frau Löffler 15 15 Finanzbuchhaltung Frau Richter 15 16 Finanzbuchhaltung Frau Gaebel 15 16 Finanzbuchhaltung Frau Wehner 16 17 Finanzwesen/ Frau Neumann Liegenschaften 17 18 Standesamt Frau Schulze 19 19 Meldestelle/Soziales Frau Wossilat 10 20 Meldestelle/Soziales Frau Oehme Öffentliche Ordnung/ Frau Walther 12 21 Gewerbe 14 23 Sekretariat des Frau Weiß Bürgermeisters 14 24 Zentrale Dienste Frau Rainer 15 26 Bürgermeister Herr Schubert 17 27 Straßenverkehrs- Herr Hager angelegenheiten 17 28 Öffentl. Ordnung/ Frau Röhlig Gemeindl. Vollzug 18 29 Personalwesen/ Frau Naumann Allg. Verwalt. 20 30 Verwaltungsleiterin Frau Patzig 23 31 Chronik Frau Müller Hofer Str. 221 40 Bauhof Herr Pfeifer 03723 47592 Feuerwehrgerätehaus

Hofer Str. 185 a

E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung Bürgermeister:

[email protected] Hauptamt:

[email protected] Kämmereiamt:

[email protected] Mitarbeiter:

[email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] p

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Erscheinungsdaten und Redaktionsschlüsse Das Amtsblatt der Stadt Oberlungwitz erscheint im 2. Halbjahr 2011 zu den nachfolgend aufgeführten Terminen. Wir bitten die Verfasser von Artikeln, besonders den Redaktionsschluss zu beachten! Nummer des Amtsblattes 10/2011 11/2011 12/2011 01/2012

Erscheinungsdatum 04.10.2011 01.11.2011 28.11.2011 09.01.2012

Redaktionsschluss 20.09.2011 18.10.2011 15.11.2011 13.12.2011

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Hinweis zur Nutzung unseres elektronischen Formular-Service Die Stadtverwaltung Oberlungwitz stellt auf der Homepage www.oberlungwitz.de im Menü „Stadtverwaltung“ unter der Rubrik „Formular-Service“ verschiedene Formulare zur Verfügung. Dieser Service wird ausgebaut mit dem Ziel, den Bürge-

rinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen zukünftig möglichst viele Wege abzunehmen. Patzig Verwaltungsleiterin

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Sitzungskalender für das 2. Halbjahr 2011 1. Stadtratssitzungen Ort: Saal der Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz, Hofer Straße 36 Beginn: 19:00 Uhr Termine: 20.09.2011; 18.10.2011; 15.11.2011; 13.12.2011

2. Sitzungen des Verwaltungsausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: 06.09.2011; 04.10.2011; 01.11.2011; 29.11.2011

3. Sitzungen des Technischen Ausschusses Ort: Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) Beginn: 19:00 Uhr Termine: 13.09.2011; 11.10.2011; 08.11.2011; 06.12.2011

Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem 06. September 2011 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 13. September 2011 um 19:00 Uhr im Rathaus Oberlungwitz, Hofer Straße 203, Beratungsraum (Zimmer 25, 2. OG) statt. Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, dem 20. September 2011 um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz, Hofer Straße 36 statt. Die aktuelle Tagesordnung für alle Sitzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aushang an der Verkündungstafel im Haupteingangsbereich des Rathauses der Stadt Oberlungwitz, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz und unseren Aushängen an den örtlichen Anschlagtafeln. Patzig, Verwaltungsleiterin

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Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfe durch Arzt oder Rettungsdienst!

IMPRESSUM: Herausgeber/Redaktion: Stadtverwaltung Oberlungwitz, Hofer Str. 203, 09353 Oberlungwitz, Tel.: 03723 4050 • Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Stadtratssitzung: der Bürgermeister der Stadt Oberlungwitz, Herr Schubert, oder sein Vertreter im Amt. • Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: der jeweilige Verfasser eines Artikels • Layout, Satz und Druck: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Tel.: 03723 499149, Fax: 03723 499138 • Anzeigen: Frau Landgraf, Mugler Druck und Verlag GmbH, Fon: 03723 499117, Mobil: 0174 3367182, Fax: 03723 499138 • Vertrieb: Blitzpunkt Vertriebs- und Presseagentur GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz, Tel.: 03722 7140812. • Der »Stadtanzeiger Oberlungwitz« erscheint zur kostenlosen Verteilung monatlich in einer Auflagenhöhe von 3.600 Exemplaren.

STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

Stadtanzeiger auch auf unserer Homepage Die Stadtverwaltung Oberlungwitz weist darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, den Stadtanzeiger auf der Startseite der Homepage der Stadt Oberlungwitz unter www.oberlungwitz.de zu lesen. Patzig Verwaltungsleiterin

Öffnungszeiten

Infothek im Rathaus

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Unsere Infothek im Erdgeschoss des Rathauses steht mit ihren Angeboten unseren Einwohnern zur Verfügung.

Hofer Straße 203 Telefon: 4050, Fax: 405-34 Homepage: www.oberlungwitz.de E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner: Frau Naumann, Zimmer 18, Tel.-Nr.: 03723 405-29 Patzig Verwaltungsleiterin

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Sprechstunde der Schiedsstelle Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Oberlungwitz findet im Bedarfsfall am dritten Dienstag des Monats in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Hofer Straße 203, Zimmer 25 (Beratungsraum 2. OG) statt. Einwohner, die das Tätigwerden der Schiedsstelle begehren, werden gebeten,

Nächster Termin: 20. September 2011

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Einladung zur 21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Oberlungwitz Die 21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Oberlungwitz findet am 20. September 2011, 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Zur Post“, Hofer Straße 36, Oberlungwitz statt. Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung sowie Protokollkontrolle 2. Vorstellung und Beschlussfassung zum Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Oberlungwitz 3. Vorbereitung der Einführung der Doppischen Haushaltsführung in der Stadt Oberlungwitz: Vorstellung des Produktplanes und Festlegung der Schlüsselprodukte 4. Beschluss über eine neue/geänderte Satzung zum Schutz des Gehölzbe-

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standes in der Stadt Oberlungwitz (Baumschutzsatzung) Grundstücksangelegenheiten Beschlüsse im Zusammenhang mit dem für den 06.11.2011 festgesetzten Bürgerentscheid Erteilung der Ermächtigung für den Bürgermeister zur Vergabe von Bauleistungen „Erschließung Wohngebiet Pestalozzistraße – 2. Bauabschnitt“ Information über die Auftragsvergaben nach VOB, zu denen der Bürgermeister mit entsprechenden Beschlüssen aus der Stadtratssitzung vom 28. Juni 2011 bevollmächtigt war Bericht des Bürgermeisters sowie Fragen der Stadträte und Gäste

Schubert Bürgermeister

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Widerspruchsmöglichkeit bei der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ne nähere Begründung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, nicht fernmündlich, widersprochen werden. Die entsprechenden Anträge liegen in der Stadtverwaltung Oberlungwitz, Einwohnermeldestelle, Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz vor bzw. können an diese gerichtet werden. Schulze FB Melde- und Personenstandswesen

Freitag

09:00 Uhr – 11:30 09:00 Uhr – 11:30 13:00 Uhr – 18:00 geschlossen 09:00 Uhr – 11:30 13:00 Uhr – 15:30 geschlossen

Uhr Uhr/ Uhr Uhr/ Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung! ACHTUNG! Am Mittwoch, dem 21. September 2011, ist das Rathaus aus organisatorischen Gründen nicht besetzt! p Klingel für behinderte Menschen Am hinteren Eingang des Rathauses befindet sich eine Klingel für behinderte Menschen. Diese steht ebenfalls zu den Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung. p

Bibliothek der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 189, Telefon: 413057 E-Mail: [email protected] Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

10:00 Uhr – 12:00 14:00 Uhr – 17:30 14:00 Uhr – 17:30 geschlossen 10:00 Uhr – 12:00 14:00 Uhr – 17:30 geschlossen

Uhr/ Uhr Uhr Uhr/ Uhr

ACHTUNG! In der Zeit vom 12. September bis 30. September 2011 ist unsere Bibliothek wegen Urlaub geschlossen. Bitte versorgen Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Lektüre! p

AUS DEM INHALT

Die Einwohnermeldestelle informiert

Wir möchten wiederholt darauf hinweisen, dass nach § 33 Abs. 2 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) in der derzeit gültigen Fassung, an Presse, Rundfunk oder andere Medien über Alters- und Ehejubilare Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums (Altersjubiläum ab 70. Geburtstag, Ehejubiläum ab Goldener Hochzeit oder späteres Ehejubiläum) Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Diesen Auskunftserteilungen kann oh-

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag

entsprechende Terminvereinbarungen über Frau Patzig, Telefon 03723 405-30 zu treffen.

Thomas Hinkel Friedensrichter

Stadtverwaltung Oberlungwitz

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AMTLICHER TEIL Einladung zur 21. Stadtratssitzung .Seite 03 Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 05 Bekanntgabe zu Bürgerentscheid . .Seite 06 Schulanmeldung . . . . . . . . . . . .Seiten 06/07 NICHTAMTLICHER TEIL Kirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seiten 14/15 Ärztlicher Bereitschaftsdienst . .Seiten 18/19 Nächster Stadtanzeiger: 04. Oktober 2011 Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 20. September 2011. Nach diesem Termin eingehende Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Disketten, CD und Texte via E-Mail werden ebenfalls nur bis zum 20. September 2011 entgegengenommen. Die Veröffentlichung der Texte erfolgt nur noch bei Vorlage der Manuskripte in elektronischer Form und vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Platzes.

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

Das Ordnungsamt informiert ... über die Entsorgungsmöglichkeiten von Elektro- und Elektronikschrott Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) am 24.03.2006 dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher Elektround Elektronikaltgeräte nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen diese in den Sammelstellen zur getrennten Erfassung abgeben oder abholen lassen. Dazu gehört das defekte Handy ebenso wie z. B. die Waschmaschine, der Fernseher oder die Kaffeemaschine. Entsprechend § 13 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) sind im Freistaat Sachsen die Landkreise als untere Abfallbehörden für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtlicher Entsorger zuständig. Der Landkreis Zwickau hat die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) mit der Errichtung einer Sammel-/Übergabestelle und damit mit der kostenlosen Annahme der Altgeräte beauftragt. Die Altgeräte werden nach der Sammlung in fünf Gruppen getrennt zur Abholung durch die Hersteller bereitgestellt. Angenommen und nach fünf Gerätegruppen sortiert werden: 1. Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Getränkeautomaten) 2. Kühlgeräte (Kühlschränke, Tiefkühlgeräte) 3. Informations- und Kommunikationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik (Computer, Taschenrechner, Handy, Fernseher, DVD-Player, elektrische Musikinstrumente) 4. Gasentladungslampen (Leuchtstofflampen) 5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, Werkzeuge, Spielzeuge, Sportgeräte, Überwachungs- und Kontrollgeräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Bohrmaschinen, elektrische Rasenmäher, Videospiele, Rauchmelder). Folgende Entsorgungsmöglichkeiten gibt es: 1. Abholung durch die KECL GmbH: • schriftliche Bestellung mittels Doppelkarte bzw. über das im Internet bereitgestellte Formular (jeweils vollständig ausgefüllt) an die KECL GmbH senden; • rechtzeitige Mitteilung des Abholtermins durch die KECL GmbH gegenüber dem Besteller; die Abholung erfolgt in der Regel Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr, • Übergabe des Altgeräts am Abholtag durch den Abfallbesitzer oder einen von ihm Beauftragten an die

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Mitarbeiter der Entsorgerfirma am Grundstück. Für die Abholung wird eine Transportgebühr von 10,00 EUR pro Gerät auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau erhoben. Der Bescheid wird dem Abfallbesitzer per Post zugestellt. 2. Kostenfreie Abgabe bei der Sammelstelle im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land: • Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) STT Reinholdshain Ringstraße 36, 08371 Glauchau Tel.: 03763 404-0 Fax: 03763 404-123 Öffnungszeiten: Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr • Kommunalentsorgung Chemnitzer Land Annahmestelle Limbach-Oberfrohna Jägerstraße 2a 09212 Limbach-Oberfrohna (Zufahrt über die Straße „An der Großsporthalle“) Tel.: 03763 404-0 Fax: 03763 404-123 Öffnungszeiten: Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

3. Kostenfreie Abgabe zur nächsten Sammlung im Herbst am Schadstoffmobil Die Abgabe der Altgeräte darf nur direkt beim Personal erfolgen. Werden Geräte vor oder nach dem Schadstoffmobil-Termin am Standplatz abgestellt, kann dies bei Ermittlung des Verursachers ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen! Nächster Termin des Schadstoffmobiles für Elektronik-Altgeräte in Oberlungwitz ist der 14. Oktober 2011, 15:30 bis 16:30 Uhr auf dem Parkplatz neben der Löwen-Apotheke, Hofer Straße 207 und 17:00 bis 18:00 Uhr auf dem Parkplatz neben dem Gebäude Robert-Koch-Straße 24 Achtung: Die Annahme von Altgeräten kann abgelehnt werden, wenn auf Grund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht. (Dieser Textbeitrag enthält Auszüge aus dem Abfallkalender 2011 der KECL GmbH.) Walther FB Öff. Ordnung und Sicherheit

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Entsorgungstermine Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) • 15. September 2011 und 29. September 2011 Die Entleerung der Hausmülltonnen erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus – in der Regel in den ungeraden Kalenderwochen immer donnerstags. Bei Feiertagen verschiebt sich dieser Abholetag von Donnerstag auf Freitag. Blaue Tonne (Papier und Pappe) • 09. September 2011, 23. September 2011 und 07. Oktober 2011 Bitte stellen Sie die blaue Tonne am Abholetag ab 06:00 Uhr bereit. Fragen zur Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle sowie Papier und Pappe beantwortet die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, STT Reinholdshain, Ringstraße 36b, 08371 Glauchau, Ruf: 03763 404-0. Gelbe Tonne • 09. September 2011, 23. September 2011 und 08. Oktober 2011 Fragen zur Entsorgung der Gelben Tonne beantwortet die Firma VEOLIA Umwelt-

service Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Chemnitz, Kalkstraße 55, 09116 Chemnitz, Tel.: 0371 35566-47 (51), Fax: 0371 35566-53 sowie VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Betrieb Lichtenstein, Buchenstraße 19, 09350 Lichtenstein, Tel. 037204 663-0, Fax: 037204 663-32. Bio-Tonne Grundstückseigentümer mit Biotonne werden von der entsprechenden Entsorgungsfirma (KECL GmbH oder VEOLIA Umweltservice Ost GmbH) über die Entsorgungstermine schriftlich informiert. Hinweis zum Abfallkalender 2011 Die Entsorgungspläne für das Jahr 2011 der KECL GmbH wurden im Monat Dezember 2010 an alle Haushalte im Landkreis Zwickau verteilt. Für diejenigen Oberlungwitzer Haushalte, die über diese Verteilung keinen Entsorgungsplan erhalten haben, liegen im Rathaus, Zimmer 12 bzw. in der Infothek im Erdgeschoss noch Exemplare zur Mitnahme aus. p

STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau informiert Weg frei für Entsorgungsfahrzeuge Auch im Sommer haben es Müllwerker nicht einfach, wenn durch hohe Hecken oder überragende Äste die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Im Gegensatz zum normalen LKW müssen Abfallsammelfahrzeuge tagtäglich in Innenstädten und engen Wohngebieten fahren und sind außerdem mit einem unübersichtlichen Sonderaufbau ausgestattet. Nicht immer reicht das Fahrgeschick der Fahrer aus, um Kurven und Engpässe zu nehmen. Straßen müssen nicht nur eine gewisse Breite haben, sondern auch eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens vier Metern zuzüglich des Sicherheitsabstandes aufweisen. Überragende Äste dürfen nicht in das Lichtraumprofil ragen, Schäden können am Fahrzeug entstehen. Abfallbehälter können nicht entleert werden, wenn die Durchfahrt nicht gegeben ist.

Havarie- und Bereitschaftsdienst der WAD GmbH Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Tel-Nr.: p 0172 3578636 zu benachrichtigen.

Bereitschaftsdienst des RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bereitschaftsdienst Trinkwasser: Havarietelefon (24 Stunden): 03763 405-405 Internet: www.rzv-glauchau.de p

Parkplatzprobleme in der Robert-Koch-Straße

Das Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) muss 2,50 m Höhe im Geh-/Radwegbereich und 4,50 m im Fahrbahnbereich betragen. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Begrenzung des öffentlichen Verkehrsraumes. Die Eigentümer und Besitzer der an Straßen angrenzenden Grundstücke sind nach § 27 Abs. 2 des Sächsischen Straßengesetzes verpflichtet, den in das Lichtraumprofil ragenden Bewuchs (Überhang) zu beseitigen.

Bis zum 03. Oktober 2011 feiern folgende Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt, die 70, 75, 80, 85, 90 und älter werden, ihren Geburtstag: 05. 06. 07. 11.

September September September September

12. September 13. September

14. September

15. September 17. September 18. September 19. September

23. 24. 25. 26.

September September September September

... das muss nicht sein.

Wenn Sie interessiert sind, dann melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Oberlungwitz, Hofer Straße 203 bei Frau Neumann, FB Finanzwesen/Steuern/Liegenschaften, Tel. 405-17. p

Übrigens: Grünschnitt von Sträuchern und Bäumen kann über die Biotonne entsorgt werden .p

Herzlichen Glückwunsch

27. September

Die Stadt Oberlungwitz kann den Anwohnern freie Parkplätze auf dem Parkplatz neben dem Spielplatz Robert-Koch-Straße vermieten.

Erforderliche Eingriffe sollen so früh wie möglich ausgeführt werden, um Schnittstellen klein zu halten und Folgeschäden sowie weitere Schnittmaßnahmen zu vermeiden. Mit der Herstellung des Lichtraumprofils sollte möglichst schon beim Jungbaum begonnen werden. Die Schnittarbeiten sind fachgerecht durchzuführen.

28. September 29. September 01. Oktober 02. Oktober 03. Oktober

Frau Regina Weber Frau Brigitta Mai Frau Christa Estel Frau Johanna Geiler Frau Gertrud Männig Frau Luise Weinhold Frau Gudrun Wolny Frau Charlotte Seifert Herr Manfred Borchardt Frau Emma Hilbert Frau Magdalena Berthold Frau Ria Vetter Frau Anna Kick Frau Wanda Pilz Frau Wera Berger Frau Hilde Engel Herr Hellmut Felsner Frau Elise Schwarzenberger Frau Dora Weber Frau Lotte Mai Frau Hildegard Adler Herr Erhard Kleindienst Frau Hildegard Winter Frau Ilse Nebel Herr Dietrich Zeißig Herr Reinhard Müller Frau Hildegard Held Herr Gerhard Eppendorfer Frau Susi Lange Frau Ruth Perschke Frau Gerda Mühlmann Frau Elisabeth Stahr Herr Gerhard Triemer Frau Louise Lorenz

Siedlung des Friedens 17 Braugasse 8 Abteisiedlung 5 Wirkerweg 18 Robert-Koch-Straße 47 Anton-Günther-Weg 27 Poststraße 3B Robert-Koch-Straße 47

70 Jahre 80 Jahre 85 Jahre 70 Jahre 91 Jahre 90 Jahre 70 Jahre 91 Jahre

Ursprunger Straße 7 Robert-Koch-Straße 49

70 Jahre 93 Jahre

Hofer Straße 209 Abteisiedlung 13 An der Simmühle 7A Schulstraße 1 Abteistraße 13 Am Hang 8 Turnerstraße 8

75 75 75 85 80 92 80

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

Hofer Straße 273 Oberer Marktsteig 6A Abteisiedlung 16 Robert-Koch-Straße 49

85 95 92 94

Jahre Jahre Jahre Jahre

Hofer Straße 37 Abteistraße 23 Nutzung 34 Heinrich-Heine-Weg 5 Nutzung 28 Robert-Koch-Straße 47

80 80 99 70 70 99

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

Hofer Straße 11 Siedlung des Friedens 6 Goldbachstraße 30 Abteisiedlung 2 Goldbachstraße 13 Robert-Koch-Straße 26 Hofer Straße 183

75 80 92 75 80 80 91

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

Ortsübliche Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Oberlungwitz gemäß § 25 Abs. 3 SächsGemO über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und die Durchführung eines Bürgerentscheides In der Sondersitzung des Stadtrates am 09. August 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Zum TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung - Zu Beginn der Sitzung waren einschließlich Bürgermeister 15 Mitglieder des Stadtrates anwesend, 3 Stadträte entschuldigt und 1 Stadtrat unentschuldigt. - Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. - Die ordnungs- und fristgemäße Ladung zur Sitzung wurde ebenfalls festgestellt. - Als Unterschriftsleistende für die Niederschrift der Sondersitzung wurden die Stadträte Hellmut Seifert und Bert Hübner bestimmt. - Die Tagesordnung wurde bestätigt. - Ein nicht öffentlicher Teil wurde angefügt. Zum TOP 2: Feststellung der Zulässigkeit des durchgeführten Bürgerbegehrens gemäß § 25 SächsGemO zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides gemäß § 24 SächsGemO über ein Zusammengehen der Stadt Oberlungwitz mit der Stadt Hohenstein-Ernstthal zur Großen Kreisstadt Sachsenring Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz stellt aufgrund der erforderlichen und erfolgten Prüfungen des durchgeführten Bürgerbegehrens gemäß § 25 SächsGemO zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides gemäß § 24 SächsGemO über ein Zusammengehen der Stadt Oberlungwitz mit der Stadt Hohenstein-Ernstthal zur Großen Kreisstadt Sachsenring die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Zum TOP 3: Beschluss zur Durchführung eines Bürger-

entscheides gemäß § 24 SächsGemO über ein Zusammengehen der Stadt Oberlungwitz mit der Stadt Hohenstein-Ernstthal zur Großen Kreisstadt Sachsenring im Ergebnis der festgestellten Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß TOP 2 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides in der Stadt Oberlungwitz zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass sich die Städte Oberlungwitz und Hohenstein-Ernstthal zur Großen Kreisstadt Sachsenring zusammenschließen?“. Zum TOP 4: Festlegung eines Termins für den Bürgerentscheid mit der Frage: „Sind Sie dafür, dass sich die Städte Oberlungwitz und Hohenstein-Ernstthal zur Großen Kreisstadt Sachsenring zusammenschließen?“ – Beauftragung des Bürgermeisters Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz legt für die Durchführung des Bürgerentscheides auf der Grundlage eines erfolgreichen Bürgerbegehrens mit der Frage: „Sind Sie dafür, dass sich die Städte Oberlungwitz und Hohenstein-Ernstthal zur Großen Kreisstadt Sachsenring zusammenschließen?“ das Datum, Sonntag, den 06. November 2011, fest und beauftragt den Bürgermeister mit der Vorbereitung und Durchführung. Zum TOP 5: Vorbereitung des Bürgerentscheides für eine gemeinsame Stadt am 06. November 2011 – Wahl des Gemeindewahlausschusses Beschlüsse: 1. Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 9 Absatz 1 KomWG sowie der VO des SMI zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 19.06.1995, dass der Gemeindewahlausschuss der Stadt Oberlungwitz aus dem Vorsit-

zenden und drei Beisitzern besteht. Für jede dieser Funktionen ist außerdem ein Stellvertreter zu wählen. 2. Entsprechend § 9 Absatz 1 KomWG wählt der Stadtrat den Gemeindewahlausschuss der Stadt Oberlungwitz in der folgenden personellen Zusammensetzung: Funktion Name, Vorname Vorsitzender Kühn, Thomas 1. Beisitzer Patzig, Christine 2. Beisitzer Brodhun, Heinrich 3. Beisitzer Müller, Klaus

Stellvertreter Name, Vorname Steinert, Jürgen Schulze, Sonja Brodhun, Dorit Hoppe, Ulrich

Zum TOP 6: Sonstiges Die Fragen bzw. Meinungen der Gäste und Stadträte bezogen sich u. a. auf: - das Mehrheitsverhältnis zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides in Hohenstein-Er.; - eine evtl. finanzielle Beteiligung der Bürgerinitiative „Für eine gemeinsame Stadt“ im Rahmen einer Spende, um die Stadtkasse anderweitig (z. B. bei Vereinszuschüssen) durch den erhöhten Kostenaufwand für die Durchführung des Bürgerentscheides zu entlasten; - die mögliche Ablehnung des künftigen Namens „Große Kreisstadt Sachsenring“ und ob dann der Oberlungwitzer Bürgerentscheid hinfällig ist; - das Sterben einer größeren Anzahl von Fischen (Forellen) im Lungwitzbach in letzter Zeit und - die Unsauberkeit des Lungwitzbaches an verschiedenen Stellen. Steffen Schubert Bürgermeister

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Schulanmeldung für die Schulanfänger des Schuljahres 2012/2013 Liebe Eltern, auf der Grundlage des § 3 der Schulordnung Grundschulen im Freistaat Sachsen ist es erforderlich, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006), zur Einschulung angemeldet werden.

Mittwoch, dem 05. Oktober 2011, 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag, dem 06. Oktober 2011, 08:00 bis 13:00 Uhr Freitag, dem 07. Oktober 2011, 08:00 bis 13:00 Uhr in der Humboldtschule – Grundschule, Oberlungwitz, Hofer Straße 137, statt.

Die Anmeldung findet am Dienstag, dem 04. Oktober 2011, 13:00 bis 18:00 Uhr

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Sie werden gebeten, das in diesem Amtsblatt auf der Seite 7 abgedruckte Anmeldeformular ausgefüllt und von

beiden Sorgeberechtigten unterschrieben (ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht mitbringen), Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des anzumeldenden Schulanfängers bzw. das Familienstammbuch mitzubringen. Das Anmeldeformular erhalten Sie auch im Kindergarten „Tausendfüßler“ oder kann unter www.oberlungwitz.de im Menü „Stadtverwaltung“ unter der Rubrik „Formular-Service“ abgerufen werden. Ackermann, Schulleiter

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • AMTLICHER TEIL

Veranstaltungen in Oberlungwitz 05. September, 19:00 Uhr Treffen der Geschichtsgruppe Oberlungwitz in der GAFUG mbH, Hofer Str.159 Herr Konrad Sternitzky berichtet in Wort und Bild über den Lungwitzbach von der Quelle bis zur Mündung in die Zwickauer Mulde. 11. September Tag des offenen Denkmals zum Thema „Romantik, Realismus, Revolution – Das 19. Jahrhundert“ - 10:00 und 14:00 Uhr Treffpunkt: ehemaliges Meisterhaus Der Förderverein Meisterhaus e. V. lädt zu einem Exkurs über baugeschichtliche Entwicklungen in Oberlungwitz, die geprägt waren von den gesellschaftlichen Umbrüchen des 19. Jahrhunderts, ein. (Details dazu sind im nichtamtlichen Teil dieses Anzeigers abgedruckt.) - 09:00 Uhr Gottesdienst mit anschließender Besichtigung der St.-Martins-Kirche in Oberlungwitz mit Herrn Pfarrer Quaas (Kirche ist bis 12:00 Uhr geöffnet) 15. September, 19:30 Uhr Treffen der Selbsthilfegruppe „Wasser des Lebens“ in der Turnhalle Erlbacher Straße 17. September, 14:00 – 18:00 Uhr Ausstellung in der Humboldtschule – Grundschule anlässlich des 120-jährigen Bestehens der Schule (siehe dazu auch Titelseite) 01. Oktober, 10:00 – 17:00 Uhr Bauernmarkt auf dem Festplatz an der Hofer Straße

Aus unserer Ortsgeschichte Vor 163 Jahren erschien erstmals eine Zeitung in Oberlungwitz Anfang des 19. Jahrhunderts traten unter der Bevölkerung immer häufiger Unruhen auf, die aus der Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen resultierten. Das Verlangen nach steuerlichen Reformen und Abschaffung alter Standesvorrechte waren u. a. Hauptgründe für Einberufung von Volksversammlungen im Oberlungwitzer Meisterhaus. Initiatoren und Hauptredner dieser Zusammenkünfte waren der Oberlungwitzer Bleichereibesitzer Günther und der Geometer (Landvermesser) Böhme. Ein Ergebnis dieser Zusammenkünfte war die Herausgabe einer regionalen Zeitung im Revolutionsjahr 1848. Am 8. September konnte man erstmals „Zeitblätter für‘s Dorf“ lesen. Verantwortlicher Redakteur war Feodor Herrmann Bahner aus Oberlungwitz. Die Expedition befand sich im Ort, der Druck erfolgte durch Friedrich Ullrich in Zwickau. Die Blätter erschienen wöchentlich einmal zum Pränumerationspreis (Vorauszahlung) von siebeneinhalb Neugroschen für 13 Ausgaben. Das Probeblatt begann mit folgenden einleitenden Worten: „Unter obigem Titel erscheint alle Freitage ein Bogen, welcher sich besonders zur Aufgabe stellt, ruhig und unbefangen die sozialen Fragen der Gegenwart zu besprechen, Gesetze und Verordnungen zu beleuchten und zu erklären, örtliche Vorkommnisse zu erläutern und zu erzählen. Nächst diesem wird es im kurzen Auszuge die politischen Begebenheiten dem Leser vorführen, Unterhaltendes sowie Belehrendes aus allen Branchen, namentlich dem Gebiete der Gewerbe und des Landbaues bieten.“

Die ersten Ausgaben enthielten neben leitenden und politischen Artikeln auch Mitteilungen über die Verhandlungen gegen die Schönburgischen Rezesse, womit sich auch der Vaterlandsverein in Oberlungwitz eifrig beschäftigte. Einen Teil seines Raumes widmete das Blatt allen möglichen Anzeigen für nah und fern. Insbesondere sollte es aber auch den um Oberlungwitz liegenden Orten Gelegenheit bieten, schnell und billig Bekanntmachungen zu verbreiten. Reisegelegenheiten wurden z. B. damals wie folgt angeboten: „Dienstag früh um 6 Uhr Reisegelegenheit nach Dresden, á Person 1 Taler.“ Friedrich Steinbach in Oberlungwitz „Von morgen an geht ein Lohnfuhrwerk zwischen hier und Chemnitz wieder regelmäßig alle Mittwoch und Sonnabende ab; ich verfehle nicht, diese billige Gelegenheit zu empfehlen.“ Ferdinant Franke in Oberlungwitz Die „Zeitblätter für‘s Dorf“ wurden infolge hohen Zuspruchs auch aus den Städten Lichtenstein, Hohenstein und Waldenburg bereits vom 7. September 1849 an unter dem geänderten Titel „Zeitbilder für Stadt und Dorf und Wochenblatt für Lichtenstein“, Hauptexpedition in Oberlungwitz bei Geometer Böhme im Hirsch, herausgegeben. Am 18. Januar 1851 erschien nun auch in der Stadt Hohenstein-Er. ein „Wochenblatt und Anzeiger für Hohenstein, Ernstthal und Umgegend“. Im Jahre 1852 stellten die „Zeitbilder für Stadt und Dorf ...“ ihr Erscheinen ein. Rosemarie Müller

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09/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL

Sommerferien auf dem Reiterhof Bauer

Foto: Stadtverwaltung

02. Oktober, 09:30 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest in der St.-Martins-Kirche 03. Oktober, 08:00 – 15:00 Uhr Breitensport auf dem Reitplatz an der Erlbacher Straße

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In den Sommerferien wurden in Oberlungwitz „Ferientage auf dem Reiterhof Bauer“ angeboten, bei denen Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren in mehreren kleinen Gruppen ihre Freizeit verbrachten. Dabei umfasste das Angebot täglich zwei Reitstunden, Mittagessen, theoretischen Unterricht zum Thema „Pferd“ sowie am letzten Tag einen zweistündigen Ausritt ins Gelände. Positive Resonanz bekam Reiterhofchefin Henriette Bauer von den Teilnehmern und den Eltern. Juliane Günther

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Foto: Reiterhof Bauer

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Tag des offenen Denkmales am 11. September unter dem Motto „Romantik, Realismus, Revolution – das 19. Jahrhundert“ Wir laden ein zu einem Exkurs über baugeschichtliche Entwicklungen in Oberlungwitz, die geprägt waren von den gesellschaftlichen Umbrüchen des 19. Jahrhunderts. Treffpunkt ist das ehemalige Meisterhaus um 10:00 Uhr oder um 14:00 Uhr. Um schneller an die nächsten Gebäude zu gelangen, bitte mit PKW kommen (Fahrgemeinschaften). Parkplatzmöglichkeiten befinden sich am Rathaus und am Festplatz.

Ehemaliges Faktoreigebäude errichtet 1806, Hofer Straße 87

Politisch wie gesellschaftlich war das 19. Jahrhundert von Umbrüchen geprägt: napoleonische Kriege und Ende des Heiligen Römischen Reiches; Frühbürgerliche Revolution 1848/49; Industrialisierung, Reichsgründung und Gründerzeit. Um 1800 ist das Straßendorf Oberlungwitz durch bäuerliche Hofstellen geprägt. Der 1750 einsetzende neue Erwerbszweig Ehemaliges Faktoreigebäude errichtet 1806, Hofer Straße 87 alle Fotos: Marina Palm der Strumpfwirkerei – zunächst als Nebenerwerb im Winterhalbjahr – entwickelt sich langsam zum bestimmenden handwerklichen Faktor. An ca. 800 Handkulierstühlen sind um 1830 über 550 Strumpfwirkermeister beschäftigt. Zwischen den mehrseitigen Bauernhöfen entstehen nach 1800 zahlreiche kleine Strumpfwirkerhäuser, datiert 1806 das Faktoreigebäude (Hofer Straße 87) und als architektonischer Höhepunkt im Dorf 1838 das Meisterhaus der Strumpfwirker.

Historisches Foto (1929) [oben] und Impression aus dem heutigen Garten [unten] des ehemaligen Strumpfwirkerhauses Brückenstraße 4, Marianne Schettler

Die Mitte des 19. Jhs. einsetzende Industrialisierung und Gewerbefreiheit (1842 erster Strumpffabrikant Bahner) hinterlassen auch wiederum baugeschichtliche Spuren. Der eigentlich nur aus den Städten bekannte wirtschaftliche Aufschwung der Gründerjahre ist in Oberlungwitz mit einer Konzentration an zahlreichen Fabrikgründungen ab 1864 zu spüren. Hier werden die Grundsteine gelegt für die Errichtung der riesigen Fabrikkomplexe des 20. Jahrhunderts und die Erhebung des Dorfes 1936 zur Stadt. Neue öffentliche Gebäude wie Post- und Telegrafenamt 1876, Schulen 1886 und 1891, Konsumverein 1889, Turnhalle 1889, Elektrizitätswerk 1899 u. a. sowie Wohnungsneubau im Stil der Gründerzeit für den enormen Bevölkerungszuwachs runden architektonisch das Ortsbild um 1900 ab. Marina Palm Vereinsvorsitzende Förderverein Meisterhaus e. V.

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Termine des Erzgebirgsvereins Hohenstein-Er. e. V. 15.09.2011, 19:00 Uhr Vereinsabend in der Gaststätte „Stadt Chemnitz“ Hohenstein-Er. 25.09.2011, 15:00 Uhr Stammtisch in der Vereinshütte Hohenstein-Er. p ANZEIGEN

Der OKV 1994 e. V. informiert Die Veranstaltungen im November 2011 finden am 11. und 12.11. im Saal der Gaststätte „Zur Post“ statt. Kartenbestellungen am Samstag, dem 17.09.2011 und am Sonntag, dem 18.09.2011, jeweils in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr, danach an den folgenden Wochentagen von 17:00 – 20:00 Uhr unter der Tel.-Nr. 03723 46641 bzw. per E-Mail unter www.okv-helau.de. Restkarten gibt es ab 17.10.2011 nur noch unter der angegebenen OKV-Mailadresse. Abholung der Karten am Mittwoch, dem 02.11.2011 oder Freitag, 04.11.2011 jeweils 19:00 – 20:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Post“. St. Hetzel OKV 1994 e. V.

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Herbst – Ferienabenteuer 6 Tage „all inclusive“ Erlebnisreiche Herbstferien können Kinder und Jugendliche im erzgebirgischen Zethau erleben. Für die kommenden Herbstferien haben wir folgende Angebote: Was?

Ausflug in ein Planetarium & ins Erlebnisbad, Kino, Disco, Besuch eines Bauernhofs, Abenteuer-Rallye, Inlineskaten, Kuchen backen, Fußball, Kegeln, Lagerfeuer und vieles mehr ...

Wer?

alle 7- bis 13-Jährigen

Wann? 16.10. bis 22.10.2011 23.10. bis 29.10.2011 Preis?

185,00 EUR

Wo?

in der Grünen Schule grenzenlos Auskunft erhalten Sie im Internet unter www.gruene-schule-grenzenlos.de oder telefonisch unter 037320 80170

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Informationen zur Gewässerunterhaltung und zum öffentlichen Hochwasserschutz Fragen und Antworten In dieser und in weiteren monatlichen Ausgaben unseres Stadtanzeigers werden einige Regelungen und Hinweise für die Grundstückseigentümer im unmittelbaren Uferbereich unserer Bäche gegeben. Es wird darauf verwiesen, dass entsprechende Flyer auch in unserer Infothek des Rathauses zur Mitnahme ausliegen. Gewässer sind ein öffentliches Gut. Gewässerunterhaltung erfolgt nicht zum Selbstzweck, sondern dient letztlich allen Bürgern. Somit sind alle in der Pflicht, den Gewässerunterhalter zu unterstützen. Gewässerrandstreifen Gewässerrandstreifen sind die sich an die

Böschungsoberkante landwärts anschließenden Flächen mit einer Breite von 10 m außerhalb von Ortslagen und 5 m innerhalb von Ortslagen. Ist keine Böschungsoberkante vorhanden, so schließt sich der 5 bzw. 10 m breite Gewässerrandstreifen an die Mittlere Hochwasserlinie an. Warum ist ein mit standortgerechten, einheimischen Gehölzen bewachsener Gewässerrandstreifen so wichtig? Funktionen eines mit standortgerechten, einheimischen Bäumen und Sträuchern bewachsenen Gewässerrandstreifens für das Gewässer: - natürliche Sicherung des Ufers - Lebensraum am und im Gewässer lebender Tiere - Beschattung des Wasserlaufs, folglich

*MW – Mittlere Wasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre ** MHW – Mittlere Hochwasserlinie im Durchschnitt der letzten 20 Jahre

kühlere Wassertemperatur, höherer Sauerstoffgehalt, geringerer Energieeintrag und somit geringeres Wachstum der Wasserpflanzen, - Verminderung des Nährstoffeintrags von angrenzenden Nutzflächen. Wer unterhält den Gewässerrandstreifen? Die Gewässerrandstreifen sollen vom Grundstückseigentümer oder Flächennutzer standortgerecht auf ihre Funktion hin bewirtschaftet oder gepflegt werden. Auch der Gewässerunterhaltungspflichtige kann Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen durchführen. Uferbereich Darf der Grundstückseigentümer als Gewässeranlieger im Uferbereich selbst Bäume oder Sträucher anpflanzen? Der Grundstückseigentümer darf selbst standortgerechte Pflanzungen vornehmen. Er hat Neuanpflanzungen im Uferbereich aber mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen abzustimmen, da es auf die richtige Auswahl der Pflanzenarten und des Pflanzortes ankommt. Für eine naturnahe Sicherung der Ufer sind Gehölze, die mit ihren Wurzeln die Bachsohle und das Ufer dauerhaft stabilisieren, geeignet. Entlang der Mittelwasserlinie (MW) kommen natürlicherweise verschiedene Weidenarten und die Schwarzerle in Betracht, da diese direkt unter der Bachsohle wurzeln. Folgende einheimische Gehölze gedeihen oberhalb der Mittelwasserlinie und sind an die Lebensbedingungen am GeANZEIGEN

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wässer am besten angepasst. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Bäume: Esche, Bergahorn, Feldahorn, Traubenkirsche, Stieleiche, Winterlinde Sträucher: Gemeiner Schneeball, Roter Hartriegel, Hasel, Pfaffenhütchen, Rote Heckenkirsche Standortfremde Gehölze wie zum Beispiel Fichte oder Thuja führen zu instabilen Ufern, da ihre Wurzeln nicht in der Lage sind, den Boden festzuhalten. Das Ufer kann hier aufgrund des fehlenden Wurzelwerks ungehindert unterspült werden. Die Folge sind Böschungsabbrüche. Wem gehört das Holz, das bei Gehölzpflegearbeiten anfällt? Das Holz der vom Gewässerunterhaltungspflichtigen gefällten Bäume gehört dem Grundstückseigentümer. Er ist für den baldigen Abtransport aus dem Uferbereich bzw. von einem Zwischenlagerplatz selbst verantwortlich. Darf der Grundstückseigentümer selbst Bäume oder Sträucher im Uferbereich entfernen? Für das Entfernen von Bäumen und Sträuchern aus dem Uferbereich und dem Gewässerrandstreifen ist grundsätzlich der Gewässerunterhaltungspflichtige verantwortlich. Möchte der Grundstückseigentümer selbst einen Baum am Gewässer fällen, hat er zur Klärung der wasser- und naturschutzrechtlichen Sachverhalte eine Abstimmung mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen und der Unteren Wasserbehörde/Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen. Darf der Grundstückseigentümer oder Flächenbewirtschafter einen Uferabriss verfüllen, einen Mäander durchstechen, eine Auskolkung befestigen oder eine Aufwallung am Ufer vornehmen? Viele Maßnahmen am Gewässer bedürfen einer Genehmigung durch die Wasserbehörde. Vor Durchführung solcher Maßnahmen muss daher mit der Unteren Wasserbehörde Kontakt aufgenommen werden. Grundsätzlich ist der naturnahen Gewässerentwicklung Raum zu geben. Wo allerdings vom Gewässer Gefahren oder erhebliche Nutzungsbeeinträchtigungen ausgehen, sind auch Schutzmaßnahmen möglich. Außerhalb von Ortslagen Uferabbrüche geben dem Gewässer die Möglichkeit, aus eigener Kraft naturnahe Strukturen zu entwickeln. Die Entscheidung, ob ein Uferabbruch belassen werden kann oder nicht, liegt bei der Unteren Wasserbehörde. Innerhalb von Ortslagen Durch Bebauung, Verkehrswege oder sonstige Nutzungen sind der eigendynamischen Gewässerentwicklung Grenzen gesetzt. Allerdings gibt es auch in Ortslagen Möglichkeiten, das Gewässer in einen naturnahen Zustand zu versetzen und dabei den Belangen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen. Wo es möglich ist, sollten beispielsweise Ufermauern durch Böschungen ersetzt werden. Wenn der Gewässerunterhaltungspflichtige nur über landwirtschaftlich genutztes Privatland zum Uferbereich gelangen kann und dabei Schaden anrichtet, darf der Geschädigte dann Ersatz fordern? Der Gewässerunterhaltungspflichtige wird sich bemühen, Flächen nur in erforderlichem Maße in Anspruch zu nehmen. Wenn möglich, ist ein Zeitpunkt zu wählen, zu dem beispielsweise auf landwirtschaftlichen Flächen wenig oder gar kein Schaden entstehen kann. Der Geschädigte muss den entstandenen Schaden nachweisen.

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Darf der Anlieger Wasser aus dem Bach entnehmen? Jeder Bürger darf mit Handgefäßen aus einem natürlichen Bach oder Fluss Wasser schöpfen, soweit das Gewässer oder andere Rechtsinhaber dadurch nicht beeinträchtigt werden. Technische Wasserentnahmen (z. B. durch Pumpen) sind genehmigungspflichtig.

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Gemeingebrauch Jeder darf natürliche Flüsse und Bäche z. B. zum Baden, Tränken, Schöpfen mit Handgefäßen und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit dies wasserwirtschaftlich unbedenklich ist und nicht Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen oder beeinträchtigt werden. Unverschmutztes Regenwasser der Anliegergrundstücke darf ins Gewässer eingeleitet werden. Die Einleitung von verunreinigtem Wasser (z. B. nach dem Waschen von Fahrzeugen) oder Wasser von gewerblich genutzten Flächen ist nicht gestattet. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Landesverband Sachsen/Thüringen

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Diakonie – Stadtmission Chemnitz e. V. Telefonseelsorge: Aus Worten können Wege werden

0800-1110111 oder 0800-1110222 anonym • gebührenfrei • rund um die Uhr

Veranstaltung des Landesverbandes AD(H)S Sachsen e. V. AD(H)S steht für Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom und ist die häufigste psychische Erkrankung im Kinder- und Jugendalter. Ca. 5 bis 6 % unserer Kinder sind davon betroffen und ca. 3 % der Betroffenen nehmen diese Erkrankung mit ins Erwachsenenalter. Die Betroffenen leiden unter Aufmerksamkeitsschwäche, mangelnder Kontrolle ihrer Impulsivität und Hyper oder Hyperaktivität. Durch diese Auffälligkeiten ecken die Betroffenen in vielen Bereichen des Lebens an und fordern ihr Umfeld mitunter bis an die Grenzen. Aber auch die Betroffenen selbst leiden unter ihren Auffälligkeiten und entwickeln mitunter durch ihre negativen Erfahrungen noch andere psychische Begleiterkrankungen. Der Landesverband AD(H)S Sachsen e. V. ist ein sachsenweit arbeitender Verband, welcher Betroffene und ihre Familien unterstützt. Unser Anliegen ist es, die Öffentlichkeit über dieses Krankheitsbild aufzuklären, Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen zu schaffen und wir setzen uns für die Rechte der Betroffenen ein. Der Landesverband veranstaltet am 08. November 2011 in Frankenberg/Sa. eine Fachveranstaltung zum Thema „Psychosoziale und gesellschaftspolitische Auswirkungen bei AD(H)S“. Wir konnten für diese Veranstaltung Prof. Döpfner von der Uniklinik Köln, Frau Wiedemann, Buchautorin und Dr. Ballaschke, Leiter der AD(H)S-Erwachsenensprechstunde in Borna als Referenten gewinnen. Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Nähere Informationen finden Sie unter www.adhs-mittelsachsen.de oder telefonisch unter 037206 881726. AD(H)S Mittelsachsen e.V.

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I N F O R M AT I O N E N D E R K I R C H G E M E I N D E N Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Oberlungwitz lädt ein zu den Gottesdiensten in der St.-Martins-Kirche. Jahreslosung: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Römer 12,21 Monatsspruch: Jesus Christus spricht: Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. Matthäus 18, 20 Unsere Gottesdienste St.-Martins-Kirche 04. September 11. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst zum überregionalen Tag der Landeskirchlichen Gemeinschaft Pfarrer Weber und Pfarrer Quaas 11. September 12. Sonntag nach Trinitatis - Tag des offenen Denkmals 09:00 Uhr Predigtgottesdienst Pfarrer Quaas 18. September 13. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Musikalischer Gottesdienst mit Barocktrompeten und Orgel – Predigt: Pfarrer Quaas 25. September 14. Sonntag nach Trinitatis 09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst Pfarrer Quaas 02. Oktober, Erntedankfest 09:30 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest – Pfarrer Quaas Kinder sind zu allen Gottesdiensten eingeladen. Sie gehen vor der Predigt zum Kindergottesdienst. Besondere Hinweise Konzert mit dem Brass Collegium Sachsen Zum Gersdorfer Turmfest sind die 5 Blechbläser des Brass Collegiums Sachsen mit einem bunten Kinder- und Familienprogramm zu erleben. Am Samstag, dem 10. September um 16:30 Uhr spielen sie in der Gersdorfer Marienkirche u. a. Kinder- und TV-Melodien zum Raten und Gewinnen sowie zum Mitmachen ein interaktives Konzerterlebnis für Groß und Klein. Der Eintritt ist frei. Tag des Offenen Denkmals am Sonntag, dem 11. September Nach dem Gottesdienst ist die St.-Martins-Kirche bis 12:00 Uhr zur Besichtigung und zum stillen Gebet geöffnet.

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Die Marienkirche in Gersdorf ist von 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet. Es gibt Führungen durch die sanierte Kirche. 16:00 Uhr erklingt zum Ausgang Orgelmusik! Gemeindeabend in der Abteikirche am Dienstag, dem 13. September um 19:30 Uhr Thema: „Ihr könnt nur einem dienen! – Die Auseinandersetzung mit dem Mammon“ Es spricht Andreas Riedel vom Evangelisationsteam Sachsen. Konzert mit Jugendchor und SALSO Zum wiederholten Mal gibt der Jugendchor der Kirchgemeinden Gersdorf und Oberlungwitz gemeinsam mit der Band SALSO ein Konzert. Am Samstag, dem 17. September ab 19:30 Uhr erklingen im Saal des ehemaligen Gasthauses „Zur Post“ neue Lieder aus Rock und Pop, aber auch Gospels, Spirituals und afrikanische Songs über Gott und die Welt und den Glauben. Dabei werden auch Eigenkompositionen von Bandmitgliedern zu hören sein – ein kleiner Einblick in die Vielfalt der christlichen Popularmusik. Der Eintritt ist frei. Musikalischer Gottesdienst Am 18. September wird der Gottesdienst in besonderer Weise mit festlicher Barockmusik ausgestaltet. Ronald Kick, Johannes Rauterberg und Kantor Johannes Baldauf bringen Musik für 2 Barocktrompeten und Orgel von Francesco Manfredini, Gottfried Finger und Petronio Franceschini zum Erklingen. Außerdem werden Ausschnitte aus Händels Wassermusik zu hören sein. Dieser Gottesdienst beginnt 10:00 Uhr. Zirkus im Bethlehemstift 120 Jahre Bethlehemstift – Festveranstaltung am Sonntag, dem 18. September Im Sommer 1891, vor genau 120 Jahren also, entstand auf der Wiese neben dem Gasthof “Heiterer Blick” das erste Gebäude für Erholungsaufenthalte kranker Kinder, besonders aus den Armenvierteln der sächsischen Industrieregionen. Der Festtag wird um 14:00 Uhr mit einer Andacht und dem Posaunenchor St. Trinitatis im Zirkuszelt eröffnet, in dem natürlich auch ein Programm des “Cirkus Fantastikus” zu sehen sein wird. Offene Türen, bunte Angebote und zum Abschluss der Hohenstein-Ernstthaler Männerchor freuen sich auf zahlreiche Gäste. Und wem der Hin- oder Rückweg zu weit sein sollte, der kann gern den kostenfreien Sonderbus 13:15 Uhr ab Bahnhof Hohenstein-Ernstthal oder 17:45 Uhr ab „Heiterer Blick“ nutzen. Einladung zum Herbstrüsttag der Frauenkreise Am Donnerstag, dem 22. September 2011, findet von 09:30 – 14:30 Uhr im Lutherhaus in Glauchau, gegenüber der Lutherkirche, der Herbstrüsttag der Frauenkreise des Kirchenbezirks Glauchau mit

der neuen Reisereferentin, Frau Peggy Rühle aus Wurzen, statt. Thema: „Risiken und ihre Nebenwirkungen auf unser Gemütsleben“ Für ein kleines Mittagessen bitte einen Kostenbeitrag einplanen. Erntedankfest Zum Erntedankfest am 2. Oktober wollen wir wie immer unsere Kirche festlich schmücken. Bitte bringen Sie Erntegaben und Blumen am Samstag, dem 1. Oktober, zwischen 09:00 und 12:00 Uhr in die Kirche. Am Erntedanktag ist die Kirche wieder von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Zusammenlegung von Frauentreff und Mütterkreis Damit es wieder eine schöne große Runde geben kann, sind alle Frauen des Mütterkreises ab September herzlich zu den Abenden des Frauentreffs eingeladen. Auch neue Frauen im berufsfähigen Alter, die eine Gelegenheit zu Andacht, Gebet, gemeinsamem Singen und Gespräch suchen, sind jederzeit willkommen! Zum Bedenken So viele Farben und Formen – warum? Das Glitzern der Sterne – warum? Keine Schneeflocke gleicht der anderen – warum? Das Rieseln des Wassers – warum? All das dient keinem sichtbaren Zweck! Es ist einfach da – Damit ich staune und danke und singe. Anton Rotzetter Es grüßen Sie und Euch herzlich der Kirchenvorstand, die Mitarbeiter und Ihr und Euer Pfarrer Quaas. Mitteilung der Gehörlosen- und Schwerhörigenarbeit Glauchau Im Gemeindesaal der Georgenkirche Glauchau, Kirchplatz 7, findet am 18.09. um 14:30 Uhr der Gottesdienst für Gehörlose und Schwerhörige statt. Tel.: 035242 669611; Fax: 035242 669613; E-Mail: [email protected] Internet: www.gehoerlosenseelsorge-sachsen.de Öffnungszeiten des Kirchgemeindebüros Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Rufnummern Pfarramt/Friedhofsverwaltung Tel.: 03723 6527-0 / Fax: 6527-22 Pfarrer Quaas Tel.: 03723 6527-19 Kantor Baldauf Tel.: 03723 626877 Frau M. Flämig Tel.: 037203 4006 Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL Internetadresse: www.Kirche-oberlungwitz.de www.kirche-glauchau.de E-Mail: [email protected]

LKG Sachsen – BLZ 35060190 Bank für Kirche und Diakonie e. G. für Friedhofsgebühren 1690500015 LKG Sachsen – BLZ 35060190 Bank für Kirche und Diakonie e. G. für Spenden, Pachtzins, Sonstiges 3606002970

Achtung! Neue Konto-Nummern! für Kirchgeld 1690500023

Sparkasse Chemnitz – BLZ 87050000 Telefonseelsorge (kostenfrei): 0800/1110222 oder 0800/1110111 24-Stunden am Tag! Für den Inhalt verantwortlich: Pfarrer Quaas

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Landeskirchliche Gemeinschaft Oberlungwitz Sie möchten zuhören? oder fragen? oder reden? Impulse für den Alltag bekommen? Orientierung und Maßstab im Leben finden? Wir laden Sie dazu herzlich zu den angegebenen Veranstaltungen in unser Gemeinschaftshaus in Oberlungwitz, Am Bach 13, ein.

• Abend für Frauen am Montag, 19. September, 19:30 Uhr • Bibelstunde am Donnerstag, 15. September, 17:00 Uhr • Gesprächskreis am Samstag, 24. September, 19:30 Uhr

• Jung und Alt sonntags, 19:00 Uhr • EC-Jugendkreis und Junge Gemeinde freitags, 19:30 Uhr • Kinder und Teenies samstags, 10. und 24. September, 09:30 Uhr • Kreis Junge Erwachsene am 13. und 27. September, 19:30 Uhr • Frauenbibelkreis am Samstag, 10. September, 16:00 Uhr

der Impuls: Danke, Gott, du hast andere Maßstäbe. Jung, dynamisch, gut aussehend. Das ist es, worauf es heute ankommt. Wer alt und krank ist, hat schlechte Karten. Ist abgemeldet. Wird abgeschrieben. Nicht mehr gebraucht. Höchstens noch für einen Werbespot zum Thema Blasenschwäche. Sie suchen einen Job – in Ihrem Alter? Sie wollen eine Krankenversicherung – mit Ihren Macken?

Danke, Gott, dass du andere Maßstäbe anlegst. Bei dir gehört keiner zum alten Eisen. Keiner wird ausrangiert. Wer und was wir sind, ist schnuppe. Wie wir drauf sind, spielt keine Rolle. Du fragst nie, ob es sich auch lohnt mit uns. Es gibt keine hoffnungslosen Fälle. Du investierst in jeden von uns. Bis zum letzten Atemzug. Und zwar alles: deine ganze Liebe. Weil wir es dir wert sind. „Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte“. (die Bibel, Jeremia 31,3) Reinhard Flämig, Gemeinschaftsleiter

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Spruch Glück ist wie Strandgut: schnell da – und schnell weg! (Kalenderblatt)

Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Hofer Straße 221, Telefon: 03723 42596 Sprechzeiten der Stadtwerke Oberlungwitz GmbH Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

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Generationswohnen Oberlungwitz WG „Sachsenring“ eG saniert Robert-Koch-Straße 28 bis e Mit rund 2 Millionen Euro war das Projekt „Generationswohnen“ in der RobertKoch-Straße 28 bis e in Oberlungwitz für die Wohnungsgenossenschaft „Sachsenring“ eG Investitionsschwerpunkt in diesem Jahr. Dabei wurden Maßnahmen wie der Balkonanbau für alle Wohnungen, der Aufzugsanbau, die Instandsetzung der Fassade, umfangreiche Grundrissände-

Generationswohnen Nordseite des sanierten Wohnblockes Fotos: Wohnungsgenossenschaft „Sachsenring eG“

rungen und die Umgestaltung der Außenanlagen realisiert. Von den ehemals 77 Wohnungen sind nach der aufwändigen Sanierung noch 65 übrig geblieben, denn mittels Grundrissänderungen und Wohnungszusammenlegungen konnten so neuwertige Wohnungen sowohl für junge Familien, ältere Ehepaare und Alleinstehende entstehen. Insgesamt existieren nun 16 völlig neue Wohnungen im Objekt mit Wohnflächen von ca. 56,50 qm bis 109,00 qm. Kaum etwas erinnert bei diesen Wohnungen noch an den eigentlichen Zuschnitt einer typischen Plattenbauwohnung. Ob geräumige 2-Raum-Wohnungen mit riesengroßem Balkon, große 3-Raum-Etagenwohnungen oder sogar 4-Raum-MaisonetteWohnungen – für jeden Wohngeschmack ist etwas dabei. Die Wohnungen selbst wurden modern saniert und sind sofort bezugsfertig. Dass die Wohnungsgenossenschaft „Sachsenring“ eG damit dem Wunsch der Mietinteressenten gerecht wird, zeigt das bisher sehr gute Vermietungsergebnis. So sind doch quasi vom Reißbrett weg bereits mehr als 80 Prozent der leer stehenden Wohnungen vermietet. Aber nicht nur die neu entstandenen Wohnungen sind für Mieter interessant, denn auch die verbliebenen typischen „Neubauwohnungen“ werden aufgrund des Ein-

Generationswohnen Südseite

baus von ebenerdigen Duschen und des Anbaus der Aufzüge stark nachgefragt. Die Neugestaltung der Außenanlagen mit Sitzmöglichkeiten, die Sanierung der Treppenhäuser einschließlich Fußbodenarbeiten, der Einbau ebenerdiger Duschen, der Anbau von Aufzügen und das Schaffen von barrierefreien Zugängen und die Herstellung von Gemeinschaftsräumen machen die Wohnungen und somit das „Generationswohnen“ in der Robert-Koch-Straße für Jung und Alt, Alleinerziehende, Verheiratete, Familien, junge Paare und Singles interessant. Wohnungsgenossenschaft „Sachsenring“ eG Ulrich Möckel Jana Harnisch Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied p ANZEIGEN

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Faszination PARKKUNST am 10. und 11. September 2011 im Grünfelder Park Waldenburg Liebe Besucher, liebe Gäste,

Beiträgen, Show-Vorführungen und Mitmachaktionen für die ganze Familie.

PARKKUNST, das bedeutet etwas Schönes. Mit Familie und Freunden einen Ausflug machen, einen schönen Tag zu verbringen und dabei die angenehmen Seiten des Lebens zu genießen. Kunst, Farbenpracht, Pflanzen und Raritäten, schöne Dinge für Haus und Garten in Hülle und Fülle. Lassen Sie sich zur PARKKUNST von der unendlichen Vielfalt der bunten Jahreszeit verzaubern. Erfreuen Sie sich außerdem an einem kreativen phantasievoll, auch eigenwilligen Rahmenprogramm mit musikalischen

Schöpfen Sie aus der Fülle der Angebote, gestalten und genießen Sie Ihren Tag zur PARKKUNST. Eintritt frei! Programm Samstag, den 10.09., 11:00 bis 24:00 Uhr • Präsentation der Kunstinstallationen und Gartenstücke • Garten- und Kunstmarkt • Kunstprojekt „100 Fahnen Plus X“ • Muldenfähre

Foto: Tourismusamt Waldenburg

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gastronomische Versorgung Projekt „KUNSTliegen“ Schatzsuche und Naturquiz ELEFANTastische Spielgelegenheiten Riesen Spielspaß für Kinder 14:00 - 16:00 Uhr: Kinderkunstprojekt „Fahnenmalerei“ • ab 19:00 Uhr: Musik mit der Gruppe CALAVERAS aus Chemnitz • 20:30 Uhr: ANASAGES – Theaterperformance – Feuer + Licht + Wasser • Lichtperformance Sonntag, den 11.09., 11:00 bis 18:00 Uhr • Präsentation der Kunstinstallationen und Gartenstücke • Garten- und Kunstmarkt • Kunstprojekt „100 Fahnen Plus X“ • Muldenfähre • gastronomische Versorgung • Projekt „KUNSTliegen“ • ELEFANTastische Spielgelegenheiten • Riesen Spielspaß für Kinder • 14:00-16:00 Uhr: Kinderkunstprojekt „Fahnenmalerei“ mit anschließender Prämierung der besten Arbeiten Das vollständige Programm erhalten Sie auch im Internet unter www.waldenburg.de. p

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinmedizin für das Gebiet Hohenstein-Ernstthal / Oberlungwitz / Gersdorf / Bernsdorf / Wüstenbrand / Hermsdorf / Lichtenstein / St. Egidien / Rödlitz / Heinrichsort / Rüsdorf / Lobsdorf / Kuhschnappel

Bereitschaftsdienst: Anforderung über die Leitstelle Zwickau Tel.:

0375 19222

Für alle Ärzte gilt einheitlich seit 1. April 2011 diese Rufnummer.

Bereitschaftsdienste der Apotheken Dienstbereitschaft jeweils 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages bis 08.09.

Aesculap-Apotheke Mülsen OT St. Jacob, St. Jacober Hauptstr. 82, Tel. 037601 3990

30.09.-02.10.

Mohren-Apotheke Hohenstein-Er., Altmarkt 18, Tel. 03723 2637

09.09.-15.09.

Schloss-Apotheke Lichtenstein, Innere Zwickauer Straße 6, Tel. 037204 87800

03.10.-04.10.

City-Apotheke Hohenstein-Er., Weinkellerstraße 28, Tel. 03723 62940

16.09.-22.09.

Aesculap-Apotheke Mülsen OT St. Jacob, St. Jacober Hauptstr. 82, Tel. 037601 3990

05.10.-06.10.

Mohren-Apotheke Hohenstein-Er., Altmarkt 18, Tel. 03723 2637

23.09.-29.09.

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Auersberg-Apotheke Lichtenstein, Platanenstraße 4, Tel. 037204 929192

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011 • NICHTAMTLICHER TEIL

Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Notfalldienst (jeweils mit telefonischer Voranmeldung) • montags, dienstags und donnerstags von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie • mittwochs und freitags von 14:00 bis 22:00 Uhr • Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 07:00 bis 22:00 Uhr Sprechstunde (jeweils ohne telefonische Voranmeldung) • Wochenend- und Feiertagsdienst sowie an Brückentagen von 09:00 bis 11:00 Uhr Name Frau Dipl.-Med. D. Oehme Frau FÄ F. Walther Frau Dipl.-Med. B. Reichel Frau Dipl.-Med. M. Krüger Frau Dipl.-Med. K. Schulze bis 08.09. 09.09. 10.09.-11.09. 12.09.-15.09. 16.09. 17.09.-18.09. 19.09.-22.09. 23.09. 24.09.-25.09. 26.09.-29.09. 30.09. 01.10.-02.10.

Anschrift Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein Glauchauer Straße 37a, Lichtenstein Ernst-Thälmann-Siedlung 12a, Hoh.-Er. Pölitzstraße 65, Hohenstein-Er. Hofer Straße 221, Oberlungwitz

Frau FÄ Walther Frau Dipl.-Med. Oehme Frau Dipl.-Med. Oehme Frau Dipl.-Med. Reichel Frau Dipl.-Med. Krüger Frau Dipl.-Med. Krüger Frau FÄ Walther Frau Dipl.-Med. Reichel Frau Dipl.-Med. Reichel Frau Dipl.-Med. Oehme Frau Dipl.-Med. Schulze Frau Dipl.-Med. Schulze

Telefon 037204 2304 od. 0171 6202342 037204 2304 od. 0172 1936151 03723 42869 od. 0160 96236396 03723 711120 od. 0162 1596660 03723 42909 od. 0162 2866851

Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst bis 08.09. Tierklinik Chemnitz, Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz, Telefon: 0371 517770 und 0172 3462552 09.09. – 15.09. (Kleintiere!) TA Bleikamp, Pestalozzistraße 21, Oberlungwitz, Telefon: 03723 700627 16.09. – 06.10. Tierklinik Chemnitz, Adelsbergstraße 80-82, Chemnitz, Telefon: 0371 517770 und 0172 3462552

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Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr

Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr

Notsprechstunde 09:00 – 11:00 Uhr

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 09/2011

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